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28. Februar 2022
BVK fordert Pause bei weiteren Regulierungsvorhaben
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BVK fordert Pause bei weiteren Regulierungsvorhaben

Der BVK hat sich in einer Stellungnahme zur Regulierung im Vermittlungsgeschäft für eine Wahlfreiheit bei Vergütungssystemen und gleichen Wettbewerbsbedingungen für alle ausgesprochen. Unterdessen forciert der Verband seine internationale Zusammenarbeit.

Fortwährend neue Regulierungsvorhaben engen die Handlungsspielräume für Vermittlerinnen und Vermittler immer stärker ein. Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) hat daher zur Konsultation der europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und betriebliche Altersversorgung (EIOPA) zum Schutz von Kleinanlegern im Kapitalmarkt Stellung genommen.

BVK: Jede Regulierung bringt Zusatzarbeiten

In der Stellungnahme begrüßt der BVK die Ziele der Kapitalmarktunion auf EU-Ebene, hält jedoch zugleich das vorhandene rechtliche Rahmenwerk für ausreichend, wie es durch die EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD sowie die Finanzmarktrichtlinie MiFID II bestimmt wird. Ihre Wirkung am Markt bleibe zunächst abzuwarten, bevor erneut Maßnahmen ergriffen würden. „Jede neue Regulierung am Markt bringt für die Vermittlerbetriebe Zusatzarbeiten, ist kostenintensiv und führt zu neuen bürokratischen Belastungen“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Regulatorische Stabilität sollte zunächst einkehren. Weitere Maßnahmen würden nur zu einer unverhältnismäßigen Unsicherheit führen.“

BVK für Beibehaltung des provisionsbasierten Systems

Der BVK ist in seiner Stellungnahme weiter der Auffassung, dass ein freier Markt mit seinen unterschiedlichen Vergütungssystemen den besten Schutz für Verbraucher liefert, und sie eine freie Wahl haben sollten. Das provisionsbasierte System bietet Kunden einen erschwinglichen Zugang zu qualifizierter Beratung. Im Hinblick auf die Regulierung des Online-Vertriebs spricht sich der BVK mit Verweis auf seinen gerichtlichen Erfolg gegen das Internetportal CHECK24 für gleiche Informationspflichten und Wettbewerbsbedingungen aus. „Die zukünftigen Entwicklungen der Digitalisierung und Nachhaltigkeit werden den Markt verändern. Hierauf sollte dann zu gegebener Zeit reagiert werden“, so BVK-Präsident Heinz.

BVK mit Vertretung in Brüssel

Unterdessen hat der BVK zu Beginn des Jahres 2022 ein Büro in Brüssel eingerichtet. „Damit entsprechen wir der wachsenden Bedeutung der EU und ihrer Gesetzgebung auf die nationale Politik“, unterstreicht Heinz die neue Vertretung in der belgischen Hauptstadt. „Schließlich wird eine Vielzahl von Gesetzen, die die Vermittlerbranche betreffen, in Brüssel beraten und beschlossen, so etwa die IDD, die Pan-European Personal Pension Products (PEPP) und die Finanzmarktrichtlinie MiFID.“ Durch das Brüsseler BVK-Büro wird außerdem die Zusammenarbeit mit dem europäischen Dachverband der Vermittler (BIPAR) intensiviert. Mit der neuen Dependance reagiert der BVK auch auf die wachsende Internationalisierung in der Vermittlerbranche. In diesem Zusammenhang wurde BVK-Vizepräsident Ulrich Zander bereits im Sommer 2021 zum Incoming Chairman im Präsidium des Weltverbandes der Versicherungsvermittler (WFII) gewählt. (as)

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