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24. März 2022
hepster erweitert Portfolio um Hundekrankenversicherung
English cocker spaniel run and jump outdoor at sunset light

hepster erweitert Portfolio um Hundekrankenversicherung

Das InsurTech hepster baut seine Palette an Tierversicherungen aus und bietet nun auch einen Hundekrankenschutz. Tierhaltern stehen vier Tarife zur Auswahl. Übernommen werden unter anderem Kosten für Behandlungen, Voruntersuchungen, Operationen sowie Diagnostik und Arzneimittel.

Im Sommer 2021 ist hepster mit seiner Kranken- und OP-Versicherung für Katzen in den Markt der Tierversicherungen gestartet. Im Herbst folgte dann eine Hunde-OP-Versicherung. Nun hat das Rostocker InsurTech sein Angebot in der Tiersparte um eine Hundekrankenversicherung ergänzt. Bei dem Schutz stehen vier frei wählbare Tarife zur Verfügung. Übernommen werden unter anderem Kosten für Behandlungen, (Vor-)Untersuchungen, Operationen sowie Diagnostik und Arzneimittel.

Je nach Tarif sind außerdem Zahnbehandlungen sowie postoperative und präventive Behandlungen wie etwa Physiotherapie oder Homöopathie im Schutz inbegriffen. Die Hundekrankenversicherung von hepster sichert Hunde vielfältiger Rassen bis zu einem Alter von sechs Jahren ab. Der Versicherungsschutz bleibt auch über das maximale Eintrittsalter hinaus bestehen, sodass auch Hunde im Alter von zehn Jahren versichert sind. Der Versicherungsbeitrag bleibt auch mit zunehmenden Alter des Tiers stabil. Ausschlaggebend ist hierbei das Eintrittsalter bei Versicherungsabschluss. Wer einen Welpen im Alter von zwölf Wochen versichert, profitiert von einem gleichbleibenden Beitrag während der gesamten Versicherungslaufzeit.

Keine umfängliche Gesundheitsprüfung 

Abschließen lässt sich der Hundekrankenschutz ohne umfängliche Gesundheitsprüfung, es sind lediglich einige allgemeine Gesundheitsfragen zu beantworten, um den Status möglicher Vorerkrankungen zu klären. „Unsere Versicherungen bieten den klaren Vorteil, dass trotz einer bestehenden Vorerkrankung der Hund problemlos versichert werden kann. Einzig die jeweilige Vorerkrankung und dazugehörige Behandlungen sind von der Leistung ausgeschlossen,“ erklärt Alexander Hornung, CPO von hepster. Ausgeschlossen sind unter anderem dem Hundebesitzer bekannte Erkrankungen, angeborene, genetische oder erworbene Fehlentwicklungen und Erkrankungen, die in den letzten sechs Monaten vor Vertragsabschluss eine Behandlung oder Operation zur Folge hatten. (tk)

Bild: © kwadrat70 – stock.adobe.com