AssCompact suche
Home
Assekuranz
30. November 2023
Höchstrechnungszins: Aktuare sprechen sich für Anhebung aus
An increase in the interest rate. Best discounts. High income on deposits and investments. Maximize financial gains. Increase payouts. Loyalty program and benefits for long-term cooperation.

Höchstrechnungszins: Aktuare sprechen sich für Anhebung aus

Drei Jahrzehnte lang ging es beim Höchstrechnungszins bei Lebensversicherern bergab. Doch das geänderte Zinsumfeld auf den Finanzmärkten könnte eine Trendwende einläuten. Angesichts dessen haben sich die Aktuare nämlich für eine Erhöhung des Zinses ausgesprochen.

Seit dem Jahr 1994 kannte der Pfad des Höchstrechnungszinses für Neuverträge in der Sparte Leben nur eine Richtung: nach unten. Nun aber könnte sich eine Trendwende andeuten. Denn die Versicherungsmathematiker der Deutschen Aktuarvereinigung e. V. (DAV) haben sich in ihrer alljährlichen Empfehlung an das Bundesfinanzministerium (BFM) für eine deutliche Erhöhung des Rechnungszinses ausgesprochen.

DAV empfiehlt Höchstrechnungszins von 1%

Konkret hält die DAV einen Höchstrechnungszins für Neuverträge in der Lebensversicherung in Höhe von 1% ab dem Jahr 2025 für angemessen. Zur Erinnerung: Für die Jahre 2023 und 2024 liegt der Höchstrechnungszins bei 0,25%. Als Gründe für die geänderte DAV-Einschätzung werden das zuletzt deutlich gestiegene Zinsniveau an den Finanzmärkten – insbesondere die höheren Renditen auf dem Anleihemarkt – sowie die aktuellen volkswirtschaftlichen Prognosen unter Berücksichtigung der Inflationsentwicklung genannt. „Aktuell kann man davon ausgehen, dass auch die Renditen langfristiger Staatsanleihen über dem Inflationsziel der Europäischen Zentralbank von 2% verbleiben werden“, so Dr. Max Happacher, Vorstandsvorsitzender der DAV.

Zinsempfehlung kann mittelfristig stabil gehalten werden

Vor dem Hintergrund aktueller Modellergebnisse sowie der volkswirtschaftlichen Aussichten sei daher davon auszugehen, dass der vorgeschlagene Höchstrechnungszins für Neuverträge mittelfristig stabil gehalten werden könne, begründet die DAV ihre Empfehlung.

Bei der Herleitung des empfohlenen Höchstrechnungszinses durch die DAV spielen verschiedene Faktoren eine Rolle. Ausgangspunkt ist das über fünf Jahre gewichtete Mittel von aus einem repräsentativen Kapitalanlageportfolio abgeleiteten Durchschnittsrenditen. Hinzu komme die Berücksichtigung eines Sicherheitsabschlags als Puffer. Neben der DAV trifft auch die BaFin eine Empfehlung für die Entwicklung beim Höchstrechnungszins.

Versicherer begrüßen DAV-Empfehlung

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) begrüßt die Empfehlung der DAV, den Höchstrechnungszins ab 2025 anzuheben. „Die empfohlene Zinsanhebung ist aus unserer Sicht eine angemessene Reaktion auf das allgemein gestiegene Zinsniveau. Dies wird sich positiv auf die Gestaltung von Lebensversicherungsprodukten auswirken, wovon Verbraucherinnen und Verbraucher profitieren”, sagt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen.

Die Entscheidung über die Anpassung obliegt allerdings dem BFM. Sollte es den Vorschlag annehmen, stiege der Höchstrechnungszins erstmals seit 30 Jahren. Mit dem angepassten Höchstrechnungszins könnten Versicherer ihren Kunden höhere Garantiezinsen bieten, auch die garantierten Rentenleistungen könnten steigen. Zusätzlich wirken sich steigende Rechnungszinsen auch positiv auf die Prämien von Risikolebens- und Berufsunfähigkeitsversicherungen aus. (as)

Bild: © Andrii Yalanskyi – stock.adobe.com