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Steuern & Recht
2. Juni 2017
Experten sehen Reformbedarf bei der europäischen Finanzaufsicht

Experten sehen Reformbedarf bei der europäischen Finanzaufsicht

Reformbedarf bei den europäischen Finanzaufsichtsbehörden haben Experten aus der Banken- und Versicherungsbranche bei einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses des Bundestages deutlich gemacht.

In der Anhörung des Finanzausschusses des Bundestages am 31.05.2017 äußerten sich Sachverständige aus dem Banken- und Versicherungssektor zu den Erfahrungen mit den European Supervisory Authorities (ESAs): der European Banking Authority (EBA) für die Bankenaufsicht, die European Insurance and Occupational Pensions Authority (EIOPA) für das Versicherungswesen sowie die European Securities and Markets Authority (ESMA) für die Aufsicht über Wertpapiere und Märkte.

„Echter Rechtsschutz“ gegen Maßnahmen der Aufsichtsbehörden gefordert

Die Deutsche Kreditwirtschaft und auch der Fondsverband BVI kritisierten die mangelnde rechtliche Überprüfbarkeit von Maßnahmen bzw. Leitlinien der Aufsichtsbehörden. Die Bankenverbände äußerten diesbezüglich rechtsstaatliche Bedenken und forderten „echten Rechtsschutz gegen Maßnahmen der Aufsichtsbehörden“. Auch Bert Van Roosebeke vom Centrum für Europäische Politik (CEP) verlangte: „Sie [die ESAs] sollten Pläne zur Ausarbeitung von Leitlinien nur dann verfolgen können, wenn sich Rat und Parlament nicht dagegen aussprechen.“

GdV: „Verbraucherschutz vor Ort gewährleisten“

Eine direkte Aufsicht der Versicherungen durch EIOPA lehnte der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GdV) ab. Die Zuständigkeiten zwischen EIOPA und den nationalen Aufsehern müssten klar festgelegt sein. Auch sei eine europäische Verbraucherschutzbehörde nicht notwendig. Verbraucherschutz solle „vor Ort“ gewährleistet werden. An den heutigen Strukturen sieht der GdV keinen Änderungsbedarf. EIOPA hingegen verlangte in der Anhörung mehr Kompetenzen.

Prof. Dr. Rainer Lenz von „Finance Watch“ verlangte in seiner Stellungnahme „eine Stärkung der Durchsetzungsfähigkeit von Aufsichtsbehörden“, um sich gegen politische Interessen durchsetzen und Banken abwickeln zu können. Der Zustand des europäischen Finanzsystems ist in seinen Augen keinesfalls stabil. Die Deutsche Bundesbank, die Europäische Zentralbank sowie die BaFin sahen hingegen keine Notwendigkeit für eine große Strukturreform und erachten die Befugnisse der Aufsichtsbehörden als „weitgehend“ ausreichend. (tos)