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Steuern & Recht
30. Juni 2015
Zu den Grenzen der Vorsorgevollmacht

Zu den Grenzen der Vorsorgevollmacht

Die Vorsorgevollmacht ist auch bei Versicherungsmaklern – gerade im Bereich der Generationenberatung – ein Thema. Denn die Konsequenzen fehlender Vollmachten können für Kunden erheblich sein. Ein aktuelles Urteil des Bundesverfassungsgerichts zeigt nun eine inhaltliche Grenze auf.

Das Erfordernis einer gerichtlichen Genehmigung für die Einwilligung des Vorsorgebevollmächtigten in ärztliche Sicherungs- und Zwangsmaßnahmen, wie zum Beispiel Fixierungen, ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Demnach kann im Rahmen einer Vorsorgevollmacht nicht auf gerichtliche Genehmigung bei freiheitsbeschränkenden Maßnahmen verzichtet werden. Der damit verbundene Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen sei aufgrund des staatlichen Schutzauftrags gerechtfertigt. Dies hat die 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts entschieden und eine entsprechende Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen. (kb)

BVerfG, Beschluss vom 10.06.2015, Az.: 2 BvR 1967/12