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12. September 2023
Erster Entwurf für Sozialversicherungsgrößen 2024

Erster Entwurf für Sozialversicherungsgrößen 2024

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat einen Entwurf für die Sozialversicherungsrechengrößen für das Jahr 2024 veröffentlicht. Darin werden die Beitragsbemessungs- und Versicherungspflichtgrenzen in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung angepasst.

Im Vorfeld war bereits über eventuell bevorstehende Erhöhungen der Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung berichtet worden. Jetzt liegt ein Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) mit den Sozialversicherungsrechengrößen für 2024 vor, der diese Pläne bestätigt.

Mit der Verordnung werden jährlich die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung gemäß der Einkommensentwicklung im vergangenen Jahr (2022) angepasst. Erhöht werden sollen laut dem BMAS-Entwurf die Jahresarbeitsentgeltgrenzen in der gesetzlichen Krankenversicherung und die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Bezugsgrößen in der Sozialversicherung

Die Bezugsgrößen, die für die verschiedenen Werte in der Sozialversicherung relevant sind, steigen für das Jahr 2024 beide an. Die Bezugsgröße West wird auf 3.535 Euro/Monat angehoben (2022: 3.395 Euro/Monat). Die Bezugsgröße Ost steigt ebenfalls auf 3.465 Euro (2022: 3.290 Euro/Monat).

Das Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung für das Jahr 2022 beträgt jährlich 42.053 Euro. Das vorläufige Durchschnittsentgelt für 2024 beträgt 45.358 Euro, so der Entwurf des BMAS.

Beitragsbemessungsgrenzen in der Rentenversicherung

In der allgemeinen Rentenversicherung wird die Beitragsbemessungsgrenze auf 90.600 Euro jährlich festgesetzt, was monatlich 7.550 Euro ergibt (2022: 7300 Euro/Monat). Die Beitragsbemessungsgrenze (Ost) für 2024 wiederum wird auf 89.400 Euro jährlich, also 7.450 Euro monatlich (2022: 7.100 Euro/Monat), festgesetzt.

Anhebung der Versicherungspflichtgrenze in der GKV

Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (Jahresarbeitsentgeltgrenze) wird dem Entwurf zufolge für 2024 auf 69.300 Euro erhöht. Monatlich ergeben sich so 5.550 Euro. 2022 lag sie bei 66.600 Euro Jahreseinkommen.

Eine weitere Erhöhung gibt es bei der Beitragsbemessungsgrenze, die für 2024 auf 62.100 Euro Jahreseinkommen bzw. 5.175 Euro monatlich festgelegt wird. 2022 lag sie bei 59.850 Euro/Jahr bzw. 4.987,50 Euro/Monat.

Beschluss noch nicht verabschiedet

Den Entwurf hat das BMAS am Montag, 11.09.2023, veröffentlicht. Noch ist er nicht verabschiedet. Inkrafttreten soll die Verordnung zum 01.01.2024. (mki)

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