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16. September 2021
„Aktuellerer Leistungsauslöser als Handy-Nutzung schwer vorstellbar“

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Group of young hipsters holding phone in hands. Friends having fun together with smartphones.

„Aktuellerer Leistungsauslöser als Handy-Nutzung schwer vorstellbar“

Im Rahmen eines umfangreichen BU-Updates präsentiert Swiss Life etliche Neuerungen. Auch die Grundfähigkeitsversicherung wurde über­arbeitet und Leistungen erweitert. Um Vermittler bei der Beratung optimal zu unterstützen, hat Swiss Life zudem weiter an den Services gefeilt.

Interview mit Jan-Peter Diercks, Leiter Intermediärvertrieb bei Swiss Life Deutschland
Herr Diercks, in Covid-19-Zeiten erleben die Menschen, wie wichtig finanzielle Absicherung ist. Wächst auch die Bereitschaft, tatsächlich etwas dafür zu tun?

Corona hat die Menschen sensibilisiert. Das vorher eher theoretische Risiko, schwer zu erkranken, war von jetzt auf gleich sehr präsent und im unmittelbaren Umfeld real spürbar. Infolgedessen haben sich viele Menschen auch mit der Gefahr, womöglich aufgrund einer Erkrankung aus dem Berufs­leben aussteigen zu müssen, und den finanziellen Folgen intensiver auseinandergesetzt. Um auch in schwierigen Zeiten finanziell selbstbestimmt leben zu können, ist es wichtig, sich frühzeitig gegen den Verlust der Arbeitskraft abzusichern.

Neben einem BU-Schutz bieten Sie auch eine Grund­fähigkeitsversicherung an. Das Produkt wird ja oftmals als BU zweiter Wahl etikettiert, ist aber inzwischen vom Markt nicht mehr wegzudenken. Wie nehmen Sie die Entwicklung wahr?

Die Grundfähigkeitsversicherung etabliert sich immer deutlicher als zweites Standbein neben der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) bzw. als sinnvolle Ergänzung. Es handelt sich hier übrigens nicht, wie vielfach vermutet, nur um ein abgespecktes Angebot für den Fall, dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) nicht darstellbar ist. Vielmehr handelt es sich um zwei unterschiedliche Konzepte, die beide ihre Berechtigung haben. Der wichtige Unterschied zu einer BU: Die Leistung bei einer Grundfähigkeitsversicherung wie dem Swiss Life Vitalschutz fließt selbst dann, wenn man seinen Beruf noch ausüben kann. Damit bieten wir all denjenigen Menschen einen sehr gut durchdachten finanziellen Schutz ihrer Arbeitskraft, wenn für sie eine BU aus diversen Gründen nicht infrage kommt.

Während eine BU auf die berufliche Tätigkeit abzielt, stehen bei einer Grundfähigkeitsversicherung bestimmte Fähigkeiten im Fokus. Welche Variante nun im Einzelfall geeigneter sein mag, hängt von individuellen Faktoren wie Vorerkrankungen, Berufsbild, vorhandenem Budget und nicht zuletzt vom Verständnis der jeweiligen Leistungsdefinitionen ab. Gerade Personen, bei deren Tätigkeit es in besonderem Maße auf bestimmte Fähigkeiten ankommt, fühlen sich mit einer Grundfähigkeitsversicherung erfahrungsgemäß besser abgesichert.

Swiss Life hat vor Kurzem ihre Grundfähigkeitsver­sicherung runderneuert. Kamen weitere Fähigkeiten hinzu?

Seit März 2021 gibt es den Swiss Life Vitalschutz zur Absicherung von Grundfähigkeiten mit bis zu 26 Leistungsauslösern. In den Tarifmodellen sind möglichst viele Grundfähigkeiten enthalten, die im Alltag der Menschen elementar sind. Bereits bei Verlust von nur einer Grundfähigkeit sind die Versicherten von der Pflicht zur Beitragszahlung befreit und Swiss Life zahlt die Grundfähigkeitsrente bis zum Ende der Leistungsdauer bzw. solange die Beeinträchtigung besteht. Zu den bisher bekannten 22 Leistungsauslösern kamen vier weitere hinzu: Schieben und Ziehen, Tastatur benutzen, Smartphone/Tablet benutzen und Fahrradfahren. Die Grundfähigkeit Autofahren wurde zudem um das Ein- und Aussteigen erweitert.

Somit sind bis zu 26 Grundfähigkeiten in drei unterschiedlichen Tarifmodellen versicherbar, um sich finanziell vor dem Verlust von Grundfähig­keiten zu schützen. Die neuen Leistungsauslöser Schieben und Ziehen, Tastatur benutzen, Smartphone/Tablet benutzen und Fahrradfahren sind in allen drei Tarifmodellen enthalten.

Die Nutzung eines Smartphones ist im Alltag nicht mehr wegzudenken. Sollten Vermittler hier in der Beratung ansetzen?

Fast jeder benutzt heutzutage ein Handy intuitiv. Aber kaum jemand macht sich Gedanken darüber, wie stark die Handgelenke und Finger durch das ständige Tippen und Wischen tatsächlich beansprucht werden. Sollte man das Smartphone nicht mehr richtig bedienen können, und zwar egal ob mit der linken oder rechten Hand, greift dieser Leistungsauslöser und führt zur Auszahlung der vereinbarten Leistung. Ein aktuellerer und verständlicherer Leistungsauslöser als die Handy-Nutzung ist schwer vorstellbar, hier sollten alle Vermittler bei ihren Kunden also auf offene Ohren stoßen.

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Seite 2 Der Vitalschutz enthält jetzt auch eine Infek­tionsklausel. Was heißt das konkret?

 
Interview mit
Jan-Peter Diercks