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28. Juli 2022
Regierung stellt Bundesförderung für effiziente Gebäude um

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scaffolding arround the house to install thermal insulation of the apartment building facade, blue sky background

Regierung stellt Bundesförderung für effiziente Gebäude um

Mit einer Reform der Gebäudeförderung will die Regierung den Fokus künftig auf Sanierung legen. Hierzu stellt sie die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) neu auf. Aus der Immobilienbranche kommt Kritik am abrupten Umschwenken. Einige Änderungen treten bereits ab 28.07.2022 in Kraft.

Das Bundeswirtschaftsministerium hat eine Reform der Gebäudeförderung vorgelegt. Die Bundesregierung wolle die Förderung von Energieeffizienz in Gebäuden einfacher, klarer und verlässlicher gestalten und auf den größten Effekt für Energieeinsparung und Klimaschutz ausrichten, wie das Ministerium bekannt gegeben hat.

Gebäudeförderung wird neu ausgerichtet, Sanierung im Fokus

Schwerpunkt der Förderung werde die energetische Sanierung sein. „Deshalb wird die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) neu aufgestellt“, wie es in der Pressemitteilung wörtlich heißt. Möglichst viele Menschen sollen vom Förderprogramm profitieren, damit Energiefresser wie alte Fenster, Türen und Gasheizungen ausgetauscht, Häuser und Wohnungen saniert und Energiekosten gespart werden. Gleichzeitig werden Fördersätze zum Beispiel für den Einbau von Wärmepumpen reduziert.

„In Zukunft bekommt der oder die Einzelne etwas weniger an Förderung als vorher, aber dafür können viele Menschen von den Förderprogrammen profitieren. Das ist in Zeiten von hohen Energiekosten angezeigt. Die allermeisten Menschen leben in älteren Häusern. Jetzt zu sanieren, Fenster auszutauschen, die Gasheizung rauszuwerfen – das hilft, um Kosten zu sparen und geht mit Klimaschutz Hand in Hand“, so Bundesminister Habeck.

Änderungen treten teilweise bereits am 28.07.2022 in Kraft

Zeitlich wird die BEG-Reform in zwei Schritten vollzogen: So gelten kurzfristig ab dem 28.07.2022 neue Förderbedingungen bei Komplettsanierungen und der noch laufenden Neubauförderung und ab dem 15.08.2022 greifen neue Förderbedingungen bei Einzelmaßnahmen der Sanierung.

Wie das Bundeswirtschaftsministerium weiter mitteilt, werde die Neubauförderung in einem weiteren, späteren Schritt vom Bundesbauministerium für das Jahr 2023 umgestaltet. Bis zur Neukonzipierung der Neubauförderung laufe das Programm EH 40 Nachhaltigkeit bis Jahresende weiter.

Hintergrund der Reform der Gebäudeförderung sei die angespannte Lage bei der Energieversorgung und die hohen Preise infolge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine sowie die Zuspitzung der Klimakrise.

Kritik aus der Immobilienbranche und der Kreditwirtschaft

Die plötzliche Umstellung kommt auch für die Wohnungswirtschaft und Immobilienbranche überraschend und sorgt für Kritik. Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW, erklärte: „Das Bundeswirtschaftsministerium setzt bei dem seit Jahresanfang herrschenden Förder-Fiasko noch einen oben drauf: Von heute auf morgen wird die erst im vergangenen Jahr eingeführte Zuschussförderung für umfassende Sanierungen komplett eingestellt. Das ist die größtmögliche Katastrophe für das Engagement der sozial orientierten Wohnungsunternehmen für den Klimaschutz.“ Neben dem Vertrauensverlust und der Planungsunsicherheit mache der Wegfall der Zuschussförderung und die Reduzierung der Tilgungszuschüsse die BEG-Förderung für Wohnungsunternehmen unattraktiv. In der Folge müssten Klimaschutzinvestitionen unterbleiben oder könnten nur über höhere Mieten refinanziert werden, so der GdW-Präsident weiter.

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