AssCompact suche
Home
Investment
26. September 2023
Millionenstrafe für DWS in USA wegen Greenwashings

Millionenstrafe für DWS in USA wegen Greenwashings

Der Deutsche-Bank-Tochter DWS wurde von der US-Börsenaufsicht SEC eine Strafe in Höhe von 25 Mio. US-Dollar auferlegt. Die Gründe: Bei ESG-Fonds habe der Vermögensverwalter zu viel Nachhaltigkeit versprochen. Auch seien Geldwäsche-Richtlinien missachtet worden.

Es ist amtlich: Die DWS muss eine Strafe wegen Greenwashings zahlen – jedenfalls der US-Ableger DWS Investment Management Americas Inc. Das hat am Montag die US-Börsenaufsicht Securities and Exchange Commission (SEC) bekannt gegeben. Hintergrund der Strafe sind falsche Statements bei ESG-Fonds des Vermögensverwalters und Missachtung von Richtlinien zur Geldwäschebekämpfung. Die Strafe teilt sich in 19 Mio. US-Dollar für die beschönigten Nachhaltigkeitsangaben sowie 6 Mio US-Dollar für die Missachtung der Geldwäschebekämpfungsrichtlinien auf.

Die Ermittlungen zu den Vorwürfen dauerten nun etwa zwei Jahre. Aufmerksam geworden war die SEC auf die Deutsche-Bank-Tochter nach Äußerungen der ehemaligen Leiterin der Abteilung für Nachhaltigkeit Desiree Fixler. Diese hatte sich im August 2021 öffentlich geäußert, dass die DWS Investitionen auf Basis von Nachhaltigkeitskriterien überbewertet habe.

Nachhaltigkeitsvorschriften nicht angemessen umgesetzt

In der Mitteilung der SEC heißt es, dass sich die DWS als „Leader“ im ESG-Investing vermarket habe, der spezielle Nachhaltigkeitskriterien bei seinen Investments berücksichtige. Doch von August 2018 bis Ende 2021 habe die DWS es nicht geschafft, diese Kriterien ordnungsgemäß, so wie sie es ihren Kunden versprochen hatte, umzusetzen. Auch seien ihre öffentlichen Aussagen über ESG-Produkte nicht akkurat und ihre Aussagen über ihre Kontrollen zur Einbeziehung von ESG-Faktoren sehr irreführend gewesen.

Sanjay Wadhwa, Vizedirektorin der Abteilung für Strafverfolgung und Vorsitzende der Klima- und ESG-Taskforce bei der SEC, gibt in der Mitteilung zu verstehen, dass Anlageberater sicherstellen müssten, dass „ihre Taten ihren Worten entsprechen“. Die DWS habe damit geworben, dass ESG-Kriterien „in ihrer DNA“ seien. Doch die SEC sei zu dem Schluss gekommen, dass ihre „investment professionals“ nicht den versprochenen ESG-Anlageprozessen gefolgt seien.

DWS: „Sind froh, dass wir diese Untersuchungen abschließen konnten“

Auf Nachfrage bei der Pressestelle teilt eine Sprecherin gegenüber AssCompact mit, dass man bei der DWS froh sei, dass „wir diese Untersuchungen abschließen konnten“ und betont, dass die SEC „keinerlei falsche Angaben in Bezug auf unsere Finanzveröffentlichungen oder die Offenlegungen in unseren Fondsprospekten festgestellt“ habe. Es habe auch laut SEC keine betrügerische Absicht gegeben. Die festgestellten Schwachstellen hätten sich auf Prozesse und Vorgehensweisen bezogen, zu deren Verbesserung die Gesellschaft bereits Maßnahmen ergriffen habe, so die DWS-Sprecherin.

Der Abschluss der Untersuchungen sei ein wichtiger erster Schritt, um die Angelegenheit „insgesamt hinter uns lassen zu können“. Aktuell ermittelt noch die Staatsanwaltschaft Frankfurt wegen des Anfangsverdachts des Kapitalanlagebetrugs aufgrund von Greenwashing-Vorwürfen gegen die DWS. Doch die Deutsche-Bank-Tochter arbeite, so die Sprecherin, aktiv und transparent mit anderen Aufsichtsbehörden zusammen und hoffe, dass sie ihre ESG-Untersuchungen zeitnah abschließen. (mki)

Bild: © Tada Images – stock.adobe.com