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2. Juli 2021
Gruppenunfallversicherung der Helvetia bietet flexiblen Schutz

Gruppenunfallversicherung der Helvetia bietet flexiblen Schutz

Drei Schutzvarianten und vier optionale Erweiterungsbausteine gibt es bei der neuen Gruppenunfallversicherung der Helvetia. Somit lassen sich in einem Vertrag mehrere Personengruppen und Einzelpersonen mit unterschiedlichen Höchstsummen absichern. Der Schutz gilt auch außerhalb der Arbeitszeiten.

Mit der neuen Gruppenunfallversicherung von Helvetia Deutschland erhalten Mitarbeitende von Betrieben, Verbänden, Behörden und Mitglieder von Vereinen einen Rund-um-die-Uhr-Schutz. Mit drei Schutzvarianten und vier optionalen Erweiterungsbausteinen bietet das Produkt entsprechende Flexibilität. So können mit einem Vertrag mehrere Personengruppen und Einzelpersonen je nach individuellem Risiko mit unterschiedlichen Höchstsummen abgesichert werden. Dabei besteht der Schutz nicht nur während, sondern auch außerhalb der Arbeitszeiten.

Im Basisschutz geht die Gliedertaxe über die Empfehlungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hinaus. Die Schutzvarianten Kompakt bzw. Komfort bieten unter anderem bis zu 25.000 Euro für Kosten und Aufwände, bis zu 15 Monate Tagegeld sowie bis zu 2.000 Tage Krankenhaustagegeld.

Sofortschutz als Ergänzung für alle Tarifvarianten

Alle Schutzvarianten lassen sich um den Baustein „Sofortschutz“ ergänzen. Dieser beinhaltet zahlreiche Zusatzleistungen wie Gips- und Koma-Geld, Soforthilfe bei Schwerverletzung, psychologische Soforthilfe nach räuberischen Überfällen, Kosten für Kur- und Reha-Maßnahmen, Umbaukosten im privaten und beruflichen Bereich sowie das Erlernen der Gebärdensprache bzw. Blindenschrift.

Baustein „Keyperson“

Für die Schutzvarianten Kompakt und Komfort bietet die Helvetia drei weitere optionale Bausteine: Mit dem Baustein „Keyperson“ können gezielt Beschäftigten abgesichert werden, die für die Aufrechterhaltung des Betriebs von besonderer Bedeutung sind. Die verunfallte Person erhält die Leistungen des Bausteins „Soforthilfe“ und wird zusätzlich mit gezieltem Reha-Management aktiv beim Wiedereingliederungsprozess unterstützt.

Für den Arbeitgeber bietet dieser Baustein eine mitversicherte Interimslösung, die die Stabilisierung des Betriebs während unfallbedingter Ausfallzeiten der versicherten Schlüsselperson gewährleistet. Darüber hinaus sind durch Mehrarbeit entstehende Kosten, entgangene Aufträge oder Schadenersatzzahlungen wegen Fristversäumnissen abgedeckt.

Baustein „Heilwesen“

Der Baustein Heilwesen umfasst risikorelevante Zusatzdeckungen für Personen, die in Heil- und Pflegeberufen tätig sind, einschließlich Apothekern, Psychotherapeuten und Veterinärmedizinern. Damit werden beispielsweise die Gliedertaxe und die Infektionsklausel weiter verbessert. Auch Strahlenschäden und Angriffsgeld sind mitversichert und es gelten längere Eintritts- und Feststellungsfristen.

Baustein „Ausland“

Für Mitarbeitende mit regelmäßigem Auslandsaufenthalten wurde der Baustein „Ausland“ konzipiert. Hier sind neben einer Tropen-Polar-Klausel auch der Kostenersatz für im Ausland entstandene Arzthonorare, Heimfahrten und die Unterbringung von mitreisenden Kindern oder Erwachsenen enthalten. Das Krankenhaustagegeld und das Genesungsgeld werden zum doppelten Satz gezahlt. Auch die Rückholung sowie besondere Assistenzleistungen sind eingeschlossen.

Abschließen lässt sich die Helvetia Gruppenunfallversicherung ohne Personenbegrenzung für Gruppen ab drei Personen. (tk)

Bild: © Andrej Popov – stock.adobe.com