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Private Haftpflicht

Haftpflichtkasse und ROLAND bringen Fahrrad-Schutzbrief

Als Ergänzung zur Hausratversicherung gibt es bei der Haftpflichtkasse in Kooperation mit ROLAND nun den Fahrrad-Schutzbrief, mit dem alle Drahtesel abgesichert werden können, die nicht versicherungspflichtig sind und nicht gewerblich genutzt werden. Das gilt auch für E-Bikes und Pedelecs.

Die Haftpflichtkasse hat in Kooperation mit der ROLAND Schutzbrief-Versicherung AG den Fahrrad-Schutzbrief als Ergänzung zur Hausratversicherung eingeführt. Damit sind Fahrräder auch unterwegs rundum abgesichert. Eine 24-Stunden-Service-Hotline stellt professionelle Hilfe bei Pannen und Unfällen bereit. Das Angebot ist seit Anfang April für die ganze Familie zu einem Beitrag von 21 Euro netto im Jahr erhältlich. Über den Fahrrad-Schutzbrief sind Fahrräder versichert, die nicht versicherungspflichtig sind und nicht gewerblich genutzt werden. Hierzu zählen nicht nur klassische Räder, sondern unter anderem auch Pedelecs und E-Bikes.

Eine Absicherung gegen Diebstahl ist bereits in der Hausratversicherung des Roßdorfer Versicherers in den Tarifen Einfach Besser und Einfach Komplett bis 10.000 Euro inkludiert. Die enthaltenen Leistungen des Fahrrad-Schutzbriefs, zum Beispiel eine mobile Pannenhilfe, das Bereitstellen eines Ersatzrades oder die Übernahme von Hotelkosten, erweitern das Angebot der Haftpflichtkasse in diesem Bereich. Der Einschluss kann in beiden Produktlinien vorgenommen werden. (ad)

Bild: © RAM – stock.adobe.com

 

ConceptIF bietet Dienst- und Amtshaftpflichtversicherung

Im Rahmen der PHV-Tarifvariante „best advice plus“ gibt es nun beim Assekuradeur ConceptIF eine optionale Dienst- und Amtshaftpflichtversicherung, mit der sich Lehrer, Polizisten, Richter, Zollbeamte oder Bundeswehrangehörige absichern können.

Der Hamburger Assekuradeur ConceptIF Pro GmbH bietet nun im Bereich der Privathaftpflichtversicherung und der Tarifvariante „best advice plus“ eine optionale Dienst- und Amtshaftpflichtversicherung an. Damit können sich Beamte und Beschäftigte im Öffentlichen Dienst vor Schadensersatzansprüchen ihrer Dienstherrn oder von geschädigten Dritten schützen. Denn Schäden, die während der Dienstzeit verursacht werden, sind nicht von einer privaten Haftpflichtversicherung abgedeckt.

Absicherung von Fehlern während der Berufsausübung

Sollte beispielsweise ein Lehrer während einer Klassenreise seine Aufsichtspflicht verletzen und es zu einem Unfall kommen, könnte er dafür persönlich haftbar gemacht werden. Auch für Polizisten, Richter und Zollbeamte können Fehler während der Berufsausübung existenzgefährdend sein. Die neue CIF:Pro-Option in Kombination mit der Privathaftpflichtversicherung „best advice plus“ schützt vor finanziellen Folgen bei Schadensersatzansprüchen, die sich aus der beruflichen Tätigkeit ergeben können.

Versicherungsschutz bei Abhandenkommen von fiskalischem Eigentum

Es sind unter anderem Vermögensschäden bis zu einer Deckungssumme von 50.000 Euro versichert. Für Angehörige von Bundeswehr, Bundesgrenzschutz, Polizei und Zoll besteht optional außerdem Versicherungsschutz, wenn fiskalisches Eigentum bis zu einem Wert von 15.000 Euro abhandenkommt. Ein Beispiel: Verliert ein Polizeibeamter während eines Einsatzes seine Schutzweste, könnte der Dienstherr ihn in Regress nehmen und Schadensersatz für die Ersatzbeschaffung verlangen. Darüber hinaus können sich Beschäftigte der genannten Berufsgruppen zusätzlich gegen Haftpflichtansprüche ihres Dienstherrn absichern, wenn während einer Einsatzfahrt an Dienstfahrzeugen Schäden entstehen. Der CIF:Pro-Tarif deckt Schäden bis zu einer Summe von 100.000 Euro ab. (ad)

Bild: © benjaminnolte – stock.adobe.com

 

NV Versicherungen bringen neue Haftpflichttarife

Die NV Versicherungen haben ein Haftpflichtportfolio ausgerollt. Die Produkte bieten neue sowie verbesserte Leistungen. Je nach Tarif ist eine Deckung von bis zu 50 Mio. Euro Versicherungssumme für Sach- und Vermögens- als auch Personenschäden möglich. Die Tarife gibt es auch in der „bessergrün“-Variante.

<p>Bei ihren neuen Haftpflichtprodukten bieten die NV Versicherungen über 30 neue Leistungen und etliche Leistungsverbesserungen. So sorgen Best-Leistungs-Garantie, Besitzstands-Garantie und Konditionsdifferenzdeckung für mehr Beratungssicherheit. Je nach Tarif ist eine Deckung von bis zu 50 Mio. Euro Versicherungssumme für Sach- und Vermögensschäden als auch für Personenschäden möglich. Im Rahmen der gleichzeitigen Überarbeitung von sechzehn Produkten wurde ein Preissenkung von bis zu 20% gegenüber den vergangenen Tarifen an Kunden direkt weitergegeben, wie die NV mitteilt. </p><h5>Nachhaltige Tarifvarianten</h5><p>Die Tarife sind zudem in der nachhaltigen „bessergrün“-Variante verfügbar: Privat-, Hunde- und Pferdehalterhaftpflicht werden dabei mit nachhaltigen Mehrleistungen angeboten. Zudem gibt die NV das Leistungsversprechen für den Beitragseinsatz in nachhaltige Kapitalanlagen sowie die Förderung ökologischer Projekte. Für jeden „bessergrün“-Vertrag wird ein Baum in Deutschland gepflanzt. </p><h5>Online-Seminare zur Produkteinführung </h5><p>Neben den üblichen Tarifinformationen in Papier- und digitaler Form sowie der persönlichen Unterstützung aus dem Makler-Service stellt der Versicherer seinen Vertriebspartnern auch Online-Seminare zur Produkteinführung bereit. Hierbei besteht die Möglichkeit, Weiterbildungszeit zu sammeln und an gut beraten zu übertragen. </p><p>Weitere Informationen zum Online-Seminar-Angebot findet sich unter https://entdecke.nv-online.de/webinar. (tk)</p><p><i class="font-twelve-italic" >Bild: © magele-picture – stock.adobe.com</i></p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/B995E633-60C5-4156-BAF5-B819D754B3E4"></div>

 

Pferd tritt Kind – Wer haftet?

Wer haftet, wenn ein unbeaufsichtigtes Kleinkind auf einem Reitturnier von einem Pferd gegen den Kopf getreten wird? Der Veranstalter, die Pferdehalterin oder doch die Eltern? Das musste der BGH nun in einem Fall entscheiden, in dem zwei Kinder in einen offenen Pferdeanhänger gestiegen waren.

Zwei Kleinkinder hatten sich auf einem Reitturnier von ihren Eltern entfernt, um auf Erkundungstour zu gehen. Die Erwachsenen saßen währenddessen an einem Biertisch und hatten das Verschwinden der Kinder nicht bemerkt. Als die drei und vier Jahre alten Kinder ein Pferd in einem offenen Pferdeanhänger sahen, fütterten sie es zuerst von außen, dann stieg das dreijährige Kind in den Anhänger hinein. Das Pferd trat dabei aus und traf das Kleinkind am Kopf.

Aufsichtspflicht oder Verkehrssicherungspflicht verletzt?

Im an den Vorfall anschließenden Gerichtsverfahren ging es darum, wer wie viel Schadensersatz zu leisten hat. Hatten die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt? Oder hatten der Veranstalter und die Pferdehalterin vielmehr ihre Verkehrssicherungspflichten vernachlässigt? Immerhin wies der Veranstalter den Pferdeanhängern Stellplätze zu, die für Kinder erreichbar waren. Und die Pferdehalterin hatte die Box ihres Pferdes wegen der an dem Tag herrschenden Hitze offen gelassen.

Prozessverlauf

Während das Landgericht Freiburg den Eltern eine Haftungsquote von zwei Dritteln beimaß, reduzierte das Oberlandesgericht Karlsruhe die Quote in seinem Urteil auf ein Drittel. Doch anstatt die Haftung der Eltern weiter abzusenken, ergab die Revision vor dem Bundesgerichtshof (BGH) ein anderes Ergebnis.

Vorkehrungen waren ausreichend

Der BGH entschied nun, dass sowohl die Pferdehalterin als auch der Veranstalter ihren Verkehrssicherungspflichten genügt hätten. Es mussten keine Vorkehrungen von Seiten der Turnierteilnehmer oder des Veranstalters ergriffen werden, um zu verhindern, dass sich Kinder in einen Pferdehänger begeben. Da die Kinder auf dem Turniergelände von ihren Eltern beaufsichtigt werden müssten, reduziere sich die Verkehrssicherungspflicht dementsprechend.

Eltern haften vollständig

Die Eltern des Kindes hingegen haben nach Ansicht des BGH ihre Aufsichtspflicht verletzt. Neben der beschränkten Haftung der Eltern nach § 1664 Abs. 1 BGB, könne eine Verletzung der Obhutspflicht auch eine Körperverletzung gegenüber dem Kind darstellen. Aus diesem Grund seien die Eltern darüber hinaus verpflichtet, ihrem Kind gemäß § 823 Abs. 1 BGB Schadensersatz zu leisten. (tku)

BGH, Urteil vom 19.01.2021 – VI ZR 210/18

Bild: © Nadine Haase – stock.adobe.com

 

CHARTA und AIG erweitern PHV-Spezialpolice

Mit ihrem Konzeptpartner AIG hat die CHARTA Börse für Versicherungen AG an ihrer Spezialpolice der privaten Haftpflicht gefeilt. Zu den Neuerungen zählen unter anderem Marktgarantie oder Sachschäden durch PKW-Mitfahrer. Zudem wurden Klauseln verbessert und der Deckungsumfang ausgebaut.

<p>Die CHARTA Börse für Versicherungen AG hat gemeinsam mit ihrem Partner AIG das CHARTA-Spezialkonzept in den privaten Haftpflichtrisiken einer Überarbeitung unterzogen. Das Konzept bietet nun etliche Neuerungen wie etwa Marktgarantie, Sachschäden versicherter Personen untereinander, Rechtsschutz im Rahmen der Forderungsausfalldeckung oder Sachschäden durch PKW-Mitfahrer. Darüber hinaus haben CHARTA und AIG einige Klausel deutlich verbessert. </p><h5>Erweiterter Deckungsumfang </h5><p>Im Rahmen der Überarbeitung wurde auch der Deckungsumfang ausgebaut. Bestandskunden erhalten die Deckungserweiterungen automatisch. Die Prämien für Singles und Senioren sind in allen Tarifvarianten gesunken und für Familien beinahe konstant geblieben. In der Tierhalterhaftpflicht wurden die Prämien für den ersten Hund verringert. </p><h5>Neugeschäftsnachlass</h5><p>Mit Einführung der überarbeiteten CHARTA-Spezialpolice wird zudem ein dauerhafter Kundennachlass gewährt. Diese Aktion gilt für das Neugeschäft in der PHV-Sparte. Über den Für CHARTA-Partner ist der Nachlass im verbundeigenen Vergleichsrechner bereits automatisch hinterlegt. (tk)</p><p><i class="font-twelve-italic" >Bild: © SIAM – stock.adobe.com</i></p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/92519C08-80D5-46C3-8B6F-E995A0AB5007"></div>

 

Privathaftpflicht: mailo baut Angebot für Gewerbetreibende aus

Ab sofort hat der digitale Gewerbeversicherer mailo auch eine private Haftpflichtversicherung im Portfolio. Das Produkt kann als optionaler Zusatzbaustein in eine Betriebs- und Vermögensschadenhaftpflicht eingeschlossen werden.

Der digitale Gewerbeversicherer mailo bietet seinen Kunden ab sofort auch eine private Haftpflichtversicherung (PHV) an, die als optionaler Zusatzbaustein in eine Betriebs- und Vermögensschadenhaftpflicht eingeschlossen werden kann. Damit soll Gewerbetreibenden und Unternehmern künftig die Möglichkeit geboten werden, die Haftpflichtrisiken des beruflichen und privaten Lebens gebündelt in einer Police abzusichern – volldigital und in nur fünf Minuten abschließbar.

Die Privathaftpflicht kostet 49 Euro pro Jahr und wird im Standard als Familien-PHV mit 15 Mio. Euro Deckungssumme und 0 Euro Selbstbeteiligung angeboten. Auch eine Forderungsausfalldeckung sowie Schutz bei Abhandenkommen fremder Schlüssel, Gefälligkeitsschäden und Mietsachschäden – alle bis jeweils 50.000 Euro – sind enthalten. Die mailo-PHV ist als reines Zusatz-Produkt konzipiert, profitieren können bis zu drei Inhaber – zu je 49 Euro pro Jahr. (ad)

Bild: © Marco2811 – stock.adobe.com

 

Naturgefahrenreport: Kfz-Versicherer 2019 schwer getroffen

Der aktuelle GDV-Naturgefahrenreport bezeichnet das Jahr 2019 als ein glimpflich verlaufenes Schadenjahr für Deutschland. Dennoch gab es einzelne heftige Unwetter, die vor allem den Kfz-Versicherern die Bilanzen verhagelt haben. Im Zuge der Reportveröffentlichung weist der Branchenverband auch auf die noch ausbaufähige Verbreitung der Elementarschadenversicherung hin.

Die finale Schadenbilanz 2019 des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) e.V., die der Branchenverband im Naturgefahrenreport 2020 veröffentlicht hat, verdeutlicht einen relativ glimpflichen Verlauf des Schadenjahres für Deutschland: Mit 3 Mrd. Euro lagen die versicherten Schäden aus Naturgefahren knapp 10% unter dem Vorjahr 2018 und fast 20% unter dem langjährigen Mittelwert von 3,7 Mrd. Euro. Vom Gesamtschaden entstanden 2,7 Mrd. Euro durch Sturm und Hagel an Gebäuden, Kraftfahrzeugen, Hausrat, Gewerbe, Industrie und Landwirtschaft. Weitere 300 Mio. Euro entfielen auf Elementargefahren wie Hochwasser, Starkregen oder Erdrutsch.

Kfz: Pfingstunwetter 2019 unter den zehn schwersten Naturkatastrophen seit 1984

Doch trotz geringerer Schäden war das Jahr 2019 geprägt von einzelnen heftigen Unwettern, die sich vor allem in der ersten Jahreshälfte ereigneten und dabei ganz besonders der Kfz-Versicherungsbranche zu schaffen machten. Im März wüteten die Sturmtiefs Dragi und Eberhard und sorgten für Beschädigungen in Höhe von rund 500 Mio. Euro – fast ein Viertel des gesamten Sachschadens (ohne Kfz). Und im Juni brachten mehrere Tiefs in kurzer Folge heftige Hagelschauer. Die Bilanz: 300 Mio. Euro an Sachschäden und weitere 400 Mio. Euro an Fahrzeugen. Innerhalb von drei Tagen beschädigen Naturgewalten 115.000 kaskoversicherte Fahrzeuge und führten zu dieser immensen Schadenhöhe, die knapp die Hälfte der gesamten Kfz-Jahresschadensumme von rund 900 Mio. Euro ausmacht. Damit gehören die Hagelstürme Jörn und Klaus im Juni 2019 zu den zehn schwersten Naturkatastrophen seit 1984 in der Langzeitbilanz der Kfz-Versicherungsunternehmen. Vom 10. bis 12. Juni zogen sie über das südliche Deutschland nach Norden und Osten. Mit bis zu sechseinhalb Zentimeter großen Hagelkörnern und starken Sturmböen schädigen sie Fahrzeuge vor allem im Alpenvorland, im Harz und im Erzgebirge. Als besonders bemerkenswert stellt Dr. Jörg Schult, Leiter der Kraftfahrt-Statistik beim GDV, heraus, dass dieses Pfingstunwetter sich fast auf den Tag genau 35 Jahre nach der bisher verheerendsten Naturkatastrophe in der Kfz-Schadenhistorie, dem Münchner Hagel, ereignet hat. Damals, 1984, entstanden an kaskoversicherten Fahrzeugen Schäden im Wert von 3 Mrd. Euro – hochgerechnet auf Bestand und Preise 2019. „2019 liegt der Schwerpunkt der Schäden nur wenige Kilometer entfernt“, so Schult. Es traf 2019 die Region um Starnberg südwestlich von München mit ungeheurer Wucht. Jedes 9. kaskoversicherte Fahrzeug war beschädigt.

Schadenhäufigkeit: Saarland besonders betroffen

Auch allgemein betrachtet war Bayern laut GDV-Naturgefahrenreport im Jahr 2019 am schwersten betroffen. Dort verursachen Stürme, Hagel und Starkregen versicherte Sachschäden in Höhe von 675 Mio. Euro. Dahinter folgen Nordrhein-Westfalen mit rund 348 Mio. Euro und Hessen mit rund 208 Mio. Euro. Gemessen an der Schadenhäufigkeit war jedoch das Saarland 2019 am schwersten von Sturm und Hagel betroffen: Auf 1.000 Sachversicherungsverträge kamen 51,2 Schäden. Auf den weiteren Plätzen folgen Sachsen (43,4 Schäden) und Rheinland-Pfalz (32,3 Schäden). Überschwemmung und Starkregen machten hingegen Berlin im Jahr 2019 am schlimmsten zu schaffen: 12,6 Schäden gab es pro 1.000 Versicherungsverträge, vor Mecklenburg-Vorpommern (10,9 Schäden) und Hamburg (8,7 Schäden).

Elementarschadenversicherung: Noch Luft nach oben

Im Zusammenhang mit der Präsentation des Naturgefahrenreports 2020 weist der GDV darauf hin, dass bundesweit mittlerweile zwar fast alle Wohngebäude gegen Sturm und Hagel abgesichert seien, hingegen jedoch rund zehn Millionen Hausbesitzern der Schutz gegen Elementarrisiken wie Starkregen und Hochwasser fehle. Ende 2019 hatten laut GDV erst 45% aller Gebäude den dafür nötigen Zusatzbaustein „erweiterte Naturgefahrenversicherung (Elementarschäden)“, was immerhin einen Anstieg um zwei Prozentpunkte im Vergleich mit Ende 2018 bedeutet. Dennoch gibt es hier noch viel Luft nach oben und einen wichtigen Ansatzpunkt für Makler und Mehrfachagenten in der Kundenansprache.

Über den Naturgefahrenreport

Der Report bilanziert die Naturgefahrenschäden an Gebäuden, Gewerbe, Industrie und Fahrzeugen im Jahr 2019. In einem Schwerpunkt geht es auch um das Corona-Katastrophenmanagement und was Versicherer daraus für den Umgang mit dem Klimawandel ableiten können. Zum GDV-Naturgefahrenreport geht es hier.

Bild: © trendobjects – stock.adobe.com

 

ING Deutschland bereitet Vertrieb von AXA-Versicherungen vor

Die ING Deutschland steigt Berichten von Finanz-Szene.de zufolge in den Vertrieb von Versicherungen ein. Die größte Direktbank in Deutschland wird ihren Kunden demnach zukünftig Haftpflicht-, Hausrat- und Gebäudeversicherungen anbieten. Die angebotenen Policen werden von der AXA kommen.

Die Deutschlandtochter der niederländischen ING Groep will anscheinend in den Versicherungsvertrieb einsteigen. Finanz-Szene.de hatte publik gemacht, dass die ING Deutschland vorübergehend eine Unterseite ihrer Homepage freigeschalten hatte, über die Kunden der Bank demnächst Haftpflicht-, Hausrat- und Gebäudeversicherungen der AXA abschließen sollen.

Testphase läuft bereits

Die Unterseite verschwand daraufhin zwar wieder, aber der Branchendienst fand weitere Indizien dafür, dass das Angebot für bestehende Kunden bereits weit vorangeschritten sei. Aktuell lief wohl bereits eine Testphase mit ungefähr 2000 Beta-Testern, wie eine ING-Sprecherin mittlerweile bestätigte.

Ausschließlich AXA-Policen

Das Angebot an Versicherungen soll sich nur an eigene Kunden richten und ausschließlich Versicherungen der AXA umfassen. Auf Policen der AXA greift die Bank auch bei Restschuldversicherungen zur Absicherung für hauseigene Kredite und Baufinanzierungen zurück. Die beiden Konzerne hatten bereits vor über zwei Jahren eine enge Zusammenarbeit verkündet.

Maßgeschneiderte Angebote möglich

Das Kreditinstitut bittet im Zuge des Anmeldeprozesses auch darum, personenbezogene Daten für die Erstellung von Angeboten nutzen zu dürfen. Das ist interessant, da die Bank als Versicherungsvertreter der AXA auf diesem Wege umfangreiche Informationen über ihren Kunden auswerten kann, die zuvor im Bankgeschäft angefallen sind. Ein Informationsvorsprung, der womöglich zu Wettbewerbsvorteilen führen könnte. Wann genau das Angebot die Beta-Phase verlassen soll und für alle Bankkunden verfügbar wird, ist aktuell noch unklar. (tku)

Bild: © dziewul – stock.adobe.com

 

GEV mit neuer Privathaftpflichtversicherung

Die GEV geht mit der neuen GEV Protect Privathaftpflichtversicherung an den Markt. Den Versicherungsschutz gibt es in drei Produktlinien. Gleichzeitig senkt der Versicherer die Beiträge.

Die Grundeigentümer-Versicherung (GEV) bietet nun eine neue Privathaftpflichtversicherung an. Die GEV Protect Privathaftpflichtversicherung gibt es in den drei Produktlinien Protect Basis, Protect Kompakt und Protect Premium mit Versicherungssummen von 10, 20 und 50 Mio. Euro. Zum Leistungspaket gehören unter anderem eine Best-Leistungs-Garantie und eine Forderungsausfalldeckung. Auch Drohnen und andere Flugmodelle werden je nach Gewicht in den Produktvarianten mitversichert. Schutz gibt es auch bei Gebrauch von E-Bikes oder beim elektronischen Datenaustausch.

Den neuen Haftpflichtschutz gibt es in fünf Zielgruppenvarianten. Die Hundehalterhaftpflicht kann optional als Zusatzmodul in den Versicherungsschutz eingeschlossen werden.

Immobilien und der Tradition verpflichtet

Als Spezialversicherer für Immobilien bietet die GEV in ihrer Privathaftpflichtversicherung auch ein umfassendes Leistungsspektrum für Risiken aus dem Immobilienbesitz und aus der Vermietung von Wohnraum.

Diverse Preisnachlässe

Die GEV wirbt damit, dass die Beiträge um bis zu 38% gesenkt wurden. Preisbewusste Kunden haben die Wahl zwischen zwei Selbstbeteiligungsvarianten. Und wer in den letzten fünf Jahren vor Neuantragstellung keinen Vorschaden in der Privathaftpflicht- und gegebenenfalls Hundehalterhaftpflichtversicherung hatte, erhält zusätzlich einen Schadenfrei-Bonus von 10%. (bh)

Bild: © victor zastol‘skiy – stock.adobe.com

 

Die Stuttgarter überarbeitet ihre Privathaftpflichtversicherung

Bereits zum 01.07.2020 hat die Stuttgarter ihre Privathaftpflichtversicherung überarbeitet. Versicherungssummen sind dabei in drei Varianten wählbar, wobei immer alle Zusatzleistungen enthalten sind. Einige Besonderheiten finden sich im „Garantiepaket“ und hinsichtlich der Neuwertentschädigung.

Die Stuttgarter Versicherung hat ihr Angebot für die Absicherung privater Haftpflichtrisiken überarbeitet. So können Kunden bei der Stuttgarter Privat-Haftpflicht ihre gewünschte Versicherungssumme nun bis zu einer Höhe von 50 Mio. Euro variabel festlegen. Es sind drei verschiedene Summen möglich: 10 Mio. Euro, 20 Mio. Euro oder 50 Mio. Euro. Unabhängig von der gewählten Summe profitieren alle Versicherten immer von allen Zusatzleistungen. Für Versicherungsmakler sei die Kundenberatung dadurch besonders einfach und sicher, betont die Stuttgarter.

Neuwertentschädigung und Garantiepaket

Erleidet der Versicherte durch Verschulden eines Dritten einen Schaden, den der Verursacher selbst nicht begleichen kann, leistet die Stuttgarter Privat-Haftpflicht ebenfalls. Bei Sachschäden leistet sie den Ausgleich zum Neuwert bis zu 3.000 Euro, wenn der Schaden über den Verursacher nur zum Zeitwert reguliert wurde. Das neue Angebot enthält zudem ein kostenfreies „Garantiepaket“ mit einer Innovationsgarantie, einer Besserstellungs- sowie Best-Leistungs-Garantie und einer Summen- und Konditionsdifferenzdeckung.

Die Stuttgarter hebt zudem hervor, dass ihre Privathaftpflichtversicherung auch Personen- und Sachschäden durch Mitversicherte untereinander abdeckt. Wenn also beispielsweise innerhalb der Familie entsprechende Schäden entstehen, bietet der Maklerversicherer aus Stuttgart finanzielle Unterstützung. (bh)

Bild: © dimasobko – stock.adobe.com