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17. Februar 2023
GDV: Keine Neubauten mehr in Überschwemmungsgebieten

GDV: Keine Neubauten mehr in Überschwemmungsgebieten

Vorsorge ist besser als Nachsorge, heißt es bekannterweise. Diesen Ansatz vertritt auch der GDV, wenn es um Wohngebäude in Überschwemmungsgebieten geht: Der Branchenverband möchte grundsätzlich keine Neubauten in Risikogebieten mehr sehen. Denn nur durch klimaangepasstes Bauen würden Versicherungsprämien bezahlbar bleiben.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) hat ein Ende von Neubauten in hochgefährdeten Überschwemmungsgebieten gefordert. „Wir sind der Meinung, dass in Überschwemmungsgebieten grundsätzlich nicht neu gebaut werden sollte“, sagt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen.

 

GDV: Keine Neubauten mehr in Überschwemmungsgebieten

 

Laut Zahlen des GDV wurden seit dem Jahr 2000 in Deutschland rund 2,7 Millionen Wohngebäude gebaut – über 32.000 davon in Überschwemmungsgebieten. Pro Jahr kommen zwischen 1.000 und 2.400 Wohngebäude in Risikogebieten hinzu. Tatsächlich bedeute dies eine prozentuale Steigerung des Anteils neuer Wohngebäude in Überschwemmungsgebieten in den letzten 23 Jahren, so Asmussen (siehe Grafik). Die Daten beruhen auf dem Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen (ZÜRS Geo).

Prävention als Hemmer für ausufernde Versicherungsprämien

Der GDV ist der Ansicht, dass die geltenden Bauvorschriften in Deutschland die Folgen des Klimawandels bis jetzt noch nicht berücksichtigen, und fordert eine Anpassung des Bau- und Planungsrechts. Neben der gesetzlichen Verankerung von „klimaangepasstem Bauen“ fordert der GDV in seinem Positionspapier, dass auch bestehende Gebäude gegen Naturereignisse nachgerüstet werden sollen. „Prävention und Klimafolgenanpassung sind der Dreh- und Angelpunkt, damit Schäden durch Naturkatastrophen und damit Versicherungsprämien finanziell nicht aus dem Ruder laufen“, so Asmussen.

Im Juli 2021 hatte Sturmtief Bernd in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen laut GDV Schäden in Höhe von 8,5 Mrd. Euro angerichtet. Als Konsequenz forderten Versicherer größere Anstrengungen zur Schadenvermeidung bei zukünftigen Wetterereignissen. Debattiert wird z. B. eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden (Ass Compact berichtete).

GDV lehnt Pflichtversicherung weiterhin ab

Eine solche Versicherungspflicht lehnt der GDV in seinem Positionspapier allerdings ab (AssCompact berichtete). Stattdessen befürwortet der Verband ein Gesamtkonzept aus Prävention, Klimafolgenanpassung und Versicherung. Das Papier schlägt vor, dass alle bereits abgeschlossenen Wohngebäudeversicherungen zu einem Stichtag automatisch auf Elementarschutz umgestellt werden, Versicherungsnehmern jedoch die Möglichkeit eines Opt-Outs zu bieten. Neue Verträge beinhalten den Elementarschutz ohnehin.

Bereits vor Baubeginn Schutzmaßnahmen einplanen

Der Verband rät potenziellen Bauherren außerdem, Schutzmaßnahmen gegen Überschwemmung vor Baubeginn einzuplanen.

Zudem stellt der GDV auf seiner Webseite einen Naturgefahren-Check zur Verfügung. Durch das Online-Tool können Versicherungsnehmer mit Postleitzahleneingabe überprüfen, welche Schäden Unwetter in der Vergangenheit an ihrem Wohnort angerichtet haben. Ein Hochwasser-Check berechnet zusätzlich die Gefährdung durch Flusshochwasser am Wohnort. (js)

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