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7. September 2022
Zertifizierungspflicht für WEG-Verwalter soll verschoben werden

Zertifizierungspflicht für WEG-Verwalter soll verschoben werden

Ab dem 01.12.2022 soll für Wohnimmobilienverwalter im Rahmen der WEG-Reform eigentlich eine Zertifizierungspflicht in Kraft treten. Nun steht im Raum, die Verpflichtung um ein Jahr auf Dezember 2023 zu verschieben. Grund seien Medienberichten und Verbänden zufolge zeitliche Engpässe.

Ab dem 01.12.2022 muss jeder Wohnimmobilienverwalter einen Zertifikatsnachweis vorlegen können, wenn die Eigentümer dies verlangen. So lautete bislang der Plan. Im Rahmen der WEG-Reform wurde mit § 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG diese Verpflichtung festgelegt. Als zertifizierter WEG-Verwalter darf sich nennen, wer vor der Industrie-und Handelskammer (IHK) durch eine Prüfung nachgewiesen hat, dass er über die für die Tätigkeit als WEG-Verwalter notwendigen rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse verfügt.

Nun soll der Termin für das Inkrafttreten der Zertifizierungspflicht offenbar verschoben werden. Wie Verbände und Medien berichten, will das Bundesjustizministerium den Termin auf Dezember 2023 verlegen.

Vom Verband der Immobilienverwalter Deutschland e. V. (VDIV Deutschland) heißt es dazu, man habe sich für die Zertifizierung der Verwalter stark gemacht, doch ein Aufschub sei laut VDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler aktuell das einzig Richtige.

Bei den IHK mangele es an Prüfern, außerdem sei die Integration der Prüfungssoftware und Einhaltung des Zeitplans nicht gewährleistet. Das bedeutet, dass nicht alle, die die Prüfung zum zertifizierten Verwalter ablegen wollen, sie auch bis Ende November ablegen können. Der Aufschub des Anspruchs auf einen zertifizierten Verwalter beuge somit einer Ungleichbehandlung zwischen den Verwaltungsunternehmen und unnötigen Rechtsstreitigkeiten vor.

Gegenüber der Haufe Online-Redaktion habe das Bundesjustizministerium selbst Engpässe bei der Zertifizierung als Grund für eine mögliche Verschiebung angegeben. (tk)

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