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22. Februar 2023
VDA: Restschuldversicherung kommt gut bei Autokäufern an

VDA: Restschuldversicherung kommt gut bei Autokäufern an

Eine Umfrage des Verbands der Automobilindustrie hat ergeben, dass die Mehrheit der Autokäufer der automobilen Restschuldversicherung ein sehr gutes Image zuspricht. Versicherer und Verbraucherschützer hingegen warnen vor hohen Kosten und Einschränkungen.

Ein neues Auto ist für die meisten Verbraucher und Verbraucherinnen eine große Investition – als solche macht es Sinn, diese abzusichern. Viele Autohäuser bieten im Rahmen der Finanzierung eine automobile Restschuldversicherung (RSV) an, die den Kredit bei Tod, Jobverlust oder langer Krankheit des Kreditnehmers übernehmen soll. Doch Verbraucherschützer mahnen zur Vorsicht.

Der Verband der Automobilindustrie e.V. (VDA) hat kürzlich eine Studie über die Kundenzufriedenheit der automobilen RSV veröffentlich – demnach genießt diese bei Käufern einen guten Ruf.

Familie soll im Ernstfall nicht finanziell belastet werden

Für die Studie sind 1.300 Kunden und Kundinnen befragt worden, die in den zwölf Monaten zuvor einen Finanzierungs- oder Leasingvertrag unterzeichnet haben. Als Hauptmotivation zum Abschluss der RSV geben 70% der Befragten an, ihre Familie im Ernstfall nicht finanziell belasten zu wollen. Mehr als jeder zweite (59%) wolle mithilfe der RSV seine individuelle Mobilität absichern, heißt es weiter.

Die Studie gibt außerdem an, dass fast alle Verbraucher (93%) sich vorstellen könnten, beim nächsten Fahrzeugkauf wieder eine RSV abzuschließen. Die vom Gesetzgeber geschaffene Widerrufsmöglichkeit nutzt laut der Studie nur „ein kleiner Anteil im mittleren einstelligen Prozentbereich“ der Käufer und Käuferinnen.

Studie: Beratung wird als informativ empfunden

Auch das Beratungsgespräch wird von der Mehrheit positiv erlebt, so die Studienautoren. So geben 77% der Befragten an, das Kundengespräch als (überwiegend) informativ empfunden zu haben, nur 2% fanden es zu verkaufsorientiert. 88% antworten, sie haben sich danach gut oder sehr gut informiert gefühlt und sogar 93% geben an, sich über den Umfang der abgesicherten Risiken vollständig aufgeklärt gefühlt zu haben.

Die BaFin kam 2019 jedoch zu einem anderen Ergebnis. In ihrer „Verbrauchererhebung zur Restschuldversicherung im Jahr 2019“, befragte die Aufsichtsbehörde Kunden und Kundinnen, die Restschuldversicherungen etwa im Zuge von Anschaffungen von Konsumartikeln, Pkws oder bei Umschuldungen bestehender Schulden abgeschlossen hatten. Die Studienautoren merken beispielsweise an, dass fast sieben von zehn Befragten der Meinung waren, dass allgemeine Zahlungsunfähigkeit, Zahlungsschwierigkeiten oder Insolvenz im Rahmen der RSV abgesichert seien – dies ist jedoch normalerweise nicht der Fall. Die BaFin warnt Kunden und Kundinnen daher eindringlich zu einer umfangreichen Beratung über Versicherungsumfang und Kosten vor einem Abschluss.

Warnung vor hohen Kosten und zahlreichen Einschränkungen

Auch im Allgemeinen teilen Versicherer und Verbraucherschützer die positive Einstellung gegenüber der RSV nicht. Sie mahnen vielmehr zu hohe Kosten und zahlreiche Einschränkungen an. So verweist etwa die HUK-Coburg auf ihrer Webseite auf etwaige Karenzzeiten und Ausschlusskriterien, die häufig Vertragsbestandteile von automobilen Restschuldversicherungen seien.

Auch ist sie gar nicht immer nötig. Im Rahmen der versicherten Risiken sei eine RSV zu einem großen Teil eine (immens teure) Art der Risikolebensversicherung, warnt der Verbraucherzentrale Bundesverband. Zudem seien Verkäufer – wie etwa Kfz-Händler – fast immer Versicherungslaien und könnten die nötige Beratung nicht leisten, so die Verbraucherzentrale. (js)

Bild: © Maksym Povozniuk – stock.adobe.com