AssCompact suche
Home
Assekuranz
9. Mai 2021
Aktuelle Entwicklungen in der industriellen Haftpflicht

1 / 2

Aktuelle Entwicklungen in der industriellen Haftpflicht

Die Möglichkeit, offene Vermögensschadendeckungen im Rahmen der erweiterten Produkthaftpflicht abzudecken, blieb bislang meist Großunternehmen vorbehalten. Die Gothaer bietet Mittelständlern in ihrer neuen Industriehaftpflicht die Option, diese Deckung einzuschließen.

Ein Beitrag von Marcel Wilms, Leiter Produktmanagement Haftpflicht der Gothaer Allgemeine Versicherung

Der industrielle Haftpflichtmarkt verändert sich derzeit teilweise deutlich. Ver­sicherungssummenkapazitäten sinken, gleichzeitig steigen die Prämien für exponierte Risiken. Dies betrifft nicht nur Großunternehmen, die internationale Versicherungsprogramme einkaufen, sondern auch mittelständische Unternehmen bestimmter Branchen wie beispielsweise Kfz-Zulieferer oder Unternehmen der chemischen Industrie. Nach Jahren der Preisredu­zierungen steigen die Prämien bei exponierten Risiken stark an, aber auch bei weniger exponierten industriellen Risiken ist der Trend der Preisreduzierungen gestoppt.

Änderungen bei den Versicherungsbedingungen

In den Versicherungsbedingungen sieht man erste Einschränkungen. So werden etwa unter dem Eindruck der Corona-Krise Pandemieausschlüsse für gewisse Branchen diskutiert. Insgesamt steigt der Informationsbedarf der Versicherer bei komplexeren Risiken deutlich an. Entgegen diesem Trend der sich verengenden Bedingungswerke wird insbesondere ein Thema auf Produktseite im Markt diskutiert: die sinnvolle Weiterentwicklung der Produkthaftpflichtversicherung. In jeder Produkthaftpflichtversicherung ist das von den Produkten eines versicherten Unternehmens ausgehende Personen- und Sachschadenrisiko ver­sichert. Das Vermögensschadenrisiko kann seit Anfang der 70er-Jahre darüber hinaus im Rahmen der erweiterten Produkthaftpflicht versichert werden. Der Versicherungsschutz wird hierbei nicht für alle denk­baren Vermögensschäden geboten, sondern für explizit genannte Tatbestände. Die Musterbedingungen des GDV zur erweiterten Produkthaftpflicht wurden seit ihrer Einführung mehrfach überarbeitet, geändert hat sich jedoch nicht, dass ausschließlich bestimmte Sachverhaltstypen wie Einbau mangelhafter Erzeugnisse und bestimmte Kostenarten, zum Beispiel Austauschkosten, versichert sind.

Offene Vermögensschadendeckung bisher nur für wenige Kunden

Weitergehende Versicherungslösungen blieben bisher meist Großunternehmen vorbehalten, die diese mit ihren Versicherern individuell verhandelten oder in anderen Märkten, insbesondere im angloamerikanischen Versicherungsmarkt, einkauften. Die Bemühungen der Maklerschaft, die erweiterte Produkthaftpflichtversicherung zu öffnen und sogenannte offene Vermögensschadendeckungen einer breiten Kundenklientel anbieten zu können, stießen auf Versichererseite überwiegend auf wenig Gegenliebe. Die Versicherer waren bei der Gestaltung des erweiterten Produkthaftpflichtmodells sehr bewusst den Weg einer enumerativen Nennung der versicherten Kosten gegangen.

Offene Vermögensschadendeckungen für Hersteller und Handelsbetriebe gelten seit jeher als sehr exponiert und schwer kalkulierbar, umfasst ihr Deckungsschutz doch sämtliche unfreiwilligen Vermögenseinbußen, die der Abnehmer im Zusammenhang mit dem hergestellten oder gehandelten Produkt erleidet. Insbesondere Betriebsunterbrechungen beim Abnehmer des Versicherungsnehmers durch ein mangelhaftes Erzeugnis oder eine mangelhafte Leistung des Versicherungsnehmers können empfindliche Schäden verursachen.

Seite 1 Aktuelle Entwicklungen in der industriellen Haftpflicht

Seite 2 Offene Vermögensschadendeckung jetzt auch für KMU