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2. Juli 2018
Zinszusatzreserve: Bundesministerium für Finanzen plädiert für Änderungen

Zinszusatzreserve: Bundesministerium für Finanzen plädiert für Änderungen

Die Zinszusatzreserve belastet Versicherer und Kunden unverhältnismäßig, lautet der Vorwurf, der in der Branche immer wieder laut wird, seit absehbar ist, dass die Niedrigzinsphase anhält. Der Evaluationsbericht des Finanzministeriums zum LVRG hat sich mit dem Thema befasst und strebt Änderungen bei der Reserve an.

Die Zinszusatzreserve (ZZR) der Lebensversicherungsbranche hat sich in den Jahren seit ihrer Einführung 2011 rasant erhöht. Im Jahr 2011 betrug sie 1,5 Mrd. Euro. Im Jahr 2017 ist die Summe bereits auf fast 60 Mrd. angewachsen. Dabei ist die Zuführung auch pro Jahr immer größer geworden. Und der Trend hält weiter an. Für das laufende Jahr erwartet die Rating-Agentur Assekurata in einem stagnierenden Zinsumfeld, dass die ZZR um weitere 18 Mrd. Euro wächst. Dies wäre dann der größte Anstieg innerhalb eines Jahres seit Bestehen der Finanzierungsmittel, deren Ziel es ist, die Garantien der Versicherten sicher zu stellen. Bis 2021 erwartet die Bafin weiter jährlich rund 20 Mrd. Euro Rückstellungen. Bis 2023 würde die ZZR bei gleichbleibenden Regeln auf 130 bis 180 Mrd. Euro anwachsen. Eine Belastung, die nicht nur auf die Ertragslage und die Geschäftsentwicklung der Versicherer, sondern durch Überschusskürzungen auch auf die Versicherten zurückfällt.

Zinszusatzreserve soll weiter aufgebaut werden

In der Branche wurde daher immer wieder gefordert, die Regelungen zur ZZR zu überprüfen. Nun hat sich das Bundesministerium für Finanzen (BMF) im Rahmen des letzte Woche veröffentlichten Evaluierungsberichts zum Lebensversicherungsreformgesetzes (LVRG) mit der ZZR befasst. Demzufolge sind die höheren Zuwachsraten darauf zurückzuführen, dass das Zinsniveau am Kapitalmarkt weiter gesunken ist. Das Ministerium macht in dem Bericht deutlich, dass es auch weiterhin das Ziel sein muss, dass Zinsgarantien aus den Versicherungsverträgen auch im Niedrigzinsumfeld zuverlässig erfüllt werden.

Rendite von 2,05% kann Garantiezins erfüllen

Laut dem Bericht habe der Aufbau der ZZR nachhaltig die Risiken verringert. Zu Ende 2017 betrug der durchschnittliche Garantiezins der Lebensversicherungsverträge 2,89 %. Angesichts der bereits aufgebauten Zinszusatzreserve genüge mittlerweile eine Rendite der Kapitalanlagen von 2,05%, um den Garantiezins zu erfüllen. Das Ministerium sieht aber auch, dass diese Rendite nicht dauerhaft erzielt werden kann, sollte das Zinsniveau am Kapitalmarkt weiterhin so niedrig bleiben. Es rechnet mit Renditen in der Neu- und Wiederanlage, die niedriger als 2% ausfallen. Die Zinszusatzreserve müsse daher weiter aufgebaut werden.

Anpassungen je nach Zinsszenario

Allerdings empfiehlt der Evaluationsbericht, die Vorschriften zur Berechnung der Zinszusatzreserve anzupassen. Das heutige Zinsniveau liege deutlich tiefer, als es bei Einführung der Zinszusatzreserve im Jahr 2011 vorstellbar gewesen sei. Das Ministerium schlägt daher zwei Anpassungen je nach Zinsszenario vor:

Hält das Niedrigzinsniveau an, würde die ZZR bis 2023 weiter stark wachsen. In den Jahren ab 2024 wären die Zinsgarantien dann deutlich überfinanziert, weil die Kapitalerträge vergleichsweise hoch bleiben. Die Entwicklung der Zinszusatzreserve sollte laut dem Papier besser darauf abgestimmt werden, in welchem Umfang die Zinsgarantien nicht mehr durch Kapitalerträge finanziert werden können. Im Falle eines Zinsanstiegs, müsste die ZZR trotzdem noch einige Jahre erheblich aufgebaut werden. Anschließend käme es zu erheblichen Auflösungen. Auch hier wären die Zinsgarantien ähnlich wie im anhaltenden Niedrigzinsumfeld überfinanziert.

Extensiver Auflösung von Bewertungsreserven entgegen wirken

Das BMF ist der Ansicht, dass die Zinsgarantien der Versicherten inzwischen so weit abgesichert sind, dass es „kontraproduktiv wäre, sie weiterhin in großen Schritten aufzubauen und extensiv Bewertungsreserven zu realisieren.“ Im Fall eines Zinsanstiegs könnten die Versicherten so erst mit erheblicher Verzögerung davon profitieren. Es empfiehlt daher, die Vorschriften zur Berechnung der ZZR anzupassen. Zwar müsse sie weiter aufgebaut werden, dies könne jedoch in kleineren Schritten erfolgen. Somit würde die ZZR einer extensiven Auflösung von Bewertungsreserven entgegen wirken. Die Auflösung der ZZR wiederum empfiehlt das Ministerium zu strecken, damit sie über einen längeren Zeitraum für die Finanzierung der Zinsgarantien zur Verfügung steht. (tos)

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