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BU

Einkommensschutz: Mehr als nur Produktgeber für die Kunden sein

Die NÜRNBERGER setzt bei ihrer Produktlinie „Einkommensschutz4Future“ auf Nachhaltigkeit und Flexibilität. Der Versicherer unterstreicht damit seine Vision, sich vom Risikoträger zum Gesundheitspartner zu entwickeln – und das nicht nur im Leistungsfall.

Ein Beitrag von Dr. Michael Martin, Leiter Produkte und Services Leben bei der NÜRNBERGER Versicherung

Das Thema Nachhaltigkeit gewinnt immer mehr an Bedeutung. Eine repräsentative Studie, die die NÜRNBERGER mit dem Marktforschungsinstitut YouGov durchgeführt hat, offenbart: Knapp 30% der Bevölkerung könnten sich vorstellen, bei der Auswahl der Versicherung Nachhaltigkeitsaspekte einzubeziehen. Vor allem bei der jüngeren Generation spielen sie eine große Rolle. Denn fast die Hälfte der unter 25-Jährigen berücksichtigt das Thema Nachhaltigkeit bei ihrer Kaufentscheidung. Diesem Trend hat die Versicherungsbranche Rechnung zu tragen. Doch Nachhaltigkeit hat viele Gesichter: Sei es der Umgang mit Kapitalanlagen, die Gestaltung der Produktkonditionen, die Serviceange­bote oder der betriebliche Umweltschutz.

In ihrer Einkommensschutzlinie „4Future“ („EKS4Future“) integriert die NÜRNBERGER einige Aspekte, die über eine nachhaltige Kapitalanlage hinausgehen, und ermöglicht es den Kundinnen und Kunden, Verantwortung für Umwelt und Gesellschaft zu übernehmen. Damit schützen sie nicht nur sich und ihre Familie vor einem Verdienst- bzw. Einkommensausfall. Sie helfen auch mit, die Welt für künftige Generationen zu erhalten.

Fokus auf Nachhaltigkeit

Das Unternehmen investiert bei seinen Produkten im Rahmen des gesamten konventionellen Sicherungsvermögens in zusätzliche Kapitalanlagen mit besonderem Fokus auf Nachhaltigkeit. Dieses Investment entspricht mindestens der Deckungsrückstellung der „Berufs­unfähigkeitsversicherung4Future“ („BU4Future“) bzw. „Grundfähigkeitsversicherung4Future“ („GF4Future“) der NÜRNBERGER. Dabei orientiert sich der Versicherer an den vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) dargestellten Möglichkeiten, Nachhaltigkeitskriterien in der Vermögensanlage zu berücksichtigen. Zudem pflanzt der Versicherer für jeden abgeschlossenen EKS4Future-Vertrag einen Baum: Hier kooperiert er mit der Forstbetriebsgemeinschaft Nürnberger Land und unterstützt das Projekt „Waldzukunft zum Anfassen“. Ziel ist es, den Wald auf wissenschaftlicher Basis zukunftsfähig aufzuforsten. Dabei werden Bäume gepflanzt, die auch noch in Zeiten des veränderten Klimas gedeihen können. Außerdem laufen alle Prozesse wie zum Beispiel Antrag oder Leistungsfallmeldung möglichst papierlos: Wo sich das Drucken nicht vermeiden lässt, arbeitet die NÜRNBERGER mit einem externen Dienstleister zusammen, bei dessen gesamtem Druckverfahren es sich um einen FSC-zertifizierten nachhaltigen Prozess handelt, der ökologische sowie soziale Vorgaben erfüllt. Die Dokumente werden darüber hinaus klimaneutral über die Umweltschutzprogramme der Anbieter versendet.

Gesundheitspartner der Kunden – Nicht nur im Leistungsfall

Die Vision der NÜRNBERGER ist ambitioniert: Das Versicherungsunternehmen will künftig viel mehr als nur Produktgeber für seine Kunden sein. Es hat sich das Ziel gesetzt, zum Gesundheitspartner zu werden – und das nicht nur im Leistungsfall. Daher spielen für die NÜRNBERGER beim Thema Nachhaltigkeit nicht nur ökologische Gesichtspunkte eine Rolle. Der Versicherer rückt auch die soziale Verantwortung gegenüber den Kunden in den Fokus und hilft den Gesunden, gesund zu bleiben, sowie den Kranken, gesund zu werden. Hierfür bietet die NÜRNBERGER ihren Ver­sicherten die kostenfreie Gesundheits-App „Coach:N“ an: eine Online-Plattform mit mehr als 3.000 digitalen Gesundheitskursen zu Bewegung, Achtsamkeit und Ernährung. Als Anreiz werden für die Teilnahme an den Angeboten jährlich bis zu 100 Euro erstattet.

Außerdem unterstützt das Unternehmen die nachhaltige Genesung ihrer Kunden mit dem Spezialistenservice „BetterDoc“. Die Wahl des passenden Arztes bzw. der Klinik ist entscheidend für den weiteren Verlauf einer Erkrankung. Damit Kunden dauerhaft von einer bestmöglichen medizinischen Versorgung profitieren, bekommen sie exklusiven Zugang zur Spezialisten-Suche und zum Facharzt-Terminservice von BetterDoc, dem unabhängigen Partner der NÜRNBERGER – eine wertvolle Hilfe, um effektiv behandelt zu werden oder eine Zweitmeinung einzuholen. Denn es geht um die bestmögliche Versorgung. Auch ohne Leistungsfall ist die NÜRNBERGER für ihre Kunde da: Der Service kann während der gesamten Vertragslaufzeit in Anspruch genommen werden – unabhängig davon, ob es wegen der Erkrankung zu einem Leistungsfall kommen kann.

Für die beiden Produktkomponenten „BU4Future“ und „GF4Future“ wurde noch weiter in die Zukunft gedacht. Alle Bereiche, nicht nur die Bedingungen, wurden optimiert. Bedingungsseitig gibt es beispielsweise folgende Verbesserungen: In die AVBs ist nun ein Passus zur Arbeitszeitänderung – auf dem Markt bekannt unter dem Begriff Teilzeitklausel – aufgenommen worden und es wurde die Günstiger­prüfung bei Berufswechsel darin verankert.

Flexibilität im Mittelpunkt: Von Berufseinsteigergarantie ...

Neben all den Bedingungsverbesserungen stand für ein nachhaltigeres Produkt jedoch die Flexibilität im Fokus. Denn schließlich kann sich das Leben der Kunden während der Vertragsdauer jederzeit ändern. In solchen Fällen soll der Kunde seine Versicherung so flexibel wie möglich nutzen können – das ist nachhaltig. Als Highlights sind hier vor allem die Upgrade-Option, die Berufseinsteiger- und die Karriere­garantie zu nennen. Mit der Upgrade-Option kann der Kunde in der „BU4Future“ die Zusatzbausteine AU-Schutz und/oder Pflegeschutz in den ersten fünf Jahren flexibel ein- oder ausschließen (bis zum 40. Lebensjahr). Die Berufseinsteigergarantie ermöglicht es ihm, beim Start in den Job die BU-Rente zu verdoppeln oder eine Dynamik von bis zu 5% einzuschließen. Kunden, die bereits eine monatliche BU-Rente von 3.000 Euro oder höher vereinbart haben, profitieren von der Karrieregarantie. Erhöht sich ihr Gehalt um mehr als 5%, können sie die bisher abgesicherte BU-Rente im selben Verhältnis bis maximal 6.000 Euro BU-Rente noch weiter erhöhen. Und das Beste: Alle drei genannten Optionen darf der Kunde ohne erneute Risikoprüfung ausschöpfen.

... bis BU-Wechseloption

In der „GF4Future“ kann der Grundbaustein Kompakt-Schutz, in dem alle essenziell wichtigen Alltagsfähigkeiten abgedeckt sind, jetzt individuell mit sieben Zusatzbausteinen erweitert werden – je nach dem individuellen Bedarf des Kunden. Wird der Zusatzbaustein Arbeitsun­fähigkeit in den Versicherungsschutz eingeschlossen, erbringt die NÜRNBERGER eine eigenständige Tarifleistung bei Arbeitsunfähigkeit (AU) in Höhe der versicherten (GF4Future)-Rente bis zu 24 Monate (bereits nach drei Monaten ununterbrochener AU mit voraussichtlicher Dauer von mindestens sechs Monaten).

Daneben gibt es verkürzte Gesundheitsfragen und Abfragezeiträume für junge Leute bis Eintrittsalter 30 Jahre. Schüler sind bereits ab fünf Jahren versicherbar. Der Schutz ist mit nur zwei Gesundheitsfragen einfach abzuschließen. Mit der neu aufgenommenen BU-Wechseloption ist bis zum Alter von 27 Jahren nach erfolgreicher Ausbildung, Studium oder Weiter- bzw. Fortbildung sogar ein späterer Wechsel von der Grundfähigkeits- in die Berufsunfähigkeitsversicherung möglich – ohne erneute Risikoprüfung.

Fachwissen tanken beim AKS-Symposium

Zeitgemäße Lösungen und Konzepte zur Arbeitskraftabsicherung (AKS) sind Thema der AssCompact Wissen Veranstaltung „AKS-Symposium“, das am 23. September in hybridem Format stattfindet – in Berlin und auf der digitalen Veranstaltungsplattform DKM365. Auch die NÜRNBERGER als Partner des Symposiums ist mit einem Vortrag vertreten. Weitere Informationen zu Anmeldung und Programm finden Sie unter asscompact.de/aks-symposium.

Diesen Artikel lesen Sie auch in der AssCompact Sonderedition „Arbeitskraftabsicherung“ und in unserem ePaper.

Bild oben: © Frédéric Prochasson – stock.adobe.com; Porträtfoto: © NÜRNBERGER

 
Ein Artikel von
Dr. Michael Martin

Transparent und flexibel: Fondsbasierter BU-Schutz

Auch auf den Bereich der Arbeitskraftabsicherung hat das aktuelle Niedrigzins­niveau Auswirkungen. Mit ihrer SBU Invest hat die Gothaer eine selbstständige Berufs­unfähigkeitsversicherung im Portfolio, die freie Beitragsanteile in Fonds investiert und sich damit von den Zinsentwicklungen weitgehend loslöst.

Ein Beitrag von Michael Gierens, Vertriebskoordinator Leben im Partnervertrieb der Gothaer Allgemeine Versicherung AG

Berufsunfähigkeit – gehört hat jeder schon einmal davon, aber die Vorstellung, einmal selbst davon betroffen zu sein, weist man gerne weit von sich. Die Gefahr, berufsunfähig zu werden, wird vor allem von jungen und gesunden Menschen deutlich unterschätzt. Dabei ist die Wahrscheinlichkeit, persönlich von einer Berufsunfähigkeit betroffen zu sein, gar nicht so gering.

Schutz vor den Folgen einer Berufsunfähigkeit bietet die selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU). Allerdings leidet auch dieses Produkt unter den aktuellen Zinsentwicklungen. Beiträge können steigen oder Leistungen müssen eingeschränkt werden. Die Gothaer bietet mit der SBU Invest eine Alternative, die freie Beitragsanteile in aktiv gemanagte Fonds investiert und sich vom aktuellen Niedrigzinsniveau weitgehend entkoppelt.

Die fondsbasierte SBU – Flexibel, bezahlbar und wertstabil

Zu teuer – das war bisher eines der Hauptargumente gegen einen Abschluss einer Berufs­unfähigkeitsversicherung, insbesondere für Menschen in ungünstigeren Berufsgruppen. Dazu kommt, dass in Zeiten des Niedrigzinses die konventionelle SBU die Gelder kaum noch rentabel anlegen kann, was sich im Beitrag bemerkbar macht. Die Gothaer hat reagiert und die Erfahrungen aus ihren Altersvorsorgeprodukten auf die SBU übertragen. Wegen der Entwicklung auf den Kapitalmärkten liegt der Fokus hier schon länger auf Fondstarifen und Mischformen, was sich im Laufe der Zeit bewährt und ausgezahlt hat. Auch die Kunden sind dieser Meinung gefolgt, der Neugeschäftsanteil im Bereich der Altersvorsorge wird von Fondstarifen und Mischformen dominiert.

Die Gothaer SBU Invest baut anstatt des Deckungskapitals ein Fondsvermögen auf, wodurch eine höhere Wertentwicklung als bei klassischer Geldanlage unterstellt werden kann. Beiträge, die nicht für Kosten oder Risikoprämie verbraucht werden, können bei einer Anlage in Aktienfonds deutlich mehr Rendite erzielen, was weitere positive Auswirkungen auf den Beitrag hat. Die Gothaer bietet hier ein breites Angebot an bekannten aktiv gemanagten Fonds an, die in der Vergangenheit deutlich bessere Renditen erzielt haben.

Natürlich schwanken Kapitalmärkte, was nicht dazu führen soll, dass sich die Beiträge regelmäßig ändern. In der Kalkulation wurde das so berücksichtigt, dass kurz- und mittelfristige Schwankungen keine direkten Auswirkungen auf den Beitrag haben. In Simulationen wurde ermittelt, dass selbst bei einer dauerhaften Wertentwicklung von 0% über 20 Jahre – ein in der Vergangenheit nicht anzutreffendes Szenario – der Versicherungsschutz aufrechterhalten werden konnte.

Transparent und flexibel für die Kunden

Die Kunden werden regelmäßig über die Wertentwicklung informiert. Falls die Wertentwicklung des Fonds unter der unterstellten Wertentwicklung liegt, können die Kunden proaktiv den Beitrag anpassen oder aber auch die Erholung der Kapitalmärkte abwarten. Wichtig zu wissen: Sollte die Wertentwicklung am Ende der Laufzeit über der unterstellten Wertentwicklung liegen, wird das noch vorhandene Fondsguthaben steuerfrei an den Kunden ausgezahlt.

Die unterstellte Wertentwicklung wird dabei aus den realen Entwicklungen der Hauptindizes DAX, MSCI World und EUROSTOXX 50 der letzten 40 Jahre abgeleitet. Bei einer Anlage im DAX über 40 Jahre wurden bisher beispielsweise Renditen zwischen 7 und 9% erzielt. Wer trotzdem zweifelt: Als zusätzliche Absicherung wird eine Wechseloption ohne Gesundheitsprüfung in die klassische SBU geboten, sollte das Fondsvermögen nicht ausreichen, die gewünschte Rentenhöhe abzusichern.

Leistungen der SBU Invest

Neben dem klassischen Leistungsumfang einer SBU bietet die SBU Invest unter anderem eine Soforthilfe bei Krebserkrankungen. Ansonsten bietet sie den gleichen Topschutz wie das klassische Premium-Produkt mit einer lebenslangen Pflegerente, einer Rente bei dauerhafter Krankschreibung („gelber Schein“), einer Wiedereingliederungshilfe, Reha-Leistungen oder einer Umorganisationshilfe bei Selbstständigen. Die fondbasierte Kalkulation macht sich im Pricing bemerkbar. Dadurch findet man die SBU Invest im Vergleich mit anderen Premium-Tarifen regelmäßig ganz vorne.

Beratungsansatz: Ganzheitliches Angebot zur Arbeitskraftabsicherung

Im Beratungsgespräch hat man durch die SBU Invest eine zusätzliche Option, die Kunden vom Abschluss einer SBU zu überzeugen. Zu den Alternativen gehören weiterhin die klassischen Produkte, die für diejenigen zu empfehlen sind, die sich nicht auf dem Aktienmarkt engagieren möchten. Auch für SBU Invest gilt übrigens wie für die klassischen Tarife sowie die Grundfähigkeitenabsicherung, dass ein ergänzendes Krankentagegeld (TG6 AKS) ohne weitere Gesundheitsprüfung abgeschlossen werden kann. Auch im Leistungsfall sind die Tarife aufeinander abgestimmt, ein nahtloser Leistungsübergang vom Krankentagegeld zur Leistung aus der SBU wird garantiert.

Fachwissen tanken beim AKS-Symposium

Zeitgemäße Lösungen und Konzepte zur Arbeitskraftabsicherung (AKS) sind Thema der AssCompact Wissen Veranstaltung „AKS-Symposium“, das am 23. September in hybridem Format stattfindet – in Berlin und auf der digitalen Veranstaltungsplattform DKM365. Auch die Gothaer als Partner des Symposiums ist mit einem Vortrag vertreten. Weitere Informationen zu Anmeldung und Programm finden Sie unter asscompact.de/aks-symposium.

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Bild oben: © guy2men – stock.adobe.com; Porträtfoto: © Gothaer

 
Ein Artikel von
Michael Gierens

Richtiger Einkommensschutz – Dann klappt’s auch mit den Leistungen

Nach wie vor zögern viele , sich gegen die finanziellen Risiken bei Verlust der Arbeitskraft abzusichern. Oft herrscht Skepsis gegenüber Versicherern. Umso mehr kommt es deshalb auf verständliche Leistungsbeschreibungen an. Bei der Auswahl des Produkts gilt es zudem, auf bestimmte Regelungen zu achten.

<h5>Ein Beitrag von Ingo Gerlach, Produktmanager Leben bei den Basler Versicherungen </h5><p>Psychische Erkrankungen, Sport- oder Arbeitsunfälle, Herzinfarkt, Krebs und andere schwerwiegende Erkrankungen sind Leistungsauslöser, bei denen man vorüber­gehend nicht in der Lage ist, seinen Beruf auszuüben. Es gibt viele Möglichkeiten, eventuelle Einkommenseinbußen auszugleichen. Im Folgenden wird beschrieben, warum klare und nachvollziehbare Leistungsbeschreibungen so wichtig für die richtige Auswahl des Versicherungsschutzes sind. </p><h5>Skepsis gegenüber Versicherern</h5><p>Obwohl der Wunsch und die Notwendigkeit einer Einkommensabsicherung klar erkannt werden, verhindern Befürchtungen wie beispielsweise sich nicht ausreichend mit Versicherungen auszukennen oder Vertrauensvorbehalte den entscheidenden Schritt für eine Absicherung. Dies zeigt eine aktuelle Studie von SiriusCampus im Auftrag der Basler Versicherungen. Teilnehmer der Studie sagten beispielsweise: „Leider finde ich solche Art von Versicherungen sehr undurchsichtig und habe oftmals Angst, dass sich die Versicherer im Schadenfall hinter ihren Paragrafen verstecken.“</p><p>Die am häufigsten genannten Befürchtungen, die den Abschluss einer Einkommensabsicherung verhindern, sind das Gefühl, sich zu wenig mit Versicherungen gegen Erwerbsausfall auszukennen (35%), und die Angst, Leistungen erst nach juristischen Prozessen zu erhalten (33%). Ein großes Problem ist auch ein Mangel an Vertrauen unter den Befragten. Nur 9% stimmten voll und ganz zu, dass sie die Entscheidungsprozesse der Versicherer für nachvollziehbar und transparent halten. Diese Befürchtungen gilt es mit kundenfreundlichen Regelungen aufzulösen.</p><h5>Vielfältige Möglichkeiten der Einkommenssicherung</h5><p>Die Bedarfssituationen sind ebenso individuell wie die Lösungsmöglichkeiten vielfältig. Als Standard anerkannt ist die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU), die eine Rentenzahlung leistet, wenn der Beruf zu mindestens 50% nicht ausgeübt werden kann. „Für viele Kunden ist diese Definition sehr abstrakt, es gibt aber auch sehr kundenfreundliche Regelungen, die einfach und verständlich sind. Eine weitere Möglichkeit der Einkommensabsicherung ist eine modular aufgebaute Grundfähigkeitsversicherung (GF) mit umfangreichen Zusatzbausteinen. Die Grundfähigkeitsversicherung ist in den letzten Jahren in den Beratungsfokus gerückt, weil sie gezielt Fähigkeiten und Fertigkeiten absichert, die für den Kunden unverzichtbar sind und konkret erlebt werden. Weitere Absicherungsmöglichkeiten wie die Unfall-, die Erwerbsunfähigkeits-, die Schwere-Krankheiten-Versicherung oder Multi-Risk-Policen bieten oft nur einen reduzierten Absicherungsumfang.</p><h5>Klare und verständliche Leistungsversprechen</h5><p>Einige der angebotenen Versicherungslösungen sind besonders kundenfreundlich und können den Absicherungsumfang stark erweitern. Eine gute Einkommensversicherung beschreibt schon in den Versicherungsbedingungen für jeden Kunden klar und verständlich die Leistungs­voraussetzungen und vor allem die Leistungsauslöser. Kunden ist es in der Regel sehr wichtig, dass sie verstehen, wann bzw. nach welchen Kriterien eine Leistungszahlung, also hier eine Rentenzahlung, erfolgt. Folgende Regelungen sollten bei der Auswahl einer Einkommensabsicherung unbedingt berücksichtigt werden:</p><h5>Berufsunfähigkeitsversicherung</h5><ul><li>Arbeitsunfähigkeit mit der Gelber-Schein-Regelung </li></ul><p>Eine durchgehende Krankschreibung von mehr als sechs Monaten reicht aus, um eine vereinbarte Rente für bis zu 36 Monate zu erhalten. Es wird nur ein Nachweis durch den sogenannten gelben Schein benötigt – schnell, unbürokratisch und ohne zusätzliche Prüfung durch den Versicherer.</p><ul><li>Pflegebedürftigkeit </li></ul><p>Bei Pflegebedürftigkeit ist es von Vorteil, wenn bereits ab einer Einschränkung der ADL (Activities of daily living, also die Aktivitäten des täglichen Lebens) eine Rente gezahlt wird. Der oder die Versicherte kann dabei nicht alle Verrichtungen des täglichen Lebens ausüben. Dazu gehören: die Fähigkeit, sich in einem Zimmer zu bewegen, Aufstehen und Zubettgehen, sich an- und ausziehen, Mahlzeiten und Getränke einnehmen, sich waschen und auf Toilette gehen.</p><ul><li>Gesetzliche Erwerbsminderungsrente</li></ul><p>Dabei reicht es aus, wenn eine Bescheinigung zur vollen gesetzlichen Erwerbsminderungsrente aus medizinischen Gründen vorgelegt wird.</p><ul><li>Infektionsschutz</li></ul><p>Die Voraussetzung für die Zahlung der Rente setzt ein teilweises oder vollständiges Berufsverbot wegen einer Infektion voraus. Dieser Schutz sollte für alle Berufe möglich sein.</p><ul><li>Soforthilfen bei Verlust von Grundfähigkeiten oder schweren Erkrankungen</li></ul><p>Bei bestimmten schweren Beeinträchtigungen wird von einigen Versicherern eine einmalige Leistung von bis zu 15 Monatsrenten gezahlt. Die Beeinträchtigungen sind zum Beispiel der Verlust der Fähigkeiten Sehen und Hören und wenn das Fortbewegen nur noch mit einem Rollstuhl möglich ist. Aber auch bei bestimmten Erkrankungen wie Krebs, Herzinfarkt, Schlaganfall, eingeschränkte Lungen-, Nieren- oder Leberfunktion sowie Koma wird eine befristete Rente gezahlt. In der Zwischenzeit kann in Ruhe ein Leistungsantrag auf BU-Rente gestellt werden.</p><!--text-long-pagebreak--><!--sub-title||Grundfähigkeitsversicherung--><h5>Grundfähigkeitsversicherung</h5><ul><li>Mobilität Führerschein </li></ul><p>Neben dem Verlust des Pkw-Führerscheins kann auch der Motorradführerschein abgesichert werden. Sehr gute Versicherungen greifen bereits, wenn aus medizinischen Gründen gar keine Fahrerlaubnis erteilt werden kann. Die Voraus­setzungen für den Verlust der Pkw-Fahrerlaubnis sind viel eher erreicht als bei den anderen Grundfähigkeiten. Bei welchen gesundheitlichen Einschränkungen die Fahrerlaubnis verloren geht, legt außerdem der Gesetzgeber fest und nicht der Versicherer. Daher ist diese Regelung besonders wertvoll.</p><ul><li>Psychische Erkrankungen </li></ul><p>Für die Absicherung psychischer Erkrankungen werden unterschiedliche Konzepte angeboten. Eines der besten Konzepte ist die Absicherung gemäß der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente, das bedeutet, die Leistungsvoraussetzung ist erreicht, wenn der Versicherte weniger als drei Stunden täglich arbeitsfähig ist.</p><ul><li>Nutzung von Atemschutzgeräten</li></ul><p>Für Rettungskräfte ist es oft notwendig, Atemschutzgeräte zu nutzen. In einer sogenannten G26-Untersuchung wird geprüft, ob dauernde gesundheitliche Beeinträchtigungen bei Nutzung von Atemschutzgeräten vorliegen.</p><p>Durch diese eindeutigen Regelungen können sehr schnell und unbürokratisch Leistungen gezahlt werden. Zu beachten sind auch Ratings und kundenfreundliche transparente Antragskonzepte. Zusätzlich sollte auch auf die Services im Leistungsfall wie Teleclaiming, Leistungs-check durch externe Dienstleister oder Vor-Ort-Besuche durch Spezialisten geachtet werden.</p><h5>Fachwissen vertiefen beim AKS-Symposium</h5><p>Zeitgemäße Lösungen und Konzepte zur Arbeitskraftabsicherung (AKS) sind Thema der AssCompact Wissen Veranstaltung „AKS-Symposium“, das am 23. September in hybridem Format stattfindet – in Berlin und auf der digitalen Veranstaltungsplattform DKM365. Auch die Basler als Partner des Symposiums ist mit einem Vortrag vertreten. Weitere Informationen zu Anmeldung und Programm finden Sie unter <a target="_blank" href="https://www.asscompact.de/aks-symposium&quot; target="_blank" >asscompact.de/aks-symposium</a>.</p><p>Diesen Artikel lesen Sie auch in der AssCompact Sonderedition „Arbeitskraftabsicherung“ und in unserem <a target="_blank" href="https://epaper.asscompact.de/asscompact-sonderedition-arbeitskraftabsic…; target="_blank" >ePaper</a>.</p><p><i class="font-twelve-italic" >Bild oben: © 1STunningART – stock.adobe.com; Porträtfoto: © Basler</i></p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/93F29274-47D9-404C-A2F2-88E8C75B8991"></div>

 
Ein Artikel von
Ingo Gerlach

„Aktuellerer Leistungsauslöser als Handy-Nutzung schwer vorstellbar“

Im Rahmen eines umfangreichen BU-Updates präsentiert Swiss Life etliche Neuerungen. Auch die Grundfähigkeitsversicherung wurde über­arbeitet und Leistungen erweitert. Um Vermittler bei der Beratung optimal zu unterstützen, hat Swiss Life zudem weiter an den Services gefeilt.

Interview mit Jan-Peter Diercks, Leiter Intermediärvertrieb bei Swiss Life Deutschland
Herr Diercks, in Covid-19-Zeiten erleben die Menschen, wie wichtig finanzielle Absicherung ist. Wächst auch die Bereitschaft, tatsächlich etwas dafür zu tun?

Corona hat die Menschen sensibilisiert. Das vorher eher theoretische Risiko, schwer zu erkranken, war von jetzt auf gleich sehr präsent und im unmittelbaren Umfeld real spürbar. Infolgedessen haben sich viele Menschen auch mit der Gefahr, womöglich aufgrund einer Erkrankung aus dem Berufs­leben aussteigen zu müssen, und den finanziellen Folgen intensiver auseinandergesetzt. Um auch in schwierigen Zeiten finanziell selbstbestimmt leben zu können, ist es wichtig, sich frühzeitig gegen den Verlust der Arbeitskraft abzusichern.

Neben einem BU-Schutz bieten Sie auch eine Grund­fähigkeitsversicherung an. Das Produkt wird ja oftmals als BU zweiter Wahl etikettiert, ist aber inzwischen vom Markt nicht mehr wegzudenken. Wie nehmen Sie die Entwicklung wahr?

Die Grundfähigkeitsversicherung etabliert sich immer deutlicher als zweites Standbein neben der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) bzw. als sinnvolle Ergänzung. Es handelt sich hier übrigens nicht, wie vielfach vermutet, nur um ein abgespecktes Angebot für den Fall, dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) nicht darstellbar ist. Vielmehr handelt es sich um zwei unterschiedliche Konzepte, die beide ihre Berechtigung haben. Der wichtige Unterschied zu einer BU: Die Leistung bei einer Grundfähigkeitsversicherung wie dem Swiss Life Vitalschutz fließt selbst dann, wenn man seinen Beruf noch ausüben kann. Damit bieten wir all denjenigen Menschen einen sehr gut durchdachten finanziellen Schutz ihrer Arbeitskraft, wenn für sie eine BU aus diversen Gründen nicht infrage kommt.

Während eine BU auf die berufliche Tätigkeit abzielt, stehen bei einer Grundfähigkeitsversicherung bestimmte Fähigkeiten im Fokus. Welche Variante nun im Einzelfall geeigneter sein mag, hängt von individuellen Faktoren wie Vorerkrankungen, Berufsbild, vorhandenem Budget und nicht zuletzt vom Verständnis der jeweiligen Leistungsdefinitionen ab. Gerade Personen, bei deren Tätigkeit es in besonderem Maße auf bestimmte Fähigkeiten ankommt, fühlen sich mit einer Grundfähigkeitsversicherung erfahrungsgemäß besser abgesichert.

Swiss Life hat vor Kurzem ihre Grundfähigkeitsver­sicherung runderneuert. Kamen weitere Fähigkeiten hinzu?

Seit März 2021 gibt es den Swiss Life Vitalschutz zur Absicherung von Grundfähigkeiten mit bis zu 26 Leistungsauslösern. In den Tarifmodellen sind möglichst viele Grundfähigkeiten enthalten, die im Alltag der Menschen elementar sind. Bereits bei Verlust von nur einer Grundfähigkeit sind die Versicherten von der Pflicht zur Beitragszahlung befreit und Swiss Life zahlt die Grundfähigkeitsrente bis zum Ende der Leistungsdauer bzw. solange die Beeinträchtigung besteht. Zu den bisher bekannten 22 Leistungsauslösern kamen vier weitere hinzu: Schieben und Ziehen, Tastatur benutzen, Smartphone/Tablet benutzen und Fahrradfahren. Die Grundfähigkeit Autofahren wurde zudem um das Ein- und Aussteigen erweitert.

Somit sind bis zu 26 Grundfähigkeiten in drei unterschiedlichen Tarifmodellen versicherbar, um sich finanziell vor dem Verlust von Grundfähig­keiten zu schützen. Die neuen Leistungsauslöser Schieben und Ziehen, Tastatur benutzen, Smartphone/Tablet benutzen und Fahrradfahren sind in allen drei Tarifmodellen enthalten.

Die Nutzung eines Smartphones ist im Alltag nicht mehr wegzudenken. Sollten Vermittler hier in der Beratung ansetzen?

Fast jeder benutzt heutzutage ein Handy intuitiv. Aber kaum jemand macht sich Gedanken darüber, wie stark die Handgelenke und Finger durch das ständige Tippen und Wischen tatsächlich beansprucht werden. Sollte man das Smartphone nicht mehr richtig bedienen können, und zwar egal ob mit der linken oder rechten Hand, greift dieser Leistungsauslöser und führt zur Auszahlung der vereinbarten Leistung. Ein aktuellerer und verständlicherer Leistungsauslöser als die Handy-Nutzung ist schwer vorstellbar, hier sollten alle Vermittler bei ihren Kunden also auf offene Ohren stoßen.

Der Vitalschutz enthält jetzt auch eine Infek­tionsklausel. Was heißt das konkret?

Wir haben im neuen Swiss Life Vitalschutz die Infektionsklausel in den allgemeinen Versicherungsbedingungen hinzugefügt, die bisher nur in der BU zur Verfügung stand. Insbesondere das Versorgungswerk KlinikRente profitiert von dieser Neuerung mit seiner Grundfähigkeits­lösung KlinikRente.Vitalschutz. Schließlich sind im Gesundheitswesen besonders viele Beschäftigte dem Risiko einer ansteckenden Erkrankung oder Infektion ausgesetzt. Unter Umständen kann bei bestimmten Infektionen die Ausübung der beruflichen Tätigkeit ganz untersagt werden.

Bei Ihrem BU-Update lag der Fokus auf dem Thema Teilzeit. Was hat sich für Teilzeit­beschäftigte geändert?

Mit der neuen Günstigerprüfung bieten wir eine attraktive Lösung speziell für alle Beschäftigten in Teilzeit: Wer weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann, ist nach der neuen Günstigerprüfung berufsunfähig. Dabei ist es unerheblich, ob die versicherte Person die Teilzeittätigkeit bereits seit Vertragsabschluss ausübt oder erst später damit begonnen hat. Führt beispielsweise die psychische Erkrankung bei einer in Teilzeit tätigen Bankkauffrau dazu, dass sie statt wie bisher vier Stunden täglich nur noch 2,6 Stunden arbeiten kann, würde lediglich ein Berufsunfähigkeitsgrad von 35% erreicht. Da das Restleistungsvermögen der Kundin aber weniger als drei Stunden täglich beträgt, kann als Folge der neuen Günstigerprüfung die Berufs­unfähigkeitsrente gezahlt werden. Und wir machen dabei auch keinen Unterschied, ob ein Kunde bereits bei Vertragsschluss in Teilzeit gearbeitet oder sich erst später dafür entschieden hat. Die Günstigerprüfung bei Teilzeit ist ein fester Vertragsbestandteil und bietet klare Vorteile für die Vermittlerschaft: Eine ausdrückliche Beratung oder eine Beratungsdokumentation sind nicht erforderlich.

Sie haben auch Ihr Serviceangebot weiter ausgebaut. Welche Erleichterungen bringt dies für Vermittler und deren Kunden?

Wir wollen unsere Servicequalität kontinuierlich weiterentwickeln und die Maßnahmen entlang der Wertschöpfungskette stetig optimieren, um für Kunden und Vermittler den Weg vom Antrag bis zum Vertrag noch angenehmer und einfacher zu gestalten. Im Rahmen des Updates haben wir weitere Verbesserungen bei den Annahmerichtlinien vorgenommen: Mehr als 150 Krankheitsbilder hat Swiss Life mittlerweile überprüft und an den medizinischen Fortschritt und die eigene Schadenerfahrung angepasst. Dadurch lassen sich jetzt in vielen Fällen verbesserte Annahme-Entscheidungen treffen. Durch die effizienteren Prozesse konnte die Nachbearbeitungsquote bereits um bis zu 50% gesenkt werden. In der Folge hat sich auch die Durchlaufzeit von der Antragstellung bis zur Policierung um ebenfalls rund 40% reduziert.

Auch im Voranfragen-Service sorgen weitere Verbesserungen dafür, dass bei vielen Vorerkrankungen auf Fragebögen und Hausarztberichte verzichtet werden kann, weil die Beantwortung der Gesundheitsfragen eine eindeutige Risiko­einschätzung ermöglicht. Mit diesen Maßnahmen erfüllen wir unseren Auftrag, immer mehr Menschen zu finanzieller Selbstbestimmung zu verhelfen. Diesen Weg werden wir kontinuierlich weiter ausbauen.

Fachwissen tanken beim AKS-Symposium

Zeitgemäße Lösungen und Konzepte zur Arbeitskraftabsicherung (AKS) sind Thema der AssCompact Wissen Veranstaltung „AKS-Symposium“, das am 23. September in hybridem Format stattfindet – vor Ort in Berlin und online auf der digitalen Veranstaltungsplattform DKM365. Auch Swiss Life als Partner des Symposiums ist mit einem Vortrag vertreten. Weitere Informationen zu Anmeldung und Programm finden Sie unter asscompact.de/aks-symposium.

Diesen Artikel lesen Sie auch in der AssCompact Sonderedition „Arbeitskraftabsicherung“ und in unserem ePaper.

Bild oben: © REDPIXEL – stock.adobe.com; Porträtfoto: © Swiss Life

 
Interview mit
Jan-Peter Diercks

BU: Flexibler Schutz – denn das Leben verändert sich

Nach wie vor unterschätzen viele Beschäftigte ihr BU-Risiko. Mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung kann man sich entsprechend absichern. Da das Leben nicht geradlinig verläuft, ist es wichtig, dass der Versicherungsschutz auf die Bedürfnisse der Kunden in den jeweiligen Lebenslagen zugeschnitten ist.

Ein Beitrag von Maximilian Buddecke, Leiter des Partner- und Kooperations­vertriebs der Bayerischen und Vorstand der Bayerische Prokunde AG

„You can’t stop the waves, but you can learn how to surf“, lautet ein bekanntes Zitat von Jon Kabat-Zinn, Begründer der modernen Achtsamkeitsbewegung. Das Leben verläuft niemals stetig, sondern ist dauernder Veränderung unterworfen. Zu den großen Einschnitten im Leben gehören sicherlich der Auszug aus dem Elternhaus, der Abschluss von Schule, Studium oder Ausbildung und die Familiengründung. Aber auch weniger planbare Veränderungen wie neue Partnerschaften, Trennungen, Jobwechsel und Krankheiten sind Bestandteile des Lebens. Die Pandemie hat vielen Menschen zusätzlich vor Augen geführt, dass das Leben nie geradlinig verläuft und Veränderungen auf uns zukommen.

Wenn der Körper oder die Psyche nicht mehr können

Jeder vierte Beschäftigte in Deutschland kann aufgrund gesundheitlicher Probleme irgendwann nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr arbeiten. Über 400.000 Menschen beantragen deshalb jährlich eine Erwerbsunfähigkeitsrente. Erkrankte haben aber oftmals kaum Chancen, eine Erwerbsminderungsrente zu beziehen. So hat die Rentenversicherung im Jahr 2020 mehr als zwei von fünf Anträgen auf Erwerbsminderungsrente abgelehnt. Mehr als 42% derjenigen, die wegen Berufsunfähigkeit in Rente wollten, scheiterten mit ihrem Antrag. Die Zahl der abgelehnten Anträge stieg von 2019 auf 2020 deutlich an. Wer für solche Fälle nicht privat vorsorgt, kommt in eine prekäre Lage.

BU-Risiko wird nach wie vor unterschätzt

Trotzdem verkennen immer noch zu viele Menschen das Risiko und haben auch keine Absicherung. Dabei kann es jeden treffen: Ein Bäcker entwickelt eine Mehlallergie und kann seinen Beruf nicht mehr ausüben. Ein Lehrer traut sich aufgrund eines Burn-outs nicht mehr vor die Klasse. Die Beispiele sind zahlreich und eventuelle Spätfolgen der aktuellen Pandemie sind noch gar nicht dabei. Vor allem bei Fehlzeiten aufgrund von psychischen Störungen lässt sich in den letzten Jahren eine kontinuierliche Zunahme feststellen. Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) schützt vor den finanziellen Folgen, wenn man wegen einer Erkrankung oder nach einem Unfall nicht mehr arbeiten kann. Die staatliche Absicherung ist – wenn man sie denn bekommt – dann viel zu gering, um seinen bisherigen Lebensstandard zu halten. Doch wie kann man sich am besten absichern? Wenn das Leben nicht linear läuft, muss dementsprechend auch die Absicherung flexibel gestaltet werden können.

BU als elementarer Bestandteil der Absicherung

Die Versicherungsgruppe die Bayerische hat erkannt, dass Absicherung den Bedürfnissen der Menschen und deren veränderter Lebenssituation entsprechen muss. Bei den BU-Tarifen der Bayerischen stehen Flexibilität und die Bedürfnisse der Kunden im Vordergrund. Kunden profitieren von zahlreichen Möglichkeiten der Nachversicherung sowie der nachträglichen Anpassung ihrer Policen. Starten können Eltern die Absicherung bei der Bayerischen schon für ihre Kleinsten ab drei Jahren mit der Grundfähigkeitsversicherung. Mit Eintritt in das Berufsleben kann in eine BU gewechselt werden. Danach ist es dem Kunden möglich, über sein ganzes Leben hinweg immer wieder Nachversicherungen und zusätzliche Optionen in seinen Versicherungsschutz zu integrieren (siehe Grafik). Ein direkter Einstieg in eine BU ist ab dem 15. Lebensjahr möglich. Je nachdem, welchen Lebenssituationen die Kunden ausgesetzt sind, können sie ihren Tarif individuell anpassen. So können beispielsweise während Ausbildung oder Studium, im Laufe der Berufslaufbahn oder zur Familiengründung Anpassungen vorgenommen werden.

Auch können Kunden ihren Versicherungsschutz erhöhen. Solange sie das 45. Lebensjahr nicht erreicht haben, ist es ihnen in den ersten fünf Vertragsjahren möglich, den BU-Schutz nachträglich auf eine Jahresrente von 36.000 Euro zu erhöhen. Für gewöhnlich sind 30.000 Euro am Markt das Maximum – und auch nur bis zum 35. Lebensjahr. Eine erneute Risikoprüfung ist nicht notwendig. Sollte eine Nachversicherung anfallen, so besteht für Versicherte die Möglichkeit, den BU-Schutz bis zum 50. Lebensjahr beliebig oft anzupassen. Auch hier gilt das Maximum von 36.000 Euro Jahresrente.

Die Versorgungslücke schließen

Nachdem der Gesetzgeber das Renteneintrittsalter erhöht hat, laufen BU-Versicherte demnach öfters Gefahr, eine Versorgungslücke zu haben. Diese Lücken können durch die Anpassung des Versicherungsschutzes geschlossen werden. Die Bayerische hat die zahlreichen Möglichkeiten der Nachversicherung in den vergangenen Jahren ausgeweitet. Diese kann künftig im bestehenden Vertrag ohne erneute Gesundheits- und ohne erneute Risikoprüfung erfolgen. Auch Raucherverhalten und Body Mass Index (BMI) werden nicht mehr abgefragt. Zudem erfolgt dadurch nun eine Dynamisierung der nachversicherten Vertragsteile analog zum ursprünglichen Vertrag.

Mit der 2020 eingeführten Teilzeitklausel stellt die Bayerische Teilzeittätige Vollzeittätigen gleich, indem künftig im Leistungsfall auch die Pflege von Angehörigen oder die Tätigkeit im Haushalt mit einbezogen wird. Gerade junge Kunden profitieren zudem von der sogenannten Erweiterungsgarantie für Schüler, Auszubildende und Studenten bei Aufnahme eines Studiums und bei Berufseinstieg. Im Rahmen dessen können sie ihre Berufsgruppeneinstufung überprüfen lassen und nachträglich eine Beitragsdynamik einschließen. Bei erstmaliger Aufnahme einer unbefristeten Berufstätigkeit können sie zudem im Rahmen der Nachversicherung ihre Jahresrente um bis zu 12.000 Euro aufstocken.

Flexibilität meets Stabilität

Zahlreiche Studien zeigen, dass Berufsunfähigkeit eine immer größere Rolle in unserer Gesellschaft einnimmt. Menschen für das Thema BU zu sensibilisieren, ist deshalb wichtig – genauso wie ein guter BU-Anbieter, der sich durch Stabilität auszeichnet und krisenfest aufgestellt ist wie die Versicherungsgruppe die Bayerische. Auch das sind neben der hohen Flexibilität wichtige Kriterien, die vor Abschluss einer Versicherung im Bereich Biometrie zu berücksichtigen sind. Das Leben verändert sich stetig. Mit der richtigen Absicherung in den jeweiligen Lebenslagen kann man Veränderungen entspannter entgegenblicken und finanzielle Konsequenzen umschiffen.

Wissen vertiefen beim AKS-Symposium

Zeitgemäße Lösungen und Konzepte zur Arbeitskraftabsicherung (AKS) sind Thema der AssCompact Wissen Veranstaltung „AKS-Symposium“, das am 23. September in hybridem Format stattfindet – in Berlin und auf der digitalen Veranstaltungsplattform DKM365. Auch die Bayerische als Partner des Symposiums ist mit einem Vortrag vertreten. Weitere Informationen zu Anmeldung und Programm finden Sie unter asscompact.de/aks-symposium.

Diesen Artikel lesen Sie auch in der AssCompact Sonderedition „Arbeitskraftabsicherung“ und in unserem ePaper.

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Ein Artikel von
Maximilian Buddecke

Corona hat das Bewusstsein für das BU-Risiko geschärft

Die Pandemie hat die Menschen für das Thema Berufsunfähigkeit sensibilisiert, aber auch verunsichert, ob an Covid-19 Erkrankte überhaupt noch BU-Schutz erhalten. Wie Versicherer in der Praxis mit dieser Frage umgehen, zeigt das Beispiel HDI.

Ein Beitrag von Michael Rosch, Leiter des Produktmanagements bei der HDI Lebensversicherung AG

Nur rund ein Viertel der Berufstätigen hat sich gegen den Verlust der eigenen Arbeitskraft abgesichert, dabei sind die Voraussetzungen optimal. Kompetente Vermittler bieten eine umfassende Beratung, BU-Anbieter wie HDI liefern neben ausgezeich­neten Produkten auch Top-Bedingungswerke und exzellente Services. Trotzdem hat sich die Abdeckungsquote auf ein mehr oder weniger stabiles Viertel eingependelt.

Corona sensibilisiert und verunsichert

Was intensive Aufklärung, kompetente Beratung und selbst das Aufmalen von Schreckensszenarien nicht geschafft haben, gelingt offenbar der Corona-Krise. 2020 konnte HDI im Biometriegeschäft eine positive Steigerung im zweistelligen Bereich verzeichnen und führt diese erstaunliche Entwicklung auf die Pandemie zurück. Corona hat das Bewusstsein der Menschen für das BU-Risiko geschärft, indem es ihnen ihre Verletzlichkeit vor Augen geführt hat. Zum Gefühl der Verletzbarkeit kommt die Verunsicherung, inwieweit Menschen, die an Covid-19 erkrankt sind, überhaupt noch einen BU-Schutz erhalten. Erfahrene BU-Anbieter wie HDI können Klarheit geben: Es gibt keine speziellen Antragsfragen zu Corona-Erkrankungen. Infektionen werden durch die aktuellen Gesundheitsfragen abgedeckt. Das heißt: Es gibt keine allgemeinen Ausschlüsse von Viruserkrankungen im Rahmen der aktuellen Berufsunfähigkeitsversicherung.

Für Menschen, die eine Covid-19-Erkrankung hinter sich haben, bedeutet dies: Sofern die Corona-Infektion milde sowie folgenlos ausgeheilt ist, hat dies keine Auswirkungen auf die Annahme. Hier reicht eine Bestätigung des Kunden über die folgenlose Ausheilung der Infektion aus. Bei schweren Verläufen mit Krankenhaus­aufenthalt oder einer Lungenentzündung etc. oder mit bestehenden Folgen wird der Antrag sechs Monate zurückgestellt. Danach erfolgt eine kundenindividuelle Prüfung mit den erforder­lichen ärztlichen Berichten bzw. Befunden. Wichtig: Eine Infektion mit Covid-19 ist per se kein Grund für Risikoaufschläge.

Arbeitswelt vor grundlegender Transformation

Der Beruf ist der Lebensbereich, der sich in den kommenden Jahren am stärksten verändern wird. Die Treiber: Digitalisierung, Globalisierung und Flexibilisierung. Die Pandemie hat diesem Wandel der Berufswelt nochmals einen ordentlichen Schub gegeben. Die Herausforderungen sind gewaltig – nicht nur für Berufstätige, sondern auch für Versicherer. Denn ändern sich die Arbeitsbedingungen, ändern sich auch die Ansprüche von Berufstätigen an eine bedarfs­gerechte Absicherung.

Nicht nur der BU-Schutz muss diesen Veränderungen Rechnung tragen können, sondern auch die Versicherer. Das heißt, die konkrete Tätigkeit wird stärker in den Fokus rücken. Mit diesem „Pay as you work“-Ansatz hat HDI Ende 2019 einen ersten Anfang gemacht. Mit der Neuordnung der Berufsgruppen können Berufe differenzierter und individueller eingestuft werden. Das erlaubt im nächsten Schritt eine passgenaue Prämienkalkulation bei gleichbleibend hoher Beitragsstabilität und Leistungsqualität.

Daher muss ein Top-Produkt mit Blick auf die Lebensentwürfe der Kunden hochflexibel sein – Stichwort „Whole Life“-Konzept. Dazu gehören zeitgemäße Nachversicherungs­garantien und Berufswechseloptionen, wie sie beispielsweise der BU-Schutz EGO Top von HDI bietet. Worauf kommt es bei der BU noch an?

Verzicht auf abstrakte und konkrete Verweisung

Neben dem am Markt weitestgehend üblichen vollständigen Verzicht auf die abstrakte Verweisung verzichtet HDI in der Erstprüfung zusätzlich auch auf die konkrete Verweisung. Als Maßstab für die erstmalige Feststellung der Berufsunfähigkeit gilt allein der Beruf, den der Kunde vor Eintritt der Berufsunfähigkeit ohne gesundheitliche Einschränkungen ausgeübt hat. HDI setzt auf Leistung ohne Wenn und Aber.

Risikoprüfung: Klare und verständliche Gesundheitsfragen

HDI legt Wert darauf, alle Gesundheitsfragen klar, verständlich und für den Kunden rechts­sicher zu formulieren. Erfahrene Qualitätsver­sicherer wie HDI erhalten von renommierten Ratingagenturen wie beispielsweise Franke und Bornberg seit Jahren Bestnoten für ihre kundenorientierten Gesundheitsfragen. Die Gesundheitsfragen sind wichtig, damit der Versicherer das Risiko angemessen einschätzen kann. Das Ziel ist der gerechte Ausgleich im Kollektiv. Nur dann ist der Versicherer in der Lage, dauerhaft stabile Prämien zu kalkulieren.

Beitragsstabilität: Ein wichtiger Faktor

Generell kann ein Versicherer bei schlechtem Risikoverlauf den Zahlbetrag bis zur Höhe des kalkulierten Bruttobeitrags anheben. Je größer der Abstand, umso größer das Risiko, dass die Beiträge steigen. Vermittler, die eine BU nur über den Zahlbeitrag verkaufen, setzen ihre Kunden einem Preisänderungsrisiko aus. Vermittler sollten deshalb bei der Auswahl der Tarife auf nachhaltige Beitragskalkulation achten, wie HDI sie verfolgt. HDI hat im Bestand des BU-Tarifs EGO, der seit mehr als 20 Jahren am Markt ist, den Zahlbeitrag noch nie erhöht. Das beweist, dass HDI die BU-Beiträge nachhaltig, vorausschauend und solide kalkuliert.

Transparenz im Leistungsfall

Der Leistungsfall ist der „Moment of Truth“. An diesem Punkt steht das Leistungsversprechen des Versicherers auf dem Prüfstand. Hier handelt HDI nach der Maxime „Reden statt Schreiben“: Statt Leistungsprüfung per Schriftverkehr setzt HDI auf telefonischen und persönlichen Kundenkontakt vor Ort und hat mit dem „Vor-Ort-Kunden-Service“ Maßstäbe im Markt gesetzt.

Der Service wird aktiv nachgefragt – sowohl von Vertriebspartnern als auch von Kunden. Damit stehen in der Leistungsprüfung der telefonische und persönliche Kundenkontakt im Fokus. Das Ziel: die Prüfungen möglichst einfach und transparent zu gestalten, offene Fragen direkt zu klären und den Kunden bei der Leistungsantragstellung dabei zu unterstützen, alle erforderlichen Informationen zusammenzutragen. Der intensive Kundenkontakt verbessert die Informationsqualität und reduziert Rückfragen.

Fachwissen tanken beim AKS-Symposium

Zeitgemäße Lösungen und Konzepte zur Arbeitskraftabsicherung (AKS) sind Thema der AssCompact Wissen Veranstaltung „AKS-Symposium“, das am 23. September in hybridem Format stattfindet – in Berlin und auf der digitalen Veranstaltungsplattform DKM365. Auch HDI als Partner des Symposiums ist mit einem Vortrag vertreten. Weitere Informationen zu Anmeldung und Programm finden Sie unter asscompact.de/aks-symposium.

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Bild oben: © candy1812 – stock.adobe.com; Porträtfoto: © HDI

 
Ein Artikel von
Michael Rosch

Diese BU-Versicherer punkten mit Kundenorientierung

Welche Berufsunfähigkeitsversicherer überzeugen ihre Kunden nicht nur mit Leistung und Verlässlichkeit, sondern auch inpuncto Service und Beratung? Die Analysegesellschaft ServiceValue hat 33 Anbieter auf Basis von Kundenurteilen beleuchtet. Zehn Versicherer schneiden dabei mit Bestnote ab.

Im fünften Jahr in Folge hat die Analysegesellschaft ServiceValue untersucht, welche BU-Versicherer am kundenorientiertesten sind. Für die Vergleichsstudie „Service-Atlas Berufsunfähigkeitsversicherer 2021“ wurden insgesamt 2.465 Kundenurteile zu 31 allgemeinen und spezifischen Service- und Leistungsmerkmalen bei 33 Gesellschaften ausgewertet. Die Merkmale sind in die folgenden fünf Kategorien eingeteilt: Produktangebot, Versicherungsbedingungen, Kundenservice, Kundenberatung, Preis-Leistungs-Verhältnis.

Hohe Zufriedenheit mit Freundlichkeit der Mitarbeiter

In der Gunst der Kunden kommen die Versicherer vor allem in Sachen „Kundenservice“ und „Kundenberatung“ gut weg. Die höchsten Zufriedenheitswerte weisen innerhalb dieser beiden Kategorien die erwartbaren, mitarbeiterbezogenen Merkmale wie Freundlichkeit oder Leichtigkeit der Kontaktaufnahme auf. Einen hohen Kundenzuspruch gibt es auch in der Kategorie „Produktangebot“, und zwar insbesondere bei Produktvielfalt und Qualität der Versicherungsleistungen.

Bei den Bedingungen sehen Kunden Luft nach oben

Weniger überzeugen können die Versicherer in den Kategorien „Preis-Leistungs-Verhältnis“ und „Versicherungsbedingungen“. Unzufrieden sind die Kunden vor allem bei den Merkmalen „Angemessene Beitragshöhe“ und „Klare Hervorhebung der Leistungsausschlüsse“.

Der Auswertung zufolge stellen die Kategorien „Preis-Leistungs-Verhältnis“, „Kundenservice“ und „Kundenberatung“ die höchsten Kundenbindungstreiber dar. Vergleicht man die Einzelmerkmale, haben in der Untersuchung „Angemessenes Preis-Leistungs-Verhältnis“, „Beratungsqualität“, „Fachkompetenz der Mitarbeiter“, „Verlässlichkeit der Aussagen“ und „Angemessene Beitragshöhe“ den stärksten Einfluss auf die Kundenbindung.

Die Versicherer mit der besten Kundenorientierung

Insgesamt zehn Versicherer erhalten nach Auswertung der Kundenurteile von ServiceValue für eine überdurchschnittliche Kundenorientierung die Bestnote „sehr gut“. Insgesamt neun Gesellschaften schneiden mit dem Gesamturteil „gut“ ab. Den Gesamtsieg sichert sich die Provinzial Versicherungsgruppe. Hier die Top Ten in der Übersicht:

  • 1. Provinzial Versicherungsgruppe
  • 2. CosmosDirekt
  • 3. LVM
  • 4. Allianz
  • 5. HUK-COBURG
  • 6. Basler
  • 7. VGH
  • 8. Württembergische
  • 9. CONCORDIA
  • 10. LV 1871

Die Provinzial Versicherungsgruppe ist zugleich Sieger im Einzelranking der Kategorie „Kundenberatung“. LVM schneidet in der Auswertung beim „Kundenservice“ und bei „Versicherungsbedingungen“ im Vergleich am besten ab, während CosmosDirekt im „Preis-Leistungs-Verhältnis“ den Spitzenplatz einnimmt. In der Kategorie „Produktangebot“ holt sich die Allianz den Einzelsieg. Insgesamt zwar nicht in der Spitzengruppe vertreten, aber dennoch eine sehr gute Bewertung in einer oder mehreren Einzelkategorien heimsen als BU-Versicherer Hannoversche, SwissLife, Generali und uniVersa ein.

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BU: Umorganisation bei Selbstständigen im Blick

Im Rahmen ihrer regelmäßigen Untersuchung der Marktstandards in der BU hat infinma 458 BU-Tarife analysiert. 206 davon konnten zertifiziert werden. Das Analysekriterium „Umorganisation bei Selbstständigen“ wurde in der diesjährigen Untersuchung aufgeteilt und besonders betrachtet.

Bereits seit 2011 veröffentlicht die infinma Institut für Finanz-Markt-Analyse GmbH regelmäßig ihre sogenannten Marktstandards in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU), in deren Rahmen regelmäßig wichtige Qualitätsmerkmale aus den Versicherungsbedingungen analysiert werden. Derzeit werten die Analysten von infinma zu insgesamt 18 Kriterien aus, welche ganz konkreten Ausprägungen es in den Bedingungen tatsächlich gibt. Das Vorkommen dieser Ausprägungen wird dann gezählt, und diejenige Ausprägung, die am häufigsten vorkommt, definiert den Marktstandard im Sinne einer „marktüblichen Durchschnittsregelung“. Bei den 18 näher betrachteten Kriterien handelt es sich um Prognose, rückwirkende Leistung, abstrakte Verweisung, Verzicht auf Umorganisation bei Akademikern, Verzicht auf Umorganisation bei Kleinbetrieben, Kostenbegrenzung bei Umorganisation, Berufswechselprüfung, Leistungsbeginn, Meldefristen, Erhöhungsoption ohne Anlass, Beitragsstundung, befristete Anerkenntnisse, Meldepflicht: Minderung BU, Meldepflicht: Aufnahme Tätigkeit, Nachprüfung, Leistung bei Arbeitsunfähigkeit, Ausscheiden aus dem Beruf und Option auf selbstständige Anschluss-Pflegerente.

18 Kriterien unter der Lupe

Wie üblich vergibt infinma Zertifikate für die Produkte, die in allen 18 Kriterien gleichzeitig den Marktstandard mindestens erreichen oder diesen übertreffen. „Aufgrund der hohen Marktdynamik hatten wir im letzten Jahr auf eine Bewertung des Kriteriums Umorganisation bei Selbstständigen verzichtet. Um die zahlreichen positiven Veränderungen angemessen berücksichtigen zu können, haben wir das Kriterium nun aufgeteilt: zum einen die Umorganisation bei Inhabern von Klein(st)betrieben und zum anderen die Umorganisation bei Selbstständigen mit akademischem Hintergrund“, kommentiert Dr. Jörg Schulz, Geschäftsführer bei infinma, die aktuellen Ergebnisse. „Trotz immer stärker werdender Konkurrenz durch die Grundfähigkeitsversicherung ist für viele Versicherer die BU immer noch das wichtigste Produkt im Bereich der Arbeitskraftabsicherung. Die neuen Marktstandards haben deutlich gezeigt, dass trotz der marktbreit hohen Qualität der Bedingungen immer noch Verbesserungspotenzial vorliegt“, ergänzt Geschäftsführer-Kollege Marc Glissmann. „Viele Anbieter haben hier noch einmal kundenfreundliche Verbesserungen ihrer Bedingungen vorgenommen.“

Umorganisation: bei Inhabern von Kleinbetrieben und von selbstständigen Akademikern

Bei Selbstständigen und Personen mit ähnlichem Status kann vor Anerkennung von BU-Leistungen geprüft werden, ob nicht durch organisatorische Veränderungen der Arbeitsstätte, des Betriebes, der Praxis, der Kanzlei etc. die bisherige Berufsausübung weitergeführt werden kann. Man geht davon aus, dass sich bei einer Umorganisation lediglich das bisherige Beschäftigungsfeld innerhalb des ausgeübten Berufs ändert. Was das Kriterium der Umorganisation bei Selbstständigen mit akademischem Hintergrund betrifft, so hat infinma als Marktstandard den Verzicht auf Umorganisation bei selbstständigen Akademikern mit mindestens 90% Bürotätigkeit festgelegt. 209 der 458 analysierten Tarife beinhalten diese Option. 180 Tarife haben keinen Verzicht auf Umorganisation bei selbstständigen Akademikern.

Was die Umorganisation bei Klein(st)betrieben angeht, lautet der Marktstandard: Verzicht auf Umorganisation bei Kleinbetrieben mit weniger als fünf Mitarbeitern. Bei 202 von 458 analysierten Tarifen ist dies der Fall. 170 untersuchte Tarife beinhalten hingegen keinen Verzicht auf Umorganisation bei Kleinbetrieben.

36 Gesellschaften und 206 Tarife erhalten Zertifikat

Die Veränderungen im Marktstandard haben denn auch zu Änderungen bei den zertifizierten Gesellschaften geführt. Es wurden einige Versicherer neu ausgezeichnet, bei einigen ist das Zertifikat weggefallen. Von den diesmal analysierten 73 Gesellschaften konnten 36 zertifiziert werden. Die Anzahl der insgesamt untersuchten Tarife beträgt 458, 206 davon erhielten von den infinma-Analysten ein Zertifikat.

„Es gibt nach unserer Einschätzung derzeit neben der Umorganisation des Arbeitsplatzes drei Trendthemen: Verlängerungsoption, Teilzeitklausel und Zielgruppenkonzepte für Schüler. Hier könnten im nächsten Jahr erneut Änderungen bei den Marktstandards anstehen“, gibt Marc Glissmann einen Ausblick. (ad)

Die aktuellen Marktstandards können hier eingesehen werden.

Lesen Sie auch: Solide Beitragsstabilität und Transparenz in der BU

Wird Erwerbsunfähigkeits- von Grundfähigkeitsversicherung verdrängt

Bild: © Ralf Geithe – stock.adobe.com

 

Solide Beitragsstabilität und Transparenz in der BU

Steigen die BU-Prämien im Zuge der Corona-Pandemie an? Wie sieht es mit den Anpassungen von Überschussbeteiligung, Bonussatz und Co. am Markt der deutschen Lebensversicherer aus? Wie bereitwillig geben die Gesellschaften über ihre Absicherungskonzepte Auskunft? Eine infinma-Umfrage gibt Antworten.

<p>Wie es um die Beitragsstabilität in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) bei den deutschen Lebensversicherern bestellt ist, hat die infinma Institut für Finanz-Markt-Analyse GmbH jüngst wieder im Rahmen einer Umfrage unter die Lupe genommen. Dabei stand besonders die Frage im Vordergrund, ob der jeweilige Versicherer in den letzten 10, 15, 20 oder mehr als 20 Jahren auf die Anpassung der Überschussbeteiligung im BU-Bestand verzichtet hat. Geschaut haben die Analysten auf den Bonussatz und den Sofortverrechnungssatz, die vom Versicherer im angegebenen Zeitraum nicht geändert worden sein sollten, sodass die Zahlprämien für die Kunden konstant geblieben sind. </p><h5>Steigende BU-Prämien durch Corona Fehlanzeige</h5><p>„Das Thema Stabilität der BU-Prämien im Bestand ist für Vermittler und Kunden unverändert aktuell. Das gilt umso mehr, als es inzwischen einige Kreise zu geben scheint, die aus der Corona-Pandemie steigende BU-Prämien herleiten wollen“, kommentiert infinma-Geschäftsführer Dr. Jörg Schulz. „Unsere Umfrage hat erneut bestätigt, dass die Versicherer durchweg solide und auskömmlich kalkuliert haben und Prämienanpassungen im Bestand bisher die Ausnahme gewesen sind.“ Sein Geschäftsführer-Kollege Marc Glissmann ergänzt, dass im Hinblick auf die Beitragsstabilität komplexere Modelle noch nicht hätten nachweisen können, dass sie zu signifikant besseren Ergebnissen führten.</p><h5>33 Gesellschaften mit maximaler Beitragsstabilität</h5><p>Laut der aktuellen infinma-Umfrage verfügen 33 der teilnehmenden Gesellschaften über maximale Beitragsstabilität, was so viel bedeutet, dass sie bereits seit über 21 Jahren keine Anpassung mehr vorgenommen haben. Acht Gesellschaften bescheinigen die Analysten von infinma langjährige Beitragsstabilität, das heißt mit anderen Worten, es gab seit bis zu 20 Jahren keine Anpassung mehr. </p><p>Infinma nutzt die jährliche Abfrage zur Beitragsstabilität in der BU auch regelmäßig dazu, zusätzliche Informationen zum Geschäftszweig abzufragen. In diesem Jahr ging es dabei schwerpunktmäßig um alternative Absicherungskonzepte wie die Erwerbsunfähigkeits- und die Grundfähigkeitsversicherung. Neben konkreten Zahlen zu Leistungsfällen wurde auch nach praktischen Beispielen gefragt. Abgerundet wurde die Umfrage mit Angaben zur Geschäftsentwicklung in den einzelnen Biometriebereichen.</p><h5>35 Gesellschaften tun sich als besonders transparent hervor</h5><p>Immer mehr Versicherer haben laut infinma erkannt, dass Transparenz ein gutes Mittel ist, um Kunden zu überzeugen und haben daher die Möglichkeit genutzt, Angaben zur Erwerbs- und Grundfähigkeitsversicherung zu machen. Die Auskunftsbereitschaft der Versicherer gegenüber dem Vorjahr habe sich hier weiter verbessert, so infinma. Allerdings variiere der Umfang, in dem die Fragen zur Transparenz beantwortet worden seien, erheblich. Daher führt infinma in einer Tabelle die Anbieter als „besonders transparente BU-Versicherer“ auf, die den Fragebogen umfassend bearbeitet haben. Teilweise seien die Antworten der Versicherer jedoch nur für den internen Gebrauch bei infinma freigegeben worden, weshalb das Analysehaus nach eigener Aussage auf eine systematische Veröffentlichung von Ergebnissen zum Transparenzteil der Umfrage verzichtet. In der Tabelle der transparenten BU-Versicherer finden sich 35 Gesellschaften. </p><p>Diese und die Auflistung der Unternehmen bezüglich ihrer Beitragsstabilität werden laut infinma gegebenenfalls aktualisiert, sofern im Nachhinein noch weitere Versicherer Antworten nachreichen. Zu finden sind die Ergebnislisten <a href="https://www.infinma.de/ergebnisse_bu_praemien.php&quot; target="_blank" >hier</a> und <a href="https://www.infinma.de/transparente_vs.php&quot; target="_blank" >hier</a>. (ad)</p><p><i class="font-twelve-italic" >Bild: © tomertu – stock.adobe.com</i></p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/5081460C-CE2D-49B0-B2DB-98A243504935"></div>

 

LV 1871: BU digital erleben mit Augmented Reality

Die LV 1871 macht Berufsunfähigkeitslösungen für Makler und Endkunden mithilfe von Augmented Reality (AR) erlebbar. Auf diesem Weg sollen neue digitale Aktivierungsmöglichkeiten in der Kundenansprache für Vermittler geschaffen werden.

Eine neue Marketingkampagne der LV 1871 bringt Augmented Reality (AR) in die Versicherungsbranche: Kunden und Geschäftspartner erhalten in einem 3-D-Erlebnis die Möglichkeit, die Berufsunfähigkeitslösungen der LV 1871 in allen Facetten kennenzulernen. Mithilfe der Technologie möchte der Versicherer neue digitale Aktivierungsmöglichkeiten in der Kundenansprache für Vermittler schaffen.

Für das AR-Erlebnis hat die LV 1871 die bereits bekannte Astronauten-Werbekampagne der Golden-BU-Lösungen abgewandelt: In der AR-Version bildet sich um den Astronauten ein System aus virtuellen Monden und Planeten, die über den Browser oder das Smartphone erkundet werden können. Wird eines der Objekte angeklickt, öffnet sich ein Pop-up-Fenster mit Hintergrundinformationen zur Golden BU. Über einen Button können vertiefende Informationen abgerufen werden.

In die virtuelle mobile Umgebung kommen Makler und Kunden mithilfe eines QR-Codes oder eines Links. Der Versicherer bietet zwei Versionen an: Eine richtet sich speziell an Vermittler, die andere an Endkunden. Letztere können Makler gezielt für ihre digitale Kundenansprache verwenden. Mit einer angepassten Version können sie die AR-Erfahrungen in unterschiedlichen Online-Kanälen einsetzen wie beispielsweise in die E-Mail-Kommunikation bzw. Newsletter. Mehr Informationen gibt es unter https://www.lv1871.de/lv/ (ad)

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