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17. März 2022
Zertifizierter WEG-Verwalter: Rahmenplan zur Prüfungsvorbereitung steht
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Zertifizierter WEG-Verwalter: Rahmenplan zur Prüfungsvorbereitung steht

Mit der ZertVerwV ist seit Ende 2021 die Prüfungsverordnung zum zertifizierten WEG-Verwalter in Kraft. Nun wurde ein DIHK-Rahmenplan präsentiert als Basis für die Erstellung von Prüfungsaufgaben und Vorbereitungsseminaren. Offen bleibt der von der Koalition angekündigte „echte“ Sachkundenachweis.

Seit Dezember 2021 ist die Zertifizierten-Verwalter-Prüfungsordnung (ZertVerwV) in Kraft (AssCompact berichtete). Die Verordnung regelt die Prüfung zum zertifizierten Verwalter nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Sie sieht bundesweite Regeln für das Prüfungsverfahren und die Prüfungsgegenstände vor. Seit Inkrafttreten der Verordnung standen davon betroffene WEG-Verwalter vor der Frage, wie die Prüfungsinhalte aussehen werden.

Nun hat ein Arbeitskreis des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK) einen Rahmenplan vorgelegt, der als Basis für die Erstellung von lernzielorientierten Prüfungsaufgaben und Vorbereitungsseminaren dienen soll, wie der Verband der Immobilienverwalter Deutschland e. V. (VDIV Deutschland) mitgeteilt hat. Die zu lehrenden und zu prüfenden Sachgebiete sind Grundlagen der Immobilienwirtschaft sowie rechtliche, kaufmännische und technische Grundlagen mit Stundenempfehlungen im Rahmen der Prüfungsvorbereitung.

„Basis für den erarbeiteten Rahmenplan ist eine schon zuvor erarbeitete Version, auf dem der von uns initiierte und bereits seit Juni 2021 existente IHK-Zertifikatslehrgang zum Fachmann bzw. zur Fachfrau für Wohnimmobilienverwaltung in Kooperation mit der GOING PUBLIC! Akademie für Finanzberatung AG und der IHK Frankfurt am Main fußt“, erläutert Martin Kaßler, Geschäftsführer des VDIV Deutschland. Er rechnet damit, dass erste Prüfungen zum Zertifizierten Verwalter Ende des dritten Quartals 2022 von Industrie- und Handelskammern angeboten werden.

Wann kommt der geplante „echte“ Sachkundenachweis?

Fragezeichen gibt es nach wie vor rund um das im Koalitionsvertrag angekündigte Vorhaben der Regierungspartner, eine gewerberechtliche Regelung für WEG- und Mietverwalter sowie für Immobilienmakler in Form eines „echten“ Sachkundenachweises einzuführen.

VDIV warnt weiter vor Parallelführung von Zertifizierung und Sachkundenachweis

Hierzu erneuert der Verband der Immobilienverwalter seine Warnung vor einer Parallelführung von Zertifizierung und Sachkundenachweis. Der VDIV fordert deshalb eine zeitnahe Gesetzesinitiative zur Einführung des Sachkundenachweises, damit Verwaltungen und Verbraucher Planungssicherheit erhalten. „Wir stehen hier eng im politischen Austausch mit Bundestag und Ministerien, um eine einvernehmliche Lösung zu erzielen“, so Kaßler. (tk)

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