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22. April 2022
So wenige Fahrraddiebstähle wie noch nie

So wenige Fahrraddiebstähle wie noch nie

Im Jahr 2021 ist nach GDV-Angaben die Zahl der Fahrraddiebstähle auf ein neues Rekordtief gesunken. Allerdings: Die Schadensumme blieb konstant, die durchschnittliche Schadenhöhe kletterte sogar auf einen neuen Höchststand.

Die Zahl der Fahrraddiebstähle ist auf ein Rekordtief gesunken. „Insgesamt wurden 125.000 versicherte Fahrräder gestohlen, rund 15.000 weniger als im Jahr zuvor“, sagt der Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) e. V., Jörg Asmussen. Der Rückgang stehe wohl erneut im Zusammenhang mit der Pandemie. „Auch für 2021 gehen wir von einem Corona-Effekt aus. Viele Menschen haben von zu Hause gearbeitet, sodass Fahrräder seltener unbeaufsichtigt im Freien abgestellt wurden“, so Asmussen. „Es gab wie schon im ersten Corona-Jahr schlicht weniger Gelegenheiten zum Fahrraddiebstahl.“ Laut polizeilicher Kriminalstatistik sank auch die Gesamtzahl aller gestohlenen Fahrräder um 10,5% auf rund 234.000. In dieser Statistik bleibt der Versicherungsschutz allerdings unbeachtet. Da Diebstähle jedoch häufig nicht angezeigt werden, dürfte die Dunkelziffer weitaus höher liegen, heißt es beim GDV.

Schadendurchschnitt auf Rekordniveau

Die Schadensumme blieb 2021 mit 110 Mio. Euro indes auf dem Niveau des Vorjahres. Der Schadendurchschnitt hat sich hingegen in den vergangenen zehn Jahren von 440 Euro auf 860 Euro fast verdoppelt – ein neuer Höchststand seit Aufzeichnungsbeginn (siehe nebenstehende Grafik).

So wenige Fahrraddiebstähle wie noch nie

„Der Anstieg der Entschädigungsleistung zeigt, dass der Trend zum Diebstahl teurer Fahrräder anhält“, erläutert Asmussen. Da sich im Freien weniger Gelegenheiten geboten hätten, suchten Diebe zunehmend auch in Kellerräumen gezielt nach hochwertigen Rennrädern, E-Bikes oder Mountainbikes, um sie weiterzuverkaufen, heißt es vom GDV. „Fahrräder im Keller sollten daher nicht nur abgeschlossen, sondern am besten auch fest angeschlossen werden“, rät Asmussen.

Bei hochwertigen E-Bikes ist die Höchstentschädigung schnell erreicht

Wird ein Fahrrad aus verschlossenen Abstellräumen, Kellern oder Wohnungen gestohlen, übernimmt die Hausratversicherung den Schaden. Meist ist jedoch die offene Straße der Tatort. Der GDV weist darauf hin, dass dann nur eine Zusatzklausel in der Hausratpolice Schutz bietet. Wichtige Voraussetzung: Das Fahrrad muss stets durch ein verkehrsübliches Schloss gesichert sein. Von den knapp 27 Millionen Versicherungsverträgen haben laut GDV 47% die Fahrradklausel eingeschlossen. Erstattet werde im Falle eines Diebstahls der sogenannte Wiederbeschaffungswert. Dieser Betrag bemisst, wie viel ein neues gleichwertiges Rad kostet. Die Höchstentschädigung werde hingegen in der Regel auf einen bestimmten Prozentsatz des gesamten versicherten Hausrates festgelegt, gibt der GDV zu bedenken. Daher könne es sich gerade für höherwertigere Räder und E-Bikes lohnen, die Versicherungssumme zu erhöhen oder eine spezielle Fahrradversicherung abzuschließen. (as)

Bild: © Rainer Fuhrmann – stock.adobe.com