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12. Juni 2023
Vom zerstörten Gatter bis zur falsch versicherten Person

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Vom zerstörten Gatter bis zur falsch versicherten Person

Für Tierhalter ist vor allem auch eine entsprechende Haftpflichtversicherung von großer Bedeutung. Was insbesondere für Pferdehalter zu beachten ist, erläutert Joachim Hart von Pegaschutz im Interview. Der Versicherungsmakler hat sich unter anderem auf die Absicherung rund ums Pferd spezialisiert.

Herr Hart, eine Pferdehaftpflichtversicherung ist keine gesetzliche Pflicht. Sollte trotzdem jeder Pferdebesitzer eine haben?

Diese Frage kann ich definitiv mit „ja“ beantworten. Pferde sind Fluchttiere. Wenn sich 600 bis 1.100 kg Muskelmasse in Bewegung setzen, sind sie nur schwer aufzuhalten. Dann bleibt nur zu hoffen, dass der Schaden begrenzt bleibt und sich das Pferd schnell wieder beruhigt.

Zudem kommen Pferde manchmal schon auf sehr interessante Ideen. Vor Kurzem haben wir einen Schaden abgewickelt, wo ein Pferd durch das Fenster die Motorhaube eines zu nah geparkten Pkw angeknabbert hatte. Ob angeknabberte Motorhaube, abgebrochener Seitenspiegel oder das zerstörte Gatter: Bisher sprechen wir noch von Schäden, die man auch selbst stemmen könnte.

Der Pegaschutz entstand nach einer Hilfsaktion. Zwei Frauen hatten mit einem frisch gekauften Pferd eine Panne und blieben auf einem Verzögerungsstreifen einer Autobahn stehen. Bis wir ein Fahrzeug organisieren konnten, das auch den Anhänger ziehen durfte, vergingen gesamt gute vier Stunden. Was wäre gewesen, wenn das Pferd die Nerven verloren hätte? Der Sach- und Personenschaden wäre in die Millionen gegangen. Es sollte auch nicht vergessen werden, dass, wenn der Geschädigte zum Beispiel nach einem Huftritt selbst keine Ansprüche stellt, jedoch ärztliche Versorgung benötigt, die Krankenkasse die Behandlungskosten beim Halter einfordern wird.

Was sollte eine solche Versicherung mindestens enthalten?

Wenn wir von „mindestens“ sprechen, dann sollte die Versicherung mindestens den konkreten Bedarf des Kunden abdecken. Wobei die Erfahrung zeigt, dass es in dem Fall der Tierhalterhaftpflicht ein bisschen mehr sein sollte. Die wenigsten Kunden prüfen ihren Versicherungsschutz, wenn sie zum Beispiel versuchen, ohne Sattel oder mit ungewöhnlicher Zäumung zu reiten. Hier mal ein paar Beispiele, auf welche Punkte wir unter anderem achten: Reiten ohne Sattel, Reiten mit ungewöhnlicher Zäumung, Nutzung zu gewerblichen Zwecken, Fremdreiter, Reitbeteiligung ohne Namensnennung, Absicherung Tierhüter, Bestleistungsgarantie.

Der Markt an Versicherungsangeboten ist relativ übersichtlich. Würden Sie sich als Makler mehr Auswahl wünschen?

Bei unserer ersten Marktanalyse war es in der Tat noch eine große Herausforderung, gute und verständliche Produkte zu finden. In den letzten Jahren haben sich aber weitere Gesellschaften für den Zielmarkt Tierversicherungen geöffnet. Durch den zunehmenden Wettbewerb verbessert sich auch die Qualität. Wir gehen davon aus, dass sich die Produktpalette in den nächsten Jahren stark erweitern wird. Auch wir arbeiten hier bereits an diversen Ideen und möchten unsere Erfahrungen aus den Bedarfsanalysen unserer Kunden in neue Produkte einfließen lassen.

Was halten Sie von der direkten Kombination einer Haftpflicht- und einer Kranken- bzw. OP-Versicherung?

Für den Endkunden wäre das sicherlich eine sehr übersichtliche Lösung. Jedoch machen solch untrennbare Produkte den Kunden unflexibel. Gerade, da wir hier ein Produkt mit Annahmebedingungen integriert haben, was einen kompletten Wechsel erschweren kann. Der Pegaschutz versucht seine Kunden so flexibel aufzustellen wie möglich, und auch nur so können wir den Versicherungsschutz bestmöglich an die Gegebenheiten des Marktes und Kunden anpassen.

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Interview mit
Joachim Hart