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BU

Viele halten Arbeitskraftabsicherung für überflüssig

Über die Hälfte der Befragten erachtet die Risikoabsicherung einer Berufsunfähigkeit oder des Verlustes von Grundfähigkeiten als nicht sinnvoll bzw. notwendig. Das zeigt eine Auswertung von Kantar im Auftrag von Swiss Life Deutschland.

Der Verlust der eigenen Arbeitskraft auf längere Zeit, oder gar für immer, bedeutet ein existenzbedrohendes Szenario. Die gesetzliche Absicherung reicht bei Weitem nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard zu finanzieren. Dennoch erachtet über die Hälfte der Erwerbstätigen (52%) die Risikoabsicherung einer Berufsunfähigkeit bzw. des Verlustes von Grundfähigkeiten als nicht sinnvoll oder notwendig. Das ergab eine aktuelle Auswertung von Kantar im Auftrag des Lebensversicherers und Biometrie-Spezialisten Swiss Life Deutschland. Die größte Barriere stellt dabei die Finanzierung einer solchen Absicherung dar: Knapp 40% derer, die eine solche Absicherung als nicht notwendig bzw. sinnvoll ansehen, wollen sich diese nicht leisten bzw. haben nicht die Möglichkeit dazu.

Während die Berufsunfähigkeitsversicherung den allermeisten Befragten durchaus bekannt ist, kennen weniger als ein Viertel (23%) der Erwerbstätigen die Grundfähigkeitsversicherung – und ganze 70% wissen überhaupt nichts mit dem Begriff anzufangen. Immerhin hat gut ein Drittel der befragten Erwerbstätigen (33%) eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen, aber nicht einmal jeder Zehnte (7%) verfügt über eine Risikoabsicherung des Verlustes einer Grundfähigkeit. „Die Ergebnisse der Umfrage verdeutlichen, dass die Aufklärungsarbeit der Versicherungsbranche weiterhin gebraucht wird, um den Menschen die Vorteile der Grundfähigkeitsversicherung aufzuzeigen und um diese am Markt zu etablieren“, sagt Stefan Holzer, Leiter Versicherungsproduktion und Mitglied der Geschäftsleitung von Swiss Life Deutschland.

Auf die Frage, welche Ursachen zu einer Berufsunfähigkeit führen können, werden Unfälle mit 25% der Nennungen als Ursache Nummer eins genannt, erst dann folgen psychische Probleme (20%) und Einschränkungen im Bewegungsapparat (18%). „Leider schätzen die Menschen das Berufsrisiko oft falsch ein. Psychische Erkrankungen wie Burn-out, Depressionen und Angststörungen sind mit 37% die häufigste Ursache für eine Berufsunfähigkeit, und das nachweislich schon seit mehreren Jahren“, so Holzer. Das bestätigen Daten des Versicherungsbestands von Swiss Life.

Der Großteil der Befragten (56%) hält den Start ins Berufsleben für den idealen Zeitpunkt, um eine private Lösung zum Schutz der eigenen Arbeitskraft abzuschließen. Rund 20% der Befragten halten den Abschluss dieser Versicherung schon während der Schulzeit, Ausbildung oder während des Studiums für sinnvoll.

Über die Umfrage

Die verwendeten Daten beruhen, soweit nicht anders angegeben, auf einer Online-Umfrage vom 09. bis 19.04.2021 von Kantar im Auftrag von Swiss Life Deutschland. An der Umfrage nahmen 2.003 Personen teil. Die Stichprobe wurde gewichtet, sodass sie in ihrer Zusammensetzung der Struktur der Grundgesamtheit (Erwerbstätige zwischen 16 und 65 Jahre – einschließlich vorübergehend Arbeitslose, Studierende und Auszubildende) entspricht. (ad)

Bild: © Stefan – stock.adobe.com

 

BU: Böses Erwachen bei steigenden Beiträgen

Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung spielt für den Kunden neben der Produktqualität insbesondere der Preis der Absicherung eine wichtige Rolle. Unter dem Preis versteht er dabei üblicherweise den Nettobeitrag − also den Zahlbeitrag. Doch wenn dieser Beitrag steigt, droht das böse Erwachen.

<h5>Von Dr. Sandra Blome, Partner & Director beim Institut für Finanz- und Aktuarwissenschaften (ifa) und Lars Heermann,Bereichsleiter Analyse und Bewertung bei Assekurata.</h5><p>Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ist unbestritten eine der wichtigsten Absicherungen für Verbraucher. Die Vielfalt an Angeboten am Markt ist dementsprechend groß und gute Beratung wertvoll.</p><p>Für die Auswahl des richtigen Produktes ist eine Vielzahl von Kriterien relevant, die die Produktqualität bestimmen. Das geht vom Leistungsspektrum über die Annahmepolitik des Versicherers bis hin zur Servicequalität und Fairness in der Leistungsprüfung.</p><p>Ein wesentliches Kriterium für den Kunden ist auch der Preis seines BU-Schutzes. Bei deutschen Anbietern spielt in diesem Zusammenhang die Überschussbeteiligung eine wichtige Rolle. Da die Lebensversicherer aufsichtsrechtlich angehalten sind, vorsichtig zu kalkulieren, entstehen Überschüsse, die den Versicherungsnehmern zustehen.</p><h5>Überschüsse reduzieren den Beitrag</h5><p>Die Zuteilung der Überschüsse kann leistungserhöhend geschehen, sodass diese angesammelt und im Leistungsfall bzw. am Ende der Versicherungsdauer mit ausgezahlt wer­den. Üblicher ist jedoch die Sofortüberschussbeteiligung, die bereits ab Beginn der Versicherung beitrags­reduzierend wirkt.</p><p>Damit sind bei einer BU für den Kunden prinzipiell zwei Beiträge relevant: der kalkulatorische Beitrag, im Folgenden Bruttobeitrag genannt, und der Beitrag, der tatsächlich gezahlt werden muss, im Folgenden Nettobeitrag genannt.</p><p>Dem Kunden mag oftmals nur der Nettobeitrag präsent sein, denn genau diesen hat er in den nächsten Jahrzehnten − aller Voraussicht nach − zu zahlen. Selbst wenn die Höhe der Bruttoprämie transparent dargestellt wird, kann sie beim Kunden aufgrund der Komplexität des Produktes und der Vielzahl vorvertraglicher Informationen häufig untergehen.</p><p>Umso größer dürfte die Überraschung sein, wenn der Nettobeitrag zukünftig steigt und der Kunde für den gleichen Versicherungsschutz plötzlich mehr zahlen soll. Auch den Vermittler kann dies überraschend treffen, vor allem wenn er seinen Kunden Rede und Antwort zu stehen hat.</p><p class="zoombild" > <div class="zoomImage"><a href="https://www.asscompact.de/sites/asscompact.de/files/styles/zoom_large/p…; rel="prettyPhoto" title=""><img alt="BU: Böses Erwachen bei steigenden Beiträgen" height="238" src="https://www.asscompact.de/sites/asscompact.de/files/styles/zoom/public/…; typeof="Image" width="200" /><img class="zoomIcon" src="/sites/asscompact.de/themes/asscompact/gfx/zoom_icon.png" width="54"></a></div></p><h5>Ansteigen des Nettobeitrags</h5><p>Steigende Nettobeiträge resultieren aus einer reduzierten Überschussbeteiligung. Doch warum kann es eigentlich zu einer Verringerung der Überschussbeteiligung kommen? Grundsätzlich sind dafür drei verschiedene Bereiche relevant: die Kalkulation des BU-Tarifs, der insgesamt vorhandene BU-Bestand und die Ertragskraft des Unternehmens.</p><p>Schon bei der Tarifkalkulation setzt sich ein Versicherer mit der Frage eines möglichst stabilen Nettobeitrags auseinander. Dazu gehört insbesondere eine professionelle Herleitung der zugrunde liegenden Kalkulationsannahmen, eine entsprechende Umsetzung in zugehörigen Modellen und die Durchführung umfangreicher Analysen. Hierbei muss geprüft werden, ob sich das Niveau der vorgesehenen Überschussbeteiligung voraussichtlich auf Dauer halten lässt.</p><p>Ein BU-Tarif kann jedoch nur dann einen langfristig stabilen Netto­beitrag aufweisen, wenn er auch in einem auskömmlichen BU-Bestand eingebettet ist. Dies erfordert unter anderem systematische Antrags- und Leistungsprozesse, die einen hinreichenden Kollektivschutz gewährleisten. Wurden beispielsweise in der Vergangenheit besondere Aktionen durchgeführt, die einen BU-Schutz mit vereinfachter Gesundheitsprüfung ermöglichten, hat sich der Versicherer damit potenzielle Risiken in seinen Bestand geholt, die die Beitragsstabilität gefährden können. Hohes Risikobewusstsein und ein engmaschiges versicherungstechnisches Controlling sind für die Tragfähigkeit des BU-Bestandes entscheidend.</p><p>Letztendlich kann noch die gesamte Unternehmenssituation auf die Überschussbeteiligung des einzelnen BU-Tarifs wirken: Eine Reduk­tion der Überschussbeteiligung in der BU kann schlichtweg deshalb erforderlich sein, weil der Lebensversicherer nicht mehr in der Lage ist, seine Garantieverpflichtungen durch ausreichende Kapitalanlageerträge zu erbringen. Daher ist es auch für die BU wichtig, dass die Kapitalanlageergebnisse und sonstigen Ertragsquellen dauerhaft auskömmlich sind.</p><!--text-long-pagebreak--><!--sub-title||Beurteilung der Beitragsstabilität--><h5>Beurteilung der Beitragsstabilität</h5><p>Die Beurteilung, ob ein BU-Tarif gute Voraussetzungen für stabile Nettobeiträge aufweist, ist damit eine komplexe Angelegenheit. Unzureichend ist der pauschale Blick in den Rückspiegel, ob beziehungsweise wann ein Lebensversicherer in der Vergangenheit bereits eine Beitragsanpassung vorgenommen hat. Viel interessanter ist für Kunden und Vermittler der Blick nach vorn.</p><p>Doch nicht nur das: Die Beurteilung der Beitragsstabilität lässt sich allein aus öffentlich verfügbaren Daten nicht bewerkstelligen, da die relevanten Informationen zu den genannten Bereichen größtenteils auf unternehmensinternen Daten basieren. Dies hat zur Folge, dass sich die BU-Beitragsstabilität erst durch einen tiefgreifenden Blick „nach innen“ stichhaltig beurteilen lässt. Vermittler stoßen hier zwangsläufig an die Grenzen ihrer Möglichkeiten.</p><h5>BU-Stabilitätssiegel</h5><p>Assekurata und ifa haben daher ein Verfahren entwickelt, das die Bei­tragsstabilität eines BU-Tarifs aus den verschiedenen Blickwinkeln beleuch­tet. Dabei unterzieht sich der Anbieter einem intensiven Prüfprozess, bei dem die drei Bereiche Tarifkalkula­tion, BU-Bestand und Unternehmens­ertrag detailliert analysiert werden.</p><p>Die Prüfung basiert sowohl auf öffentlich verfügbaren Daten (wie z. B. dem Geschäftsbericht) als auch auf unternehmensinternen Daten (z. B. Vorgehen bei der Tarifentwicklung, Controlling-Berichte zur BU oder Meldungen an die BaFin). Daneben werden die gelieferten Daten im Zuge von Management­interviews mit den Verantwortlichen kritisch diskutiert.</p><p>Die Kooperation von Assekurata und ifa vereint die umfassende Ratingkompetenz von Assekurata mit dem aktuariellen Know-how von ifa aus der Produktentwicklung.</p><p>Das Siegel dient als Qualitätsmerkmal zur Beitragsstabilität und erleichtert dem Vermittler die Beratung in der BU. Assekurata und ifa verleihen es nur Versicherern, die sich mit ihren BU-Tarifen der Prüfung stellen und diese erfolgreich durchlaufen.</p><p>Diesen Artikel lesen Sie auch in AssCompact 05/2021, Seite 26 f., und in unserem <a href="https://epaper.asscompact.de/asscompact-05–2021/65582738" target="_blank" >ePaper</a>. </p><p><i class="font-twelve-italic" >Bild: © blacksalmon – stock.adobe.com</i></p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/7C928901-EF6B-403E-A25C-E2015D907F37"></div>

 
Ein Artikel von
Dr. Sandra Blome
Lars Heermann

Berufsunfähigkeit: So steht es derzeit um Tarife und Ursachen

Bereits seit 25 Jahren unterziehen die Analysten von MORGEN&MORGEN am Markt befindliche BU-Tarife einer genauen Untersuchung. Das Ergebnis diesmal: 406 von 566 Tarifen erhalten die Bestbewertung. Hauptursache für Berufsunfähigkeit bleiben mit Abstand die Nervenerkrankungen.

Das Analysehaus MORGEN & MORGEN hat im Rahmen des bereits 26. Jahrgangs seines M&M Ratings Berufsunfähigkeit 566 Tarife und Tarifkombinationen von 63 Anbietern unter die Lupe genommen und konstatiert dem BU-Markt eine stabile Lage: Ca. 267.000 BU‐Renten mit einem Volumen von rund 2,2 Mrd. Euro befinden sich aktuell in der Auszahlung. Das Neugeschäft zeigt wieder einen Aufwärtstrend und steigt um 1,8%. Die Höhe der versicherten BU‐Rente steigt um 1,6%, die eingenommenen Beiträge steigen um 3,5%.

Vier Teilratings mit unterschiedlicher Gewichtung

Das M&M Rating Berufsunfähigkeit besteht aus vier Teilratings mit unterschiedlicher Gewichtung: Bedingungen (Bewertung der BU‐Tarifvarianten anhand von 29 Leistungsfragen; Gewichtung: 40%), Kompetenz (Bewertung von rund 50.000 Daten der Jahrgänge ab 2000 im Rahmen von fünf Komponenten; Gewichtung: 30%), Beitragsstabilität (Bewertung von sechs Teilbereichen, die Aussagen über die zukünftige Beitragsstabilität der BU‐Tarife zulassen; Gewichtung: 20%) und Antragsfragen (Analyse der Gesundheitsfragen und gefahrerhebenden Fragen in den BU‐Anträgen; Gewichtung: 10%).

406 Tarife sind „ausgezeichnet“, 59 sind „sehr gut“

Und so sieht das Ratingergebnis aus: 406 Tarife erhalten die Bestnote von fünf Sternen und damit das Prädikat „ausgezeichnet“. 59 Tarife erhalten eine „sehr gute“ Viersternebewertung. 70 Tarife liegen im Mittelfeld und sind mit drei erreichten Sternen „durchschnittlich“. Für 17 Tarife konnten die Analysten von MORGEN & MORGEN nur zwei Sterne („schwach“) und für 14 Tarife nur einen Stern („sehr schwach“) vergeben.

49 Versicherer bieten laut M&M mindestens einen Tarif mit einer Fünfsternebewertung an. Die hohe Zahl an sehr guten Bewertungen erklärt das Analysehaus mit einem Blick in die Historie: Man bewerte BU-Tarife bereits seit 25 Jahren. Im Laufe der Zeit hätten sich die Bedingungswerke zunehmend verbessert, und Produktanbieter folgten den Markteinschätzungen der Analysten.

Ursachen: Nervenerkrankungen weit vor Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparats

Zusätzlich zur Analyse der am Markt befindlichen BU-Tarife hat sich M&M auch wieder die Gründe für eine Berufsunfähigkeit genauer angesehen. Dem aktuellen Rating zufolge setzen sich die Nervenerkrankungen als Ursache Nummer eins mit knapp einem Drittel weiter von den restlichen Ursachen ab. Erkrankungen des Skelett‐ und Bewegungsapparates folgen mit großem Abstand in gut einem Fünftel der Fälle. Knapp dahinter finden sich Krebs und andere bösartige Geschwüre und danach sonstige Erkrankungen. Prozentzahlen im oberen einstelligen Bereich erreichen am Ende der BU-Ursachenskala Unfälle sowie Erkrankungen des Herzens und des Gefäßsystems.

Jüngere Altersgruppen: Corona-Pandemie könnte Situation verschlechtern

Betrachtet man verschiedene Altersstufen, so fördert das M&M Rating Berufsunfähigkeit zutage, dass Nervenerkrankungen insbesondere auch die jüngeren Altersgruppen bis 50 Jahren treffen: „Die Nervenerkrankungen als Hauptursache der BU bleiben auf einem hohen Niveau. Dieser Trend wird sich sicherlich auch weiter fortsetzen, betrachtet man die aktuelle Entwicklung der psychischen Belastungen im Zuge der Corona‐Pandemie,“ resümiert Andreas Ludwig, Bereichsleiter Rating & Analyse bei MORGEN & MORGEN. (ad)

Das komplette M&M Rating Berufsunfähigkeit findet sich hier.

Lesen Sie auch: Das sind die Maklerfavoriten in der Berufsunfähigkeitsversicherung und Kundenerwartungen in Sachen BU-Leistungsregulierung

Bild: © C. Schüßler – stock.adobe.com

 

Kundenerwartungen in Sachen BU-Leistungsregulierung

Im Fall einer Berufsunfähigkeit erwarten Kunden vor allem, dass der Versicherer den Antrag möglichst schnell bearbeitet und die Leistungen auszahlt. Aber auch die Betreuung durch einen festen Ansprechpartner ist wichtig, fasst Assekurata die Ergebnisse einer entsprechenden Umfrage in einem Blogbeitrag zusammen.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung gilt als eine der wichtigsten Einkommensabsicherungen und sorgt auch in Corona-Zeiten für Gesprächsstoff (AssCompact berichtete). Schwere Erkrankungen, aufgrund derer jemand von heute auf morgen seinen Beruf nicht mehr ausüben und nicht mehr für seinen Lebensunterhalt sorgen kann, stellen für alle Betroffenen eine enorme Belastung dar. Worauf BU-Versicherte im Fall der Fälle ganz besonderen Wert legen, hat die Assekuranz Rating-Agentur Assekurata in einer Umfrage unter 500 Inhabern einer selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) herausgearbeitet und die Ergebnisse in Form eines Blogbeitrags veröffentlicht.

Schnelle Bearbeitung und Leistungsauszahlung erwünscht

Welche Services sind Betroffenen im Rahmen der Bearbeitung ihres BU-Leistungsantrags am wichtigsten? Die Antwort liegt auf der Hand: Laut Assekurata-Blogbeitrag legen mit knapp zwei Dritteln die meisten Umfrageteilnehmer größten Wert auf eine schnelle Bearbeitung und zügige Entscheidung des BU-Antrags. Denn schließlich beginnt bei eingetretener Berufsunfähigkeit nicht selten ein Wettlauf gegen die Zeit bzw. gegen die finanzielle Unsicherheit – und ein häufiger Kritikpunkt in Sachen BU ist laut Blogbeitrag nicht zuletzt das vermeintlich umfangreiche und langwierige Prozedere, dem Antragsteller sich auf dem Weg zur BU-Rente oft stellen müssen. In diesem Zusammenhang weist Assekurata darauf hin, dass sich die Leistungsfallbearbeitung in der Berufsunfähigkeitsversicherung oft sehr komplex gestalte, was sich dann auf die Gesamtbearbeitungsdauer auswirke. Denn das Einholen umfangreicher Informationen über Gesundheitszustand und berufliche Situation des Versicherten vor Eintritt der Berufsunfähigkeit könne durchaus einige Wochen, wenn nicht sogar Monate in Anspruch nehmen. Insbesondere dann, wenn der Versicherer zur endgültigen Klärung noch weitere Gesundheitsnachweise anfordern müsse.

Versicherermaßnahmen zur Temposteigerung

Und auch die bereits ergriffenen Maßnahmen der Versicherungsbranche zur Verkürzung der Bearbeitungszeiten lässt der Blogbeitrag nicht unerwähnt: Mit effizientem Prozessmanagement versuche die Versicherungsbranche seit einiger Zeit, das Tempo zu steigern und unnötigen Verzögerungen vorzubeugen. So beispielsweise mit individualisierten Fragebögen und Checklisten zu den erforderlichen Unterlagen und einem systematischen Erinnerungsprozess.

Hilfen beim Ausfüllen weniger gefragt

Knapp die Hälfte der Befragten wünscht sich der Assekurata-Umfrage zufolge Betreuung durch einen festen Ansprechpartner und rund ein Drittel erwartet, dass der Sachbearbeiter im Prozess die jeweilige individuelle Situation berücksichtigt.

Dass der Sachbearbeiter auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten erreichbar sein soll, erwarten hingegen die wenigsten befragten BU-Versicherten. Dieser Service rangiert mit 15% der Antworten am unteren Ende der Skala. Und nur rund einem Fünftel der Umfrageteilnehmer ist eine telefonische oder Vor-Ort-Unterstützung beim Ausfüllen der Selbstauskunft bzw. des Fragebogens wichtig, obwohl die Versicherer laut Assekurata auch hier vermehrt Hilfestellung bieten. So gingen die Leistungsprüfer in den meisten Häusern bereits in einem telefonischen Erstgespräch auf die Selbstauskunft ein und erläuterten den Antragstellern, welche Angaben in welcher Form erforderlich seien. Ein solches Erstgespräch mit dem Sachbearbeiter zum Ablauf der Leistungsprüfung findet sich in der Assekurata-Umfrage übrigens im Mittelfeld und wird von knapp einem Drittel der BU-Versicherten gewünscht. Ebenfalls in der Tabellenmitte rangieren die regelmäßigen Zwischenmeldungen zum Bearbeitungsstand des Leistungsantrags sowie zusätzliche Serviceangebote wie zum Beispiel Reha-Beratung mit etwas über bzw. unter einem Viertel der Nennungen.

Zusätzlich zu den Wünschen der SBU-Kunden bei der Leistungsantragsbearbeitung ist in dem Assekurata-Blogbeitrag auch zu lesen, dass laut den Befragungsergebnissen dem Leistungsprüfer eine besondere Rolle zukomme. Eine faire Leistungsregulierung gelinge in der Berufsunfähigkeitsversicherung demnach nur, wenn der Antragsteller von Beginn an aktiv in den Prozess eingebunden und individuell betreut werde. Hier machten viele Versicherer schon einiges richtig. Aber gerade die Komplexität in der Leistungsregulierung sowie die sich stetig verändernden Kundenanforderungen zwängen die Unternehmen dazu, ihre Services im Antragsprozess auch immer wieder auf den Prüfstand zu stellen und gegebenenfalls anzupassen. (ad)

Zum Assekurata-Blogbeitrag geht es hier.

Bild: © S. Engels – stock.adobe.com

 

BU-Abschluss nach Corona-Infektion: So handhaben es die Versicherer

Steht eine Erkrankung mit Covid-19 dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung im Weg? Finanztip hat bei einigen Gesellschaften nachgefragt. Wie die Antworten zeigen, gibt der Krankheitsverlauf den Ausschlag.

Finanztip hat im März und April 2021 bei 20 Lebensversicherern nachgehakt, was eine Erkrankung mit Covid-19 für den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung bedeutet. Abschluss möglich, Wartezeit oder gar Ablehnung? „Der Gesundheitszustand ist der wichtigste Faktor dafür, ob ich überhaupt einen Vertrag bekomme – und zu welchem Preis“, erklärt Martin Klotz, Versicherungsexperte bei Finanztip. „Das beinhaltet auch Angaben zum Verlauf einer etwaigen Erkrankung mit Covid-19.“

Die Anbieter wurden zu ihrem Vorgehen in verschiedenen Szenarien befragt: Corona-positiv ohne Symptome, Corona-positiv ohne Krankenhausaufenthalt, Corona-positiv mit Krankenhausaufenthalt, von Covid genesen ohne Symptome, von Covid genesen mit Krankenhausaufenthalt, von Covid genesen ohne Krankenhausaufenthalt sowie von Covid genesen, aber weiterhin beeinträchtigt. Wie aus den Antworten der Gesellschaften hervorgeht, liegen die Versicherer in ihrer Risiko-Einschätzung im Hinblick auf Corona weit auseinander.

Covid-positiv ohne Symptome

Hat sich eine Person mit Covid-19 infiziert und zeigt keine Symptome, ist bei einigen Versicherern eine Normalannahme möglich. Bei manchen Gesellschaften gilt eine vierwöchige Karenzzeit, bei einigen auch eine Rückstellung von bis zu zwei oder drei Monaten. Teilweise muss der Kunde bestätigen können, dass die Erkrankung folgenlos ausgeheilt ist und er seiner Berufstätigkeit im vollem Umfang wieder nachgehen kann. „Verläuft die Krankheit leicht, bieten mehr als die Hälfte der Versicherer nach einer vierwöchigen Wartezeit eine Absicherung ohne Beitragszuschlag oder zusätzliche Ausschlussklauseln an“, so Klotz.

Coronabedingter Krankenhausaufenthalt

Anders sieht es bei einem schweren Verlauf einer Covid-19-Infektion mit Krankenhausaufenthalt aus. Wirft man einen Blick auf die Antworten der Versicherer, ist mitunter von einer Zurückstellung von einem Jahr die Rede, teilweise von sechs Monaten, um mögliche Folgen prüfen zu können. Die kürzesten Rückstellungszeiträume sind drei Monate seit Klinikentlassung. Etliche Versicherer wiederum geben an, es könne keine pauschale Aussage getroffen werden, sondern es sei eine individuelle Prüfung anhand vorliegender Krankenhausberichte erforderlich.

Abschluss einer BU bei Long Covid?

Wie sieht es nun aber mit dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Covid-Genesene aus, die weiterhin beeinträchtigt sind? „Bei Long Covid ist alles möglich: von langfristiger Zurückstellung bis hin zur direkten Ablehnung“, erklärt Klotz. Die Antworten der befragten Versicherer zeigen: Oftmals gilt eine Zurückstellung von zwölf Monaten mit anschließender individueller Prüfung. Vielfach meldeten die Gesellschaften auch zurück, dass die Prüfung und Entscheidung in Abhängigkeit vom Krankheitsverlauf und bestehenden Beeinträchtigungen erfolge. Es müsse bei einem komplizierten oder unklaren Verlauf, einer stationären Behandlung oder Anzeichen von Folgen anhand des Einzelfalls entschieden werden und es könne keine pauschale Aussage getroffen werden. Dabei gab es auch den Vermerk, dass eine Ablehnung nicht ausgeschlossen werden könne. (tk)

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AKS für Beschäftigte in der Gesundheitsbranche

Die KlinikRente bietet den Beschäftigten im Gesundheitswesen neben einer bAV auch eine Einkommens­absicherung an. Konsortialführer ist hier die Swiss Life. Zur BU-Versicherung gesellt sich eine Grundfähigkeits­versicherung, die gerade überarbeitet wurde. Neu ist beispielsweise eine Infektionsklausel.

Interview mit Michael Rabes, Geschäftsführer der KlinikRente, und Hubertus Harenberg, Bereichsleiter Vertrieb Firmenkunden und Branchenversorgung bei Swiss Life Deutschland
Als die KlinikRente vor Jahren mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung gestartet ist, hieß es, dass die Nachfrage groß ist. Wie sieht das heute aus?

Michael Rabes: Glücklicherweise hat sich der Trend, den wir damals ein Stück weit vorausgesehen haben, mehr als bestätigt. Die Absicherung des Einkommens ist ein wichtiger Eckpfeiler, wenn die persönliche Existenz auch im Fall der Fälle nicht gefährdet sein soll. Einen maßgeblichen Anteil an der guten Entwicklung bei KlinikRente haben die vielen Vermittler, die Tag für Tag die Sensibilität für dieses wichtige Thema in unserer Zielgruppe steigern.

Hubertus Harenberg: Das Gesundheitswesen hat sich in den vergangenen Jahren zu einem wahren Job­motor entwickelt. Derzeit sind ca. sechs Millionen Menschen dort beschäftigt. Seit dem Jahr 2000 hat die Zahl der Beschäftigten im Gesundheitswesen um 1,6 Millionen Menschen zugenommen. Das zeigt deutlich, dass hier ein bedeutender Zukunftsmarkt entstanden ist, in dem der Bedarf nach privater Arbeitskraftabsicherung besonders hoch ist.

In Covid-19-Zeiten erleben die Beschäftigten im Gesundheits­wesen besondere Belastungen. Steigt damit auch die Erkenntnis, wie wichtig Vorsorge ist, und letztlich auch die Bereitschaft, es tatsächlich zu tun?

MR: Ja, das ist eindeutig so. In so einer Phase wird ein vorher eher theoretisches Risiko plötzlich sehr präsent und real spürbar. Man setzt sich mit der Gefahr, womöglich aufgrund einer Erkrankung aus dem Berufsleben aussteigen zu müssen, und den wirtschaftlichen Folgen intensiver auseinander. Den Beweis liefert nicht zuletzt der größte Zuwachs an Versicherten im Rahmen der Einkommensabsicherung seit Bestehen des entsprechenden Konsortiums – inmitten des schwierigen Corona-Jahres.

HH: Diesen Trend können wir bestätigen und hier zeigt sich auch, dass das Versorgungswerk KlinikRente nicht nur eine hohe Bekanntheit unter den Beschäftigten im Gesundheitswesen hat, sondern auch das Vertrauen der Menschen genießt, wenn es um die private Arbeitskraftabsicherung geht.

Wie grenzt sich denn die Arbeitskraftabsicherung der KlinikRente von den berufsständischen Versorgungswerken ab?

HH: Ein wichtiger Unterschied besteht im Berufsunfähigkeitsgrad. So erhalten Ärzte bei den berufsständischen Versorgungswerken in der Regel nur dann eine Leistung, wenn ein Berufsunfähigkeitsgrad von 100% vorliegt. Zusätzlich muss ausgeschlossen sein, dass der Arzt einer Erwerbstätigkeit nachkommen kann, die mit seinen berufs­spezifischen Tätigkeiten und Fähigkeiten möglich wäre. So erhält zum Beispiel ein Chirurg keine Leistung, wenn er noch als Gutachter arbeiten kann.

Bei der privaten Berufsunfähigkeitsabsicherung KlinikRente.BU ist das anders. Wenn ein Arzt seine zuletzt ausgeübte Tätigkeit zu mindestens 50% sechs Monate lang nicht mehr ausüben kann oder vor­­aus­sichtlich sechs Monate außerstande sein wird, erhält er die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente. Zusätzlich ist die KlinikRente.BU als modulare Arbeitskraftabsicherung konzipiert. Mit verschiedenen Zusatzbausteinen zum Beispiel für den Fall der Pflegebedürftigkeit oder bei schwerer Krankheit, ist ein individueller Zuschnitt auf die Bedürfnisse des einzelnen Interessenten möglich.

Welche Beschäftigten im Gesundheitswesen haben Zugang zu Ihrem Angebot?

MR: Im Grunde haben die schon genannten sechs Millionen Beschäftigten der Branche Gesundheitswesen Zugang zu dem Angebot der KlinikRente in der privaten Einkommensabsicherung. Das wirklich Besondere daran: Entscheidend für den Zugang ist nicht der Beruf bzw. die berufliche Tätigkeit, sondern die Branchenzugehörigkeit. Das ist ein Vorteil, denn so kann beispielsweise der im Krankenhaus angestellte Kantinenkoch genauso sein Einkommen über KlinikRente absichern wie der in einer Reha­klinik beschäftigte Gärtner. Es handelt sich dabei ja eindeutig nicht um Berufe, die dem Gesundheitswesen direkt zugeordnet sind, aber beide sind in der Gesundheitsbranche tätig, und daraus leitet sich der Anspruch ab.

Neben der Berufsunfähigkeits­versicherung bieten Sie auch eine Grundfähigkeitsversicherung an. Für welche Mitarbeiter ist diese besonders interessant?

MR: Grundsätzlich für jeden! Es handelt sich hier übrigens nicht, wie vielfach vermutet, nur um ein abgespecktes Angebot für den Fall, dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht darstellbar ist. Vielmehr handelt es sich um zwei unterschiedliche Konzepte, die beide ihre Berechtigung haben. Während eine BU auf die berufliche Tätigkeit abzielt, stehen bei einer Grund­fähigkeitsversicherung bestimmte Fähigkeiten im Fokus. Welche Variante nun im Einzelfall geeigneter sein mag, hängt von individuellen Faktoren wie Vorerkrankungen, Berufsbild, vorhandenem Budget und nicht zuletzt vom Verständnis der jeweiligen Leistungsdefinitionen ab. Gerade Personen, bei deren Tätigkeit es in besonderem Maße auf bestimmte Fähigkeiten ankommt, fühlen sich mit einer Grundfähigkeitsversicherung erfahrungsgemäß besser abgesichert.

Für den Vitalschutz haben Sie Neuerungen angekündigt. Worum geht es vor allem?

HH: Neu ist, dass neben den bisher bekannten Leistungsauslösern vier weitere Grundfähigkeiten abgesichert werden: das Schieben und Ziehen, die Benutzung einer Tastatur, die Nutzung eines Smartphones/Tablets und das Fahrradfahren. Die Grundfähigkeit Autofahren wurde zudem um das Ein- und Aussteigen erweitert und erfasst damit jetzt insbesondere auch Beifahrer. Insgesamt sind damit bis zu 26 Grundfähigkeiten in den drei Tarifmodellen M, L und XL versicherbar. Ein weiteres neues Leistungselement – mit besonderer Bedeutung im Gesundheitswesen – ist die Infektionsklausel.

Beschäftigte im Gesundheitswesen sind täglich einer Vielzahl von ansteckenden Krankheiten und Infektionen ausgesetzt. Eine Infektion, die für mindestens sechs Monate zu einem vollständigen beruflichen Tätigkeitsverbot gemäß § 31 IfSG geführt hat oder voraussichtlich für sechs Monate verfügt wird, gilt als Leistungsauslöser. Dieses berufliche Tätigkeitsverbot wird von der zustän­digen Behörde oder einem staatlich anerkannten Hygieniker durch einen Hygieneplan festgestellt.

Nennen Sie uns doch in aller Kürze mal ein Fallbeispiel.

HH: Eine junge Krankenschwester hat sich mit Hepatitis-B angesteckt. Da sich diese schleichend entwickelt, werden die Symptome in der Regel in den ersten Monaten nicht wahrgenommen. So verändert sich die Infektion über die Monate zu einer chronischen Ausprägung. In dem nicht diagnostizierten Zeitraum arbeitete sie weiterhin als Krankenschwester und steckte somit unbewusst Patienten an. Nach der Diagnose wurde die Erkrankung bei der zuständigen Behörde gemeldet. Diese erteilte aufgrund des Infektionsschutzgesetztes (§31 IfSG) ein vollständiges Tätigkeitsverbot von mindestens sechs Monaten, da aufgrund der chronischen Ausprägung weiterhin von einer Ansteckungsgefahr im beruf­lichen Umfeld ausgegangen wird. Hier würde die vereinbarte Grund­fähigkeitsrente geleistet werden.

Die Zusammenarbeit zwischen Swiss Life und KlinikRente besteht schon einige Jahre. Was müssen denn Vermittler über die Strukturen wissen?

MR: Wer KlinikRente vermitteln möchte, kann dies grundsätzlich über jeden der Konsortialpartner tun. Die betreuenden Kolleginnen und Kollegen von Swiss Life, Allianz und R+V verfügen über eine besondere Expertise, wenn es um KlinikRente geht. Man ist als Vermittler in besten Händen.

HH: Wichtig aus Sicht der Vermittler ist in erster Linie der Konsortialgedanke. Es handelt sich eben nicht um den einen Versicherer, sondern um drei große Versicherungsunternehmen im Markt mit Swiss Life als Konsortialführerin. Sicherheit, Erfahrung und Know-how aller drei Partner spiegeln sich in den Produkten von KlinikRente wider und kommen sowohl den Vermittlern als auch deren Kunden zugute. Diese Kompetenz wird durch die Branchenkompetenz des Versorgungswerkes Klinik­Rente ergänzt, das quasi als Quality Gate für ein exzellentes und auf die Branche zugeschnittenes Vorsorgeangebot steht.

Der Wettbewerb in der BU-Sparte und nun immer mehr auch in der Grundfähigkeitsversicherung ist intensiv. Denken Makler denn direkt an die KlinikRente?

MR: Was die Bekanntheit der Marke KlinikRente und deren Möglichkeiten angeht, haben wir sicherlich Nachholbedarf. In der Vergangenheit lag der Fokus zudem recht stark auf der betrieblichen Altersversorgung. Daher kennt man KlinikRente meist eher aus dem Firmengeschäft. Seit wir im letzten Jahr unsere Bemühungen in der Außenwahrnehmung der KlinikRente Einkommensabsicherung deutlich gesteigert und mit Kunden- und Vermittler­videos tolle Werkzeuge für die Praxis geliefert haben, spüren wir eine deutliche Zunahme der Interaktion aus dem Vermittlermarkt. Das ist für uns Ansporn genug, diesen Weg zu intensivieren und Vermittlern Tipps, Tricks und Tools an die Hand zu geben, die ihnen die erfolgreiche Zusammenarbeit mit KlinikRente so einfach wie möglich machen.

Dieses Interview lesen Sie auch in AssCompact 04/2021, Seite 24 f., und in unserem ePaper.

Bild: Bild: © oatawat – stock.adobe.com

 
Ein Interview mit
Michael Rabes
Hubertus Harenberg

Rating von Franke und Bornberg: Diese BU-Versicherer glänzen

Im aktuellen BU-Unternehmensrating von Franke und Bornberg schneiden alle untersuchten Berufsunfähigkeitsversicherer mit Bestnote ab. Den Analysten zufolge haben die Gesellschaften vor allem in der Antragsphase gegenüber dem Vorjahr Boden gutgemacht.

In seinem jährlichen BU-Unternehmensrating beleuchtet das Analysehaus Franke und Bornberg, wie professionell Lebensversicherer das Risiko Berufsunfähigkeit absichern und wie kundenorientiert sie dabei agieren. Im Rahmen des aktuellen Ratings haben sich vier Anbieter von Berufsunfähigkeitsversicherungen (BU) einer Überprüfung gestellt. Als Datenquellen für die Untersuchung kombinieren die Analysten einen Datenpool, der sich aus den Antworten der teilnehmenden Unternehmen speist, Stichproben bei den Gesellschaften vor Ort verbunden mit einer Analyse der Leistungspraxis, der Arbeitsprozesse und Systeme in der Risiko- und Leistungsprüfung sowie eine Stabilitätsbetrachtung. Hierbei werden sowohl Geschäfts- und Solvenzberichte als auch nicht-öffentliche Daten wie etwa die Schadenquote berücksichtigt.

Alle untersuchten BU-Versicherer erhalten Höchstnote

In diesem Jahr haben sich insgesamt vier BU-Versicherer der Überprüfung gestellt: die Ergo Vorsorge Lebensversicherung AG, die Generali Deutschland Lebensversicherung AG, die HDI Lebensversicherung AG und die Nürnberger Lebensversicherung AG. Alle von ihnen haben die Bestnote „hervorragend“ erhalten (FFF+). Wie die Analysten von Franke und Bornberg betonen, würden die aktuell untersuchten Gesellschaften bereits seit Jahren am BU-Unternehmensrating teilnehmen. „Dieser aufwendigen und anspruchsvollen Untersuchung unterziehen sich nur Gesellschaften, denen es wirklich ernst ist mit ihrer BU-Qualität“, betont Monke.

Im Rahmen des Ratings müssen die Gesellschaften zahlreiche Daten bereitstellen, Einblicke in betriebliche Abläufe geben und sich auch kritischen Fragen stellen. An diesem Vorgehen hätten auch die Corona-bedingten Einschränkungen nur wenig geändert, wie Christian Monke betont, der fachliche Leiter Analyse bei Franke und Bornberg: „Im Grundsatz konnten wir die gleiche Untersuchungstiefe erreichen wie in der Vergangenheit. Persönliche Gespräche wurden remote geführt, also durch mehrstündige Videokonferenzen ersetzt. Was fehlte, war eigentlich nur der informelle Austausch in der Cafeteria.“ Alle Daten lagen vor – digital und anonymisiert.

Versicherer verbessern sich vor allem in der Antragsphase

Das Rating umfasst die drei Bereiche „Kundenorientierung in der Angebots- und Antragsphase“ (Gewichtung 25%), „Kundenorientierung in der Leistungsregulierung“ (25%) und „Stabilität des BU-Geschäfts“ (50%). Den Analysten zufolge haben die Gesellschaften insbesondere in der Antragsphase gegenüber dem Vorjahr Boden gutgemacht. Hierbei werden unter anderem verständliche Gesundheitsfragen, bedarfsgerechte Absicherung sowie die prozessuale Qualität der Antragsbearbeitung begutachtet. Hier konnte die Generali am meisten zulegen. Die Nürnberger und HDI verbesserten sich deutlich im Bereich „Kundenorientierung in der Leistungsregulierung“. Bei diesem Kriterium zählen unter anderem die Reaktions- und Regulierungsdauer, Unterstützung von Anspruchstellern, Befristungen, abstrakte Verweisungen sowie Rücktritte und Anfechtungen. In puncto Stabilität bescheinigt Franke und Bornberg besonders ERGO und Generali große Fortschritte gegenüber dem Vorjahr.

Folgen der Corona-Krise zeigen sich erst nach und nach

Da sich die Daten für das BU-Unternehmensrating auf das Jahr 2019 beziehen, seien direkte Auswirkungen der Pandemie hier nicht zu erwarten. Wie Franke und Bornberg mitteilen, habe man die Unternehmen im Rahmen der Interviews auch zu ihrem Umgang mit Corona-bedingten Einschränkungen befragt. Den Rückmeldungen zufolge sind Risiko- und Leistungsprüfung überwiegend ins Homeoffice umgezogen. Was dies für die Abstimmung und die Bearbeitungsdauern bedeutet, bleibt abzuwarten.

Corona macht die BU-Leistungsprüfung digitaler

Es zeigt sich aber bereits, dass die BU-Leistungsprüfung infolge der Corona-Krise digitaler wird. So suchen die Leistungsprüfer bei Fragen zum Leistungsantrag den Kontakt mit Versicherten zunehmend per Videochat. Services wie etwa Teleclaiming werden häufiger angeboten.

Bislang bildeten Arztberichte, Gutachten und Krankenhausberichte die wesentlichen Auslöser für lange Regulierungsdauern. Ob und inwieweit sich die Corona-Restriktionen bei den Reaktionszeiten dieser Stellen bemerkbar machen, sei laut Franke und Bornberg noch unklar. Ebenfalls ungewiss seien die Auswirkungen von COVID 19-Erkrankungen auf die BU-Quote. (tk)

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LV 1871 feilt an ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung

Die LV 1871 präsentiert Neuerungen ihres Berufsunfähigkeitsschutzes „Golden BU“. Für Studierende und Azubis hebt der Versicherer die maximalen BU-Renten an. Zudem wurden die Regelungen zur Leistungsprüfung angepasst, die Nachversicherungsgarantie erweitert und die Zukunftsgarantie überarbeitet.

Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung „Golden BU“ hat die Lebensversicherung von 1871 a. G. München (LV 1871) eine Überarbeitung unterzogen. Zu den Neuerungen zählt die Anhebung der der maximalen BU-Renten für Studierende und Auszubildende. So können Studierende vieler Studiengänge nun bis zu 2.000 Euro monatlich absichern. Für viele Auszubildende beträgt die maximale Absicherungssumme jetzt 1.500 Euro im Monat. Das gilt für den Großteil der kaufmännischen und medizinisch-technischen Ausbildungsberufe sowie insbesondere für wirtschaftswissenschaftliche Studiengänge, Ingenieursstudiengänge, Jura und Medizin.

Regelungen der Leistungsprüfung angepasst

Um die Golden BU noch transparenter zu gestalten, hat die LV 1871 die Regelungen zur Leistungsprüfung angepasst. So wird in den neuen Bedingungen konkretisiert, wann Studierende als berufsunfähig gelten, wobei auf den tatsächlichen Studienalltag abgestellt wird. Auch bei Auszubildenden ergibt sich eine Veränderung in der Leistungsprüfung: Ab sofort stellt der Versicherer entweder auf die Ausbildungsfähigkeit oder auf den angestrebten Ausbildungsberuf ab. Dabei gilt der für den Versicherten vorteilhaftere Bezug.

Nachversicherungsgarantie erweitert

Ändern sich die Lebensumstände des Versicherten, lassen sich Anpassungen der Versicherungssummen im Rahmen der ereignisabhängigen Nachversicherungsgarantie vornehmen. Ergänzend zu den 16 bestehenden Ereignissen haben Versicherte diese Möglichkeit ab sofort auch bei Abschluss einer akademischen Weiterqualifizierung. Dies gilt auch beim Wechsel aus einem mindestens ein Jahr laufenden sozialversicherungspflichtigen Teilzeitjob oder befristetem Arbeitsverhältnis in eine unbefristete Vollzeitstelle.

Zukunftsgarantie überarbeitet

Auch die Zukunftsgarantie hat die LV 1871 einer Überarbeitung unterzogen. Nun können Versicherte ihre Berufseinstufung sowie die Obergrenze für die Nachversicherungsgarantie jetzt auch bei einem Schulwechsel oder der Versetzung in die gymnasiale Oberstufe überprüfen lassen. Eine Verdopplung der BU-Rente, die bislang nur beim Abschluss eines Studiums oder einer Ausbildung möglich war, kann nun auch zu Beginn eines Studiums oder einer Ausbildung erfolgen – maximal bis zu den für den jeweiligen Beruf geltenden Höchstrenten.

Mit Berufseinstieg besteht für junge Kunden zudem die Option, gegen Mehrbeitrag eine Leistung bei Arbeitsunfähigkeit einzuschließen – ohne erneute Risikoprüfung. Wurde der Vertrag mit einer bestimmten medizinischen Ausschlussklausel abgeschlossen, können Versicherte diese innerhalb von 12 Monaten nach erstmaligem Eintritt in das Berufsleben überprüfen lassen.

Weitere Neuerungen für Versicherungsnehmer aller Altersgruppen beziehen sich auf die Verbesserung der Wiedereingliederungshilfe, einen leistungsstärkeren AU-Baustein, eine transparentere Regelung zur Leistungsprüfung bei Unterbrechungen der Berufstätigkeit und Anpassungen bei den (Standard-)Risikofragen. (tk)

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So krisenfest sind die Berufsunfähigkeitsversicherer aufgestellt

In einer Neuauflage des map-report BU-Stabilitätsratings stellen die Analysten von Franke und Bornberg deutliche Tendenzen zur Unterkalkulation im Markt und einige destabilisierende Faktoren fest. Sechs von 27 Versicherern erreichen im Rating die Höchstnote.

<p>Die Ratingagentur Franke und Bornberg hat in ihren Studien zur BU-Stabilität in den Jahren 2010, 2015 und 2016 den Markt bereits unter die Lupe genommen. Ausgehend von diesem Konzept wurde dann die Neuauflage des BU-Stabilitätsratings von map-report erstellt, das in diesem Jahr in die zweite Runde geht. Die Analysten möchten Vermittlern und Kunden damit zeigen, welche Versicherer für langfristig verlässliche Konditionen und damit für Zukunftsfähigkeit stehen. Das BU-Stabilitätsrating soll einen differenzierten Einblick in die Leistungsfähigkeit der untersuchten BU-Versicherer liefern.</p><h5>Sechs Versicherer mit Höchtsnote</h5><p>Im Rahmen des aktuellen BU-Stabilitätsratings konnten an 27 Versicherer nur Teilbewertungen vergeben werden, weil wesentliche Daten nicht verfügbar waren. 27 weitere Gesellschaften erhielten eine Gesamtbewertung. Davon erreichten sechs Anbieter einen Platz in der Spitzengruppe und wurden mit der Höchstnote mmm+ ausgezeichnet. Es sind LV 1871 (86,7% Zielerfüllung), Allianz (84,2%, Swiss Life (82,3%), Hannoversche (82,2%), Continentale (81,3%) und VOLKSWOHL BUND (80,6%). Acht Versicherer erhalten die Bewertung mmm, 9 bekommen mm und vier können nur mit m ausgezeichnet werden. </p><p>Die dem Rating zugrunde liegenden Kriterien bilden laut map-report die wesentlichen Einflussfaktoren für nachhaltigen Erfolg im BU-Geschäft ab. Es handelt sich um die Kriterien Beitrag (Kalkulation, Dynamik und Scoring), Stabilität (Konstanz der Überschüsse und Schadenquote) sowie Finanzstärke (Durchschnitt der Unternehmenskennzahlen von 2015 bis 2019). </p><p>Zu den einzelnen Untersuchungskriterien führen die Analysten aus, dass sich im Rahmen des anhalten Niedrigzinsniveaus beinahe alle Versicherer vom aktiven Verkauf klassischer Garantieprodukte der dritten Schicht verabschiedet und das Biometrie-Segment vermehrt in den Fokus gerückt hätten. Der zunehmende Wettbewerb habe dabei den Preiskampf noch zusätzlich forciert. Die Beitragskalkulation der BU-Versicherer sei für das Jahr 2021 in verschiedenen Berufsgruppen mit erwartungsgemäßen Ergebnissen untersucht worden. Die jeweilige Durchschnittsprämie des Marktes werde von einigen Anbietern um bis zu 30% unterschritten, einige wenige Ausnahmewerte lägen sogar noch darunter. Dies sei in einem wettbewerbsgeprägten, stark ausdifferenzierten Markt nur schwer mit einer strengen Risikoselektion zu rechtfertigen. Es zeigten sich deutliche Tendenzen einer Unterkalkulation, so die Analysten. </p><h5>Immer größere Anzahl an Berufsgruppen führt zu negativer Entmischung</h5><p>Die aggressive Preispolitik habe in den vergangenen Jahren bisweilen kuriose Blüten getrieben. So sorge die mit den Jahren immer stärker gestiegene Anzahl an Berufsgruppen beispielsweise für Wanderbewegungen von sogenannten guten Risiken, also Kunden, die noch gesund sind und bei einem Versichererwechsel Geld sparen können, zu den jeweils günstigen Angeboten. Dies führe zu einer negativen Entmischung der bestehenden Gewinnverbände und sorge damit für Druck auf die Überschussbeteiligung. Die immer breiter gefächerte Selektion in immer spezifischere Risikogruppen widerspreche nicht nur dem ursprünglichen Versicherungsgedanken, auch die anfängliche Freude über niedrige Prämien könne dadurch schnell ins Gegenteil umschlagen, wenn Überschüsse nicht mehr gehalten werden könnten. </p><h5>Scoring-Model mit Tätigkeitsanteilen begünstigt Manipulationen</h5><p>Neben der Gesundheitsprüfung bilde die Einschätzung des beruflichen Risikos eine tragende Säule der BU-Antragsprüfung, so die Analysten im BU-Stabilitätsrating. Um noch feiner differenzieren und damit noch günstiger anbieten zu können, nutzten Versicherer vielfach ein Scoring-Modell, das sich am Anteil der kaufmännischen bzw. körperlichen Tätigkeit und manchmal auch der Reisetätigkeit oder Führungsverantwortung orientiere. Fragen nach Tätigkeitsanteilen seien aber ein Einfallstor für Manipulationen, die später nicht einfach festzustellen oder zu sanktionieren seien. Außerdem brächten sie das Risiko mit sich, dass der Beitrag dann unter der Bedarfsprämie bleibe. „Es ist leicht nachvollziehbar, dass Angaben ‚optimiert‘ werden, um eine möglichst günstige Einstufung zu erlangen. Da diese Einstufungssysteme leicht durchschaubar sind kommt es einseitig zu Einstufungen, die gegen das System spekulieren. Die falschen Einstufungen gleichen sich dabei nicht aus, sondern gehen regelmäßig gegen die kalkulierte Risikoverteilung im Versicherungskollektiv“, weiß Michael Franke, geschäftsführender Gesellschafter der Franke und Bornberg Research GmbH, aus vielen Gesprächen mit Vermittlern. </p><!--text-long-pagebreak--><!--sub-title||Hohe Dynamiksätze wirken destabilisierend--><h5>Hohe Dynamiksätze wirken destabilisierend</h5><p>Als weiteren destabilisierenden Faktor berücksichtigt das BU-Stabilitätsrating hohe Dynamiksätze ohne zusätzliche Gesundheitsprüfung, da diese eine unkalkulierbare Risikoerhöhung für das Versichertenkollektiv bewirken. 23 Versicherer im Rating bieten zwar „nur“ 5% Dynamik ohne Gesundheitsprüfung, aber immerhin drei Versicherer sind nach den Erhebungen bereit, sogar 10% Dynamik ungeprüft in die Bücher zu nehmen, ein Versicherer 8% und zwei Versicherer 6%.</p><p>Im Bereich „Finanzstärke“ wurden Unternehmenskennzahlen bewertet. Sieben Gesellschaften erreichten hier mindestens 80%, weitere fünf mindestens 75%. Die Bilanzwertung konnte die Allianz mit 90,3% für sich entscheiden. Die bilanzielle Stärke muss dabei laut Franke und Bornberg und map-report aber nicht per se größenabhängig sein. Denn Silber geht hier an EUROPA, Bronze an IDEAL, die nach verdienten Bruttobeiträgen 2019 auf den Plätzen 41 und 44 rangieren und auf Marktanteile von 0,38% bzw. 0,33% kommen. </p><h5>Ungesunde Konkurrenz über Prämienhöhe</h5><p>Als Fazit des BU-Stabilitätsratings konstatieren die Analysten, dass die Anbieter seit Jahren vermehrt über die Prämienhöhe konkurrieren. So entschieden Preisunterschiede im Cent-Bereich darüber, ob ein Versicherer mit dem entsprechenden Tarif in Vergleichsportalen die vorderen Plätze belege und eher vermittelt bzw. abgeschlossen werde. Dieses Vorgehen halten die Analysten aber vor allem bei langlaufenden Verträgen mit entsprechenden Nachteilen bei vorzeitigen Kündigungen nicht für ungefährlich und raten daher dazu, nur Berufsunfähigkeitsversicherer zu wählen, die langfristig durch auskömmliche Kalkulation und eine starke Finanzausstattung sicherstellen können, dass die Zahlbeiträge und damit die Überschusssituation konstant bleiben und trotzdem eine faire Leistungsprüfung darstellbar ist.</p><h5>Interaktives BU-Stabilitätsrating für vier Versicherer</h5><p>Zusätzlich zum BU-Stabilitätsrating mit map-report hat Franke und Bornberg ein umfassendes interaktives BU-Unternehmensrating durchgeführt, bei dem der BU-Stabilität ein eigenes Kapitel gewidmet wird. Ergänzend zu den von map-report untersuchten Kriterien werden dabei weitere interne Bestands- und Controlling-Daten ausgewertet. Diesem umfassenden Prüfungsverfahren haben sich mit ERGO Vorsorge Lebensversicherung AG, Generali Deutschland Lebensversicherung AG, HDI Lebensversicherung AG und Nürnberger Lebensversicherung AG vier Versicherungsgesellschaften unterzogen. Die Auszeichnung erfolgte dabei in der für Franke und Bornberg üblichen Systematik als F-Note. Alle vier Versicherer erreichten die Höchstbewertung FFF+. (ad)</p><p>Weitere Informationen zum BU-Stabilitätsrating gibt es <a href="https://www.franke-bornberg.de/ratings/map-report/map-report&quot; target="_blank" >hier</a>.</p><p><i class="font-twelve-italic" >Bild: © ShuShuShu – stock.adobe.com</i></p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/BF7455FC-749D-404B-8205-BDD10FA8731C"></div>

 

Helvetia mit neuem Schutz bei BU und Verlust von Grundfähigkeiten

Mit ihrer neuen Produktfamilie „Helvetia CleverProtect“ bietet die Helvetia Leben eine Absicherung auf Fondsbasis bei Berufsunfähigkeit oder dem Verlust von 17 elementaren Grundfähigkeiten. Teile der Beiträge werden in Investmentfonds angelegt.

Mit „Helvetia CleverProtect“ bringt Helvetia Leben eine Produktfamilie auf den Markt, die das Risiko einer Berufsunfähigkeit (BU) oder den Verlust von 17 elementaren Grundfähigkeiten absichert. „Die junge Generation ist meist unzureichend bis gar nicht für den Ernstfall abgesichert. Wir ändern dies mit einem modernen und günstigen Biometrie-Produkt auf Fondsbasis“, erklärt Norbert Piechowiak, Geschäftsführer Helvetia Leben Maklerservice GmbH.

Investmentfonds als Basis

Die neue Produktfamilie nutzt eine innovative integrierte Fondsanlage und ist somit weitgehend unabhängig vom Zinsmarkt. Teile der Beiträge werden in Fonds investiert, die zum Beispiel Aktien von Apple oder Amazon halten können. Je nach persönlicher Vorliebe haben die Versicherten die Auswahl zwischen drei Baskets mit unterschiedlichen Schwerpunkten: Der Basket Anlagestrategien besteht aus vier aktienfondsbasierten Helvetia-Anlagestrategien, die in Kooperation mit den Vermögensverwaltern Vontobel und HSBC aktiv gemanagt werden. Der Basket ETF umfasst fünf Exchange-Traded Funds (ETF), die jeweils passiv einen Aktienindex abbilden und sich somit vergleichsweise günstig verwalten lassen. Der Basket Nachhaltigkeitsfonds beinhaltet aktuell vier nachhaltige Investmentfonds. Wie die Helvetia mitteilt, sei man bestrebt, bei der Anlagenauswahl festgelegte Nachhaltigkeitskriterien in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung zu berücksichtigen. Im Falle einer guten Wertentwicklung der Baskets würden die Versicherten von dauerhaft günstigen Beiträgen profitieren und vielleicht sogar von einem Guthaben am Ende der Vertragslaufzeit.

Optionen und Nachversicherungsgarantien

Helvetia CleverProtect bietet Nachversicherungsgarantien, mit denen sich die Absicherung an die individuelle Lebens- und Einkommensentwicklung anpassen lässt. Zudem kann die Leistung bei Arbeitsunfähigkeit eingeschlossen werden, sodass bereits bei einer  sechsmonatigen Krankschreibung eine Leistung fällig wird. Der Einschluss der Arbeitsunfähigkeit zur Grundfähigkeitsversicherung sichert den Leistungsfall wegen psychischer Erkrankungen zumindest temporär ab. Damit schafft die Helvetia ein Bindeglied im Leistungsumfang zwischen den beiden Produktalternativen Berufsunfähigkeits- und Grundfähigkeitsrente. Außerdem können Eltern den Schutz für den Verlust von Grundfähigkeiten für Kinder bereits ab einem Alter von sechs Jahren vereinbaren inklusive einer späteren Wechseloption in die Berufsunfähigkeitsabsicherung. (tk)

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