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1. Mai 2021
Die ARAG erweitert ihre Leistungen rund ums Recht

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Die ARAG erweitert ihre Leistungen rund ums Recht

Seit über 85 Jahren schreibt sich die ARAG Schutz, Halt und Orientierung in Sachen Recht auf die Fahnen. Um sich gerade in schwierigen Zeiten bestmöglich für Kunden einsetzen zu können, haben die Düsseldorfer ihre Rechtsschutzprodukte überarbeitet und um zukunfts­orientierte Leistungen ergänzt.

Ein Beitrag von Dr. Matthias Maslaton, Vorstand Vertrieb, Produkt und Innovation im ARAG Konzern

Streit ums Home-Office, Regelungen bezüglich Kurzarbeit, verspätete Mietzahlungen oder Reisestornierungen: Aktuell wird coronabedingt viel ums Recht gestritten. Das sind nur einige Stichwörter und die Fälle sind weit vielschichtiger. Mit einem optimierten Rechtsschutz hat die ARAG deshalb den Rückhalt der Kunden weiter gestärkt. Damit unterstreicht der internationale Versicherer seinen Anspruch, bedarfsgerechte Lösungen speziell für die heutige Zeit zu entwickeln – für Chancengleichheit im Recht. Der neue Rechtsschutz bietet Privat- und Gewerbekunden Rückendeckung. Zudem wurde mit smarten Tarifierungsmerk­malen das risikogerechte Pricing weiter vorangetrieben. Flankiert wird der Produkt-Relaunch auch von kanalübergreifenden Marketingmaßnahmen.

Der maßgeschneiderte Lösungsweg

Streitigkeiten sind so unterschiedlich wie die jeweils ideale Lösung. Deshalb spielt der individuell passende Zugang zum Recht beim Produktkonzept eine zentrale Rolle. Von persönlicher Anwaltsbetreuung über digitale Rechtsdienstleistungen bis hin zur Mediation können Rechtsschutz-Kunden den Lösungsweg wählen, der zu ihrem rechtlichen Anliegen passt. Auf Wunsch empfiehlt der ARAG Rechtsservice seinen Kunden geeignete Möglichkeiten, rechtliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen.

Individueller Schutz in drei Leistungsvarianten

Der neue Rechtsschutz ist in drei Varianten erhältlich: Basis, Komfort und Premium. Der neue Basistarif sichert die wichtigsten Leistungen jetzt auch außergerichtlich ab. Kommt es zum Versicherungsfall, hat der Kunde ab sofort die Wahl: Entscheidet er sich vorab für einen von der ARAG vorgeschlagenen Lösungsweg, zum Beispiel Mediation, entfällt die Selbstbeteiligung. Die Möglichkeit, anschließend einen Anwalt zu beauftragen, besteht indes weiterhin – selbstbeteiligungsfrei. Nimmt der Kunde dagegen direkt die Unterstützung eines Anwalts in Anspruch, gilt eine Selbstbeteiligung von 300 Euro.

 
Ein Artikel von
Dr. Matthias Maslaton