AssCompact suche
Home
Assekuranz
18. April 2023
Gothaer erweitert Leistungen in der Jagdhaftpflicht
Obedient hunter dog sit with his owner near forest lake after hunting on wild ducks. Good work little friend, dog friend

Gothaer erweitert Leistungen in der Jagdhaftpflicht

Die Gothaer hat ihre Leistungen in der Jagdhaftpflichtversicherung ausgeweitet. Der Fokus bei den Neuerungen liegt insbesondere auf der immer größer werdenden Rolle, die Hunde bei der Jagd spielen.

Die Gothaer hat Erweiterungen in ihrer Jagdhaftpflichtversicherung vorgestellt. Besonders die immer größer werdende Rolle, die Hunde bei der Jagd spielen, wurde bei den ausgeweiteten Features bedacht.

So besteht für junge Jagdhunde bis zu einem Alter von 36 Monaten Versicherungsschutz, ohne dass die jagdliche Ausbildung nachgewiesen werden muss. Danach gilt der Versicherungsschutz, wenn der Hund die Prüfung zum Jagdhund absolviert hat und nachweislich zu Jagdzwecken einsetzbar ist. Die Police greift dann nicht nur während der Jagd, sondern auch für Schäden, die außerhalb der Jagd entstehen.

Versicherungsschutz für Hunde auch bei anderen Tätigkeiten

Ein Hund, der neben der Jagd auch als Schul- und Therapiehund eingesetzt wird, ist ab sofort auch unter der Jagdhaftpflicht abgesichert. Damit kann – je nach Bundesland – beispielsweise die Tierhaftpflicht entfallen und somit doppelte Versicherungsbeiträge vermieden werden, so der Versicherer.

Raufen sich zwei Hunde während der Jagd und es kommt zu Verletzungen auf beiden Seiten, haften laut gesetzlicher Regelung beide Hundebesitzer zu gewissen Anteilen auch selbst mit. Unter den Neuerungen der Gothaer kann der Versicherte ab sofort bis zu einer Gesamtschadenhöhe von 500 Euro auf die Mithaftung des anderen Hundehalters verzichten. „So werden Jagdfreundschaften nicht getrübt“, kommentiert Dirk van der Sant, Line of Business Manager Jagd bei der Gothaer.

Erweiterte Deckung bei Schäden an geliehenen Pkw

Des Weiteren wird die Deckung bei Schäden an geliehenen Autos erweitert – sowohl bei Schäden, die durch Hunde verursacht werden als auch bei Schäden verursacht durch Schusswaffen.

Sollte ein Jäger versehentlich Equipment oder Wertgegenstände eines anderen Jägers beschädigen, wird außerdem auf Wunsch des bei der Gothaer versicherten Jägers der Neuwert des beschädigten Gegenstandes – anstelle des Zeitwerts – erstattet. (js)

Bild: © alfa27 – stock.adobe.com