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18. März 2022
Stichprobe identifiziert verbraucherfreundliche Gerichte
Aktenordner mit der Beschriftung Verbraucherschutz

Stichprobe identifiziert verbraucherfreundliche Gerichte

Versicherte mit einer Lebens- oder Rentenversicherung, die ihren Vertrag wegen fehlerhafter Belehrung widerrufen wollen, sollten genau prüfen, vor welchem Gericht sie ihre Ansprüche geltend machen. Denn: Die Stichprobe der Verbraucherzentrale Hamburg hat verbraucherfreundliche Gerichte identifiziert.

Lebens- und Rentenversicherungsverträge, die zwischen 1995 und 2007 abgeschlossen wurden, kann bei fehlerhafter Belehrung widersprochen werden. In vielen Fällen erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher bei der folgenden Rückabwicklung einen deutlich höheren Auszahlungsbetrag als etwa bei einer Kündigung, so die Verbraucherzentrale Hamburg.

Viele Widersprüche vor Gericht

Viele Widersprüche landen allerdings häufig vor Gericht. Denn: Viele Versicherer berufen sich im Falle eines Widerspruchs auf die Verwirkung des Anspruchs. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 03.06.2020 (Az.: IV ZB 9/19) müssen für eine solche Verwirkung aber besonders gravierende Umstände wie eine Kündigung durch den Versicherer aufgrund von Beitragsrückständen vorliegen. Dennoch gingen einige der Gerichtsverfahren zugunsten der Versicherer aus.

Stichprobe identifiziert verbraucherfreundliche Gerichte

Eine Stichprobe der Verbraucherzentrale Hamburg hat nun aber verbraucherfreundliche Gerichte identifiziert. Dafür hat die Verbraucherzentrale Hamburg in einer Stichprobe 70 Gerichtsentscheidungen zur Verwirkung des Widerspruchsrechts ausgewertet. „Einige Gerichte in Deutschland entscheiden in diesen Fällen auffällig oft zulasten der Verbraucherinnen und Verbraucher“, so Christian Biernoth von der Verbraucherzentrale Hamburg. Laut Verbraucherzentrale zählen hierzu die Oberlandesgerichte in Hamburg, München oder Brandenburg. „Hier ist das Risiko, dass die Gerichte eine Verwirkung des Widerspruchs anerkennen, besonders hoch. Berechtigte Ansprüche wären dann nicht durchsetzbar.“ Verbraucherfreundlicher legen dagegen die Oberlandesgerichte in Dresden, Karlsruhe, Oldenburg, Stuttgart oder Koblenz die Verwirkung aus. Grundsätzlich können Verbraucherinnen und Verbraucher vor dem zuständigen Gericht an ihrem Wohnort oder am Sitz des Versicherers klagen. Versicherte mit einer Lebens- oder Rentenversicherung, die ihren Vertrag aufgrund einer fehlerhaften Belehrung widerrufen wollen, sollten also vor dem Hintergrund dieser Stichprobe genau prüfen, vor welchem Gericht sie ihre Ansprüche geltend machen, heißt es von der Verbraucherzentrale. (as)

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