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22. Februar 2021
Grundfähigkeiten absichern: Modulare Konzepte für bestimmte Zielgruppen

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Grundfähigkeiten absichern: Modulare Konzepte für bestimmte Zielgruppen

Es gibt Berufsgruppen mit sehr spezifischen Anforderungen an körperliche Fertigkeiten und Abhängigkeiten von bestimmten Sinnen. Für den Existenzschutz kann hier eine Grundfähigkeitsversicherung empfehlenswert sein. Die Basler zeigt einige Beispiele auf.

Von Ingo Gerlach, Produktmanager bei den Basler Versicherungen

Die Grundfähigkeitsversicherung ist besonders für Berufstätige geeignet, die zur großen und heterogenen Gruppe der überwiegend körperlich Tätigen gehören. Für sehr viele der entsprechenden Berufsbilder ist eine konventionelle BU-Versicherung im Verhältnis zum verfügbaren Einkommen relativ teuer. Eine Grundfähigkeitsversicherung kann durch modulare Produktkonzepte und optionale Zusatzbausteine gezielt Fähigkeiten und Fertigkeiten ab­sichern, die für die Berufsausübung unverzichtbar sind.

Berufskraftfahrer und Feuerwehrmänner

Eine besonders große Zielgruppe sind die über eine Million Berufskraftfahrer in Deutschland. Ohne Fahrerlaubnis können sie ihren Beruf nicht mehr ausüben. Mit einer Grundfähigkeitsversicherung kann der Entzug oder die Nichterteilung der Fahrerlaubnis für Lkw oder Bus, wenn dafür gesundheit­liche Gründe verantwortlich sind, abgesichert werden.

Aber auch Tätigkeiten, bei denen beispielsweise der Gebrauch eines Atemschutzgerätes erforderlich ist, kön­nen abgesichert werden. Beispiel: Ein Feuerwehrmann kann aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen kein Atemschutzgerät mehr benutzen, weil er an Asthma leidet. Festgestellt wird die Tauglichkeit zur Nutzung von Atemschutzgeräten in der verpflichtenden G26-Untersuchung. Die Bandbreite für eine Untauglichkeit ist groß: Bandscheibenbeschwerden, Bluthochdruck, Herz-Kreislauf-Beschwerden oder psychische Einschränkungen. Selbst bei einer Versetzung in einen anderen Arbeits­bereich würde er mit einer Grundfähigkeitsversicherung trotz der Weiterbeschäftigung eine Rente erhalten.

Geruchs- und Geschmackssinn

Allergien, Infektionen, eine chronische Nasennebenhöhlenentzündung, neurologische Erkrankungen oder ein Schädel-Hirn-Trauma können zum Verlust von Geruchs- und Geschmackssinn führen. Besonders angewiesen auf Riechen und Schmecken sind zum Beispiel Berufstätige in der Gastronomie, in der Pharma- und Chemiebranche oder im Kosmetikbereich. Auch gegen den Verlust dieser Sinne kann eine Grundfähigkeitsversicherung absichern.

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Ein Beitrag von
Ingo Gerlach