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BU

„Aktuellerer Leistungsauslöser als Handy-Nutzung schwer vorstellbar“

Im Rahmen eines umfangreichen BU-Updates präsentiert Swiss Life etliche Neuerungen. Auch die Grundfähigkeitsversicherung wurde über­arbeitet und Leistungen erweitert. Um Vermittler bei der Beratung optimal zu unterstützen, hat Swiss Life zudem weiter an den Services gefeilt.

Interview mit Jan-Peter Diercks, Leiter Intermediärvertrieb bei Swiss Life Deutschland
Herr Diercks, in Covid-19-Zeiten erleben die Menschen, wie wichtig finanzielle Absicherung ist. Wächst auch die Bereitschaft, tatsächlich etwas dafür zu tun?

Corona hat die Menschen sensibilisiert. Das vorher eher theoretische Risiko, schwer zu erkranken, war von jetzt auf gleich sehr präsent und im unmittelbaren Umfeld real spürbar. Infolgedessen haben sich viele Menschen auch mit der Gefahr, womöglich aufgrund einer Erkrankung aus dem Berufs­leben aussteigen zu müssen, und den finanziellen Folgen intensiver auseinandergesetzt. Um auch in schwierigen Zeiten finanziell selbstbestimmt leben zu können, ist es wichtig, sich frühzeitig gegen den Verlust der Arbeitskraft abzusichern.

Neben einem BU-Schutz bieten Sie auch eine Grund­fähigkeitsversicherung an. Das Produkt wird ja oftmals als BU zweiter Wahl etikettiert, ist aber inzwischen vom Markt nicht mehr wegzudenken. Wie nehmen Sie die Entwicklung wahr?

Die Grundfähigkeitsversicherung etabliert sich immer deutlicher als zweites Standbein neben der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) bzw. als sinnvolle Ergänzung. Es handelt sich hier übrigens nicht, wie vielfach vermutet, nur um ein abgespecktes Angebot für den Fall, dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) nicht darstellbar ist. Vielmehr handelt es sich um zwei unterschiedliche Konzepte, die beide ihre Berechtigung haben. Der wichtige Unterschied zu einer BU: Die Leistung bei einer Grundfähigkeitsversicherung wie dem Swiss Life Vitalschutz fließt selbst dann, wenn man seinen Beruf noch ausüben kann. Damit bieten wir all denjenigen Menschen einen sehr gut durchdachten finanziellen Schutz ihrer Arbeitskraft, wenn für sie eine BU aus diversen Gründen nicht infrage kommt.

Während eine BU auf die berufliche Tätigkeit abzielt, stehen bei einer Grundfähigkeitsversicherung bestimmte Fähigkeiten im Fokus. Welche Variante nun im Einzelfall geeigneter sein mag, hängt von individuellen Faktoren wie Vorerkrankungen, Berufsbild, vorhandenem Budget und nicht zuletzt vom Verständnis der jeweiligen Leistungsdefinitionen ab. Gerade Personen, bei deren Tätigkeit es in besonderem Maße auf bestimmte Fähigkeiten ankommt, fühlen sich mit einer Grundfähigkeitsversicherung erfahrungsgemäß besser abgesichert.

Swiss Life hat vor Kurzem ihre Grundfähigkeitsver­sicherung runderneuert. Kamen weitere Fähigkeiten hinzu?

Seit März 2021 gibt es den Swiss Life Vitalschutz zur Absicherung von Grundfähigkeiten mit bis zu 26 Leistungsauslösern. In den Tarifmodellen sind möglichst viele Grundfähigkeiten enthalten, die im Alltag der Menschen elementar sind. Bereits bei Verlust von nur einer Grundfähigkeit sind die Versicherten von der Pflicht zur Beitragszahlung befreit und Swiss Life zahlt die Grundfähigkeitsrente bis zum Ende der Leistungsdauer bzw. solange die Beeinträchtigung besteht. Zu den bisher bekannten 22 Leistungsauslösern kamen vier weitere hinzu: Schieben und Ziehen, Tastatur benutzen, Smartphone/Tablet benutzen und Fahrradfahren. Die Grundfähigkeit Autofahren wurde zudem um das Ein- und Aussteigen erweitert.

Somit sind bis zu 26 Grundfähigkeiten in drei unterschiedlichen Tarifmodellen versicherbar, um sich finanziell vor dem Verlust von Grundfähig­keiten zu schützen. Die neuen Leistungsauslöser Schieben und Ziehen, Tastatur benutzen, Smartphone/Tablet benutzen und Fahrradfahren sind in allen drei Tarifmodellen enthalten.

Die Nutzung eines Smartphones ist im Alltag nicht mehr wegzudenken. Sollten Vermittler hier in der Beratung ansetzen?

Fast jeder benutzt heutzutage ein Handy intuitiv. Aber kaum jemand macht sich Gedanken darüber, wie stark die Handgelenke und Finger durch das ständige Tippen und Wischen tatsächlich beansprucht werden. Sollte man das Smartphone nicht mehr richtig bedienen können, und zwar egal ob mit der linken oder rechten Hand, greift dieser Leistungsauslöser und führt zur Auszahlung der vereinbarten Leistung. Ein aktuellerer und verständlicherer Leistungsauslöser als die Handy-Nutzung ist schwer vorstellbar, hier sollten alle Vermittler bei ihren Kunden also auf offene Ohren stoßen.

Der Vitalschutz enthält jetzt auch eine Infek­tionsklausel. Was heißt das konkret?

Wir haben im neuen Swiss Life Vitalschutz die Infektionsklausel in den allgemeinen Versicherungsbedingungen hinzugefügt, die bisher nur in der BU zur Verfügung stand. Insbesondere das Versorgungswerk KlinikRente profitiert von dieser Neuerung mit seiner Grundfähigkeits­lösung KlinikRente.Vitalschutz. Schließlich sind im Gesundheitswesen besonders viele Beschäftigte dem Risiko einer ansteckenden Erkrankung oder Infektion ausgesetzt. Unter Umständen kann bei bestimmten Infektionen die Ausübung der beruflichen Tätigkeit ganz untersagt werden.

Bei Ihrem BU-Update lag der Fokus auf dem Thema Teilzeit. Was hat sich für Teilzeit­beschäftigte geändert?

Mit der neuen Günstigerprüfung bieten wir eine attraktive Lösung speziell für alle Beschäftigten in Teilzeit: Wer weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann, ist nach der neuen Günstigerprüfung berufsunfähig. Dabei ist es unerheblich, ob die versicherte Person die Teilzeittätigkeit bereits seit Vertragsabschluss ausübt oder erst später damit begonnen hat. Führt beispielsweise die psychische Erkrankung bei einer in Teilzeit tätigen Bankkauffrau dazu, dass sie statt wie bisher vier Stunden täglich nur noch 2,6 Stunden arbeiten kann, würde lediglich ein Berufsunfähigkeitsgrad von 35% erreicht. Da das Restleistungsvermögen der Kundin aber weniger als drei Stunden täglich beträgt, kann als Folge der neuen Günstigerprüfung die Berufs­unfähigkeitsrente gezahlt werden. Und wir machen dabei auch keinen Unterschied, ob ein Kunde bereits bei Vertragsschluss in Teilzeit gearbeitet oder sich erst später dafür entschieden hat. Die Günstigerprüfung bei Teilzeit ist ein fester Vertragsbestandteil und bietet klare Vorteile für die Vermittlerschaft: Eine ausdrückliche Beratung oder eine Beratungsdokumentation sind nicht erforderlich.

Sie haben auch Ihr Serviceangebot weiter ausgebaut. Welche Erleichterungen bringt dies für Vermittler und deren Kunden?

Wir wollen unsere Servicequalität kontinuierlich weiterentwickeln und die Maßnahmen entlang der Wertschöpfungskette stetig optimieren, um für Kunden und Vermittler den Weg vom Antrag bis zum Vertrag noch angenehmer und einfacher zu gestalten. Im Rahmen des Updates haben wir weitere Verbesserungen bei den Annahmerichtlinien vorgenommen: Mehr als 150 Krankheitsbilder hat Swiss Life mittlerweile überprüft und an den medizinischen Fortschritt und die eigene Schadenerfahrung angepasst. Dadurch lassen sich jetzt in vielen Fällen verbesserte Annahme-Entscheidungen treffen. Durch die effizienteren Prozesse konnte die Nachbearbeitungsquote bereits um bis zu 50% gesenkt werden. In der Folge hat sich auch die Durchlaufzeit von der Antragstellung bis zur Policierung um ebenfalls rund 40% reduziert.

Auch im Voranfragen-Service sorgen weitere Verbesserungen dafür, dass bei vielen Vorerkrankungen auf Fragebögen und Hausarztberichte verzichtet werden kann, weil die Beantwortung der Gesundheitsfragen eine eindeutige Risiko­einschätzung ermöglicht. Mit diesen Maßnahmen erfüllen wir unseren Auftrag, immer mehr Menschen zu finanzieller Selbstbestimmung zu verhelfen. Diesen Weg werden wir kontinuierlich weiter ausbauen.

Fachwissen tanken beim AKS-Symposium

Zeitgemäße Lösungen und Konzepte zur Arbeitskraftabsicherung (AKS) sind Thema der AssCompact Wissen Veranstaltung „AKS-Symposium“, das am 23. September in hybridem Format stattfindet – vor Ort in Berlin und online auf der digitalen Veranstaltungsplattform DKM365. Auch Swiss Life als Partner des Symposiums ist mit einem Vortrag vertreten. Weitere Informationen zu Anmeldung und Programm finden Sie unter asscompact.de/aks-symposium.

Diesen Artikel lesen Sie auch in der AssCompact Sonderedition „Arbeitskraftabsicherung“ und in unserem ePaper.

Bild oben: © REDPIXEL – stock.adobe.com; Porträtfoto: © Swiss Life

 
Interview mit
Jan-Peter Diercks

BU: Flexibler Schutz – denn das Leben verändert sich

Nach wie vor unterschätzen viele Beschäftigte ihr BU-Risiko. Mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung kann man sich entsprechend absichern. Da das Leben nicht geradlinig verläuft, ist es wichtig, dass der Versicherungsschutz auf die Bedürfnisse der Kunden in den jeweiligen Lebenslagen zugeschnitten ist.

Ein Beitrag von Maximilian Buddecke, Leiter des Partner- und Kooperations­vertriebs der Bayerischen und Vorstand der Bayerische Prokunde AG

„You can’t stop the waves, but you can learn how to surf“, lautet ein bekanntes Zitat von Jon Kabat-Zinn, Begründer der modernen Achtsamkeitsbewegung. Das Leben verläuft niemals stetig, sondern ist dauernder Veränderung unterworfen. Zu den großen Einschnitten im Leben gehören sicherlich der Auszug aus dem Elternhaus, der Abschluss von Schule, Studium oder Ausbildung und die Familiengründung. Aber auch weniger planbare Veränderungen wie neue Partnerschaften, Trennungen, Jobwechsel und Krankheiten sind Bestandteile des Lebens. Die Pandemie hat vielen Menschen zusätzlich vor Augen geführt, dass das Leben nie geradlinig verläuft und Veränderungen auf uns zukommen.

Wenn der Körper oder die Psyche nicht mehr können

Jeder vierte Beschäftigte in Deutschland kann aufgrund gesundheitlicher Probleme irgendwann nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr arbeiten. Über 400.000 Menschen beantragen deshalb jährlich eine Erwerbsunfähigkeitsrente. Erkrankte haben aber oftmals kaum Chancen, eine Erwerbsminderungsrente zu beziehen. So hat die Rentenversicherung im Jahr 2020 mehr als zwei von fünf Anträgen auf Erwerbsminderungsrente abgelehnt. Mehr als 42% derjenigen, die wegen Berufsunfähigkeit in Rente wollten, scheiterten mit ihrem Antrag. Die Zahl der abgelehnten Anträge stieg von 2019 auf 2020 deutlich an. Wer für solche Fälle nicht privat vorsorgt, kommt in eine prekäre Lage.

BU-Risiko wird nach wie vor unterschätzt

Trotzdem verkennen immer noch zu viele Menschen das Risiko und haben auch keine Absicherung. Dabei kann es jeden treffen: Ein Bäcker entwickelt eine Mehlallergie und kann seinen Beruf nicht mehr ausüben. Ein Lehrer traut sich aufgrund eines Burn-outs nicht mehr vor die Klasse. Die Beispiele sind zahlreich und eventuelle Spätfolgen der aktuellen Pandemie sind noch gar nicht dabei. Vor allem bei Fehlzeiten aufgrund von psychischen Störungen lässt sich in den letzten Jahren eine kontinuierliche Zunahme feststellen. Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) schützt vor den finanziellen Folgen, wenn man wegen einer Erkrankung oder nach einem Unfall nicht mehr arbeiten kann. Die staatliche Absicherung ist – wenn man sie denn bekommt – dann viel zu gering, um seinen bisherigen Lebensstandard zu halten. Doch wie kann man sich am besten absichern? Wenn das Leben nicht linear läuft, muss dementsprechend auch die Absicherung flexibel gestaltet werden können.

BU als elementarer Bestandteil der Absicherung

Die Versicherungsgruppe die Bayerische hat erkannt, dass Absicherung den Bedürfnissen der Menschen und deren veränderter Lebenssituation entsprechen muss. Bei den BU-Tarifen der Bayerischen stehen Flexibilität und die Bedürfnisse der Kunden im Vordergrund. Kunden profitieren von zahlreichen Möglichkeiten der Nachversicherung sowie der nachträglichen Anpassung ihrer Policen. Starten können Eltern die Absicherung bei der Bayerischen schon für ihre Kleinsten ab drei Jahren mit der Grundfähigkeitsversicherung. Mit Eintritt in das Berufsleben kann in eine BU gewechselt werden. Danach ist es dem Kunden möglich, über sein ganzes Leben hinweg immer wieder Nachversicherungen und zusätzliche Optionen in seinen Versicherungsschutz zu integrieren (siehe Grafik). Ein direkter Einstieg in eine BU ist ab dem 15. Lebensjahr möglich. Je nachdem, welchen Lebenssituationen die Kunden ausgesetzt sind, können sie ihren Tarif individuell anpassen. So können beispielsweise während Ausbildung oder Studium, im Laufe der Berufslaufbahn oder zur Familiengründung Anpassungen vorgenommen werden.

Auch können Kunden ihren Versicherungsschutz erhöhen. Solange sie das 45. Lebensjahr nicht erreicht haben, ist es ihnen in den ersten fünf Vertragsjahren möglich, den BU-Schutz nachträglich auf eine Jahresrente von 36.000 Euro zu erhöhen. Für gewöhnlich sind 30.000 Euro am Markt das Maximum – und auch nur bis zum 35. Lebensjahr. Eine erneute Risikoprüfung ist nicht notwendig. Sollte eine Nachversicherung anfallen, so besteht für Versicherte die Möglichkeit, den BU-Schutz bis zum 50. Lebensjahr beliebig oft anzupassen. Auch hier gilt das Maximum von 36.000 Euro Jahresrente.

Die Versorgungslücke schließen

Nachdem der Gesetzgeber das Renteneintrittsalter erhöht hat, laufen BU-Versicherte demnach öfters Gefahr, eine Versorgungslücke zu haben. Diese Lücken können durch die Anpassung des Versicherungsschutzes geschlossen werden. Die Bayerische hat die zahlreichen Möglichkeiten der Nachversicherung in den vergangenen Jahren ausgeweitet. Diese kann künftig im bestehenden Vertrag ohne erneute Gesundheits- und ohne erneute Risikoprüfung erfolgen. Auch Raucherverhalten und Body Mass Index (BMI) werden nicht mehr abgefragt. Zudem erfolgt dadurch nun eine Dynamisierung der nachversicherten Vertragsteile analog zum ursprünglichen Vertrag.

Mit der 2020 eingeführten Teilzeitklausel stellt die Bayerische Teilzeittätige Vollzeittätigen gleich, indem künftig im Leistungsfall auch die Pflege von Angehörigen oder die Tätigkeit im Haushalt mit einbezogen wird. Gerade junge Kunden profitieren zudem von der sogenannten Erweiterungsgarantie für Schüler, Auszubildende und Studenten bei Aufnahme eines Studiums und bei Berufseinstieg. Im Rahmen dessen können sie ihre Berufsgruppeneinstufung überprüfen lassen und nachträglich eine Beitragsdynamik einschließen. Bei erstmaliger Aufnahme einer unbefristeten Berufstätigkeit können sie zudem im Rahmen der Nachversicherung ihre Jahresrente um bis zu 12.000 Euro aufstocken.

Flexibilität meets Stabilität

Zahlreiche Studien zeigen, dass Berufsunfähigkeit eine immer größere Rolle in unserer Gesellschaft einnimmt. Menschen für das Thema BU zu sensibilisieren, ist deshalb wichtig – genauso wie ein guter BU-Anbieter, der sich durch Stabilität auszeichnet und krisenfest aufgestellt ist wie die Versicherungsgruppe die Bayerische. Auch das sind neben der hohen Flexibilität wichtige Kriterien, die vor Abschluss einer Versicherung im Bereich Biometrie zu berücksichtigen sind. Das Leben verändert sich stetig. Mit der richtigen Absicherung in den jeweiligen Lebenslagen kann man Veränderungen entspannter entgegenblicken und finanzielle Konsequenzen umschiffen.

Wissen vertiefen beim AKS-Symposium

Zeitgemäße Lösungen und Konzepte zur Arbeitskraftabsicherung (AKS) sind Thema der AssCompact Wissen Veranstaltung „AKS-Symposium“, das am 23. September in hybridem Format stattfindet – in Berlin und auf der digitalen Veranstaltungsplattform DKM365. Auch die Bayerische als Partner des Symposiums ist mit einem Vortrag vertreten. Weitere Informationen zu Anmeldung und Programm finden Sie unter asscompact.de/aks-symposium.

Diesen Artikel lesen Sie auch in der AssCompact Sonderedition „Arbeitskraftabsicherung“ und in unserem ePaper.

Bild oben: © Мария Неноглядова – stock.adobe.com; Porträtfoto: © die Bayerische

 
Ein Artikel von
Maximilian Buddecke

Corona hat das Bewusstsein für das BU-Risiko geschärft

Die Pandemie hat die Menschen für das Thema Berufsunfähigkeit sensibilisiert, aber auch verunsichert, ob an Covid-19 Erkrankte überhaupt noch BU-Schutz erhalten. Wie Versicherer in der Praxis mit dieser Frage umgehen, zeigt das Beispiel HDI.

Ein Beitrag von Michael Rosch, Leiter des Produktmanagements bei der HDI Lebensversicherung AG

Nur rund ein Viertel der Berufstätigen hat sich gegen den Verlust der eigenen Arbeitskraft abgesichert, dabei sind die Voraussetzungen optimal. Kompetente Vermittler bieten eine umfassende Beratung, BU-Anbieter wie HDI liefern neben ausgezeich­neten Produkten auch Top-Bedingungswerke und exzellente Services. Trotzdem hat sich die Abdeckungsquote auf ein mehr oder weniger stabiles Viertel eingependelt.

Corona sensibilisiert und verunsichert

Was intensive Aufklärung, kompetente Beratung und selbst das Aufmalen von Schreckensszenarien nicht geschafft haben, gelingt offenbar der Corona-Krise. 2020 konnte HDI im Biometriegeschäft eine positive Steigerung im zweistelligen Bereich verzeichnen und führt diese erstaunliche Entwicklung auf die Pandemie zurück. Corona hat das Bewusstsein der Menschen für das BU-Risiko geschärft, indem es ihnen ihre Verletzlichkeit vor Augen geführt hat. Zum Gefühl der Verletzbarkeit kommt die Verunsicherung, inwieweit Menschen, die an Covid-19 erkrankt sind, überhaupt noch einen BU-Schutz erhalten. Erfahrene BU-Anbieter wie HDI können Klarheit geben: Es gibt keine speziellen Antragsfragen zu Corona-Erkrankungen. Infektionen werden durch die aktuellen Gesundheitsfragen abgedeckt. Das heißt: Es gibt keine allgemeinen Ausschlüsse von Viruserkrankungen im Rahmen der aktuellen Berufsunfähigkeitsversicherung.

Für Menschen, die eine Covid-19-Erkrankung hinter sich haben, bedeutet dies: Sofern die Corona-Infektion milde sowie folgenlos ausgeheilt ist, hat dies keine Auswirkungen auf die Annahme. Hier reicht eine Bestätigung des Kunden über die folgenlose Ausheilung der Infektion aus. Bei schweren Verläufen mit Krankenhaus­aufenthalt oder einer Lungenentzündung etc. oder mit bestehenden Folgen wird der Antrag sechs Monate zurückgestellt. Danach erfolgt eine kundenindividuelle Prüfung mit den erforder­lichen ärztlichen Berichten bzw. Befunden. Wichtig: Eine Infektion mit Covid-19 ist per se kein Grund für Risikoaufschläge.

Arbeitswelt vor grundlegender Transformation

Der Beruf ist der Lebensbereich, der sich in den kommenden Jahren am stärksten verändern wird. Die Treiber: Digitalisierung, Globalisierung und Flexibilisierung. Die Pandemie hat diesem Wandel der Berufswelt nochmals einen ordentlichen Schub gegeben. Die Herausforderungen sind gewaltig – nicht nur für Berufstätige, sondern auch für Versicherer. Denn ändern sich die Arbeitsbedingungen, ändern sich auch die Ansprüche von Berufstätigen an eine bedarfs­gerechte Absicherung.

Nicht nur der BU-Schutz muss diesen Veränderungen Rechnung tragen können, sondern auch die Versicherer. Das heißt, die konkrete Tätigkeit wird stärker in den Fokus rücken. Mit diesem „Pay as you work“-Ansatz hat HDI Ende 2019 einen ersten Anfang gemacht. Mit der Neuordnung der Berufsgruppen können Berufe differenzierter und individueller eingestuft werden. Das erlaubt im nächsten Schritt eine passgenaue Prämienkalkulation bei gleichbleibend hoher Beitragsstabilität und Leistungsqualität.

Daher muss ein Top-Produkt mit Blick auf die Lebensentwürfe der Kunden hochflexibel sein – Stichwort „Whole Life“-Konzept. Dazu gehören zeitgemäße Nachversicherungs­garantien und Berufswechseloptionen, wie sie beispielsweise der BU-Schutz EGO Top von HDI bietet. Worauf kommt es bei der BU noch an?

Verzicht auf abstrakte und konkrete Verweisung

Neben dem am Markt weitestgehend üblichen vollständigen Verzicht auf die abstrakte Verweisung verzichtet HDI in der Erstprüfung zusätzlich auch auf die konkrete Verweisung. Als Maßstab für die erstmalige Feststellung der Berufsunfähigkeit gilt allein der Beruf, den der Kunde vor Eintritt der Berufsunfähigkeit ohne gesundheitliche Einschränkungen ausgeübt hat. HDI setzt auf Leistung ohne Wenn und Aber.

Risikoprüfung: Klare und verständliche Gesundheitsfragen

HDI legt Wert darauf, alle Gesundheitsfragen klar, verständlich und für den Kunden rechts­sicher zu formulieren. Erfahrene Qualitätsver­sicherer wie HDI erhalten von renommierten Ratingagenturen wie beispielsweise Franke und Bornberg seit Jahren Bestnoten für ihre kundenorientierten Gesundheitsfragen. Die Gesundheitsfragen sind wichtig, damit der Versicherer das Risiko angemessen einschätzen kann. Das Ziel ist der gerechte Ausgleich im Kollektiv. Nur dann ist der Versicherer in der Lage, dauerhaft stabile Prämien zu kalkulieren.

Beitragsstabilität: Ein wichtiger Faktor

Generell kann ein Versicherer bei schlechtem Risikoverlauf den Zahlbetrag bis zur Höhe des kalkulierten Bruttobeitrags anheben. Je größer der Abstand, umso größer das Risiko, dass die Beiträge steigen. Vermittler, die eine BU nur über den Zahlbeitrag verkaufen, setzen ihre Kunden einem Preisänderungsrisiko aus. Vermittler sollten deshalb bei der Auswahl der Tarife auf nachhaltige Beitragskalkulation achten, wie HDI sie verfolgt. HDI hat im Bestand des BU-Tarifs EGO, der seit mehr als 20 Jahren am Markt ist, den Zahlbeitrag noch nie erhöht. Das beweist, dass HDI die BU-Beiträge nachhaltig, vorausschauend und solide kalkuliert.

Transparenz im Leistungsfall

Der Leistungsfall ist der „Moment of Truth“. An diesem Punkt steht das Leistungsversprechen des Versicherers auf dem Prüfstand. Hier handelt HDI nach der Maxime „Reden statt Schreiben“: Statt Leistungsprüfung per Schriftverkehr setzt HDI auf telefonischen und persönlichen Kundenkontakt vor Ort und hat mit dem „Vor-Ort-Kunden-Service“ Maßstäbe im Markt gesetzt.

Der Service wird aktiv nachgefragt – sowohl von Vertriebspartnern als auch von Kunden. Damit stehen in der Leistungsprüfung der telefonische und persönliche Kundenkontakt im Fokus. Das Ziel: die Prüfungen möglichst einfach und transparent zu gestalten, offene Fragen direkt zu klären und den Kunden bei der Leistungsantragstellung dabei zu unterstützen, alle erforderlichen Informationen zusammenzutragen. Der intensive Kundenkontakt verbessert die Informationsqualität und reduziert Rückfragen.

Fachwissen tanken beim AKS-Symposium

Zeitgemäße Lösungen und Konzepte zur Arbeitskraftabsicherung (AKS) sind Thema der AssCompact Wissen Veranstaltung „AKS-Symposium“, das am 23. September in hybridem Format stattfindet – in Berlin und auf der digitalen Veranstaltungsplattform DKM365. Auch HDI als Partner des Symposiums ist mit einem Vortrag vertreten. Weitere Informationen zu Anmeldung und Programm finden Sie unter asscompact.de/aks-symposium.

Diesen Artikel lesen Sie auch in der AssCompact Sonderedition „Arbeitskraftabsicherung“ und in unserem ePaper.

Bild oben: © candy1812 – stock.adobe.com; Porträtfoto: © HDI

 
Ein Artikel von
Michael Rosch

Diese BU-Versicherer punkten mit Kundenorientierung

Welche Berufsunfähigkeitsversicherer überzeugen ihre Kunden nicht nur mit Leistung und Verlässlichkeit, sondern auch inpuncto Service und Beratung? Die Analysegesellschaft ServiceValue hat 33 Anbieter auf Basis von Kundenurteilen beleuchtet. Zehn Versicherer schneiden dabei mit Bestnote ab.

Im fünften Jahr in Folge hat die Analysegesellschaft ServiceValue untersucht, welche BU-Versicherer am kundenorientiertesten sind. Für die Vergleichsstudie „Service-Atlas Berufsunfähigkeitsversicherer 2021“ wurden insgesamt 2.465 Kundenurteile zu 31 allgemeinen und spezifischen Service- und Leistungsmerkmalen bei 33 Gesellschaften ausgewertet. Die Merkmale sind in die folgenden fünf Kategorien eingeteilt: Produktangebot, Versicherungsbedingungen, Kundenservice, Kundenberatung, Preis-Leistungs-Verhältnis.

Hohe Zufriedenheit mit Freundlichkeit der Mitarbeiter

In der Gunst der Kunden kommen die Versicherer vor allem in Sachen „Kundenservice“ und „Kundenberatung“ gut weg. Die höchsten Zufriedenheitswerte weisen innerhalb dieser beiden Kategorien die erwartbaren, mitarbeiterbezogenen Merkmale wie Freundlichkeit oder Leichtigkeit der Kontaktaufnahme auf. Einen hohen Kundenzuspruch gibt es auch in der Kategorie „Produktangebot“, und zwar insbesondere bei Produktvielfalt und Qualität der Versicherungsleistungen.

Bei den Bedingungen sehen Kunden Luft nach oben

Weniger überzeugen können die Versicherer in den Kategorien „Preis-Leistungs-Verhältnis“ und „Versicherungsbedingungen“. Unzufrieden sind die Kunden vor allem bei den Merkmalen „Angemessene Beitragshöhe“ und „Klare Hervorhebung der Leistungsausschlüsse“.

Der Auswertung zufolge stellen die Kategorien „Preis-Leistungs-Verhältnis“, „Kundenservice“ und „Kundenberatung“ die höchsten Kundenbindungstreiber dar. Vergleicht man die Einzelmerkmale, haben in der Untersuchung „Angemessenes Preis-Leistungs-Verhältnis“, „Beratungsqualität“, „Fachkompetenz der Mitarbeiter“, „Verlässlichkeit der Aussagen“ und „Angemessene Beitragshöhe“ den stärksten Einfluss auf die Kundenbindung.

Die Versicherer mit der besten Kundenorientierung

Insgesamt zehn Versicherer erhalten nach Auswertung der Kundenurteile von ServiceValue für eine überdurchschnittliche Kundenorientierung die Bestnote „sehr gut“. Insgesamt neun Gesellschaften schneiden mit dem Gesamturteil „gut“ ab. Den Gesamtsieg sichert sich die Provinzial Versicherungsgruppe. Hier die Top Ten in der Übersicht:

  • 1. Provinzial Versicherungsgruppe
  • 2. CosmosDirekt
  • 3. LVM
  • 4. Allianz
  • 5. HUK-COBURG
  • 6. Basler
  • 7. VGH
  • 8. Württembergische
  • 9. CONCORDIA
  • 10. LV 1871

Die Provinzial Versicherungsgruppe ist zugleich Sieger im Einzelranking der Kategorie „Kundenberatung“. LVM schneidet in der Auswertung beim „Kundenservice“ und bei „Versicherungsbedingungen“ im Vergleich am besten ab, während CosmosDirekt im „Preis-Leistungs-Verhältnis“ den Spitzenplatz einnimmt. In der Kategorie „Produktangebot“ holt sich die Allianz den Einzelsieg. Insgesamt zwar nicht in der Spitzengruppe vertreten, aber dennoch eine sehr gute Bewertung in einer oder mehreren Einzelkategorien heimsen als BU-Versicherer Hannoversche, SwissLife, Generali und uniVersa ein.

Bild: © Olha – stock.adobe.com

 

BU: Umorganisation bei Selbstständigen im Blick

Im Rahmen ihrer regelmäßigen Untersuchung der Marktstandards in der BU hat infinma 458 BU-Tarife analysiert. 206 davon konnten zertifiziert werden. Das Analysekriterium „Umorganisation bei Selbstständigen“ wurde in der diesjährigen Untersuchung aufgeteilt und besonders betrachtet.

Bereits seit 2011 veröffentlicht die infinma Institut für Finanz-Markt-Analyse GmbH regelmäßig ihre sogenannten Marktstandards in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU), in deren Rahmen regelmäßig wichtige Qualitätsmerkmale aus den Versicherungsbedingungen analysiert werden. Derzeit werten die Analysten von infinma zu insgesamt 18 Kriterien aus, welche ganz konkreten Ausprägungen es in den Bedingungen tatsächlich gibt. Das Vorkommen dieser Ausprägungen wird dann gezählt, und diejenige Ausprägung, die am häufigsten vorkommt, definiert den Marktstandard im Sinne einer „marktüblichen Durchschnittsregelung“. Bei den 18 näher betrachteten Kriterien handelt es sich um Prognose, rückwirkende Leistung, abstrakte Verweisung, Verzicht auf Umorganisation bei Akademikern, Verzicht auf Umorganisation bei Kleinbetrieben, Kostenbegrenzung bei Umorganisation, Berufswechselprüfung, Leistungsbeginn, Meldefristen, Erhöhungsoption ohne Anlass, Beitragsstundung, befristete Anerkenntnisse, Meldepflicht: Minderung BU, Meldepflicht: Aufnahme Tätigkeit, Nachprüfung, Leistung bei Arbeitsunfähigkeit, Ausscheiden aus dem Beruf und Option auf selbstständige Anschluss-Pflegerente.

18 Kriterien unter der Lupe

Wie üblich vergibt infinma Zertifikate für die Produkte, die in allen 18 Kriterien gleichzeitig den Marktstandard mindestens erreichen oder diesen übertreffen. „Aufgrund der hohen Marktdynamik hatten wir im letzten Jahr auf eine Bewertung des Kriteriums Umorganisation bei Selbstständigen verzichtet. Um die zahlreichen positiven Veränderungen angemessen berücksichtigen zu können, haben wir das Kriterium nun aufgeteilt: zum einen die Umorganisation bei Inhabern von Klein(st)betrieben und zum anderen die Umorganisation bei Selbstständigen mit akademischem Hintergrund“, kommentiert Dr. Jörg Schulz, Geschäftsführer bei infinma, die aktuellen Ergebnisse. „Trotz immer stärker werdender Konkurrenz durch die Grundfähigkeitsversicherung ist für viele Versicherer die BU immer noch das wichtigste Produkt im Bereich der Arbeitskraftabsicherung. Die neuen Marktstandards haben deutlich gezeigt, dass trotz der marktbreit hohen Qualität der Bedingungen immer noch Verbesserungspotenzial vorliegt“, ergänzt Geschäftsführer-Kollege Marc Glissmann. „Viele Anbieter haben hier noch einmal kundenfreundliche Verbesserungen ihrer Bedingungen vorgenommen.“

Umorganisation: bei Inhabern von Kleinbetrieben und von selbstständigen Akademikern

Bei Selbstständigen und Personen mit ähnlichem Status kann vor Anerkennung von BU-Leistungen geprüft werden, ob nicht durch organisatorische Veränderungen der Arbeitsstätte, des Betriebes, der Praxis, der Kanzlei etc. die bisherige Berufsausübung weitergeführt werden kann. Man geht davon aus, dass sich bei einer Umorganisation lediglich das bisherige Beschäftigungsfeld innerhalb des ausgeübten Berufs ändert. Was das Kriterium der Umorganisation bei Selbstständigen mit akademischem Hintergrund betrifft, so hat infinma als Marktstandard den Verzicht auf Umorganisation bei selbstständigen Akademikern mit mindestens 90% Bürotätigkeit festgelegt. 209 der 458 analysierten Tarife beinhalten diese Option. 180 Tarife haben keinen Verzicht auf Umorganisation bei selbstständigen Akademikern.

Was die Umorganisation bei Klein(st)betrieben angeht, lautet der Marktstandard: Verzicht auf Umorganisation bei Kleinbetrieben mit weniger als fünf Mitarbeitern. Bei 202 von 458 analysierten Tarifen ist dies der Fall. 170 untersuchte Tarife beinhalten hingegen keinen Verzicht auf Umorganisation bei Kleinbetrieben.

36 Gesellschaften und 206 Tarife erhalten Zertifikat

Die Veränderungen im Marktstandard haben denn auch zu Änderungen bei den zertifizierten Gesellschaften geführt. Es wurden einige Versicherer neu ausgezeichnet, bei einigen ist das Zertifikat weggefallen. Von den diesmal analysierten 73 Gesellschaften konnten 36 zertifiziert werden. Die Anzahl der insgesamt untersuchten Tarife beträgt 458, 206 davon erhielten von den infinma-Analysten ein Zertifikat.

„Es gibt nach unserer Einschätzung derzeit neben der Umorganisation des Arbeitsplatzes drei Trendthemen: Verlängerungsoption, Teilzeitklausel und Zielgruppenkonzepte für Schüler. Hier könnten im nächsten Jahr erneut Änderungen bei den Marktstandards anstehen“, gibt Marc Glissmann einen Ausblick. (ad)

Die aktuellen Marktstandards können hier eingesehen werden.

Lesen Sie auch: Solide Beitragsstabilität und Transparenz in der BU

Wird Erwerbsunfähigkeits- von Grundfähigkeitsversicherung verdrängt

Bild: © Ralf Geithe – stock.adobe.com

 

Solide Beitragsstabilität und Transparenz in der BU

Steigen die BU-Prämien im Zuge der Corona-Pandemie an? Wie sieht es mit den Anpassungen von Überschussbeteiligung, Bonussatz und Co. am Markt der deutschen Lebensversicherer aus? Wie bereitwillig geben die Gesellschaften über ihre Absicherungskonzepte Auskunft? Eine infinma-Umfrage gibt Antworten.

<p>Wie es um die Beitragsstabilität in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) bei den deutschen Lebensversicherern bestellt ist, hat die infinma Institut für Finanz-Markt-Analyse GmbH jüngst wieder im Rahmen einer Umfrage unter die Lupe genommen. Dabei stand besonders die Frage im Vordergrund, ob der jeweilige Versicherer in den letzten 10, 15, 20 oder mehr als 20 Jahren auf die Anpassung der Überschussbeteiligung im BU-Bestand verzichtet hat. Geschaut haben die Analysten auf den Bonussatz und den Sofortverrechnungssatz, die vom Versicherer im angegebenen Zeitraum nicht geändert worden sein sollten, sodass die Zahlprämien für die Kunden konstant geblieben sind. </p><h5>Steigende BU-Prämien durch Corona Fehlanzeige</h5><p>„Das Thema Stabilität der BU-Prämien im Bestand ist für Vermittler und Kunden unverändert aktuell. Das gilt umso mehr, als es inzwischen einige Kreise zu geben scheint, die aus der Corona-Pandemie steigende BU-Prämien herleiten wollen“, kommentiert infinma-Geschäftsführer Dr. Jörg Schulz. „Unsere Umfrage hat erneut bestätigt, dass die Versicherer durchweg solide und auskömmlich kalkuliert haben und Prämienanpassungen im Bestand bisher die Ausnahme gewesen sind.“ Sein Geschäftsführer-Kollege Marc Glissmann ergänzt, dass im Hinblick auf die Beitragsstabilität komplexere Modelle noch nicht hätten nachweisen können, dass sie zu signifikant besseren Ergebnissen führten.</p><h5>33 Gesellschaften mit maximaler Beitragsstabilität</h5><p>Laut der aktuellen infinma-Umfrage verfügen 33 der teilnehmenden Gesellschaften über maximale Beitragsstabilität, was so viel bedeutet, dass sie bereits seit über 21 Jahren keine Anpassung mehr vorgenommen haben. Acht Gesellschaften bescheinigen die Analysten von infinma langjährige Beitragsstabilität, das heißt mit anderen Worten, es gab seit bis zu 20 Jahren keine Anpassung mehr. </p><p>Infinma nutzt die jährliche Abfrage zur Beitragsstabilität in der BU auch regelmäßig dazu, zusätzliche Informationen zum Geschäftszweig abzufragen. In diesem Jahr ging es dabei schwerpunktmäßig um alternative Absicherungskonzepte wie die Erwerbsunfähigkeits- und die Grundfähigkeitsversicherung. Neben konkreten Zahlen zu Leistungsfällen wurde auch nach praktischen Beispielen gefragt. Abgerundet wurde die Umfrage mit Angaben zur Geschäftsentwicklung in den einzelnen Biometriebereichen.</p><h5>35 Gesellschaften tun sich als besonders transparent hervor</h5><p>Immer mehr Versicherer haben laut infinma erkannt, dass Transparenz ein gutes Mittel ist, um Kunden zu überzeugen und haben daher die Möglichkeit genutzt, Angaben zur Erwerbs- und Grundfähigkeitsversicherung zu machen. Die Auskunftsbereitschaft der Versicherer gegenüber dem Vorjahr habe sich hier weiter verbessert, so infinma. Allerdings variiere der Umfang, in dem die Fragen zur Transparenz beantwortet worden seien, erheblich. Daher führt infinma in einer Tabelle die Anbieter als „besonders transparente BU-Versicherer“ auf, die den Fragebogen umfassend bearbeitet haben. Teilweise seien die Antworten der Versicherer jedoch nur für den internen Gebrauch bei infinma freigegeben worden, weshalb das Analysehaus nach eigener Aussage auf eine systematische Veröffentlichung von Ergebnissen zum Transparenzteil der Umfrage verzichtet. In der Tabelle der transparenten BU-Versicherer finden sich 35 Gesellschaften. </p><p>Diese und die Auflistung der Unternehmen bezüglich ihrer Beitragsstabilität werden laut infinma gegebenenfalls aktualisiert, sofern im Nachhinein noch weitere Versicherer Antworten nachreichen. Zu finden sind die Ergebnislisten <a href="https://www.infinma.de/ergebnisse_bu_praemien.php&quot; target="_blank" >hier</a> und <a href="https://www.infinma.de/transparente_vs.php&quot; target="_blank" >hier</a>. (ad)</p><p><i class="font-twelve-italic" >Bild: © tomertu – stock.adobe.com</i></p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/5081460C-CE2D-49B0-B2DB-98A243504935"></div>

 

LV 1871: BU digital erleben mit Augmented Reality

Die LV 1871 macht Berufsunfähigkeitslösungen für Makler und Endkunden mithilfe von Augmented Reality (AR) erlebbar. Auf diesem Weg sollen neue digitale Aktivierungsmöglichkeiten in der Kundenansprache für Vermittler geschaffen werden.

Eine neue Marketingkampagne der LV 1871 bringt Augmented Reality (AR) in die Versicherungsbranche: Kunden und Geschäftspartner erhalten in einem 3-D-Erlebnis die Möglichkeit, die Berufsunfähigkeitslösungen der LV 1871 in allen Facetten kennenzulernen. Mithilfe der Technologie möchte der Versicherer neue digitale Aktivierungsmöglichkeiten in der Kundenansprache für Vermittler schaffen.

Für das AR-Erlebnis hat die LV 1871 die bereits bekannte Astronauten-Werbekampagne der Golden-BU-Lösungen abgewandelt: In der AR-Version bildet sich um den Astronauten ein System aus virtuellen Monden und Planeten, die über den Browser oder das Smartphone erkundet werden können. Wird eines der Objekte angeklickt, öffnet sich ein Pop-up-Fenster mit Hintergrundinformationen zur Golden BU. Über einen Button können vertiefende Informationen abgerufen werden.

In die virtuelle mobile Umgebung kommen Makler und Kunden mithilfe eines QR-Codes oder eines Links. Der Versicherer bietet zwei Versionen an: Eine richtet sich speziell an Vermittler, die andere an Endkunden. Letztere können Makler gezielt für ihre digitale Kundenansprache verwenden. Mit einer angepassten Version können sie die AR-Erfahrungen in unterschiedlichen Online-Kanälen einsetzen wie beispielsweise in die E-Mail-Kommunikation bzw. Newsletter. Mehr Informationen gibt es unter https://www.lv1871.de/lv/ (ad)

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Aktuare mit neuen Analysen: So hat sich das BU-Risiko gewandelt

In Deutschland wird weiterhin jeder Vierte mindestens einmal im Leben berufsunfähig. Wie neue Analysen der Deutschen Aktuarvereinigung weiter zeigen, haben Frauen bis 40 inzwischen ein deutlich höheres BU-Risiko als noch vor 20 Jahren. Berufsunfähige kommen heutzutage schneller in den Beruf zurück.

Die Deutsche Aktuarvereinigung e.V. (DAV) hat in einer Online-Pressekonferenz neue Untersuchungen zum Thema Berufsunfähigkeit vorgelegt. Beleuchtet wurde unter anderem die Eintrittswahrscheinlichkeiten für Berufsunfähigkeit sowie das Thema Reaktivierung, also die Rückkehr der Berufsunfähigen ins Arbeitsleben. Den Erkenntnissen zufolge gilt nach wie vor: Bis zum Renteneintritt wird jeder Vierte mindestens einmal in seinem Arbeitsleben berufsunfähig. Berufsunfähigkeit bleibt damit eines der größten existenzbedrohenden Gefahren.

Frauen bis 40 haben heutzutage höheres BU-Risiko

Für Frauen bis 40 Jahre hat sich die Gefahr sogar erhöht. So weisen sie ein um über 30% erhöhtes BU-Risiko als noch vor 20 Jahren zum Zeitpunkt der vorangegangen Untersuchung, der DAV-Tafel 1997. „In dieser Versichertengruppe sind laut Daten der Rentenversicherung erheblich mehr Schadenfälle aufgrund psychischer Erkrankungen festzustellen“, erklärte der DAV-VorstandsvorsitzenDr. Herbert Schneidemann. Anders bei den Männern: Hier zeigen sich in dieser Altersgruppe keine signifikanten Veränderungen.

Frauen und Männer ab 40 weniger gefährdet als vor 20 Jahren

Als erfreulich bezeichneten die Aktuare die Entwicklung sowohl bei Männern als auch bei Frauen jenseits der 40: Bei weiblichen Versicherten hatsich die Wahrscheinlichkeit, berufsunfähig zu werden, um 36% verringert, bei den männlichen Altersgenossen um etwa 45%. Diese Entwicklung spiegle die Veränderung der Arbeitswelt wider. Zum einen seien immer weniger Personen in körperlich anstrengenden Berufen tätig und zum anderen würden generell die körperlichen Anforderungen in vielen Berufen sinken, so Dr. Schneidemann.

Anstieg psychischer Leiden, aber Rückgang anderer BU-Ursachen

Waren Anfang der 1990er-Jahre noch körperliche Gebrechen der häufigste Grund, warum jemand seine Arbeit aufgeben musste, sind inzwischen psychische Leiden die Hauptursache für eine Berufsunfähigkeit. So ist nahezu jeder dritte BU-Leistungsfall auf psychische Ursachen zurückzuführen, Tendenz steigend. Diese Zunahme von BU-Schadenfällen infolge psychischer Erkrankungen werde aber den Aktuaren zufolge durch den Rückgang anderer BU-Ursachen wie etwa Erkrankungen des Bewegungsapparats und Herz-Kreislauf-Erkrankungen überkompensiert.

Schnellere Rückkehr in den Beruf – zumindest in den ersten ein bis zwei Jahren

Wie die DAV-Untersuchungen zudem ergaben, kehren Versicherte heutzutage nach einer BU-Erkrankung schneller in den Beruf zurück als vor 20 Jahren. So nehmen 19% innerhalb der ersten 24 Monate wieder ihren zuletzt ausgeübten Beruf auf. Vor 20 Jahren waren es nur 11%. Anders verhält es sich aber bei Personen, die drei bis zehn Jahre berufsunfähig sind. Während nach der DAV-Tafel 1997 I rund 26% der Invaliden in diesem Zeitraum in den Job zurückkehrten, sind es laut Ergebnissen der DAV-Tafel 2021 nur 16%.

Keine Rückschlüsse auf Prämienentwicklung

Dr. Schneidemann betonte mit Blick auf die DAV-Erkenntnisse, dass sie keine Rückschlüsse auf mögliche Preisentwicklungen für den BU-Versicherungsschutz zulassen würden. Denn die Prämien würden unternehmensindividuell berechnet und von einer Vielzahl von Faktoren abhängen. Dazu gehöre neben der Entwicklung des Rechnungszinses beispielsweise auch die Zusammensetzung des jeweiligen Kollektivs.

Folgen von Corona und Long-COVID noch nicht absehbar

Noch keine Vorhersage lässt sich darüber treffen, welche Konsequenzen die Pandemie auf die BU-Leistungsfälle hat, zumal sich mögliche Langzeitfolgen bzw. Veränderungen des Arbeitsmarktes erst in den nächsten Jahren zeigen werden, so die Aktuare. „Nach unserer Einschätzung können die potenziellen Auswirkungen aber auf jeden Fall durch das kollektive Geschäftsmodell der Lebensversicherung, zusammen mit gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitspuffern in der Kalkulation und der Reservierung sowie glättenden Mechanismen zum Beispiel der Rückversicherung weitestgehend abgefedert werden“, unterstrich Dr. Schneidemann. Zudem seien auch die Folgen von Long-COVID noch nicht absehbar.

Zu den DAV BU-Tafeln

Die DAV BU-Tafeln bestehen aus altersabhängigen Eintrittswahrscheinlichkeiten für Berufsunfähigkeit, Sterblichkeit der Aktiven und Berufsunfähigen und Reaktivierung der Berufsunfähigen. Von Bedeutung sind die Tafeln insbesondere für die Reservierung der Bestände von BU-Policen. Zugleich stellen sie eine Orientierung für die verantwortlichen Aktuare der Lebensversicherer dar. Die Tafeln sind nicht verbindlich.

Für die DAV Tafel 2021 wurden Versichertendaten aus anonymisierten Rückversicherungsdatenschlüssen im Beobachtungszeitraum 2011 bis 2015 herangezogen, insgesamt rund 59 Millionen Beobachtungsjahre sowie auch Fälle von knapp 155.000 Neuinvaliden. In die Analyse eingeflossen sind Daten von 47 Gesellschaften, was eine Marktabdeckung von ca. 85% darstellt. Zur Plausibilisierung wurden Daten der Deutschen Rentenversicherung herangezogen. (tk)

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Swiss Life mit Neuerungen beim BU-Schutz für Teilzeitkräfte

Für Teilzeitbeschäftigte bietet Swiss Life bei der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) eine neue Günstigerprüfung. Damit liegt eine Berufsunfähigkeit bei einer Teilzeitkraft auch dann vor, wenn die Teilzeittätigkeit nur noch weniger als drei Stunden ausgeübt werden kann oder könnte.

Ab sofort bietet Swiss Life im Rahmen des aktuellen BU-Updates eine sogenannte Günstigerprüfung speziell für Beschäftigte in Teilzeit. Diese neue Günstigerprüfung greift, wenn die versicherte Person bei Eintritt der Berufsunfähigkeit als Teilzeitkraft tätig ist und aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung der notwendige Berufsunfähigkeitsgrad von 50% nicht erreicht wird. Hierbei wird untersucht, ob die versicherte Person ihre Berufstätigkeit noch für drei Stunden oder mehr täglich ausüben kann bzw. könnte. Ist dies nicht mehr möglich, erbringt Swiss Life die vereinbarten Berufsunfähigkeitsleistungen. Unerheblich ist dabei, ob die versicherte Person bereits bei Vertragsabschluss oder erst später eine Teilzeittätigkeit ausübt.

„Führt beispielsweise eine psychische Erkrankung bei einer in Teilzeit tätigen Bankkauffrau dazu, dass sie von ihren bisher vier Stunden täglich nur noch 2,6 Stunden täglich arbeiten könnte, würde nur ein Berufsunfähigkeitsgrad von 35% erreicht werden. Da das Restleistungsvermögen der Kundin aber weniger als drei Stunden täglich beträgt, kann als Folge der neuen Günstigerprüfung die Berufsunfähigkeitsrente gezahlt werden“, erklärt Stefan Holzer, Leiter Versicherungsproduktion und Mitglied der Geschäftsleitung von Swiss Life Deutschland.

Möglichkeit der Günstigerprüfung zeitlich uneingeschränkt nutzbar

Keine Rolle spielt es für die neue Günstigerprüfung außerdem, aus welchem Anlass und für welchen Zeitraum eine Person in eine Teilzeittätigkeit wechselt. Wie Swiss Life weiter mitteilt, steht die Möglichkeit der Günstigerprüfung angestellten Teilzeitbeschäftigten zeitlich uneingeschränkt zur Verfügung. Eine aufgrund der Günstigerprüfung gewährte Berufsunfähigkeitsrente wird gezahlt, solange die BU besteht.

„Wir machen dabei wirklich keinen Unterschied, ob ein Kunde bereits bei Vertragsschluss in Teilzeit arbeitet oder erst später im Laufe des Berufslebens sich dafür entscheidet. Zudem ist diese Günstigerprüfung bei Teilzeit ein fester Vertragsbestandteil und bietet klare Vorteile für die Vermittlerschaft: Es ist weder eine explizite Beratung noch eine Beratungsdokumentation erforderlich“, so Holzer.

Neue Nachversicherungs- und Verlängerungsgarantie

Im Rahmen des Updates hat Swiss Life weitere Anpassungen umgesetzt. So lässt sich künftig die Beitragsdynamik bis sechs Jahre vor Ende der vereinbarten Beitragszahlungsdauer wahrnehmen – beim typischen Kunden mit Vertragsende zum Endalter 67 also eine Verlängerung von 55 auf 61 Jahre. In der Nachversicherungsgarantie gibt es zudem als neues Ereignis die „erstmalige Aufnahme einer hauptberuflichen selbstständigen Vollzeittätigkeit“. Die entsprechende Erhöhung ohne Gesundheitsprüfung kann in diesem Fall auf bis zu 18.000 Euro BU-Jahresrente erfolgen.

Verlängerungsgarantie der BU-Laufzeit erweitert

Falls der Gesetzgeber die Altersgrenze für den Bezug der erstmaligen Altersrente anhebt, haben die Kunden künftig in den selbstständigen BU-Tarifen der Swiss Life, der MetallRente, der KlinikRente und des Arbeitskraftschutzes Flex der IG BCE bis zum Alter von 55 Jahren die Möglichkeit, später die Versicherungs- und Leistungsdauer des Vertrags um die Zeitspanne zu verlängern, um die sich die Regelarbeitszeit der versicherten Person erhöht hat, maximal um fünf Jahre. Dies gilt sowohl für Versicherte in der Deutschen Rentenversicherung als auch für Personen, die in berufsständischen Versorgungswerken Mitglied sind.

Zusatzbausteine bleiben erhalten

Die bestehenden Zusatzbausteine sind dabei weiterhin wählbar wie etwa eine Einmalzahlung im Falle bestimmter schwerer Krankheiten, zwei Pflege-Optionen für zusätzliche Rentenleistungen bei Pflegebedürftigkeit sowie eine Option auf den späteren Abschluss einer Pflegerentenversicherung ohne Gesundheitsprüfung.

Anpassungen gelten auch für BU-Tarife bei MetallRente, KlinikRente und ChemieRente

Da Swiss Life AKS-Konsortialführerin bei den Versorgungswerken MetallRente, KlinikRente und ChemieRente (AKS Flex IG BCE) ist, gelten die Produktneuerungen auch für die Berufsunfähigkeitstarife der drei Versorgungswerke. (tk)

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BU-Leistungspraxis unter der Lupe

Die meisten Entscheidungen fallen bei BU-Leistungsprüfungen zugunsten der Versicherten aus. Nach wie vor bleiben psychische Erkrankungen BU-Auslöser Nummer 1. Bei der Bearbeitungsdauer gibt es Luft nach oben. Wie sich die Corona-Krise auf die Leistungspraxis auswirkt, bleibt abzuwarten, so eine Studie von Franke und Bornberg.

Die Arbeitskraftabsicherung ist derzeit in aller Munde. Kaum vergeht ein Tag ohne Studien oder Ratings rund um BU, EU oder Grundfähigkeitstarife. Besonders in der „Königsdisziplin“, der Berufsunfähigkeitsversicherung, kommt es nicht nur auf die Beschaffenheit der Produkte an, sondern es stellt sich auch die Frage, wie es um die Regulierung bestellt ist. Die 6. BU-Leistungspraxisstudie von Franke und Bornberg, die die BU-Leistungsregulierung aktuell unter die Lupe nimmt, basiert auf Daten zur BU-Leistungsprüfung zu Leistungsanträgen aus dem Jahr 2019 von Allianz, ERGO Vorsorge, Generali Deutschland, Gothaer, HDI, Nürnberger und Zurich. Diese BU-Versicherer schützen mehr als sieben Millionen Kunden und Kundinnen vor den finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit.

Und so schneiden die teilnehmenden Versicherer diesmal ab: Allianz, Zurich und erstmals auch Gothaer sind die Teilnehmer des in die Studie integrierten BU-Leistungspraxisratings. Die Gothaer erreicht hier mit 68% der möglichen Punkte auf Anhieb die Note FF+, die Zurich schneidet vergleichbar ebenfalls mit der Note FF+ ab und die Allianz erzielt mit 90% der möglichen Punkte die Höchstwertung FFF+.

An der BU-Leistungspraxisstudie nehmen darüber hinaus ERGO Vorsorge (82% der möglichen Punkte), Generali Deutschland (vormals AachenMünchener; 81%), HDI und Nürnberger (jeweils 82%) teil. Sie stellen sich der Untersuchung schon seit Jahren im Rahmen des umfassenden BU-Unternehmensratings. In dieser Zeit konnten sie ihre BU-Leistungspraxis den Analysten zufolge kontinuierlich optimieren.

Vier von fünf Entscheidungen zugunsten der Versicherungsnehmer

Laut BU-Leistungspraxisstudie fallen vier von fünf BU-Entscheidungen zugunsten der Versicherten aus. Der pauschale Vorwurf, BU-Versicherer wollten sich vor der Leistung drücken, greife also ins Leere, so die Analyse von Franke und Bornberg. Allerdings sei die Teilnahme an der Untersuchung freiwillig und deshalb eine Positiv-Selektion: „Es spricht viel dafür, dass vor allem besonders leistungsfähige und selbstkritische Versicherer bei unserer BU-Leistungspraxisstudie mitmachen. Sie sehen ihre Teilnahme als Chance, interne Prozesse nach objektiven Kriterien analysieren zu lassen und sich mit anderen Marktteilnehmern zu messen. Unternehmen mit schlechteren Kennzahlen stellen sich einer solchen Untersuchung eher nicht“, kommentiert Michael Franke, geschäftsführender Gesellschafter von Franke und Bornberg.

Bearbeitungsdauer ausbaufähig

Und wie steht es um den oft verlautbarten Vorwurf der Leistungsverzögerung? Franke und Bornberg misst die Regulierungsdauer vom Zeitpunkt der Meldung einer vermuteten Berufsunfähigkeit bis zur Leistungsentscheidung des Versicherers (Datum des Postausgangs). Die durchschnittliche Dauer hat sich in den zurückliegenden Jahren bei fünf bis sechs Monaten eingependelt (2019: 174 Tage bei Ablehnung respektive 159 Tage bei Anerkennung). Nach 100 Tagen sind knapp 40% aller Anerkennungen entschieden Bei psychischen Erkrankungen und Unfällen dauert die Regulierung allerdings deutlich länger, was die Analysten von Franke und Bornberg vor allem auf einen Mangel an Fachärzten für Psychiatrie und Neurologie sowie bei Unfällen auf zeitintensive Stellungnahmen von Polizei und Staatsanwaltschaft zurückführen. Vom Eingang der letzten Unterlage bis zur Leistungsentscheidung dauert es bei den untersuchten Versicherern immerhin noch knapp 20 Tage – und damit mehr, als der aktuelle AVB-Standard von zehn Arbeitstagen respektive 14 Kalendertagen vorsieht.

Hauptgrund für Ablehnungen: BU-Grad nicht erreicht

Nun aber zu den Gründen für die Ablehnungen: Laut Studie wurden knapp zwei Drittel aller Ablehnungen ausgesprochen, weil der vertraglich vereinbarte BU-Grad nicht erreicht wird. Bei psychischen Erkrankungen ist ein zu niedriger BU-Grad sogar für 68% der Ablehnungen verantwortlich. In der Vorjahresstudie war ein zu niedriger BU-Grad lediglich bei 55% aller Ablehnungen ursächlich. Anfechtungen und Rücktritte verlieren hingegen an Bedeutung: Auf sie entfällt aktuell ein Fünftel der Ablehnungen gegenüber einem Viertel im Jahr zuvor. Überproportional hoch ist die Ablehnungsquote allerdings bei jungen Erwachsenen: Fast die Hälfte aller Ablehnungen wegen Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht werden gegenüber Versicherten bis 35 Jahre ausgesprochen. Einen von neun BU-Anträgen haben die untersuchten Versicherer abgelehnt, weil die diagnostizierte Berufsunfähigkeit voraussichtlich weniger als sechs Monate anhält und somit der Prognosezeitraum nicht erfüllt wird.

Psychische Erkrankungen bleiben BU-Auslöser Nummer 1

Bei den Gründen für eine Berufsunfähigkeit zeigt auch die Studie von Franke und Bornberg ein bereits gewohntes Bild: In der gesetzlichen Rentenversicherung waren psychische Erkrankungen für knapp 43% aller Erwerbsminderungsrenten im Rentenzugang 2019 verantwortlich. Bei privaten BU-Verträgen ist der Einfluss nicht ganz so groß, trotzdem haben Krankheiten der Psyche ihre Position als BU-Auslöser Nummer 1 mit knapp 28% der anerkannten BU-Fälle weiter ausgebaut. Laut Michael Franke berge diese Entwicklung für BU-Versicherer „einigen Sprengstoff“, denn auch gut qualifizierte Erwerbstätige in vermeintlich attraktiven Berufsgruppen seien vor psychischen Problemen nicht gefeit.

Krebs: Nahezu alle Fälle anerkannt

Je nach Art der Krankheit variiert der BU-Leistungspraxisstudie zufolge die Anerkennungsquote stark: Während beispielsweise bei Krebs („bösartige Neuerkrankung“) nahezu zehn von zehn Entscheidungen zugunsten der Versicherten ausfallen, beträgt die Positivquote bei psychischen Erkrankungen lediglich 71%. Krankheiten des Nervensystems (beispielsweise Parkinson- und Alzheimer-Erkrankungen, Multiple Sklerose, Epilepsie sowie Lähmungssyndrome) führen immerhin noch in vier von fünf Fällen zur Anerkennung.

Erstmals wurde im Rahmen der BU- Leistungspraxisstudie bei knapp 22.000 Leistungsfällen auch ausgewertet, aus welchen Gründen die BU-Leistung endet. In knapp der Hälfte der Leistungsfälle wurde die BU-Rente bis zum Ablauf der Leistungsdauer gezahlt. Bei etwas mehr als einem Drittel der Fälle verbesserte sich der Gesundheitszustand oder es erfolgte die Aufnahme einer zum Gesundheitszustand passenden Tätigkeit. Der Tod der versicherten Person führte in 12% der Fälle zu einer Leistungseinstellung.

Leistungsverweigerung für Corona-Folgeschäden?

Da es sich um BU-Anträge aus dem Jahr 2019 handelt, kommen Covid-19-Erkrankungen als Leistungsauslöser für Berufsunfähigkeit im Rahmen dieser Untersuchung zwar noch nicht in Betracht, trotzdem gibt es schon jetzt Stimmen, die eine Leistungsverweigerung für Corona-Folgeschäden heraufbeschwören. Angeblich fehlten verbindliche Leitplanken für den Umgang mit Covid-19 im BU-Leistungsprozess. Michael Franke sieht diese Aussagen kritisch. Die BU-Versicherung zeichne sich gerade dadurch aus, dass sie auf die Fähigkeit zur Berufsausübung abstelle. Konkrete Regelungen für einzelne Krankheitsbilder seien wie bisher nicht erforderlich, sogar eher kontraproduktiv. Zudem könnten gesundheitliche Einschränkungen je nach konkreter Tätigkeit völlig unterschiedliche Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit haben. „Die BU-Versicherung hat den großen Vorteil, die Arbeitskraft ohne Einschränkungen auf bestimmte Erkrankungen finanziell abzusichern. Einziger Nachteil dieses einmaligen, offenen Systems ist eine etwas längere, weil individuelle Leistungsprüfungsdauer. Wer lieber Krankheitsbilder oder konkrete Einschränkungen versichern will, sollte eine Dread-Disease-, MultiRisk- oder Grundfähigkeitsversicherung abschließen. Diese können aber eine BU-Versicherung nicht ersetzen“, konstatiert Michael Franke. (ad)

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