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6. Dezember 2021
Immobilienbranche wegen EU-Taxonomie verunsichert

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Immobilienbranche wegen EU-Taxonomie verunsichert

Die EU-Taxonomie führt in der Immobilienwirtschaft zu großer Unsicherheit. Laut einer Umfrage ist den meisten Immobilienunternehmen unklar, welche Kriterien eine Immobilie erfüllen muss, um als taxonomiekonform zu gelten. Einigkeit herrscht darüber, dass der Markt künftig von Nachhaltigkeit dominiert sein wird.

Die ab 2022 in Kraft tretende EU-Taxonomie wirft in der Immobilienbranche noch viele Fragen auf. Wie aus dem zweiten „ESG-Snapshot“ von EY Real Estate hervorgeht, besteht bei mehr als 90% der befragten Immobilienunternehmen keine Klarheit darüber, welche Kriterien eine Immobilie erfüllen muss, um als taxonomiekonform zu gelten. So stellt sich beispielsweise die Frage, wann eine Immobilie nach der neuen Regulatorik zu den „oberen 15% des nationalen oder regionalen Gebäudebestands“ zählt.

Nachhaltigkeit prägt künftig den Markt

Einig zeigen sich die Befragten dahingehend, dass der Markt künftig sowohl angebots-, wie auch nachfrage- als auch finanzierungsseitig auf Nachhaltigkeit ausgerichtet sein wird. Die Immobilienunternehmen sind außerdem der Ansicht, dass neben dem Klimaschutz in Zukunft auch soziale Kriterien an Bedeutung zunehmen.

Unklarheit in Bezug auf konkrete Umsetzung

„Wir erleben eine paradoxe Situation: Die mit der EU-Taxonomie beabsichtigte Lenkung der Kapitalallokation hin zu nachhaltigen Investitionsgütern wird am Immobilienmarkt nicht nur antizipiert, sondern überwiegend auch befürwortet. Nun aber tritt die neue Regulatorik in Kraft und es besteht erhebliche Unsicherheit hinsichtlich der Umsetzung“, sagt Florian Schwalm, Partner bei EY Real Estate und Autor des Snapshots. „Für das Anliegen einer nachhaltigeren Immobilienwirtschaft ist die Unklarheit bei der konkreten Anwendung ein Bärendienst und insbesondere im Hinblick etwa auf vorvertragliche Informationen und Jahresberichte sogar bereits kurzfristig ausgesprochen problematisch.“

Immobilienunternehmen noch nicht vorbereitet

Bereits ab Jahresbeginn 2022 sind erste Anforderungen der Offenlegungsverordnung und der EU-Taxonomie für das Berichtswesen zu berücksichtigten. Laut Umfrage befinden sich schon 55% der Unternehmen in der Umsetzung, knapp 40% gaben jedoch an, dass es dafür an klaren Vorgaben mangele.

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