AssCompact suche
Home

0310

BU

Die spontane Anzeigepflicht des Versicherungsnehmers – Von gestern?

Die spontane Anzeigepflicht war lange ein Thema, das insbesondere im Zusammenhang mit Berufsunfähigkeitsversicherungen zu Rechtsstreitigkeiten führte. Seit Einführung des VVG 2008 gibt es sie jedoch nicht mehr. In der Praxis versuchen Versicherer trotzdem hin und wieder, sie heranzuziehen, um vom Vertrag zurücktreten zu können, erklärt Kathrin Pagel, Fachanwältin für Versicherungsrecht, Partnerin in der Kanzlei Michaelis

<p>Die spontane Anzeigepflicht im Versicherungsvertragsrecht, das hei&szlig;t die Pflicht, ungefragt Ausk&uuml;nfte zu erteilen, gibt es seit Einf&uuml;hrung des VVG 2008 nicht mehr. Allerdings kommen F&auml;lle in der Praxis vor, bei denen sich f&uuml;r den Versicherer die Frage stellt, ob eine solche &ndash; gegebenenfalls &uuml;ber Umwege &ndash; nicht doch wieder eine Rolle spielen kann, wie ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Celle zeigt: Der Kl&auml;ger hatte im Jahr 2013 eine Pflegegeldversicherung f&uuml;r sein Kind abgeschlossen. Bei den durchgef&uuml;hrten U6- und U7-Untersuchungen wurde eine globale Entwicklungsverz&ouml;gerung mit der Bemerkung &bdquo;macht zuletzt tolle Fortschritte&ldquo; angemerkt. Der Antrag auf Pflegegeldversicherung, den der Kl&auml;ger f&uuml;r sein Kind nach diesen Untersuchungen stellte, enthielt einen detaillierten Fragenkatalog zu Gesundheitsangaben, die der Kl&auml;ger alle richtig und vollst&auml;ndig beantwortete. Noch vor Antragstellung und vor Abschluss der Versicherung wurde dem Kind Blut f&uuml;r eine genetische Untersuchung abgenommen, die jedoch im Zeitpunkt der Antragstellung und bei Vertragsschluss noch nicht abgeschlossen war. Es waren nur weitere Untersuchungen vorgesehen.</p>
<h3>
Chromosomenuntersuchung noch nicht abgeschlossen: Versicherer beruft sich auf arglistige T&auml;uschung</h3>
<p>Die danach erfolgte Chromosomenuntersuchung des Kindes ergab schlie&szlig;lich eine Erkrankung, die auch als De-Grouchy-Syndrom Typ II bezeichnet wird. Diese hatte zu einer Entwicklungsst&ouml;rung und motorischen Defiziten gef&uuml;hrt. Da mit der Erkrankung die Voraussetzungen der Pflegestufe I erf&uuml;llt waren, machte der Kl&auml;ger Anspr&uuml;che auf Versicherungs&shy;leistungen aus dem abgeschlossenen Vertrag geltend. Der Versicherer berief sich daraufhin auf eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung des Versicherungsnehmers, trat vom Vertrag zur&uuml;ck und lehnte schlie&szlig;lich die Leistung ab. Letztlich focht der Versicherer den Vertrag wegen einer arglistigen T&auml;uschung des Versicherungsnehmers bei Vertragsschluss an und berief sich zur Begr&uuml;ndung auf die Nichtangabe gefahrerheblicher Umst&auml;nde.</p>
<p>Nachvollziehbar ist, dass der Versicherer das Risiko bei Kenntnis der Chromosomenerkrankung nicht h&auml;tte &uuml;bernehmen wollen. Gleichzeitig hatte aber auch der Kl&auml;ger bei Vertragsschluss keine Kenntnis von der Krankheit. Eine Entwicklungsverz&ouml;gerung kann viele Ur&shy;sachen haben und auch folgenlos wieder verschwinden. Dem Versicherungsnehmer war somit keine der erfragten Erkrankungen bekannt. Die Eltern des Kindes hatten alle erfragten Umst&auml;nde, soweit erkennbar, vollumf&auml;nglich beantwortet. Der Versicherer h&auml;tte grunds&auml;tzlich nur dann Rechte aus der Nichtangabe der Entwicklungsst&ouml;rung ableiten k&ouml;nnen, wenn es sich um anzeigepflichtige Umst&auml;nde gehandelt h&auml;tte. Genau das war hier aber fraglich.</p>
<h3>
Voraussetzungen f&uuml;r Anzeigepflicht</h3>
<p>F&uuml;r die vorvertraglichen Anzeigepflichten des Versicherungsnehmers hat der Gesetzgeber in den Regelungen des VVG 2008 unter &sect; 19 konkrete Voraussetzungen geschaffen. Danach besteht eine Anzeigeobliegenheit nur noch hinsichtlich von Fragen, die der Versicherer in Textform gestellt hat. So muss der Ver&shy;sicherer konkrete Fragen nach den f&uuml;r ihn gefahrerheblichen Umst&auml;nden stellen. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass es eine spontane Anzeigepflicht, wie diese vor Einf&uuml;hrung des VVG 2008 noch bef&uuml;rwortet wurde, nicht mehr gibt.</p>
<p>Nun tauchen in der Praxis F&auml;lle wie dieser auf, in denen der Versicherer nachtr&auml;glich feststellt, dass er sich bei Kenntnis von bestimmten nicht angezeigten Umst&auml;nden gegen einen Vertragsabschluss entschieden h&auml;tte. In diesen F&auml;llen ist es wiederholt zu einer Arglistanfechtung gekommen, sofern die tats&auml;chlich in Textform gestellten Fragen des Versicherers eine Falschbeantwortung durch den Versicherungsnehmer nicht erkennen lie&szlig;en und dem Versicherer somit das R&uuml;cktrittsrecht verwehrt ist.</p>
<h3>
Fragen des Versicherers sind als abschlie&szlig;end anzusehen</h3>
<p>Das OLG Celle hat in seinem Urteil grunds&auml;tzlich daran festgehalten, dass es eine spontane Anzeigepflicht nicht gibt. Zudem k&auml;me eine &uuml;ber den schriftlichen Fragenkatalog hinausgehende Aufkl&auml;rungspflicht nur in absoluten Ausnahmef&auml;llen, praktisch aber gar nicht mehr in Betracht. Dies wurde damit begr&uuml;ndet, dass es der Versicherer in der Hand hat, &uuml;ber die von ihm gestellten Fragen konkret Ausk&uuml;nfte &uuml;ber Umst&auml;nde zu erhalten, die f&uuml;r den Vertragsschluss f&uuml;r ihn von Interesse sind. Eine weitergehende Aufkl&auml;rungspflicht bestehe demnach nur bei Umst&auml;nden, die einerseits offensichtlich gefahrerheblich, andererseits aber so ungew&ouml;hnlich sind, dass eine auf sie abzielende Frage nicht erwartet werden k&ouml;nne.</p>
<p>Diese Einschr&auml;nkung ist leider nicht wirklich greifbar und damit sehr unpraktikabel. Insbesondere ist nicht erkennbar, in welchen F&auml;llen eine solche Ausnahme anzunehmen ist. Der Versicherungs&shy;nehmer und auch der durchschnittliche Makler wird eine vom Versicherer gestellte Frage immer als abschlie&szlig;end ansehen und sie beantworten. Das hat das OLG genauso festgestellt, wonach einerseits der Versicherungsnehmer berechtigt sein muss und andererseits auch darauf vertrauen kann, dass die gestellten Fragen des Versicherers als abschlie&szlig;end anzusehen sind. Ist dies der Fall, besteht schon gar kein Anhaltspunkt f&uuml;r den Versicherungsnehmer, dar&uuml;ber hinausgehende Umst&auml;nde mitzuteilen. Das OLG Celle hat zudem best&auml;tigt, dass es der Versicherer in der Hand hat, mittels seines Fragenkataloges Umst&auml;nde zu erfragen, die er f&uuml;r seinen Vertragsschluss als wichtig und erheblich ansieht. Stellt er keine Fragen zu weiteren Umst&auml;nden, muss demnach der Versicherungsnehmer davon ausgehen k&ouml;nnen, dass diese gerade nicht gefahrerheblich sind.</p>
<p>Tats&auml;chlich hatte das OLG Celle in dem Fall folgerichtig eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung verneint. Dies wurde damit begr&uuml;ndet, dass der Versicherer gerade nicht nach einer blo&szlig;en Entwicklungsverz&ouml;gerung gefragt hatte. Weiterhin muss eine Entwicklungsverz&ouml;gerung nicht krankheitsbedingt sein. Es gibt doch eine Reihe von nat&uuml;rlichen Ursachen, insbesondere auch die M&ouml;glichkeit, dass eine Entwicklungs&shy;verz&ouml;gerung sich wieder &bdquo;ausw&auml;chst&ldquo; und das Kind sich in der Folge normal entwickelt. In dem zu entscheidenden Fall hatte der Versicherer einen sehr umfangreichen Fragenkatalog in seinem Antragsformular verwendet. In der Praxis findet sich eine Reihe von Versicherern, die ihren Fragen&shy;katalog beispielsweise auf ein bis zwei Fragen reduziert haben. F&uuml;r diese F&auml;lle, in denen der Versicherer auf die Verwendung eines umfassenden Fragenkatalogs verzichtet, ist festzu&shy;stellen, dass der Ver&shy;sicherer gerade auf die Mitteilung weiterer Umst&auml;nde ver&shy;zichtet. In diesen F&auml;llen wird sich der Ver&shy;sicherer jedenfalls nicht &uuml;ber den Umweg der spontanen Anzeigepflicht sp&auml;ter auf nicht angezeigte Umst&auml;nde berufen k&ouml;nnen.</p>
<h3>
BGH-Urteil mit Spannung erwartet</h3>
<p>Die Notwendigkeit f&uuml;r die Wiedereinf&uuml;hrung einer spontanen Anzeigepflicht erschlie&szlig;t sich nicht. Bisher hat sich der BGH zu diesem Rechtsproblem noch nicht &auml;u&szlig;ern k&ouml;nnen. Eine BGH-Entscheidung zu diesem Thema darf mit Spannung erwartet werden. Alle Lager d&uuml;rften sich jedoch einig sein, dass es grunds&auml;tzlich eine spontane Anzeigepflicht des Versicherungsnehmers heute nicht mehr gibt, allenfalls Ausnahmef&auml;lle bed&uuml;rfen einer juristischen Aufarbeitung.</p>
<div class="AUTOREN-BILD">
Den Artikel lesen Sie auch in AssCompact 01/2018, Seite 50 f.</div>
<div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/3A7C71C1-C4D8-4FF0-8239-13FDB739327C"></div>

 
Ein Artikel von
Kathrin Pagel

NÜRNBERGER erweitert Leistungen im BU-Produkt

„Rollstuhlklausel“, angehobenes Endalter, verlängerte Nachversicherungspflicht: Die NÜRNBERGER hat ihr BU-Produkt erweitert. Zudem gibt es die Comfort-Variante des NÜRNBERGER ErnstfallSchutzes nun auch als Dread-Disease-Zusatzversicherung.

<p>Die N&Uuml;RNBERGER Versicherung hat ihr Berufsunf&auml;higkeitsprodukt erweitert und neue Tarife auf den Markt gebracht. Das Preisniveau soll dabei jedoch erhalten bleiben.</p>
<p>Zu den Erweiterungen z&auml;hlt: Wer arbeitsunf&auml;hig ist, erh&auml;lt im Premium-Tarif nun bereits nach drei Monaten eine AU-Rente, wenn von einem Facharzt bescheinigt wird, dass die Arbeitsunf&auml;higkeit mindestens sechs Monate bestehen wird. Ist der Kunde auf einen Rollstuhl angewiesen bzw. verliert er sein H&ouml;r- oder Sehverm&ouml;gen, bekommt er aufgrund der sogenannten &bdquo;Rollstuhlklausel&ldquo; die vereinbarte BU-Rente f&uuml;r bis zu 24 Monate, auch wenn noch keine Berufsunf&auml;higkeit festgestellt worden ist. Neu ist die Rehabilitationshilfe: Der Kunde wird im Leistungsfall mit maximal 1.000 Euro unterst&uuml;tzt. Das versicherbare BU-H&ouml;chstalter wurde au&szlig;erdem bei vielen Berufen nach oben gesetzt. So k&ouml;nnen sich beispielsweise Lehrer zuk&uuml;nftig bis 65 Jahre absichern und zahlreiche handwerkliche Berufe k&ouml;nnen bis zum Endalter 67 abgesichert werden, anstatt wie bisher nur bis 62.</p>
<p>Wer heiratet, Familienzuwachs bekommt oder sich scheiden l&auml;sst, kann nun innerhalb von zw&ouml;lf, anstatt wie bisher innerhalb von sechs Monaten, die versicherte BU-Rente erh&ouml;hen &ndash; ohne erneute Gesundheitspr&uuml;fung.</p>
<h5>
Beamte k&ouml;nnen Dienstunf&auml;higkeit absichern</h5>
<p>Beamte, Beamte auf Widerruf und Beamte auf Probe k&ouml;nnen jetzt auch &uuml;ber die N&Uuml;RNBERGER Lebensversicherung eine Dienstunf&auml;higkeitsabsicherung abschlie&szlig;en. Eingeschlossen ist hier eine Flexibilit&auml;tsgarantie: Bei einem Wechsel in die Privatwirtschaft besteht der BU-Schutz ohne erneute Gesundheitspr&uuml;fung weiter. Kehrt der Kunde sp&auml;ter wieder ins Beamtenverh&auml;ltnis zur&uuml;ck, greift wieder die DU-Klausel ohne erneute Gesundheitspr&uuml;fung. Tritt der Altersruhestand ein, besteht weiterhin BU-Schutz f&uuml;r eine Hinzuverdienstt&auml;tigkeit bis zum Ablauf der Versicherungsdauer, ebenfalls ohne Gesundheitspr&uuml;fung.</p>
<h5>
Zusatzversicherung: Dread-Disease</h5>
<p>Die Comfort-Variante des N&Uuml;RNBERGER ErnstfallSchutzes wird ab sofort auch als Zusatzversicherung angeboten. Es besteht hier Versicherungsschutz f&uuml;r 50 schwere Erkrankungen. Bei den vier h&auml;ufigen Erkrankungen Krebs, Herzinfarkt, Schlaganfall und Multiple Sklerose gibt es schon bei einem minderschweren Grad der Erkrankung eine Teilleistung. Der Beitrag ist &uuml;ber die gesamte Laufzeit garantiert. Da der ErnstfallSchutz die Erg&auml;nzung zu einer BU-Versicherung ist, kann nun beides in einem Vertrag abgedeckt werden. (ad)</p>
<div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/4CFA2A0A-1FA2-466A-A5C8-B949272FA7A5"></div>

 

LV 1871 schaltet „Golden BU Leistungsportal“ frei

Für ihre „Golden BU“-Kunden hat die LV 1871 nun das „Golden BU Leistungsportal“ freigeschaltet, über das die Leistungsfälle gemeldet werden können. Die zur Prüfung erforderlichen Informationen werden in Form einer dynamisch gestalteten Online-Befragung erhoben. Für die Übermittlung von Unterlagen gibt es eine Upload-Funktion.

<p>Kunden der „Golden BU“ aus dem Haus der LV 1871 können ihren Leistungsfall jetzt online im neu gestarteten „Golden BU Leistungsportal“ melden. Die zur Prüfung erforderlichen Informationen werden in Form einer dynamisch gestalteten Online-Befragung erhoben. Für die Übermittlung von Unterlagen gibt es eine Upload-Funktion. </p><p>Der Vorstand für Produkte, Versicherungstechnik und IT bei der LV 1871, Dr. Klaus Math, bezeichnet das neue Kundenportal als „ein gutes Beispiel, wie Digitalisierung die Kommunikation erleichtert.“ Das Leistungsportal ist im LV 1871 Kundenportal „Meine LV 1871“ integriert. Hier hat der Kunde den Überblick über seine Versicherungsverträge und kann seine Daten mit wenigen Klicks selbst ändern. (ad)</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/CE32DB4E-231D-4763-A204-3F69BFA0D1C2"></div>

 

Die Zukunft der Arbeitskraftsicherung: Wer braucht sie? Und wer kauft sie?

Wenn es um die Zukunft der Arbeitskraftsicherung geht, ist keine Kristallkugel erforderlich. Es reichen eine nüchterne Bestandsaufnahme sowie die Analyse der entscheidenden Trends, sagt Michael Franke, Geschäftsführer der Franke und Bornberg GmbH.

<p>Jeder vierte Erwerbst&auml;tige in Deutschland beendet sein Berufsleben aus gesundheitlichen Gr&uuml;nden, sagt die Statistik. Obwohl niemand wei&szlig;, ob und wann ihn dieses Schicksal treffen k&ouml;nnte, sorgen nur 25% der potenziell Betroffenen mit privaten Versicherungen vor. Die Mitgliedsunternehmen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) haben 2016 gerade einmal 423.525 neue (selbstst&auml;ndige) Invalidit&auml;tsversicherungen policiert. Bei aktuell 44,35 Millionen Erwerbst&auml;tigen mit Wohnsitz in Deutschland macht das weniger als 1%.</p>
<p>An mangelnder Qualit&auml;t kann es nicht liegen: Nach mehr als 20 Jahren Wettbewerb sind Berufsunf&auml;higkeitsversicherungen (BU) so leistungsstark wie noch nie. Einstige Differenzierungsmerkmale wie Sechs-Monatsprognose, der Verzicht auf abstrakte Verweisung oder weltweiter Versicherungsschutz haben sich l&auml;ngst zu Branchenstandards entwickelt.</p>
<h3>
So ist der Status quo</h3>
<p>Heute findet Differenzierung in der Regel &uuml;ber zwei Faktoren statt: Beitrag und Risikopr&uuml;fung. Gerade im sogenannten &bdquo;Jahresendgesch&auml;ft&ldquo; werben einige Versicherer mit vereinfachter Gesundheitspr&uuml;fung. Manchmal umfasst diese gerade einmal zwei Fragen. Dem Kunden hilft das in der Regel nicht. Entweder ger&auml;t er an einen Produktgeber, der den Zahlbetrag schon bald nach dem Abschluss anhebt oder die Stabilit&auml;t zumindest im BU-Segment aufs Spiel setzt &ndash; mit ungewissen Folgen. Wenige, aber daf&uuml;r weit greifende Gesundheitsfragen gef&auml;hrden nicht nur das Kollektiv, sondern auch den Einzelnen. Immer wieder kommt es zu jahrelangen Rechtsstreitigkeiten, ob Fragen wie &bdquo;Sind Sie gesund und voll arbeitsf&auml;hig?&ldquo; wirklich mit &bdquo;ja&ldquo; beantwortet werden durften.</p>
<p>Die Berufsgruppen, ma&szlig;geblich f&uuml;r die Beitragsermittlung, scheinen sich fast inflation&auml;r zu vermehren. Von zwei auf f&uuml;nf, acht oder noch mehr &ndash; statt auf wenige und vergleichbare Berufseinstufungen setzen Versicherer auf Differenzierung. Und das in der Hoffnung, die vermeintlich besten Risiken zu gewinnen, also Akademiker und andere Schreibtischberufe. Doch in der Praxis f&uuml;hrt dies nicht zu mehr Neugesch&auml;ft, sondern zu Umdeckungen.</p>
<p>Die Folge: Versicherte wandern zu dem jeweils g&uuml;nstigsten Anbieter und die vorhandenen Gewinnverb&auml;nde werden reihum entmischt. Die Kehrseite der (Beitrags-)Medaille: F&uuml;r risikoreichere Berufe wird es noch teurer. Der rasante Zuwachs psychischer Erkrankungen wirft zudem die Frage auf, ob g&uuml;nstige Tarife f&uuml;r Akademiker auf Dauer ausk&ouml;mmlich sind. Schon heute verursacht die Psyche rund ein Drittel der BU-&shy;Leistungsf&auml;lle, Tendenz steigend.</p>
<h3>
Und in Zukunft?</h3>
<p>Millionen Erwerbst&auml;tige bleiben bislang ohne BU-Schutz. Der zwar angemessene, aber hohe Preis und die notwendigerweise strenge Risikopr&uuml;fung spielen eine wichtige Rolle. Eine abgespeckte und damit g&uuml;nstigere BU k&ouml;nnte gegen das gesetzliche Leitbild oder die Rechtsprechung laufen und gilt daher als kritisch. Wenn die Branche mehr Kunden gewinnen und gleichzeitig sinnvollen Schutz bieten will, reicht kein Festhalten am Goldstandard BU. Gefragt ist vielmehr die praktisch bestm&ouml;gliche L&ouml;sung zur Sicherung der Arbeitskraft.</p>
<p>Alternative Produkte wie etwa Erwerbsminderungsrenten oder Grundf&auml;higkeitsversicherungen bieten praktikable L&ouml;sungen. Gerade bei der Grundf&auml;higkeitsversicherung aber unterscheiden sich die Leistungsbilder innerhalb der Varianten noch deutlich. Hier ist Standardisierung gefragt &ndash; f&uuml;r Verbraucher wie Vermittler. Zudem m&uuml;ssen Vorbehalte abgebaut werden, wenn diese Produkte ihr Potenzial voll entfalten sollen. Aktuell fl&uuml;chtet sich die Branche in mehr oder weniger sinnvolle Erweiterungen der ohnehin schon extrem positionierten BU und schafft so neue Probleme. Ob beispielsweise eine AU-Klausel tats&auml;chlich entscheidende Vorteile bietet und nicht insbesondere privat Krankenversicherten eher Probleme bringt, wird sich bald zeigen. Strategien f&uuml;r mehr Reichweite sind jedenfalls dringender gefragt als teure Marketinggimmicks.</p>
<p>Berater haben gute Gr&uuml;nde, sich auf Zielgruppen wie Freiberufler, Gewerbetreibende, medizinische Berufe oder ganz allgemein Gutverdiener zu konzentrieren. Doch f&uuml;r die Zukunft der BU stellen junge Menschen die entscheidende Zielgruppe. Sie zu gewinnen, erfordert neue Strategien und zukunftsf&auml;hige Beratungsprozesse.</p>
<h3>
Goldfische gesucht</h3>
<p>Die zwischen 1980 und 1999 Geborenen, auch Generation Y genannt, sind mit dem Internet aufgewachsen und gelten als technikaffin. Statt vom Berater verlangen sie erste Informationen, wo und wann es ihnen gerade gef&auml;llt. Schnell soll es gehen und auf Abruf &ndash; wie bei Streamingdiensten, Amazon oder pizza.de. Ihre Aufmerksamkeitsspanne im Internet ist gering, wie Untersuchungen nahelegen. Gerade einmal acht Sekunden soll sie angeblich betragen &ndash; und l&auml;ge damit knapp unter jener von Goldfischen. Marketer sprechen deshalb etwas sp&ouml;ttisch von der &bdquo;Generation Goldfisch&ldquo;. Lange und komplizierte Produktbeschreibungen betrachten gerade junge Leute nicht als n&uuml;tzlich, sondern als Zumutung. Anstelle vorgefertigter Angebote erwarten sie verst&auml;ndliche und anschauliche Informationen, am besten verteilt auf kleine Portionen. Es geht hier nicht um Produkte und deren Unterschiede, sondern um die L&ouml;sung ihrer Probleme. Sie wollen wissen, wie Versicherungen ihnen helfen k&ouml;nnen, pers&ouml;nliche Ziele zu erreichen &ndash; und das ohne Anbiederung mit vermeintlicher Jugendsprache. Das Angebot: am liebsten digital, interaktiv und spielerisch. Die Produkte: schlank, transparent und mit klaren Leistungsversprechen ohne Wenn und Aber.</p>
<h3>
Nicht nur digital</h3>
<p>Ist der klassische Berater damit am Ende? Nein, ganz im Gegenteil. Denn trotz aller digitalen Emanzipation liegt die Abbruchquote im digitalen Beratungsprozess bei J&uuml;ngeren deutlich h&ouml;her als bei anderen Altersgruppen. Ohne einen Berater aus Fleisch und Blut, der nachfasst, erkl&auml;rt und den Prozess begleitet, kommt oft kein Vertrag zustande. Es geht also darum, analoge und digitale Welt intelligent zu verkn&uuml;pfen. Daf&uuml;r braucht es zum Beispiel zielgruppengerechte Informationen und Services im eigenen Internetauftritt, das Angebot zur digitalen Kontaktaufnahme und vielleicht auch eine Online-Beratung via Skype oder Videokonferenz. Im pers&ouml;nlichen Beratungsgespr&auml;ch sind digitale Tools gefragt, die den Anspruch nach schnell verf&uuml;gbaren und pr&auml;gnant aufbereiteten Informationen erf&uuml;llen.</p>
<h3>
Fazit</h3>
<p>Die Aussichten der BU stehen gut, sofern sie den Wettstreit um Bedingungskosmetik und den g&uuml;nstigsten Beitrag einstellt und sich stattdessen auf den tats&auml;chlichen Bedarf konzentriert. Gefordert sind dar&uuml;ber hinaus bezahlbare L&ouml;sungen mit klarem Leistungsbild. Junge Menschen stellen die wichtigste Zielgruppe f&uuml;r die private Arbeitskraftsicherung. Versicherer und Berater m&uuml;ssen sich an deren W&uuml;nschen und Informationsgewohnheiten orientieren. Digitale Angebote sind deshalb unverzichtbar.</p>
<p>Den Artikel lesen Sie auch in AssCompact 01/2018, Seite 38 f.</p>
<p>&nbsp;</p>
<div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/DAD88962-EEC7-40D9-AD04-A3B8C4890754"></div>

 
Ein Artikel von
Michael Franke

Das sind die besten SBU-Tarife

Zum zweiten Mal hat das Institut für Vorsorge- und Finanzplanung (IVFP) selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherungen (SBU) unter die Lupe genommen. Untersucht wurden 38 Tarife von 38 Anbietern, aufgeteilt in verschiedene Berufsgruppen. Wie das Ranking zeigt, konnte ein Anbieter mit seinem Tarif in fünf der sechs Berufsgruppen überzeugen.

<p>Was zeichnet eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung aus? Dieser Frage ist das Institut für Vorsorge- und Finanzplanung (IVFP) nachgegangen und hat in seinem zweiten Ranking nach 2016 selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherungen (SBU) beleuchtet. Dabei wurden wieder ausschließlich Tarife mit Verzicht auf die abstrakte Verweisung bewertet. Insgesamt haben die Analysten 38 Tarife von 38 Anbietern auf bis zu 110 Kriterien in den vier Teilbereichen Unternehmensqualität, Preis/Leistung, Flexibilität und Transparenz untersucht. Mit 50% wurde der Teilbereich Preis/Leistung dabei am höchsten gewichtet. </p><h5>Neben Preis zählt vor allem Stabilität des Versicherers </h5><p>Der Teilbereich LV-Unternehmensqualität floss mit 20% ein, denn „Sicherheit und Stabilität eines Versicherers zählen mit zu den wichtigsten Kriterien beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung“, wie IVFP-Geschäftsführer Frank Nobis betont. Daneben wurden Flexibilität und Transparenz mit 20% bzw. 10% gewichtet.</p><h5>Aufteilung in unterschiedliche Berufsgruppen</h5><p>Die Prämien für eine BU fallen je nach Beruf und Alter eines Versicherten sehr unterschiedlich aus. Für ein möglichst realistisches Bild bei den Berechnungen hat das IVFP daher verschiedene Fallkonstruktionen von Musterfällen analysiert. Neben dem Verzicht auf abstrakte Verweisung waren hierbei die Parameter „Beitragsverrechnung“ als Überschussverwendung, „Nichtraucher“, „keine Vorerkrankungen“ sowie eine Leistung bei einem „BU-Grad von mind. 50%“ vorgegeben. Zusätzlich ist eine Aufteilung in unterschiedliche Berufsgruppen erfolgt: kaufmännische Berufe, Selbstständige, Azubis, Studenten, medizinische Berufe und Handwerk.</p><h5>Die Top-Tarife für kaufmännische Berufe </h5><p>Bei den kaufmännischen Berufen erhielten die ALTE LEIPZIGER für den Tarif „SecurAL“ , die Hannoversche für „Berufsunfähigkeitsversicherung“ und die Bayerische für „BU PROTECT Prestige“ eine Gesamtnote von 1,1. Im Teilbereich Preis/Leistung erhielten alle drei Versicherer für ihr Produkt eine glatte 1,0 und konnten auch im Teilbereich Flexibilität ohne Abstriche überzeugen. </p><h5>Durchaus bezahlbare Tarife für Handwerker </h5><p>Mit „SecurAL“ landete die ALTE LEIPZIGER auch in der Berufsgruppe der Handwerker mit auf dem 1. Platz. Die Spitzenposition teilt sie sich mit dem BU-Tarif der EUROPA und der Hannoverschen. Die drei Versicherer erzielten mit ihren Produkten die Gesamtnote 1,1. Im Teilbereich Preis/Leistung gab es jeweils eine glatte 1,0. Was die Ergebnisse in dieser Berufsgruppe insgesamt betreffen, kommen die IVFP-Experten zu dem Schluss, dass der Markt auch für Handwerker bezahlbare Tarife zu bieten hat. </p><h5>Spitzenreiter bei den SBU-Tarifen für Azubis</h5><p>In der Berufsgruppe der Azubis belegt die EUROPA mit ihrem BU-Tarif Rang 1. Die Auszubildenden stellen die einzige Berufsgruppe der insgesamt 6 Berufsgruppen dar, in der es für die ALTE LEIPZIGER mit „SecurAL“ nicht für den Spitzenrang reichte. </p><p>Die kompletten Ergebnisse sind unter <a href="http://www.ivfp.de/wp-content/uploads/2017/12/Berufsunf%C3%A4higkeits-R…; target="_blank" >www.ivfp.de</a&gt; zu finden. (tk)</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/010CADA8-937F-4FBB-A619-82660F17054B"></div>

 

Elfmal Bestnote für BU-Versicherer

Im zweiten „Biometrie-Rating deutscher Lebensversicherer“ aus der Map-Report-Redaktion wurden 30 Gesellschaften für ihre Leistungen in Bezug auf die Biometrie-Hauptprodukte RLV und BU ausgezeichnet. Elf davon erhielten ein „mmm“ für hervorragende Leistungen. Besonders eine Gesellschaft konnte dabei Zeichen setzen.

<p>Zum wiederholten Mal widmet sich die Map-Report-Redaktion in einem Rating dem Thema Biometrie und nimmt die Leistungsfähigkeit der Anbieter aus Verbrauchersicht unter die Lupe. Das Rating konzentriert sich auf die beiden Biometrie-Hauptprodukte Risiko-Lebensversicherungen (RLV) und Berufsunfähigkeitsversicherungen (BU). </p><p>30 Gesellschaften stellen dabei ihre hohe Qualität unter Beweis. Im Wettbewerb um die höchste Punktzahl liefern sich die Versicherer den Ratingautoren zufolge ein Duell auf Augenhöhe. Insgesamt habe die Teilnahmebereitschaft der Branche jedoch sehr zu wünschen übrig gelassen: Von 57 Gesellschaften gab es auf die Ratinganfrage entweder eine Absage oder gar keine Antwort.</p><h5>Teilbereiche Vertrag, Bilanz, Service und Transparenz</h5><p>Das Biometrie-Rating setzt sich aus den drei Bereichen Vertrag (maximal 40 Punkte), Bilanz (36 Punkte) sowie Service und Transparenz (maximal 24 Punkte) zusammen. In Sachen Vertrag überprüfen die Ratingverfasser Beispielrechnungen für RLV (Journalist, Zimmermann und Beamter) und BU (Altenpfleger, Versicherungsmakler und Lehrer) sowie die Flexibilität der Verträge. Der Teilbereich Bilanz nimmt unter anderem Nettorendite, laufende Durchschnittsverzinsung, Verwaltungs- und Abschlusskosten, Solvabilität und RfB-Quote in Augenschein. Im Teilbereich Service und Transparenz werden vor allem die BaFin- und Ombudsmannbeschwerden sowie RLV-Storni und die Prozesse bei BU oder Tod näher betrachtet. </p><h5>EUROPA ist Gesamt-Spitzenreiter</h5><p>Die beste Bewertung im Rating bekam die EUROPA, die mit 84,43 Punkten ein „mmm“ für hervorragende Leistungen erzielte, indem sie in allen drei Teilbereichen des Ratings überzeugen konnte.</p><p>Die Höchstbewertung „mmm“ für hervorragende Leistungen erreichten ferner die Dialog (84,02 Punkte), Hannoversche (80,05 Punkte), Allianz (77,15 Punkte), Continentale und WGV (beide 73,92 Punkte), HUK-COBURG (73,20 Punkte), LV 1871 (73,09 Punkte), InterRisk (73,08 Punkte), Cosmos (72,53 Punkte) und R+V (71,30 Punkte). </p><p>Mit Punktzahlen zwischen 60,50 und 68,61 erhielten elf weitere Gesellschaften eine „mm“-Auszeichnung für sehr gute Leistungen und acht Gesellschaften wurden mit „m“ für gute Leistungen ausgezeichnet. </p><h5>Die Gewinner der Teilbereiche</h5><p>Den mit maximal 40 Punkten bewerteten Teilbereich Vertrag, der Beispielrechnungen aus RLV und BU für Brutto- und Nettotarife sowie Fragen zur Flexibilität der Verträge betrachtet, konnten als Spitzenreiter Hannoversche (32,55), HUK-COBURG (32,50), Dialog (31,60) und EUROPA (31,20) für sich entscheiden.</p><p>Im mit maximal 36 Punkten bewerteten Teilbereich Bilanz (Nettorendite, laufende Durchschnittsverzinsung, RfB-Quote, Verwaltungskostenquote, Abschlusskostenquote, Solvabilität, Sicherheitsmittelquote und Gesamtreservequote) konnten sich EUROPA (29,60), Hannoversche (29,20), Allianz und ALTE LEIPZIGER (jeweils 28,50) an die Spitze setzen. Das beste Ergebnis im Teilbereich Service und Transparenz erzielten Dialog (23,10) und EUROPA (21,10) (ad)</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/D0F7FBD2-E5DA-4337-8880-73D6431B3DEB"></div>

 

die Bayerische macht ihre BU-Tarife günstiger

Die Versicherungsgruppe die Bayerische hat die Nettobeiträge ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung gesenkt und begründet dies mit ihrer Bilanzstärke. Zudem wurde das versicherbare Endalter von Lehrern auf 65 Jahre erhöht. Versicherungsmakler profitieren von einer besseren Einstufung ihrer Berufsgruppen.

<p>Bei ihrer Berufsunf&auml;higkeitsversicherung (BU) hat die Bayerische nun f&uuml;r neue Vertr&auml;ge die Nettobeitr&auml;ge um mindestens 10% gesenkt. Die Versicherungsgruppe begr&uuml;ndet diese Neukalkulation mit ihrer Bilanzst&auml;rke, die den Aufbau hoher Reserven m&ouml;glich mache. Wie die Bayerische zudem unterstreicht, h&auml;tten die Lebensversicherer in der Unternehmensgruppe die &Uuml;berschussbeteiligung bei der BU bislang noch nicht herabgesetzt. Hierf&uuml;r bestehe nach derzeitigem Stand auch f&uuml;r die Zukunft kein Bedarf.</p>
<h5>
Versicherbares Endalter f&uuml;r Lehrer wurde erh&ouml;ht</h5>
<p>Bei der Absicherung f&uuml;r Lehrer hat die Bayerische eine integrierte Dienstunf&auml;higkeitsklausel im Angebot. Seit dem 01.11.2017 liegt das maximal versicherbare Endalter von Lehrern bei 65 Jahren, bislang konnte sich diese Berufsgruppe bis zum 62. Lebensjahr versichern.</p>
<h5>
Berufsklasse 2+ f&uuml;r Versicherungsmakler</h5>
<p>Wie die Bayerische au&szlig;erdem mitteilt, profitieren Vermittler und kaufm&auml;nnische Angestellte sowie B&uuml;rokaufleute &uuml;berdies von einer besseren Einstufung ihrer Berufsgruppen. Versicherungsmakler z&auml;hlen nicht mehr zu Berufsklasse 3 sondern nun zu Klasse 2+. Kaufm&auml;nnische Angestellte und B&uuml;rokaufleute werden nicht mehr Berufsklasse 2 zugerechnet, sondern der Klasse 2+. Infolgedessen werden die Beitr&auml;ge f&uuml;r diese Berufsgruppen ebenfalls g&uuml;nstiger. (tk)</p>
<div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/F7FE6541-7EB2-4DE4-B0F3-3369017D1020"></div>

 

AXA: Neue Erwerbsunfähigkeitsversicherung als Alternative zur BU

Die neue Erwerbsunfähigkeitsversicherung der AXA bietet Kunden Versicherungsschutz bis zum 67. Lebensjahr, wenn sie nicht mehr in der Lage sind, drei Stunden täglich einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Ohne erneute Gesundheitsprüfung kann eine bestimmte Zeit lang in die BU gewechselt werden.

<p>Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) zur Absicherung der Arbeitskraft kommt nicht für jeden Kunden infrage: Ein zu riskanter Beruf, eine angeschlagene Gesundheit oder ein zu schmales Budget versperren bisweilen den Weg in die BU. Mit der Erwerbsunfähigkeitsversicherung (EU) bietet AXA diesen Kunden ab sofort eine Alternative. Eine Leistung erfolgt in der EU immer dann, wenn der Versicherte erwerbsunfähig wird, er also nicht mehr in der Lage ist, drei Stunden täglich einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Hier bietet die EU von AXA bis zum 67. Lebensjahr einen weltweiten Versicherungsschutz. Vor allem für Erwerbstätige in Berufen mit hohem Versicherungsrisiko sind die Beiträge wesentlich geringer als in der BU, für Hausmeister oder Maurer können sie sogar über 75% niedriger sein. </p><p>Bereits ab einem Prognosezeitraum von voraussichtlich sechs Monaten Erwerbsunfähigkeit leistet die Police, auch bei Pflegebedürftigkeit und Demenz. Versicherte haben auch bei verspäteter Meldung Anspruch auf rückwirkende Leistung. Zudem verzichtet AXA auf das Kündigungs- bzw. Anpassungsrecht bei unverschuldeter vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung. </p><h5>Wechsel von EU in BU ohne erneute Gesundheitsprüfung</h5><p>Dank einer Umtauschoption haben EU-Versicherte bei der AXA – außerhalb der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) – die Möglichkeit, innerhalb der ersten fünf Vertragsjahre und bis zum 35. Lebensjahr in die BU zu wechseln. Bedingung hierfür ist, dass bei Vertragsabschluss keine gesundheitlichen Einschränkungen bestanden, der ausgeübte Beruf noch immer in der BU versicherbar und noch keine EU eingetreten ist. Eine erneute Gesundheitsprüfung verlangt AXA nicht.</p><h5>Auch im Rahmen der bAV angeboten</h5><p>Die EU ist nicht nur als Einzelpolice – selbstständig oder als Zusatzversicherung – erhältlich, sondern wird auch im Rahmen der bAV angeboten. Dies gilt nicht nur für typische EU-Branchen wie Baugewerbe, Logistik oder Altenpflege. Auch in Betrieben mit bunt gemischten Berufen, die unterschiedliche Risiken aufweisen, bietet eine EU im Paketangebot mit einer BU passgenauen Schutz. Hier kommen die Durchführungswege Direktversicherung (selbstständige und Zusatzversicherung) sowie Unterstützungskasse (nur Zusatzversicherung) infrage. (ad)</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/377F9E65-CB67-4E80-B0AB-35CC4A6A1215"></div>

 

VOLKSWOHL BUND präsentiert komplett überarbeitete BU

Eine neue BU für Schüler ab zehn Jahren, erweiterter Schutz bei Arbeitsunfähigkeit und eine Nachversicherungsmöglichkeit ohne Gesundheitsprüfung, falls das gesetzliche Rentenalter weiter steigt: Der VOLKWOHL BUND hat seine BU-Angebote zum Herbst komplett überarbeitet.

<p>Die VOLKSWOHL BUND Lebensversicherung a.G. präsentiert zum Herbst eine komplett überarbeitete Berufsunfähigkeitsversicherung (BU). Es gibt beispielsweise neue Angebote für Schüler, Studenten und Auszubildende sowie Nachversicherungsmöglichkeiten.</p><p>Schon ab dem Alter von zehn Jahren können Schüler jetzt eine BU beim VOLKSWOHL BUND mit pauschal 1.500 Euro BU-Rente erhalten. Die Leistung bei Arbeitsunfähigkeit ist hier bis zum 20. Lebensjahr kostenlos eingeschlossen. Wer eine Ausbildung macht – auch in einem körperlich anstrengenden Beruf – kann nun ebenfalls pauschal 1.500 Euro BU-Rente versichern. Bei Studenten sind neuerdings pauschal 2. 000 Euro BU-Rente möglich.</p><h5>Nachversicherungsmöglichkeit falls das gesetzliche Rentenalter steigt</h5><p>Auch der Schutz bei Arbeitsunfähigkeit (AU) wurde erweitert: Jetzt erhält der Kunde bereits eine Leistung, wenn er drei Monate krankgeschrieben ist und zugleich eine Prognose für weitere drei Krankheitsmonate erhält. Eine neue Nachversicherungsmöglichkeit sichert den Kunden zudem ab, falls das gesetzliche Rentenalter in Zukunft weiter steigt. Dann lässt sich die BU im bestehenden Vertrag und ohne neue Gesundheitsprüfung an das neue Endalter anpassen. </p><p>Darüber hinaus kann der Kunde sich jetzt auch bei Volljährigkeit, bei Beginn eines Studiums und bei einem Einkommenssprung auch als Selbstständiger nachversichern. Alle ereignisabhängigen Nachversicherungen sind jetzt bis zum Alter von 50 Jahren möglich. Der Kunde kann sie noch bis zu zwölf Monate nach Eintritt des Ereignisses beantragen. (ad)</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/6777CD44-057F-4DB2-A37F-01199E74BCD2"></div>

 

HDI ermöglicht vollständig digitalen BU-Abschluss

Bei der HDI ist nun der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) komplett digital mittels der elektronischen Plattform „vers.diagnose“ möglich. So erhalten Kunden schon während der BU-Beratung eine Auskunft über ihre individuelle Versicherbarkeit.

<p>Der Versicherer HDI macht den digitalen Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) komplett: Die BU-Beratung wird mittels der elektronischen Plattform „vers.diagnose“ vollständig digital abgewickelt. Damit können Kunden noch während des BU-Beratungsgesprächs eine belastbare Auskunft über ihre individuelle Versicherbarkeit bei HDI bekommen. Der Antrag lässt sich auf Knopfdruck erstellen und der Vertrag kann mit einer digitalen Unterschrift unterzeichnet werden. </p><p>Katrin Bornberg, Geschäftsführerin der versdiagnose GmbH, erklärt: „Wir freuen uns, wenn Versicherer wie HDI die digitalen Möglichkeiten von vers.diagnose voll ausschöpfen und damit Vermittlern und Kunden den Beratungsprozess erleichtern.“ Wie Dr. Tobias Warweg betont, der im Vorstand von HDI für den Makler- und Kooperationsvertrieb verantwortlich ist, will HDI durch die lückenlose Antragsstrecke persönliche und digitale Services verknüpfen.</p><p>Bei vers.diagnose handelt es sich um ein Gemeinschaftsprojekt von Munich Re und der Ratingagentur Franke und Bornberg. Darüber hinaus bietet HDI Leben seinen Vertriebspartnern die elektronische Risikoprüfung und -einschätzung über „RiVa“ von Softfair und mit „EQuot“ von Morgen &amp; Morgen. Bei der Risikoeinschätzung ziehen die Analysehäuser Kriterien heran, die inhaltlich und fachlich bei HDI liegen. Folglich können Vermittler unabhängig von ihrer Präferenz für eines der Analysehäuser auf die Risikoprüfungsexpertise von HDI zugreifen. (tk)</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/07202FC1-4118-4B62-B230-96D78F769907"></div>