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21. November 2023
Arbeitnehmer-Sparzulage: Einkommensgrenzen werden erhöht

Arbeitnehmer-Sparzulage: Einkommensgrenzen werden erhöht

24 Jahre lang blieben die geltenden Einkommensgrenzen bei der Arbeitnehmer-Sparzulage unangetastet. Doch nun kommt die erforderliche Gesetzesänderung und die Grenzen werden mehr als verdoppelt. Schätzungen zufolge werden Millionen Menschen davon profitieren.

Millionen Deutsche bekommen 2024 eine bessere staatliche Spar-Förderung. Die Einkommensgrenzen für die Berechtigung der Arbeitnehmer-Sparzulage sollen sich im kommenden Jahr nämlich mehr als verdoppeln, auf dann 40.000 Euro für Ledige und 80.000 Euro für Verheiratete. Das hat der Bundestag auf Antrag der Ampel-Koalition kürzlich beschlossen. Zwar steht die Zustimmung des Bundesrates noch aus. Da die Gesetzesänderung von der Unionsfraktion mitgetragen wird, gilt sie aber als sicher. Mitte Dezember soll es soweit sein.

Aktuell betragen die Einkommensgrenzen 17.900 Euro für Ledige und 35.800 Euro für Verheiratete; die Grenzen gelten bereits seit 1999.

Beide förderfähige Sparformen profitieren

Die Erhöhung der Einkommensgrenzen gilt laut Mitteilung der Bundesgeschäftsstelle der Landesbausparkassen für beide förderfähigen Sparformen: das Bausparen und das Sparen mit Vermögensbeteiligungen, zum Beispiel Investmentfonds. Die Anpassung erfolgte nun im Rahmen des Zukunftsfinanzierungsgesetzes (ZuFinG). Mit diesem will die Bundesregierung die Mitarbeiterkapitalbeteiligung ausbauen und die Gründung von Start-ups erleichtern. Durch die Reform werden die Einkommensgrenzen der Arbeitnehmer-Sparzulage für Bausparen und für Anlagen in Vermögensbeteiligungen angeglichen.

Kreis der Anspruchsberechtigten steigt um fast 6 Millionen Personen

„Dadurch signalisiert der Staat Millionen von abhängig Beschäftigten, dass es sinnvoll ist, früh mit der Vermögensbildung zu beginnen“, begrüßen Christian König, Hauptgeschäftsführer des Verbands der Privaten Bausparkassen, und Axel Guthmann, Verbandsdirektor der Landesbausparkassen, die Initiative des Parlaments. Dies sei unerlässlich, um später über genug Eigenkapital für den Erwerb von Wohneigentum zu verfügen. Das Signal sei gerade für die junge Generation wichtig, die in einem Umfeld sehr niedriger Zinsen aufgewachsen ist und vorsorgendes Sparen oft erst wieder lernen muss. „Dieser Schritt war überfällig“, so die Bewertung der beiden Bausparkassenverbände.

Mit der beschlossenen Erhöhung der Einkommensgrenzen wird sich der Kreis der Anspruchsberechtigten schlagartig erweitern. Schätzungen für das Jahr 2023 gehen von aktuell rund 8 Millionen anspruchsberechtigten Arbeitnehmern aus; nächstes Jahr soll dieser Personenkreis dann auf fast 14 Millionen Menschen anwachsen.

Die Arbeitnehmer-Sparzulage

Laut Bundesgeschäftsstelle der Landesbausparkassen handelt es sich bei der Arbeitnehmer-Sparzulage um eine staatliche Zulage zu den vermögenswirksamen Leistungen, die Unternehmen ihren Beschäftigten entweder als Arbeitgeberleistung zusätzlich zum Lohn gewähren oder aber aus deren Nettolohn auf einen vom Arbeitnehmer benannten Sparvertrag überweisen.

Förderfähig sind demzufolge zum einen die wohnungswirtschaftliche Verwendung, beispielsweise das Bausparen oder die Tilgung eines Baukredits, zum anderen Vermögensbeteiligungen wie Fondssparpläne. Der Fördersatz für die wohnungswirtschaftliche Verwendung beträgt derzeit 9%, die maximale jährliche Zulage 43 Euro. Das Beteiligungssparen wird mit 20% und bis zu 80 Euro im Jahr bezuschusst. Dort liegen die Einkommensgrenzen derzeit bei 20.000 Euro bzw. 40.000 Euro für verheiratete Personen. (as)

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