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21. März 2021
Apps auf Rezept

Apps auf Rezept

Fast jeder hat sie und für die meisten sind sie nicht mehr wegzudenken: Apps. Gerade im Bereich Gesundheit gibt es unzählige solcher digitalen Helfer – von Fitness- über Rücken- bis hin zu Bluthochdruck-Apps. Nun gibt es bestimmte Apps auch auf Rezept.

Von Tina Kirchner, AssCompact

Mit Inkrafttreten des Digitale-Versorgung-Gesetzes können sogenannte „digitale Gesundheitsanwendungen“ (DiGA) von Ärzten und Psychotherapeuten verordnet werden, die von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden – es gibt also nun die „App auf Rezept“. Damit digitale Gesundheitsanwendungen verschrieben werden können, müssen sie als Medizin­produkt mit niedrigem Risiko CE-zertifiziert sein, ein Prüfverfahren beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) durchlaufen haben und im Verzeichnis erstattungsfähiger digitaler Gesundheitsanwendungen (DiGA-Verzeichnis) gelistet sein.

Positiver Versorgungseffekt

Im Rahmen des Prüfverfahrens wird auch beleuchtet, ob eine Anwendung einen positiven Versorgungseffekt hat. Dies ist der Fall, wenn sich der gesundheitliche Zustand eines Patienten oder die Möglichkeiten zum Umgang mit der Erkrankung durch die Benutzung der DiGA verbessern. Doch auch die Verbesserung der Lebensqualität im Zusammenhang mit der gesundheitlichen Situation kann einen solchen positiven Versorgungseffekt haben. Dies ist auch der Fall, wenn der Patient im Alltag besser mit seiner Erkrankung zurechtkommen kann, weil die App beispielsweise Gesundheitswerte misst und speichert oder an die Einnahme von Medikamenten erinnert.

Fitness-Apps Fehlanzeige?

Auf den Seiten des BfArM heißt es, dass eine DiGA bei der Erkennung, Behandlung und Linderung von Krankheiten, Verletzungen oder Behinderungen unterstützen soll. Eine App muss also immer eine medizinische Indikation haben, damit klar ist, bei welcher Erkrankung bzw. welcher Diagnose sie sich eignet und wann eine Anwendung nicht erfolgen sollte oder darf. Die Apps im DiGA-Verzeichnis sind deshalb nicht für Personen gedacht, die digitale Helfer suchen, um ihre Gesundheit zu fördern oder ihre Fitness zu verbessern. Sie sollen vielmehr dabei unterstützen, eine Krankheit zu erkennen, Patienten während der Therapie zu begleiten und den Behandlungserfolg verbessern und die Lebensqualität erhöhen.

Online-Kurs bei Depression

Die Webanwendung Selfapy bietet Betroffenen mit einer Depression einen individuellen Online-Kurs, der sich auf Theorien und Techniken der kognitiven Verhaltenstherapie stützt. Die therapeutischen Inhalte können Betroffene selbstständig bearbeiten. Der Kurs ist in Lektionen aufgeteilt, die sich jeweils mit einem Thema befassen wie dem Umgang mit negativen Gedanken oder Entspannungstechniken. Die Inhalte werden über Audio- und Videoclips, Texte und Übungen vermittelt.

Digitales Schlaftraining

Ebenfalls ins DiGA-Verzeichnis aufgenommen wurde die digitale Anwendung zur Behandlung von Schlafstörungen „somnio“. Die Anwendung vermittelt Inhalte aus der kognitiven Verhaltenstherapie. Hier lernen Nutzer unter anderem ihre Schlafzeiten zu optimieren und mit schlafhindernden Gedanken umzugehen.

Nachsorge von Schlaganfallpatienten

Bei der Nachsorge nach einem Schlaganfall unterstützt die digitale Anwendung „Rehappy“ in Form einer individuell zusammengestellten Motivations- und Wissensversorgung über eine mobile App, einen Aktivitätstracker und ein Web-Portal. Die Patienten werden aktiviert, informiert und begleitet, um ihren Weg der Genesung selbstbestimmt angehen zu können.

Und was halten die Ärzte davon?

Laut einer Umfrage des Digitalverbands Bitkom will jeder vierte Mediziner die digitalen Gesundheitsanwendungen künftig verordnen. 2% haben solche Apps ihren Patienten bereits verschrieben. 28% schließen Apps auf Rezept aber kategorisch aus. Allerdings zeigt sich bei rund einem Viertel der Ärzte noch hoher Informationsbedarf: So weiß einer von zehn Medizinern nach eigener Aussage nicht, was eine DiGA, also eine App auf Rezept, ist. Der Bitkom-Verband fordert daher, Ärzte und Patienten noch besser aufzuklären. Denn was nützen die besten Gesundheits-Apps auf Rezept, wenn sie von den Ärzten nicht verordnet werden?

Diesen Artikel lesen Sie auch in AssCompact 03/2021, Seite 46, und in unserem ePaper.

Bild: © sudowoodo – stock.adobe.com