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Private Haftpflicht

Neuer nachhaltiger Assekuradeur namens SicherGRÜN

Ein Erfolgsfaktor bei der Vermittlung nachhaltiger Versicherungslösungen ist ein „grüner“ Auftritt gegenüber Kundinnen und Kunden. Für den Vertrieb nachhaltiger Policen hat die GVO nun einen nachhaltigen Assekuradeur namens SicherGRÜN gegründet.

Die Gegenseitigkeit Versicherung Oldenburg (GVO) hat für den Vertrieb nachhaltiger Versicherungslösungen den nachhaltigen Assekuradeur SicherGRÜN gegründet. Ab sofort können Kundinnen und Kunden Policen mit „grünem“ Mehwert über SicherGRÜN abschließen. Das Unternehmen verfolgt das Ziel, den Kundinnen und Kunden sicheren und vor allem nachhaltigen Versicherungsschutz anzubieten und ihnen so entsprechend den aktuellen Marktgegebenheiten einen guten Schutz zu bieten.

Markteintritt mit Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung

Zunächst wird den Kundinnen und Kunden eine Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung mit nachhaltigen Mehrleistungen angeboten. Zu den Mehrleistungen zählen unter anderem die Wiederbeschaffung oder Reparatur durch nachhaltige Unternehmen. Zudem geht pro Versicherungsbeitrag 1 Euro in die gemeinnützige Stiftungsgesellschaft der GVO Stiftungs-gGmbH für Umwelt und Nachhaltigkeit. Diese fördert nachhaltige Projekte, die eines der 17 UN-Nachhaltigkeitsziele der Agenda 2030 unterstützt. „Jedes Unternehmen steht in der Verantwortung einen nachhaltigen Beitrag für die Umwelt und Gesellschaft zu leisten und indem wir pro Vertrag aktiv die Stiftung fördern, können wir nachhaltige Projekte aktiv fördern“, so die Geschäftsführung von SicherGRÜN, bestehend aus Gernold Lengert sen. und Florian Krahn. Der Assekuradeur ist in den Räumlichkeiten der GVO ansässig und wird somit auch im Frühsommer 2022 mit in das neue, nachhaltig erbaute Direktionsgebäude in Bad Zwischenahn ziehen. Im Rahmen der nachhaltigen Unternehmensausrichtung entsteht am Standort eine Kombination aus Gewerbe, Wohnen und Kinderbetreuung. Somit erhalten die Kundinnen und Kunden nachhaltigen Versicherungsschutz von einem nachhaltig ausgerichteten Assekuradeur. (as)

Bild: © Wellnhofer Designs – stock.adobe.com

 

Lemonade weist BdV-Abmahnung als „nicht zutreffend“ zurück

Der BdV hat das InsurTech Lemonade wegen der Verwendung vermeintlich unzulässiger Versicherungsbedingungen im Bereich Hausrat und Privathaftpflicht abgemahnt. Der Versicherer wies die Vorwürfe umgehend als „nicht zutreffend“ zurück.

Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) hat den Onlineversicherer Lemonade wegen der Verwendung vermeintlich unzulässiger Versicherungsbedingungen abgemahnt. Das InsurTech bietet in Deutschland über seine Website den Abschluss einer Hausratversicherung, einer Privathaftpflichtversicherung sowie einer Kombination aus beiden Versicherungsprodukten an. Konkret wirft der BdV dem Versicherer nun die Verwendung von Klauseln vor, die „absolut branchenunüblich sind und die Kunden in unangemessener Weise benachteiligen“. „Wir gehen davon aus, dass sich Lemonade unserer Auffassung anschließt und die Versicherungsbedingungen entsprechend nachbessert“, sagt BdV-Vorstand Stephen Rehmke. Lemonade wies die Vorwürfe allerdings umgehend in einem Statement als „in diesem Maße nicht zutreffend“ zurück.

Erster Vorwurf: Unrechtmäßige Beendigung der Privathaftpflicht

Nach Auffassung des BdV müssen Versicherungsnehmer bei einer Absicherung über Lemonade nach einem Umzug ihre Police kündigen und einen neuen Vertrag für die neue Adresse abschließen. Wer laut BdV eine Lemonade-Kombipolice aus Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen hat, bei dem endet einen Monat nach Umzug ansonsten auch der Privathaftpflichtschutz. Die Regelung in den Versicherungsbedingungen von Lemonade, dass gar ohne jegliches Aussprechen einer Kündigung der Versicherungsschutz enden kann, ist nach Ansicht des BdV absolut ungewöhnlich und somit unangemessen benachteiligend. „Insbesondere der Schutz der für alle Verbraucher wichtigen Privathaftpflichtversicherung darf nur durch eine ausdrückliche und verständliche Kündigung enden“, argumentiert der BdV in seiner Pressemitteilung. Lemonade stellte zu diesem Vorwurf in einer Stellungnahme klar: „Nach einem Umzug endet der Privatversicherungsschutz des Kombi-Pakets (Hausrat+Haftpflicht) nicht nach einem Monat, sondern läuft – wenn nicht bewusst vom Kunden gekündigt – automatisch auf unbestimmte Zeit weiter. Die Formulierung in unserer Police bezieht sich ausschließlich auf den Hausratschutz, der in der Tat einen Monat nach dem Umzug endet.“ Zur Verdeutlichung argumentiert Lemonade, dass im Auszug der Versicherungsbedingungen stets die Rede von deinen Sachen und nie von dir (im Sinne des Kunden) ist, was verdeutlichen soll, dass sich die Aussagen ausschließlich auf den Hausratschutz beziehen.“

Zweiter Vorwurf: Unrechtmäßiger Ausschluss von Sachen im Fremdeigentum

Außerdem mahnt der BdV an, dass vom Hausratversicherungsschutz der Police bei Lemonade mutmaßlich Gegenstände ausgenommen sind, die sich im Haushalt der Versicherungsnehmer befinden, aber im Eigentum einer anderen Person stehen. Nach Auffassung des BdV gehört es jedoch zum Wesensmerkmal einer Hausratversicherung, dass es auf die Eigentumsverhältnisse gerade nicht ankommt. Maßgeblich ist allein, dass die Sachen der privaten Nutzung (Gebrauch bzw. Verbrauch) der Versicherungsnehmer dienen. Auch zu diesem Vorwurf äußert sich das InsurTech mit folgender Gegendarstellung: „Gegenstände, die sich Kunden nur ausgeliehen haben und die ihnen nicht gehören, wie beispielsweise ein Fahrrad, das sie sich temporär von einer Freundin geliehen haben (und das sie in ihrer Wohnung aufbewahren), sind nicht unter der Hausratversicherung mitversichert. Unsere Herangehensweise ist jedoch nicht branchenunüblich. Es gibt auf dem deutschen Versicherungsmarkt Versicherungsunternehmen, die geliehene Sachen unter dem Hausratschutz einschließen, und es gibt wiederum andere, die dies nicht tun.“ Außerdem sei der Ausschluss ganz klar in der Lemonade-Police dargelegt. Für die Privathaftpflicht ergänzt das InsurTech: „Für unseren Privathaftpflichtschutz sieht die Lage etwas anders aus. Dort sind Schäden an Dingen, die dem Vermieter gehören und die der Kunde mitmietet (und die sich dementsprechend in seinem Zuhause befinden) unter der Kategorie Mietsachschäden abgedeckt. Die Rede ist hier beispielsweise von Möbeln, den Wänden, Böden etc. Zusätzlich sind Gegenstände, die der Kunde vorübergehend mietet oder least, unter der Privathaftpflichtversicherung abgedeckt.“ (as)

Bild: © Andrey Popov – adobe.stock.com

 

BavariaDirekt bringt neue Fahrradversicherung

Mit ihrer neuen modularen Bike-Versicherung bietet die BavariaDirekt Schutz für Fahrräder bis zu einem Kaufpreis von 10.000 Euro oder E-Bikes bzw. Pedelecs mit Tretunterstützung bis maximal 25km/h, für die keine Versicherungs- oder Führerscheinpflicht besteht.

Der digitale Versicherer im Konzern Versicherungskammer, BavariaDirekt, unterstützt mit seiner neuen modularen Bike-Versicherung die umweltfreundliche Fortbewegung auf zwei Rädern. Die Police kann für Fahrräder bis zu einem Kaufpreis von 10.000 Euro oder E-Bikes bzw. Pedelecs mit Tretunterstützung bis maximal 25km/h, für die keine Versicherungs- oder Führerscheinpflicht besteht, online abgeschlossen werden.

Der Tarif erstattet bei Diebstahl oder Teildiebstahl zum Neuwert, auch was festverbautes Zubehör, Gepäck oder Schäden durch Vandalismus angeht. Der Akku-Schutz ersetzt defekte Akkus ebenfalls zum Neuwert. Außerdem erhalten die Kunden die Reparaturkosten nach Sturz oder Unfall zurückerstattet, auch wenn die Kosten aufgrund von Konstruktions-, Produktions- oder Materialfehlern erfolgt sind. Ebenso werden die Rücktransportkosten erstattet, wenn die Weiterfahrt aufgrund von Diebstahl, Beschädigung, Unfall oder Akku-Defekt nicht mehr möglich ist. Eine Notfall-Hotline nimmt rund um die Uhr Schadenmeldungen an und da es sich um ein modulares Produkt handelt, lassen sich im Online-Rechner Leistungsbausteine jederzeit an- und abwählen. Der Vertrag ist täglich kündbar und der Versicherungsschutz gilt weltweit (begrenzt auf sechs Monate), unabhängig vom Versicherungsort.

Mehr zur Bike-Versicherung der BavariaDirekt gibt es hier.

Bild: © Laszlo – stock.adobe.com

 

DR-WALTER und mailo bieten internationale Haftpflicht

DR-WALTER hat seit Kurzem eine vereinfachte Privathaftpflichtversicherung für Deutsche im Ausland im Angebot. Als Produkt- und Digitalisierungspartner fungiert der Versicherer mailo. Beratung und Abschluss des volldigitalen Haftpflichtschutzes erfolgen über DR-WALTER.

<p>Ob aus beruflichen oder privaten Gründen: Im Ausland zu arbeiten ist längst keine Seltenheit mehr. Kommt es zu einem Schadensfall, bieten die meisten Haftpflichtversicherungen weltweit nur zeitlich begrenzten Versicherungsschutz. Ist der Wohnsitz in Deutschland abgemeldet, leisten die meisten Versicherungen nicht mehr. DR-WALTER bietet seinen Kunden nun eine vereinfachte Privathaftpflichtversicherung für Deutsche im Ausland an. Produkt- und Digitalisierungspartner ist der digitale Versicherer mailo. Mit der Lösung können Deutsche, die vorübergehend im Ausland leben, künftig die Haftpflichtrisiken des privaten Lebens absichern. Der Schutz lässt sich volldigital abschließen.</p><p>Die internationale Privathaftpflichtversicherung schützt bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch den Versicherten oder eine mitversicherte Person verursacht wurden. Bei der Police spielt es keine Rolle, an welchem Ort der Welt der Versicherte gemeldet ist oder wie lange dieser im Ausland bleibt. Der Versicherungsschutz besteht. Erforderlich sind lediglich die deutsche Staatsbürgerschaft und eine Postadresse in Deutschland. Beratung zum Produkt und Abschluss der Versicherung erfolgen ausschließlich über DR-WALTER. (tk)</p><p><i class="font-twelve-italic" >Bild: © kbuntu – stock.adobe.com</i></p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/B42BC664-33E5-4827-8178-F3B44137506D"></div>

 

uniVersa stockt Leistungen bei Privathaftpflicht auf

Die Versicherungsleistungen im Rahmen des PHV-Produktes FLEXXprotect aus dem Haus der uniVersa werden Anfang Juli erweitert. Verbesserungen gibt es in allen drei Tarifvarianten easy, allround und best. So gilt die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht dann auch für ein Dreifamilienhaus.

Die Privathaftpflichtversicherung FLEXXprotect der uniVersa bietet mit easy, allround und best drei Absicherungsvarianten. Zum 01.07.2021 gibt es ohne Mehrbeitrag ein Update bei den Versicherungsleistungen. So wurde zum Beispiel die Auslandsgeltung auf fünf Jahre (vorher drei Jahre) verlängert. Pflegebedürftige Kinder im Haushalt und in Einrichtungen sind in der Familiendeckung automatisch mitversichert. Ebenso körperlich oder geistig behinderte Kinder, die außerhalb in einer Einrichtung leben.

Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht gilt dann auch für ein Dreifamilienhaus (bisher nur Zweifamilienhaus). Die enthaltene Neuwertentschädigung im Tarif best verdoppelt sich auf 24 Monate und 10.000 Euro. Auch Bauherren können sich freuen: So wurde die Versicherungssumme für das Bauherrenrisiko in allen drei Tarifen erhöht, im best-Tarif zum Beispiel auf 250.000 Euro.

Verbesserungen gab es auch bei Betankungsschäden: Diese sind im Tarif allround bis 3.000 Euro (bisher 1.500 Euro) und im Tarif best bis 10.000 Euro (bisher 3.000 Euro) versichert.

Die verbesserten Leistungen gelten aufgrund einer in allen Absicherungsvarianten enthaltenen Innovationsgarantie ohne Mehrbeitrag für alle Bestandskunden von FLEXXprotect. (ad)

Bild: © dbvirago – stock.adobe.com

 

Policenwerk mit Leistungsverbesserungen in der PHV

Die Policenwerk Assekuradeure GmbH & Co. KG geht mit einer neuen Privathaftpflicht an den Start. Versicherungsmaklern ans Herz legt der Anbieter dabei insbesondere die Premium-Plus-Deckung.

Policenwerk, Maklerdienstleister und Assekuradeur, hat seine private Haftpflichtversicherung überarbeitet. Angeschlossene Makler können die Tarife in verschiedenen Varianten ihren Kunden für Neuabschlüsse ab sofort anbieten.

Bei der Premium-Plus-Deckung stellt Policenwerk insbesondere die neue Deckungssumme von 50 Mio Euro für Personen-, Sach- & Vermögensschäden heraus. Die Marktgarantie gilt für die selbe Deckungssumme. Bei Versichererwechsel gilt eine Besitzstandsgarantie von 60 Monaten. Änderungen gab es zudem unter anderem beim Opferschutz, Mietsachschäden und Schäden durch deliktunfähige Personen.

Zusätzlich neu mit eingeschlossen in den Tarifen Premium und Premium Plus ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung von elektrischen medizinischen Geräten (zum Beispiel 24-Stunden-EKG-Gerät oder 24-Stunden-Blutdruckmessgeräte), die dem Versicherten vorübergehend zu Diagnosezwecken oder zur Anwendung überlassen werden. Die Höchstersatzleistung beträgt je Versicherungsfall 10.000 Euro, begrenzt auf das Zweifache für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres. (bh)

Lesen Sie auch: Faire Vergütung für Versicherungsmakler

Bild: © mdbildes – stock.adobe.com

 

rhion.digital überarbeitet PHV und Hundehalterhaftpflicht

Updates gibt es bei rhion.digital sowohl für die private als auch die Hundehalterhaftpflicht. In der PHV-Premium-Variante sind nun auch fürs Home-Schooling geliehene Laptops mitversichert. Und Hundehalter können nun den Hunde-Schutzbrief mit umfassenden Leistungen für Waldi und Co. dazubuchen.

Grundlegend überarbeitet setzt die Privathaftpflichtversicherung von rhion.digital Maßstäbe: Das Drei-Linien-Modell Standard, Plus, Premium bietet Vermittlern größtmögliche Flexibilität, um ihren Kunden bedarfsgerechte Angebote machen zu können. Die Premium-Deckung wurde im Rahmen des jüngsten Updates um einige Komponenten erweitert. Aktuell besonders im Blick steht beispielsweise das Home-Schooling, bei dem viele Schüler auf gemietete bzw. geliehene Laptops zugreifen. In der Premium-Deckung sind nun auch Schäden an diesen elektronischen Geräten mitversichert. Außerdem gibt es die Neuwertentschädigung bis 5.000 Euro. Und: In der Premium-Variante wurde die Versicherungssumme auf bis zu 50 Mio. Euro erhöht. Aber schon in der Plus-Deckung kann eine Versicherungssumme von bis zu 20 Mio. Euro vereinbart werden.

In allen Tarifvarianten mitversichert sind im Haushalt beschäftigte Personen, dazu zählen auch Pfleger und Au-Pair-Kräfte. In der Plus- und Premium-Deckung sind minderjährige Übernachtungsgäste (Enkelkinder, Freunde der eigenen Kinder), Schäden an privat geliehenen, gemieteten, gepachteten, geleasten oder aus Gefälligkeit überlassenen beweglichen Sachen sowie Betankungs- und Reinigungsschäden an fremden Kraftfahrzeugen mitversichert. Zudem umfassen Plus- und Premium-Deckung die Berufshaftpflicht für Lehrer und Erzieher sowie die Diensthaftpflicht für Beamte.

Hunde-Schutzbrief für Waldi und Co.

Außerdem hat auch die Hundehalter-Haftpflichtversicherung von rhion.digital ein Update erhalten: In der Plus-Deckung gibt es nun den Hunde-Schutzbrief, der als Baustein hinzugewählt werden kann und praktische (Notfall-)Hilfe für Frauchen, Herrchen und den geliebten Vierbeiner bietet. Was tun bei Krankheit oder Unfall des Halters? Betreuungsprobleme gehören dank des Schutzbriefs der Vergangenheit an. Zum Service gehört die Vermittlung des Hundes in eine Tierpension oder die Beauftragung eines „Gassigehers“. Aber auch zu besonderen Anlässen kann der Dienst einmal im Jahr für einen Tag in Anspruch genommen werden. Zudem sind bis zu drei Beratungen im Jahr durch den „Tele-Doc“ möglich: Auf digitalem Wege lässt sich so bestimmt die eine oder andere Sorge um das Wohl des Hundes schnell nehmen. Im Notfall aber gehören zum Leistungsspektrum des Schutzbriefs auch Fahrten zum Tierarzt oder zur Tierklinik.

Darüber hinaus sind viele weitere Serviceleistungen „rund um den Hund“ mit dem Schutzbrief abgedeckt: von der Unterstützung bei rechtlichen Fragen, wenn der Hund eine andere Person schädigt oder der Halter behördliche oder steuerliche Auskunft benötigt, bis hin zu praktischen Tipps zu Impfpflichten. Eine weitere Besonderheit ist das „Wiedergutmachgeschenk“: die nette Geste zur Besänftigung der Gemüter, wenn sich Waldi vielleicht mal in der Wade des Postboten verbissen hat.

Einige Hunderassen werden über die Hundehalter-Haftpflichtversicherung nicht abgebildet. Die so genannte Ausschlussliste wurde von rhion.digital aber nun erheblich reduziert und umfasst aktuell 16 Hunderassen. (ad)

Bild: © ulza – stock.adobe.com

 

Gothaer erweitert Jagdhaftpflicht

Die Jagdhaftpflichtversicherung der Gothaer deckt jetzt auch Schäden des Versicherungsnehmers auf Schießstätten durch Beschuss an Boden, Wand und Deckentreffern ab. Zudem können unter anderem Nachtzielaufsatzgeräte und von Dritten ausgeliehenen Hundeanhänger mitversichert werden.

Jägerinnen und Jäger verantworten hohe Werte – ihre Jagdhunde, Waffen, Fahrzeuge und Anhänger. Und sie tragen Verantwortung für die Sicherheit bei der Jagd. Sollte etwas kaputt gehen oder sich jemand verletzen, ist die Jagdhaftpflichtversicherung zur Stelle und reguliert Schäden, die Dritten zugefügt wurden. Die Gothaer hat ihre Jagdversicherung einem Produktupdate unterzogen und sie damit an aktuelle Bedürfnisse aus der Praxis angepasst. Spartenleiter Dirk van der Sant kommentiert: „Uns ist es wichtig, für unsere Kunden auch beim Training da zu sein – deshalb deckt die Jagdhaftpflichtversicherung jetzt auch Schäden des Versicherungsnehmers auf Schießstätten durch Beschuss an Boden, Wand und Deckentreffern ab. Mit dieser Deckung sind wir übrigens einer der wenigen am Markt.“

Weitere Neuerungen in der Gothaer Jagdhaftpflichtversicherung bringen zudem eine Mitversicherung von Nachtzielaufsatz- und Nachtzielvorsatzgeräten, Fleischprodukten durch Inanspruchnahme eines Fleischerfachbetriebs sowie von Dritten ausgeliehenen Hundeanhängern. Die Höchstersatzsumme bei Gefälligkeitshandlungen wurde auf 100.000 Euro verdoppelt. Eine Beitragsgarantie sichert den Kunden eine jederzeit mögliche Überprüfung des Vertrags hinsichtlich Leistung und Beitrag zu. Mit der Bestleistungsgarantie gewährt die Gothaer allen Neukunden drei Jahre lang die Leistungen aus einem Altvertrag, sollten diese nicht bei der Gothaer mitversichert sein. (ad)

Bild: © DOC RABE Media – stock.adobe.com

 

„Im Schadenfall haftet der Halter der Drohne“

Mit der neuen EU-Drohnenverordnung gelten einheitliche Grundregeln für alle EU-Länder. Doch was ändert sich damit für Drohnen­piloten? Besteht nach wie vor Versicherungspflicht und wie sieht eine umfassende Absicherung aus? AssCompact hat nachgefragt bei Versicherungsmakler Martin Krippner.

Herr Krippner, seit Jahresbeginn unterliegt das Betreiben einer Drohne der neuen EU-Drohnen­verordnung. Was ändert sich damit für private Drohnenpiloten?

Das neue Drohnengesetz verpflichtet alle Drohnenpiloten, einen Führerschein zu machen und die Drohne zu registrieren, wenn die Drohne über 250 g wiegt. Sollte die Drohne unter 250 g haben, aber eine Kamera besitzen, muss die Drohne ebenfalls online registriert werden, aber man braucht keinen Führerschein. Beides kann auf der Website des Luftfahrtbundesamts (LBA) beantragt werden.

Bleibt denn die Versicherungspflicht für Drohnen bestehen?

Absolut! Eine Drohnenversicherung ist und bleibt Pflicht für jegliches Fliegen mit einer Drohne. Übrigens gilt dies unabhängig von Einsatz und Gewicht.

Wie sieht ein angemessener Versicherungsschutz denn aus?

Dies ist ein sehr umfangreiches Thema, daher werden in diesem Bereich auch viele Fehler gemacht. Vorgeschrieben ist eine Mindestsumme von 750.000 SZR (auf Englisch SDR). Es steht für „Sonderziehungsrecht“ und ist eine international künstlich eingeführte Währungseinheit. Diese kann wie jede andere Währung, taggenau umgerechnet werden und entspricht aktuell ungefähr 933.000 Euro. Somit kann man sagen, dass eine Mindestversicherungssumme von knapp 1 Mio. Euro für eine Drohnenversicherung vorgeschrieben ist. Je nach Größe und Gewicht der Drohne empfehlen wir aber deutlich höhere Versicherungssummen.

Hinzu kommt, dass es sich bei der Drohnenversicherung um eine Halterhaftpflicht handeln muss, ähnlich wie bei einer Autoversicherung. Also der Halter bzw. Besitzer – und nicht der Pilot – muss eine entsprechende Drohnenversicherung nachweisen können. Da im Schadenfall also der Halter der Drohne haftet, muss die Drohnenversicherung den Schaden übernehmen, auch wenn dieser gar nicht selbst geflogen ist.

Dies impliziert auch die Gefährdungshaftung, die besagt, dass alleine aus dem Betrieb einer Drohne eine Gefährdung entsteht und daher der Halter unabhängig von seinem Verschulden haftet. Die Verschuldensfrage wie bei einer herkömmlichen Privathaftpflichtversicherung wird gegenüber dem Geschädigten also nicht gestellt.

Nun bieten etliche Versicherer eine Absicherung von Drohnen im Rahmen der Privathaftpflicht­versicherung an. Ist der Versicherungsschutz Ihrer Meinung nach ausreichend? Und worauf sollte man achten?

Eine schwierige und meiner Meinung nach rechtlich noch nicht abschließend geklärte Frage. Die Privathaftpflichtversicherung ist mit dem Prinzip der bereits erwähnten Halterhaftpflicht nur schwer zu vereinbaren, da sie maximal nur Personen im eigenen Haushalt abdeckt, nicht aber Freunde und Bekannte, die vielleicht auch mal ans Steuer der Drohne wollen.

Zusätzlich spielt hier das Thema der Gefährdungshaftung wieder eine große Rolle. Im Gegensatz zur Privathaftpflicht kommt es bei einer Drohnenversicherung mit Gefährdungshaftung nicht auf die Widerrechtlichkeit der Handlung oder ein Verschulden des Schädigers an. Ob eine Privathaftpflicht also bei einem unverschuldeten Schaden mit der Drohne –zum Beispiel durch eine plötzliche Windböe – zahlt, ist offen. Ich sage ausdrücklich nicht, dass dies nicht versichert sein muss. Wir haben hierzu bislang nur von den wenigsten Privathaftpflichtversicherungen eine Stellungnahme bekommen.

Auch wenn wir mittlerweile einen auf diese Besonderheiten geprüften Tarif in diesem Bereich anbieten, gilt neben den eben erwähnten Themen und dem durchaus verlockenden Preis, dass eine Privathaftpflichtversicherung für Drohnen im professionellen Bereich nichts verloren hat.

Nun gibt es zudem die Möglichkeit eines Kaskoschutzes auch für privat genutzte Drohnen. Was ist hierüber denn abgesichert und für wen ist eine solche Police sinnvoll?

Am besten kann man dies wieder am Beispiel der Autoversicherung erklären. In der Kaskoversicherung sind Schäden, also Reparaturen oder sogar der Ersatz der Drohne, versichert. Die Kaskoversicherung für Drohnen ist gesetzlich nicht vorgeschrieben und ist auch erst ab einem bestimmten Wert der Drohne bzw. der Kamera und des Equipments sinnvoll.

Hierbei gilt es aber, wie auch in der Drohnenhaftpflichtversicherung, die Tarife zu vergleichen. Wir arbeiten gerade an einem privaten Kaskoversicherungstarif, den wir in ähnlichem Umfang bereits im gewerblichen Bereich anbieten und bei dem unter anderem der Absturz der Drohne über Wasser mitversichert sein wird.

Lange Jahre schien der Höhenflug der Drohnen ungebremst, nun hat Corona dem Boom einen Dämpfer verpasst. War dies auch in der Nachfrage nach Versicherungen spürbar?

Sicherlich kamen im Jahr 2020 mit der Covid-19-Pandemie und der bevorstehenden europäischen Drohnenverordnung zwei Faktoren zusammen, die Drohnenpiloten die Freude an ihrem Hobby genommen oder zumindest gedämpft haben. Corona hat die Entwicklung der Drohnentechnologie jedoch nicht gebremst und die Nachfrage nach gewerblich genutzten Drohnen ist somit nur leicht zurückgegangen. Die Thematik hat sich durch die Gesetzesänderung aber etwas verlagert. Die EU-Drohnenverordnung hat gerade die gewerbliche Nutzung von Drohnen insbesondere in sensiblen Bereichen etwas verkompliziert. Entsprechend müssen wir unsere Kunden in letzter Zeit vermehrt auch zu diesen Themen beraten.

Zusammen mit unseren Versicherungspartnern begleiten wir das vergleichsweise immer noch sehr junge Drohnenbusiness weiter in die Zukunft. Anwendungsklassen wie „Open“ oder „Specific“ oder Drohnenklassen wie „A1“, „A2“ etc. haben vor ein paar Monaten niemandem in Deutschland etwas gesagt. Mit der Drohnenverordnung bekamen diese neuen Einteilungen nun ihre Berechtigung und wir können hierzu bereits seit Januar passende Drohnentarife anbieten.

Martin Krippner ist Versicherungsmakler und Geschäftsführer der versicherDich GmbH. Das Interview mit ihm lesen Sie auch in AssCompact 04/2021, Seite 94 f., und in unserem ePaper.

Bild oben: © dianagrytsku – stock.adobe.com

 
Ein Interview mit
Martin Krippner

Privathaftpflicht aus Kundensicht: Diese Anbieter punkten

Eine Privathaftpflicht gehört zum Standardschutz in Sachen Versicherungen. Welche der vielen Anbieter es besonders schaffen, aus Kundensicht zu punkten und mit welchen Leistungen, hat die Ratingagentur ServiceValue erfragt. Aber auch, wo noch Verbesserungspotenzial besteht, gaben die Kunden zu Protokoll.

Pflicht ist sie nicht, die private Haftpflichtversicherung. Aber es steht außer Frage, dass sie hierzulande dennoch ein Muss ist und zum Mindestversicherungsschutz gehört, mit dem sich jeder Haushalt eindecken sollte. Denn ein Personen-, Sach- oder Vermögensschaden im privaten Bereich kann ohne den entsprechenden Versicherungsschutz sehr teuer werden. Welche der zahlreichen am Markt vertretenen Anbieter von privaten Haftpflichtversicherungen aus Kundensicht als besonders serviceorientiert wahrgenommen werden, untersucht die Kölner Rating- und Rankingagentur ServiceValue GmbH in ihrer bereits zum fünften Mal in Folge durchgeführten Wettbewerbsanalyse „ServiceAtlas Privat-Haftpflichtversicherer 2021“.

Die Untersuchung mit Detail-Auswertungen für 43 Privat-Haftpflichtversicherer basiert diesmal auf 3.661 Kundenurteilen zu 27 allgemeinen und spezifischen Service- und Leistungsmerkmalen. Aufgeteilt sind diese in die fünf Qualitätsdimensionen „Produkte“, „Kundenbetreuung“, Kundenservice“, „Schadenregulierung“ und „Preis-Leistungs-Verhältnis“. Die Befragten konnten dabei ihre Bewertungen für bis zu zwei private Haftpflichtversicherer abgeben, bei denen sie im Lauf der vergangenen zwölf Monate Kunden gewesen waren.

14 Versicherer mit „sehr gut“

Und so haben die Kunden entschieden: 14 Versicherer erreichen die Gesamtbeurteilung „sehr gut“. Es sind Vorjahressieger CosmosDirekt, Allianz, HUK-COBURG, LVM, HUK24, Provinzial Rheinland, Allianz Direct, GVO Versicherung, ADAC Versicherungen, Generali Deutschland, SV SparkassenVersicherung, DEVK, Concordia und DFV Deutsche Familienversicherung. Weitere zehn Versicherer wurden zudem mit „gut“ bewertet.

CosmosDirekt, Allianz, LVM und Provinzial Rheinland entscheiden Qualitätsdimensionen für sich

CosmosDirekt setzt sich in den Qualitätsdimensionen „Produkte“ (Qualität der Produkte/Leistungen, Tarifauswahl/Tarifvielfalt, Transparenz der Tarife und Angebote, Flexibilität der Produkte, Deckungs-/Leistungserweiterungen) und „Preis-Leistungs-Verhältnis“ an die Spitze.

Die Allianz punktet besonders bei der Kundenbetreuung (Qualität in der Beratung, Freundlichkeit und Höflichkeit der Mitarbeiter, Eingehen auf Kundenwünsche, Verbindlichkeit von Aussagen, Belohnung von Kundentreue, Wechselangebote zu günstigeren Tarifen während der Vertragslaufzeit, regelmäßige Überprüfung von Versicherungsumfang und -beiträgen).

Sieger in der Qualitätsdimension „Kundenservice“ ist LVM. Hier geht es vor allem um die Kontaktmöglichkeiten mit Mitarbeitern (persönlich, telefonisch, per E-Mail), Hilfsbereitschaft der Mitarbeiter, Entlastung und Orientierungshilfe der Serviceangebote, Umgang mit konkreten Beschwerden oder Reklamationen, Qualität der allgemeinen Anliegenbearbeitung und Verständlichkeit der schriftlichen Unterlagen (Beitragsrechnungen, Schadenformulare etc.). Die Qualitätsdimension „Schadenregulierung“ kann die Provinzial Rheinland für sich entscheiden.

Gesamtsieger CosmosDirekt überzeugt, wie auch HUK-COBURG, mit „sehr gut“ in allen fünf untersuchten Dimensionen. In jeweils vier Dimensionen erzielen zusätzlich zu den bereits genannten Gewinnern auch Generali Deutschland und ADAC Versicherungen einen Rangplatz in der besten Auszeichnungskategorie.

Hohe Zufriedenheit mit Schadenregulierung – Ausbaufähigkeit bei Wechselangeboten

Besonders gute Zufriedenheitswerte werden laut ServiceValue insgesamt gesehen in zwei Kriterien der Dimension „Schadenregulierung“ erzielt: Vor allem die Reaktionsgeschwindigkeit und das Einhalten von Zusagen im Schadenfall werden von den Kunden derzeit positiv bewertet. Nachvollziehbarkeit, Unkompliziertheit und Kulanz in der Schadenabwicklung spielen zudem für die Kundenbindung eine wichtige Rolle. Ebenfalls gut bewertet wird die Freundlichkeit und Höflichkeit der Mitarbeiter, die in der Dimension „Kundenbetreuung“ abgefragt wird. In derselben Dimension finden sich jedoch auch die beiden Kriterien, in denen die niedrigste Zufriedenheit messbar ist: Hinsichtlich der Belohnung von Kundentreue sowie hinsichtlich Wechselangeboten zu günstigeren Tarifen während der Vertragslaufzeit gibt es aus Kundensicht dem „ServiceAtlas Privat-Haftpflichtversicherer 2021“ zufolge noch Verbesserungspotenzial.

Weitere Informationen zum „ServiceAtlas Privat-Haftpflichtversicherer 2021“ gibt es hier.

Bild: © N. Theiss – stock.adobe.com