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6. Oktober 2022
Allianz Kranken bietet neue Beihilfeergänzungstarife
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Allianz Kranken bietet neue Beihilfeergänzungstarife

Die Allianz Private Krankenversicherung hat neue Beihilfeergänzungstarife im Angebot. Beamte, die bei der Allianz privat krankenversichert sind, können mit den neuen Angeboten ihre individuellen Beihilfeleistungen ergänzen und ihren Versicherungsschutz ausbauen.

Mit „Beihilfeergänzung Plus“ und „Beihilfeergänzung Best“ bietet die Allianz Private Krankenversicherung (APKV) ab sofort neue Beihilfeergänzungstarife in zwei Leistungsniveaus. Bei der Allianz privat krankenversicherte Beamte können mit den neuen Angeboten ihre individuellen Beihilfeleistungen ergänzen und ihre persönliche Absicherung erweitern.

Gültig in allen Bundesländern und Bund

Die neuen Tarife stehen Beamten aus allen Bundesländern sowie des Bundes zur Verfügung, unabhängig von den jeweiligen Beihilfeleistungen. Bei den neuen Angeboten werden Restkosten im ambulanten und zahnärztlichen Bereich übernommen. Wie hoch der Beihilfebemessungssatz ist, spielt dabei keine Rolle. Darüber hinaus ist eine Zukunftsgarantie enthalten, die greift, wenn beispielsweise Bund oder Länder ihre Beihilfeverordnungen ändern und Leistungen kürzen. „In diesem Fall decken die Allianz Beihilfeergänzungstarife im Rahmen der versicherten Leistungen auch künftige Lücken“, erklärt APKV-Produktvorstand Jan Esser.

Leistungen der Ergänzungstarife

Beide Ergänzungstarife kommen laut APKV immer für zahntechnische Leistungen, Laborkosten und Hilfsmittel sowie für Sehhilfen und die Behandlung beim Heilpraktiker auf. Auch abgedeckt sind Auslandsreisen inklusive Rücktransport. Bei „Beihilfeergänzung Best“ gibt es zudem eine Erstattung über die Höchstsätze der ärztlichen und zahnärztlichen Gebührenordnungen hinaus sowie Leistungen für Zahnersatz und Psychotherapie.

Der Tarif „Beihilfeergänzung Plus“ bietet eine Wechseloption: Nach drei, fünf oder zehn Jahren im Plus-Tarif können Versicherte ohne die sonst übliche Gesundheitsprüfung in die Best-Variante wechseln.

Rückerstattung von Beiträgen

In allen Tarifen der APKV für Beamte erhalten Versicherte zusätzlich Beitragsrückerstattungen, wenn sie ein oder mehrere Jahre lang keine Rechnungen einreichen. Für diese so genannten leistungsfreien Jahre gibt es bis zu 50% der Beiträge zurück. Kunden, die von einer anderen privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung zur APKV wechseln, haben die Möglichkeit, sich die leistungsfreien Zeiten der vorherigen Versicherung anrechnen zu lassen. Eine Beitragsrückerstattung von 50% ist ab dem ersten Jahr möglich. Hier gibt es weitere Informationen.

Bild: © TeacherPhoto – stock.adobe.com