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1. Dezember 2023
Kleinanlegerstrategie: CDU/CSU will Klarstellung bei Makler-Status

Kleinanlegerstrategie: CDU/CSU will Klarstellung bei Makler-Status

Die Unions-Bundestagsfraktion ist mit den EU-Reformvorschlägen rund um die Kleinanlegerstrategie überhaupt nicht einverstanden. Die Maßnahmen würden nämlich die verfolgten Ziele „konterkarieren“. Sie fordert daher u. a. die rechtliche Klarstellung des Makler-Status im Gesetzestext.

Die politische Aufarbeitung der Reformierung der EU-Kleinanlegerstrategie kommt weiterhin nicht zur Ruhe. Erst Anfang Oktober hat sich das EU-Parlament gegen einige Regelungen wie das partielle Provisionsverbot ausgesprochen, da sie zu einseitig und damit zu wettbewerbsverzerrend wirken würden. Nun hat wiederum die Unions-Bundestagsfraktion mit einem eigenen Antrag im Bundestag mit Kritik an den Reformvorschlägen nachgelegt. Darin zeigt sich die Union zwar grundsätzlich mit dem Ziel einer stärkeren Kapitalmarktbeteiligung von Kleinanlegern einverstanden, sieht dieses Vorhaben aber angesichts der Pläne der EU-Kommission als nicht erreichbar an.

Union: Geplante Maßnahmen gefährden die Ziele

Konkret wirft die Unions-Bundestagsfraktion der EU-Kommission vor, dass die von ihr beabsichtigten Ziele durch die vorgelegte Strategie „konterkariert“ würden. So würden einige der vorgesehenen Maßnahmen die Komplexität der Regulierung erhöhen. Dadurch würden höhere, aber keinesfalls niedrigere Kosten für Kleinanleger und Produktgeber drohen. Die Union sieht daher die Gefahr, dass sich sowohl die Beratungsmöglichkeiten als auch die Produktvielfalt für Kleinanleger einschränken würden, was wiederum negative Folgen für die Verbraucherfreundlichkeit sowie für die Kapitalmarktbeteiligung insgesamt hätte.

Besonders schlecht kommt das vorgeschlagene Provisionsverbot für das beratungsfreie Geschäft („execution only“) weg. „Im Versicherungsbereich würde ein partielles Provisionsverbot eine Umstellung der Kostenstrukturen hin zu höheren Fixkosten und dadurch auch einen Rückgang der Investitionstätigkeit gerade junger Menschen und solcher mit niedrigen Einkommen bewirken können“, argumentiert die Union. Außerdem befürchtet das Papier im Falle eines umfassenden Provisionsverbots, dass die Anlageberatung für niedrige Einkommensgruppen kaum noch stattfinden und die Attraktivität der Altersvorsorge mittels Versicherungs- und/oder Wertpapiersparen abnehmen werde.

Klarstellung beim Makler-Status gefordert

Als Konsequenz dieser nachteiligen Effekte hat die Unions-Bundestagsfraktion die Bundesregierung aufgefordert, sich auf EU-Ebene für eine deutliche Abschwächung der vorgelegten Maßnahmen einzusetzen. So solle die Bundesregierung mit Nachdruck für eine rechtliche Klarstellung bezüglich des Artikels 30 Absatz 5 der Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) sorgen. Hier komme es nämlich aufgrund eines unterschiedlichen Begriffsverständnisses im Hinblick auf die Unabhängigkeit des Maklers zwischen der nationalen Ebene hierzulande und der europäischen Ebene zu Irritationen. Schlussendlich könnten die Vorschriften nämlich sogar ein Provisionsverbot für Versicherungsmakler bedeuten – und das, obwohl ein solches Provisionsverbot vorerst nicht kommen sollte. In dieser Frage machen sich daher auch die Vermittlerverbände Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e. V. und der Bundesverband Finanzdienstleistungen AfW e. V. für eine rasche Klarstellung stark.

Vorschriften sollen kleine Unternehmen nicht ausbremsen

Außerdem solle die Ampel-Koalition gegenüber der EU-Kommission deutlich machen, dass kleinere, mittlere und spezialisierte Unternehmen durch die Reformvorschläge nicht aus dem Markt ausgeschlossen würden. Dies könne andernfalls den Wettbewerb zwischen Wertpapierfirmen und Anlageberatung beeinträchtigen. Darüber hinaus solle sich die Bundesregierung gegen das Provisionsverbot im beratungsfreien Geschäft einsetzen sowie die EU-Kommission davon abbringen, in drei Jahren eine wiederholte Evaluation mit Ziel der Einführung eines generellen Zuwendungsverbots zu starten. (as)

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