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BU

Swiss Life mit Neuerungen beim BU-Schutz für Teilzeitkräfte

Für Teilzeitbeschäftigte bietet Swiss Life bei der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) eine neue Günstigerprüfung. Damit liegt eine Berufsunfähigkeit bei einer Teilzeitkraft auch dann vor, wenn die Teilzeittätigkeit nur noch weniger als drei Stunden ausgeübt werden kann oder könnte.

Ab sofort bietet Swiss Life im Rahmen des aktuellen BU-Updates eine sogenannte Günstigerprüfung speziell für Beschäftigte in Teilzeit. Diese neue Günstigerprüfung greift, wenn die versicherte Person bei Eintritt der Berufsunfähigkeit als Teilzeitkraft tätig ist und aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung der notwendige Berufsunfähigkeitsgrad von 50% nicht erreicht wird. Hierbei wird untersucht, ob die versicherte Person ihre Berufstätigkeit noch für drei Stunden oder mehr täglich ausüben kann bzw. könnte. Ist dies nicht mehr möglich, erbringt Swiss Life die vereinbarten Berufsunfähigkeitsleistungen. Unerheblich ist dabei, ob die versicherte Person bereits bei Vertragsabschluss oder erst später eine Teilzeittätigkeit ausübt.

„Führt beispielsweise eine psychische Erkrankung bei einer in Teilzeit tätigen Bankkauffrau dazu, dass sie von ihren bisher vier Stunden täglich nur noch 2,6 Stunden täglich arbeiten könnte, würde nur ein Berufsunfähigkeitsgrad von 35% erreicht werden. Da das Restleistungsvermögen der Kundin aber weniger als drei Stunden täglich beträgt, kann als Folge der neuen Günstigerprüfung die Berufsunfähigkeitsrente gezahlt werden“, erklärt Stefan Holzer, Leiter Versicherungsproduktion und Mitglied der Geschäftsleitung von Swiss Life Deutschland.

Möglichkeit der Günstigerprüfung zeitlich uneingeschränkt nutzbar

Keine Rolle spielt es für die neue Günstigerprüfung außerdem, aus welchem Anlass und für welchen Zeitraum eine Person in eine Teilzeittätigkeit wechselt. Wie Swiss Life weiter mitteilt, steht die Möglichkeit der Günstigerprüfung angestellten Teilzeitbeschäftigten zeitlich uneingeschränkt zur Verfügung. Eine aufgrund der Günstigerprüfung gewährte Berufsunfähigkeitsrente wird gezahlt, solange die BU besteht.

„Wir machen dabei wirklich keinen Unterschied, ob ein Kunde bereits bei Vertragsschluss in Teilzeit arbeitet oder erst später im Laufe des Berufslebens sich dafür entscheidet. Zudem ist diese Günstigerprüfung bei Teilzeit ein fester Vertragsbestandteil und bietet klare Vorteile für die Vermittlerschaft: Es ist weder eine explizite Beratung noch eine Beratungsdokumentation erforderlich“, so Holzer.

Neue Nachversicherungs- und Verlängerungsgarantie

Im Rahmen des Updates hat Swiss Life weitere Anpassungen umgesetzt. So lässt sich künftig die Beitragsdynamik bis sechs Jahre vor Ende der vereinbarten Beitragszahlungsdauer wahrnehmen – beim typischen Kunden mit Vertragsende zum Endalter 67 also eine Verlängerung von 55 auf 61 Jahre. In der Nachversicherungsgarantie gibt es zudem als neues Ereignis die „erstmalige Aufnahme einer hauptberuflichen selbstständigen Vollzeittätigkeit“. Die entsprechende Erhöhung ohne Gesundheitsprüfung kann in diesem Fall auf bis zu 18.000 Euro BU-Jahresrente erfolgen.

Verlängerungsgarantie der BU-Laufzeit erweitert

Falls der Gesetzgeber die Altersgrenze für den Bezug der erstmaligen Altersrente anhebt, haben die Kunden künftig in den selbstständigen BU-Tarifen der Swiss Life, der MetallRente, der KlinikRente und des Arbeitskraftschutzes Flex der IG BCE bis zum Alter von 55 Jahren die Möglichkeit, später die Versicherungs- und Leistungsdauer des Vertrags um die Zeitspanne zu verlängern, um die sich die Regelarbeitszeit der versicherten Person erhöht hat, maximal um fünf Jahre. Dies gilt sowohl für Versicherte in der Deutschen Rentenversicherung als auch für Personen, die in berufsständischen Versorgungswerken Mitglied sind.

Zusatzbausteine bleiben erhalten

Die bestehenden Zusatzbausteine sind dabei weiterhin wählbar wie etwa eine Einmalzahlung im Falle bestimmter schwerer Krankheiten, zwei Pflege-Optionen für zusätzliche Rentenleistungen bei Pflegebedürftigkeit sowie eine Option auf den späteren Abschluss einer Pflegerentenversicherung ohne Gesundheitsprüfung.

Anpassungen gelten auch für BU-Tarife bei MetallRente, KlinikRente und ChemieRente

Da Swiss Life AKS-Konsortialführerin bei den Versorgungswerken MetallRente, KlinikRente und ChemieRente (AKS Flex IG BCE) ist, gelten die Produktneuerungen auch für die Berufsunfähigkeitstarife der drei Versorgungswerke. (tk)

Bild: © Fokussiert – stock.adobe.com

 

BU-Leistungspraxis unter der Lupe

Die meisten Entscheidungen fallen bei BU-Leistungsprüfungen zugunsten der Versicherten aus. Nach wie vor bleiben psychische Erkrankungen BU-Auslöser Nummer 1. Bei der Bearbeitungsdauer gibt es Luft nach oben. Wie sich die Corona-Krise auf die Leistungspraxis auswirkt, bleibt abzuwarten, so eine Studie von Franke und Bornberg.

Die Arbeitskraftabsicherung ist derzeit in aller Munde. Kaum vergeht ein Tag ohne Studien oder Ratings rund um BU, EU oder Grundfähigkeitstarife. Besonders in der „Königsdisziplin“, der Berufsunfähigkeitsversicherung, kommt es nicht nur auf die Beschaffenheit der Produkte an, sondern es stellt sich auch die Frage, wie es um die Regulierung bestellt ist. Die 6. BU-Leistungspraxisstudie von Franke und Bornberg, die die BU-Leistungsregulierung aktuell unter die Lupe nimmt, basiert auf Daten zur BU-Leistungsprüfung zu Leistungsanträgen aus dem Jahr 2019 von Allianz, ERGO Vorsorge, Generali Deutschland, Gothaer, HDI, Nürnberger und Zurich. Diese BU-Versicherer schützen mehr als sieben Millionen Kunden und Kundinnen vor den finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit.

Und so schneiden die teilnehmenden Versicherer diesmal ab: Allianz, Zurich und erstmals auch Gothaer sind die Teilnehmer des in die Studie integrierten BU-Leistungspraxisratings. Die Gothaer erreicht hier mit 68% der möglichen Punkte auf Anhieb die Note FF+, die Zurich schneidet vergleichbar ebenfalls mit der Note FF+ ab und die Allianz erzielt mit 90% der möglichen Punkte die Höchstwertung FFF+.

An der BU-Leistungspraxisstudie nehmen darüber hinaus ERGO Vorsorge (82% der möglichen Punkte), Generali Deutschland (vormals AachenMünchener; 81%), HDI und Nürnberger (jeweils 82%) teil. Sie stellen sich der Untersuchung schon seit Jahren im Rahmen des umfassenden BU-Unternehmensratings. In dieser Zeit konnten sie ihre BU-Leistungspraxis den Analysten zufolge kontinuierlich optimieren.

Vier von fünf Entscheidungen zugunsten der Versicherungsnehmer

Laut BU-Leistungspraxisstudie fallen vier von fünf BU-Entscheidungen zugunsten der Versicherten aus. Der pauschale Vorwurf, BU-Versicherer wollten sich vor der Leistung drücken, greife also ins Leere, so die Analyse von Franke und Bornberg. Allerdings sei die Teilnahme an der Untersuchung freiwillig und deshalb eine Positiv-Selektion: „Es spricht viel dafür, dass vor allem besonders leistungsfähige und selbstkritische Versicherer bei unserer BU-Leistungspraxisstudie mitmachen. Sie sehen ihre Teilnahme als Chance, interne Prozesse nach objektiven Kriterien analysieren zu lassen und sich mit anderen Marktteilnehmern zu messen. Unternehmen mit schlechteren Kennzahlen stellen sich einer solchen Untersuchung eher nicht“, kommentiert Michael Franke, geschäftsführender Gesellschafter von Franke und Bornberg.

Bearbeitungsdauer ausbaufähig

Und wie steht es um den oft verlautbarten Vorwurf der Leistungsverzögerung? Franke und Bornberg misst die Regulierungsdauer vom Zeitpunkt der Meldung einer vermuteten Berufsunfähigkeit bis zur Leistungsentscheidung des Versicherers (Datum des Postausgangs). Die durchschnittliche Dauer hat sich in den zurückliegenden Jahren bei fünf bis sechs Monaten eingependelt (2019: 174 Tage bei Ablehnung respektive 159 Tage bei Anerkennung). Nach 100 Tagen sind knapp 40% aller Anerkennungen entschieden Bei psychischen Erkrankungen und Unfällen dauert die Regulierung allerdings deutlich länger, was die Analysten von Franke und Bornberg vor allem auf einen Mangel an Fachärzten für Psychiatrie und Neurologie sowie bei Unfällen auf zeitintensive Stellungnahmen von Polizei und Staatsanwaltschaft zurückführen. Vom Eingang der letzten Unterlage bis zur Leistungsentscheidung dauert es bei den untersuchten Versicherern immerhin noch knapp 20 Tage – und damit mehr, als der aktuelle AVB-Standard von zehn Arbeitstagen respektive 14 Kalendertagen vorsieht.

Hauptgrund für Ablehnungen: BU-Grad nicht erreicht

Nun aber zu den Gründen für die Ablehnungen: Laut Studie wurden knapp zwei Drittel aller Ablehnungen ausgesprochen, weil der vertraglich vereinbarte BU-Grad nicht erreicht wird. Bei psychischen Erkrankungen ist ein zu niedriger BU-Grad sogar für 68% der Ablehnungen verantwortlich. In der Vorjahresstudie war ein zu niedriger BU-Grad lediglich bei 55% aller Ablehnungen ursächlich. Anfechtungen und Rücktritte verlieren hingegen an Bedeutung: Auf sie entfällt aktuell ein Fünftel der Ablehnungen gegenüber einem Viertel im Jahr zuvor. Überproportional hoch ist die Ablehnungsquote allerdings bei jungen Erwachsenen: Fast die Hälfte aller Ablehnungen wegen Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht werden gegenüber Versicherten bis 35 Jahre ausgesprochen. Einen von neun BU-Anträgen haben die untersuchten Versicherer abgelehnt, weil die diagnostizierte Berufsunfähigkeit voraussichtlich weniger als sechs Monate anhält und somit der Prognosezeitraum nicht erfüllt wird.

Psychische Erkrankungen bleiben BU-Auslöser Nummer 1

Bei den Gründen für eine Berufsunfähigkeit zeigt auch die Studie von Franke und Bornberg ein bereits gewohntes Bild: In der gesetzlichen Rentenversicherung waren psychische Erkrankungen für knapp 43% aller Erwerbsminderungsrenten im Rentenzugang 2019 verantwortlich. Bei privaten BU-Verträgen ist der Einfluss nicht ganz so groß, trotzdem haben Krankheiten der Psyche ihre Position als BU-Auslöser Nummer 1 mit knapp 28% der anerkannten BU-Fälle weiter ausgebaut. Laut Michael Franke berge diese Entwicklung für BU-Versicherer „einigen Sprengstoff“, denn auch gut qualifizierte Erwerbstätige in vermeintlich attraktiven Berufsgruppen seien vor psychischen Problemen nicht gefeit.

Krebs: Nahezu alle Fälle anerkannt

Je nach Art der Krankheit variiert der BU-Leistungspraxisstudie zufolge die Anerkennungsquote stark: Während beispielsweise bei Krebs („bösartige Neuerkrankung“) nahezu zehn von zehn Entscheidungen zugunsten der Versicherten ausfallen, beträgt die Positivquote bei psychischen Erkrankungen lediglich 71%. Krankheiten des Nervensystems (beispielsweise Parkinson- und Alzheimer-Erkrankungen, Multiple Sklerose, Epilepsie sowie Lähmungssyndrome) führen immerhin noch in vier von fünf Fällen zur Anerkennung.

Erstmals wurde im Rahmen der BU- Leistungspraxisstudie bei knapp 22.000 Leistungsfällen auch ausgewertet, aus welchen Gründen die BU-Leistung endet. In knapp der Hälfte der Leistungsfälle wurde die BU-Rente bis zum Ablauf der Leistungsdauer gezahlt. Bei etwas mehr als einem Drittel der Fälle verbesserte sich der Gesundheitszustand oder es erfolgte die Aufnahme einer zum Gesundheitszustand passenden Tätigkeit. Der Tod der versicherten Person führte in 12% der Fälle zu einer Leistungseinstellung.

Leistungsverweigerung für Corona-Folgeschäden?

Da es sich um BU-Anträge aus dem Jahr 2019 handelt, kommen Covid-19-Erkrankungen als Leistungsauslöser für Berufsunfähigkeit im Rahmen dieser Untersuchung zwar noch nicht in Betracht, trotzdem gibt es schon jetzt Stimmen, die eine Leistungsverweigerung für Corona-Folgeschäden heraufbeschwören. Angeblich fehlten verbindliche Leitplanken für den Umgang mit Covid-19 im BU-Leistungsprozess. Michael Franke sieht diese Aussagen kritisch. Die BU-Versicherung zeichne sich gerade dadurch aus, dass sie auf die Fähigkeit zur Berufsausübung abstelle. Konkrete Regelungen für einzelne Krankheitsbilder seien wie bisher nicht erforderlich, sogar eher kontraproduktiv. Zudem könnten gesundheitliche Einschränkungen je nach konkreter Tätigkeit völlig unterschiedliche Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit haben. „Die BU-Versicherung hat den großen Vorteil, die Arbeitskraft ohne Einschränkungen auf bestimmte Erkrankungen finanziell abzusichern. Einziger Nachteil dieses einmaligen, offenen Systems ist eine etwas längere, weil individuelle Leistungsprüfungsdauer. Wer lieber Krankheitsbilder oder konkrete Einschränkungen versichern will, sollte eine Dread-Disease-, MultiRisk- oder Grundfähigkeitsversicherung abschließen. Diese können aber eine BU-Versicherung nicht ersetzen“, konstatiert Michael Franke. (ad)

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Viele halten Arbeitskraftabsicherung für überflüssig

Über die Hälfte der Befragten erachtet die Risikoabsicherung einer Berufsunfähigkeit oder des Verlustes von Grundfähigkeiten als nicht sinnvoll bzw. notwendig. Das zeigt eine Auswertung von Kantar im Auftrag von Swiss Life Deutschland.

Der Verlust der eigenen Arbeitskraft auf längere Zeit, oder gar für immer, bedeutet ein existenzbedrohendes Szenario. Die gesetzliche Absicherung reicht bei Weitem nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard zu finanzieren. Dennoch erachtet über die Hälfte der Erwerbstätigen (52%) die Risikoabsicherung einer Berufsunfähigkeit bzw. des Verlustes von Grundfähigkeiten als nicht sinnvoll oder notwendig. Das ergab eine aktuelle Auswertung von Kantar im Auftrag des Lebensversicherers und Biometrie-Spezialisten Swiss Life Deutschland. Die größte Barriere stellt dabei die Finanzierung einer solchen Absicherung dar: Knapp 40% derer, die eine solche Absicherung als nicht notwendig bzw. sinnvoll ansehen, wollen sich diese nicht leisten bzw. haben nicht die Möglichkeit dazu.

Während die Berufsunfähigkeitsversicherung den allermeisten Befragten durchaus bekannt ist, kennen weniger als ein Viertel (23%) der Erwerbstätigen die Grundfähigkeitsversicherung – und ganze 70% wissen überhaupt nichts mit dem Begriff anzufangen. Immerhin hat gut ein Drittel der befragten Erwerbstätigen (33%) eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen, aber nicht einmal jeder Zehnte (7%) verfügt über eine Risikoabsicherung des Verlustes einer Grundfähigkeit. „Die Ergebnisse der Umfrage verdeutlichen, dass die Aufklärungsarbeit der Versicherungsbranche weiterhin gebraucht wird, um den Menschen die Vorteile der Grundfähigkeitsversicherung aufzuzeigen und um diese am Markt zu etablieren“, sagt Stefan Holzer, Leiter Versicherungsproduktion und Mitglied der Geschäftsleitung von Swiss Life Deutschland.

Auf die Frage, welche Ursachen zu einer Berufsunfähigkeit führen können, werden Unfälle mit 25% der Nennungen als Ursache Nummer eins genannt, erst dann folgen psychische Probleme (20%) und Einschränkungen im Bewegungsapparat (18%). „Leider schätzen die Menschen das Berufsrisiko oft falsch ein. Psychische Erkrankungen wie Burn-out, Depressionen und Angststörungen sind mit 37% die häufigste Ursache für eine Berufsunfähigkeit, und das nachweislich schon seit mehreren Jahren“, so Holzer. Das bestätigen Daten des Versicherungsbestands von Swiss Life.

Der Großteil der Befragten (56%) hält den Start ins Berufsleben für den idealen Zeitpunkt, um eine private Lösung zum Schutz der eigenen Arbeitskraft abzuschließen. Rund 20% der Befragten halten den Abschluss dieser Versicherung schon während der Schulzeit, Ausbildung oder während des Studiums für sinnvoll.

Über die Umfrage

Die verwendeten Daten beruhen, soweit nicht anders angegeben, auf einer Online-Umfrage vom 09. bis 19.04.2021 von Kantar im Auftrag von Swiss Life Deutschland. An der Umfrage nahmen 2.003 Personen teil. Die Stichprobe wurde gewichtet, sodass sie in ihrer Zusammensetzung der Struktur der Grundgesamtheit (Erwerbstätige zwischen 16 und 65 Jahre – einschließlich vorübergehend Arbeitslose, Studierende und Auszubildende) entspricht. (ad)

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BU: Böses Erwachen bei steigenden Beiträgen

Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung spielt für den Kunden neben der Produktqualität insbesondere der Preis der Absicherung eine wichtige Rolle. Unter dem Preis versteht er dabei üblicherweise den Nettobeitrag − also den Zahlbeitrag. Doch wenn dieser Beitrag steigt, droht das böse Erwachen.

<h5>Von Dr. Sandra Blome, Partner & Director beim Institut für Finanz- und Aktuarwissenschaften (ifa) und Lars Heermann,Bereichsleiter Analyse und Bewertung bei Assekurata.</h5><p>Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ist unbestritten eine der wichtigsten Absicherungen für Verbraucher. Die Vielfalt an Angeboten am Markt ist dementsprechend groß und gute Beratung wertvoll.</p><p>Für die Auswahl des richtigen Produktes ist eine Vielzahl von Kriterien relevant, die die Produktqualität bestimmen. Das geht vom Leistungsspektrum über die Annahmepolitik des Versicherers bis hin zur Servicequalität und Fairness in der Leistungsprüfung.</p><p>Ein wesentliches Kriterium für den Kunden ist auch der Preis seines BU-Schutzes. Bei deutschen Anbietern spielt in diesem Zusammenhang die Überschussbeteiligung eine wichtige Rolle. Da die Lebensversicherer aufsichtsrechtlich angehalten sind, vorsichtig zu kalkulieren, entstehen Überschüsse, die den Versicherungsnehmern zustehen.</p><h5>Überschüsse reduzieren den Beitrag</h5><p>Die Zuteilung der Überschüsse kann leistungserhöhend geschehen, sodass diese angesammelt und im Leistungsfall bzw. am Ende der Versicherungsdauer mit ausgezahlt wer­den. Üblicher ist jedoch die Sofortüberschussbeteiligung, die bereits ab Beginn der Versicherung beitrags­reduzierend wirkt.</p><p>Damit sind bei einer BU für den Kunden prinzipiell zwei Beiträge relevant: der kalkulatorische Beitrag, im Folgenden Bruttobeitrag genannt, und der Beitrag, der tatsächlich gezahlt werden muss, im Folgenden Nettobeitrag genannt.</p><p>Dem Kunden mag oftmals nur der Nettobeitrag präsent sein, denn genau diesen hat er in den nächsten Jahrzehnten − aller Voraussicht nach − zu zahlen. Selbst wenn die Höhe der Bruttoprämie transparent dargestellt wird, kann sie beim Kunden aufgrund der Komplexität des Produktes und der Vielzahl vorvertraglicher Informationen häufig untergehen.</p><p>Umso größer dürfte die Überraschung sein, wenn der Nettobeitrag zukünftig steigt und der Kunde für den gleichen Versicherungsschutz plötzlich mehr zahlen soll. Auch den Vermittler kann dies überraschend treffen, vor allem wenn er seinen Kunden Rede und Antwort zu stehen hat.</p><p class="zoombild" > <div class="zoomImage"><a href="https://www.asscompact.de/sites/asscompact.de/files/styles/zoom_large/p…; rel="prettyPhoto" title=""><img alt="BU: Böses Erwachen bei steigenden Beiträgen" height="238" src="https://www.asscompact.de/sites/asscompact.de/files/styles/zoom/public/…; typeof="Image" width="200" /><img class="zoomIcon" src="/sites/asscompact.de/themes/asscompact/gfx/zoom_icon.png" width="54"></a></div></p><h5>Ansteigen des Nettobeitrags</h5><p>Steigende Nettobeiträge resultieren aus einer reduzierten Überschussbeteiligung. Doch warum kann es eigentlich zu einer Verringerung der Überschussbeteiligung kommen? Grundsätzlich sind dafür drei verschiedene Bereiche relevant: die Kalkulation des BU-Tarifs, der insgesamt vorhandene BU-Bestand und die Ertragskraft des Unternehmens.</p><p>Schon bei der Tarifkalkulation setzt sich ein Versicherer mit der Frage eines möglichst stabilen Nettobeitrags auseinander. Dazu gehört insbesondere eine professionelle Herleitung der zugrunde liegenden Kalkulationsannahmen, eine entsprechende Umsetzung in zugehörigen Modellen und die Durchführung umfangreicher Analysen. Hierbei muss geprüft werden, ob sich das Niveau der vorgesehenen Überschussbeteiligung voraussichtlich auf Dauer halten lässt.</p><p>Ein BU-Tarif kann jedoch nur dann einen langfristig stabilen Netto­beitrag aufweisen, wenn er auch in einem auskömmlichen BU-Bestand eingebettet ist. Dies erfordert unter anderem systematische Antrags- und Leistungsprozesse, die einen hinreichenden Kollektivschutz gewährleisten. Wurden beispielsweise in der Vergangenheit besondere Aktionen durchgeführt, die einen BU-Schutz mit vereinfachter Gesundheitsprüfung ermöglichten, hat sich der Versicherer damit potenzielle Risiken in seinen Bestand geholt, die die Beitragsstabilität gefährden können. Hohes Risikobewusstsein und ein engmaschiges versicherungstechnisches Controlling sind für die Tragfähigkeit des BU-Bestandes entscheidend.</p><p>Letztendlich kann noch die gesamte Unternehmenssituation auf die Überschussbeteiligung des einzelnen BU-Tarifs wirken: Eine Reduk­tion der Überschussbeteiligung in der BU kann schlichtweg deshalb erforderlich sein, weil der Lebensversicherer nicht mehr in der Lage ist, seine Garantieverpflichtungen durch ausreichende Kapitalanlageerträge zu erbringen. Daher ist es auch für die BU wichtig, dass die Kapitalanlageergebnisse und sonstigen Ertragsquellen dauerhaft auskömmlich sind.</p><!--text-long-pagebreak--><!--sub-title||Beurteilung der Beitragsstabilität--><h5>Beurteilung der Beitragsstabilität</h5><p>Die Beurteilung, ob ein BU-Tarif gute Voraussetzungen für stabile Nettobeiträge aufweist, ist damit eine komplexe Angelegenheit. Unzureichend ist der pauschale Blick in den Rückspiegel, ob beziehungsweise wann ein Lebensversicherer in der Vergangenheit bereits eine Beitragsanpassung vorgenommen hat. Viel interessanter ist für Kunden und Vermittler der Blick nach vorn.</p><p>Doch nicht nur das: Die Beurteilung der Beitragsstabilität lässt sich allein aus öffentlich verfügbaren Daten nicht bewerkstelligen, da die relevanten Informationen zu den genannten Bereichen größtenteils auf unternehmensinternen Daten basieren. Dies hat zur Folge, dass sich die BU-Beitragsstabilität erst durch einen tiefgreifenden Blick „nach innen“ stichhaltig beurteilen lässt. Vermittler stoßen hier zwangsläufig an die Grenzen ihrer Möglichkeiten.</p><h5>BU-Stabilitätssiegel</h5><p>Assekurata und ifa haben daher ein Verfahren entwickelt, das die Bei­tragsstabilität eines BU-Tarifs aus den verschiedenen Blickwinkeln beleuch­tet. Dabei unterzieht sich der Anbieter einem intensiven Prüfprozess, bei dem die drei Bereiche Tarifkalkula­tion, BU-Bestand und Unternehmens­ertrag detailliert analysiert werden.</p><p>Die Prüfung basiert sowohl auf öffentlich verfügbaren Daten (wie z. B. dem Geschäftsbericht) als auch auf unternehmensinternen Daten (z. B. Vorgehen bei der Tarifentwicklung, Controlling-Berichte zur BU oder Meldungen an die BaFin). Daneben werden die gelieferten Daten im Zuge von Management­interviews mit den Verantwortlichen kritisch diskutiert.</p><p>Die Kooperation von Assekurata und ifa vereint die umfassende Ratingkompetenz von Assekurata mit dem aktuariellen Know-how von ifa aus der Produktentwicklung.</p><p>Das Siegel dient als Qualitätsmerkmal zur Beitragsstabilität und erleichtert dem Vermittler die Beratung in der BU. Assekurata und ifa verleihen es nur Versicherern, die sich mit ihren BU-Tarifen der Prüfung stellen und diese erfolgreich durchlaufen.</p><p>Diesen Artikel lesen Sie auch in AssCompact 05/2021, Seite 26 f., und in unserem <a href="https://epaper.asscompact.de/asscompact-05–2021/65582738" target="_blank" >ePaper</a>. </p><p><i class="font-twelve-italic" >Bild: © blacksalmon – stock.adobe.com</i></p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/7C928901-EF6B-403E-A25C-E2015D907F37"></div>

 
Ein Artikel von
Dr. Sandra Blome
Lars Heermann

Berufsunfähigkeit: So steht es derzeit um Tarife und Ursachen

Bereits seit 25 Jahren unterziehen die Analysten von MORGEN&MORGEN am Markt befindliche BU-Tarife einer genauen Untersuchung. Das Ergebnis diesmal: 406 von 566 Tarifen erhalten die Bestbewertung. Hauptursache für Berufsunfähigkeit bleiben mit Abstand die Nervenerkrankungen.

Das Analysehaus MORGEN & MORGEN hat im Rahmen des bereits 26. Jahrgangs seines M&M Ratings Berufsunfähigkeit 566 Tarife und Tarifkombinationen von 63 Anbietern unter die Lupe genommen und konstatiert dem BU-Markt eine stabile Lage: Ca. 267.000 BU‐Renten mit einem Volumen von rund 2,2 Mrd. Euro befinden sich aktuell in der Auszahlung. Das Neugeschäft zeigt wieder einen Aufwärtstrend und steigt um 1,8%. Die Höhe der versicherten BU‐Rente steigt um 1,6%, die eingenommenen Beiträge steigen um 3,5%.

Vier Teilratings mit unterschiedlicher Gewichtung

Das M&M Rating Berufsunfähigkeit besteht aus vier Teilratings mit unterschiedlicher Gewichtung: Bedingungen (Bewertung der BU‐Tarifvarianten anhand von 29 Leistungsfragen; Gewichtung: 40%), Kompetenz (Bewertung von rund 50.000 Daten der Jahrgänge ab 2000 im Rahmen von fünf Komponenten; Gewichtung: 30%), Beitragsstabilität (Bewertung von sechs Teilbereichen, die Aussagen über die zukünftige Beitragsstabilität der BU‐Tarife zulassen; Gewichtung: 20%) und Antragsfragen (Analyse der Gesundheitsfragen und gefahrerhebenden Fragen in den BU‐Anträgen; Gewichtung: 10%).

406 Tarife sind „ausgezeichnet“, 59 sind „sehr gut“

Und so sieht das Ratingergebnis aus: 406 Tarife erhalten die Bestnote von fünf Sternen und damit das Prädikat „ausgezeichnet“. 59 Tarife erhalten eine „sehr gute“ Viersternebewertung. 70 Tarife liegen im Mittelfeld und sind mit drei erreichten Sternen „durchschnittlich“. Für 17 Tarife konnten die Analysten von MORGEN & MORGEN nur zwei Sterne („schwach“) und für 14 Tarife nur einen Stern („sehr schwach“) vergeben.

49 Versicherer bieten laut M&M mindestens einen Tarif mit einer Fünfsternebewertung an. Die hohe Zahl an sehr guten Bewertungen erklärt das Analysehaus mit einem Blick in die Historie: Man bewerte BU-Tarife bereits seit 25 Jahren. Im Laufe der Zeit hätten sich die Bedingungswerke zunehmend verbessert, und Produktanbieter folgten den Markteinschätzungen der Analysten.

Ursachen: Nervenerkrankungen weit vor Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparats

Zusätzlich zur Analyse der am Markt befindlichen BU-Tarife hat sich M&M auch wieder die Gründe für eine Berufsunfähigkeit genauer angesehen. Dem aktuellen Rating zufolge setzen sich die Nervenerkrankungen als Ursache Nummer eins mit knapp einem Drittel weiter von den restlichen Ursachen ab. Erkrankungen des Skelett‐ und Bewegungsapparates folgen mit großem Abstand in gut einem Fünftel der Fälle. Knapp dahinter finden sich Krebs und andere bösartige Geschwüre und danach sonstige Erkrankungen. Prozentzahlen im oberen einstelligen Bereich erreichen am Ende der BU-Ursachenskala Unfälle sowie Erkrankungen des Herzens und des Gefäßsystems.

Jüngere Altersgruppen: Corona-Pandemie könnte Situation verschlechtern

Betrachtet man verschiedene Altersstufen, so fördert das M&M Rating Berufsunfähigkeit zutage, dass Nervenerkrankungen insbesondere auch die jüngeren Altersgruppen bis 50 Jahren treffen: „Die Nervenerkrankungen als Hauptursache der BU bleiben auf einem hohen Niveau. Dieser Trend wird sich sicherlich auch weiter fortsetzen, betrachtet man die aktuelle Entwicklung der psychischen Belastungen im Zuge der Corona‐Pandemie,“ resümiert Andreas Ludwig, Bereichsleiter Rating & Analyse bei MORGEN & MORGEN. (ad)

Das komplette M&M Rating Berufsunfähigkeit findet sich hier.

Lesen Sie auch: Das sind die Maklerfavoriten in der Berufsunfähigkeitsversicherung und Kundenerwartungen in Sachen BU-Leistungsregulierung

Bild: © C. Schüßler – stock.adobe.com

 

Kundenerwartungen in Sachen BU-Leistungsregulierung

Im Fall einer Berufsunfähigkeit erwarten Kunden vor allem, dass der Versicherer den Antrag möglichst schnell bearbeitet und die Leistungen auszahlt. Aber auch die Betreuung durch einen festen Ansprechpartner ist wichtig, fasst Assekurata die Ergebnisse einer entsprechenden Umfrage in einem Blogbeitrag zusammen.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung gilt als eine der wichtigsten Einkommensabsicherungen und sorgt auch in Corona-Zeiten für Gesprächsstoff (AssCompact berichtete). Schwere Erkrankungen, aufgrund derer jemand von heute auf morgen seinen Beruf nicht mehr ausüben und nicht mehr für seinen Lebensunterhalt sorgen kann, stellen für alle Betroffenen eine enorme Belastung dar. Worauf BU-Versicherte im Fall der Fälle ganz besonderen Wert legen, hat die Assekuranz Rating-Agentur Assekurata in einer Umfrage unter 500 Inhabern einer selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) herausgearbeitet und die Ergebnisse in Form eines Blogbeitrags veröffentlicht.

Schnelle Bearbeitung und Leistungsauszahlung erwünscht

Welche Services sind Betroffenen im Rahmen der Bearbeitung ihres BU-Leistungsantrags am wichtigsten? Die Antwort liegt auf der Hand: Laut Assekurata-Blogbeitrag legen mit knapp zwei Dritteln die meisten Umfrageteilnehmer größten Wert auf eine schnelle Bearbeitung und zügige Entscheidung des BU-Antrags. Denn schließlich beginnt bei eingetretener Berufsunfähigkeit nicht selten ein Wettlauf gegen die Zeit bzw. gegen die finanzielle Unsicherheit – und ein häufiger Kritikpunkt in Sachen BU ist laut Blogbeitrag nicht zuletzt das vermeintlich umfangreiche und langwierige Prozedere, dem Antragsteller sich auf dem Weg zur BU-Rente oft stellen müssen. In diesem Zusammenhang weist Assekurata darauf hin, dass sich die Leistungsfallbearbeitung in der Berufsunfähigkeitsversicherung oft sehr komplex gestalte, was sich dann auf die Gesamtbearbeitungsdauer auswirke. Denn das Einholen umfangreicher Informationen über Gesundheitszustand und berufliche Situation des Versicherten vor Eintritt der Berufsunfähigkeit könne durchaus einige Wochen, wenn nicht sogar Monate in Anspruch nehmen. Insbesondere dann, wenn der Versicherer zur endgültigen Klärung noch weitere Gesundheitsnachweise anfordern müsse.

Versicherermaßnahmen zur Temposteigerung

Und auch die bereits ergriffenen Maßnahmen der Versicherungsbranche zur Verkürzung der Bearbeitungszeiten lässt der Blogbeitrag nicht unerwähnt: Mit effizientem Prozessmanagement versuche die Versicherungsbranche seit einiger Zeit, das Tempo zu steigern und unnötigen Verzögerungen vorzubeugen. So beispielsweise mit individualisierten Fragebögen und Checklisten zu den erforderlichen Unterlagen und einem systematischen Erinnerungsprozess.

Hilfen beim Ausfüllen weniger gefragt

Knapp die Hälfte der Befragten wünscht sich der Assekurata-Umfrage zufolge Betreuung durch einen festen Ansprechpartner und rund ein Drittel erwartet, dass der Sachbearbeiter im Prozess die jeweilige individuelle Situation berücksichtigt.

Dass der Sachbearbeiter auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten erreichbar sein soll, erwarten hingegen die wenigsten befragten BU-Versicherten. Dieser Service rangiert mit 15% der Antworten am unteren Ende der Skala. Und nur rund einem Fünftel der Umfrageteilnehmer ist eine telefonische oder Vor-Ort-Unterstützung beim Ausfüllen der Selbstauskunft bzw. des Fragebogens wichtig, obwohl die Versicherer laut Assekurata auch hier vermehrt Hilfestellung bieten. So gingen die Leistungsprüfer in den meisten Häusern bereits in einem telefonischen Erstgespräch auf die Selbstauskunft ein und erläuterten den Antragstellern, welche Angaben in welcher Form erforderlich seien. Ein solches Erstgespräch mit dem Sachbearbeiter zum Ablauf der Leistungsprüfung findet sich in der Assekurata-Umfrage übrigens im Mittelfeld und wird von knapp einem Drittel der BU-Versicherten gewünscht. Ebenfalls in der Tabellenmitte rangieren die regelmäßigen Zwischenmeldungen zum Bearbeitungsstand des Leistungsantrags sowie zusätzliche Serviceangebote wie zum Beispiel Reha-Beratung mit etwas über bzw. unter einem Viertel der Nennungen.

Zusätzlich zu den Wünschen der SBU-Kunden bei der Leistungsantragsbearbeitung ist in dem Assekurata-Blogbeitrag auch zu lesen, dass laut den Befragungsergebnissen dem Leistungsprüfer eine besondere Rolle zukomme. Eine faire Leistungsregulierung gelinge in der Berufsunfähigkeitsversicherung demnach nur, wenn der Antragsteller von Beginn an aktiv in den Prozess eingebunden und individuell betreut werde. Hier machten viele Versicherer schon einiges richtig. Aber gerade die Komplexität in der Leistungsregulierung sowie die sich stetig verändernden Kundenanforderungen zwängen die Unternehmen dazu, ihre Services im Antragsprozess auch immer wieder auf den Prüfstand zu stellen und gegebenenfalls anzupassen. (ad)

Zum Assekurata-Blogbeitrag geht es hier.

Bild: © S. Engels – stock.adobe.com

 

BU-Abschluss nach Corona-Infektion: So handhaben es die Versicherer

Steht eine Erkrankung mit Covid-19 dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung im Weg? Finanztip hat bei einigen Gesellschaften nachgefragt. Wie die Antworten zeigen, gibt der Krankheitsverlauf den Ausschlag.

Finanztip hat im März und April 2021 bei 20 Lebensversicherern nachgehakt, was eine Erkrankung mit Covid-19 für den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung bedeutet. Abschluss möglich, Wartezeit oder gar Ablehnung? „Der Gesundheitszustand ist der wichtigste Faktor dafür, ob ich überhaupt einen Vertrag bekomme – und zu welchem Preis“, erklärt Martin Klotz, Versicherungsexperte bei Finanztip. „Das beinhaltet auch Angaben zum Verlauf einer etwaigen Erkrankung mit Covid-19.“

Die Anbieter wurden zu ihrem Vorgehen in verschiedenen Szenarien befragt: Corona-positiv ohne Symptome, Corona-positiv ohne Krankenhausaufenthalt, Corona-positiv mit Krankenhausaufenthalt, von Covid genesen ohne Symptome, von Covid genesen mit Krankenhausaufenthalt, von Covid genesen ohne Krankenhausaufenthalt sowie von Covid genesen, aber weiterhin beeinträchtigt. Wie aus den Antworten der Gesellschaften hervorgeht, liegen die Versicherer in ihrer Risiko-Einschätzung im Hinblick auf Corona weit auseinander.

Covid-positiv ohne Symptome

Hat sich eine Person mit Covid-19 infiziert und zeigt keine Symptome, ist bei einigen Versicherern eine Normalannahme möglich. Bei manchen Gesellschaften gilt eine vierwöchige Karenzzeit, bei einigen auch eine Rückstellung von bis zu zwei oder drei Monaten. Teilweise muss der Kunde bestätigen können, dass die Erkrankung folgenlos ausgeheilt ist und er seiner Berufstätigkeit im vollem Umfang wieder nachgehen kann. „Verläuft die Krankheit leicht, bieten mehr als die Hälfte der Versicherer nach einer vierwöchigen Wartezeit eine Absicherung ohne Beitragszuschlag oder zusätzliche Ausschlussklauseln an“, so Klotz.

Coronabedingter Krankenhausaufenthalt

Anders sieht es bei einem schweren Verlauf einer Covid-19-Infektion mit Krankenhausaufenthalt aus. Wirft man einen Blick auf die Antworten der Versicherer, ist mitunter von einer Zurückstellung von einem Jahr die Rede, teilweise von sechs Monaten, um mögliche Folgen prüfen zu können. Die kürzesten Rückstellungszeiträume sind drei Monate seit Klinikentlassung. Etliche Versicherer wiederum geben an, es könne keine pauschale Aussage getroffen werden, sondern es sei eine individuelle Prüfung anhand vorliegender Krankenhausberichte erforderlich.

Abschluss einer BU bei Long Covid?

Wie sieht es nun aber mit dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Covid-Genesene aus, die weiterhin beeinträchtigt sind? „Bei Long Covid ist alles möglich: von langfristiger Zurückstellung bis hin zur direkten Ablehnung“, erklärt Klotz. Die Antworten der befragten Versicherer zeigen: Oftmals gilt eine Zurückstellung von zwölf Monaten mit anschließender individueller Prüfung. Vielfach meldeten die Gesellschaften auch zurück, dass die Prüfung und Entscheidung in Abhängigkeit vom Krankheitsverlauf und bestehenden Beeinträchtigungen erfolge. Es müsse bei einem komplizierten oder unklaren Verlauf, einer stationären Behandlung oder Anzeichen von Folgen anhand des Einzelfalls entschieden werden und es könne keine pauschale Aussage getroffen werden. Dabei gab es auch den Vermerk, dass eine Ablehnung nicht ausgeschlossen werden könne. (tk)

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AKS für Beschäftigte in der Gesundheitsbranche

Die KlinikRente bietet den Beschäftigten im Gesundheitswesen neben einer bAV auch eine Einkommens­absicherung an. Konsortialführer ist hier die Swiss Life. Zur BU-Versicherung gesellt sich eine Grundfähigkeits­versicherung, die gerade überarbeitet wurde. Neu ist beispielsweise eine Infektionsklausel.

Interview mit Michael Rabes, Geschäftsführer der KlinikRente, und Hubertus Harenberg, Bereichsleiter Vertrieb Firmenkunden und Branchenversorgung bei Swiss Life Deutschland
Als die KlinikRente vor Jahren mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung gestartet ist, hieß es, dass die Nachfrage groß ist. Wie sieht das heute aus?

Michael Rabes: Glücklicherweise hat sich der Trend, den wir damals ein Stück weit vorausgesehen haben, mehr als bestätigt. Die Absicherung des Einkommens ist ein wichtiger Eckpfeiler, wenn die persönliche Existenz auch im Fall der Fälle nicht gefährdet sein soll. Einen maßgeblichen Anteil an der guten Entwicklung bei KlinikRente haben die vielen Vermittler, die Tag für Tag die Sensibilität für dieses wichtige Thema in unserer Zielgruppe steigern.

Hubertus Harenberg: Das Gesundheitswesen hat sich in den vergangenen Jahren zu einem wahren Job­motor entwickelt. Derzeit sind ca. sechs Millionen Menschen dort beschäftigt. Seit dem Jahr 2000 hat die Zahl der Beschäftigten im Gesundheitswesen um 1,6 Millionen Menschen zugenommen. Das zeigt deutlich, dass hier ein bedeutender Zukunftsmarkt entstanden ist, in dem der Bedarf nach privater Arbeitskraftabsicherung besonders hoch ist.

In Covid-19-Zeiten erleben die Beschäftigten im Gesundheits­wesen besondere Belastungen. Steigt damit auch die Erkenntnis, wie wichtig Vorsorge ist, und letztlich auch die Bereitschaft, es tatsächlich zu tun?

MR: Ja, das ist eindeutig so. In so einer Phase wird ein vorher eher theoretisches Risiko plötzlich sehr präsent und real spürbar. Man setzt sich mit der Gefahr, womöglich aufgrund einer Erkrankung aus dem Berufsleben aussteigen zu müssen, und den wirtschaftlichen Folgen intensiver auseinander. Den Beweis liefert nicht zuletzt der größte Zuwachs an Versicherten im Rahmen der Einkommensabsicherung seit Bestehen des entsprechenden Konsortiums – inmitten des schwierigen Corona-Jahres.

HH: Diesen Trend können wir bestätigen und hier zeigt sich auch, dass das Versorgungswerk KlinikRente nicht nur eine hohe Bekanntheit unter den Beschäftigten im Gesundheitswesen hat, sondern auch das Vertrauen der Menschen genießt, wenn es um die private Arbeitskraftabsicherung geht.

Wie grenzt sich denn die Arbeitskraftabsicherung der KlinikRente von den berufsständischen Versorgungswerken ab?

HH: Ein wichtiger Unterschied besteht im Berufsunfähigkeitsgrad. So erhalten Ärzte bei den berufsständischen Versorgungswerken in der Regel nur dann eine Leistung, wenn ein Berufsunfähigkeitsgrad von 100% vorliegt. Zusätzlich muss ausgeschlossen sein, dass der Arzt einer Erwerbstätigkeit nachkommen kann, die mit seinen berufs­spezifischen Tätigkeiten und Fähigkeiten möglich wäre. So erhält zum Beispiel ein Chirurg keine Leistung, wenn er noch als Gutachter arbeiten kann.

Bei der privaten Berufsunfähigkeitsabsicherung KlinikRente.BU ist das anders. Wenn ein Arzt seine zuletzt ausgeübte Tätigkeit zu mindestens 50% sechs Monate lang nicht mehr ausüben kann oder vor­­aus­sichtlich sechs Monate außerstande sein wird, erhält er die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente. Zusätzlich ist die KlinikRente.BU als modulare Arbeitskraftabsicherung konzipiert. Mit verschiedenen Zusatzbausteinen zum Beispiel für den Fall der Pflegebedürftigkeit oder bei schwerer Krankheit, ist ein individueller Zuschnitt auf die Bedürfnisse des einzelnen Interessenten möglich.

Welche Beschäftigten im Gesundheitswesen haben Zugang zu Ihrem Angebot?

MR: Im Grunde haben die schon genannten sechs Millionen Beschäftigten der Branche Gesundheitswesen Zugang zu dem Angebot der KlinikRente in der privaten Einkommensabsicherung. Das wirklich Besondere daran: Entscheidend für den Zugang ist nicht der Beruf bzw. die berufliche Tätigkeit, sondern die Branchenzugehörigkeit. Das ist ein Vorteil, denn so kann beispielsweise der im Krankenhaus angestellte Kantinenkoch genauso sein Einkommen über KlinikRente absichern wie der in einer Reha­klinik beschäftigte Gärtner. Es handelt sich dabei ja eindeutig nicht um Berufe, die dem Gesundheitswesen direkt zugeordnet sind, aber beide sind in der Gesundheitsbranche tätig, und daraus leitet sich der Anspruch ab.

Neben der Berufsunfähigkeits­versicherung bieten Sie auch eine Grundfähigkeitsversicherung an. Für welche Mitarbeiter ist diese besonders interessant?

MR: Grundsätzlich für jeden! Es handelt sich hier übrigens nicht, wie vielfach vermutet, nur um ein abgespecktes Angebot für den Fall, dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht darstellbar ist. Vielmehr handelt es sich um zwei unterschiedliche Konzepte, die beide ihre Berechtigung haben. Während eine BU auf die berufliche Tätigkeit abzielt, stehen bei einer Grund­fähigkeitsversicherung bestimmte Fähigkeiten im Fokus. Welche Variante nun im Einzelfall geeigneter sein mag, hängt von individuellen Faktoren wie Vorerkrankungen, Berufsbild, vorhandenem Budget und nicht zuletzt vom Verständnis der jeweiligen Leistungsdefinitionen ab. Gerade Personen, bei deren Tätigkeit es in besonderem Maße auf bestimmte Fähigkeiten ankommt, fühlen sich mit einer Grundfähigkeitsversicherung erfahrungsgemäß besser abgesichert.

Für den Vitalschutz haben Sie Neuerungen angekündigt. Worum geht es vor allem?

HH: Neu ist, dass neben den bisher bekannten Leistungsauslösern vier weitere Grundfähigkeiten abgesichert werden: das Schieben und Ziehen, die Benutzung einer Tastatur, die Nutzung eines Smartphones/Tablets und das Fahrradfahren. Die Grundfähigkeit Autofahren wurde zudem um das Ein- und Aussteigen erweitert und erfasst damit jetzt insbesondere auch Beifahrer. Insgesamt sind damit bis zu 26 Grundfähigkeiten in den drei Tarifmodellen M, L und XL versicherbar. Ein weiteres neues Leistungselement – mit besonderer Bedeutung im Gesundheitswesen – ist die Infektionsklausel.

Beschäftigte im Gesundheitswesen sind täglich einer Vielzahl von ansteckenden Krankheiten und Infektionen ausgesetzt. Eine Infektion, die für mindestens sechs Monate zu einem vollständigen beruflichen Tätigkeitsverbot gemäß § 31 IfSG geführt hat oder voraussichtlich für sechs Monate verfügt wird, gilt als Leistungsauslöser. Dieses berufliche Tätigkeitsverbot wird von der zustän­digen Behörde oder einem staatlich anerkannten Hygieniker durch einen Hygieneplan festgestellt.

Nennen Sie uns doch in aller Kürze mal ein Fallbeispiel.

HH: Eine junge Krankenschwester hat sich mit Hepatitis-B angesteckt. Da sich diese schleichend entwickelt, werden die Symptome in der Regel in den ersten Monaten nicht wahrgenommen. So verändert sich die Infektion über die Monate zu einer chronischen Ausprägung. In dem nicht diagnostizierten Zeitraum arbeitete sie weiterhin als Krankenschwester und steckte somit unbewusst Patienten an. Nach der Diagnose wurde die Erkrankung bei der zuständigen Behörde gemeldet. Diese erteilte aufgrund des Infektionsschutzgesetztes (§31 IfSG) ein vollständiges Tätigkeitsverbot von mindestens sechs Monaten, da aufgrund der chronischen Ausprägung weiterhin von einer Ansteckungsgefahr im beruf­lichen Umfeld ausgegangen wird. Hier würde die vereinbarte Grund­fähigkeitsrente geleistet werden.

Die Zusammenarbeit zwischen Swiss Life und KlinikRente besteht schon einige Jahre. Was müssen denn Vermittler über die Strukturen wissen?

MR: Wer KlinikRente vermitteln möchte, kann dies grundsätzlich über jeden der Konsortialpartner tun. Die betreuenden Kolleginnen und Kollegen von Swiss Life, Allianz und R+V verfügen über eine besondere Expertise, wenn es um KlinikRente geht. Man ist als Vermittler in besten Händen.

HH: Wichtig aus Sicht der Vermittler ist in erster Linie der Konsortialgedanke. Es handelt sich eben nicht um den einen Versicherer, sondern um drei große Versicherungsunternehmen im Markt mit Swiss Life als Konsortialführerin. Sicherheit, Erfahrung und Know-how aller drei Partner spiegeln sich in den Produkten von KlinikRente wider und kommen sowohl den Vermittlern als auch deren Kunden zugute. Diese Kompetenz wird durch die Branchenkompetenz des Versorgungswerkes Klinik­Rente ergänzt, das quasi als Quality Gate für ein exzellentes und auf die Branche zugeschnittenes Vorsorgeangebot steht.

Der Wettbewerb in der BU-Sparte und nun immer mehr auch in der Grundfähigkeitsversicherung ist intensiv. Denken Makler denn direkt an die KlinikRente?

MR: Was die Bekanntheit der Marke KlinikRente und deren Möglichkeiten angeht, haben wir sicherlich Nachholbedarf. In der Vergangenheit lag der Fokus zudem recht stark auf der betrieblichen Altersversorgung. Daher kennt man KlinikRente meist eher aus dem Firmengeschäft. Seit wir im letzten Jahr unsere Bemühungen in der Außenwahrnehmung der KlinikRente Einkommensabsicherung deutlich gesteigert und mit Kunden- und Vermittler­videos tolle Werkzeuge für die Praxis geliefert haben, spüren wir eine deutliche Zunahme der Interaktion aus dem Vermittlermarkt. Das ist für uns Ansporn genug, diesen Weg zu intensivieren und Vermittlern Tipps, Tricks und Tools an die Hand zu geben, die ihnen die erfolgreiche Zusammenarbeit mit KlinikRente so einfach wie möglich machen.

Dieses Interview lesen Sie auch in AssCompact 04/2021, Seite 24 f., und in unserem ePaper.

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Ein Interview mit
Michael Rabes
Hubertus Harenberg

Rating von Franke und Bornberg: Diese BU-Versicherer glänzen

Im aktuellen BU-Unternehmensrating von Franke und Bornberg schneiden alle untersuchten Berufsunfähigkeitsversicherer mit Bestnote ab. Den Analysten zufolge haben die Gesellschaften vor allem in der Antragsphase gegenüber dem Vorjahr Boden gutgemacht.

In seinem jährlichen BU-Unternehmensrating beleuchtet das Analysehaus Franke und Bornberg, wie professionell Lebensversicherer das Risiko Berufsunfähigkeit absichern und wie kundenorientiert sie dabei agieren. Im Rahmen des aktuellen Ratings haben sich vier Anbieter von Berufsunfähigkeitsversicherungen (BU) einer Überprüfung gestellt. Als Datenquellen für die Untersuchung kombinieren die Analysten einen Datenpool, der sich aus den Antworten der teilnehmenden Unternehmen speist, Stichproben bei den Gesellschaften vor Ort verbunden mit einer Analyse der Leistungspraxis, der Arbeitsprozesse und Systeme in der Risiko- und Leistungsprüfung sowie eine Stabilitätsbetrachtung. Hierbei werden sowohl Geschäfts- und Solvenzberichte als auch nicht-öffentliche Daten wie etwa die Schadenquote berücksichtigt.

Alle untersuchten BU-Versicherer erhalten Höchstnote

In diesem Jahr haben sich insgesamt vier BU-Versicherer der Überprüfung gestellt: die Ergo Vorsorge Lebensversicherung AG, die Generali Deutschland Lebensversicherung AG, die HDI Lebensversicherung AG und die Nürnberger Lebensversicherung AG. Alle von ihnen haben die Bestnote „hervorragend“ erhalten (FFF+). Wie die Analysten von Franke und Bornberg betonen, würden die aktuell untersuchten Gesellschaften bereits seit Jahren am BU-Unternehmensrating teilnehmen. „Dieser aufwendigen und anspruchsvollen Untersuchung unterziehen sich nur Gesellschaften, denen es wirklich ernst ist mit ihrer BU-Qualität“, betont Monke.

Im Rahmen des Ratings müssen die Gesellschaften zahlreiche Daten bereitstellen, Einblicke in betriebliche Abläufe geben und sich auch kritischen Fragen stellen. An diesem Vorgehen hätten auch die Corona-bedingten Einschränkungen nur wenig geändert, wie Christian Monke betont, der fachliche Leiter Analyse bei Franke und Bornberg: „Im Grundsatz konnten wir die gleiche Untersuchungstiefe erreichen wie in der Vergangenheit. Persönliche Gespräche wurden remote geführt, also durch mehrstündige Videokonferenzen ersetzt. Was fehlte, war eigentlich nur der informelle Austausch in der Cafeteria.“ Alle Daten lagen vor – digital und anonymisiert.

Versicherer verbessern sich vor allem in der Antragsphase

Das Rating umfasst die drei Bereiche „Kundenorientierung in der Angebots- und Antragsphase“ (Gewichtung 25%), „Kundenorientierung in der Leistungsregulierung“ (25%) und „Stabilität des BU-Geschäfts“ (50%). Den Analysten zufolge haben die Gesellschaften insbesondere in der Antragsphase gegenüber dem Vorjahr Boden gutgemacht. Hierbei werden unter anderem verständliche Gesundheitsfragen, bedarfsgerechte Absicherung sowie die prozessuale Qualität der Antragsbearbeitung begutachtet. Hier konnte die Generali am meisten zulegen. Die Nürnberger und HDI verbesserten sich deutlich im Bereich „Kundenorientierung in der Leistungsregulierung“. Bei diesem Kriterium zählen unter anderem die Reaktions- und Regulierungsdauer, Unterstützung von Anspruchstellern, Befristungen, abstrakte Verweisungen sowie Rücktritte und Anfechtungen. In puncto Stabilität bescheinigt Franke und Bornberg besonders ERGO und Generali große Fortschritte gegenüber dem Vorjahr.

Folgen der Corona-Krise zeigen sich erst nach und nach

Da sich die Daten für das BU-Unternehmensrating auf das Jahr 2019 beziehen, seien direkte Auswirkungen der Pandemie hier nicht zu erwarten. Wie Franke und Bornberg mitteilen, habe man die Unternehmen im Rahmen der Interviews auch zu ihrem Umgang mit Corona-bedingten Einschränkungen befragt. Den Rückmeldungen zufolge sind Risiko- und Leistungsprüfung überwiegend ins Homeoffice umgezogen. Was dies für die Abstimmung und die Bearbeitungsdauern bedeutet, bleibt abzuwarten.

Corona macht die BU-Leistungsprüfung digitaler

Es zeigt sich aber bereits, dass die BU-Leistungsprüfung infolge der Corona-Krise digitaler wird. So suchen die Leistungsprüfer bei Fragen zum Leistungsantrag den Kontakt mit Versicherten zunehmend per Videochat. Services wie etwa Teleclaiming werden häufiger angeboten.

Bislang bildeten Arztberichte, Gutachten und Krankenhausberichte die wesentlichen Auslöser für lange Regulierungsdauern. Ob und inwieweit sich die Corona-Restriktionen bei den Reaktionszeiten dieser Stellen bemerkbar machen, sei laut Franke und Bornberg noch unklar. Ebenfalls ungewiss seien die Auswirkungen von COVID 19-Erkrankungen auf die BU-Quote. (tk)

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LV 1871 feilt an ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung

Die LV 1871 präsentiert Neuerungen ihres Berufsunfähigkeitsschutzes „Golden BU“. Für Studierende und Azubis hebt der Versicherer die maximalen BU-Renten an. Zudem wurden die Regelungen zur Leistungsprüfung angepasst, die Nachversicherungsgarantie erweitert und die Zukunftsgarantie überarbeitet.

Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung „Golden BU“ hat die Lebensversicherung von 1871 a. G. München (LV 1871) eine Überarbeitung unterzogen. Zu den Neuerungen zählt die Anhebung der der maximalen BU-Renten für Studierende und Auszubildende. So können Studierende vieler Studiengänge nun bis zu 2.000 Euro monatlich absichern. Für viele Auszubildende beträgt die maximale Absicherungssumme jetzt 1.500 Euro im Monat. Das gilt für den Großteil der kaufmännischen und medizinisch-technischen Ausbildungsberufe sowie insbesondere für wirtschaftswissenschaftliche Studiengänge, Ingenieursstudiengänge, Jura und Medizin.

Regelungen der Leistungsprüfung angepasst

Um die Golden BU noch transparenter zu gestalten, hat die LV 1871 die Regelungen zur Leistungsprüfung angepasst. So wird in den neuen Bedingungen konkretisiert, wann Studierende als berufsunfähig gelten, wobei auf den tatsächlichen Studienalltag abgestellt wird. Auch bei Auszubildenden ergibt sich eine Veränderung in der Leistungsprüfung: Ab sofort stellt der Versicherer entweder auf die Ausbildungsfähigkeit oder auf den angestrebten Ausbildungsberuf ab. Dabei gilt der für den Versicherten vorteilhaftere Bezug.

Nachversicherungsgarantie erweitert

Ändern sich die Lebensumstände des Versicherten, lassen sich Anpassungen der Versicherungssummen im Rahmen der ereignisabhängigen Nachversicherungsgarantie vornehmen. Ergänzend zu den 16 bestehenden Ereignissen haben Versicherte diese Möglichkeit ab sofort auch bei Abschluss einer akademischen Weiterqualifizierung. Dies gilt auch beim Wechsel aus einem mindestens ein Jahr laufenden sozialversicherungspflichtigen Teilzeitjob oder befristetem Arbeitsverhältnis in eine unbefristete Vollzeitstelle.

Zukunftsgarantie überarbeitet

Auch die Zukunftsgarantie hat die LV 1871 einer Überarbeitung unterzogen. Nun können Versicherte ihre Berufseinstufung sowie die Obergrenze für die Nachversicherungsgarantie jetzt auch bei einem Schulwechsel oder der Versetzung in die gymnasiale Oberstufe überprüfen lassen. Eine Verdopplung der BU-Rente, die bislang nur beim Abschluss eines Studiums oder einer Ausbildung möglich war, kann nun auch zu Beginn eines Studiums oder einer Ausbildung erfolgen – maximal bis zu den für den jeweiligen Beruf geltenden Höchstrenten.

Mit Berufseinstieg besteht für junge Kunden zudem die Option, gegen Mehrbeitrag eine Leistung bei Arbeitsunfähigkeit einzuschließen – ohne erneute Risikoprüfung. Wurde der Vertrag mit einer bestimmten medizinischen Ausschlussklausel abgeschlossen, können Versicherte diese innerhalb von 12 Monaten nach erstmaligem Eintritt in das Berufsleben überprüfen lassen.

Weitere Neuerungen für Versicherungsnehmer aller Altersgruppen beziehen sich auf die Verbesserung der Wiedereingliederungshilfe, einen leistungsstärkeren AU-Baustein, eine transparentere Regelung zur Leistungsprüfung bei Unterbrechungen der Berufstätigkeit und Anpassungen bei den (Standard-)Risikofragen. (tk)

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