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BU

BU: Nachprüfung bei Vorliegen unheilbarer Krankheiten?

Unter welchen Umständen das Nachprüfungsrecht des Versicherers bei unheilbaren Erkrankungen eingeschränkt sein kann und warum ein Versicherter dennoch keinen Feststellungsanspruch auf Nichtbestehen eines Nachprüfungsrechts hat, erläutert Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke anhand eines Urteils.

Erkennt ein BU-Versicherer seine Leistungsverpflichtung an, so ist er zunächst an diese Entscheidung gebunden. Dem Versicherer sind aufgrund des Erstprüfungsverfahrens die damaligen, zuletzt in gesunden Tagen ausgeübten Tätigkeiten sowie der medizinische Zustand des Versicherten bekannt. Möchte der Versicherer seine Leistungsverpflichtung überprüfen, so stellt sich die Frage, ob er dies überhaupt machen kann, wenn sich der gesundheitliche Aspekt aufgrund des Vorliegens unheilbarer Erkrankungen nicht geändert oder gar verschlimmert hat. Hierzu hatte das OLG Bremen einen interessanten Fall zu entscheiden (Urteil vom 12.09.2011 – 3 U 12/11).

Der Sachverhalt vor dem OLG Bremen

Der Versicherungsnehmer unterhielt bei dem Versicherer seit Mai 2001 eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung. Wegen erheblicher Rückenprobleme beendete der Kläger 2002 seinen Beruf als Konstruktionsschlosser. Der Versicherer wurde 2005 zur Zahlung einer Berufsun­fähigkeitsrente an den Versicherten bis längstens zum 30.04.2034 verurteilt. Der Versicherungsnehmer war zu 60% berufsunfähig. Bestandteil des Versicherungsvertrags sind unter anderem die BB-BUZ. Dort heißt es unter anderem:

„§ 6 (1) Nach Anerkennung oder Feststellung unserer Leistungspflicht sind wir berechtigt, das Fortbestehen der Berufsunfähigkeit, ihren Grad bzw. den Umfang der Pflegebedürftigkeit nachzuprüfen. (…) Dabei können wir erneut prüfen, ob die versicherte Person eine andere Tätigkeit i. S. von § 2 ausübt, wobei neu erworbene berufliche Fähigkeiten zu berücksichtigen sind. (…)

(2) Zur Nachprüfung können wir auf unsere Kosten jederzeit sachdienliche Auskünfte und einmal jährlich umfassende Untersuchungen der versicherten Person durch von uns zu beauftragende Ärzte verlangen. (…)“

Der Versicherte forderte 2010 das Versicherungsunternehmen auf zu erklären, dass ihm kein Nachprüfungsrecht gemäß § 6 BB-BUZ bezüglich seines Gesundheitszustands zustehe, weil mit einer Besserung seiner Beschwerden nicht zu rechnen sei. Der Versicherer lehnte die Abgabe einer solchen Erklärung ab. Vor dem LG Bremen wurde die Klage abgewiesen. Hiergegen richtete sich die Berufung des Versicherten.

Die Entscheidung des OLG Bremen

Die Berufung des Klägers blieb zwar im Ergebnis erfolglos. Jedoch schlug das Gericht eine durchaus interessante Richtung ein: Die Klausel § 6 BB-BUZ sei zunächst AGB-rechtlich nicht zu beanstanden. Ein Anspruch aus § 242 BGB komme ebenfalls nicht in Betracht. Denn der Zweck des Nachprüfungsrechts sei, die Leistungsverpflichtung neu überprüfen zu können, da sich auch die Gesundheit des Versicherten ändern kann.

Doch auch der Versicherungsnehmer genieße bei einer Nachprüfung Schutz, nämlich über § 31 Abs. 1 S. 1 VVG. Das Gericht meint, dass der Versicherer dementsprechend nach dem Eintritt des Versicherungsfalls vom Versicherungsnehmer nur insoweit Auskünfte verlangen könne, als dies zur Feststellung des Umfangs der Leistungspflicht erforderlich sei. Stehe im konkreten Fall jedoch fest, dass die bisherigen Untersuchungsergebnisse, die eine Berufsunfähigkeit bestätigen, nach wie vor Bestand haben (weil z. B. die Erkrankung nach derzeitigem medizinischen Kenntnisstand nicht heilbar ist), könne es am Merkmal der Erforderlichkeit fehlen. In einem solchen Fall könne der Versicherer nicht verlangen, dass Nachuntersuchungen durchgeführt werden. Ferner kann es für Untersuchungen, die den Versicherten zusätzlich beeinträchtigen, an der Erforderlichkeit im Rahmen des § 31 Abs. 1 Satz 1 VVG fehlen. Das könne dann der Fall sein, wenn der Versicherer deren Durchführung in kurzen, auch medizinisch nicht gebotenen Intervallen verlange, so das Gericht.

Keine unangemessene Benachteiligung durch das Nachprüfungsrecht

Im vorliegenden Fall behauptete der Versicherungsnehmer, dass es keine Heilungsmöglichkeit für ihn gebe. Das Gericht sah jedoch einen generellen Ausschluss des Nachprüfungsrechts deswegen nicht als gerechtfertigt an. Im Einzelfall könne der Versicherungsnehmer einwenden, dass es gemäß § 31 Abs. 1 S. 1 VVG an der Erforderlichkeit der Untersuchung fehle und die konkret von ihm verlangte medizinische Untersuchung damit gegen § 31 Abs. 1 S. 1 VVG verstoße.

Das OLG kam zu dem Ergebnis, dass ein solcher Fall hier nicht vorlag. Der Versicherer habe ein Nachprüfungsverfahren gegenüber dem klagenden Versicherungsnehmer bisher noch nicht einmal angekündigt. Außerdem seien auch keine objektiven Anhaltspunkte dafür ersichtlich, dass sich die Rückenprobleme des Klägers nicht bessern könnten, so das OLG Bremen.

Auch war das Gericht der Ansicht, dass es durch Entwicklung neuer Technologien und Arbeitsmethoden Veränderungen geben könne, die eine erneute medizinische Untersuchung erforderlich machten, selbst wenn sich der gesundheitliche Zustand nicht verändert habe. Ein Feststellungsanspruch des Klägers bezüglich des Nichtbestehens eines Nachprüfungsrechts des Versicherers bestünde daher selbst dann nicht, wenn feststehen würde, dass eine Besserung des gesundheitlichen Zustandes des Versicherungsnehmers ausgeschlossen sei. Denn das Nachprüfungsverfahren sei eine angemessene Abwägung der Interessen des Versicherungsnehmers und des Versicherers auch in Fällen, in denen nicht mit einer Besserung der gesundheitlichen Situation des Versicherungsnehmers zu rechnen sei.

Fazit und Praxishinweis

Die Entscheidung zeigt, dass das Nachprüfungsrecht des Versicherers in der Berufsunfähigkeitsversicherung eine wichtige Rolle spielt und häufig Gegenstand von rechtlichen Auseinandersetzungen ist. Bei unheilbaren Erkrankungen kann es aber an der Erforderlichkeit fehlen, sodass weitere Untersuchungen des Versicherten von dem Versicherer nicht verlangt werden können. Der Versicherer hat in diesen Fällen nur ein „eingeschränktes Nachprüfungsrecht“. Das Urteil ist für die Praxis hoch­relevant, denn viele Versicherer fordern den Versicherten in Nachprüfungsverfahren durchaus viele Untersuchungen ab, obwohl teilweise unheilbare Erkrankungen vorliegen – was medizinische Berichte auch im jeweiligen Einzelfall belegen. Das OLG Bremen wies diesem Vorgehen der Versicherungsunternehmen damit Grenzen auf.

Über den Autor

Björn Thorben M. Jöhnke ist Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow. Außerdem ist er Fachanwalt für Versicherungsrecht, Gewerblichen Rechtsschutz und für Informationstechnologierecht.

Den Artikel lesen Sie auch in AssCompact 10/2021, Seite 126 f., und in unserem ePaper.

Bild oben: © JaRiRiyawat – stock.adobe.com

 

Berufsunfähigkeit: Tarife leistungsstark wie nie

Über zwei Fünftel der untersuchten BU- und SBU-Direktversicherungstarife sind derzeit „hervorragend“, so das Urteil der Analysten von Franke und Bornberg in ihrem aktuellen Rating. Zukünftig sollen die Ratings auch stärker auf Nachhaltigkeitsaspekte hin überprüft werden.

<p>Die Franke und Bornberg GmbH hat sich auf dem Berufsunfähigkeitsmarkt umgesehen, die BU-Tarife auf ihre Stabilität hin überprüft und das Ergebnis in den Ratings „Berufsunfähigkeitsversicherung“ und „SBU-Direktversicherung“ veröffentlicht. </p><h5>Stabilitätskriterien auch aus dem map-report BU-Stabilitätsrating</h5><p>Um die Stabilität stärker als bisher zu gewichten, berücksichtigen die Analysten neben den Stabilitätskriterien ihres BU-Unternehmensratings zusätzlich das map-report BU-Stabilitätsrating. Hier fließen ergänzend zum Geschäftsverlauf auch Parameter ein, die einen Ausblick auf die zukünftige Stabilität im BU-Segment erlauben. Als weitere Neuerung bei den Ratingkriterien hat Franke und Bornberg die „Möglichkeit zur Anpassung an die Regelaltersgrenze GRV“ aufgenommen. Ist sie vorhanden, können Versicherte die Laufzeit ihres Vertrages unter bestimmten Voraussetzungen bis zur Regelaltersgrenze verlängern, sollte diese angehoben werden – und das ohne erneute Gesundheitsprüfung. </p><h5>Neu im der Betrachtung: Möglichkeit zur Umorganisation in Kleinbetrieben</h5><p>Da der BU-Versicherung oft das Vorurteil begegne, nicht zu leisten, wenn es darauf ankommt, sei es besonders wichtig, dass ein Tarif auf zusätzliche Leistungsausschlüsse verzichte, so die Analysten von Franke und Bornberg. Ob Krieg, innere Unruhen, Luftfahrt- oder Verkehrsdelikte: Je weniger Voraussetzungen an den Leistungsanspruch geknüpft würden, desto transparenter und kundenfreundlicher sei der Schutz. Gleiches gelte für den Verzicht auf Meldefristen, Wartezeiten, Beschränkungen des Geltungsbereiches im Ausland oder sonstige unübliche Abweichungen. Verzicht belohnt Franke und Bornberg daher im Rating schon seit einiger Zeit mit Zusatzpunkten. Neu hinzugekommen ist nun auch die Möglichkeit zur Umorganisation in Kleinbetrieben: Das aktuelle Rating vergibt Pluspunkte, wenn ein Tarif bei Berufsunfähigkeit von Chef oder Chefin auf die Prüfung verzichtet. Franke und Bornberg unterscheidet BU- und EU-Tarife nach Schichten im Rahmen des Drei-Schichten-Modells. Dafür wurden die Bedingungen in 20 Kategorien mit insgesamt bis zu 73 Kriterien Wort für Wort analysiert. Mindeststandards für die höheren Bewertungsklassen stellen sicher, dass hier alle Tarife in sämtlichen Kategorien durchgängig überdurchschnittlich hohe Qualität aufweisen. </p><h5>Ca. 42% der BU- und ca. 46% der SBU-Direktversicherungstarife erhalten Höchstnote</h5><p>Das Ergebnis könne sich nun, da die jüngste Bewertungsrunde zur BU-Versicherung abgeschlossen sei, sehen lassen, so die Analysten von Franke und Bornberg: 50 Tarife und damit ca. 42% werden im aktuellen BU-Rating mit der Note „hervorragend“ (FFF+) bewertet. 21 Tarife erhalten ein „sehr gut“ (FFF), 35 Tarife sind „gut“ (FF+). Dahinter folgen im BU-Rating noch neun Tarife, denen Franke und Bornberg das Gesamturteil „befriedigend“ (FF) ausstellt und vier Tarife, die noch mit „ausreichend“ (F+) bewertet werden. Keiner der diesmal betrachteten Tarife ist hingegen mangelhaft oder ungenügend.</p><p>Der Vollständigkeit halber stellt Franke und Bornberg jetzt auch ein Rating für selbstständige BU-Direktversicherungen (SBU) bereit. Es unterscheidet sich inhaltlich in den Bewertungsaspekten, die qua Gesetz bei der betrieblichen SBU nicht erlaubt sind (beispielsweise zusätzliche Kapitalleistungen). </p><p>Im Rating SBU-Direktversicherung sind 17 untersuchte Tarife (gut 46%) „hervorragend“ und erhalten dafür die Höchstnote FFF+. Elf Tarife werden mit „sehr gut“ und FFF bewertet, acht Tarife sind „gut“ (FF+). Dahinter folgt noch ein Tarif, der ein „befriedigendes“ Gesamturteil (FF) bekommt. Ausreichend, mangelhaft oder ungenügend ist hier keiner der analysierten Tarife. </p><h5>Ausblick: Nachhaltigkeitsaspekte werden analysiert</h5><p>„Noch nie waren BU-Tarife so leistungsstark. Die BU-Versicherung ist auf der Leistungsseite in Bestform“, bringt Michael Franke die aktuellen Ergebnisse auf den Punkt. Damit dabei die Zukunftsfähigkeit nicht unter die Räder komme, beabsichtigt Franke und Bornberg eine zusätzliche Erweiterung des Ratings im Bereich Stabilität: In Zukunft sollen Nachhaltigkeitsaspekte ebenfalls einfließen. (ad)</p><p>Mehr Informationen gibt es <a href="https://www.franke-bornberg.de/&quot; target="_blank" >hier</a>. </p><p><i class="font-twelve-italic" >Bild: © WoGi – stock.adobe.com</i></p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/D194077D-3DF3-4621-B881-BCBE292075C2"></div>

 

BU: „Kunden können sich auf Leistungen verlassen“

Die BU-Versicherung ist auch für die Continentale ein wichtiges Segment. Vor wenigen Wochen hat sie neue Berufsbilder aufgenommen. Wachsen will der Versicherer, aber keinesfalls mit Sonderaktionen. Die private und betriebliche Altersvorsorge sieht der Versicherungsverein als Wachstumsmarkt.

Interview mit Dr. Helmut Hofmeier, Vorstand Leben im Continentale Versicherungsverbund
Herr Dr. Hofmeier, in der BU-Ver­sicherung wurden Bedingungen nach oben geschraubt und Berufssegmente immer weiter verfeinert. Sehen Sie Grenzen dieser Entwicklung?

Ja, und zwar in beiden Feldern. Die Bedingungen in der BU wurden in den vergangenen Jahren immer weiter optimiert, vor allem getrieben von Ratingagenturen und Experten. Hier haben wir sicher schon ein sehr hohes Niveau erreicht. Inzwischen sind auch die Berufsgruppen sehr ausdifferenziert. Heute wird daher nicht mehr vornehmlich an der Definition einzelner Berufs­segmente gearbeitet. Stattdessen werden ihre Risikoeinstufungen überprüft und teilweise neu bewertet. Denn zum Beispiel durch den technischen Fortschritt wandeln sich die Arbeitsbedingungen bestehender Jobs. Daneben entwickeln sich neue Berufsbilder, die es aufzunehmen gilt.

Dazu zählt, Berufsfelder aus der digitalen Welt aufzunehmen. Auch die Continentale hat sich die moderne Arbeitswelt angesehen und bildet sie nun in ihren Tarifen ab. Was heißt das genau?

Das ist ein Trend, den wir frühzeitig gesetzt haben. Wir haben unsere BU-Strategie als einer der Ersten mit Blick auf die Arbeitswelt der Zukunft ausgerichtet. Unter anderem durch Digitalisierung, Automatisierung und künstliche Intelligenz verändert sich diese ständig. Gerade das vergangene Jahr hat das noch einmal eindrücklich gezeigt. Zum einen verändern sich die Arbeitswelten bestehender Berufe, zum anderen entstehen neue Jobs. Zukunftsberufe wie Cloud Architects oder Umweltschutz-­Laboranten möchten wir von Beginn an bedarfsgerecht absichern.

In Verbindung mit dem neuen Angebot sagt Ihr Haus, dass 500 Berufe bei Neuverträgen günstiger eingestuft werden. Bedeutet der Einsatz von modernen Technologien ein kleineres BU-Risiko? Heute sind es ja eigentlich oft psychische Erkrankungen oder Rückenleiden, die zur BU führen.

Psychische Erkrankungen sind immer noch die häufigste Ursache für BU. Es spielen aber auch zahlreiche weitere Gründe eine Rolle, zum Beispiel die von Ihnen erwähnten Rückenleiden oder andere körperliche Beeinträchtigungen bis hin zu Unfällen. Und hier kann die moderne Technik selbstverständlich zu einem geringeren BU-Risiko führen. Bei der Risikobewertung kommen jedoch zahlreiche Faktoren zusammen, die weit über die technischen Fortschritte hinausgehen.

Was heißt das für Kunden mit bestehenden Verträgen, deren Berufsrisiko sich aufgrund neuer Technologien verändert? Und auch für deren Vermittler?

Auch in den bestehenden Verträgen sind unsere Kunden sehr gut aufgehoben. Auf abgeschlossene Leistungen und stabile Beiträge können sie sich verlassen. Außerdem kann der Kunde schon bei Vertragsabschluss absichern, dass er von zukünftigen Entwicklungen ebenfalls profitiert. Das geht zum Beispiel mit unserem Karriere-Paket. Nach einer Weiterbildung oder einem Berufswechsel kann der Kunde damit prüfen lassen, ob ein günstigerer Beitrag für ihn möglich ist. Eine erneute Risikoprüfung gibt es dabei nicht.

Das BU-Segment ist für Lebensversicherer so was wie ein Stabilitätsanker geworden. Dennoch wird damit gespielt, sich Risiken über Sonder­aktionen ins Haus zu holen. Was ist der Hintergrund und warum verzichtet die Continentale darauf?

Wir nehmen bewusst Abstand von solchen Sonderaktionen. Wir möchten, dass unsere Kunden sich auf uns verlassen können. Daher kalkulieren wir von Beginn an langfristig. Auch deswegen mussten wir unsere Nettobeiträge für die Kunden im Bestand seit mehr als 60 Jahren nicht anheben.

Die betriebliche BU-Absicherung ist eine Möglichkeit, günstiger an einen BU-Schutz zu kommen.
Wie läuft das Segment und was entgegnen Sie, wenn vor allem Verbraucherschützer von Kombi-Lösungen abraten?

Das Segment läuft sehr gut, gerade im Bereich der arbeitgeberfinanzierten Vorsorge. Der Bedarf einer BU-Vorsorge in der bAV ist weiterhin gegeben – sowohl für Absicherungen über Kollektivverträge als auch für an die Altersvorsorge gekoppelte Kombi-Lösungen. Welche Variante die passende ist, hängt vom individuellen Bedarf der Arbeitnehmer ab. Ein schlagendes Argument für Kombi-Lösungen ist sicher die Beitragsbefreiung. Da­bei zahlt die Versicherung im Falle einer BU die Beiträge zur Alters­vorsorge. Denn wenn jemand im Laufe seines Arbeitslebens berufsunfähig ist, muss er weiterhin etwas für sein Einkommen im Alter tun. Kombi-Lösungen sind dafür ideal.

Das eigentliche Sorgenkind der Lebensversicherer ist nicht die BU, sondern die Altersvorsorge. Wie stehen Sie zu der Diskussion um eine Verringerung der Beitrags­erhaltungsgarantie bei Riester und in der bAV?

Ich würde die Altersvorsorge nicht als Sorgenkind bezeichnen. Es besteht nach wie vor ein großer Absicherungsbedarf. Gerade Riester und bAV stellen in der zweiten Schicht elementare und effektive Möglichkeiten dar, den Bedarf unter Einbezug staatlicher Förderung und der Beteiligung der Arbeitgeber zu decken. Natürlich würden wir uns wünschen, dass die Anforderungen des Gesetzgebers an solche Produkte zugunsten höherer Renditechancen angepasst werden – zumindest für die Kunden, die das möchten. Nichtsdestotrotz sehen wir uns gut gerüstet, hier auch in Zukunft valide Angebote machen zu können.

Viele Kunden legen bei der Altersvorsorge nach wie vor Wert auf Garantien. Für möglichst hohe Renditechancen sollten sie jedoch zielgerichtet gesetzt werden. Unsere kapitaleffiziente Produktlinie zum Beispiel bietet endfällige Garantien, die erst am Ende der Ansparphase greifen. Das ermöglicht mehr Spielraum für die Anlagen. Wer noch mehr Wert auf Renditechancen legt, wählt unsere fondsgebundenen Angebote – ohne oder mit Garantie. Auf Planungs­sicherheit müssen Kunden dabei nicht verzichten.

Glaubt die Continentale denn noch an Riester?

Ja, die Riester-Rente ist nach wie vor ein wesentlicher Bestandteil des deutschen Altersvorsorgesystems. Von den Zulagen und Steuerersparnissen können zahlreiche berechtigte Personen profitieren. Noch ist nicht vorhersehbar, wie viele Anbieter nächstes Jahr noch Riester-Tarife im Portfolio haben werden und zu welchen Bedingungen. Klar ist aber, dass wir uns weiterhin als zuverlässiger Anbieter in diesem Feld positionieren werden.

In der bAV herrscht eine gewisse Schockstarre. Wie wird sich die bAV weiterentwickeln?

Wir stellen keine Schockstarre in der bAV fest. Im Gegenteil, wir erleben einen dynamischen Markt mit steigender Nachfrage. Für Arbeitgeber ist das Angebot solch einer zusätzlichen Absicherung wichtiger denn je, um qualifizierte Mitarbeiter zu gewinnen und zu halten.

Das gilt natürlich auch für die betrieb­liche Krankenversicherung. Hier bieten wir Vermittlern mit unserem Budgettarif ConCEPT Choose einen zusätzlichen Tür­öffner für die Beratung von Unternehmen. Noch in diesem Jahr werden wir unser bKV-Angebot außerdem um einen stationären und einen Zahnzusatztarif ausweiten.

Wie werden denn die künftigen Versicherungsprodukte in der Altersvorsorge aussehen?

Auf Dauer werden Versicherer und Kunden endfällige Garantien fokussieren und die Beitragsgarantien flexibler festlegen. Außer­- dem werden Produktentwickler Fondsrenten durch neue und innovative Bausteine für höhere Renditechancen erweitern. Zum Beispiel mit zusätzlichen Möglichkeiten im Rentenbezug, wie sie die Continentale heute schon bietet.

Mit unserem investment­orientierten Rentenbezug kann der Kunde noch in der Rente einen Teil seines angesparten Guthabens in Fonds investieren. So kann er Renditen erwirtschaften, die seine Rentenzahlung aufstocken. Solche Modelle werden in Zukunft deutlich an Bedeutung gewinnen.

Das Interview lesen Sie auch in AssCompact 09/2021 und in unserem ePaper.

Bild: © – stock.adobe.com; Porträtfoto: © Continentale

 
Interview mit
Dr. Helmut Hofmeier

BU: Darf Beweislast des Versicherten überspannt werden?

Wie steht es in der BU um die Darlegungslast eines Versicherungsnehmers? Dürfen die Anforderungen daran überspannt werden bzw. wann ist hier von einer Überspannung die Rede? Dazu hat der BGH einen Beschluss gefasst, den Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke im Folgenden erläutert.

Der BGH hatte sich mit den Anforderungen an die Darlegungslast des Versicherungsnehmers einer Berufsunfähigkeitsversicherung und in diesem Zusammenhang mit der Frage zu befassen gehabt, ob diese überspannt werden dürfen oder nicht.

Der BGH musste dabei klären, ob der Vortrag eines selbstständigen Zahntechnikers – dass der Umfang der Bürotätigkeit und der Besuche bei Zahnärzten vom Umfang der ihm nur noch eingeschränkt möglichen handwerklichen Produktion abhänge – als Tatsachenbehauptung abstrakt geeignet sei, die Rechtsfolge einer bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit zu begründen (BGH, Beschluss vom 21.04.2021 – IV ZR 88/20).

Der Sachverhalt vor dem BGH

Der klagende Versicherungsnehmer ist selbstständiger Zahntechnikmeister und unterhält bei der beklagten Versicherung eine Berufsunfähigkeitsversicherung als Zusatzversicherung. Aus dieser begehrt der Kläger Leistungen wegen orthopädischer Probleme. Der Versicherer hingegen bestreitet das Vorliegen einer bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit von mindestens 50%.

Die Klage des Versicherten hatte in den Vorinstanzen keinen Erfolg. Auf die Beschwerde des Klägers ließ der Bundesgerichtshof die Revision jedoch zu.

Die Entscheidung des BGH

Der BGH hat das Berufungsurteil aufgehoben und die Sache an das OLG zurückverwiesen. Das OLG habe mit seiner Auffassung, der Kläger habe eine Verringerung auch seiner nicht-handwerklichen Tätigkeiten um 50% infolge seiner gesundheitlichen Einschränkung nicht ausreichend dargelegt, den Anspruch des Klägers auf rechtliches Gehör nach Art. 103 Abs. 1 GG verletzt.

Zunächst hatte der Kläger vorgetragen, dass er seine handwerkliche Tätigkeit als Zahntechniker aufgrund seiner orthopädischen Probleme nur noch in einem Umfang von 50% ausüben könne. Doch das OLG habe befunden, dass der Kläger im Hinblick auf seine sonstigen Tätigkeiten (etwa eine Stunde pro Tag Bürotätigkeit, etwa eine halbe Stunde pro Tag Termine bei Zahnärzten zur Besprechung des herzustellenden Zahnersatzes) keine gesundheitlich bedingte Einschränkung dargelegt habe, sodass insgesamt keine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit von mindestens 50% dargelegt sei. Nach Auffassung des BGH habe das OLG jedoch übersehen, dass der Versicherungsnehmer vorgetragen hatte, dass sich als Folge der gesundheitsbedingten Reduzierung seiner handwerklichen Tätigkeit auch der Zeitaufwand seiner Bürotätigkeit und die Erforderlichkeit von Besprechungen in Zahnarztpraxen entsprechend reduziere und daher ebenfalls eine Folge der gesundheitlichen Beeinträchtigung sei.

„Die Anforderungen an die Darlegungslast dürfen nicht überspannt werden“

So lautet die Beurteilung der BGH-Richter. Eine Partei genüge ihren Substantiierungspflichten, wenn sie Tatsachen vortrage, die in Verbindung mit einem Rechtssatz geeignet sind, das geltend gemachte Recht als bestehend erscheinen zu lassen. Genüge das Vorbringen einer Partei diesen Anforderungen, könne der Vortrag weiterer Einzeltatsachen nicht verlangt werden. Der Vortrag des Versicherten, wonach der Umfang seiner Bürotätigkeit und der Termine bei Zahnärzten von seiner handwerklichen Produktion abhänge und deren Reduzierung sich entsprechend auf den Umfang der vor- und nachbereitenden Tätigkeiten auswirke, sei als Tatsachenbehauptung geeignet, die Rechtsfolge einer Berufsunfähigkeit von insgesamt 50% zu begründen, so abschließend der Senat.

Praxishinweis für Versicherte und Versicherungsvermittler

Die Entscheidung des BGH ist absolut überzeugend. Auch wenn die Anforderungen an die Darlegungslast des Versicherten einer Berufsunfähigkeitsversicherung in Bezug auf die zuletzt ausgeübte Tätigkeit und der gesundheitlichen Einschränkungen richtigerweise hoch sind, dürfen diese aufgrund des Anspruchs des Versicherungsnehmers auf rechtliches Gehör nicht überspannt werden. Dies hat der Bundesgerichtshof im Streitfall zutreffend herausgearbeitet und ist zu einem rechtlich überzeugenden Ergebnis gekommen.

Die Entscheidung zeigt ebenfalls, dass jeder Versicherungsfall im Rahmen einer Berufsunfähigkeitsversicherung zwingend juristisch überprüft werden sollte. Bereits zu Beginn des Verfahrens, nämlich beim Leistungsantrag, müssen die Voraussetzungen einer Berufsunfähigkeit vollständig und konkret herausgearbeitet werden. An dieser Stelle können schon die ersten Fehler entstehen, welche später nur schwer korrigierbar sind.

BGH, Beschluss vom 21.04.2021, Az.: IV ZR 88/20.

Weiterführende Informationen

Nachfolgend ist ein Leitartikel zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung zu finden, in dem stets aktuelle Verfahren, Urteile und Rechtsstreitigkeiten zusammengefasst werden: Fallstricke Berufsunfähigkeitsversicherung. Weitere rechtliche Praxisfälle mit entsprechenden Tipps für die Vermittlerpraxis werden auf dem für Vermittler kostenfreien digitalen Vermittler-Treff besprochen. Zur Anmeldung geht es hier.

Über den Autor

Björn Thorben M. Jöhnke ist Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB. Außerdem ist er Fachanwalt für Versicherungsrecht, Gewerblichen Rechtsschutz und für Informationstechnologierecht.

Bild oben: © Michail Petrov – stock.adobe.com

 
Ein Artikel von
Björn Thorben M. Jöhnke

AKS-Symposium: Große Dynamik in der Grundfähigkeitsversicherung

Welche aktuellen Trends gibt es rund um das Thema Arbeitskraftabsicherung und wie sehen zeitgemäße Lösungen aus? Darüber informierten Experten auf dem AKS-Symposium 2021. Neben der klassischen BU rückten dabei verstärkt auch andere Möglichkeiten der Absicherung ins Blickfeld.

Die Tarifvielfalt zur Einkommensabsicherung ist größer denn je und in den Produktschmieden der Versicherer wird fortwährend am Angebot gefeilt. Beim AKS-Symposium aus der Reihe der AssCompact-Wissen-Veranstaltungen konnten sich Vermittler über aktuelle Trends und Produktlösungen im Bereich der Arbeitskraftabsicherung informieren. Das Weiterbildungsevent fand am 23.09.2021 in hybrider Form statt: als Präsenzveranstaltung vor den Toren Berlins und auf digitalem Wege über die Veranstaltungsplattform DKM365.

Breites Themenspektrum der Vorträge

Mit den insgesamt elf Vorträgen deckte das AKS-Symposium eine große Bandbreite an Themen ab. So ging es im Vortragsprogramm auch um die Arbeitskraftabsicherung in Corona-Zeiten, die Vorteile, die eine betriebliche Lösung bietet oder auch Versicherungslösungen für spezielle Zielgruppen wie beispielsweise Handwerker und Beamte. Weiter stellten die Experten der teilnehmenden Gesellschaften Möglichkeiten von Biometrielösungen auf Fondsbasis vor, moderne und effiziente Underwriting-Prozesse sowie die Wichtigkeit von Nachversicherungsmöglichkeiten aus Kunden-, aber auch aus Vermittlersicht.

Berufsunfähigkeitsversicherung und Alternativen

Neben der klassischen Berufsunfähigkeitsversicherung als Königsweg rücken verstärkt auch andere Möglichkeiten der Absicherung ins Blickfeld, allen voran die Grundfähigkeitsversicherung. Hier sieht auch das Analysehaus Franke und Bornberg derzeit die größte Dynamik am Markt, wie Michael Franke in seinem Vortrag erörterte, der geschäftsführende Gesellschafter der Franke und Bornberg Research GmbH, dem Kooperationspartner des AKS-Symposiums.

Grundfähigkeitsversicherung: Immer mehr Bausteine

So hat sich im Bereich der Grundfähigkeitsversicherung die Zahl der Tarife auf dem Markt in den vergangenen Jahren deutlich erhöht. Als stärkster Trend sei laut Michael Franke die Tendenz hin zum Bausteinprinzip mit immer mehr Zusatzbausteinen auszumachen. So bieten etliche Versicherer in der Grundfähigkeitsversicherung Bausteine wie Schwere Krankheiten, Mobilität bzw. Autofahren, Arbeitsunfähigkeit oder Psyche.

Wie vielfältig das Angebot in diesem Bereich inzwischen ist, davon zeugten auch die Vorträge der teilnehmenden Gesellschaften auf dem AKS-Symposium. So zeigten die Experten der Versicherer im Rahmen ihrer Vorträge neben der Absicherung über ein BU-Produkt auch die Möglichkeiten der Grundfähigkeitsversicherung auf, stellten Leistungsauslöser dar und schilderten Leistungsbeispiele aus der Praxis.

Die Qual der (Aus-)Wahl

Zugleich wurde beim AKS-Symposium auch immer wieder deutlich, wie wichtig die kompetente Beratung des Vermittlers gerade im Bereich der Biometrie ist, um Kunden bedarfsgerecht abzusichern. Je nach individueller Situation gilt es für Makler, die für den jeweiligen Kunden passende Versicherungslösung zu ermitteln und dann einen geeigneten Tarif auszuwählen. Angesichts der steigenden Tarifvielfalt wird es für Vermittler zunehmend zur Herausforderung, den Marktüberblick zu behalten.

Bei Leistungsbausteinen lohnt genauer Blick

Genau hinsehen sollten Vermittler vor allem bei den erwähnten Bausteinen in der Grundfähigkeitsversicherung. Nach Einschätzung von Franke kann nicht jeder Baustein mit einem guten Preis-Leistungs-Verhältnis überzeugen. Während Dread-Disease-Bausteine eine gute Sache zu sein scheinen oder auch Mobilität und Autofahren eine sinnvolle Ergänzung sein können, sind „Psyche“-Bausteine eher mit Skepsis zu prüfen, da der Leistungsumfang gegenüber der BU deutlich abgeschwächt erscheint.

Für Vermittler sieht Michael Franke übrigens viele gute Möglichkeiten, in der Beratung zu punkten, indem sie berufliche Tätigkeitsaspekte mit den versicherten bzw. versicherbaren Tätigkeiten abgleichen.

Abschließend unterstreicht Michael Franke zugleich: „Das Produktportfolio der AKS bietet heute für jeden eine passende Lösung.“ Es sei aber anspruchsvoller geworden, diese passende Lösung zu finden. (tk)

Kongress AKS beim DKM Forum hybrid

Um aktuelle Trends im Bereich der Arbeitskraftabsicherung geht es auch beim DKM Forum hybrid im Kongress AKS, der in Kooperation mit Franke und Bornberg stattfindet. Mehr dazu finden Sie hier.

 

Passende Absicherung für Beamte und Handwerker

Vor der Gefahr, seinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben zu können, ist niemand gefeit. Die Produktlinie SI WorkLife der SIGNAL IDUNA bietet Schutz gegen die finanziellen Folgen von Arbeitskraftverlust, insbesondere für die für Vermittler interessanten Zielgruppen Handwerker und Beamte.

<h5>Ein Beitrag von Michael Hinz, Marktmanagement Leben, Unfall, Finanzzweige der SIGNAL IDUNA Gruppe</h5><p>Wer seinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann, muss mit finanziellen Einbußen rechnen, die die Existenz gefährden können. SIGNAL IDUNA bietet im Rahmen der aktuellen Produktgeneration die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) SI WorkLife in der Basisversion EXKLUSIV und der Premiumversion EXKLUSIV PLUS an. Als langjähriger Partner für Polizei, Handwerker und Angestellte im öffentlichen Dienst verfügt SIGNAL IDUNA über Spezialbestände und hat die entsprechende Expertise in die Produktkonzeption der Berufsunfähigkeitsversicherung eingebracht.</p><h5>Berufsunfähigkeitsschutz für Beamte</h5><p>Beamte profitieren dadurch während ihrer gesamten Laufbahn – auch im Status auf Probe und auf Widerruf – von der echten DU-Klausel der SIGNAL IDUNA. Wird der Beamte aufgrund eines amtsärztlichen Zeugnisses oder eines amtsärztlichen Gutachtens im Rahmen unserer Bedingungen aus gesundheitlichen Gründen wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit entlassen oder in den Ruhestand versetzt, erhält er die volle BU-Rente in vereinbarter Höhe. Anders als bei vielen herkömmlichen BU-Tarifen erfolgt hier keine eigene medizinische Prüfung des Versicherers; die Entscheidung des Dienstherrn wird als Leistungsauslöser anerkannt – die Prüfung einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung entfällt indes nicht. Der BU-Vertrag wird im Versicherungsfall ohne weitere Beitragszahlung fortgeführt. </p><h5>Garantierte Rentensteigerung im Leistungsfall</h5><p>SI WorkLife bietet auf Wunsch zudem eine garantierte Rentensteigerung im Leistungsfall. Die Tarife zeichnen sich durch einen einheit­lichen Überschusssatz für alle Berufsgruppen in Höhe von 31% aus. Die Vermittlerprovision erfolgt auf Bruttobasis. In der Summe kommen günstige Beiträge zustande, die die Tarife der SIGNAL IDUNA in den Vergleichstools für Makler in attraktive Regionen bringen. Ein Lehrer am Gymnasium (Eintrittsalter 30 Jahre, Endalter 67) etwa bezahlt für eine Absicherung von 1.000 Euro BU-Rente 47,02 Euro nach Überschussverrechnung in der Variante EXKLUSIV und 52,27 Euro nach Überschussverrechnung in der Variante EXKLUSIV PLUS. </p><h5>Bedarfsgerechte Absicherung von Handwerkern</h5><p>Eine andere attraktive Zielgruppe für Makler sind Handwerker. Aufgrund ihres beruf­lichen Risikoprofils und eventueller Vorerkrankungen tun sich Makler jedoch meist schwer, ihnen eine bezahlbare BU anzubieten. Die neue Grund­fähigkeitsversicherung SI WorkLife KOMFORT bietet eine bedarfsgerechte Alternative. Schließlich ist im handwerklichen Bereich der Verlust einer Grundfähigkeit wie Sehen oder der Gebrauch der Arme häufig damit gleichzusetzen, dass der Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann. Auch hier bietet SIGNAL IDUNA zwei Tarifvarianten an. </p><!--text-long-pagebreak--><!--sub-title||Zwei Tarifvarianten zum Schutz von Grundfähigkeiten --><h5>Zwei Tarifvarianten zum Schutz von Grundfähigkeiten </h5><p>SI WorkLife KOMFORT sichert zwölf übliche Grundfähigkeiten plus Pflegebedürftigkeit und Demenz ab, die Premium-Variante SI WorkLife KOMFORT PLUS darüber hinaus zusätzliche acht. Zum erweiterten Spektrum gehören etwa Autofahren, Gleichgewichtssinn, Smartphone-Nutzung und Schreiben. Für einen 30-jährigen Tischler, der seine Grundfähigkeiten über 1.000 Euro bis zum Endalter 67 absichern möchte, kostet der Tarif KOMFORT nach Verrechnung der Überschussbeteiligung monatlich 34,43 Euro, die PLUS-Variante ist für 47,17 Euro abschließbar. Diese Beitragshöhe gilt auch für die meisten anderen Handwerksberufe. Für eine vergleichbare BU müsste der Tischler 93,04 Euro aufwenden. Lediglich für besonders risikoreiche Tätigkeiten wie Dachdecker oder Fliesenleger ist ein kleiner Aufschlag vorgesehen. Für sie kostet die Basisvariante 44,12 Euro, die PLUS-Variante 60,46 Euro.</p><h5>Weiterbildung zur Arbeitskraftabsicherung beim AKS-Symposium</h5><p>Zeitgemäße Lösungen und Konzepte zur Arbeitskraftabsicherung (AKS) sind Thema der AssCompact Wissen Veranstaltung „AKS-Symposium“, das am 23. September in hybridem Format stattfindet – in Berlin und auf der digitalen Veranstaltungsplattform DKM365. Auch die SIGNAL IDUNA als Partner des Symposiums ist mit einem Vortrag vertreten. Weitere Informationen zu Anmeldung und Programm finden Sie unter <a target="_blank" href="https://www.asscompact.de/aks-symposium&quot; target="_blank" >asscompact.de/aks-symposium</a>.</p><p>Diesen Artikel lesen Sie auch in der AssCompact Sonderedition „Arbeitskraftabsicherung“ und in unserem <a target="_blank" href="https://epaper.asscompact.de/asscompact-sonderedition-arbeitskraftabsic…; target="_blank" >ePaper</a>.</p><p><i class="font-twelve-italic" >Bild oben: © DDRockstar – stock.adobe.com; Porträtfoto: © SIGNAL IDUNA</i></p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/DAC030D7-894E-4AF0-9A0F-F26A5B91EFC7"></div>

 
Ein Artikel von
Michael Hinz

Nicht besser oder schlechter, sondern passend oder nicht

Von der BU- über die Grundfähigkeits- bis zu Erwerbsunfähigkeitsversicherung bieten sich viele Möglichkeiten zur Absicherung der Arbeitskraft. Das Angebot ist vielfältig – auch beim VOLKSWOHL BUND. Doch welches Produkt ist zur Absicherung das beste? Und was heißt besser oder schlechter eigentlich?

Ein Beitrag von Jennifer Kohl, Abteilungsleiterin Produktbetreuung, Markt und Wettbewerb beim VOLKSWOHL BUND

Die BU ist ohne Zweifel eine hervorra­gende Lösung, wenn es darum geht, die eigene Arbeitskraft abzusichern. Der VOLKSWOHL BUND versichert seit 1957 das Risiko der Berufsunfähigkeit, hat also eine jahrzehntelange Erfahrung in diesem Bereich. Mit jährlichen Leistungen von rund 60 Mio. Euro erhalten die Kunden wertvolle Hilfe im Fall der Fälle. Und trotzdem zeigt sich: Die BU ist nicht alles.

BU vs. Grundfähigkeitsversicherung?

Grundlage jeder Absicherung ist das Beratungsgespräch. Wenn sich hier abzeichnet, dass der Kunde aus preislichen oder gesundheit­lichen Gründen keine BU erhalten kann, wird häufig die Grundfähigkeitsversicherung als Alternative genommen. Aber sie ist nicht die günstigere kleine Schwester der BU. Je nach Situation kann sie durchaus die bessere Wahl sein. Und das auch unabhängig von der gesundheitlichen oder finanziellen Lage. Denn eine Grundfähigkeitsversicherung zielt zum Beispiel nicht auf die Fähigkeit, einen Beruf auszuüben – sie ist also in der Leistung gänzlich unabhängig von der Arbeitsfähigkeit. Das kann zu Konstellationen führen, in denen der Kunde eine Leistung aus der Grundfähigkeitsversicherung erhält und trotzdem seinen Lebensunterhalt weiter mit seinem Beruf bestreiten kann.

Die passende Wahl treffen

Die BU zahlt eben auch nicht immer. Diese zwei Beispiele zeigen das sehr eindrücklich. Zunächst: ein Polizist, der eine BU abgeschlossen hat. Nach einer Schießerei bei einem Einsatz leidet er unter posttraumatischen Störungen. Dieser Mann erhält das vereinbarte Geld aus seiner BU. Aus einer Grundfähigkeitsversicherung hätte er keine Leistung bekommen, da er keine der versicherten Fähigkeiten verloren hat. Anders verhält es sich beim Hausmeister, dem die Kreisverwaltung nach einem epileptischen Anfall den Führerschein entzogen hat. Er ist deswegen nicht berufsunfähig, aus der Grundfähigkeitsversicherung erhält der Mann jedoch seine Rente. Und darüber hinaus gibt es auch noch eine Schnittmenge – und die ist nicht gerade klein. Oft ist der Verlust einer körper­lichen oder geistigen Fähigkeit zugleich der Auslöser für eine Berufsunfähigkeit. Dann würden beide Versicherungen zahlen.

Den Bedarf des Kunden im Blick

Wichtig ist immer, die Rolle des Kunden einzunehmen. Wie sieht dessen Lebenssituation aus? Kommt er mit der BU-Vertragskonstruktion zurecht? Also mit dem Eintritt des Versicherungsfalls, wenn er seinen ausgeübten Beruf zu 50% nicht mehr ausüben kann? Oder fühlt er sich mit klar definierten Fähigkeiten besser beraten? Gehen, Treppensteigen, eine Hand benutzen zum Beispiel? Solche Dinge bestimmen die Richtung. So wird auch vermieden, dass eine Grundfähigkeitsversicherung am Ende als Lösung der zweiten Wahl empfunden wird. Wichtig: die Beratung ausreichend dokumentieren.

Transparenz schaffen

Der Kunde muss wissen, was er kauft. Eine Grundfähigkeitsversicherung ist keine BU. Und auch keine BU light. Andererseits zahlt eine BU nicht allein bei einer körperlichen Einschränkung, sondern erst, wenn sie sich maßgeblich auf die Berufsausübung auswirkt. Beide Produkte haben ihre Berechtigung bei der Absicherung der Arbeitskraft, sie unterscheiden sich aber auch grundlegend. Und deshalb lässt sich nicht so einfach sagen, das eine ist besser als das andere. Es geht eher darum zu prüfen, was passender für die jeweilige Kundensituation ist.

Im VOLKSWOHL BUND-Konzern gibt es mit €XISTENZ und Plan D sogar gleich zwei Grund­fähigkeitsversicherungen. Bei beiden geht es um die einfache und klare Absicherung aller wesent­lichen Grundfähigkeiten, aber durchaus mit Unterschieden. €XISTENZ gibt es bereits sei 2014 – und ist somit quasi ein Vorreiter in diesem Bereich. Der Ansatz ist klar: In einem vordefinierten Paket sind alle wesentlichen Grundfähigkeiten enthalten. Plan D ist 2017 mit Gründung der Dortmunder Lebensversicherung AG hinzugekommen. Hier stehen drei unterschiedlich große Pakete zur Wahl: „Die 1“, „Die 2“ und „Die 3“. Bereits in dem ersten Paket sind alle wesent­lichen Grundfähigkeiten versichert. In den beiden anderen Paketen kommen dann weitere Leistungsauslöser dazu.

Clever kombiniert

Seit März 2021 geht Plan D sogar noch einen Schritt weiter. Denn mit dem Baustein „Die Arbeit“ verbindet das Produkt zwei Formen der Arbeitskraftabsicherung auf einfache Art und Weise miteinander: die Grundfähigkeits- mit der Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Denn der Baustein leistet, wenn der Kunde weniger als drei Stunden am Tag arbeiten kann. Dieser Schritt, die unterschiedlichen Formen der Arbeitskraftab­sicherung miteinander zu verbinden, ist noch unüblich, aber durchaus zukunftsfähig. Denn hier stellt sich nicht mehr die Frage nach besser oder schlechter, sondern hier wird passend auf die Situation des Kunden abgesichert.

Sichere Beratung mit dem AKS-Partner

Doch wie läuft nun so ein Entscheidungsprozess beim Kunden und wie kann man wirklich sicher sein, dass man die Lebenssituation richtig erfasst hat? Genau diese Frage greift eine neue Anwendung der VOLKSWOHL BUND-Versicherungen auf. Der sogenannte AKS-Partner bildet den Beratungsprozess ab und liefert am Ende eine Produktempfehlung. Diese kann dann direkt in den Angebotsrechner übernommen werden. Gleichzeitig wird hieraus eine Beratungsdokumentation erstellt, die das Beratungsprotokoll ideal ergänzt. Die neue Anwendung steht ab Ende Oktober zur Verfügung.

Fachwissen tanken beim AKS-Symposium

Zeitgemäße Lösungen und Konzepte zur Arbeitskraftabsicherung (AKS) sind Thema der AssCompact Wissen Veranstaltung „AKS-Symposium“, das am 23. September in hybridem Format stattfindet – in Berlin und auf der digitalen Veranstaltungsplattform DKM365. Auch der VOLKSWOHL BUND als Partner des Symposiums ist mit einem Vortrag vertreten. Weitere Informationen zu Anmeldung und Programm finden Sie unter asscompact.de/aks-symposium.

Diesen Artikel lesen Sie auch in der AssCompact Sonderedition „Arbeitskraftabsicherung“ und in unserem ePaper.

Bild oben: © zhukovvvlad – stock.adobe.com; Porträtfoto: © VOLKSWOHL BUND

 
Ein Artikel von
Jennifer Kohl

Einkommensschutz: Mehr als nur Produktgeber für die Kunden sein

Die NÜRNBERGER setzt bei ihrer Produktlinie „Einkommensschutz4Future“ auf Nachhaltigkeit und Flexibilität. Der Versicherer unterstreicht damit seine Vision, sich vom Risikoträger zum Gesundheitspartner zu entwickeln – und das nicht nur im Leistungsfall.

Ein Beitrag von Dr. Michael Martin, Leiter Produkte und Services Leben bei der NÜRNBERGER Versicherung

Das Thema Nachhaltigkeit gewinnt immer mehr an Bedeutung. Eine repräsentative Studie, die die NÜRNBERGER mit dem Marktforschungsinstitut YouGov durchgeführt hat, offenbart: Knapp 30% der Bevölkerung könnten sich vorstellen, bei der Auswahl der Versicherung Nachhaltigkeitsaspekte einzubeziehen. Vor allem bei der jüngeren Generation spielen sie eine große Rolle. Denn fast die Hälfte der unter 25-Jährigen berücksichtigt das Thema Nachhaltigkeit bei ihrer Kaufentscheidung. Diesem Trend hat die Versicherungsbranche Rechnung zu tragen. Doch Nachhaltigkeit hat viele Gesichter: Sei es der Umgang mit Kapitalanlagen, die Gestaltung der Produktkonditionen, die Serviceange­bote oder der betriebliche Umweltschutz.

In ihrer Einkommensschutzlinie „4Future“ („EKS4Future“) integriert die NÜRNBERGER einige Aspekte, die über eine nachhaltige Kapitalanlage hinausgehen, und ermöglicht es den Kundinnen und Kunden, Verantwortung für Umwelt und Gesellschaft zu übernehmen. Damit schützen sie nicht nur sich und ihre Familie vor einem Verdienst- bzw. Einkommensausfall. Sie helfen auch mit, die Welt für künftige Generationen zu erhalten.

Fokus auf Nachhaltigkeit

Das Unternehmen investiert bei seinen Produkten im Rahmen des gesamten konventionellen Sicherungsvermögens in zusätzliche Kapitalanlagen mit besonderem Fokus auf Nachhaltigkeit. Dieses Investment entspricht mindestens der Deckungsrückstellung der „Berufs­unfähigkeitsversicherung4Future“ („BU4Future“) bzw. „Grundfähigkeitsversicherung4Future“ („GF4Future“) der NÜRNBERGER. Dabei orientiert sich der Versicherer an den vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) dargestellten Möglichkeiten, Nachhaltigkeitskriterien in der Vermögensanlage zu berücksichtigen. Zudem pflanzt der Versicherer für jeden abgeschlossenen EKS4Future-Vertrag einen Baum: Hier kooperiert er mit der Forstbetriebsgemeinschaft Nürnberger Land und unterstützt das Projekt „Waldzukunft zum Anfassen“. Ziel ist es, den Wald auf wissenschaftlicher Basis zukunftsfähig aufzuforsten. Dabei werden Bäume gepflanzt, die auch noch in Zeiten des veränderten Klimas gedeihen können. Außerdem laufen alle Prozesse wie zum Beispiel Antrag oder Leistungsfallmeldung möglichst papierlos: Wo sich das Drucken nicht vermeiden lässt, arbeitet die NÜRNBERGER mit einem externen Dienstleister zusammen, bei dessen gesamtem Druckverfahren es sich um einen FSC-zertifizierten nachhaltigen Prozess handelt, der ökologische sowie soziale Vorgaben erfüllt. Die Dokumente werden darüber hinaus klimaneutral über die Umweltschutzprogramme der Anbieter versendet.

Gesundheitspartner der Kunden – Nicht nur im Leistungsfall

Die Vision der NÜRNBERGER ist ambitioniert: Das Versicherungsunternehmen will künftig viel mehr als nur Produktgeber für seine Kunden sein. Es hat sich das Ziel gesetzt, zum Gesundheitspartner zu werden – und das nicht nur im Leistungsfall. Daher spielen für die NÜRNBERGER beim Thema Nachhaltigkeit nicht nur ökologische Gesichtspunkte eine Rolle. Der Versicherer rückt auch die soziale Verantwortung gegenüber den Kunden in den Fokus und hilft den Gesunden, gesund zu bleiben, sowie den Kranken, gesund zu werden. Hierfür bietet die NÜRNBERGER ihren Ver­sicherten die kostenfreie Gesundheits-App „Coach:N“ an: eine Online-Plattform mit mehr als 3.000 digitalen Gesundheitskursen zu Bewegung, Achtsamkeit und Ernährung. Als Anreiz werden für die Teilnahme an den Angeboten jährlich bis zu 100 Euro erstattet.

Außerdem unterstützt das Unternehmen die nachhaltige Genesung ihrer Kunden mit dem Spezialistenservice „BetterDoc“. Die Wahl des passenden Arztes bzw. der Klinik ist entscheidend für den weiteren Verlauf einer Erkrankung. Damit Kunden dauerhaft von einer bestmöglichen medizinischen Versorgung profitieren, bekommen sie exklusiven Zugang zur Spezialisten-Suche und zum Facharzt-Terminservice von BetterDoc, dem unabhängigen Partner der NÜRNBERGER – eine wertvolle Hilfe, um effektiv behandelt zu werden oder eine Zweitmeinung einzuholen. Denn es geht um die bestmögliche Versorgung. Auch ohne Leistungsfall ist die NÜRNBERGER für ihre Kunde da: Der Service kann während der gesamten Vertragslaufzeit in Anspruch genommen werden – unabhängig davon, ob es wegen der Erkrankung zu einem Leistungsfall kommen kann.

Für die beiden Produktkomponenten „BU4Future“ und „GF4Future“ wurde noch weiter in die Zukunft gedacht. Alle Bereiche, nicht nur die Bedingungen, wurden optimiert. Bedingungsseitig gibt es beispielsweise folgende Verbesserungen: In die AVBs ist nun ein Passus zur Arbeitszeitänderung – auf dem Markt bekannt unter dem Begriff Teilzeitklausel – aufgenommen worden und es wurde die Günstiger­prüfung bei Berufswechsel darin verankert.

Flexibilität im Mittelpunkt: Von Berufseinsteigergarantie ...

Neben all den Bedingungsverbesserungen stand für ein nachhaltigeres Produkt jedoch die Flexibilität im Fokus. Denn schließlich kann sich das Leben der Kunden während der Vertragsdauer jederzeit ändern. In solchen Fällen soll der Kunde seine Versicherung so flexibel wie möglich nutzen können – das ist nachhaltig. Als Highlights sind hier vor allem die Upgrade-Option, die Berufseinsteiger- und die Karriere­garantie zu nennen. Mit der Upgrade-Option kann der Kunde in der „BU4Future“ die Zusatzbausteine AU-Schutz und/oder Pflegeschutz in den ersten fünf Jahren flexibel ein- oder ausschließen (bis zum 40. Lebensjahr). Die Berufseinsteigergarantie ermöglicht es ihm, beim Start in den Job die BU-Rente zu verdoppeln oder eine Dynamik von bis zu 5% einzuschließen. Kunden, die bereits eine monatliche BU-Rente von 3.000 Euro oder höher vereinbart haben, profitieren von der Karrieregarantie. Erhöht sich ihr Gehalt um mehr als 5%, können sie die bisher abgesicherte BU-Rente im selben Verhältnis bis maximal 6.000 Euro BU-Rente noch weiter erhöhen. Und das Beste: Alle drei genannten Optionen darf der Kunde ohne erneute Risikoprüfung ausschöpfen.

... bis BU-Wechseloption

In der „GF4Future“ kann der Grundbaustein Kompakt-Schutz, in dem alle essenziell wichtigen Alltagsfähigkeiten abgedeckt sind, jetzt individuell mit sieben Zusatzbausteinen erweitert werden – je nach dem individuellen Bedarf des Kunden. Wird der Zusatzbaustein Arbeitsun­fähigkeit in den Versicherungsschutz eingeschlossen, erbringt die NÜRNBERGER eine eigenständige Tarifleistung bei Arbeitsunfähigkeit (AU) in Höhe der versicherten (GF4Future)-Rente bis zu 24 Monate (bereits nach drei Monaten ununterbrochener AU mit voraussichtlicher Dauer von mindestens sechs Monaten).

Daneben gibt es verkürzte Gesundheitsfragen und Abfragezeiträume für junge Leute bis Eintrittsalter 30 Jahre. Schüler sind bereits ab fünf Jahren versicherbar. Der Schutz ist mit nur zwei Gesundheitsfragen einfach abzuschließen. Mit der neu aufgenommenen BU-Wechseloption ist bis zum Alter von 27 Jahren nach erfolgreicher Ausbildung, Studium oder Weiter- bzw. Fortbildung sogar ein späterer Wechsel von der Grundfähigkeits- in die Berufsunfähigkeitsversicherung möglich – ohne erneute Risikoprüfung.

Fachwissen tanken beim AKS-Symposium

Zeitgemäße Lösungen und Konzepte zur Arbeitskraftabsicherung (AKS) sind Thema der AssCompact Wissen Veranstaltung „AKS-Symposium“, das am 23. September in hybridem Format stattfindet – in Berlin und auf der digitalen Veranstaltungsplattform DKM365. Auch die NÜRNBERGER als Partner des Symposiums ist mit einem Vortrag vertreten. Weitere Informationen zu Anmeldung und Programm finden Sie unter asscompact.de/aks-symposium.

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Bild oben: © Frédéric Prochasson – stock.adobe.com; Porträtfoto: © NÜRNBERGER

 
Ein Artikel von
Dr. Michael Martin

Transparent und flexibel: Fondsbasierter BU-Schutz

Auch auf den Bereich der Arbeitskraftabsicherung hat das aktuelle Niedrigzins­niveau Auswirkungen. Mit ihrer SBU Invest hat die Gothaer eine selbstständige Berufs­unfähigkeitsversicherung im Portfolio, die freie Beitragsanteile in Fonds investiert und sich damit von den Zinsentwicklungen weitgehend loslöst.

Ein Beitrag von Michael Gierens, Vertriebskoordinator Leben im Partnervertrieb der Gothaer Allgemeine Versicherung AG

Berufsunfähigkeit – gehört hat jeder schon einmal davon, aber die Vorstellung, einmal selbst davon betroffen zu sein, weist man gerne weit von sich. Die Gefahr, berufsunfähig zu werden, wird vor allem von jungen und gesunden Menschen deutlich unterschätzt. Dabei ist die Wahrscheinlichkeit, persönlich von einer Berufsunfähigkeit betroffen zu sein, gar nicht so gering.

Schutz vor den Folgen einer Berufsunfähigkeit bietet die selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU). Allerdings leidet auch dieses Produkt unter den aktuellen Zinsentwicklungen. Beiträge können steigen oder Leistungen müssen eingeschränkt werden. Die Gothaer bietet mit der SBU Invest eine Alternative, die freie Beitragsanteile in aktiv gemanagte Fonds investiert und sich vom aktuellen Niedrigzinsniveau weitgehend entkoppelt.

Die fondsbasierte SBU – Flexibel, bezahlbar und wertstabil

Zu teuer – das war bisher eines der Hauptargumente gegen einen Abschluss einer Berufs­unfähigkeitsversicherung, insbesondere für Menschen in ungünstigeren Berufsgruppen. Dazu kommt, dass in Zeiten des Niedrigzinses die konventionelle SBU die Gelder kaum noch rentabel anlegen kann, was sich im Beitrag bemerkbar macht. Die Gothaer hat reagiert und die Erfahrungen aus ihren Altersvorsorgeprodukten auf die SBU übertragen. Wegen der Entwicklung auf den Kapitalmärkten liegt der Fokus hier schon länger auf Fondstarifen und Mischformen, was sich im Laufe der Zeit bewährt und ausgezahlt hat. Auch die Kunden sind dieser Meinung gefolgt, der Neugeschäftsanteil im Bereich der Altersvorsorge wird von Fondstarifen und Mischformen dominiert.

Die Gothaer SBU Invest baut anstatt des Deckungskapitals ein Fondsvermögen auf, wodurch eine höhere Wertentwicklung als bei klassischer Geldanlage unterstellt werden kann. Beiträge, die nicht für Kosten oder Risikoprämie verbraucht werden, können bei einer Anlage in Aktienfonds deutlich mehr Rendite erzielen, was weitere positive Auswirkungen auf den Beitrag hat. Die Gothaer bietet hier ein breites Angebot an bekannten aktiv gemanagten Fonds an, die in der Vergangenheit deutlich bessere Renditen erzielt haben.

Natürlich schwanken Kapitalmärkte, was nicht dazu führen soll, dass sich die Beiträge regelmäßig ändern. In der Kalkulation wurde das so berücksichtigt, dass kurz- und mittelfristige Schwankungen keine direkten Auswirkungen auf den Beitrag haben. In Simulationen wurde ermittelt, dass selbst bei einer dauerhaften Wertentwicklung von 0% über 20 Jahre – ein in der Vergangenheit nicht anzutreffendes Szenario – der Versicherungsschutz aufrechterhalten werden konnte.

Transparent und flexibel für die Kunden

Die Kunden werden regelmäßig über die Wertentwicklung informiert. Falls die Wertentwicklung des Fonds unter der unterstellten Wertentwicklung liegt, können die Kunden proaktiv den Beitrag anpassen oder aber auch die Erholung der Kapitalmärkte abwarten. Wichtig zu wissen: Sollte die Wertentwicklung am Ende der Laufzeit über der unterstellten Wertentwicklung liegen, wird das noch vorhandene Fondsguthaben steuerfrei an den Kunden ausgezahlt.

Die unterstellte Wertentwicklung wird dabei aus den realen Entwicklungen der Hauptindizes DAX, MSCI World und EUROSTOXX 50 der letzten 40 Jahre abgeleitet. Bei einer Anlage im DAX über 40 Jahre wurden bisher beispielsweise Renditen zwischen 7 und 9% erzielt. Wer trotzdem zweifelt: Als zusätzliche Absicherung wird eine Wechseloption ohne Gesundheitsprüfung in die klassische SBU geboten, sollte das Fondsvermögen nicht ausreichen, die gewünschte Rentenhöhe abzusichern.

Leistungen der SBU Invest

Neben dem klassischen Leistungsumfang einer SBU bietet die SBU Invest unter anderem eine Soforthilfe bei Krebserkrankungen. Ansonsten bietet sie den gleichen Topschutz wie das klassische Premium-Produkt mit einer lebenslangen Pflegerente, einer Rente bei dauerhafter Krankschreibung („gelber Schein“), einer Wiedereingliederungshilfe, Reha-Leistungen oder einer Umorganisationshilfe bei Selbstständigen. Die fondbasierte Kalkulation macht sich im Pricing bemerkbar. Dadurch findet man die SBU Invest im Vergleich mit anderen Premium-Tarifen regelmäßig ganz vorne.

Beratungsansatz: Ganzheitliches Angebot zur Arbeitskraftabsicherung

Im Beratungsgespräch hat man durch die SBU Invest eine zusätzliche Option, die Kunden vom Abschluss einer SBU zu überzeugen. Zu den Alternativen gehören weiterhin die klassischen Produkte, die für diejenigen zu empfehlen sind, die sich nicht auf dem Aktienmarkt engagieren möchten. Auch für SBU Invest gilt übrigens wie für die klassischen Tarife sowie die Grundfähigkeitenabsicherung, dass ein ergänzendes Krankentagegeld (TG6 AKS) ohne weitere Gesundheitsprüfung abgeschlossen werden kann. Auch im Leistungsfall sind die Tarife aufeinander abgestimmt, ein nahtloser Leistungsübergang vom Krankentagegeld zur Leistung aus der SBU wird garantiert.

Fachwissen tanken beim AKS-Symposium

Zeitgemäße Lösungen und Konzepte zur Arbeitskraftabsicherung (AKS) sind Thema der AssCompact Wissen Veranstaltung „AKS-Symposium“, das am 23. September in hybridem Format stattfindet – in Berlin und auf der digitalen Veranstaltungsplattform DKM365. Auch die Gothaer als Partner des Symposiums ist mit einem Vortrag vertreten. Weitere Informationen zu Anmeldung und Programm finden Sie unter asscompact.de/aks-symposium.

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Bild oben: © guy2men – stock.adobe.com; Porträtfoto: © Gothaer

 
Ein Artikel von
Michael Gierens

Richtiger Einkommensschutz – Dann klappt’s auch mit den Leistungen

Nach wie vor zögern viele , sich gegen die finanziellen Risiken bei Verlust der Arbeitskraft abzusichern. Oft herrscht Skepsis gegenüber Versicherern. Umso mehr kommt es deshalb auf verständliche Leistungsbeschreibungen an. Bei der Auswahl des Produkts gilt es zudem, auf bestimmte Regelungen zu achten.

<h5>Ein Beitrag von Ingo Gerlach, Produktmanager Leben bei den Basler Versicherungen </h5><p>Psychische Erkrankungen, Sport- oder Arbeitsunfälle, Herzinfarkt, Krebs und andere schwerwiegende Erkrankungen sind Leistungsauslöser, bei denen man vorüber­gehend nicht in der Lage ist, seinen Beruf auszuüben. Es gibt viele Möglichkeiten, eventuelle Einkommenseinbußen auszugleichen. Im Folgenden wird beschrieben, warum klare und nachvollziehbare Leistungsbeschreibungen so wichtig für die richtige Auswahl des Versicherungsschutzes sind. </p><h5>Skepsis gegenüber Versicherern</h5><p>Obwohl der Wunsch und die Notwendigkeit einer Einkommensabsicherung klar erkannt werden, verhindern Befürchtungen wie beispielsweise sich nicht ausreichend mit Versicherungen auszukennen oder Vertrauensvorbehalte den entscheidenden Schritt für eine Absicherung. Dies zeigt eine aktuelle Studie von SiriusCampus im Auftrag der Basler Versicherungen. Teilnehmer der Studie sagten beispielsweise: „Leider finde ich solche Art von Versicherungen sehr undurchsichtig und habe oftmals Angst, dass sich die Versicherer im Schadenfall hinter ihren Paragrafen verstecken.“</p><p>Die am häufigsten genannten Befürchtungen, die den Abschluss einer Einkommensabsicherung verhindern, sind das Gefühl, sich zu wenig mit Versicherungen gegen Erwerbsausfall auszukennen (35%), und die Angst, Leistungen erst nach juristischen Prozessen zu erhalten (33%). Ein großes Problem ist auch ein Mangel an Vertrauen unter den Befragten. Nur 9% stimmten voll und ganz zu, dass sie die Entscheidungsprozesse der Versicherer für nachvollziehbar und transparent halten. Diese Befürchtungen gilt es mit kundenfreundlichen Regelungen aufzulösen.</p><h5>Vielfältige Möglichkeiten der Einkommenssicherung</h5><p>Die Bedarfssituationen sind ebenso individuell wie die Lösungsmöglichkeiten vielfältig. Als Standard anerkannt ist die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU), die eine Rentenzahlung leistet, wenn der Beruf zu mindestens 50% nicht ausgeübt werden kann. „Für viele Kunden ist diese Definition sehr abstrakt, es gibt aber auch sehr kundenfreundliche Regelungen, die einfach und verständlich sind. Eine weitere Möglichkeit der Einkommensabsicherung ist eine modular aufgebaute Grundfähigkeitsversicherung (GF) mit umfangreichen Zusatzbausteinen. Die Grundfähigkeitsversicherung ist in den letzten Jahren in den Beratungsfokus gerückt, weil sie gezielt Fähigkeiten und Fertigkeiten absichert, die für den Kunden unverzichtbar sind und konkret erlebt werden. Weitere Absicherungsmöglichkeiten wie die Unfall-, die Erwerbsunfähigkeits-, die Schwere-Krankheiten-Versicherung oder Multi-Risk-Policen bieten oft nur einen reduzierten Absicherungsumfang.</p><h5>Klare und verständliche Leistungsversprechen</h5><p>Einige der angebotenen Versicherungslösungen sind besonders kundenfreundlich und können den Absicherungsumfang stark erweitern. Eine gute Einkommensversicherung beschreibt schon in den Versicherungsbedingungen für jeden Kunden klar und verständlich die Leistungs­voraussetzungen und vor allem die Leistungsauslöser. Kunden ist es in der Regel sehr wichtig, dass sie verstehen, wann bzw. nach welchen Kriterien eine Leistungszahlung, also hier eine Rentenzahlung, erfolgt. Folgende Regelungen sollten bei der Auswahl einer Einkommensabsicherung unbedingt berücksichtigt werden:</p><h5>Berufsunfähigkeitsversicherung</h5><ul><li>Arbeitsunfähigkeit mit der Gelber-Schein-Regelung </li></ul><p>Eine durchgehende Krankschreibung von mehr als sechs Monaten reicht aus, um eine vereinbarte Rente für bis zu 36 Monate zu erhalten. Es wird nur ein Nachweis durch den sogenannten gelben Schein benötigt – schnell, unbürokratisch und ohne zusätzliche Prüfung durch den Versicherer.</p><ul><li>Pflegebedürftigkeit </li></ul><p>Bei Pflegebedürftigkeit ist es von Vorteil, wenn bereits ab einer Einschränkung der ADL (Activities of daily living, also die Aktivitäten des täglichen Lebens) eine Rente gezahlt wird. Der oder die Versicherte kann dabei nicht alle Verrichtungen des täglichen Lebens ausüben. Dazu gehören: die Fähigkeit, sich in einem Zimmer zu bewegen, Aufstehen und Zubettgehen, sich an- und ausziehen, Mahlzeiten und Getränke einnehmen, sich waschen und auf Toilette gehen.</p><ul><li>Gesetzliche Erwerbsminderungsrente</li></ul><p>Dabei reicht es aus, wenn eine Bescheinigung zur vollen gesetzlichen Erwerbsminderungsrente aus medizinischen Gründen vorgelegt wird.</p><ul><li>Infektionsschutz</li></ul><p>Die Voraussetzung für die Zahlung der Rente setzt ein teilweises oder vollständiges Berufsverbot wegen einer Infektion voraus. Dieser Schutz sollte für alle Berufe möglich sein.</p><ul><li>Soforthilfen bei Verlust von Grundfähigkeiten oder schweren Erkrankungen</li></ul><p>Bei bestimmten schweren Beeinträchtigungen wird von einigen Versicherern eine einmalige Leistung von bis zu 15 Monatsrenten gezahlt. Die Beeinträchtigungen sind zum Beispiel der Verlust der Fähigkeiten Sehen und Hören und wenn das Fortbewegen nur noch mit einem Rollstuhl möglich ist. Aber auch bei bestimmten Erkrankungen wie Krebs, Herzinfarkt, Schlaganfall, eingeschränkte Lungen-, Nieren- oder Leberfunktion sowie Koma wird eine befristete Rente gezahlt. In der Zwischenzeit kann in Ruhe ein Leistungsantrag auf BU-Rente gestellt werden.</p><!--text-long-pagebreak--><!--sub-title||Grundfähigkeitsversicherung--><h5>Grundfähigkeitsversicherung</h5><ul><li>Mobilität Führerschein </li></ul><p>Neben dem Verlust des Pkw-Führerscheins kann auch der Motorradführerschein abgesichert werden. Sehr gute Versicherungen greifen bereits, wenn aus medizinischen Gründen gar keine Fahrerlaubnis erteilt werden kann. Die Voraus­setzungen für den Verlust der Pkw-Fahrerlaubnis sind viel eher erreicht als bei den anderen Grundfähigkeiten. Bei welchen gesundheitlichen Einschränkungen die Fahrerlaubnis verloren geht, legt außerdem der Gesetzgeber fest und nicht der Versicherer. Daher ist diese Regelung besonders wertvoll.</p><ul><li>Psychische Erkrankungen </li></ul><p>Für die Absicherung psychischer Erkrankungen werden unterschiedliche Konzepte angeboten. Eines der besten Konzepte ist die Absicherung gemäß der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente, das bedeutet, die Leistungsvoraussetzung ist erreicht, wenn der Versicherte weniger als drei Stunden täglich arbeitsfähig ist.</p><ul><li>Nutzung von Atemschutzgeräten</li></ul><p>Für Rettungskräfte ist es oft notwendig, Atemschutzgeräte zu nutzen. In einer sogenannten G26-Untersuchung wird geprüft, ob dauernde gesundheitliche Beeinträchtigungen bei Nutzung von Atemschutzgeräten vorliegen.</p><p>Durch diese eindeutigen Regelungen können sehr schnell und unbürokratisch Leistungen gezahlt werden. Zu beachten sind auch Ratings und kundenfreundliche transparente Antragskonzepte. Zusätzlich sollte auch auf die Services im Leistungsfall wie Teleclaiming, Leistungs-check durch externe Dienstleister oder Vor-Ort-Besuche durch Spezialisten geachtet werden.</p><h5>Fachwissen vertiefen beim AKS-Symposium</h5><p>Zeitgemäße Lösungen und Konzepte zur Arbeitskraftabsicherung (AKS) sind Thema der AssCompact Wissen Veranstaltung „AKS-Symposium“, das am 23. September in hybridem Format stattfindet – in Berlin und auf der digitalen Veranstaltungsplattform DKM365. Auch die Basler als Partner des Symposiums ist mit einem Vortrag vertreten. Weitere Informationen zu Anmeldung und Programm finden Sie unter <a target="_blank" href="https://www.asscompact.de/aks-symposium&quot; target="_blank" >asscompact.de/aks-symposium</a>.</p><p>Diesen Artikel lesen Sie auch in der AssCompact Sonderedition „Arbeitskraftabsicherung“ und in unserem <a target="_blank" href="https://epaper.asscompact.de/asscompact-sonderedition-arbeitskraftabsic…; target="_blank" >ePaper</a>.</p><p><i class="font-twelve-italic" >Bild oben: © 1STunningART – stock.adobe.com; Porträtfoto: © Basler</i></p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/93F29274-47D9-404C-A2F2-88E8C75B8991"></div>

 
Ein Artikel von
Ingo Gerlach