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14. August 2021
Elementarversicherung: Der Vorschlag der Verbraucherschützer

Elementarversicherung: Der Vorschlag der Verbraucherschützer

Nach den Hochwasserschäden ist die Diskussion neu entflammt, wie mehr Häuser gegen Elementarschäden versichert werden können. Auch eine Pflichtversicherung steht zur Debatte. Die Verbraucherschützer sprechen sich dagegen in einem Positionspapier für ein mehrstufiges Verfahren aus.

In Deutschland sind zwar fast alle Wohngebäude gegen Sturm und Hagel versichert, aber nicht einmal jeder zweite Hausbesitzer hat eine Absicherung gegen die finanziellen Folgen von Elementarschäden. Angesichts der verheerenden Schäden infolge der Hochwasserkatastrophe wurden die Rufe nach einer verpflichtenden Elementarschadenversicherung wieder lauter. Was eine solche Pflichtversicherung angeht, bleibt der GDV zurückhaltend (AssCompact berichtete). Skeptisch sind auch die Verbraucherschützer: Eine unmittelbare Pflichtversicherung sei ein hoher Eingriff in die Grundrechte.

Verbraucherschützer plädieren für mehrstufiges Verfahren

Die Verbraucherzentrale schlägt in einem Positionspapier „Für einen bezahlbaren Versicherungsschutz gegen Naturgefahren für Jedermann“ ein mehrstufiges Verfahren vor. Darin sprechen sich die Verbraucherschützer dafür aus, eine Allgefahrenabsicherung einschließlich sämtlicher Naturgefahren für die Wohngebäudeversicherung im Versicherungsvertragsgesetz festzuschreiben. Danach wird Kunden zunächst ein umfassender Versicherungsschutz angeboten. Es besteht aber die Möglichkeit, den Elementarschutz aktiv abzuwählen.

Umstellung bei Altverträgen

Bei der Umstellung von bestehenden Wohngebäudepolicen sieht die Verbraucherzentrale die Versicherer in der Pflicht: So sollen die Gesellschaften „in verständlicher Art und Weise beide Produktvarianten unter Darstellung der jeweiligen Versicherungsprämien erläutern“ und Kunden „eine angemessene Frist zur aktiven Entscheidung für eine Produktvariante“ einräumen, wie es im Positionspapier heißt. Werden Kunden nicht aktiv, soll eine Umstellung auf die Allgefahrenabdeckung erfolgen.

Pflichtversicherung erst, wenn Maßnahmen nicht greifen

Zwei Jahre nach Einführung der Allgefahrenabdeckung soll evaluiert werden, ob diese Maßnahme die erhoffte Wirkung hat und die Durchdringung auf dem Markt erhöht. Sollte sich zeigen, dass bestimmte Kunden nur mit erheblichem Aufwand Versicherungsschutz erhalten oder der Schutz wegen zu hoher Prämien abgewählt wird oder aber die Verbreitung der Absicherung nicht mindestens 80% erreicht, halten auch die Verbraucherschützer die Einführung einer Pflichtversicherung für erforderlich. (tk)

Bild: © mhp – stock.adobe.com

 

Leserkommentare

Comments

Gespeichert von Martin Kasten … am 14. August 2021 - 11:55

Wer keine Lust hat, sein Haus gegen Elementarschäden zu versichern, soll es doch sein lassen. Wer es nach Simbach nicht verstanden hat, wird es auch weiterhin nicht verstehen. Ich habe es aufgegeben, Kunden zu bekehren. 

Aber wer sich hätte versichern können und wie gesagt keine Lust hatte, darf auch nichts von meinen Steuergeldern erhalten. Alle Anderen, die nachweislich keine Deckung bekommen haben, müssen selbstverständlich vom den Steuerzahlern unterstützt werden.

Abschließend möchte ich noch sagen, dass es einen einheitlichen Beitrag geben sollte. Ähnlich wie bei den Unisextarifen. Also wird der, der in Zürs1 wohnt, etwas belastet. Aber der in Zürs4 hat einen bezahlbaren Beitrag. Warum soll es in der WGB-VS nicht gehen?