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4. Mai 2021
SdV bietet Ergänzung zum Strafrechtsschutz für Vermittler

SdV bietet Ergänzung zum Strafrechtsschutz für Vermittler

Ab sofort können Mitglieder des SdV in die Spezial-Strafrechtsschutzversicherung einen Versicherungsvertragsbaustein integrieren. Deckung besteht somit auch für Ansprüche aus Versicherungsverträgen, sogar gegen den eigenen Versicherer, etwa für die Betriebshaftpflicht.

Mitglieder der Schutzvereinigung deutscher Vermittler von Versicherungen und anderen Finanzdienstleistungen e.V. (SdV) können ab sofort den Versicherungsvertragsrechtsschutz in die Spezial-Strafrechtsschutzversicherung integrieren. Damit besteht auch Deckung für Ansprüche aus Versicherungsverträgen, sogar gegen den eigenen Versicherer, beispielsweise für die Inhaltsversicherung oder Betriebshaftpflicht.

Der Spezial-Strafrechtsschutz bildet bereits eine umfangreiche Ergänzung der VSH für Vermittler. Sie springt ein, wenn die VSH oder eine gängige Rechtsschutzversicherung nicht mehr zuständig sind, weil der Vorwurf des Vorsatzes im Raum steht. Die Deckung beim SdV bietet neben dem optionalen Versicherungsvertragsrechtsschutz sowie einer optionalen Telefon-Mediation bei Provisionsstreitigkeiten Regressverzicht im Falle eines Verfahrensabschlusses mit rechtskräftigem Strafbefehl. Selbstbehalt gibt es keinen.

„Mit dem Versicherungsvertragsrechtsschutz schließen wir eine der letzten Deckungslücken für unsere Vermittler“, unterstreicht Christian Sünderwald, geschäftsführender Vorstand beim SdV. „Der Spezial-Strafrechtsschutz ist bereits sehr sinnvoll, denn der Vorwurf einer strafbaren Handlung entsteht schneller als man meint. Beispielsweise könnte das Finanzamt bei Versäumnissen wegen Steuerhinterziehung ermitteln, die strafbar wäre. Oder auch eine Anzeige wegen Beihilfe zum Versicherungsmissbrauch fällt in diese Kategorie. Wir haben das in der Praxis leider schon mehr als einmal gesehen.“ Für den zusätzlichen Versicherungsvertragsrechtsschutz konnte der SdV die AUXILIA gewinnen. (tk)

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