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Private Haftpflicht

Sachversicherung: Aus Krisen lernen

Für das Produktmanagement der Sachversicherer wird Anpassung zur Hauptaufgabe. Das bedeutet, schnell aus Krisen zu lernen und neue Risiken in Produktleistungen umzusetzen. Die Alte Leipziger setzt hierzu moderne Methoden ein und hat einige ihrer Sachprodukte angepasst.

<h5>Ein Artikel von Kai Waldmann, Vorstand der Alte Leipziger Versicherung AG für das Geschäftsfeld Privat</h5><p>Die Jahre 2020 und 2021 hätten eins nicht deutlicher vor Augen führen können: Katastrophen verändern das Leben rasend schnell und nichts bleibt, wie es vorher war. Das zeigt die Corona-Pandemie, die das Privat- und Arbeitsleben verändert hat. Das zeigt das Juli-Hochwasser, das Häuser und Straßen hinweggeschwemmt hat.</p><h5>Tempo ist gefragt</h5><p>Schadenversicherer sind gefordert, ihre Produkte an neue Szenarien anzupassen, sei es im Rahmen von Tarif-Neuauflagen oder kleineren Updates am bestehenden Produkt. Dabei kommt es auf die Geschwindigkeit an. Denn langwierige Produktentwicklungen drohen schon veraltet zu sein, wenn sie eingeführt werden.</p><p>Die Alte Leipziger hat bei ihren Produkten Gas gegeben. 2020 und 2021 erneuerte sie ihre Hausrat-, Haftpflicht- und Wohngebäudeversicherung mitsamt den damit verbundenen internen Prozessen. Dabei konnte sie Lehren aus der Flut berücksichtigen und dank einer dynamischen Produktimplementierung besondere Corona-Leistungen ergänzen. Die Gesellschaft arbeitet mit agilen Produktentwicklungsmethoden und hat beispielsweise die so genannte „Market Watch“ eingeführt, mit deren Hilfe Produkte in Zukunft rollierend aktualisiert werden. Die Vertriebspartner profitieren automatisch von Innovationen, ohne in Zugzwang zu kommen, ihre Bestände selbst neu ordnen zu müssen. Elastische Produktkonzeptionen lassen die Tarife mitwachsen. Anpassbar zu sein, ist die neue Kernkompetenz in der Schadenversicherung.</p><p>Was genau bedeutet das mit Blick auf die Produkte?</p><h5>Flexible Haftpflichtversicherung</h5><p>Die im Dezember 2020 eingeführte Haftpflichtversicherung bleibt dank Innovationsklausel, Vorversicherungsgarantie und Bestleistungsgarantie flexibel. Vertriebspartnern bietet diese Offenheit Beratungssicherheit und sie reduziert Haftungsrisiken. Denn Kunden profitieren automatisch von (zukünftigen) Leistungsverbesserungen.</p><p>Um die Leistungen an den veränderten Pandemie-Alltag anzupassen, hat die Alte Leipziger bereits im Februar 2021 innovative und beitragsfreie Zusatzleistungen ergänzt. Beispielsweise wurde ein Zuschuss für Nachhilfeunterricht und Lernsoftware von 300 Euro pro Kind eingeführt. Mitversichert ist nun auch, passend zu „New Normal“, Hardware, die von der Schule oder vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt wird.</p><h5>Zeitgemäße Hausratversicherung</h5><p>In der Grundkonzeption der 2020 gestarteten neuen Hausratversicherung sind einige Leistungsverbesserungen enthalten, die das Angebot zeitgemäß machen. So sind beispielsweise berufsbedingte Zweitwohnsitze im Schutz inbegriffen, ebenso der Grill auf der Terrasse oder der Hausstand eines Kindes, das auszieht. Ein Cybermodul rettet Bilder und Dokumente, wenn sie verschlüsselt wurden. Bei Cybermobbing wirkt ein spezialisierter Dienstleister darauf hin, die verletzenden Inhalte im Netz zu löschen oder zumindest aus den Suchergebnissen zu verbannen. Auch grob fahrlässiges Verhalten und die Verletzung von Obliegenheiten sind versichert.</p><p>Doch wie bleiben die Leistungen nach der Produkteinführung auf der Höhe der Zeit? Auch hier löst die Alte Leipziger diese Herausforderung mit einer „Innovationsklausel“. Das heißt, Kunden profitieren beitragsfrei von zukünftigen Produktneuerungen. Weil Coro­­na bei der Produktentwicklung noch nicht absehbar war, konnten dadurch mittlerweile neue Leistungen in den Versicherungsschutz integriert werden. Wenn zum Beispiel der Herd kaputt ist und die Küche kalt bleiben muss, gibt es einen Zuschuss für die Restaurantbestellungen oder den Lieferservice bis 250 Euro. Im Fall von Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit greift eine zwölfmonatige Beitragsbefreiung.</p><p>Wechselt der Kunde von einem anderen Versicherer zur Alte Leipziger, so ist garantiert, dass im Schadenfall der bessere Schutz zählt. Besteht zum Zeitpunkt des Schadens ein anderer Tarif in Deutschland mit höheren Leistungen, dann gilt durch die „Bestleistungsgarantie“ für die Regulierung der Tarif des anderen Versicherers.</p><!--text-long-pagebreak--><!--sub-title||Verbraucherorientierte Wohngebäudeversicherung--><h5>Verbraucherorientierte Wohngebäudeversicherung</h5><p>Die Alte Leipziger hat bei der Neukonzeption ihrer Wohngebäudeversicherung, die im Dezember 2021 auf den Markt gekommen ist, die Lehren aus der Flutkatastrophe berücksichtigt. Der Elementarschutz enthält deshalb eine besonders verbraucherorientierte Definition der Überschwemmungsschäden und hilft Kunden zum Beispiel mit dem Ersatz von Trocknungskosten, wenn nach Starkregenereignissen Schäden durch Grundwasser entstanden sind. Zusätzlich bietet sie Kostenersatz für eine Hochwasser-Vorsorgeberatung. Im schlimmsten Fall, dem Totalschaden, bietet das neue Produktkonzept Neuwert- statt nur Zeitwertersatz, wenn das Haus an einem anderen Ort wiederaufgebaut wird. Neukunden, die bisher einen schlechteren oder keinen Elementarschutz haben, erhalten ihn als Sofort-Upgrade für sechs Monate kostenlos.</p><p>Wenn Kunden im Schadenfall selbst mit anpacken und beispielsweise Malerarbeiten übernehmen, reduziert sich der Preis erheblich und sie werden für ihre Leistung fair und transparent im Rahmen eines Leistungskatalogs entlohnt. Neben dem Angebot für Selbermacher gibt es umweltfreundliche Produktmerkmale oder ein neuartiges Zusatzpaket für den Garten. „Grob fahrlässige Obliegenheitsverletzungen“ wie unzureichendes Heizen bei Frost führen im neuen Produkt nicht mehr zu Schadenablehnungen.</p><h5>Und Firmen?</h5><p>Auch in der Gewerbeversicherung sind Versicherer gefragt, mit Anpassungen auf die Pandemie zu reagieren. Die Alte Leipziger hat beispielsweise im Februar 2021 im Heilwesensegment spezielle, für die Zeit der Corona-Pandemie befristete Haftpflicht-Deckungserweiterungen eingeführt.</p><p>Die Betriebsschließungsversicherung (BSV) war noch nie so im Fokus wie seit Pandemiebeginn. Sie hat branchenweit viel Unzufriedenheit hervorgebracht, weil vor Corona niemand an eine Allgemeinverfügung anlässlich einer Pandemie gedacht hatte. Nun haben die Versicherer ihre Produkte an die neue Situation angepasst. Die Alte Leipziger hat Leistungen ausgebaut und verbessert, wichtige Klarstellungen vorgenommen und den dynamischen Bezug zum Infektionsschutzgesetz eingeführt. Ursprünglich war die BSV Betrieben, die mit Lebensmitteln zu tun haben, sowie der Hotel- und Gastronomie­branche vorbehalten. Nun wurde sie auf weitere Betriebsarten erweitert, beispielsweise Arztpraxen, Schuhgeschäfte, Boutiquen, Friseure und Kosmetiksalons.</p><h5>Fazit</h5><p>Es kommt zukünftig stärker als bisher darauf an, dass sich die Versicherer mit Produkten und Prozessen schnell den neuen Herausforderungen anpassen können. Außerordentliche Krisen können helfen, die Produkte weiterzuentwickeln, indem sie Lücken aufzeigen. Das Produktmanagement der Sachversicherer ist laufend gefordert, den Versicherungsschutz dem Leben anzupassen. Tempo ist wichtig.</p><p>Diesen Artikel lesen Sie auch in AssCompact 02/2022, S. 28 f., und in unserem <a href="https://epaper.asscompact.de/asscompact-02-2022/66309369&quot; target="_blank" >ePaper</a>.</p><p><i class="font-twelve-italic" >Bild: © fotomek – stock.adobe.com</i></p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/8BC2277C-F339-45B3-8B48-EB8EC3986855"></div>

 
Ein Artikel von
Kai Waldmann

Schmerzensgeld: BGH verwirft „taggenaue Berechnung“

Soll nach einem Unfall die Höhe des Schmerzensgelds festgestellt werden, geht es dem BGH zufolge darum, eine einheitliche Entschädigung für das sich insgesamt darbietende Schadensbild festzusetzen, die sich aber nicht streng anhand einer rechnerischen Methode ermitteln lässt.

Ein Mann war bei einem Verkehrsunfall erheblich verletzt worden. Über einen Zeitraum von mehr als zwei Jahren verbrachte er im Rahmen von 13 stationären Aufenthalten insgesamt 500 Tage im Krankenhaus, u. a. musste ihm der rechte Unterschenkel amputiert werden. Seither ist der Mann, der im konkreten Fall als Kläger auftritt, zu mindestens 60% in seiner Erwerbsfähigkeit gemindert. Die Einstandspflicht der Beklagten (Fahrer, Halter und Haftpflichtversicherer des unfallverursachenden Pkw) steht dem Grunde nach außer Frage.

Bisheriger Prozessverlauf

Das Landgericht hat dem Kläger, soweit für das Revisionsverfahren von Interesse, ein Schmerzensgeld von 100.000 Euro zugesprochen. Auf die Berufung des Klägers hat das Oberlandesgericht die Beklagten zur Zahlung eines Schmerzensgeldes von insgesamt 200.000 Euro verurteilt.

Nach der vom Berufungsgericht hierbei angewendeten Methode der sogenannten „taggenauen Berechnung“ des Schmerzensgeldes ergibt sich dessen Höhe in einem ersten Rechenschritt (Stufe I) unabhängig von der konkreten Verletzung und den damit individuell einhergehenden Schmerzen aus der bloßen Addition von Tagessätzen, die nach der Behandlungsphase (Intensivstation, Normalstation, stationäre Reha-Maßnahme, ambulante Behandlung zuhause, Dauerschaden) und der damit regelmäßig einhergehenden Lebensbeeinträchtigung gestaffelt sind.

Das Berufungsgericht hat diese Tagessätze – ausgehend von bestimmten Prozentsätzen eines durchschnittlichen Einkommens – für die verschiedenen Behandlungsstufen auf 150 Euro (Intensivstation), 100 Euro (Normalstation), 60 Euro (stationäre Reha) und 40 Euro bei einem 100%-igen Grad der Schädigungsfolgen angesetzt.

In einem zweiten Rechenschritt (Stufe II) können von der zuvor „taggenau“ errechneten Summe je nach Gestaltung und Schwere des Falles individuelle Zu- und Abschläge vorgenommen werden. Das Berufungsgericht hat auf dieser Stufe wegen der erheblichen Vorerkrankungen des Klägers aber einen Abschlag vorgenommen. Von der nach dieser Methode grundsätzlich vorgesehenen abschließenden Erhöhung des Schmerzensgeldes bei Dauerschäden und besonders schwerwiegenden Verfehlungen des Schädigers (Stufe III) hat das Berufungsgericht im Streitfall keinen Gebrauch gemacht.

Mit der vom Berufungsgericht insoweit zugelassenen Revision begehren die Beklagten die Wiederherstellung des landgerichtlichen Urteils (100.000 Euro Schmerzensgeld ohne „taggenaue Berechnung“.

BGH: Einheitliche Entschädigung für das gesamte Schadensbild festsetzen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Entscheidung des Berufungsgerichts nun aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung dorthin zurückverwiesen.

Laut BGH sind für die Höhe des Schmerzensgeldes im Wesentlichen die Schwere der Verletzungen, das dadurch bedingte Leiden, dessen Dauer, das Ausmaß der Wahrnehmung der Beeinträchtigung durch den Verletzten und der Grad des Verschuldens des Schädigers maßgebend. Es gehe nicht um eine isolierte Schau auf einzelne Umstände des Falles, sondern um eine Gesamtbetrachtung aller Umstände. In erster Linie seien dabei die Höhe und das Maß der entstandenen Lebensbeeinträchtigung zu berücksichtigen. Auf der Grundlage dieser Gesamtbetrachtung sei eine einheitliche Entschädigung für das sich insgesamt darbietende Schadensbild festzusetzen, die sich jedoch nicht streng rechnerisch ermitteln lasse.

Diesen Grundsätzen wird die vom Berufungsgericht vorgenommene „taggenaue Berechnung“ des Schmerzensgeldes aber nach Ansicht des BGH nicht gerecht. Die schematische Konzentration auf die Anzahl der Tage, die der Kläger auf der Normalstation eines Krankenhauses verbracht hat und die er nach seiner Lebenserwartung mit der dauerhaften Einschränkung voraussichtlich noch wird leben müssen, lasse nämlich wesentliche Umstände des konkreten Falles außer Acht. So bleibe beispielsweise unbeachtet, welche Verletzungen der Kläger erlitten habe, wie die Verletzungen behandelt worden seien und welches individuelle Leid bei ihm ausgelöst worden sei. Gleiches gilt dem Urteil des BGH zufolge auch für die Einschränkungen in seiner zukünftigen individuellen Lebensführung. Das Berufungsgericht wird daher nun erneut über die Höhe des Schmerzensgeldes zu befinden haben. (ad)

BGH, Urteil vom 15.02.2022 – VI ZR 937/20

Bild: © pusteflower9024 – stock.adobe.com

 

ARAG erweitert Kombiversicherung Recht & Heim

Die ARAG erweitert die Kombiversicherung Recht & Heim. Dabei spielen Digitalisierung und Nachhaltigkeit eine größere Rolle. Zusätzlich bietet die ARAG ein Rechtsschutzprodukt für Privatpersonen mit Soforthilfe an.

Im Rahmen von Digitalisierung und Nachhaltigkeit baut die ARAG ihre Kombiversicherung, die Rechtsschutz-, Haftpflicht- und Hausratleistungen abdeckt, weiter aus. Optional steht auch die Wohngebäudeversicherung zur Verfügung. Die bestehende Schadenfreiheitsstaffel enthält nun auch eine Schadenfreiheitsklasse mit 50% nach acht Jahren. Die Versicherungssummen bei der Hausratversicherung sind auch in der Komfortvariante unbegrenzt.

Digitalisierung, Mobilgeräte-Schutz und Online-Betrug

Beim Mobilgeräte-Schutz sind Geräte wie Handys, Tablets und Smartwatches integriert. Für diese gibt es einen Elektronik-Schutz gegen Beschädigung oder Zerstörung mit bis zu 4.000 Euro pro Versicherungsjahr. Klassische Gefahren wie Diebstahl sind ebenfalls inkludiert. In Premium ist der Diebstahl von Kryptowährungen mitversichert – Höchstentschädigung 10.000 Euro pro Versicherungsjahr. Online-Betrug, z. B. beim Online-Shopping, und fehlerhaft getätigte Überweisungen sind auch abgedeckt. Entschädigt werden hier Vermögensschäden je Versicherungsfall bis zu 5.000 Euro im Komfortpaket und bis zu 10.000 Euro in Premium.

Nachhaltigkeit hält Einzug

Für Kunden mit Elektroauto sind nun z. B. auch mobile Ladestationen mitversichert. Wer beschädigten Hausrat bzw. ein beschädigtes Gebäude repariert, statt eine Neuanschaffung zu tätigen, hat je nach Tarifvariante Mehrkosten bis zu maximal 10.000 Euro mit abgedeckt. Dies gilt auch bei einer Wiederbeschaffung bzw. Reparatur, für die ein nachhaltiges Unternehmen beauftragt wird.

Fahrrad-Kasko-Versicherung mit Fahrrad-Schutzbrief

Bei ARAG Recht & Heim kann außerdem eine Fahrrad-Kasko-Versicherung optional abgeschlossen werden, in die ein Fahrrad-Schutzbrief integriert ist. Sie ist zusätzlich zur Versicherung gegen Fahrraddiebstahl abschließbar und deckt Schäden ab, die aufgrund eines Unfalls, Sturzes oder Vandalismus entstehen.

Rechtsschutz für Privatpersonen mit Soforthilfe

Neu im ARAG Privat-Rechtsschutz ist seit 2022 ein Rechtsschutzprodukt, das durch eine Soforthilfe erweitert ist. Angeboten wird es in der Komfort- und Premiumvariante. Es bietet Rechtsschutz über frei wählbare Bausteine und Selbstbeteiligungen. Die Soforthilfe gilt für den außergerichtlichen Bereich und greift einmalig bei allen rechtlichen Streitigkeiten – unabhängig vom abgeschlossenen Deckungsbereich wie Beruf oder Verkehr. Abgedeckt sind dadurch auch Fälle, die bereits vor Vertragsabschluss eingetreten sind. In der Komfortvariante beträgt die Versicherungssumme für die Soforthilfe bis zu 500 Euro, bei Premium bis zu 1.000 Euro pro Vertragslaufzeit. (lg)

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Privathaftpflicht: Einem Fünftel fehlt dieser wichtige Schutz

Eine private Haftpflichtversicherung schützt im Schadenfall vor dem finanziellen Ruin. Allerdings: In Deutschland hat gut ein Fünftel der erwachsenen Bevölkerung keine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen, wie das Umfrageinstitut YouGov in einer repräsentativen Umfrage ermittelt hat.

Wer anderen einen Schaden zufügt, muss dafür haften – und zwar mit dem privaten Vermögen in unbegrenzter Höhe. Vor allem Personenschäden können schnell hohe Kosten nach sich ziehen und ohne private Haftpflicht für den Schadenverursacher existenzgefährdend werden.

Privathaftpflicht: Einem Fünftel fehlt dieser wichtige Schutz

Eine private Haftpflichtversicherung (PHV) schützt daher im Schadenfall den Verursacher vor dem finanziellen Ruin. Eine PHV ist also für den eigenen Versicherungsschutz unerlässlich. Allerdings: In Deutschland hat gut ein Fünftel der erwachsenen Bevölkerung keine PHV abgeschlossen, wie das Umfrageinstitut YouGov in einer repräsentativen Umfrage im Auftrag des Vergleichsportals CHECK24 ermittelt hat. Demnach sagten rund 76% der 2.145 Teilnehmerinnen und Teilnehmer, dass sie privat haftpflichtversichert seien, 20% verneinten die Frage, und der Rest antwortete nicht. Diese Umfrageergebnisse sind repräsentativ für die deutsche Bevölkerung ab 18 Jahren. In Deutschland ist eine ganze Reihe von Haftpflichtversicherungen vorgeschrieben, unter anderem die Kfz-Haftpflicht für Autobesitzer oder auch die Jagdhaftpflicht für Jäger. Die PHV ist jedoch nicht vorgeschrieben.

Geringe Wechselbereitschaft im PHV-Segment

Unter allen Befragten, die eine PHV abgeschlossen haben, gaben nur 39% an, diese in der Vergangenheit schon einmal gewechselt zu haben. Bei 36% davon liegt der Wechsel bereits über fünf Jahre zurück, bei weiteren 21% ist es mindestens drei Jahre her. Die Wechselbereitschaft im PHV-Segment ist in der deutschen Bevölkerung also entsprechend der Studienergebnisse recht gering ausgeprägt. Dabei können zum Beispiel nach Änderung der Lebensumstände wie durch Heirat oder Geburt eines Kindes in der PHV neue Leistungskriterien notwendig werden. „Insbesondere ältere Haftpflichtversicherungen haben häufig zu geringe Deckungssummen und wichtige Leistungen wie die Ausfalldeckung nicht inkludiert“, sagt Lorenz Becker, Managing Director Privathaftpflichtversicherung bei CHECK24. (as)

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andsafe startet Privathaftpflichtversicherung

Der Digitalversicherer andsafe erweitert seine Produktlinie. Künftig können Kundinnen und Kunden eine Privathaftpflichtversicherung abschließen. Darin abgesichert sind beispielsweise Schlüsselverlust und Mietsachschäden.

andsafe, der Digitalversicherer der Provinzial Holding AG, bietet ab sofort eine Privathaftpflicht an. Das neue Produkt umfasst weltweiten Versicherungsschutz – auch während Urlaubsreisen und für im europäischen Ausland gemietete oder ausschließlich dort genutzte Fahrzeuge wie Pkw, Krafträder oder Wohnmobile. Eine weitere Besonderheit ist der Schutz beim Schlüsselverlust, sowohl im privaten als auch im betrieblichen Kontext. Ebenfalls mitversichert sind Mietsachschäden an Einrichtungsgegenständen und Gebäudebestandteilen, wie zum Beispiel ein kaputtes Fenster oder die gebrochene Vase in der Ferienwohnung.

Lebensphasenabhängige Tarifauswahl

Singles erhalten einen Tarif, der schon ab 2,38 Euro monatlich abgeschlossen werden kann. Paare, die in einer häuslichen Lebensgemeinschaft leben, haben hingegen die Möglichkeit, sich gemeinsam zu versichern und dadurch zu sparen. Singles und Paare mit Kindern erhalten eine klassische Familienhaftpflicht, die alle Familienmitglieder – auch Großeltern und minderjährige Kinder – umfassend versichert. Außerdem greift der Versicherungsschutz auch bei Kindern, die sich zum Beispiel noch in der Ausbildung befinden und endet erst, wenn das Kind nicht mehr mit dem Versicherungsnehmer in einer häuslichen Gemeinschaft wohnt und ein eigenes Einkommen aus einer beruflichen Tätigkeit erzielt. Bei allen drei Tarifoptionen können Kunden zwischen Versicherungshöhen von 10, 20 oder 30 Mio. Euro wählen. Außerdem haben sie die Wahl, ob ein Vertrag ohne Selbstbeteiligung oder wahlweise mit einer Selbstbeteiligung von 150, 300 oder 500 Euro abgeschlossen werden soll. Eine Mindestschadenhöhe entfällt generell bei der andsafe-Privathaftpflicht. (as)

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PHV: Die Haftpflichtkasse erneuert Tarifstruktur

Nur noch drei anstatt vier Produktlinien gibt es jetzt in der vereinfachten PHV-Tarifwelt der Haftpflichtkasse: „Einfach Gut“, „Einfach Besser“ und „Einfach Komplett“. Die Neuerungen sollen den gesellschaftlichen und sozialen Veränderungen sowie den Wünschen der Vertriebspartner und Kunden Rechnung tragen.

Die Haftpflichtkasse hat die Tarifstruktur in ihrer privaten Haftpflichtversicherung (PHV) vereinfacht und bietet nun drei statt bisher vier Produktlinien an: „Einfach Gut“, „Einfach Besser“ und „Einfach Komplett“. Im Rahmen der Neustrukturierung erhöhen sich die Versicherungssummen in allen Produktlinien deutlich: auf 25, 50 und 70 Mio. Euro. Das exponentielle Wachstum des technologischen Fortschritts führt in immer kürzeren Abständen zu großen Entwicklungssprüngen – beispielsweise der Elektromobilität. Hierdurch entstehen neuartige Herausforderungen, die finanzielle oder gesundheitliche Risiken zur Folge haben können. „Damit monetäre oder körperliche Belastungen nicht die Freude an den großartigen Optimierungen unseres Alltags nehmen, muss ein bedarfsgerechter Versicherungsschutz mitwachsen und sich den Neuerungen anpassen. Das haben wir zum Anlass genommen, unseren Privathaftpflicht-Tarif auf Herz und Nieren zu prüfen. In die Entwicklung sind neben den gesellschaftlichen und sozialen Veränderungen auch die Wünsche unserer Vertriebspartner und Kunden eingeflossen“, berichtet Torsten Wetzel, Vorstandsmitglied der Haftpflichtkasse.

Da die Zufriedenstellung der Versicherungsnehmer das primäre Ziel des Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit ist, hat die Haftpflichtkasse eine Zufriedenheitsgarantie für ihre Kunden in die Bedingungen des neuen Tarifs integriert. Und um dem gesellschaftlichen Wandel bei Familienformen gerecht zu werden, gibt es eine eigene Tarifvariante für Paare ohne Kinder.

Weitere Neuerungen: Bei der Nutzung von Car-Sharing-Angeboten übernimmt die Haftpflichtkasse im Schadenfall den Selbstbehalt der Vollkasko bis 250 Euro – für Elektroautos sogar bis 500 Euro. Auch Schäden an gemieteten E-Scootern sind mitversichert. Ebenso sind selbstständige gewerbliche Nebentätigkeiten bis zu 22.000 Euro Jahresumsatz mitversichert („Einfach Komplett“-Tarif). Mit der Neuwert-GAP-Deckung wird die Differenz zum Neuwert bis 5.000 Euro erstattet, wenn der Versicherungsnehmer als Anspruchsteller von einem anderen Haftpflichtversicherer nur den Zeitwert ersetzt bekam. Bei einer nachhaltigen Neuanschaffung werden sogar bis zu 20% zusätzlich gezahlt. Eine beitragsfreie Exzedentendeckung ist im „Einfach Komplett“-Tarif zudem bis zu zwölf Monate inkludiert.

Aber auch die aus den bisherigen PHV-Tarifen der Haftpflichtkasse bekannte Erweiterte Vorsorge, Innovationsgarantie und Besitzstandsgarantie wurden in die neuen Tarife mit übernommen. (ad)

Bild: © sonjanovak – stock.adobe.com

 

Neuer nachhaltiger Assekuradeur namens SicherGRÜN

Ein Erfolgsfaktor bei der Vermittlung nachhaltiger Versicherungslösungen ist ein „grüner“ Auftritt gegenüber Kundinnen und Kunden. Für den Vertrieb nachhaltiger Policen hat die GVO nun einen nachhaltigen Assekuradeur namens SicherGRÜN gegründet.

Die Gegenseitigkeit Versicherung Oldenburg (GVO) hat für den Vertrieb nachhaltiger Versicherungslösungen den nachhaltigen Assekuradeur SicherGRÜN gegründet. Ab sofort können Kundinnen und Kunden Policen mit „grünem“ Mehwert über SicherGRÜN abschließen. Das Unternehmen verfolgt das Ziel, den Kundinnen und Kunden sicheren und vor allem nachhaltigen Versicherungsschutz anzubieten und ihnen so entsprechend den aktuellen Marktgegebenheiten einen guten Schutz zu bieten.

Markteintritt mit Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung

Zunächst wird den Kundinnen und Kunden eine Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung mit nachhaltigen Mehrleistungen angeboten. Zu den Mehrleistungen zählen unter anderem die Wiederbeschaffung oder Reparatur durch nachhaltige Unternehmen. Zudem geht pro Versicherungsbeitrag 1 Euro in die gemeinnützige Stiftungsgesellschaft der GVO Stiftungs-gGmbH für Umwelt und Nachhaltigkeit. Diese fördert nachhaltige Projekte, die eines der 17 UN-Nachhaltigkeitsziele der Agenda 2030 unterstützt. „Jedes Unternehmen steht in der Verantwortung einen nachhaltigen Beitrag für die Umwelt und Gesellschaft zu leisten und indem wir pro Vertrag aktiv die Stiftung fördern, können wir nachhaltige Projekte aktiv fördern“, so die Geschäftsführung von SicherGRÜN, bestehend aus Gernold Lengert sen. und Florian Krahn. Der Assekuradeur ist in den Räumlichkeiten der GVO ansässig und wird somit auch im Frühsommer 2022 mit in das neue, nachhaltig erbaute Direktionsgebäude in Bad Zwischenahn ziehen. Im Rahmen der nachhaltigen Unternehmensausrichtung entsteht am Standort eine Kombination aus Gewerbe, Wohnen und Kinderbetreuung. Somit erhalten die Kundinnen und Kunden nachhaltigen Versicherungsschutz von einem nachhaltig ausgerichteten Assekuradeur. (as)

Bild: © Wellnhofer Designs – stock.adobe.com

 

Lemonade weist BdV-Abmahnung als „nicht zutreffend“ zurück

Der BdV hat das InsurTech Lemonade wegen der Verwendung vermeintlich unzulässiger Versicherungsbedingungen im Bereich Hausrat und Privathaftpflicht abgemahnt. Der Versicherer wies die Vorwürfe umgehend als „nicht zutreffend“ zurück.

Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) hat den Onlineversicherer Lemonade wegen der Verwendung vermeintlich unzulässiger Versicherungsbedingungen abgemahnt. Das InsurTech bietet in Deutschland über seine Website den Abschluss einer Hausratversicherung, einer Privathaftpflichtversicherung sowie einer Kombination aus beiden Versicherungsprodukten an. Konkret wirft der BdV dem Versicherer nun die Verwendung von Klauseln vor, die „absolut branchenunüblich sind und die Kunden in unangemessener Weise benachteiligen“. „Wir gehen davon aus, dass sich Lemonade unserer Auffassung anschließt und die Versicherungsbedingungen entsprechend nachbessert“, sagt BdV-Vorstand Stephen Rehmke. Lemonade wies die Vorwürfe allerdings umgehend in einem Statement als „in diesem Maße nicht zutreffend“ zurück.

Erster Vorwurf: Unrechtmäßige Beendigung der Privathaftpflicht

Nach Auffassung des BdV müssen Versicherungsnehmer bei einer Absicherung über Lemonade nach einem Umzug ihre Police kündigen und einen neuen Vertrag für die neue Adresse abschließen. Wer laut BdV eine Lemonade-Kombipolice aus Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen hat, bei dem endet einen Monat nach Umzug ansonsten auch der Privathaftpflichtschutz. Die Regelung in den Versicherungsbedingungen von Lemonade, dass gar ohne jegliches Aussprechen einer Kündigung der Versicherungsschutz enden kann, ist nach Ansicht des BdV absolut ungewöhnlich und somit unangemessen benachteiligend. „Insbesondere der Schutz der für alle Verbraucher wichtigen Privathaftpflichtversicherung darf nur durch eine ausdrückliche und verständliche Kündigung enden“, argumentiert der BdV in seiner Pressemitteilung. Lemonade stellte zu diesem Vorwurf in einer Stellungnahme klar: „Nach einem Umzug endet der Privatversicherungsschutz des Kombi-Pakets (Hausrat+Haftpflicht) nicht nach einem Monat, sondern läuft – wenn nicht bewusst vom Kunden gekündigt – automatisch auf unbestimmte Zeit weiter. Die Formulierung in unserer Police bezieht sich ausschließlich auf den Hausratschutz, der in der Tat einen Monat nach dem Umzug endet.“ Zur Verdeutlichung argumentiert Lemonade, dass im Auszug der Versicherungsbedingungen stets die Rede von deinen Sachen und nie von dir (im Sinne des Kunden) ist, was verdeutlichen soll, dass sich die Aussagen ausschließlich auf den Hausratschutz beziehen.“

Zweiter Vorwurf: Unrechtmäßiger Ausschluss von Sachen im Fremdeigentum

Außerdem mahnt der BdV an, dass vom Hausratversicherungsschutz der Police bei Lemonade mutmaßlich Gegenstände ausgenommen sind, die sich im Haushalt der Versicherungsnehmer befinden, aber im Eigentum einer anderen Person stehen. Nach Auffassung des BdV gehört es jedoch zum Wesensmerkmal einer Hausratversicherung, dass es auf die Eigentumsverhältnisse gerade nicht ankommt. Maßgeblich ist allein, dass die Sachen der privaten Nutzung (Gebrauch bzw. Verbrauch) der Versicherungsnehmer dienen. Auch zu diesem Vorwurf äußert sich das InsurTech mit folgender Gegendarstellung: „Gegenstände, die sich Kunden nur ausgeliehen haben und die ihnen nicht gehören, wie beispielsweise ein Fahrrad, das sie sich temporär von einer Freundin geliehen haben (und das sie in ihrer Wohnung aufbewahren), sind nicht unter der Hausratversicherung mitversichert. Unsere Herangehensweise ist jedoch nicht branchenunüblich. Es gibt auf dem deutschen Versicherungsmarkt Versicherungsunternehmen, die geliehene Sachen unter dem Hausratschutz einschließen, und es gibt wiederum andere, die dies nicht tun.“ Außerdem sei der Ausschluss ganz klar in der Lemonade-Police dargelegt. Für die Privathaftpflicht ergänzt das InsurTech: „Für unseren Privathaftpflichtschutz sieht die Lage etwas anders aus. Dort sind Schäden an Dingen, die dem Vermieter gehören und die der Kunde mitmietet (und die sich dementsprechend in seinem Zuhause befinden) unter der Kategorie Mietsachschäden abgedeckt. Die Rede ist hier beispielsweise von Möbeln, den Wänden, Böden etc. Zusätzlich sind Gegenstände, die der Kunde vorübergehend mietet oder least, unter der Privathaftpflichtversicherung abgedeckt.“ (as)

Bild: © Andrey Popov – adobe.stock.com

 

BavariaDirekt bringt neue Fahrradversicherung

Mit ihrer neuen modularen Bike-Versicherung bietet die BavariaDirekt Schutz für Fahrräder bis zu einem Kaufpreis von 10.000 Euro oder E-Bikes bzw. Pedelecs mit Tretunterstützung bis maximal 25km/h, für die keine Versicherungs- oder Führerscheinpflicht besteht.

Der digitale Versicherer im Konzern Versicherungskammer, BavariaDirekt, unterstützt mit seiner neuen modularen Bike-Versicherung die umweltfreundliche Fortbewegung auf zwei Rädern. Die Police kann für Fahrräder bis zu einem Kaufpreis von 10.000 Euro oder E-Bikes bzw. Pedelecs mit Tretunterstützung bis maximal 25km/h, für die keine Versicherungs- oder Führerscheinpflicht besteht, online abgeschlossen werden.

Der Tarif erstattet bei Diebstahl oder Teildiebstahl zum Neuwert, auch was festverbautes Zubehör, Gepäck oder Schäden durch Vandalismus angeht. Der Akku-Schutz ersetzt defekte Akkus ebenfalls zum Neuwert. Außerdem erhalten die Kunden die Reparaturkosten nach Sturz oder Unfall zurückerstattet, auch wenn die Kosten aufgrund von Konstruktions-, Produktions- oder Materialfehlern erfolgt sind. Ebenso werden die Rücktransportkosten erstattet, wenn die Weiterfahrt aufgrund von Diebstahl, Beschädigung, Unfall oder Akku-Defekt nicht mehr möglich ist. Eine Notfall-Hotline nimmt rund um die Uhr Schadenmeldungen an und da es sich um ein modulares Produkt handelt, lassen sich im Online-Rechner Leistungsbausteine jederzeit an- und abwählen. Der Vertrag ist täglich kündbar und der Versicherungsschutz gilt weltweit (begrenzt auf sechs Monate), unabhängig vom Versicherungsort.

Mehr zur Bike-Versicherung der BavariaDirekt gibt es hier.

Bild: © Laszlo – stock.adobe.com

 

DR-WALTER und mailo bieten internationale Haftpflicht

DR-WALTER hat seit Kurzem eine vereinfachte Privathaftpflichtversicherung für Deutsche im Ausland im Angebot. Als Produkt- und Digitalisierungspartner fungiert der Versicherer mailo. Beratung und Abschluss des volldigitalen Haftpflichtschutzes erfolgen über DR-WALTER.

<p>Ob aus beruflichen oder privaten Gründen: Im Ausland zu arbeiten ist längst keine Seltenheit mehr. Kommt es zu einem Schadensfall, bieten die meisten Haftpflichtversicherungen weltweit nur zeitlich begrenzten Versicherungsschutz. Ist der Wohnsitz in Deutschland abgemeldet, leisten die meisten Versicherungen nicht mehr. DR-WALTER bietet seinen Kunden nun eine vereinfachte Privathaftpflichtversicherung für Deutsche im Ausland an. Produkt- und Digitalisierungspartner ist der digitale Versicherer mailo. Mit der Lösung können Deutsche, die vorübergehend im Ausland leben, künftig die Haftpflichtrisiken des privaten Lebens absichern. Der Schutz lässt sich volldigital abschließen.</p><p>Die internationale Privathaftpflichtversicherung schützt bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch den Versicherten oder eine mitversicherte Person verursacht wurden. Bei der Police spielt es keine Rolle, an welchem Ort der Welt der Versicherte gemeldet ist oder wie lange dieser im Ausland bleibt. Der Versicherungsschutz besteht. Erforderlich sind lediglich die deutsche Staatsbürgerschaft und eine Postadresse in Deutschland. Beratung zum Produkt und Abschluss der Versicherung erfolgen ausschließlich über DR-WALTER. (tk)</p><p><i class="font-twelve-italic" >Bild: © kbuntu – stock.adobe.com</i></p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/B42BC664-33E5-4827-8178-F3B44137506D"></div>