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BU

uniVersa erweitert Kindervorsorgekonzept

Die uniVersa erweitert ihr Tabaluga-Konzept um mehr Auswahl bei den Fondspolicen. Zudem ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung möglich. Diese kann auch als junger Erwachsener ohne erneute Gesundheitsfragen abgeschlossen werden.

<p>Die uniVersa hat ihr ganzheitliches Kindervorsorgekonzept „Tip-Top Tabaluga“ modifiziert. Bei den Fondspolicen können nun Nachhaltigkeitsfonds besser ausgewählt werden. Zudem stehen bis zu zehn statt fünf Einzelfonds zur Auswahl. </p><h5>Teilauszahlung vor Rentenbeginn flexibler</h5><p>Kommt es zu einer Teilauszahlung vor Beginn der Rente, müssen nun noch 1.500 Euro Restguthaben verbleiben. So könnte z. B. Geld für das erste eigene Auto entnommen werden. Der Sparanteil kann zudem während der Laufzeit zur nächsten Beitragsfälligkeit erhöht werden.</p><h5>Rentengarantiedauer verlängert</h5><p>Die Rentengarantiedauer im Todesfall wurde ebenfalls verlängert. Hier ist eine Kombination mit dem Baustein „Flexible Zuwachsphase“ möglich. Durch diesen Baustein kann die Laufzeit des Vertrags später bis zum Endalter 85 Jahre individuell verlängert werden.</p><h5>BU-Abschluss ohne erneute Gesundheitsprüfung</h5><p>Überdies ist es durch eine Zusatzversicherung möglich, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Auf Wunsch kann das Kapital aber bei schweren Krankheiten, Schwerbehinderung oder Pflegebedürftigkeit auch ausgezahlt werden. Bei der BU besteht die Option, diese ohne erneute Gesundheitsfragen beispielsweise zu Beginn der Ausbildung abzuschließen, wodurch es aufgrund zwischenzeitlich aufgetretener Erkrankungen nicht zu einem Risikozuschlag oder Leistungsausschluss und auch zu keiner Ablehnung des Antrags kommt. (lg)</p><p><i class="font-twelve-italic" >Bild: © pingpao – stock.adobe.com</i></p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/FDC478EE-84E0-4842-B4C4-C715F1B42CAA"></div>

 

Continentale baut BU-Absicherung aus

Die Continentale hat das Leistungsspektrum ihrer PremiumBU-Versicherung erweitert. So wird beispielsweise nicht nur bei Akademikern sondern auch bei Kleinbetrieben zukünftig auf die Umorganisationsprüfung verzichtet.

Mit neuen Leistungen hat die Continentale Lebensversicherung ihre Vorsorge für den Fall der Berufsunfähigkeit (BU) weiter verbessert. Wer die PremiumBU jetzt abschließt, für den kann noch bis Ende März der Versicherungsbeginn auf den 01.12.2021 rückdatiert werden. Dadurch sichert sich der Kunde ein rechnerisch jüngeres Eintrittsalter. Die wichtigsten Verbesserungen im Überblick:

Erweiterte Nachversicherungsgarantien

Ohne erneute Gesundheitsprüfung kann der Kunde seinen Versicherungsschutz flexibel anpassen. Das geht im ursprünglich vereinbarten Tarif zu dessen Bedingungen und Rechnungsgrundlagen und ist einmal anlassunabhängig bis zum Alter von 40 Jahren sowie bei 17 besonderen Ereignissen möglich. Zu diesen besonderen Ereignissen zählen auch die erfolgreiche Prüfung zum Fach- oder Betriebswirt oder eine Techniker-Weiterbildung.

Verzicht auf Umorganisationsprüfung und neu aufgenommene Leistungsdefinition

Nicht nur bei Akademikern sondern auch bei Kleinbetrieben verzichtet die Continentale zukünftig auf die Umorganisationsprüfung. Voraussetzung ist, dass der Inhaber schon vor Eintritt der Berufsunfähigkeit vorrangig am Schreibtisch tätig war. Wenn die gesetzliche Rentenversicherung unbefristet die volle Erwerbsminderungsrente zahlt, erkennt die Continentale die Berufsunfähigkeit ebenfalls an.

Teilzeitregelung präzisiert und flexibler in der Elternzeit

Arbeitet der Versicherte zum Zeitpunkt seiner Erkrankung vorübergehend und anlassbezogen in Teilzeit, wird bei der Leistungsprüfung nun die zuvor vereinbarte längere Arbeitszeit berücksichtigt. In der Elternzeit können Kunden bei der Continentale ihren BU-Schutz innerhalb von 36 Monaten ohne erneute Risikoprüfung wieder aufnehmen oder aufstocken.

Pflege-Sofortkapital im Pflege-Paket erhöht und neue Leistungen im Plus-Paket

Wird der Versicherte pflegebedürftig, bekommt er jetzt eine Einmalzahlung in Höhe von zwölf Monatsrenten. Das gilt auch bei Pflegebedürftigkeit naher Angehöriger. Und: Mit der „Gelben-Schein-Regelung“ erhält der Kunde auch bei Arbeitsunfähigkeit eine Leistung in Höhe seiner BU-Rente. Das geht jetzt für bis zu 24 Monate. Außerdem greift der Baustein „Krebs Plus“ bei noch mehr Diagnosen als zuvor. Dazu zählen neben Krebs, Herzinfarkt und Schlaganfall jetzt auch Erblindung und Hörverlust. Außerdem leistet „Krebs Plus“ bei Rollstuhlbedarf. Ebenfalls neu: Wird bei Kindern des Versicherten eine dieser Diagnosen gestellt, erhält der Kunde eine Einmalzahlung in Höhe von bis zu sechs Monatsrenten. Das gilt auch bei einem schweren Unfall. (ad)

Bild: © marcus_hofmann – stock.adobe.com

 

Alte Leipziger bietet Grundfähigkeitsversicherung

Mit einer Grundfähigkeitsversicherung erschließt die Alte Leipziger sich eine neue Zielgruppe. Die Versicherung kann schon für Säuglinge abgeschlossen werden und sichert Beruf und Freizeit auch für Erwachsene individuell ab. Sie ist weltweit gültig.

Die Alte Leipziger Lebensversicherung bietet nun eine Grundfähigkeitsversicherung an, die ab einem Alter von sechs Monaten abgeschlossen werden kann. Mit dem Eintritt in die Grundschule kann sie in eine Berufsunfähigkeitsversicherung umgewandelt werden. Dabei findet keine erneute Gesundheitsprüfung statt.

Beruf und Freizeit abgesichert

Beruf und Freizeit sind abgesichert. Für Erwachsene werden berufsspezifische Konzepte angeboten, darunter für Fliesenleger, Pfleger, Köche oder Friseure. In dem Tarif sind die wichtigsten Grundfähigkeiten für den jeweiligen Beruf zusammengestellt. Diese können ergänzt werden um für den individuellen Alltag wichtige Fähigkeiten.

Grundfähigkeiten abgesichert

Die Versicherung schützt alltägliche körperliche oder geistige Fähigkeiten wie Hören, Sehen, Sprechen oder Schmecken. Versichert sind zum Beispiel auch Treppen steigen, Auto fahren, ein Smartphone bedienen oder der Geschmackssinn. Sie ist weltweit gültig. (lg)

Bild: © Viktor Kochetkov – stock.adobe.com

 

Berufsunfähigkeit: Diese SBU-Tarife sind laut IVFP „exzellent“

Wo Angehörige kaufmännischer Berufe, Selbstständige, Studenten, Azubis, medizinisches Personal und Handwerker die jeweils für sie am besten passenden Tarife zur Absicherung von Berufsunfähigkeit finden, hat das IVFP in einem aktuellen SBU-Rating untersucht. Insgesamt 48 Tarife von 44 Anbietern wurden dabei unter die Lupe genommen.

<p>Aller Wahrscheinlichkeit nach werden die Preise für eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) im Jahr 2022 aufgrund der Rechnungszinssenkung ansteigen. Allerdings kommt es bei einer der wichtigsten Risikoabsicherungen auch nicht ausschließlich auf das Preiskriterium an. Worauf bei der Produktwahl darüber hinaus noch geachtet werden sollte, untersucht das Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) in seinen Ratings rund um die Absicherung der Berufsunfähigkeit seit 2016.</p><h5>Individualisierungsmöglichkeiten verbessert</h5><p>Im aktuellen Rating der selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) konstatieren die IVFP-Analysten im Vergleich zum Vorjahresrating nochmals angestiegene Verbesserungen bei den Individualisierungsmöglichkeiten. Verbesserungen bei der Dynamik (unbegrenzt), der Nachversicherungsgarantie, der Wiedereingliederungshilfe oder der Karenzzeit seien inzwischen keine Randerscheinungen mehr, so das IVFP. </p><h5>48 Tarife von 44 Anbietern unter der Lupe</h5><p>Insgesamt 48 SBU-Tarife von 44 Anbietern wurden im IVFP-Rating anhand von über 100 Kriterien untersucht. Berücksichtigt wurden dabei unterschiedliche Fallkonstruktionen von Musterfällen. So wird die Wertung in die sechs Kategorien Kaufmännische Berufe, Selbstständige, Studenten, Azubis, medizinische Berufe und Handwerk unterteilt. Außerdem werden Serviceversicherer und Direktanbieter getrennt betrachtet. </p><h5>Musterfälle aus sechs Kategorien</h5><p>Was die Serviceversicherer angeht, so schneiden bei den Kaufmännischen Berufen insgesamt 18 Tarife mit der Bestbewertung „exzellent“ ab, so viele wie in keiner anderen Kategorie. Die NÜRNBERGER und die Stuttgarter sind mit zwei Tarifen in diesem Spitzenfeld vertreten.</p><p>In der Kategorie der Selbstständigen werden 17 Tarife mit „exzellent“ ausgezeichnet, auch hier ist die NÜRNBERGER mit zwei Tarifen dabei.</p><p>Für Studenten gibt es laut dem aktuellen SBU-Rating des IVFP ebenfalls insgesamt 17 „exzellente“ SBU-Tarife. Hier ist neben der NÜRNBERGER und der Stuttgarter auch die Bayerische mit zwei bestbewerteten Tarifen am Start.</p><p>Azubis haben dem IVFP-Rating zufolge die Auswahl zwischen 14 als „exzellent“ bewerteten SBU-Tarifen, zwei davon kommen hier von der Stuttgarter.</p><p>Am wenigsten Höchstbewertungen gab es von den IVFP-Analysten für die SBU-Tarife bei den medizinischen Berufen. Hier sind insgesamt zwölf „exzellent“. Zwei davon liefert die NÜRNBERGER.</p><p>In der Kategorie Handwerker wurde die Bestnote „exzellent“ von IVFP an 14 SBU-Tarife vergeben, Hier ist die Swiss Life (Konsortium) mit zwei Tarifen in der Spitzengruppe. </p><h5>Zwei Direktanbieter am Start</h5><p>Von den beiden am Rating teilnehmenden Direktanbietern erreicht die Hannoversche in allen sechs Kategorien die Gesamtwertung „exzellent“. Die EUROPA bekommt in den Kategorien Kaufmännische Berufe und Studenten ein „sehr gut“, die restlichen Kategorien sind auch bei der EUROPA „exzellent“.</p><h5>Vier Teilbereiche mit unterschiedlicher Gewichtung</h5><p>Wie in den vergangenen Jahren wurden die Tarife in den vier ausgewählten Teilbereichen Preis/Leistung, Unternehmensqualität, Flexibilität und Transparenz geprüft, die in unterschiedlich starker Gewichtung in die Bewertung eingeflossen sind.</p><p>Im Teilbereich Preis/Leistung haben die Analysten betrachtet, wie hoch der Beitrag für das Produkt ist und welche Leistungen es versichert (Gewichtung: 50%). Im Teilbereich Unternehmensqualität, der zu 20% in die Gesamtwertung eingebracht wird, geht es um Stabilität, Sicherheit, Ertragskraft und Markterfolg des jeweiligen Anbieters. Ebenfalls 20% der Gesamtnote macht der Teilbereich Flexibilität aus, in dem es darum geht, ob individuelle Gestaltungsfreiräume für den Kunden in der Produktgestaltung berücksichtigt worden sind. Im mit 10% gewichteten Teil Transparenz und Service prüfen die IVFP-Analysten die Verständlichkeit der Versicherungsbedingungen, das Werbematerial und den Internetauftritt. </p><p><a href="https://ivfp.de/rating/produktvergleich-versicherungen/selbststaendige-…; target="_blank" >Hier</a> stehen die Ergebnisse online zur Verfügung. (ad)</p><p>Lesen Sie auch: <a href="https://www.asscompact.de/nachrichten/corona-%E2%80%93-berufsunf%C3%A4h…; target="_blank" >Corona – Berufsunfähig oder kerngesund?</a></p><p><i class="font-twelve-italic" >Bild: © oxie99 – stock.adobe.com</i></p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/557F4B5C-298D-4493-AAA4-51AF09576B28"></div>

 

„Altersvorsorge wird auch 2022 ein wichtiges Thema bleiben“

Angesichts niedriger Zinsen und Inflation befindet sich die Altersvorsorge in einem schwierigen Fahrwasser. Was erwartet sich die ERGO Vorsorge Leben im Bereich Altersvorsorge und Biometrie für 2022, wo liegen die Schwerpunkte und wie unterstützt der Versicherer die Vermittlerschaft?

Interview mit Markus Krawczak, Mitglied des Vorstands der ERGO Vorsorge Lebensversicherung AG, verantwortlich für Maklervertrieb Leben
Herr Krawczak, das Jahr 2021 ist passé, der Höchstrechnungszins in der Lebensversicherung ist zum 01.01.2022 nun noch einmal deutlich gesunken. Gab es in den letzten Monaten 2021 so etwas wie eine Art Jahresendgeschäft?

Absolut! Vor allem unsere ERGO Rente Balance hat sich im Jahresschlussverkauf großer Nachfrage erfreut. Die Kunden können ihre Beiträge und ihr Guthaben beliebig zwischen Fonds und dem sicheren Hafen des Deckungsstocks aufteilen und diese Aufteilung jederzeit flexibel ändern. Darüber hinaus wurde auch unsere ERGO Betriebs-Rente verstärkt nachgefragt. Auch in der selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung war das Jahresendgeschäft sehr erfolgreich, da die Absenkung des Höchstrechnungszinses in 2022 auch Auswirkungen auf die Preisgestaltung in der selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung hatte.

Welche vertrieblichen Auswirkungen erwarten Sie dann 2022? Eine Delle in der Altersvorsorge?

Zum Jahresbeginn 2022 rechnen wir aufgrund des starken Jahresendgeschäfts in 2021 noch mit einer gewissen Zurückhaltung beim Neugeschäft. Nichtsdestotrotz wird die Altersvorsorge auch in diesem Jahr ein wichtiges Thema bleiben. Allein bei der Absicherung von biometrischen Risiken gibt es hierzulande noch erhebliches Potenzial. Weniger als jeder Fünfte ist in Deutschland bislang zum Beispiel gegen Berufsunfähigkeit abgesichert. Dabei weisen auch immer wieder Verbraucherschützer darauf hin, wie wichtig eine solche Absicherung ist. Insgesamt erwarten wir für 2022 eine weiterhin starke Nachfrage nach unseren Produkten.

Nun reden wir alle von Fondspolicen. Wir hören aber auch, dass viele Abschlüsse weiter Garantien enthalten. Wie ist Ihre Erfahrung bei dem Thema mit Kunden und Maklern?

Unsere Erfahrungen sind durchaus positiv. Sowohl Kunden als auch die Vermittler haben aus meiner Sicht mittlerweile verstanden, dass der Aufbau einer sicheren Altersvorsorge insbesondere von dem Faktor Zeit und dem Faktor Renditeerwartung abhängt. Hier kommt es insbesondere bei der Rendite darauf an, eine qualitativ hochwertige Fondsauswahl im Produkt zur Verfügung zu stellen. Dieses können wir mit unserer Produktfamilie ERGO Rente Balance und ERGO Rente Chance sowohl mit einem flexiblen Garantiesystem als auch als reine Fondspolice zur Verfügung stellen. Die erhöhte Nachfrage nach diesen Produkten zeigt uns, dass wir hier auf dem richtigen Weg sind und ihn auch in Zukunft konsequent weiterverfolgen werden.

Und für welche Produkte entscheiden sich die Kunden dann vor allem?

Wenn ich mir unsere Verkaufszahlen und den damit verbundenen Produktmix ansehe, dann belegt unsere flexible ERGO Rente Balance vor der reinen Fondspolice ERGO Rente Chance den ersten Platz.

Ein anderes Thema im Beratungsgespräch wird neben den Niedrigzinsen immer öfter auch die Inflation sein. Wird dies die Entwicklung beschleunigen?

Das Thema Inflation ist aus unserer Sicht natürlich ein zusätzlicher Treiber. In den zurückliegenden Wochen haben wir das alle schmerzlich zu spüren bekommen. Daher ist es aber aus meiner Sicht umso wichtiger, den Aufbau der eigenen Altersvorsorge mit kapitalmarktnahen Produkten gezielt darauf auszurichten, um überhaupt die Möglichkeit zu haben, diesen Schwankungen auf Dauer etwas entgegensetzen zu können.

Die Entwicklungen sprechen auch für reine Investmentfonds. Welche Argumente haben Makler im Beratungsgespräch dann noch für eine Lebensversicherung?

Das Langlebigkeitsrisiko und die damit verbundene Unkalkulierbarkeit des Ablebens kann nur durch eine kalkulierbare Versicherungslösung ausgehebelt werden. Es gibt kein anderes Produkt, welches das auf diese Art und Weise absichern kann. Ferner darf man die steuerliche Betrachtung in der Auszahlungsphase, aber insbesondere auch während der Laufzeit als einen großen Vorteil der Fondspolice gegen­über der Direkt­anlage sehen.

Welche Rolle spielt denn dabei auch die Zusatzabsicherung biometrischer Risiken?

Der Biometriesektor wird leider zu oft vergessen. Auf die vergleichsweise niedrige Absicherungsquote im Bereich Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) hatte ich ja schon hingewiesen. Wir werden unsere Aktivitäten in diesem Sektor in Zukunft noch verstärken und sind schon auf einem sehr guten Weg. Im Neugeschäft der ERGO Vorsorge machen Biometrieprodukte heute bereits mehr als ein Drittel aus.

Die Kombination einer Altersvor­sorge mit Zusatzabsicherung wird immer einen entsprechenden Stellenwert einnehmen. Verbraucherschützer raten von der Kombi Altersvorsorge und BU ab. Zählt das Argument heute noch?

Das kann man nicht pauschal beantworten, sondern muss individuell für jeden Kunden betrachtet und bewertet werden. Für Versicherungsvermittler kommt es letztendlich darauf an, die beste Lösung im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten der Kunden zu finden. Eine allgemeingültige Lösung gibt es daher aus meiner Überzeugung heraus hier nicht.

Und welche Schwerpunkte erwarten oder setzen Sie im Jahr 2022?

Wir setzen weiterhin auf Altersversorgung und Biometrie, das ist unser originäres Geschäft bei der ERGO Vorsorge Leben. Unsere Produktpalette in der Biometrie werden wir noch erweitern. Wir werden die Customer Journey in unserem Altersvorsorgeangebot für Vermittler noch einfacher im Zugang gestalten und das Thema Digitalisierung weiter vorantreiben.

Wenn Sie aktuell Ihre Zusammenarbeit mit Versicherungsmaklern bewerten müssten, wo sehen Sie sich da?

Die Rückmeldungen, die wir aus dem Vermittlermarkt erhalten, sind positiv. Wir sehen maklerseitig schon seit Längerem eine wachsende Nachfrage nach unseren Produkten. Uns freut diese Entwicklung natürlich sehr und wir arbeiten weiter daran, das Vertrauen in unsere Produkte und Service-Leistungen zu stärken.

Welche Service- und Vertriebsmaßnahmen planen Sie in dem gerade angelaufenen Jahr?

Wir werden den Vermittlern beim Thema Investmentauswahl sowohl individualisiert als auch automatisiert weitreichende Unterstützungsmaßnahmen anbieten. Ebenso werden wir die Vermittler in Sachen Social Media intensiv unterstützen. Vertrieblich haben wir uns für das Jahr 2022 in vielen Bereichen neu aufgestellt und wollen den Vermittlern unser Verständnis von Service im Vermittlermarkt näherbringen.

Dieses Interview lesen Sie auch in AssCompact 01/2022, S. 26 f., und in unserem ePaper.

Bild: © iKap – stock.adobe.com

 
Ein Interview mit
Markus Krawczak

Debeka: Drei Ursachen für Berufsunfähigkeit

Die Debeka hat Ergebnisse einer Analyse zu Ursachen für Berufsunfähigkeit veröffentlicht. Darin werden die drei häufigsten Ursachen für den Verlust der Arbeitskraft benannt. Psychische Erkrankungen liegen weiterhin vorne.

Der Lebensversicherer Debeka hat seinen Bestand von etwa 481.000 gegen Berufsunfähigkeit Versicherten für das Jahr 2020 ausgewertet. Im selben Jahr traten rund 950 neue Leistungsfälle ein. Diese wurden miteinbezogen.

Psychische Störungen bleiben Hauptursache

In der Auswertung kommt die Debeka zu dem Ergebnis, dass psychische Störungen weiterhin der häufigste Auslöser für eine Berufsunfähigkeit sind. Mit 40,6% war dies auch 2020 der Hauptgrund. Allerdings waren es 2019 noch 44,1%; somit ist der Anteil gesunken.

Zweit- und Drittursachen

Platz 2 der Gründe für Berufsunfähigkeit belegen mit 16,9% Geschwülste (z. B. Krebserkrankungen). Mit einem Anteil von 14,1% liegt der Bewegungsapparat (z. B. Rücken, Gelenke) auf Platz 3. Auch wenn psychische Erkrankungen Grund Nummer 1 bleiben, hat laut Debeka der Anteil des Bewegungsapparates als Ursache für Berufsunfähigkeit im Vergleich zum Vorjahr um 1,5 Prozentpunkte leicht zugenommen. Neubildungen – also bösartige und gutartige Tumore – als Grund stiegen leicht um 1,2 Prozentpunkte.

Konsequenzen psychischer Erkrankungen für die Berufsunfähigkeit

Psychische Erkrankungen sind seit Jahren der Hauptgrund, der Arbeit nicht mehr nachkommen zu können. Der Anteil liegt zwischen 40 und 45%. 2019 und 2020 war die Anzahl rückläufig, während eine Auswertung der Daten in der Debeka Krankenversicherung für denselben Zeitraum einen minimalen Anstieg von psychischen Behandlungen im ambulanten Bereich sowie im wahlärztlichen Bereich im Krankenhaus ergab. Ob und wie diese Entwicklung auch Konsequenzen für die Berufsunfähigkeit haben wird, ist noch nicht erkennbar. Auswirkungen der Covid-19-Pandemie sind ebenfalls bisher noch nicht bestätigt.

So viel Rente wurde ausgezahlt

Im Jahr 2019 zahlte die Debeka 61,7 Mio. Euro Rente an Menschen, die Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung beziehen. 2020 waren es 63,3 Mio. Euro. Dies sind knapp 2,5% mehr Invalidenrente als im Vorjahr. Etwa 7.500 Menschen konnten aus gesundheitlichen Gründen ihrer Tätigkeit gar nicht mehr oder nur noch eingeschränkt nachgehen, davon waren ca. 6.670 Vollinvalide und 819 Teilinvalide. (lg)

Bild: © Kiryl Lis – stock.adobe.com

 

Dialog führt neue Biometrie-Tarifgeneration ein

Der Maklerversicherer Dialog bringt mit der Tarifgeneration „10/2021“ Neuerungen in seiner Todesfall- und Arbeitskraftabsicherung. Bei der Risikolebensversicherung gibt es drei überarbeitete Tarife. Auch die Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsversicherung enthält neue Leistungen.

Die Dialog, der Maklerversicherer der Generali in Deutschland, führt eine neue Tarifgeneration für biometrische Versicherungen, „10/2021“, ein. Neuerungen gibt es in der Todesfall- und in der Arbeitskraftabsicherung.

Tarife der Risikolebensversicherung

Die Dialog bietet im Bereich der Risikolebensversicherung drei Tarife an: RISK-vario®Basic, RISK-vario® und RISK-vario® Premium. Für die Abdeckung der wichtigsten Aspekte einer Todesfallabsicherung gibt es den Tarif RISK-vario®Basic. Neu in dieser Tarifvariante sind die ereignisabhängige und die ereignisunabhängige Nachversicherungsgarantie sowie die verlängerte Stundung der Beiträge bei kurzfristigen Zahlungsschwierigkeiten. Die Versicherung enthält außerdem vorläufigen Versicherungsschutz, Versicherungsschutz bei Wehr- und Polizeidienst sowie Versicherungsschutz bei kriegerischen Ereignissen. Das Risiko Motorradfahren ist ebenfalls abgesichert. Die Prämien für den Basic-Tarif wurden um durchschnittlich 8% gesenkt.

Der Tarif RISK-vario® wird als Klassiker mit dem Rundum-sorglos-Paket vertrieben.

In der Premium-Variante sind überdies Bau- und Kinderbonus, Verlängerungsoption für den Vertrag um bis zu 15 Jahre, Kindermitversicherung, 10%-Soforthilfe im Leistungsfall ohne Rückzahlung, Zusatzzahlung im Pflegefall und Mehrfachleistung bei Verbundenen Leben oder die Dread-Disease-Zusatzversicherung bei schweren Erkrankungen und bei Verlust von Grundfähigkeiten enthalten.

Arbeitskraftabsicherung

Wichtige Neuerungen in der Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsversicherung sind bei der Tarifgeneration „10/2021“ beispielsweise: Höhere Jahresrenten für Studenten (bis 18.000 €), nach erfolgreichem Studienabschluss bis zu 36.000 €, neue Dynamikregelung für Schüler, Studenten und andere Berufe, altersentsprechender Kräfteverfall eindeutig geregelt und mitversichert, Wiedereingliederungshilfe wird auch mehrfach gezahlt, zinslose Beitragsstundung auf 24 Monate verlängert und es gibt zukünftig 12 statt 8 Berufsgruppen.

Online-Tarifierungsprozess für Vertriebspartner

Die Angebote der Risikolebensversicherung können auch online abgeschlossen werden. Dazu werden die Makler durch den Tarifierungsprozess geleitet: Der Online-Tarifrechner führt zu Angebot, Prämie und Antrag. Anschließend folgt die elektronische Risikoprüfung, in deren Rahmen Hobbys und Gesundheitsdaten eingegeben werden. Es erscheint ein verbindliches Votum, der Antrag kann vervollständigt und mit einer elektronischen Signatur versehen werden. Der unterschriebene Antrag ist mit Übermittlung an die Dialog automatisch gültig, wenn alle Voraussetzungen des vorläufigen Versicherungsschutzes erfüllt sind. (lg)

Bild: © 9dreamstudio – stock.adobe.com

 

Arbeitskraftabsicherung: So steht es um die Leistungspraxis

Bei der Absicherung der eigenen Arbeitskraft kommt es vor allem auf die Leistung an, die im Fall der Fälle geboten wird. Deshalb sieht sich das Analysehaus Franke und Bornberg hier regelmäßig die Leistungspraxis an. Aktuell haben sich mit Dialog und HUK-COBURG zwei weitere Versicherer dem BU-Leistungspraxisrating unterzogen. Und die Gothaer stellte sich dem Leistungspraxisrating Grundfähigkeiten.

<p>Wenn es um die Absicherung der Arbeitskraft geht, ist die Leistung im Versicherungsfall entscheidend. Darum steht sie auch im Fokus zahlreicher Analysen. Wie es um Leistungen, Bedingungswerk, Stabilität des Versicherers und die jeweilige Leistungspraxis bestellt ist, überprüft auch regelmäßig die Ratingagentur Franke und Bornberg. Bisher stellten sich Allianz, ERGO, Generali, Gothaer, HDI, Nürnberger und Zurich dem BU-Leistungspraxisrating bzw. dem BU-Unternehmensrating von Franke und Bornberg. </p><h5>Dialog und HUK-COBURG mit sehr guter BU-Leistungspraxis</h5><p>Aktuell haben sich erstmals auch die Dialog und die HUK-COBURG den umfangreichen Untersuchungen zum BU-Leistungspraxisrating unterzogen und auf Anhieb mit „sehr gut“ (FFF) abgeschnitten. Für Michael Franke, geschäftsführender Gesellschafter von Franke und Bornberg, ist dieses Ergebnis mehr als bemerkenswert: „Die Gesellschaften erzielen auf Anhieb ein FFF („sehr gut“). Das schafft man nicht aus dem Stand. Das Ergebnis beweist: Dialog und HUK Coburg betreiben die Berufsunfähigkeitsversicherung bereits über Jahre höchst professionell und kundenorientiert.“ Franke freut sich über die Neuzugänge, da mit jedem weiteren Teilnehmer die Aussagekraft der Untersuchung steige. Sich diesem Verfahren zu stellen, sei ein klares Statement. Die Versicherer stünden zu ihrer Geschäftspraxis und hätten auch im Leistungsfall nichts zu verbergen. Das schaffe Vertrauen, so Franke.</p><p>Die Höchstnote „hervorragend“ (FFF+) konnte im BU-Leistungspraxisrating von Franke und Bornberg die Allianz erzielen (Stand 06/2021, AssCompact berichtete: <a href="https://www.asscompact.de/nachrichten/bu-leistungspraxis-unter-der-lupe…; target="_blank" >BU-Leistungspraxis unter der Lupe</a>).</p><p>Das BU-Leistungspraxisrating von Franke und Bornberg untersucht die Professionalität von Lebensversicherungsgesellschaften bei der Abwicklung von Leistungsfällen im BU-Bereich. Im Mittelpunkt steht dabei die Kundenorientierung in der Leistungsregulierung: Wie professionell geht der Versicherer mit Antragstellern um? Bietet er Hilfe an, sind die Abläufe transparent und fair? Prüft er zügig und kommuniziert er seine Entscheidung angemessen? In die Analyse fließen rund um die Kundenorientierung ein: Qualität der Leistungsfallbearbeitung (50%), Unterstützung des Kunden (25%), Qualität der Leistungsentscheidung (25%). </p><h5>BU-Unternehmensrating mit Stabilitätsbetrachtung</h5><p>Im Rahmen des BU-Unternehmensratings geht es hauptsächlich um die Professionalität von Lebensversicherern im Umgang mit dem Risiko Berufsunfähigkeit. In dieses Rating finden unter anderem Untersuchungen der Arbeitsprozesse und Systeme in der Risiko- und Leistungsprüfung sowie eine ausführliche Stabilitätsbetrachtung Eingang. Diese Stabilitätsbetrachtung berücksichtigt sowohl öffentliche Informationen wie Geschäfts- und Solvenzberichte als auch nicht-öffentliche Daten wie beispielsweise die Schadenquote. </p><p>Im jüngsten BU-Unternehmensrating von Franke und Bornberg (Stand 04/2021, AssCompact berichtete: <a href="https://www.asscompact.de/nachrichten/rating-von-franke-und-bornberg-di…; target="_blank" >Rating von Franke und Bornberg: Diese BU-Versicherer glänzen</a>) sicherten sich ERGO, Generali, HDI und Nürnberger die Höchstnote „hervorragend“ (FFF+).</p><h5>Gothaer mit guter AKS-Leistungspraxis</h5><p>Aber nicht nur die Berufsunfähigkeitsversicherung bietet einen Weg, die eigene Arbeitskraft abzusichern. Auch die Grundfähigkeitsversicherung (GF) gewinnt an Bedeutung und hat, was das Neugeschäft angeht, mittlerweile die Erwerbsunfähigkeitsversicherung verdrängt. Vor diesem Hintergrund analysiert Franke und Bornberg seit zwei Jahren auch die GF-Leistungspraxis. Nach der Nürnberger (GF-Unternehmensrating, Stand 03/202, Note: „hervorragen“, FFF+) hat sich jetzt die Gothaer ihre Leistungspraxis bei der Grundfähigkeitsversicherung überprüfen lassen und erreicht die Note „gut“ (FF+). Wie beim BU-Leistungspraxisrating erfolgt auch hier eine objektive Bewertung anhand von verifizierten Daten. Aufgrund der sich nur langsam entwickelnden Regulierungserfahrung befinden sich die Prozesse bei den Versicherern laut Franke und Bornberg allerdings noch im Aufbau. </p><p>Michael Franke kommentiert: „Für die Arbeitskraftabsicherung (AKS) gibt es bekanntlich mehrere Produktlösungen. Deshalb haben wir unser Leistungspraxisrating zu einem AKS-Leistungspraxisrating ausgebaut. Durch die Prüfung der Gothaer in Sachen GF können wir jetzt in einem weiteren Produktbereich Transparenz schaffen. Schließlich brauchen Vermittelnde ebenso wie Versicherte Klarheit in Sachen AKS-Regulierungspraxis.“ </p><p>Weitere Informationen zu den Franke-und-Bornberg-Ratings in Sachen Arbeitskraftabsicherung gibt es <a href="https://www.franke-bornberg.de/ratings/arbeitskraftabsicherung/aks-unte… " target="_blank" >hier</a>. (ad)</p><p><i class="font-twelve-italic" >Bild: © Andrii Yalanskyi – stock.adobe.com</i></p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/7661B995-BCF5-4BA7-9443-C3E1E364F10B"></div>

 

BU: Nachprüfung bei Vorliegen unheilbarer Krankheiten?

Unter welchen Umständen das Nachprüfungsrecht des Versicherers bei unheilbaren Erkrankungen eingeschränkt sein kann und warum ein Versicherter dennoch keinen Feststellungsanspruch auf Nichtbestehen eines Nachprüfungsrechts hat, erläutert Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke anhand eines Urteils.

Erkennt ein BU-Versicherer seine Leistungsverpflichtung an, so ist er zunächst an diese Entscheidung gebunden. Dem Versicherer sind aufgrund des Erstprüfungsverfahrens die damaligen, zuletzt in gesunden Tagen ausgeübten Tätigkeiten sowie der medizinische Zustand des Versicherten bekannt. Möchte der Versicherer seine Leistungsverpflichtung überprüfen, so stellt sich die Frage, ob er dies überhaupt machen kann, wenn sich der gesundheitliche Aspekt aufgrund des Vorliegens unheilbarer Erkrankungen nicht geändert oder gar verschlimmert hat. Hierzu hatte das OLG Bremen einen interessanten Fall zu entscheiden (Urteil vom 12.09.2011 – 3 U 12/11).

Der Sachverhalt vor dem OLG Bremen

Der Versicherungsnehmer unterhielt bei dem Versicherer seit Mai 2001 eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung. Wegen erheblicher Rückenprobleme beendete der Kläger 2002 seinen Beruf als Konstruktionsschlosser. Der Versicherer wurde 2005 zur Zahlung einer Berufsun­fähigkeitsrente an den Versicherten bis längstens zum 30.04.2034 verurteilt. Der Versicherungsnehmer war zu 60% berufsunfähig. Bestandteil des Versicherungsvertrags sind unter anderem die BB-BUZ. Dort heißt es unter anderem:

„§ 6 (1) Nach Anerkennung oder Feststellung unserer Leistungspflicht sind wir berechtigt, das Fortbestehen der Berufsunfähigkeit, ihren Grad bzw. den Umfang der Pflegebedürftigkeit nachzuprüfen. (…) Dabei können wir erneut prüfen, ob die versicherte Person eine andere Tätigkeit i. S. von § 2 ausübt, wobei neu erworbene berufliche Fähigkeiten zu berücksichtigen sind. (…)

(2) Zur Nachprüfung können wir auf unsere Kosten jederzeit sachdienliche Auskünfte und einmal jährlich umfassende Untersuchungen der versicherten Person durch von uns zu beauftragende Ärzte verlangen. (…)“

Der Versicherte forderte 2010 das Versicherungsunternehmen auf zu erklären, dass ihm kein Nachprüfungsrecht gemäß § 6 BB-BUZ bezüglich seines Gesundheitszustands zustehe, weil mit einer Besserung seiner Beschwerden nicht zu rechnen sei. Der Versicherer lehnte die Abgabe einer solchen Erklärung ab. Vor dem LG Bremen wurde die Klage abgewiesen. Hiergegen richtete sich die Berufung des Versicherten.

Die Entscheidung des OLG Bremen

Die Berufung des Klägers blieb zwar im Ergebnis erfolglos. Jedoch schlug das Gericht eine durchaus interessante Richtung ein: Die Klausel § 6 BB-BUZ sei zunächst AGB-rechtlich nicht zu beanstanden. Ein Anspruch aus § 242 BGB komme ebenfalls nicht in Betracht. Denn der Zweck des Nachprüfungsrechts sei, die Leistungsverpflichtung neu überprüfen zu können, da sich auch die Gesundheit des Versicherten ändern kann.

Doch auch der Versicherungsnehmer genieße bei einer Nachprüfung Schutz, nämlich über § 31 Abs. 1 S. 1 VVG. Das Gericht meint, dass der Versicherer dementsprechend nach dem Eintritt des Versicherungsfalls vom Versicherungsnehmer nur insoweit Auskünfte verlangen könne, als dies zur Feststellung des Umfangs der Leistungspflicht erforderlich sei. Stehe im konkreten Fall jedoch fest, dass die bisherigen Untersuchungsergebnisse, die eine Berufsunfähigkeit bestätigen, nach wie vor Bestand haben (weil z. B. die Erkrankung nach derzeitigem medizinischen Kenntnisstand nicht heilbar ist), könne es am Merkmal der Erforderlichkeit fehlen. In einem solchen Fall könne der Versicherer nicht verlangen, dass Nachuntersuchungen durchgeführt werden. Ferner kann es für Untersuchungen, die den Versicherten zusätzlich beeinträchtigen, an der Erforderlichkeit im Rahmen des § 31 Abs. 1 Satz 1 VVG fehlen. Das könne dann der Fall sein, wenn der Versicherer deren Durchführung in kurzen, auch medizinisch nicht gebotenen Intervallen verlange, so das Gericht.

Keine unangemessene Benachteiligung durch das Nachprüfungsrecht

Im vorliegenden Fall behauptete der Versicherungsnehmer, dass es keine Heilungsmöglichkeit für ihn gebe. Das Gericht sah jedoch einen generellen Ausschluss des Nachprüfungsrechts deswegen nicht als gerechtfertigt an. Im Einzelfall könne der Versicherungsnehmer einwenden, dass es gemäß § 31 Abs. 1 S. 1 VVG an der Erforderlichkeit der Untersuchung fehle und die konkret von ihm verlangte medizinische Untersuchung damit gegen § 31 Abs. 1 S. 1 VVG verstoße.

Das OLG kam zu dem Ergebnis, dass ein solcher Fall hier nicht vorlag. Der Versicherer habe ein Nachprüfungsverfahren gegenüber dem klagenden Versicherungsnehmer bisher noch nicht einmal angekündigt. Außerdem seien auch keine objektiven Anhaltspunkte dafür ersichtlich, dass sich die Rückenprobleme des Klägers nicht bessern könnten, so das OLG Bremen.

Auch war das Gericht der Ansicht, dass es durch Entwicklung neuer Technologien und Arbeitsmethoden Veränderungen geben könne, die eine erneute medizinische Untersuchung erforderlich machten, selbst wenn sich der gesundheitliche Zustand nicht verändert habe. Ein Feststellungsanspruch des Klägers bezüglich des Nichtbestehens eines Nachprüfungsrechts des Versicherers bestünde daher selbst dann nicht, wenn feststehen würde, dass eine Besserung des gesundheitlichen Zustandes des Versicherungsnehmers ausgeschlossen sei. Denn das Nachprüfungsverfahren sei eine angemessene Abwägung der Interessen des Versicherungsnehmers und des Versicherers auch in Fällen, in denen nicht mit einer Besserung der gesundheitlichen Situation des Versicherungsnehmers zu rechnen sei.

Fazit und Praxishinweis

Die Entscheidung zeigt, dass das Nachprüfungsrecht des Versicherers in der Berufsunfähigkeitsversicherung eine wichtige Rolle spielt und häufig Gegenstand von rechtlichen Auseinandersetzungen ist. Bei unheilbaren Erkrankungen kann es aber an der Erforderlichkeit fehlen, sodass weitere Untersuchungen des Versicherten von dem Versicherer nicht verlangt werden können. Der Versicherer hat in diesen Fällen nur ein „eingeschränktes Nachprüfungsrecht“. Das Urteil ist für die Praxis hoch­relevant, denn viele Versicherer fordern den Versicherten in Nachprüfungsverfahren durchaus viele Untersuchungen ab, obwohl teilweise unheilbare Erkrankungen vorliegen – was medizinische Berichte auch im jeweiligen Einzelfall belegen. Das OLG Bremen wies diesem Vorgehen der Versicherungsunternehmen damit Grenzen auf.

Über den Autor

Björn Thorben M. Jöhnke ist Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow. Außerdem ist er Fachanwalt für Versicherungsrecht, Gewerblichen Rechtsschutz und für Informationstechnologierecht.

Den Artikel lesen Sie auch in AssCompact 10/2021, Seite 126 f., und in unserem ePaper.

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Berufsunfähigkeit: Tarife leistungsstark wie nie

Über zwei Fünftel der untersuchten BU- und SBU-Direktversicherungstarife sind derzeit „hervorragend“, so das Urteil der Analysten von Franke und Bornberg in ihrem aktuellen Rating. Zukünftig sollen die Ratings auch stärker auf Nachhaltigkeitsaspekte hin überprüft werden.

<p>Die Franke und Bornberg GmbH hat sich auf dem Berufsunfähigkeitsmarkt umgesehen, die BU-Tarife auf ihre Stabilität hin überprüft und das Ergebnis in den Ratings „Berufsunfähigkeitsversicherung“ und „SBU-Direktversicherung“ veröffentlicht. </p><h5>Stabilitätskriterien auch aus dem map-report BU-Stabilitätsrating</h5><p>Um die Stabilität stärker als bisher zu gewichten, berücksichtigen die Analysten neben den Stabilitätskriterien ihres BU-Unternehmensratings zusätzlich das map-report BU-Stabilitätsrating. Hier fließen ergänzend zum Geschäftsverlauf auch Parameter ein, die einen Ausblick auf die zukünftige Stabilität im BU-Segment erlauben. Als weitere Neuerung bei den Ratingkriterien hat Franke und Bornberg die „Möglichkeit zur Anpassung an die Regelaltersgrenze GRV“ aufgenommen. Ist sie vorhanden, können Versicherte die Laufzeit ihres Vertrages unter bestimmten Voraussetzungen bis zur Regelaltersgrenze verlängern, sollte diese angehoben werden – und das ohne erneute Gesundheitsprüfung. </p><h5>Neu im der Betrachtung: Möglichkeit zur Umorganisation in Kleinbetrieben</h5><p>Da der BU-Versicherung oft das Vorurteil begegne, nicht zu leisten, wenn es darauf ankommt, sei es besonders wichtig, dass ein Tarif auf zusätzliche Leistungsausschlüsse verzichte, so die Analysten von Franke und Bornberg. Ob Krieg, innere Unruhen, Luftfahrt- oder Verkehrsdelikte: Je weniger Voraussetzungen an den Leistungsanspruch geknüpft würden, desto transparenter und kundenfreundlicher sei der Schutz. Gleiches gelte für den Verzicht auf Meldefristen, Wartezeiten, Beschränkungen des Geltungsbereiches im Ausland oder sonstige unübliche Abweichungen. Verzicht belohnt Franke und Bornberg daher im Rating schon seit einiger Zeit mit Zusatzpunkten. Neu hinzugekommen ist nun auch die Möglichkeit zur Umorganisation in Kleinbetrieben: Das aktuelle Rating vergibt Pluspunkte, wenn ein Tarif bei Berufsunfähigkeit von Chef oder Chefin auf die Prüfung verzichtet. Franke und Bornberg unterscheidet BU- und EU-Tarife nach Schichten im Rahmen des Drei-Schichten-Modells. Dafür wurden die Bedingungen in 20 Kategorien mit insgesamt bis zu 73 Kriterien Wort für Wort analysiert. Mindeststandards für die höheren Bewertungsklassen stellen sicher, dass hier alle Tarife in sämtlichen Kategorien durchgängig überdurchschnittlich hohe Qualität aufweisen. </p><h5>Ca. 42% der BU- und ca. 46% der SBU-Direktversicherungstarife erhalten Höchstnote</h5><p>Das Ergebnis könne sich nun, da die jüngste Bewertungsrunde zur BU-Versicherung abgeschlossen sei, sehen lassen, so die Analysten von Franke und Bornberg: 50 Tarife und damit ca. 42% werden im aktuellen BU-Rating mit der Note „hervorragend“ (FFF+) bewertet. 21 Tarife erhalten ein „sehr gut“ (FFF), 35 Tarife sind „gut“ (FF+). Dahinter folgen im BU-Rating noch neun Tarife, denen Franke und Bornberg das Gesamturteil „befriedigend“ (FF) ausstellt und vier Tarife, die noch mit „ausreichend“ (F+) bewertet werden. Keiner der diesmal betrachteten Tarife ist hingegen mangelhaft oder ungenügend.</p><p>Der Vollständigkeit halber stellt Franke und Bornberg jetzt auch ein Rating für selbstständige BU-Direktversicherungen (SBU) bereit. Es unterscheidet sich inhaltlich in den Bewertungsaspekten, die qua Gesetz bei der betrieblichen SBU nicht erlaubt sind (beispielsweise zusätzliche Kapitalleistungen). </p><p>Im Rating SBU-Direktversicherung sind 17 untersuchte Tarife (gut 46%) „hervorragend“ und erhalten dafür die Höchstnote FFF+. Elf Tarife werden mit „sehr gut“ und FFF bewertet, acht Tarife sind „gut“ (FF+). Dahinter folgt noch ein Tarif, der ein „befriedigendes“ Gesamturteil (FF) bekommt. Ausreichend, mangelhaft oder ungenügend ist hier keiner der analysierten Tarife. </p><h5>Ausblick: Nachhaltigkeitsaspekte werden analysiert</h5><p>„Noch nie waren BU-Tarife so leistungsstark. Die BU-Versicherung ist auf der Leistungsseite in Bestform“, bringt Michael Franke die aktuellen Ergebnisse auf den Punkt. Damit dabei die Zukunftsfähigkeit nicht unter die Räder komme, beabsichtigt Franke und Bornberg eine zusätzliche Erweiterung des Ratings im Bereich Stabilität: In Zukunft sollen Nachhaltigkeitsaspekte ebenfalls einfließen. (ad)</p><p>Mehr Informationen gibt es <a href="https://www.franke-bornberg.de/&quot; target="_blank" >hier</a>. </p><p><i class="font-twelve-italic" >Bild: © WoGi – stock.adobe.com</i></p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/D194077D-3DF3-4621-B881-BCBE292075C2"></div>