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Private Haftpflicht

Gothaer erweitert Jagdhaftpflicht

Die Jagdhaftpflichtversicherung der Gothaer deckt jetzt auch Schäden des Versicherungsnehmers auf Schießstätten durch Beschuss an Boden, Wand und Deckentreffern ab. Zudem können unter anderem Nachtzielaufsatzgeräte und von Dritten ausgeliehenen Hundeanhänger mitversichert werden.

Jägerinnen und Jäger verantworten hohe Werte – ihre Jagdhunde, Waffen, Fahrzeuge und Anhänger. Und sie tragen Verantwortung für die Sicherheit bei der Jagd. Sollte etwas kaputt gehen oder sich jemand verletzen, ist die Jagdhaftpflichtversicherung zur Stelle und reguliert Schäden, die Dritten zugefügt wurden. Die Gothaer hat ihre Jagdversicherung einem Produktupdate unterzogen und sie damit an aktuelle Bedürfnisse aus der Praxis angepasst. Spartenleiter Dirk van der Sant kommentiert: „Uns ist es wichtig, für unsere Kunden auch beim Training da zu sein – deshalb deckt die Jagdhaftpflichtversicherung jetzt auch Schäden des Versicherungsnehmers auf Schießstätten durch Beschuss an Boden, Wand und Deckentreffern ab. Mit dieser Deckung sind wir übrigens einer der wenigen am Markt.“

Weitere Neuerungen in der Gothaer Jagdhaftpflichtversicherung bringen zudem eine Mitversicherung von Nachtzielaufsatz- und Nachtzielvorsatzgeräten, Fleischprodukten durch Inanspruchnahme eines Fleischerfachbetriebs sowie von Dritten ausgeliehenen Hundeanhängern. Die Höchstersatzsumme bei Gefälligkeitshandlungen wurde auf 100.000 Euro verdoppelt. Eine Beitragsgarantie sichert den Kunden eine jederzeit mögliche Überprüfung des Vertrags hinsichtlich Leistung und Beitrag zu. Mit der Bestleistungsgarantie gewährt die Gothaer allen Neukunden drei Jahre lang die Leistungen aus einem Altvertrag, sollten diese nicht bei der Gothaer mitversichert sein. (ad)

Bild: © DOC RABE Media – stock.adobe.com

 

„Im Schadenfall haftet der Halter der Drohne“

Mit der neuen EU-Drohnenverordnung gelten einheitliche Grundregeln für alle EU-Länder. Doch was ändert sich damit für Drohnen­piloten? Besteht nach wie vor Versicherungspflicht und wie sieht eine umfassende Absicherung aus? AssCompact hat nachgefragt bei Versicherungsmakler Martin Krippner.

Herr Krippner, seit Jahresbeginn unterliegt das Betreiben einer Drohne der neuen EU-Drohnen­verordnung. Was ändert sich damit für private Drohnenpiloten?

Das neue Drohnengesetz verpflichtet alle Drohnenpiloten, einen Führerschein zu machen und die Drohne zu registrieren, wenn die Drohne über 250 g wiegt. Sollte die Drohne unter 250 g haben, aber eine Kamera besitzen, muss die Drohne ebenfalls online registriert werden, aber man braucht keinen Führerschein. Beides kann auf der Website des Luftfahrtbundesamts (LBA) beantragt werden.

Bleibt denn die Versicherungspflicht für Drohnen bestehen?

Absolut! Eine Drohnenversicherung ist und bleibt Pflicht für jegliches Fliegen mit einer Drohne. Übrigens gilt dies unabhängig von Einsatz und Gewicht.

Wie sieht ein angemessener Versicherungsschutz denn aus?

Dies ist ein sehr umfangreiches Thema, daher werden in diesem Bereich auch viele Fehler gemacht. Vorgeschrieben ist eine Mindestsumme von 750.000 SZR (auf Englisch SDR). Es steht für „Sonderziehungsrecht“ und ist eine international künstlich eingeführte Währungseinheit. Diese kann wie jede andere Währung, taggenau umgerechnet werden und entspricht aktuell ungefähr 933.000 Euro. Somit kann man sagen, dass eine Mindestversicherungssumme von knapp 1 Mio. Euro für eine Drohnenversicherung vorgeschrieben ist. Je nach Größe und Gewicht der Drohne empfehlen wir aber deutlich höhere Versicherungssummen.

Hinzu kommt, dass es sich bei der Drohnenversicherung um eine Halterhaftpflicht handeln muss, ähnlich wie bei einer Autoversicherung. Also der Halter bzw. Besitzer – und nicht der Pilot – muss eine entsprechende Drohnenversicherung nachweisen können. Da im Schadenfall also der Halter der Drohne haftet, muss die Drohnenversicherung den Schaden übernehmen, auch wenn dieser gar nicht selbst geflogen ist.

Dies impliziert auch die Gefährdungshaftung, die besagt, dass alleine aus dem Betrieb einer Drohne eine Gefährdung entsteht und daher der Halter unabhängig von seinem Verschulden haftet. Die Verschuldensfrage wie bei einer herkömmlichen Privathaftpflichtversicherung wird gegenüber dem Geschädigten also nicht gestellt.

Nun bieten etliche Versicherer eine Absicherung von Drohnen im Rahmen der Privathaftpflicht­versicherung an. Ist der Versicherungsschutz Ihrer Meinung nach ausreichend? Und worauf sollte man achten?

Eine schwierige und meiner Meinung nach rechtlich noch nicht abschließend geklärte Frage. Die Privathaftpflichtversicherung ist mit dem Prinzip der bereits erwähnten Halterhaftpflicht nur schwer zu vereinbaren, da sie maximal nur Personen im eigenen Haushalt abdeckt, nicht aber Freunde und Bekannte, die vielleicht auch mal ans Steuer der Drohne wollen.

Zusätzlich spielt hier das Thema der Gefährdungshaftung wieder eine große Rolle. Im Gegensatz zur Privathaftpflicht kommt es bei einer Drohnenversicherung mit Gefährdungshaftung nicht auf die Widerrechtlichkeit der Handlung oder ein Verschulden des Schädigers an. Ob eine Privathaftpflicht also bei einem unverschuldeten Schaden mit der Drohne –zum Beispiel durch eine plötzliche Windböe – zahlt, ist offen. Ich sage ausdrücklich nicht, dass dies nicht versichert sein muss. Wir haben hierzu bislang nur von den wenigsten Privathaftpflichtversicherungen eine Stellungnahme bekommen.

Auch wenn wir mittlerweile einen auf diese Besonderheiten geprüften Tarif in diesem Bereich anbieten, gilt neben den eben erwähnten Themen und dem durchaus verlockenden Preis, dass eine Privathaftpflichtversicherung für Drohnen im professionellen Bereich nichts verloren hat.

Nun gibt es zudem die Möglichkeit eines Kaskoschutzes auch für privat genutzte Drohnen. Was ist hierüber denn abgesichert und für wen ist eine solche Police sinnvoll?

Am besten kann man dies wieder am Beispiel der Autoversicherung erklären. In der Kaskoversicherung sind Schäden, also Reparaturen oder sogar der Ersatz der Drohne, versichert. Die Kaskoversicherung für Drohnen ist gesetzlich nicht vorgeschrieben und ist auch erst ab einem bestimmten Wert der Drohne bzw. der Kamera und des Equipments sinnvoll.

Hierbei gilt es aber, wie auch in der Drohnenhaftpflichtversicherung, die Tarife zu vergleichen. Wir arbeiten gerade an einem privaten Kaskoversicherungstarif, den wir in ähnlichem Umfang bereits im gewerblichen Bereich anbieten und bei dem unter anderem der Absturz der Drohne über Wasser mitversichert sein wird.

Lange Jahre schien der Höhenflug der Drohnen ungebremst, nun hat Corona dem Boom einen Dämpfer verpasst. War dies auch in der Nachfrage nach Versicherungen spürbar?

Sicherlich kamen im Jahr 2020 mit der Covid-19-Pandemie und der bevorstehenden europäischen Drohnenverordnung zwei Faktoren zusammen, die Drohnenpiloten die Freude an ihrem Hobby genommen oder zumindest gedämpft haben. Corona hat die Entwicklung der Drohnentechnologie jedoch nicht gebremst und die Nachfrage nach gewerblich genutzten Drohnen ist somit nur leicht zurückgegangen. Die Thematik hat sich durch die Gesetzesänderung aber etwas verlagert. Die EU-Drohnenverordnung hat gerade die gewerbliche Nutzung von Drohnen insbesondere in sensiblen Bereichen etwas verkompliziert. Entsprechend müssen wir unsere Kunden in letzter Zeit vermehrt auch zu diesen Themen beraten.

Zusammen mit unseren Versicherungspartnern begleiten wir das vergleichsweise immer noch sehr junge Drohnenbusiness weiter in die Zukunft. Anwendungsklassen wie „Open“ oder „Specific“ oder Drohnenklassen wie „A1“, „A2“ etc. haben vor ein paar Monaten niemandem in Deutschland etwas gesagt. Mit der Drohnenverordnung bekamen diese neuen Einteilungen nun ihre Berechtigung und wir können hierzu bereits seit Januar passende Drohnentarife anbieten.

Martin Krippner ist Versicherungsmakler und Geschäftsführer der versicherDich GmbH. Das Interview mit ihm lesen Sie auch in AssCompact 04/2021, Seite 94 f., und in unserem ePaper.

Bild oben: © dianagrytsku – stock.adobe.com

 
Ein Interview mit
Martin Krippner

Privathaftpflicht aus Kundensicht: Diese Anbieter punkten

Eine Privathaftpflicht gehört zum Standardschutz in Sachen Versicherungen. Welche der vielen Anbieter es besonders schaffen, aus Kundensicht zu punkten und mit welchen Leistungen, hat die Ratingagentur ServiceValue erfragt. Aber auch, wo noch Verbesserungspotenzial besteht, gaben die Kunden zu Protokoll.

Pflicht ist sie nicht, die private Haftpflichtversicherung. Aber es steht außer Frage, dass sie hierzulande dennoch ein Muss ist und zum Mindestversicherungsschutz gehört, mit dem sich jeder Haushalt eindecken sollte. Denn ein Personen-, Sach- oder Vermögensschaden im privaten Bereich kann ohne den entsprechenden Versicherungsschutz sehr teuer werden. Welche der zahlreichen am Markt vertretenen Anbieter von privaten Haftpflichtversicherungen aus Kundensicht als besonders serviceorientiert wahrgenommen werden, untersucht die Kölner Rating- und Rankingagentur ServiceValue GmbH in ihrer bereits zum fünften Mal in Folge durchgeführten Wettbewerbsanalyse „ServiceAtlas Privat-Haftpflichtversicherer 2021“.

Die Untersuchung mit Detail-Auswertungen für 43 Privat-Haftpflichtversicherer basiert diesmal auf 3.661 Kundenurteilen zu 27 allgemeinen und spezifischen Service- und Leistungsmerkmalen. Aufgeteilt sind diese in die fünf Qualitätsdimensionen „Produkte“, „Kundenbetreuung“, Kundenservice“, „Schadenregulierung“ und „Preis-Leistungs-Verhältnis“. Die Befragten konnten dabei ihre Bewertungen für bis zu zwei private Haftpflichtversicherer abgeben, bei denen sie im Lauf der vergangenen zwölf Monate Kunden gewesen waren.

14 Versicherer mit „sehr gut“

Und so haben die Kunden entschieden: 14 Versicherer erreichen die Gesamtbeurteilung „sehr gut“. Es sind Vorjahressieger CosmosDirekt, Allianz, HUK-COBURG, LVM, HUK24, Provinzial Rheinland, Allianz Direct, GVO Versicherung, ADAC Versicherungen, Generali Deutschland, SV SparkassenVersicherung, DEVK, Concordia und DFV Deutsche Familienversicherung. Weitere zehn Versicherer wurden zudem mit „gut“ bewertet.

CosmosDirekt, Allianz, LVM und Provinzial Rheinland entscheiden Qualitätsdimensionen für sich

CosmosDirekt setzt sich in den Qualitätsdimensionen „Produkte“ (Qualität der Produkte/Leistungen, Tarifauswahl/Tarifvielfalt, Transparenz der Tarife und Angebote, Flexibilität der Produkte, Deckungs-/Leistungserweiterungen) und „Preis-Leistungs-Verhältnis“ an die Spitze.

Die Allianz punktet besonders bei der Kundenbetreuung (Qualität in der Beratung, Freundlichkeit und Höflichkeit der Mitarbeiter, Eingehen auf Kundenwünsche, Verbindlichkeit von Aussagen, Belohnung von Kundentreue, Wechselangebote zu günstigeren Tarifen während der Vertragslaufzeit, regelmäßige Überprüfung von Versicherungsumfang und -beiträgen).

Sieger in der Qualitätsdimension „Kundenservice“ ist LVM. Hier geht es vor allem um die Kontaktmöglichkeiten mit Mitarbeitern (persönlich, telefonisch, per E-Mail), Hilfsbereitschaft der Mitarbeiter, Entlastung und Orientierungshilfe der Serviceangebote, Umgang mit konkreten Beschwerden oder Reklamationen, Qualität der allgemeinen Anliegenbearbeitung und Verständlichkeit der schriftlichen Unterlagen (Beitragsrechnungen, Schadenformulare etc.). Die Qualitätsdimension „Schadenregulierung“ kann die Provinzial Rheinland für sich entscheiden.

Gesamtsieger CosmosDirekt überzeugt, wie auch HUK-COBURG, mit „sehr gut“ in allen fünf untersuchten Dimensionen. In jeweils vier Dimensionen erzielen zusätzlich zu den bereits genannten Gewinnern auch Generali Deutschland und ADAC Versicherungen einen Rangplatz in der besten Auszeichnungskategorie.

Hohe Zufriedenheit mit Schadenregulierung – Ausbaufähigkeit bei Wechselangeboten

Besonders gute Zufriedenheitswerte werden laut ServiceValue insgesamt gesehen in zwei Kriterien der Dimension „Schadenregulierung“ erzielt: Vor allem die Reaktionsgeschwindigkeit und das Einhalten von Zusagen im Schadenfall werden von den Kunden derzeit positiv bewertet. Nachvollziehbarkeit, Unkompliziertheit und Kulanz in der Schadenabwicklung spielen zudem für die Kundenbindung eine wichtige Rolle. Ebenfalls gut bewertet wird die Freundlichkeit und Höflichkeit der Mitarbeiter, die in der Dimension „Kundenbetreuung“ abgefragt wird. In derselben Dimension finden sich jedoch auch die beiden Kriterien, in denen die niedrigste Zufriedenheit messbar ist: Hinsichtlich der Belohnung von Kundentreue sowie hinsichtlich Wechselangeboten zu günstigeren Tarifen während der Vertragslaufzeit gibt es aus Kundensicht dem „ServiceAtlas Privat-Haftpflichtversicherer 2021“ zufolge noch Verbesserungspotenzial.

Weitere Informationen zum „ServiceAtlas Privat-Haftpflichtversicherer 2021“ gibt es hier.

Bild: © N. Theiss – stock.adobe.com

 

Haftpflichtkasse und ROLAND bringen Fahrrad-Schutzbrief

Als Ergänzung zur Hausratversicherung gibt es bei der Haftpflichtkasse in Kooperation mit ROLAND nun den Fahrrad-Schutzbrief, mit dem alle Drahtesel abgesichert werden können, die nicht versicherungspflichtig sind und nicht gewerblich genutzt werden. Das gilt auch für E-Bikes und Pedelecs.

Die Haftpflichtkasse hat in Kooperation mit der ROLAND Schutzbrief-Versicherung AG den Fahrrad-Schutzbrief als Ergänzung zur Hausratversicherung eingeführt. Damit sind Fahrräder auch unterwegs rundum abgesichert. Eine 24-Stunden-Service-Hotline stellt professionelle Hilfe bei Pannen und Unfällen bereit. Das Angebot ist seit Anfang April für die ganze Familie zu einem Beitrag von 21 Euro netto im Jahr erhältlich. Über den Fahrrad-Schutzbrief sind Fahrräder versichert, die nicht versicherungspflichtig sind und nicht gewerblich genutzt werden. Hierzu zählen nicht nur klassische Räder, sondern unter anderem auch Pedelecs und E-Bikes.

Eine Absicherung gegen Diebstahl ist bereits in der Hausratversicherung des Roßdorfer Versicherers in den Tarifen Einfach Besser und Einfach Komplett bis 10.000 Euro inkludiert. Die enthaltenen Leistungen des Fahrrad-Schutzbriefs, zum Beispiel eine mobile Pannenhilfe, das Bereitstellen eines Ersatzrades oder die Übernahme von Hotelkosten, erweitern das Angebot der Haftpflichtkasse in diesem Bereich. Der Einschluss kann in beiden Produktlinien vorgenommen werden. (ad)

Bild: © RAM – stock.adobe.com

 

ConceptIF bietet Dienst- und Amtshaftpflichtversicherung

Im Rahmen der PHV-Tarifvariante „best advice plus“ gibt es nun beim Assekuradeur ConceptIF eine optionale Dienst- und Amtshaftpflichtversicherung, mit der sich Lehrer, Polizisten, Richter, Zollbeamte oder Bundeswehrangehörige absichern können.

Der Hamburger Assekuradeur ConceptIF Pro GmbH bietet nun im Bereich der Privathaftpflichtversicherung und der Tarifvariante „best advice plus“ eine optionale Dienst- und Amtshaftpflichtversicherung an. Damit können sich Beamte und Beschäftigte im Öffentlichen Dienst vor Schadensersatzansprüchen ihrer Dienstherrn oder von geschädigten Dritten schützen. Denn Schäden, die während der Dienstzeit verursacht werden, sind nicht von einer privaten Haftpflichtversicherung abgedeckt.

Absicherung von Fehlern während der Berufsausübung

Sollte beispielsweise ein Lehrer während einer Klassenreise seine Aufsichtspflicht verletzen und es zu einem Unfall kommen, könnte er dafür persönlich haftbar gemacht werden. Auch für Polizisten, Richter und Zollbeamte können Fehler während der Berufsausübung existenzgefährdend sein. Die neue CIF:Pro-Option in Kombination mit der Privathaftpflichtversicherung „best advice plus“ schützt vor finanziellen Folgen bei Schadensersatzansprüchen, die sich aus der beruflichen Tätigkeit ergeben können.

Versicherungsschutz bei Abhandenkommen von fiskalischem Eigentum

Es sind unter anderem Vermögensschäden bis zu einer Deckungssumme von 50.000 Euro versichert. Für Angehörige von Bundeswehr, Bundesgrenzschutz, Polizei und Zoll besteht optional außerdem Versicherungsschutz, wenn fiskalisches Eigentum bis zu einem Wert von 15.000 Euro abhandenkommt. Ein Beispiel: Verliert ein Polizeibeamter während eines Einsatzes seine Schutzweste, könnte der Dienstherr ihn in Regress nehmen und Schadensersatz für die Ersatzbeschaffung verlangen. Darüber hinaus können sich Beschäftigte der genannten Berufsgruppen zusätzlich gegen Haftpflichtansprüche ihres Dienstherrn absichern, wenn während einer Einsatzfahrt an Dienstfahrzeugen Schäden entstehen. Der CIF:Pro-Tarif deckt Schäden bis zu einer Summe von 100.000 Euro ab. (ad)

Bild: © benjaminnolte – stock.adobe.com

 

NV Versicherungen bringen neue Haftpflichttarife

Die NV Versicherungen haben ein Haftpflichtportfolio ausgerollt. Die Produkte bieten neue sowie verbesserte Leistungen. Je nach Tarif ist eine Deckung von bis zu 50 Mio. Euro Versicherungssumme für Sach- und Vermögens- als auch Personenschäden möglich. Die Tarife gibt es auch in der „bessergrün“-Variante.

<p>Bei ihren neuen Haftpflichtprodukten bieten die NV Versicherungen über 30 neue Leistungen und etliche Leistungsverbesserungen. So sorgen Best-Leistungs-Garantie, Besitzstands-Garantie und Konditionsdifferenzdeckung für mehr Beratungssicherheit. Je nach Tarif ist eine Deckung von bis zu 50 Mio. Euro Versicherungssumme für Sach- und Vermögensschäden als auch für Personenschäden möglich. Im Rahmen der gleichzeitigen Überarbeitung von sechzehn Produkten wurde ein Preissenkung von bis zu 20% gegenüber den vergangenen Tarifen an Kunden direkt weitergegeben, wie die NV mitteilt. </p><h5>Nachhaltige Tarifvarianten</h5><p>Die Tarife sind zudem in der nachhaltigen „bessergrün“-Variante verfügbar: Privat-, Hunde- und Pferdehalterhaftpflicht werden dabei mit nachhaltigen Mehrleistungen angeboten. Zudem gibt die NV das Leistungsversprechen für den Beitragseinsatz in nachhaltige Kapitalanlagen sowie die Förderung ökologischer Projekte. Für jeden „bessergrün“-Vertrag wird ein Baum in Deutschland gepflanzt. </p><h5>Online-Seminare zur Produkteinführung </h5><p>Neben den üblichen Tarifinformationen in Papier- und digitaler Form sowie der persönlichen Unterstützung aus dem Makler-Service stellt der Versicherer seinen Vertriebspartnern auch Online-Seminare zur Produkteinführung bereit. Hierbei besteht die Möglichkeit, Weiterbildungszeit zu sammeln und an gut beraten zu übertragen. </p><p>Weitere Informationen zum Online-Seminar-Angebot findet sich unter https://entdecke.nv-online.de/webinar. (tk)</p><p><i class="font-twelve-italic" >Bild: © magele-picture – stock.adobe.com</i></p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/B995E633-60C5-4156-BAF5-B819D754B3E4"></div>

 

Pferd tritt Kind – Wer haftet?

Wer haftet, wenn ein unbeaufsichtigtes Kleinkind auf einem Reitturnier von einem Pferd gegen den Kopf getreten wird? Der Veranstalter, die Pferdehalterin oder doch die Eltern? Das musste der BGH nun in einem Fall entscheiden, in dem zwei Kinder in einen offenen Pferdeanhänger gestiegen waren.

Zwei Kleinkinder hatten sich auf einem Reitturnier von ihren Eltern entfernt, um auf Erkundungstour zu gehen. Die Erwachsenen saßen währenddessen an einem Biertisch und hatten das Verschwinden der Kinder nicht bemerkt. Als die drei und vier Jahre alten Kinder ein Pferd in einem offenen Pferdeanhänger sahen, fütterten sie es zuerst von außen, dann stieg das dreijährige Kind in den Anhänger hinein. Das Pferd trat dabei aus und traf das Kleinkind am Kopf.

Aufsichtspflicht oder Verkehrssicherungspflicht verletzt?

Im an den Vorfall anschließenden Gerichtsverfahren ging es darum, wer wie viel Schadensersatz zu leisten hat. Hatten die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt? Oder hatten der Veranstalter und die Pferdehalterin vielmehr ihre Verkehrssicherungspflichten vernachlässigt? Immerhin wies der Veranstalter den Pferdeanhängern Stellplätze zu, die für Kinder erreichbar waren. Und die Pferdehalterin hatte die Box ihres Pferdes wegen der an dem Tag herrschenden Hitze offen gelassen.

Prozessverlauf

Während das Landgericht Freiburg den Eltern eine Haftungsquote von zwei Dritteln beimaß, reduzierte das Oberlandesgericht Karlsruhe die Quote in seinem Urteil auf ein Drittel. Doch anstatt die Haftung der Eltern weiter abzusenken, ergab die Revision vor dem Bundesgerichtshof (BGH) ein anderes Ergebnis.

Vorkehrungen waren ausreichend

Der BGH entschied nun, dass sowohl die Pferdehalterin als auch der Veranstalter ihren Verkehrssicherungspflichten genügt hätten. Es mussten keine Vorkehrungen von Seiten der Turnierteilnehmer oder des Veranstalters ergriffen werden, um zu verhindern, dass sich Kinder in einen Pferdehänger begeben. Da die Kinder auf dem Turniergelände von ihren Eltern beaufsichtigt werden müssten, reduziere sich die Verkehrssicherungspflicht dementsprechend.

Eltern haften vollständig

Die Eltern des Kindes hingegen haben nach Ansicht des BGH ihre Aufsichtspflicht verletzt. Neben der beschränkten Haftung der Eltern nach § 1664 Abs. 1 BGB, könne eine Verletzung der Obhutspflicht auch eine Körperverletzung gegenüber dem Kind darstellen. Aus diesem Grund seien die Eltern darüber hinaus verpflichtet, ihrem Kind gemäß § 823 Abs. 1 BGB Schadensersatz zu leisten. (tku)

BGH, Urteil vom 19.01.2021 – VI ZR 210/18

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CHARTA und AIG erweitern PHV-Spezialpolice

Mit ihrem Konzeptpartner AIG hat die CHARTA Börse für Versicherungen AG an ihrer Spezialpolice der privaten Haftpflicht gefeilt. Zu den Neuerungen zählen unter anderem Marktgarantie oder Sachschäden durch PKW-Mitfahrer. Zudem wurden Klauseln verbessert und der Deckungsumfang ausgebaut.

<p>Die CHARTA Börse für Versicherungen AG hat gemeinsam mit ihrem Partner AIG das CHARTA-Spezialkonzept in den privaten Haftpflichtrisiken einer Überarbeitung unterzogen. Das Konzept bietet nun etliche Neuerungen wie etwa Marktgarantie, Sachschäden versicherter Personen untereinander, Rechtsschutz im Rahmen der Forderungsausfalldeckung oder Sachschäden durch PKW-Mitfahrer. Darüber hinaus haben CHARTA und AIG einige Klausel deutlich verbessert. </p><h5>Erweiterter Deckungsumfang </h5><p>Im Rahmen der Überarbeitung wurde auch der Deckungsumfang ausgebaut. Bestandskunden erhalten die Deckungserweiterungen automatisch. Die Prämien für Singles und Senioren sind in allen Tarifvarianten gesunken und für Familien beinahe konstant geblieben. In der Tierhalterhaftpflicht wurden die Prämien für den ersten Hund verringert. </p><h5>Neugeschäftsnachlass</h5><p>Mit Einführung der überarbeiteten CHARTA-Spezialpolice wird zudem ein dauerhafter Kundennachlass gewährt. Diese Aktion gilt für das Neugeschäft in der PHV-Sparte. Über den Für CHARTA-Partner ist der Nachlass im verbundeigenen Vergleichsrechner bereits automatisch hinterlegt. (tk)</p><p><i class="font-twelve-italic" >Bild: © SIAM – stock.adobe.com</i></p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/92519C08-80D5-46C3-8B6F-E995A0AB5007"></div>

 

Privathaftpflicht: mailo baut Angebot für Gewerbetreibende aus

Ab sofort hat der digitale Gewerbeversicherer mailo auch eine private Haftpflichtversicherung im Portfolio. Das Produkt kann als optionaler Zusatzbaustein in eine Betriebs- und Vermögensschadenhaftpflicht eingeschlossen werden.

Der digitale Gewerbeversicherer mailo bietet seinen Kunden ab sofort auch eine private Haftpflichtversicherung (PHV) an, die als optionaler Zusatzbaustein in eine Betriebs- und Vermögensschadenhaftpflicht eingeschlossen werden kann. Damit soll Gewerbetreibenden und Unternehmern künftig die Möglichkeit geboten werden, die Haftpflichtrisiken des beruflichen und privaten Lebens gebündelt in einer Police abzusichern – volldigital und in nur fünf Minuten abschließbar.

Die Privathaftpflicht kostet 49 Euro pro Jahr und wird im Standard als Familien-PHV mit 15 Mio. Euro Deckungssumme und 0 Euro Selbstbeteiligung angeboten. Auch eine Forderungsausfalldeckung sowie Schutz bei Abhandenkommen fremder Schlüssel, Gefälligkeitsschäden und Mietsachschäden – alle bis jeweils 50.000 Euro – sind enthalten. Die mailo-PHV ist als reines Zusatz-Produkt konzipiert, profitieren können bis zu drei Inhaber – zu je 49 Euro pro Jahr. (ad)

Bild: © Marco2811 – stock.adobe.com

 

Naturgefahrenreport: Kfz-Versicherer 2019 schwer getroffen

Der aktuelle GDV-Naturgefahrenreport bezeichnet das Jahr 2019 als ein glimpflich verlaufenes Schadenjahr für Deutschland. Dennoch gab es einzelne heftige Unwetter, die vor allem den Kfz-Versicherern die Bilanzen verhagelt haben. Im Zuge der Reportveröffentlichung weist der Branchenverband auch auf die noch ausbaufähige Verbreitung der Elementarschadenversicherung hin.

Die finale Schadenbilanz 2019 des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) e.V., die der Branchenverband im Naturgefahrenreport 2020 veröffentlicht hat, verdeutlicht einen relativ glimpflichen Verlauf des Schadenjahres für Deutschland: Mit 3 Mrd. Euro lagen die versicherten Schäden aus Naturgefahren knapp 10% unter dem Vorjahr 2018 und fast 20% unter dem langjährigen Mittelwert von 3,7 Mrd. Euro. Vom Gesamtschaden entstanden 2,7 Mrd. Euro durch Sturm und Hagel an Gebäuden, Kraftfahrzeugen, Hausrat, Gewerbe, Industrie und Landwirtschaft. Weitere 300 Mio. Euro entfielen auf Elementargefahren wie Hochwasser, Starkregen oder Erdrutsch.

Kfz: Pfingstunwetter 2019 unter den zehn schwersten Naturkatastrophen seit 1984

Doch trotz geringerer Schäden war das Jahr 2019 geprägt von einzelnen heftigen Unwettern, die sich vor allem in der ersten Jahreshälfte ereigneten und dabei ganz besonders der Kfz-Versicherungsbranche zu schaffen machten. Im März wüteten die Sturmtiefs Dragi und Eberhard und sorgten für Beschädigungen in Höhe von rund 500 Mio. Euro – fast ein Viertel des gesamten Sachschadens (ohne Kfz). Und im Juni brachten mehrere Tiefs in kurzer Folge heftige Hagelschauer. Die Bilanz: 300 Mio. Euro an Sachschäden und weitere 400 Mio. Euro an Fahrzeugen. Innerhalb von drei Tagen beschädigen Naturgewalten 115.000 kaskoversicherte Fahrzeuge und führten zu dieser immensen Schadenhöhe, die knapp die Hälfte der gesamten Kfz-Jahresschadensumme von rund 900 Mio. Euro ausmacht. Damit gehören die Hagelstürme Jörn und Klaus im Juni 2019 zu den zehn schwersten Naturkatastrophen seit 1984 in der Langzeitbilanz der Kfz-Versicherungsunternehmen. Vom 10. bis 12. Juni zogen sie über das südliche Deutschland nach Norden und Osten. Mit bis zu sechseinhalb Zentimeter großen Hagelkörnern und starken Sturmböen schädigen sie Fahrzeuge vor allem im Alpenvorland, im Harz und im Erzgebirge. Als besonders bemerkenswert stellt Dr. Jörg Schult, Leiter der Kraftfahrt-Statistik beim GDV, heraus, dass dieses Pfingstunwetter sich fast auf den Tag genau 35 Jahre nach der bisher verheerendsten Naturkatastrophe in der Kfz-Schadenhistorie, dem Münchner Hagel, ereignet hat. Damals, 1984, entstanden an kaskoversicherten Fahrzeugen Schäden im Wert von 3 Mrd. Euro – hochgerechnet auf Bestand und Preise 2019. „2019 liegt der Schwerpunkt der Schäden nur wenige Kilometer entfernt“, so Schult. Es traf 2019 die Region um Starnberg südwestlich von München mit ungeheurer Wucht. Jedes 9. kaskoversicherte Fahrzeug war beschädigt.

Schadenhäufigkeit: Saarland besonders betroffen

Auch allgemein betrachtet war Bayern laut GDV-Naturgefahrenreport im Jahr 2019 am schwersten betroffen. Dort verursachen Stürme, Hagel und Starkregen versicherte Sachschäden in Höhe von 675 Mio. Euro. Dahinter folgen Nordrhein-Westfalen mit rund 348 Mio. Euro und Hessen mit rund 208 Mio. Euro. Gemessen an der Schadenhäufigkeit war jedoch das Saarland 2019 am schwersten von Sturm und Hagel betroffen: Auf 1.000 Sachversicherungsverträge kamen 51,2 Schäden. Auf den weiteren Plätzen folgen Sachsen (43,4 Schäden) und Rheinland-Pfalz (32,3 Schäden). Überschwemmung und Starkregen machten hingegen Berlin im Jahr 2019 am schlimmsten zu schaffen: 12,6 Schäden gab es pro 1.000 Versicherungsverträge, vor Mecklenburg-Vorpommern (10,9 Schäden) und Hamburg (8,7 Schäden).

Elementarschadenversicherung: Noch Luft nach oben

Im Zusammenhang mit der Präsentation des Naturgefahrenreports 2020 weist der GDV darauf hin, dass bundesweit mittlerweile zwar fast alle Wohngebäude gegen Sturm und Hagel abgesichert seien, hingegen jedoch rund zehn Millionen Hausbesitzern der Schutz gegen Elementarrisiken wie Starkregen und Hochwasser fehle. Ende 2019 hatten laut GDV erst 45% aller Gebäude den dafür nötigen Zusatzbaustein „erweiterte Naturgefahrenversicherung (Elementarschäden)“, was immerhin einen Anstieg um zwei Prozentpunkte im Vergleich mit Ende 2018 bedeutet. Dennoch gibt es hier noch viel Luft nach oben und einen wichtigen Ansatzpunkt für Makler und Mehrfachagenten in der Kundenansprache.

Über den Naturgefahrenreport

Der Report bilanziert die Naturgefahrenschäden an Gebäuden, Gewerbe, Industrie und Fahrzeugen im Jahr 2019. In einem Schwerpunkt geht es auch um das Corona-Katastrophenmanagement und was Versicherer daraus für den Umgang mit dem Klimawandel ableiten können. Zum GDV-Naturgefahrenreport geht es hier.

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