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26. Januar 2023
KfW-Neubauförderung: Neues Programm startet im März

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Symbolbild - Hausbau Finanzierung

KfW-Neubauförderung: Neues Programm startet im März

Ab März 2023 will das Bundesbauministerium den klimafreundlichen Neubau von Gebäuden mit einer neuen Förderung unterstützen. Nun wurden die Bedingungen des neuen Programms vorgestellt. Zudem hat die Bundesbauministerin Klara Geywitz eine neue Eigentumsförderung für Familien angekündigt.

„Klimagerechtes Bauen ist heute keine Kann-Entscheidung mehr, sondern ein Muss“, erklärte Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Bauen und Stadtentwicklung, mit Blick auf das neue Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau“. Die 750 Mio. Euro schwere Förderung für den klimafreundlichen Neubau von Gebäuden soll ab 01.03.2023 starten. Erstmals werde dabei der ganze Lebenszyklus eines Gebäudes in den Blick genommen – vom Bau über den Betrieb bis zum potenziellen Rückbau in ferner Zukunft, wie es in der Pressemitteilung dazu heißt. Die Gebäude sollen sich durch geringe Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus, hohe Energieeffizienz, niedrige Betriebskosten und einen hohen Anteil erneuerbarer Energien für die Erzeugung von Wärme und Strom auszeichnen.

„Wer heute baut wie früher, um Geld zu sparen, schadet dem Klima und seinem Geldbeutel durch horrende Nebenkosten“, betonte Geywitz. „Jeder kann die KfW-geförderte Zinsverbilligung beantragen. Sie hilft genau dann, wenn es oft am schwierigsten ist: Beim Start der Finanzierung für ein Eigenheim oder Mehrfamilienhaus“, so die Ministerin weiter.

Was wird gefördert?

Das Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau“ ist Teil der Bundesförderung für effiziente Gebäude. Fördermittel gibt es für den Neubau sowie den Ersterwerb neu errichteter klimafreundlicher und energieeffizienter Wohn- und Nichtwohngebäude, die spezifische Grenzwerte für die Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus unterschreiten und den energetischen Standard eines Effizienzhauses 40/Effizienzgebäudes 40 für Neubauten vorweisen. Wie das Bundesbauministerium weiter mitteilt, ist eine größere Unterstützung möglich für Gebäude, die zusätzlich das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) erreichen.

Zinsverbilligte Kredite

Die Förderung erfolgt über zinsverbilligte Kredite, die Investoren, Genossenschaften, Unternehmen und Privatpersonen über ihre Förderbanken beantragen können. Für Kommunen und Landkreise gibt es Investitionszuschüsse etwa für den Bau von Wohnungen, Kindertagesstätten oder Schulen.

Förderung ist bei der KfW zu beantragen

Für die Durchführung des Förderprogramms ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zuständig, an die Förderanträge gestellt werden können. Bis dahin sei sichergestellt, dass das Neubauförderprogramm „Effizienzhaus/Effizienzgebäude 40 Nachhaltigkeitsklasse“ der BEG des BMWK weiterlaufe.

Die „Richtlinie für Bundesförderung für effiziente Gebäude – Klimafreundlicher Neubau (KFN)“ hat das Ministerium hier zum Download bereitgestellt.

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