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BU

BU: Umorganisation bei Selbstständigen im Blick

Im Rahmen ihrer regelmäßigen Untersuchung der Marktstandards in der BU hat infinma 458 BU-Tarife analysiert. 206 davon konnten zertifiziert werden. Das Analysekriterium „Umorganisation bei Selbstständigen“ wurde in der diesjährigen Untersuchung aufgeteilt und besonders betrachtet.

Bereits seit 2011 veröffentlicht die infinma Institut für Finanz-Markt-Analyse GmbH regelmäßig ihre sogenannten Marktstandards in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU), in deren Rahmen regelmäßig wichtige Qualitätsmerkmale aus den Versicherungsbedingungen analysiert werden. Derzeit werten die Analysten von infinma zu insgesamt 18 Kriterien aus, welche ganz konkreten Ausprägungen es in den Bedingungen tatsächlich gibt. Das Vorkommen dieser Ausprägungen wird dann gezählt, und diejenige Ausprägung, die am häufigsten vorkommt, definiert den Marktstandard im Sinne einer „marktüblichen Durchschnittsregelung“. Bei den 18 näher betrachteten Kriterien handelt es sich um Prognose, rückwirkende Leistung, abstrakte Verweisung, Verzicht auf Umorganisation bei Akademikern, Verzicht auf Umorganisation bei Kleinbetrieben, Kostenbegrenzung bei Umorganisation, Berufswechselprüfung, Leistungsbeginn, Meldefristen, Erhöhungsoption ohne Anlass, Beitragsstundung, befristete Anerkenntnisse, Meldepflicht: Minderung BU, Meldepflicht: Aufnahme Tätigkeit, Nachprüfung, Leistung bei Arbeitsunfähigkeit, Ausscheiden aus dem Beruf und Option auf selbstständige Anschluss-Pflegerente.

18 Kriterien unter der Lupe

Wie üblich vergibt infinma Zertifikate für die Produkte, die in allen 18 Kriterien gleichzeitig den Marktstandard mindestens erreichen oder diesen übertreffen. „Aufgrund der hohen Marktdynamik hatten wir im letzten Jahr auf eine Bewertung des Kriteriums Umorganisation bei Selbstständigen verzichtet. Um die zahlreichen positiven Veränderungen angemessen berücksichtigen zu können, haben wir das Kriterium nun aufgeteilt: zum einen die Umorganisation bei Inhabern von Klein(st)betrieben und zum anderen die Umorganisation bei Selbstständigen mit akademischem Hintergrund“, kommentiert Dr. Jörg Schulz, Geschäftsführer bei infinma, die aktuellen Ergebnisse. „Trotz immer stärker werdender Konkurrenz durch die Grundfähigkeitsversicherung ist für viele Versicherer die BU immer noch das wichtigste Produkt im Bereich der Arbeitskraftabsicherung. Die neuen Marktstandards haben deutlich gezeigt, dass trotz der marktbreit hohen Qualität der Bedingungen immer noch Verbesserungspotenzial vorliegt“, ergänzt Geschäftsführer-Kollege Marc Glissmann. „Viele Anbieter haben hier noch einmal kundenfreundliche Verbesserungen ihrer Bedingungen vorgenommen.“

Umorganisation: bei Inhabern von Kleinbetrieben und von selbstständigen Akademikern

Bei Selbstständigen und Personen mit ähnlichem Status kann vor Anerkennung von BU-Leistungen geprüft werden, ob nicht durch organisatorische Veränderungen der Arbeitsstätte, des Betriebes, der Praxis, der Kanzlei etc. die bisherige Berufsausübung weitergeführt werden kann. Man geht davon aus, dass sich bei einer Umorganisation lediglich das bisherige Beschäftigungsfeld innerhalb des ausgeübten Berufs ändert. Was das Kriterium der Umorganisation bei Selbstständigen mit akademischem Hintergrund betrifft, so hat infinma als Marktstandard den Verzicht auf Umorganisation bei selbstständigen Akademikern mit mindestens 90% Bürotätigkeit festgelegt. 209 der 458 analysierten Tarife beinhalten diese Option. 180 Tarife haben keinen Verzicht auf Umorganisation bei selbstständigen Akademikern.

Was die Umorganisation bei Klein(st)betrieben angeht, lautet der Marktstandard: Verzicht auf Umorganisation bei Kleinbetrieben mit weniger als fünf Mitarbeitern. Bei 202 von 458 analysierten Tarifen ist dies der Fall. 170 untersuchte Tarife beinhalten hingegen keinen Verzicht auf Umorganisation bei Kleinbetrieben.

36 Gesellschaften und 206 Tarife erhalten Zertifikat

Die Veränderungen im Marktstandard haben denn auch zu Änderungen bei den zertifizierten Gesellschaften geführt. Es wurden einige Versicherer neu ausgezeichnet, bei einigen ist das Zertifikat weggefallen. Von den diesmal analysierten 73 Gesellschaften konnten 36 zertifiziert werden. Die Anzahl der insgesamt untersuchten Tarife beträgt 458, 206 davon erhielten von den infinma-Analysten ein Zertifikat.

„Es gibt nach unserer Einschätzung derzeit neben der Umorganisation des Arbeitsplatzes drei Trendthemen: Verlängerungsoption, Teilzeitklausel und Zielgruppenkonzepte für Schüler. Hier könnten im nächsten Jahr erneut Änderungen bei den Marktstandards anstehen“, gibt Marc Glissmann einen Ausblick. (ad)

Die aktuellen Marktstandards können hier eingesehen werden.

Lesen Sie auch: Solide Beitragsstabilität und Transparenz in der BU

Wird Erwerbsunfähigkeits- von Grundfähigkeitsversicherung verdrängt

Bild: © Ralf Geithe – stock.adobe.com

 

Solide Beitragsstabilität und Transparenz in der BU

Steigen die BU-Prämien im Zuge der Corona-Pandemie an? Wie sieht es mit den Anpassungen von Überschussbeteiligung, Bonussatz und Co. am Markt der deutschen Lebensversicherer aus? Wie bereitwillig geben die Gesellschaften über ihre Absicherungskonzepte Auskunft? Eine infinma-Umfrage gibt Antworten.

<p>Wie es um die Beitragsstabilität in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) bei den deutschen Lebensversicherern bestellt ist, hat die infinma Institut für Finanz-Markt-Analyse GmbH jüngst wieder im Rahmen einer Umfrage unter die Lupe genommen. Dabei stand besonders die Frage im Vordergrund, ob der jeweilige Versicherer in den letzten 10, 15, 20 oder mehr als 20 Jahren auf die Anpassung der Überschussbeteiligung im BU-Bestand verzichtet hat. Geschaut haben die Analysten auf den Bonussatz und den Sofortverrechnungssatz, die vom Versicherer im angegebenen Zeitraum nicht geändert worden sein sollten, sodass die Zahlprämien für die Kunden konstant geblieben sind. </p><h5>Steigende BU-Prämien durch Corona Fehlanzeige</h5><p>„Das Thema Stabilität der BU-Prämien im Bestand ist für Vermittler und Kunden unverändert aktuell. Das gilt umso mehr, als es inzwischen einige Kreise zu geben scheint, die aus der Corona-Pandemie steigende BU-Prämien herleiten wollen“, kommentiert infinma-Geschäftsführer Dr. Jörg Schulz. „Unsere Umfrage hat erneut bestätigt, dass die Versicherer durchweg solide und auskömmlich kalkuliert haben und Prämienanpassungen im Bestand bisher die Ausnahme gewesen sind.“ Sein Geschäftsführer-Kollege Marc Glissmann ergänzt, dass im Hinblick auf die Beitragsstabilität komplexere Modelle noch nicht hätten nachweisen können, dass sie zu signifikant besseren Ergebnissen führten.</p><h5>33 Gesellschaften mit maximaler Beitragsstabilität</h5><p>Laut der aktuellen infinma-Umfrage verfügen 33 der teilnehmenden Gesellschaften über maximale Beitragsstabilität, was so viel bedeutet, dass sie bereits seit über 21 Jahren keine Anpassung mehr vorgenommen haben. Acht Gesellschaften bescheinigen die Analysten von infinma langjährige Beitragsstabilität, das heißt mit anderen Worten, es gab seit bis zu 20 Jahren keine Anpassung mehr. </p><p>Infinma nutzt die jährliche Abfrage zur Beitragsstabilität in der BU auch regelmäßig dazu, zusätzliche Informationen zum Geschäftszweig abzufragen. In diesem Jahr ging es dabei schwerpunktmäßig um alternative Absicherungskonzepte wie die Erwerbsunfähigkeits- und die Grundfähigkeitsversicherung. Neben konkreten Zahlen zu Leistungsfällen wurde auch nach praktischen Beispielen gefragt. Abgerundet wurde die Umfrage mit Angaben zur Geschäftsentwicklung in den einzelnen Biometriebereichen.</p><h5>35 Gesellschaften tun sich als besonders transparent hervor</h5><p>Immer mehr Versicherer haben laut infinma erkannt, dass Transparenz ein gutes Mittel ist, um Kunden zu überzeugen und haben daher die Möglichkeit genutzt, Angaben zur Erwerbs- und Grundfähigkeitsversicherung zu machen. Die Auskunftsbereitschaft der Versicherer gegenüber dem Vorjahr habe sich hier weiter verbessert, so infinma. Allerdings variiere der Umfang, in dem die Fragen zur Transparenz beantwortet worden seien, erheblich. Daher führt infinma in einer Tabelle die Anbieter als „besonders transparente BU-Versicherer“ auf, die den Fragebogen umfassend bearbeitet haben. Teilweise seien die Antworten der Versicherer jedoch nur für den internen Gebrauch bei infinma freigegeben worden, weshalb das Analysehaus nach eigener Aussage auf eine systematische Veröffentlichung von Ergebnissen zum Transparenzteil der Umfrage verzichtet. In der Tabelle der transparenten BU-Versicherer finden sich 35 Gesellschaften. </p><p>Diese und die Auflistung der Unternehmen bezüglich ihrer Beitragsstabilität werden laut infinma gegebenenfalls aktualisiert, sofern im Nachhinein noch weitere Versicherer Antworten nachreichen. Zu finden sind die Ergebnislisten <a href="https://www.infinma.de/ergebnisse_bu_praemien.php&quot; target="_blank" >hier</a> und <a href="https://www.infinma.de/transparente_vs.php&quot; target="_blank" >hier</a>. (ad)</p><p><i class="font-twelve-italic" >Bild: © tomertu – stock.adobe.com</i></p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/5081460C-CE2D-49B0-B2DB-98A243504935"></div>

 

LV 1871: BU digital erleben mit Augmented Reality

Die LV 1871 macht Berufsunfähigkeitslösungen für Makler und Endkunden mithilfe von Augmented Reality (AR) erlebbar. Auf diesem Weg sollen neue digitale Aktivierungsmöglichkeiten in der Kundenansprache für Vermittler geschaffen werden.

Eine neue Marketingkampagne der LV 1871 bringt Augmented Reality (AR) in die Versicherungsbranche: Kunden und Geschäftspartner erhalten in einem 3-D-Erlebnis die Möglichkeit, die Berufsunfähigkeitslösungen der LV 1871 in allen Facetten kennenzulernen. Mithilfe der Technologie möchte der Versicherer neue digitale Aktivierungsmöglichkeiten in der Kundenansprache für Vermittler schaffen.

Für das AR-Erlebnis hat die LV 1871 die bereits bekannte Astronauten-Werbekampagne der Golden-BU-Lösungen abgewandelt: In der AR-Version bildet sich um den Astronauten ein System aus virtuellen Monden und Planeten, die über den Browser oder das Smartphone erkundet werden können. Wird eines der Objekte angeklickt, öffnet sich ein Pop-up-Fenster mit Hintergrundinformationen zur Golden BU. Über einen Button können vertiefende Informationen abgerufen werden.

In die virtuelle mobile Umgebung kommen Makler und Kunden mithilfe eines QR-Codes oder eines Links. Der Versicherer bietet zwei Versionen an: Eine richtet sich speziell an Vermittler, die andere an Endkunden. Letztere können Makler gezielt für ihre digitale Kundenansprache verwenden. Mit einer angepassten Version können sie die AR-Erfahrungen in unterschiedlichen Online-Kanälen einsetzen wie beispielsweise in die E-Mail-Kommunikation bzw. Newsletter. Mehr Informationen gibt es unter https://www.lv1871.de/lv/ (ad)

Bild: © Blue Planet Studio – stock.adobe.com

 

Aktuare mit neuen Analysen: So hat sich das BU-Risiko gewandelt

In Deutschland wird weiterhin jeder Vierte mindestens einmal im Leben berufsunfähig. Wie neue Analysen der Deutschen Aktuarvereinigung weiter zeigen, haben Frauen bis 40 inzwischen ein deutlich höheres BU-Risiko als noch vor 20 Jahren. Berufsunfähige kommen heutzutage schneller in den Beruf zurück.

Die Deutsche Aktuarvereinigung e.V. (DAV) hat in einer Online-Pressekonferenz neue Untersuchungen zum Thema Berufsunfähigkeit vorgelegt. Beleuchtet wurde unter anderem die Eintrittswahrscheinlichkeiten für Berufsunfähigkeit sowie das Thema Reaktivierung, also die Rückkehr der Berufsunfähigen ins Arbeitsleben. Den Erkenntnissen zufolge gilt nach wie vor: Bis zum Renteneintritt wird jeder Vierte mindestens einmal in seinem Arbeitsleben berufsunfähig. Berufsunfähigkeit bleibt damit eines der größten existenzbedrohenden Gefahren.

Frauen bis 40 haben heutzutage höheres BU-Risiko

Für Frauen bis 40 Jahre hat sich die Gefahr sogar erhöht. So weisen sie ein um über 30% erhöhtes BU-Risiko als noch vor 20 Jahren zum Zeitpunkt der vorangegangen Untersuchung, der DAV-Tafel 1997. „In dieser Versichertengruppe sind laut Daten der Rentenversicherung erheblich mehr Schadenfälle aufgrund psychischer Erkrankungen festzustellen“, erklärte der DAV-VorstandsvorsitzenDr. Herbert Schneidemann. Anders bei den Männern: Hier zeigen sich in dieser Altersgruppe keine signifikanten Veränderungen.

Frauen und Männer ab 40 weniger gefährdet als vor 20 Jahren

Als erfreulich bezeichneten die Aktuare die Entwicklung sowohl bei Männern als auch bei Frauen jenseits der 40: Bei weiblichen Versicherten hatsich die Wahrscheinlichkeit, berufsunfähig zu werden, um 36% verringert, bei den männlichen Altersgenossen um etwa 45%. Diese Entwicklung spiegle die Veränderung der Arbeitswelt wider. Zum einen seien immer weniger Personen in körperlich anstrengenden Berufen tätig und zum anderen würden generell die körperlichen Anforderungen in vielen Berufen sinken, so Dr. Schneidemann.

Anstieg psychischer Leiden, aber Rückgang anderer BU-Ursachen

Waren Anfang der 1990er-Jahre noch körperliche Gebrechen der häufigste Grund, warum jemand seine Arbeit aufgeben musste, sind inzwischen psychische Leiden die Hauptursache für eine Berufsunfähigkeit. So ist nahezu jeder dritte BU-Leistungsfall auf psychische Ursachen zurückzuführen, Tendenz steigend. Diese Zunahme von BU-Schadenfällen infolge psychischer Erkrankungen werde aber den Aktuaren zufolge durch den Rückgang anderer BU-Ursachen wie etwa Erkrankungen des Bewegungsapparats und Herz-Kreislauf-Erkrankungen überkompensiert.

Schnellere Rückkehr in den Beruf – zumindest in den ersten ein bis zwei Jahren

Wie die DAV-Untersuchungen zudem ergaben, kehren Versicherte heutzutage nach einer BU-Erkrankung schneller in den Beruf zurück als vor 20 Jahren. So nehmen 19% innerhalb der ersten 24 Monate wieder ihren zuletzt ausgeübten Beruf auf. Vor 20 Jahren waren es nur 11%. Anders verhält es sich aber bei Personen, die drei bis zehn Jahre berufsunfähig sind. Während nach der DAV-Tafel 1997 I rund 26% der Invaliden in diesem Zeitraum in den Job zurückkehrten, sind es laut Ergebnissen der DAV-Tafel 2021 nur 16%.

Keine Rückschlüsse auf Prämienentwicklung

Dr. Schneidemann betonte mit Blick auf die DAV-Erkenntnisse, dass sie keine Rückschlüsse auf mögliche Preisentwicklungen für den BU-Versicherungsschutz zulassen würden. Denn die Prämien würden unternehmensindividuell berechnet und von einer Vielzahl von Faktoren abhängen. Dazu gehöre neben der Entwicklung des Rechnungszinses beispielsweise auch die Zusammensetzung des jeweiligen Kollektivs.

Folgen von Corona und Long-COVID noch nicht absehbar

Noch keine Vorhersage lässt sich darüber treffen, welche Konsequenzen die Pandemie auf die BU-Leistungsfälle hat, zumal sich mögliche Langzeitfolgen bzw. Veränderungen des Arbeitsmarktes erst in den nächsten Jahren zeigen werden, so die Aktuare. „Nach unserer Einschätzung können die potenziellen Auswirkungen aber auf jeden Fall durch das kollektive Geschäftsmodell der Lebensversicherung, zusammen mit gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitspuffern in der Kalkulation und der Reservierung sowie glättenden Mechanismen zum Beispiel der Rückversicherung weitestgehend abgefedert werden“, unterstrich Dr. Schneidemann. Zudem seien auch die Folgen von Long-COVID noch nicht absehbar.

Zu den DAV BU-Tafeln

Die DAV BU-Tafeln bestehen aus altersabhängigen Eintrittswahrscheinlichkeiten für Berufsunfähigkeit, Sterblichkeit der Aktiven und Berufsunfähigen und Reaktivierung der Berufsunfähigen. Von Bedeutung sind die Tafeln insbesondere für die Reservierung der Bestände von BU-Policen. Zugleich stellen sie eine Orientierung für die verantwortlichen Aktuare der Lebensversicherer dar. Die Tafeln sind nicht verbindlich.

Für die DAV Tafel 2021 wurden Versichertendaten aus anonymisierten Rückversicherungsdatenschlüssen im Beobachtungszeitraum 2011 bis 2015 herangezogen, insgesamt rund 59 Millionen Beobachtungsjahre sowie auch Fälle von knapp 155.000 Neuinvaliden. In die Analyse eingeflossen sind Daten von 47 Gesellschaften, was eine Marktabdeckung von ca. 85% darstellt. Zur Plausibilisierung wurden Daten der Deutschen Rentenversicherung herangezogen. (tk)

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Swiss Life mit Neuerungen beim BU-Schutz für Teilzeitkräfte

Für Teilzeitbeschäftigte bietet Swiss Life bei der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) eine neue Günstigerprüfung. Damit liegt eine Berufsunfähigkeit bei einer Teilzeitkraft auch dann vor, wenn die Teilzeittätigkeit nur noch weniger als drei Stunden ausgeübt werden kann oder könnte.

Ab sofort bietet Swiss Life im Rahmen des aktuellen BU-Updates eine sogenannte Günstigerprüfung speziell für Beschäftigte in Teilzeit. Diese neue Günstigerprüfung greift, wenn die versicherte Person bei Eintritt der Berufsunfähigkeit als Teilzeitkraft tätig ist und aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung der notwendige Berufsunfähigkeitsgrad von 50% nicht erreicht wird. Hierbei wird untersucht, ob die versicherte Person ihre Berufstätigkeit noch für drei Stunden oder mehr täglich ausüben kann bzw. könnte. Ist dies nicht mehr möglich, erbringt Swiss Life die vereinbarten Berufsunfähigkeitsleistungen. Unerheblich ist dabei, ob die versicherte Person bereits bei Vertragsabschluss oder erst später eine Teilzeittätigkeit ausübt.

„Führt beispielsweise eine psychische Erkrankung bei einer in Teilzeit tätigen Bankkauffrau dazu, dass sie von ihren bisher vier Stunden täglich nur noch 2,6 Stunden täglich arbeiten könnte, würde nur ein Berufsunfähigkeitsgrad von 35% erreicht werden. Da das Restleistungsvermögen der Kundin aber weniger als drei Stunden täglich beträgt, kann als Folge der neuen Günstigerprüfung die Berufsunfähigkeitsrente gezahlt werden“, erklärt Stefan Holzer, Leiter Versicherungsproduktion und Mitglied der Geschäftsleitung von Swiss Life Deutschland.

Möglichkeit der Günstigerprüfung zeitlich uneingeschränkt nutzbar

Keine Rolle spielt es für die neue Günstigerprüfung außerdem, aus welchem Anlass und für welchen Zeitraum eine Person in eine Teilzeittätigkeit wechselt. Wie Swiss Life weiter mitteilt, steht die Möglichkeit der Günstigerprüfung angestellten Teilzeitbeschäftigten zeitlich uneingeschränkt zur Verfügung. Eine aufgrund der Günstigerprüfung gewährte Berufsunfähigkeitsrente wird gezahlt, solange die BU besteht.

„Wir machen dabei wirklich keinen Unterschied, ob ein Kunde bereits bei Vertragsschluss in Teilzeit arbeitet oder erst später im Laufe des Berufslebens sich dafür entscheidet. Zudem ist diese Günstigerprüfung bei Teilzeit ein fester Vertragsbestandteil und bietet klare Vorteile für die Vermittlerschaft: Es ist weder eine explizite Beratung noch eine Beratungsdokumentation erforderlich“, so Holzer.

Neue Nachversicherungs- und Verlängerungsgarantie

Im Rahmen des Updates hat Swiss Life weitere Anpassungen umgesetzt. So lässt sich künftig die Beitragsdynamik bis sechs Jahre vor Ende der vereinbarten Beitragszahlungsdauer wahrnehmen – beim typischen Kunden mit Vertragsende zum Endalter 67 also eine Verlängerung von 55 auf 61 Jahre. In der Nachversicherungsgarantie gibt es zudem als neues Ereignis die „erstmalige Aufnahme einer hauptberuflichen selbstständigen Vollzeittätigkeit“. Die entsprechende Erhöhung ohne Gesundheitsprüfung kann in diesem Fall auf bis zu 18.000 Euro BU-Jahresrente erfolgen.

Verlängerungsgarantie der BU-Laufzeit erweitert

Falls der Gesetzgeber die Altersgrenze für den Bezug der erstmaligen Altersrente anhebt, haben die Kunden künftig in den selbstständigen BU-Tarifen der Swiss Life, der MetallRente, der KlinikRente und des Arbeitskraftschutzes Flex der IG BCE bis zum Alter von 55 Jahren die Möglichkeit, später die Versicherungs- und Leistungsdauer des Vertrags um die Zeitspanne zu verlängern, um die sich die Regelarbeitszeit der versicherten Person erhöht hat, maximal um fünf Jahre. Dies gilt sowohl für Versicherte in der Deutschen Rentenversicherung als auch für Personen, die in berufsständischen Versorgungswerken Mitglied sind.

Zusatzbausteine bleiben erhalten

Die bestehenden Zusatzbausteine sind dabei weiterhin wählbar wie etwa eine Einmalzahlung im Falle bestimmter schwerer Krankheiten, zwei Pflege-Optionen für zusätzliche Rentenleistungen bei Pflegebedürftigkeit sowie eine Option auf den späteren Abschluss einer Pflegerentenversicherung ohne Gesundheitsprüfung.

Anpassungen gelten auch für BU-Tarife bei MetallRente, KlinikRente und ChemieRente

Da Swiss Life AKS-Konsortialführerin bei den Versorgungswerken MetallRente, KlinikRente und ChemieRente (AKS Flex IG BCE) ist, gelten die Produktneuerungen auch für die Berufsunfähigkeitstarife der drei Versorgungswerke. (tk)

Bild: © Fokussiert – stock.adobe.com

 

BU-Leistungspraxis unter der Lupe

Die meisten Entscheidungen fallen bei BU-Leistungsprüfungen zugunsten der Versicherten aus. Nach wie vor bleiben psychische Erkrankungen BU-Auslöser Nummer 1. Bei der Bearbeitungsdauer gibt es Luft nach oben. Wie sich die Corona-Krise auf die Leistungspraxis auswirkt, bleibt abzuwarten, so eine Studie von Franke und Bornberg.

Die Arbeitskraftabsicherung ist derzeit in aller Munde. Kaum vergeht ein Tag ohne Studien oder Ratings rund um BU, EU oder Grundfähigkeitstarife. Besonders in der „Königsdisziplin“, der Berufsunfähigkeitsversicherung, kommt es nicht nur auf die Beschaffenheit der Produkte an, sondern es stellt sich auch die Frage, wie es um die Regulierung bestellt ist. Die 6. BU-Leistungspraxisstudie von Franke und Bornberg, die die BU-Leistungsregulierung aktuell unter die Lupe nimmt, basiert auf Daten zur BU-Leistungsprüfung zu Leistungsanträgen aus dem Jahr 2019 von Allianz, ERGO Vorsorge, Generali Deutschland, Gothaer, HDI, Nürnberger und Zurich. Diese BU-Versicherer schützen mehr als sieben Millionen Kunden und Kundinnen vor den finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit.

Und so schneiden die teilnehmenden Versicherer diesmal ab: Allianz, Zurich und erstmals auch Gothaer sind die Teilnehmer des in die Studie integrierten BU-Leistungspraxisratings. Die Gothaer erreicht hier mit 68% der möglichen Punkte auf Anhieb die Note FF+, die Zurich schneidet vergleichbar ebenfalls mit der Note FF+ ab und die Allianz erzielt mit 90% der möglichen Punkte die Höchstwertung FFF+.

An der BU-Leistungspraxisstudie nehmen darüber hinaus ERGO Vorsorge (82% der möglichen Punkte), Generali Deutschland (vormals AachenMünchener; 81%), HDI und Nürnberger (jeweils 82%) teil. Sie stellen sich der Untersuchung schon seit Jahren im Rahmen des umfassenden BU-Unternehmensratings. In dieser Zeit konnten sie ihre BU-Leistungspraxis den Analysten zufolge kontinuierlich optimieren.

Vier von fünf Entscheidungen zugunsten der Versicherungsnehmer

Laut BU-Leistungspraxisstudie fallen vier von fünf BU-Entscheidungen zugunsten der Versicherten aus. Der pauschale Vorwurf, BU-Versicherer wollten sich vor der Leistung drücken, greife also ins Leere, so die Analyse von Franke und Bornberg. Allerdings sei die Teilnahme an der Untersuchung freiwillig und deshalb eine Positiv-Selektion: „Es spricht viel dafür, dass vor allem besonders leistungsfähige und selbstkritische Versicherer bei unserer BU-Leistungspraxisstudie mitmachen. Sie sehen ihre Teilnahme als Chance, interne Prozesse nach objektiven Kriterien analysieren zu lassen und sich mit anderen Marktteilnehmern zu messen. Unternehmen mit schlechteren Kennzahlen stellen sich einer solchen Untersuchung eher nicht“, kommentiert Michael Franke, geschäftsführender Gesellschafter von Franke und Bornberg.

Bearbeitungsdauer ausbaufähig

Und wie steht es um den oft verlautbarten Vorwurf der Leistungsverzögerung? Franke und Bornberg misst die Regulierungsdauer vom Zeitpunkt der Meldung einer vermuteten Berufsunfähigkeit bis zur Leistungsentscheidung des Versicherers (Datum des Postausgangs). Die durchschnittliche Dauer hat sich in den zurückliegenden Jahren bei fünf bis sechs Monaten eingependelt (2019: 174 Tage bei Ablehnung respektive 159 Tage bei Anerkennung). Nach 100 Tagen sind knapp 40% aller Anerkennungen entschieden Bei psychischen Erkrankungen und Unfällen dauert die Regulierung allerdings deutlich länger, was die Analysten von Franke und Bornberg vor allem auf einen Mangel an Fachärzten für Psychiatrie und Neurologie sowie bei Unfällen auf zeitintensive Stellungnahmen von Polizei und Staatsanwaltschaft zurückführen. Vom Eingang der letzten Unterlage bis zur Leistungsentscheidung dauert es bei den untersuchten Versicherern immerhin noch knapp 20 Tage – und damit mehr, als der aktuelle AVB-Standard von zehn Arbeitstagen respektive 14 Kalendertagen vorsieht.

Hauptgrund für Ablehnungen: BU-Grad nicht erreicht

Nun aber zu den Gründen für die Ablehnungen: Laut Studie wurden knapp zwei Drittel aller Ablehnungen ausgesprochen, weil der vertraglich vereinbarte BU-Grad nicht erreicht wird. Bei psychischen Erkrankungen ist ein zu niedriger BU-Grad sogar für 68% der Ablehnungen verantwortlich. In der Vorjahresstudie war ein zu niedriger BU-Grad lediglich bei 55% aller Ablehnungen ursächlich. Anfechtungen und Rücktritte verlieren hingegen an Bedeutung: Auf sie entfällt aktuell ein Fünftel der Ablehnungen gegenüber einem Viertel im Jahr zuvor. Überproportional hoch ist die Ablehnungsquote allerdings bei jungen Erwachsenen: Fast die Hälfte aller Ablehnungen wegen Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht werden gegenüber Versicherten bis 35 Jahre ausgesprochen. Einen von neun BU-Anträgen haben die untersuchten Versicherer abgelehnt, weil die diagnostizierte Berufsunfähigkeit voraussichtlich weniger als sechs Monate anhält und somit der Prognosezeitraum nicht erfüllt wird.

Psychische Erkrankungen bleiben BU-Auslöser Nummer 1

Bei den Gründen für eine Berufsunfähigkeit zeigt auch die Studie von Franke und Bornberg ein bereits gewohntes Bild: In der gesetzlichen Rentenversicherung waren psychische Erkrankungen für knapp 43% aller Erwerbsminderungsrenten im Rentenzugang 2019 verantwortlich. Bei privaten BU-Verträgen ist der Einfluss nicht ganz so groß, trotzdem haben Krankheiten der Psyche ihre Position als BU-Auslöser Nummer 1 mit knapp 28% der anerkannten BU-Fälle weiter ausgebaut. Laut Michael Franke berge diese Entwicklung für BU-Versicherer „einigen Sprengstoff“, denn auch gut qualifizierte Erwerbstätige in vermeintlich attraktiven Berufsgruppen seien vor psychischen Problemen nicht gefeit.

Krebs: Nahezu alle Fälle anerkannt

Je nach Art der Krankheit variiert der BU-Leistungspraxisstudie zufolge die Anerkennungsquote stark: Während beispielsweise bei Krebs („bösartige Neuerkrankung“) nahezu zehn von zehn Entscheidungen zugunsten der Versicherten ausfallen, beträgt die Positivquote bei psychischen Erkrankungen lediglich 71%. Krankheiten des Nervensystems (beispielsweise Parkinson- und Alzheimer-Erkrankungen, Multiple Sklerose, Epilepsie sowie Lähmungssyndrome) führen immerhin noch in vier von fünf Fällen zur Anerkennung.

Erstmals wurde im Rahmen der BU- Leistungspraxisstudie bei knapp 22.000 Leistungsfällen auch ausgewertet, aus welchen Gründen die BU-Leistung endet. In knapp der Hälfte der Leistungsfälle wurde die BU-Rente bis zum Ablauf der Leistungsdauer gezahlt. Bei etwas mehr als einem Drittel der Fälle verbesserte sich der Gesundheitszustand oder es erfolgte die Aufnahme einer zum Gesundheitszustand passenden Tätigkeit. Der Tod der versicherten Person führte in 12% der Fälle zu einer Leistungseinstellung.

Leistungsverweigerung für Corona-Folgeschäden?

Da es sich um BU-Anträge aus dem Jahr 2019 handelt, kommen Covid-19-Erkrankungen als Leistungsauslöser für Berufsunfähigkeit im Rahmen dieser Untersuchung zwar noch nicht in Betracht, trotzdem gibt es schon jetzt Stimmen, die eine Leistungsverweigerung für Corona-Folgeschäden heraufbeschwören. Angeblich fehlten verbindliche Leitplanken für den Umgang mit Covid-19 im BU-Leistungsprozess. Michael Franke sieht diese Aussagen kritisch. Die BU-Versicherung zeichne sich gerade dadurch aus, dass sie auf die Fähigkeit zur Berufsausübung abstelle. Konkrete Regelungen für einzelne Krankheitsbilder seien wie bisher nicht erforderlich, sogar eher kontraproduktiv. Zudem könnten gesundheitliche Einschränkungen je nach konkreter Tätigkeit völlig unterschiedliche Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit haben. „Die BU-Versicherung hat den großen Vorteil, die Arbeitskraft ohne Einschränkungen auf bestimmte Erkrankungen finanziell abzusichern. Einziger Nachteil dieses einmaligen, offenen Systems ist eine etwas längere, weil individuelle Leistungsprüfungsdauer. Wer lieber Krankheitsbilder oder konkrete Einschränkungen versichern will, sollte eine Dread-Disease-, MultiRisk- oder Grundfähigkeitsversicherung abschließen. Diese können aber eine BU-Versicherung nicht ersetzen“, konstatiert Michael Franke. (ad)

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Viele halten Arbeitskraftabsicherung für überflüssig

Über die Hälfte der Befragten erachtet die Risikoabsicherung einer Berufsunfähigkeit oder des Verlustes von Grundfähigkeiten als nicht sinnvoll bzw. notwendig. Das zeigt eine Auswertung von Kantar im Auftrag von Swiss Life Deutschland.

Der Verlust der eigenen Arbeitskraft auf längere Zeit, oder gar für immer, bedeutet ein existenzbedrohendes Szenario. Die gesetzliche Absicherung reicht bei Weitem nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard zu finanzieren. Dennoch erachtet über die Hälfte der Erwerbstätigen (52%) die Risikoabsicherung einer Berufsunfähigkeit bzw. des Verlustes von Grundfähigkeiten als nicht sinnvoll oder notwendig. Das ergab eine aktuelle Auswertung von Kantar im Auftrag des Lebensversicherers und Biometrie-Spezialisten Swiss Life Deutschland. Die größte Barriere stellt dabei die Finanzierung einer solchen Absicherung dar: Knapp 40% derer, die eine solche Absicherung als nicht notwendig bzw. sinnvoll ansehen, wollen sich diese nicht leisten bzw. haben nicht die Möglichkeit dazu.

Während die Berufsunfähigkeitsversicherung den allermeisten Befragten durchaus bekannt ist, kennen weniger als ein Viertel (23%) der Erwerbstätigen die Grundfähigkeitsversicherung – und ganze 70% wissen überhaupt nichts mit dem Begriff anzufangen. Immerhin hat gut ein Drittel der befragten Erwerbstätigen (33%) eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen, aber nicht einmal jeder Zehnte (7%) verfügt über eine Risikoabsicherung des Verlustes einer Grundfähigkeit. „Die Ergebnisse der Umfrage verdeutlichen, dass die Aufklärungsarbeit der Versicherungsbranche weiterhin gebraucht wird, um den Menschen die Vorteile der Grundfähigkeitsversicherung aufzuzeigen und um diese am Markt zu etablieren“, sagt Stefan Holzer, Leiter Versicherungsproduktion und Mitglied der Geschäftsleitung von Swiss Life Deutschland.

Auf die Frage, welche Ursachen zu einer Berufsunfähigkeit führen können, werden Unfälle mit 25% der Nennungen als Ursache Nummer eins genannt, erst dann folgen psychische Probleme (20%) und Einschränkungen im Bewegungsapparat (18%). „Leider schätzen die Menschen das Berufsrisiko oft falsch ein. Psychische Erkrankungen wie Burn-out, Depressionen und Angststörungen sind mit 37% die häufigste Ursache für eine Berufsunfähigkeit, und das nachweislich schon seit mehreren Jahren“, so Holzer. Das bestätigen Daten des Versicherungsbestands von Swiss Life.

Der Großteil der Befragten (56%) hält den Start ins Berufsleben für den idealen Zeitpunkt, um eine private Lösung zum Schutz der eigenen Arbeitskraft abzuschließen. Rund 20% der Befragten halten den Abschluss dieser Versicherung schon während der Schulzeit, Ausbildung oder während des Studiums für sinnvoll.

Über die Umfrage

Die verwendeten Daten beruhen, soweit nicht anders angegeben, auf einer Online-Umfrage vom 09. bis 19.04.2021 von Kantar im Auftrag von Swiss Life Deutschland. An der Umfrage nahmen 2.003 Personen teil. Die Stichprobe wurde gewichtet, sodass sie in ihrer Zusammensetzung der Struktur der Grundgesamtheit (Erwerbstätige zwischen 16 und 65 Jahre – einschließlich vorübergehend Arbeitslose, Studierende und Auszubildende) entspricht. (ad)

Bild: © Stefan – stock.adobe.com

 

BU: Böses Erwachen bei steigenden Beiträgen

Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung spielt für den Kunden neben der Produktqualität insbesondere der Preis der Absicherung eine wichtige Rolle. Unter dem Preis versteht er dabei üblicherweise den Nettobeitrag − also den Zahlbeitrag. Doch wenn dieser Beitrag steigt, droht das böse Erwachen.

<h5>Von Dr. Sandra Blome, Partner & Director beim Institut für Finanz- und Aktuarwissenschaften (ifa) und Lars Heermann,Bereichsleiter Analyse und Bewertung bei Assekurata.</h5><p>Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ist unbestritten eine der wichtigsten Absicherungen für Verbraucher. Die Vielfalt an Angeboten am Markt ist dementsprechend groß und gute Beratung wertvoll.</p><p>Für die Auswahl des richtigen Produktes ist eine Vielzahl von Kriterien relevant, die die Produktqualität bestimmen. Das geht vom Leistungsspektrum über die Annahmepolitik des Versicherers bis hin zur Servicequalität und Fairness in der Leistungsprüfung.</p><p>Ein wesentliches Kriterium für den Kunden ist auch der Preis seines BU-Schutzes. Bei deutschen Anbietern spielt in diesem Zusammenhang die Überschussbeteiligung eine wichtige Rolle. Da die Lebensversicherer aufsichtsrechtlich angehalten sind, vorsichtig zu kalkulieren, entstehen Überschüsse, die den Versicherungsnehmern zustehen.</p><h5>Überschüsse reduzieren den Beitrag</h5><p>Die Zuteilung der Überschüsse kann leistungserhöhend geschehen, sodass diese angesammelt und im Leistungsfall bzw. am Ende der Versicherungsdauer mit ausgezahlt wer­den. Üblicher ist jedoch die Sofortüberschussbeteiligung, die bereits ab Beginn der Versicherung beitrags­reduzierend wirkt.</p><p>Damit sind bei einer BU für den Kunden prinzipiell zwei Beiträge relevant: der kalkulatorische Beitrag, im Folgenden Bruttobeitrag genannt, und der Beitrag, der tatsächlich gezahlt werden muss, im Folgenden Nettobeitrag genannt.</p><p>Dem Kunden mag oftmals nur der Nettobeitrag präsent sein, denn genau diesen hat er in den nächsten Jahrzehnten − aller Voraussicht nach − zu zahlen. Selbst wenn die Höhe der Bruttoprämie transparent dargestellt wird, kann sie beim Kunden aufgrund der Komplexität des Produktes und der Vielzahl vorvertraglicher Informationen häufig untergehen.</p><p>Umso größer dürfte die Überraschung sein, wenn der Nettobeitrag zukünftig steigt und der Kunde für den gleichen Versicherungsschutz plötzlich mehr zahlen soll. Auch den Vermittler kann dies überraschend treffen, vor allem wenn er seinen Kunden Rede und Antwort zu stehen hat.</p><p class="zoombild" > <div class="zoomImage"><a href="https://www.asscompact.de/sites/asscompact.de/files/styles/zoom_large/p…; rel="prettyPhoto" title=""><img alt="BU: Böses Erwachen bei steigenden Beiträgen" height="238" src="https://www.asscompact.de/sites/asscompact.de/files/styles/zoom/public/…; typeof="Image" width="200" /><img class="zoomIcon" src="/sites/asscompact.de/themes/asscompact/gfx/zoom_icon.png" width="54"></a></div></p><h5>Ansteigen des Nettobeitrags</h5><p>Steigende Nettobeiträge resultieren aus einer reduzierten Überschussbeteiligung. Doch warum kann es eigentlich zu einer Verringerung der Überschussbeteiligung kommen? Grundsätzlich sind dafür drei verschiedene Bereiche relevant: die Kalkulation des BU-Tarifs, der insgesamt vorhandene BU-Bestand und die Ertragskraft des Unternehmens.</p><p>Schon bei der Tarifkalkulation setzt sich ein Versicherer mit der Frage eines möglichst stabilen Nettobeitrags auseinander. Dazu gehört insbesondere eine professionelle Herleitung der zugrunde liegenden Kalkulationsannahmen, eine entsprechende Umsetzung in zugehörigen Modellen und die Durchführung umfangreicher Analysen. Hierbei muss geprüft werden, ob sich das Niveau der vorgesehenen Überschussbeteiligung voraussichtlich auf Dauer halten lässt.</p><p>Ein BU-Tarif kann jedoch nur dann einen langfristig stabilen Netto­beitrag aufweisen, wenn er auch in einem auskömmlichen BU-Bestand eingebettet ist. Dies erfordert unter anderem systematische Antrags- und Leistungsprozesse, die einen hinreichenden Kollektivschutz gewährleisten. Wurden beispielsweise in der Vergangenheit besondere Aktionen durchgeführt, die einen BU-Schutz mit vereinfachter Gesundheitsprüfung ermöglichten, hat sich der Versicherer damit potenzielle Risiken in seinen Bestand geholt, die die Beitragsstabilität gefährden können. Hohes Risikobewusstsein und ein engmaschiges versicherungstechnisches Controlling sind für die Tragfähigkeit des BU-Bestandes entscheidend.</p><p>Letztendlich kann noch die gesamte Unternehmenssituation auf die Überschussbeteiligung des einzelnen BU-Tarifs wirken: Eine Reduk­tion der Überschussbeteiligung in der BU kann schlichtweg deshalb erforderlich sein, weil der Lebensversicherer nicht mehr in der Lage ist, seine Garantieverpflichtungen durch ausreichende Kapitalanlageerträge zu erbringen. Daher ist es auch für die BU wichtig, dass die Kapitalanlageergebnisse und sonstigen Ertragsquellen dauerhaft auskömmlich sind.</p><!--text-long-pagebreak--><!--sub-title||Beurteilung der Beitragsstabilität--><h5>Beurteilung der Beitragsstabilität</h5><p>Die Beurteilung, ob ein BU-Tarif gute Voraussetzungen für stabile Nettobeiträge aufweist, ist damit eine komplexe Angelegenheit. Unzureichend ist der pauschale Blick in den Rückspiegel, ob beziehungsweise wann ein Lebensversicherer in der Vergangenheit bereits eine Beitragsanpassung vorgenommen hat. Viel interessanter ist für Kunden und Vermittler der Blick nach vorn.</p><p>Doch nicht nur das: Die Beurteilung der Beitragsstabilität lässt sich allein aus öffentlich verfügbaren Daten nicht bewerkstelligen, da die relevanten Informationen zu den genannten Bereichen größtenteils auf unternehmensinternen Daten basieren. Dies hat zur Folge, dass sich die BU-Beitragsstabilität erst durch einen tiefgreifenden Blick „nach innen“ stichhaltig beurteilen lässt. Vermittler stoßen hier zwangsläufig an die Grenzen ihrer Möglichkeiten.</p><h5>BU-Stabilitätssiegel</h5><p>Assekurata und ifa haben daher ein Verfahren entwickelt, das die Bei­tragsstabilität eines BU-Tarifs aus den verschiedenen Blickwinkeln beleuch­tet. Dabei unterzieht sich der Anbieter einem intensiven Prüfprozess, bei dem die drei Bereiche Tarifkalkula­tion, BU-Bestand und Unternehmens­ertrag detailliert analysiert werden.</p><p>Die Prüfung basiert sowohl auf öffentlich verfügbaren Daten (wie z. B. dem Geschäftsbericht) als auch auf unternehmensinternen Daten (z. B. Vorgehen bei der Tarifentwicklung, Controlling-Berichte zur BU oder Meldungen an die BaFin). Daneben werden die gelieferten Daten im Zuge von Management­interviews mit den Verantwortlichen kritisch diskutiert.</p><p>Die Kooperation von Assekurata und ifa vereint die umfassende Ratingkompetenz von Assekurata mit dem aktuariellen Know-how von ifa aus der Produktentwicklung.</p><p>Das Siegel dient als Qualitätsmerkmal zur Beitragsstabilität und erleichtert dem Vermittler die Beratung in der BU. Assekurata und ifa verleihen es nur Versicherern, die sich mit ihren BU-Tarifen der Prüfung stellen und diese erfolgreich durchlaufen.</p><p>Diesen Artikel lesen Sie auch in AssCompact 05/2021, Seite 26 f., und in unserem <a href="https://epaper.asscompact.de/asscompact-05–2021/65582738" target="_blank" >ePaper</a>. </p><p><i class="font-twelve-italic" >Bild: © blacksalmon – stock.adobe.com</i></p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/7C928901-EF6B-403E-A25C-E2015D907F37"></div>

 
Ein Artikel von
Dr. Sandra Blome
Lars Heermann

Berufsunfähigkeit: So steht es derzeit um Tarife und Ursachen

Bereits seit 25 Jahren unterziehen die Analysten von MORGEN&MORGEN am Markt befindliche BU-Tarife einer genauen Untersuchung. Das Ergebnis diesmal: 406 von 566 Tarifen erhalten die Bestbewertung. Hauptursache für Berufsunfähigkeit bleiben mit Abstand die Nervenerkrankungen.

Das Analysehaus MORGEN & MORGEN hat im Rahmen des bereits 26. Jahrgangs seines M&M Ratings Berufsunfähigkeit 566 Tarife und Tarifkombinationen von 63 Anbietern unter die Lupe genommen und konstatiert dem BU-Markt eine stabile Lage: Ca. 267.000 BU‐Renten mit einem Volumen von rund 2,2 Mrd. Euro befinden sich aktuell in der Auszahlung. Das Neugeschäft zeigt wieder einen Aufwärtstrend und steigt um 1,8%. Die Höhe der versicherten BU‐Rente steigt um 1,6%, die eingenommenen Beiträge steigen um 3,5%.

Vier Teilratings mit unterschiedlicher Gewichtung

Das M&M Rating Berufsunfähigkeit besteht aus vier Teilratings mit unterschiedlicher Gewichtung: Bedingungen (Bewertung der BU‐Tarifvarianten anhand von 29 Leistungsfragen; Gewichtung: 40%), Kompetenz (Bewertung von rund 50.000 Daten der Jahrgänge ab 2000 im Rahmen von fünf Komponenten; Gewichtung: 30%), Beitragsstabilität (Bewertung von sechs Teilbereichen, die Aussagen über die zukünftige Beitragsstabilität der BU‐Tarife zulassen; Gewichtung: 20%) und Antragsfragen (Analyse der Gesundheitsfragen und gefahrerhebenden Fragen in den BU‐Anträgen; Gewichtung: 10%).

406 Tarife sind „ausgezeichnet“, 59 sind „sehr gut“

Und so sieht das Ratingergebnis aus: 406 Tarife erhalten die Bestnote von fünf Sternen und damit das Prädikat „ausgezeichnet“. 59 Tarife erhalten eine „sehr gute“ Viersternebewertung. 70 Tarife liegen im Mittelfeld und sind mit drei erreichten Sternen „durchschnittlich“. Für 17 Tarife konnten die Analysten von MORGEN & MORGEN nur zwei Sterne („schwach“) und für 14 Tarife nur einen Stern („sehr schwach“) vergeben.

49 Versicherer bieten laut M&M mindestens einen Tarif mit einer Fünfsternebewertung an. Die hohe Zahl an sehr guten Bewertungen erklärt das Analysehaus mit einem Blick in die Historie: Man bewerte BU-Tarife bereits seit 25 Jahren. Im Laufe der Zeit hätten sich die Bedingungswerke zunehmend verbessert, und Produktanbieter folgten den Markteinschätzungen der Analysten.

Ursachen: Nervenerkrankungen weit vor Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparats

Zusätzlich zur Analyse der am Markt befindlichen BU-Tarife hat sich M&M auch wieder die Gründe für eine Berufsunfähigkeit genauer angesehen. Dem aktuellen Rating zufolge setzen sich die Nervenerkrankungen als Ursache Nummer eins mit knapp einem Drittel weiter von den restlichen Ursachen ab. Erkrankungen des Skelett‐ und Bewegungsapparates folgen mit großem Abstand in gut einem Fünftel der Fälle. Knapp dahinter finden sich Krebs und andere bösartige Geschwüre und danach sonstige Erkrankungen. Prozentzahlen im oberen einstelligen Bereich erreichen am Ende der BU-Ursachenskala Unfälle sowie Erkrankungen des Herzens und des Gefäßsystems.

Jüngere Altersgruppen: Corona-Pandemie könnte Situation verschlechtern

Betrachtet man verschiedene Altersstufen, so fördert das M&M Rating Berufsunfähigkeit zutage, dass Nervenerkrankungen insbesondere auch die jüngeren Altersgruppen bis 50 Jahren treffen: „Die Nervenerkrankungen als Hauptursache der BU bleiben auf einem hohen Niveau. Dieser Trend wird sich sicherlich auch weiter fortsetzen, betrachtet man die aktuelle Entwicklung der psychischen Belastungen im Zuge der Corona‐Pandemie,“ resümiert Andreas Ludwig, Bereichsleiter Rating & Analyse bei MORGEN & MORGEN. (ad)

Das komplette M&M Rating Berufsunfähigkeit findet sich hier.

Lesen Sie auch: Das sind die Maklerfavoriten in der Berufsunfähigkeitsversicherung und Kundenerwartungen in Sachen BU-Leistungsregulierung

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Kundenerwartungen in Sachen BU-Leistungsregulierung

Im Fall einer Berufsunfähigkeit erwarten Kunden vor allem, dass der Versicherer den Antrag möglichst schnell bearbeitet und die Leistungen auszahlt. Aber auch die Betreuung durch einen festen Ansprechpartner ist wichtig, fasst Assekurata die Ergebnisse einer entsprechenden Umfrage in einem Blogbeitrag zusammen.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung gilt als eine der wichtigsten Einkommensabsicherungen und sorgt auch in Corona-Zeiten für Gesprächsstoff (AssCompact berichtete). Schwere Erkrankungen, aufgrund derer jemand von heute auf morgen seinen Beruf nicht mehr ausüben und nicht mehr für seinen Lebensunterhalt sorgen kann, stellen für alle Betroffenen eine enorme Belastung dar. Worauf BU-Versicherte im Fall der Fälle ganz besonderen Wert legen, hat die Assekuranz Rating-Agentur Assekurata in einer Umfrage unter 500 Inhabern einer selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) herausgearbeitet und die Ergebnisse in Form eines Blogbeitrags veröffentlicht.

Schnelle Bearbeitung und Leistungsauszahlung erwünscht

Welche Services sind Betroffenen im Rahmen der Bearbeitung ihres BU-Leistungsantrags am wichtigsten? Die Antwort liegt auf der Hand: Laut Assekurata-Blogbeitrag legen mit knapp zwei Dritteln die meisten Umfrageteilnehmer größten Wert auf eine schnelle Bearbeitung und zügige Entscheidung des BU-Antrags. Denn schließlich beginnt bei eingetretener Berufsunfähigkeit nicht selten ein Wettlauf gegen die Zeit bzw. gegen die finanzielle Unsicherheit – und ein häufiger Kritikpunkt in Sachen BU ist laut Blogbeitrag nicht zuletzt das vermeintlich umfangreiche und langwierige Prozedere, dem Antragsteller sich auf dem Weg zur BU-Rente oft stellen müssen. In diesem Zusammenhang weist Assekurata darauf hin, dass sich die Leistungsfallbearbeitung in der Berufsunfähigkeitsversicherung oft sehr komplex gestalte, was sich dann auf die Gesamtbearbeitungsdauer auswirke. Denn das Einholen umfangreicher Informationen über Gesundheitszustand und berufliche Situation des Versicherten vor Eintritt der Berufsunfähigkeit könne durchaus einige Wochen, wenn nicht sogar Monate in Anspruch nehmen. Insbesondere dann, wenn der Versicherer zur endgültigen Klärung noch weitere Gesundheitsnachweise anfordern müsse.

Versicherermaßnahmen zur Temposteigerung

Und auch die bereits ergriffenen Maßnahmen der Versicherungsbranche zur Verkürzung der Bearbeitungszeiten lässt der Blogbeitrag nicht unerwähnt: Mit effizientem Prozessmanagement versuche die Versicherungsbranche seit einiger Zeit, das Tempo zu steigern und unnötigen Verzögerungen vorzubeugen. So beispielsweise mit individualisierten Fragebögen und Checklisten zu den erforderlichen Unterlagen und einem systematischen Erinnerungsprozess.

Hilfen beim Ausfüllen weniger gefragt

Knapp die Hälfte der Befragten wünscht sich der Assekurata-Umfrage zufolge Betreuung durch einen festen Ansprechpartner und rund ein Drittel erwartet, dass der Sachbearbeiter im Prozess die jeweilige individuelle Situation berücksichtigt.

Dass der Sachbearbeiter auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten erreichbar sein soll, erwarten hingegen die wenigsten befragten BU-Versicherten. Dieser Service rangiert mit 15% der Antworten am unteren Ende der Skala. Und nur rund einem Fünftel der Umfrageteilnehmer ist eine telefonische oder Vor-Ort-Unterstützung beim Ausfüllen der Selbstauskunft bzw. des Fragebogens wichtig, obwohl die Versicherer laut Assekurata auch hier vermehrt Hilfestellung bieten. So gingen die Leistungsprüfer in den meisten Häusern bereits in einem telefonischen Erstgespräch auf die Selbstauskunft ein und erläuterten den Antragstellern, welche Angaben in welcher Form erforderlich seien. Ein solches Erstgespräch mit dem Sachbearbeiter zum Ablauf der Leistungsprüfung findet sich in der Assekurata-Umfrage übrigens im Mittelfeld und wird von knapp einem Drittel der BU-Versicherten gewünscht. Ebenfalls in der Tabellenmitte rangieren die regelmäßigen Zwischenmeldungen zum Bearbeitungsstand des Leistungsantrags sowie zusätzliche Serviceangebote wie zum Beispiel Reha-Beratung mit etwas über bzw. unter einem Viertel der Nennungen.

Zusätzlich zu den Wünschen der SBU-Kunden bei der Leistungsantragsbearbeitung ist in dem Assekurata-Blogbeitrag auch zu lesen, dass laut den Befragungsergebnissen dem Leistungsprüfer eine besondere Rolle zukomme. Eine faire Leistungsregulierung gelinge in der Berufsunfähigkeitsversicherung demnach nur, wenn der Antragsteller von Beginn an aktiv in den Prozess eingebunden und individuell betreut werde. Hier machten viele Versicherer schon einiges richtig. Aber gerade die Komplexität in der Leistungsregulierung sowie die sich stetig verändernden Kundenanforderungen zwängen die Unternehmen dazu, ihre Services im Antragsprozess auch immer wieder auf den Prüfstand zu stellen und gegebenenfalls anzupassen. (ad)

Zum Assekurata-Blogbeitrag geht es hier.

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