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11. Januar 2024
SEC genehmigt Bitcoin-ETFs

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SEC genehmigt Bitcoin-ETFs

Die US-Börsenaufsicht SEC hat nach jahrelanger Gegenwehr eingelenkt: Bitcoin-ETFs sind in den USA ab sofort zulässig. In Deutschland sind die ETFs aus Regulationsgründen vom Tisch – wenngleich auch hierzulande Kleinanleger von der Genehmigung profitieren könnten.

Was im Vorfeld schon erwartet worden war, ist am Mittwochabend deutscher Zeit nun eingetreten: Die United States Securities and Exchange Commission, kurz SEC, hat Bitcoin-ETFs für zulässig erklärt. Bereits am Dienstagabend hatte eine Falschmeldung für starke Unruhen gesorgt: Der X-Account der SEC war gehackt worden und hatte sozusagen vorschnell die Genehmigung der Bitcoin-ETFs verkündet, woraufhin auch der Kurs der Kryptowährung auf rund 43.800 Euro anstieg, ehe er kurz darauf wieder auf etwa 41.500 Euro sank.

Bitcoin-ETFs erhalten grünes Licht

Am Mittwochabend wurde es dann mit einer Mitteilung des SEC-Vorsitzenden Gary Gensler offiziell gemacht: Ab Donnerstag, 11.01.2024, sind börsengehandelte Fonds, die in Bitcoin investieren und dessen Kurs abbilden, erlaubt. In der Vergangenheit hatte man derartige Produkte zurückgewiesen, so bspw. auch einen Antrag vom weltgrößten Vermögensverwalter BlackRock. Hintergrund waren befürchtete Preismanipulationen.

Doch nun wurden die Karten neu gemischt, wie es auch Gensler in der SEC-Mitteilung darlegt. Nachdem die SEC einen Antrag von Grayscale, einem US-amerikanischen Verwalter für digitale Vermögenswerte, für einen Bitcoin-ETF abgelehnt hatte, ging das Thema vor den United States Court of Appeal, das Berufungsgericht der Vereinigten Staaten. Die SEC musste dort eine Niederlage hinnehmen, da es nach Ansicht des Berufungsgerichts keine ausreichende Erklärung abgegeben hatte, warum das Produkt abgelehnt wurde. Kurzum: Es gibt nach Ansicht der SEC und Gensler keine rechtliche adäquate Grundlage mehr, Bitcoin-ETFs kein grünes Licht zu geben.

Aber nichtsdestotrotz: In selbiger Mitteilung betont Gary Gensler auch die Gefahren und Risiken von Kryptowährungen. Primär sei Bitcoin ein spekulatives und volatiles Asset, das auch für illegale Aktivitäten verwendet werde, so z. B. Geldwäsche, Cyberkriminalität oder Terrorismusfinanzierung. Offiziell unterstützt wird Bitcoin von der SEC und Gensler also nach wie vor nicht.

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