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Private Haftpflicht

Privathaftpflicht: Einem Fünftel fehlt dieser wichtige Schutz

Eine private Haftpflichtversicherung schützt im Schadenfall vor dem finanziellen Ruin. Allerdings: In Deutschland hat gut ein Fünftel der erwachsenen Bevölkerung keine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen, wie das Umfrageinstitut YouGov in einer repräsentativen Umfrage ermittelt hat.

Wer anderen einen Schaden zufügt, muss dafür haften – und zwar mit dem privaten Vermögen in unbegrenzter Höhe. Vor allem Personenschäden können schnell hohe Kosten nach sich ziehen und ohne private Haftpflicht für den Schadenverursacher existenzgefährdend werden.

Privathaftpflicht: Einem Fünftel fehlt dieser wichtige Schutz

Eine private Haftpflichtversicherung (PHV) schützt daher im Schadenfall den Verursacher vor dem finanziellen Ruin. Eine PHV ist also für den eigenen Versicherungsschutz unerlässlich. Allerdings: In Deutschland hat gut ein Fünftel der erwachsenen Bevölkerung keine PHV abgeschlossen, wie das Umfrageinstitut YouGov in einer repräsentativen Umfrage im Auftrag des Vergleichsportals CHECK24 ermittelt hat. Demnach sagten rund 76% der 2.145 Teilnehmerinnen und Teilnehmer, dass sie privat haftpflichtversichert seien, 20% verneinten die Frage, und der Rest antwortete nicht. Diese Umfrageergebnisse sind repräsentativ für die deutsche Bevölkerung ab 18 Jahren. In Deutschland ist eine ganze Reihe von Haftpflichtversicherungen vorgeschrieben, unter anderem die Kfz-Haftpflicht für Autobesitzer oder auch die Jagdhaftpflicht für Jäger. Die PHV ist jedoch nicht vorgeschrieben.

Geringe Wechselbereitschaft im PHV-Segment

Unter allen Befragten, die eine PHV abgeschlossen haben, gaben nur 39% an, diese in der Vergangenheit schon einmal gewechselt zu haben. Bei 36% davon liegt der Wechsel bereits über fünf Jahre zurück, bei weiteren 21% ist es mindestens drei Jahre her. Die Wechselbereitschaft im PHV-Segment ist in der deutschen Bevölkerung also entsprechend der Studienergebnisse recht gering ausgeprägt. Dabei können zum Beispiel nach Änderung der Lebensumstände wie durch Heirat oder Geburt eines Kindes in der PHV neue Leistungskriterien notwendig werden. „Insbesondere ältere Haftpflichtversicherungen haben häufig zu geringe Deckungssummen und wichtige Leistungen wie die Ausfalldeckung nicht inkludiert“, sagt Lorenz Becker, Managing Director Privathaftpflichtversicherung bei CHECK24. (as)

Bild: © bakhtiarzein – stock.adobe.com
 

andsafe startet Privathaftpflichtversicherung

Der Digitalversicherer andsafe erweitert seine Produktlinie. Künftig können Kundinnen und Kunden eine Privathaftpflichtversicherung abschließen. Darin abgesichert sind beispielsweise Schlüsselverlust und Mietsachschäden.

andsafe, der Digitalversicherer der Provinzial Holding AG, bietet ab sofort eine Privathaftpflicht an. Das neue Produkt umfasst weltweiten Versicherungsschutz – auch während Urlaubsreisen und für im europäischen Ausland gemietete oder ausschließlich dort genutzte Fahrzeuge wie Pkw, Krafträder oder Wohnmobile. Eine weitere Besonderheit ist der Schutz beim Schlüsselverlust, sowohl im privaten als auch im betrieblichen Kontext. Ebenfalls mitversichert sind Mietsachschäden an Einrichtungsgegenständen und Gebäudebestandteilen, wie zum Beispiel ein kaputtes Fenster oder die gebrochene Vase in der Ferienwohnung.

Lebensphasenabhängige Tarifauswahl

Singles erhalten einen Tarif, der schon ab 2,38 Euro monatlich abgeschlossen werden kann. Paare, die in einer häuslichen Lebensgemeinschaft leben, haben hingegen die Möglichkeit, sich gemeinsam zu versichern und dadurch zu sparen. Singles und Paare mit Kindern erhalten eine klassische Familienhaftpflicht, die alle Familienmitglieder – auch Großeltern und minderjährige Kinder – umfassend versichert. Außerdem greift der Versicherungsschutz auch bei Kindern, die sich zum Beispiel noch in der Ausbildung befinden und endet erst, wenn das Kind nicht mehr mit dem Versicherungsnehmer in einer häuslichen Gemeinschaft wohnt und ein eigenes Einkommen aus einer beruflichen Tätigkeit erzielt. Bei allen drei Tarifoptionen können Kunden zwischen Versicherungshöhen von 10, 20 oder 30 Mio. Euro wählen. Außerdem haben sie die Wahl, ob ein Vertrag ohne Selbstbeteiligung oder wahlweise mit einer Selbstbeteiligung von 150, 300 oder 500 Euro abgeschlossen werden soll. Eine Mindestschadenhöhe entfällt generell bei der andsafe-Privathaftpflicht. (as)

Bild: © magele-picture – stock.adobe.com

 

PHV: Die Haftpflichtkasse erneuert Tarifstruktur

Nur noch drei anstatt vier Produktlinien gibt es jetzt in der vereinfachten PHV-Tarifwelt der Haftpflichtkasse: „Einfach Gut“, „Einfach Besser“ und „Einfach Komplett“. Die Neuerungen sollen den gesellschaftlichen und sozialen Veränderungen sowie den Wünschen der Vertriebspartner und Kunden Rechnung tragen.

Die Haftpflichtkasse hat die Tarifstruktur in ihrer privaten Haftpflichtversicherung (PHV) vereinfacht und bietet nun drei statt bisher vier Produktlinien an: „Einfach Gut“, „Einfach Besser“ und „Einfach Komplett“. Im Rahmen der Neustrukturierung erhöhen sich die Versicherungssummen in allen Produktlinien deutlich: auf 25, 50 und 70 Mio. Euro. Das exponentielle Wachstum des technologischen Fortschritts führt in immer kürzeren Abständen zu großen Entwicklungssprüngen – beispielsweise der Elektromobilität. Hierdurch entstehen neuartige Herausforderungen, die finanzielle oder gesundheitliche Risiken zur Folge haben können. „Damit monetäre oder körperliche Belastungen nicht die Freude an den großartigen Optimierungen unseres Alltags nehmen, muss ein bedarfsgerechter Versicherungsschutz mitwachsen und sich den Neuerungen anpassen. Das haben wir zum Anlass genommen, unseren Privathaftpflicht-Tarif auf Herz und Nieren zu prüfen. In die Entwicklung sind neben den gesellschaftlichen und sozialen Veränderungen auch die Wünsche unserer Vertriebspartner und Kunden eingeflossen“, berichtet Torsten Wetzel, Vorstandsmitglied der Haftpflichtkasse.

Da die Zufriedenstellung der Versicherungsnehmer das primäre Ziel des Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit ist, hat die Haftpflichtkasse eine Zufriedenheitsgarantie für ihre Kunden in die Bedingungen des neuen Tarifs integriert. Und um dem gesellschaftlichen Wandel bei Familienformen gerecht zu werden, gibt es eine eigene Tarifvariante für Paare ohne Kinder.

Weitere Neuerungen: Bei der Nutzung von Car-Sharing-Angeboten übernimmt die Haftpflichtkasse im Schadenfall den Selbstbehalt der Vollkasko bis 250 Euro – für Elektroautos sogar bis 500 Euro. Auch Schäden an gemieteten E-Scootern sind mitversichert. Ebenso sind selbstständige gewerbliche Nebentätigkeiten bis zu 22.000 Euro Jahresumsatz mitversichert („Einfach Komplett“-Tarif). Mit der Neuwert-GAP-Deckung wird die Differenz zum Neuwert bis 5.000 Euro erstattet, wenn der Versicherungsnehmer als Anspruchsteller von einem anderen Haftpflichtversicherer nur den Zeitwert ersetzt bekam. Bei einer nachhaltigen Neuanschaffung werden sogar bis zu 20% zusätzlich gezahlt. Eine beitragsfreie Exzedentendeckung ist im „Einfach Komplett“-Tarif zudem bis zu zwölf Monate inkludiert.

Aber auch die aus den bisherigen PHV-Tarifen der Haftpflichtkasse bekannte Erweiterte Vorsorge, Innovationsgarantie und Besitzstandsgarantie wurden in die neuen Tarife mit übernommen. (ad)

Bild: © sonjanovak – stock.adobe.com

 

Neuer nachhaltiger Assekuradeur namens SicherGRÜN

Ein Erfolgsfaktor bei der Vermittlung nachhaltiger Versicherungslösungen ist ein „grüner“ Auftritt gegenüber Kundinnen und Kunden. Für den Vertrieb nachhaltiger Policen hat die GVO nun einen nachhaltigen Assekuradeur namens SicherGRÜN gegründet.

Die Gegenseitigkeit Versicherung Oldenburg (GVO) hat für den Vertrieb nachhaltiger Versicherungslösungen den nachhaltigen Assekuradeur SicherGRÜN gegründet. Ab sofort können Kundinnen und Kunden Policen mit „grünem“ Mehwert über SicherGRÜN abschließen. Das Unternehmen verfolgt das Ziel, den Kundinnen und Kunden sicheren und vor allem nachhaltigen Versicherungsschutz anzubieten und ihnen so entsprechend den aktuellen Marktgegebenheiten einen guten Schutz zu bieten.

Markteintritt mit Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung

Zunächst wird den Kundinnen und Kunden eine Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung mit nachhaltigen Mehrleistungen angeboten. Zu den Mehrleistungen zählen unter anderem die Wiederbeschaffung oder Reparatur durch nachhaltige Unternehmen. Zudem geht pro Versicherungsbeitrag 1 Euro in die gemeinnützige Stiftungsgesellschaft der GVO Stiftungs-gGmbH für Umwelt und Nachhaltigkeit. Diese fördert nachhaltige Projekte, die eines der 17 UN-Nachhaltigkeitsziele der Agenda 2030 unterstützt. „Jedes Unternehmen steht in der Verantwortung einen nachhaltigen Beitrag für die Umwelt und Gesellschaft zu leisten und indem wir pro Vertrag aktiv die Stiftung fördern, können wir nachhaltige Projekte aktiv fördern“, so die Geschäftsführung von SicherGRÜN, bestehend aus Gernold Lengert sen. und Florian Krahn. Der Assekuradeur ist in den Räumlichkeiten der GVO ansässig und wird somit auch im Frühsommer 2022 mit in das neue, nachhaltig erbaute Direktionsgebäude in Bad Zwischenahn ziehen. Im Rahmen der nachhaltigen Unternehmensausrichtung entsteht am Standort eine Kombination aus Gewerbe, Wohnen und Kinderbetreuung. Somit erhalten die Kundinnen und Kunden nachhaltigen Versicherungsschutz von einem nachhaltig ausgerichteten Assekuradeur. (as)

Bild: © Wellnhofer Designs – stock.adobe.com

 

Lemonade weist BdV-Abmahnung als „nicht zutreffend“ zurück

Der BdV hat das InsurTech Lemonade wegen der Verwendung vermeintlich unzulässiger Versicherungsbedingungen im Bereich Hausrat und Privathaftpflicht abgemahnt. Der Versicherer wies die Vorwürfe umgehend als „nicht zutreffend“ zurück.

Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) hat den Onlineversicherer Lemonade wegen der Verwendung vermeintlich unzulässiger Versicherungsbedingungen abgemahnt. Das InsurTech bietet in Deutschland über seine Website den Abschluss einer Hausratversicherung, einer Privathaftpflichtversicherung sowie einer Kombination aus beiden Versicherungsprodukten an. Konkret wirft der BdV dem Versicherer nun die Verwendung von Klauseln vor, die „absolut branchenunüblich sind und die Kunden in unangemessener Weise benachteiligen“. „Wir gehen davon aus, dass sich Lemonade unserer Auffassung anschließt und die Versicherungsbedingungen entsprechend nachbessert“, sagt BdV-Vorstand Stephen Rehmke. Lemonade wies die Vorwürfe allerdings umgehend in einem Statement als „in diesem Maße nicht zutreffend“ zurück.

Erster Vorwurf: Unrechtmäßige Beendigung der Privathaftpflicht

Nach Auffassung des BdV müssen Versicherungsnehmer bei einer Absicherung über Lemonade nach einem Umzug ihre Police kündigen und einen neuen Vertrag für die neue Adresse abschließen. Wer laut BdV eine Lemonade-Kombipolice aus Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen hat, bei dem endet einen Monat nach Umzug ansonsten auch der Privathaftpflichtschutz. Die Regelung in den Versicherungsbedingungen von Lemonade, dass gar ohne jegliches Aussprechen einer Kündigung der Versicherungsschutz enden kann, ist nach Ansicht des BdV absolut ungewöhnlich und somit unangemessen benachteiligend. „Insbesondere der Schutz der für alle Verbraucher wichtigen Privathaftpflichtversicherung darf nur durch eine ausdrückliche und verständliche Kündigung enden“, argumentiert der BdV in seiner Pressemitteilung. Lemonade stellte zu diesem Vorwurf in einer Stellungnahme klar: „Nach einem Umzug endet der Privatversicherungsschutz des Kombi-Pakets (Hausrat+Haftpflicht) nicht nach einem Monat, sondern läuft – wenn nicht bewusst vom Kunden gekündigt – automatisch auf unbestimmte Zeit weiter. Die Formulierung in unserer Police bezieht sich ausschließlich auf den Hausratschutz, der in der Tat einen Monat nach dem Umzug endet.“ Zur Verdeutlichung argumentiert Lemonade, dass im Auszug der Versicherungsbedingungen stets die Rede von deinen Sachen und nie von dir (im Sinne des Kunden) ist, was verdeutlichen soll, dass sich die Aussagen ausschließlich auf den Hausratschutz beziehen.“

Zweiter Vorwurf: Unrechtmäßiger Ausschluss von Sachen im Fremdeigentum

Außerdem mahnt der BdV an, dass vom Hausratversicherungsschutz der Police bei Lemonade mutmaßlich Gegenstände ausgenommen sind, die sich im Haushalt der Versicherungsnehmer befinden, aber im Eigentum einer anderen Person stehen. Nach Auffassung des BdV gehört es jedoch zum Wesensmerkmal einer Hausratversicherung, dass es auf die Eigentumsverhältnisse gerade nicht ankommt. Maßgeblich ist allein, dass die Sachen der privaten Nutzung (Gebrauch bzw. Verbrauch) der Versicherungsnehmer dienen. Auch zu diesem Vorwurf äußert sich das InsurTech mit folgender Gegendarstellung: „Gegenstände, die sich Kunden nur ausgeliehen haben und die ihnen nicht gehören, wie beispielsweise ein Fahrrad, das sie sich temporär von einer Freundin geliehen haben (und das sie in ihrer Wohnung aufbewahren), sind nicht unter der Hausratversicherung mitversichert. Unsere Herangehensweise ist jedoch nicht branchenunüblich. Es gibt auf dem deutschen Versicherungsmarkt Versicherungsunternehmen, die geliehene Sachen unter dem Hausratschutz einschließen, und es gibt wiederum andere, die dies nicht tun.“ Außerdem sei der Ausschluss ganz klar in der Lemonade-Police dargelegt. Für die Privathaftpflicht ergänzt das InsurTech: „Für unseren Privathaftpflichtschutz sieht die Lage etwas anders aus. Dort sind Schäden an Dingen, die dem Vermieter gehören und die der Kunde mitmietet (und die sich dementsprechend in seinem Zuhause befinden) unter der Kategorie Mietsachschäden abgedeckt. Die Rede ist hier beispielsweise von Möbeln, den Wänden, Böden etc. Zusätzlich sind Gegenstände, die der Kunde vorübergehend mietet oder least, unter der Privathaftpflichtversicherung abgedeckt.“ (as)

Bild: © Andrey Popov – adobe.stock.com

 

BavariaDirekt bringt neue Fahrradversicherung

Mit ihrer neuen modularen Bike-Versicherung bietet die BavariaDirekt Schutz für Fahrräder bis zu einem Kaufpreis von 10.000 Euro oder E-Bikes bzw. Pedelecs mit Tretunterstützung bis maximal 25km/h, für die keine Versicherungs- oder Führerscheinpflicht besteht.

Der digitale Versicherer im Konzern Versicherungskammer, BavariaDirekt, unterstützt mit seiner neuen modularen Bike-Versicherung die umweltfreundliche Fortbewegung auf zwei Rädern. Die Police kann für Fahrräder bis zu einem Kaufpreis von 10.000 Euro oder E-Bikes bzw. Pedelecs mit Tretunterstützung bis maximal 25km/h, für die keine Versicherungs- oder Führerscheinpflicht besteht, online abgeschlossen werden.

Der Tarif erstattet bei Diebstahl oder Teildiebstahl zum Neuwert, auch was festverbautes Zubehör, Gepäck oder Schäden durch Vandalismus angeht. Der Akku-Schutz ersetzt defekte Akkus ebenfalls zum Neuwert. Außerdem erhalten die Kunden die Reparaturkosten nach Sturz oder Unfall zurückerstattet, auch wenn die Kosten aufgrund von Konstruktions-, Produktions- oder Materialfehlern erfolgt sind. Ebenso werden die Rücktransportkosten erstattet, wenn die Weiterfahrt aufgrund von Diebstahl, Beschädigung, Unfall oder Akku-Defekt nicht mehr möglich ist. Eine Notfall-Hotline nimmt rund um die Uhr Schadenmeldungen an und da es sich um ein modulares Produkt handelt, lassen sich im Online-Rechner Leistungsbausteine jederzeit an- und abwählen. Der Vertrag ist täglich kündbar und der Versicherungsschutz gilt weltweit (begrenzt auf sechs Monate), unabhängig vom Versicherungsort.

Mehr zur Bike-Versicherung der BavariaDirekt gibt es hier.

Bild: © Laszlo – stock.adobe.com

 

DR-WALTER und mailo bieten internationale Haftpflicht

DR-WALTER hat seit Kurzem eine vereinfachte Privathaftpflichtversicherung für Deutsche im Ausland im Angebot. Als Produkt- und Digitalisierungspartner fungiert der Versicherer mailo. Beratung und Abschluss des volldigitalen Haftpflichtschutzes erfolgen über DR-WALTER.

<p>Ob aus beruflichen oder privaten Gründen: Im Ausland zu arbeiten ist längst keine Seltenheit mehr. Kommt es zu einem Schadensfall, bieten die meisten Haftpflichtversicherungen weltweit nur zeitlich begrenzten Versicherungsschutz. Ist der Wohnsitz in Deutschland abgemeldet, leisten die meisten Versicherungen nicht mehr. DR-WALTER bietet seinen Kunden nun eine vereinfachte Privathaftpflichtversicherung für Deutsche im Ausland an. Produkt- und Digitalisierungspartner ist der digitale Versicherer mailo. Mit der Lösung können Deutsche, die vorübergehend im Ausland leben, künftig die Haftpflichtrisiken des privaten Lebens absichern. Der Schutz lässt sich volldigital abschließen.</p><p>Die internationale Privathaftpflichtversicherung schützt bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch den Versicherten oder eine mitversicherte Person verursacht wurden. Bei der Police spielt es keine Rolle, an welchem Ort der Welt der Versicherte gemeldet ist oder wie lange dieser im Ausland bleibt. Der Versicherungsschutz besteht. Erforderlich sind lediglich die deutsche Staatsbürgerschaft und eine Postadresse in Deutschland. Beratung zum Produkt und Abschluss der Versicherung erfolgen ausschließlich über DR-WALTER. (tk)</p><p><i class="font-twelve-italic" >Bild: © kbuntu – stock.adobe.com</i></p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/B42BC664-33E5-4827-8178-F3B44137506D"></div>

 

uniVersa stockt Leistungen bei Privathaftpflicht auf

Die Versicherungsleistungen im Rahmen des PHV-Produktes FLEXXprotect aus dem Haus der uniVersa werden Anfang Juli erweitert. Verbesserungen gibt es in allen drei Tarifvarianten easy, allround und best. So gilt die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht dann auch für ein Dreifamilienhaus.

Die Privathaftpflichtversicherung FLEXXprotect der uniVersa bietet mit easy, allround und best drei Absicherungsvarianten. Zum 01.07.2021 gibt es ohne Mehrbeitrag ein Update bei den Versicherungsleistungen. So wurde zum Beispiel die Auslandsgeltung auf fünf Jahre (vorher drei Jahre) verlängert. Pflegebedürftige Kinder im Haushalt und in Einrichtungen sind in der Familiendeckung automatisch mitversichert. Ebenso körperlich oder geistig behinderte Kinder, die außerhalb in einer Einrichtung leben.

Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht gilt dann auch für ein Dreifamilienhaus (bisher nur Zweifamilienhaus). Die enthaltene Neuwertentschädigung im Tarif best verdoppelt sich auf 24 Monate und 10.000 Euro. Auch Bauherren können sich freuen: So wurde die Versicherungssumme für das Bauherrenrisiko in allen drei Tarifen erhöht, im best-Tarif zum Beispiel auf 250.000 Euro.

Verbesserungen gab es auch bei Betankungsschäden: Diese sind im Tarif allround bis 3.000 Euro (bisher 1.500 Euro) und im Tarif best bis 10.000 Euro (bisher 3.000 Euro) versichert.

Die verbesserten Leistungen gelten aufgrund einer in allen Absicherungsvarianten enthaltenen Innovationsgarantie ohne Mehrbeitrag für alle Bestandskunden von FLEXXprotect. (ad)

Bild: © dbvirago – stock.adobe.com

 

Policenwerk mit Leistungsverbesserungen in der PHV

Die Policenwerk Assekuradeure GmbH & Co. KG geht mit einer neuen Privathaftpflicht an den Start. Versicherungsmaklern ans Herz legt der Anbieter dabei insbesondere die Premium-Plus-Deckung.

Policenwerk, Maklerdienstleister und Assekuradeur, hat seine private Haftpflichtversicherung überarbeitet. Angeschlossene Makler können die Tarife in verschiedenen Varianten ihren Kunden für Neuabschlüsse ab sofort anbieten.

Bei der Premium-Plus-Deckung stellt Policenwerk insbesondere die neue Deckungssumme von 50 Mio Euro für Personen-, Sach- & Vermögensschäden heraus. Die Marktgarantie gilt für die selbe Deckungssumme. Bei Versichererwechsel gilt eine Besitzstandsgarantie von 60 Monaten. Änderungen gab es zudem unter anderem beim Opferschutz, Mietsachschäden und Schäden durch deliktunfähige Personen.

Zusätzlich neu mit eingeschlossen in den Tarifen Premium und Premium Plus ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung von elektrischen medizinischen Geräten (zum Beispiel 24-Stunden-EKG-Gerät oder 24-Stunden-Blutdruckmessgeräte), die dem Versicherten vorübergehend zu Diagnosezwecken oder zur Anwendung überlassen werden. Die Höchstersatzleistung beträgt je Versicherungsfall 10.000 Euro, begrenzt auf das Zweifache für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres. (bh)

Lesen Sie auch: Faire Vergütung für Versicherungsmakler

Bild: © mdbildes – stock.adobe.com

 

rhion.digital überarbeitet PHV und Hundehalterhaftpflicht

Updates gibt es bei rhion.digital sowohl für die private als auch die Hundehalterhaftpflicht. In der PHV-Premium-Variante sind nun auch fürs Home-Schooling geliehene Laptops mitversichert. Und Hundehalter können nun den Hunde-Schutzbrief mit umfassenden Leistungen für Waldi und Co. dazubuchen.

Grundlegend überarbeitet setzt die Privathaftpflichtversicherung von rhion.digital Maßstäbe: Das Drei-Linien-Modell Standard, Plus, Premium bietet Vermittlern größtmögliche Flexibilität, um ihren Kunden bedarfsgerechte Angebote machen zu können. Die Premium-Deckung wurde im Rahmen des jüngsten Updates um einige Komponenten erweitert. Aktuell besonders im Blick steht beispielsweise das Home-Schooling, bei dem viele Schüler auf gemietete bzw. geliehene Laptops zugreifen. In der Premium-Deckung sind nun auch Schäden an diesen elektronischen Geräten mitversichert. Außerdem gibt es die Neuwertentschädigung bis 5.000 Euro. Und: In der Premium-Variante wurde die Versicherungssumme auf bis zu 50 Mio. Euro erhöht. Aber schon in der Plus-Deckung kann eine Versicherungssumme von bis zu 20 Mio. Euro vereinbart werden.

In allen Tarifvarianten mitversichert sind im Haushalt beschäftigte Personen, dazu zählen auch Pfleger und Au-Pair-Kräfte. In der Plus- und Premium-Deckung sind minderjährige Übernachtungsgäste (Enkelkinder, Freunde der eigenen Kinder), Schäden an privat geliehenen, gemieteten, gepachteten, geleasten oder aus Gefälligkeit überlassenen beweglichen Sachen sowie Betankungs- und Reinigungsschäden an fremden Kraftfahrzeugen mitversichert. Zudem umfassen Plus- und Premium-Deckung die Berufshaftpflicht für Lehrer und Erzieher sowie die Diensthaftpflicht für Beamte.

Hunde-Schutzbrief für Waldi und Co.

Außerdem hat auch die Hundehalter-Haftpflichtversicherung von rhion.digital ein Update erhalten: In der Plus-Deckung gibt es nun den Hunde-Schutzbrief, der als Baustein hinzugewählt werden kann und praktische (Notfall-)Hilfe für Frauchen, Herrchen und den geliebten Vierbeiner bietet. Was tun bei Krankheit oder Unfall des Halters? Betreuungsprobleme gehören dank des Schutzbriefs der Vergangenheit an. Zum Service gehört die Vermittlung des Hundes in eine Tierpension oder die Beauftragung eines „Gassigehers“. Aber auch zu besonderen Anlässen kann der Dienst einmal im Jahr für einen Tag in Anspruch genommen werden. Zudem sind bis zu drei Beratungen im Jahr durch den „Tele-Doc“ möglich: Auf digitalem Wege lässt sich so bestimmt die eine oder andere Sorge um das Wohl des Hundes schnell nehmen. Im Notfall aber gehören zum Leistungsspektrum des Schutzbriefs auch Fahrten zum Tierarzt oder zur Tierklinik.

Darüber hinaus sind viele weitere Serviceleistungen „rund um den Hund“ mit dem Schutzbrief abgedeckt: von der Unterstützung bei rechtlichen Fragen, wenn der Hund eine andere Person schädigt oder der Halter behördliche oder steuerliche Auskunft benötigt, bis hin zu praktischen Tipps zu Impfpflichten. Eine weitere Besonderheit ist das „Wiedergutmachgeschenk“: die nette Geste zur Besänftigung der Gemüter, wenn sich Waldi vielleicht mal in der Wade des Postboten verbissen hat.

Einige Hunderassen werden über die Hundehalter-Haftpflichtversicherung nicht abgebildet. Die so genannte Ausschlussliste wurde von rhion.digital aber nun erheblich reduziert und umfasst aktuell 16 Hunderassen. (ad)

Bild: © ulza – stock.adobe.com