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17. Mai 2022
Flutkatastrophe hat keinen Einfluss auf Beschwerden über Versicherer

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Flutkatastrophe hat keinen Einfluss auf Beschwerden über Versicherer

Den Ombudsmann für Versicherungen haben im Jahr 2021 insgesamt 14.106 zulässige Beschwerden erreicht. Nach Sparten dominieren Beschwerden im Bereich Leben und Rechtsschutz. Im Bereich Gebäude hatte die Starkregenkatastrophe im Juli 2021 hingegen keinen signifikanten Einfluss auf die Beschwerdezahlen.

Der Ombudsmann für Versicherungen, Dr. h. c. Wilhelm Schluckebier, hat am 17.05.2022 den Jahresbericht für 2021 vorgelegt. Demnach haben die Schlichtungsstelle im abgelaufenen Jahr insgesamt 18.344 Beschwerden erreicht, wovon 14.106 zulässig gewesen sind. Gegenüber 2020 bedeuten diese Zahlen einen leichten Anstieg der zulässigen Beschwerden von +6,6%. Vermittlerbeschwerden machten davon mit 677 Beschwerden allerdings weiterhin nur einen recht geringen Anteil aus. 13.732 Schlichtungsverfahren konnten 2021 beendet werden. Die Beschwerdewerte sind insgesamt klein; so lag in knapp 85% der Fälle der Streitwert bei maximal 5.000 Euro. Die durchschnittliche Dauer der Verfahren betrug 2021 rund 71 Tage. In 45% der Beschwerdefälle war die Schlichtung zugunsten des Beschwerdeführers auch erfolgreich.

Beschwerden bei Lebensversicherungen neuer Spitzenreiter

Die Zunahme liege aufs Ganze gesehen im Rahmen üblicher Schwankungen, erläutert der Ombudsmann diese Entwicklung. Hauptsächlich gehe sie – bedingt durch Sondereffekte – auf starke Zuwächse in den Sachversicherungen (Gebäude und Hausrat) sowie in der Lebensversicherung zurück, heißt es im Bericht. Die übrigen Sparten wiesen sogar Rückgänge der Beschwerdezahlen auf.

Die meisten Beschwerden gingen dem Bericht zufolge mit 3.412 Fällen im Bereich von Lebensversicherungen ein. Allerdings basiere der Zuwachs von rund 23% in dieser Sparte darauf, dass unmittelbar vor Jahresschluss 2021 zwei spezialisierte Rechtsanwaltskanzleien insgesamt mehr als 800 Schlichtungsanträge eingereicht hätten, die ganz überwiegend Fälle des Widerrufs von Lebensversicherungsverträgen beträfen. Dies habe erkennbar auch dazu gedient, die Hemmung der Verjährung durch einen Schlichtungsantrag zu bewirken und sich dabei die niedrigschwelligen formalen Anforderungen an einen solchen Antrag im Verbraucherschlichtungsverfahren zunutze zu machen, erläuterte Dr. Schluckebier die Hintergründe.

Die zweitmeisten Beschwerden erreichten die Verbraucherschutzstelle der Versicherer im Bereich Rechtsschutz. In 3.184 zulässigen Fällen musste der Ombudsmann zwischen Beschwerdeführer und Versicherer bzw. Vermittler tätig werden. Häufigster Streitpunkt im Berichtsjahr war wieder einmal die zeitliche Einordnung des Rechtsschutzfalls. Aber auch die Anwendung von Risikoausschlüssen sei ein häufiger Prüfungsschwerpunkt in den Schlichtungsverfahren.

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