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1. Mai 2021
AKS für Beschäftigte in der Gesundheitsbranche

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AKS für Beschäftigte in der Gesundheitsbranche

Die KlinikRente bietet den Beschäftigten im Gesundheitswesen neben einer bAV auch eine Einkommens­absicherung an. Konsortialführer ist hier die Swiss Life. Zur BU-Versicherung gesellt sich eine Grundfähigkeits­versicherung, die gerade überarbeitet wurde. Neu ist beispielsweise eine Infektionsklausel.

Interview mit Michael Rabes, Geschäftsführer der KlinikRente, und Hubertus Harenberg, Bereichsleiter Vertrieb Firmenkunden und Branchenversorgung bei Swiss Life Deutschland
Als die KlinikRente vor Jahren mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung gestartet ist, hieß es, dass die Nachfrage groß ist. Wie sieht das heute aus?

Michael Rabes: Glücklicherweise hat sich der Trend, den wir damals ein Stück weit vorausgesehen haben, mehr als bestätigt. Die Absicherung des Einkommens ist ein wichtiger Eckpfeiler, wenn die persönliche Existenz auch im Fall der Fälle nicht gefährdet sein soll. Einen maßgeblichen Anteil an der guten Entwicklung bei KlinikRente haben die vielen Vermittler, die Tag für Tag die Sensibilität für dieses wichtige Thema in unserer Zielgruppe steigern.

Hubertus Harenberg: Das Gesundheitswesen hat sich in den vergangenen Jahren zu einem wahren Job­motor entwickelt. Derzeit sind ca. sechs Millionen Menschen dort beschäftigt. Seit dem Jahr 2000 hat die Zahl der Beschäftigten im Gesundheitswesen um 1,6 Millionen Menschen zugenommen. Das zeigt deutlich, dass hier ein bedeutender Zukunftsmarkt entstanden ist, in dem der Bedarf nach privater Arbeitskraftabsicherung besonders hoch ist.

In Covid-19-Zeiten erleben die Beschäftigten im Gesundheits­wesen besondere Belastungen. Steigt damit auch die Erkenntnis, wie wichtig Vorsorge ist, und letztlich auch die Bereitschaft, es tatsächlich zu tun?

MR: Ja, das ist eindeutig so. In so einer Phase wird ein vorher eher theoretisches Risiko plötzlich sehr präsent und real spürbar. Man setzt sich mit der Gefahr, womöglich aufgrund einer Erkrankung aus dem Berufsleben aussteigen zu müssen, und den wirtschaftlichen Folgen intensiver auseinander. Den Beweis liefert nicht zuletzt der größte Zuwachs an Versicherten im Rahmen der Einkommensabsicherung seit Bestehen des entsprechenden Konsortiums – inmitten des schwierigen Corona-Jahres.

HH: Diesen Trend können wir bestätigen und hier zeigt sich auch, dass das Versorgungswerk KlinikRente nicht nur eine hohe Bekanntheit unter den Beschäftigten im Gesundheitswesen hat, sondern auch das Vertrauen der Menschen genießt, wenn es um die private Arbeitskraftabsicherung geht.

Wie grenzt sich denn die Arbeitskraftabsicherung der KlinikRente von den berufsständischen Versorgungswerken ab?

HH: Ein wichtiger Unterschied besteht im Berufsunfähigkeitsgrad. So erhalten Ärzte bei den berufsständischen Versorgungswerken in der Regel nur dann eine Leistung, wenn ein Berufsunfähigkeitsgrad von 100% vorliegt. Zusätzlich muss ausgeschlossen sein, dass der Arzt einer Erwerbstätigkeit nachkommen kann, die mit seinen berufs­spezifischen Tätigkeiten und Fähigkeiten möglich wäre. So erhält zum Beispiel ein Chirurg keine Leistung, wenn er noch als Gutachter arbeiten kann.

Bei der privaten Berufsunfähigkeitsabsicherung KlinikRente.BU ist das anders. Wenn ein Arzt seine zuletzt ausgeübte Tätigkeit zu mindestens 50% sechs Monate lang nicht mehr ausüben kann oder vor­­aus­sichtlich sechs Monate außerstande sein wird, erhält er die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente. Zusätzlich ist die KlinikRente.BU als modulare Arbeitskraftabsicherung konzipiert. Mit verschiedenen Zusatzbausteinen zum Beispiel für den Fall der Pflegebedürftigkeit oder bei schwerer Krankheit, ist ein individueller Zuschnitt auf die Bedürfnisse des einzelnen Interessenten möglich.

 
Ein Interview mit
Michael Rabes
Hubertus Harenberg