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0310

BU

Die Überschüsse in der BU-Versicherung sinken

Das Ratinghaus Franke und Bornberg hat untersucht, in welchem Umfang Versicherer in den vergangenen Jahren Überschüsse in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) gesenkt haben. Die Analysten stellen dabei einen zunehmenden Trend zur Absenkung in den kommenden Jahren fest. Und: Der Preis als zentraler Auswahlfaktor für die BU habe ausgedient.

<p>Franke und Bornberg warnt vor den Risiken eines harten Wettbewerbs in dem Segment der Berufsunf&auml;higkeit: Nach jahrelangem Qualit&auml;tswettbewerb liege das Produktniveau im internationalen Spitzenbereich und es werde ein erbitterter Preiswettbewerb gef&uuml;hrt, der paradoxerweise durch immer st&auml;rkere Berufsdifferenzierung zunehmend Verbrauchern den Weg in die BU versperre, so die Spezialisten aus Hannover. Allerdings bliebe ein harter Preiswettbewerb mittel- bis langfristig nicht ohne Folgen und gef&auml;hrde die Stabilit&auml;t der &Uuml;bersch&uuml;sse. &bdquo;Stabilit&auml;t statt Preis muss jetzt der zentrale Auswahlfaktor f&uuml;r Produkte werden&ldquo;, erkl&auml;rt Michael Franke, Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer der Franke und Bornberg GmbH. Um Licht ins Dunkel zu bringen hat Franke und Bornberg nun die Entwicklung der &Uuml;berschusss&auml;tze in der BU untersucht. Im Fazit stellt das Unternehmen fest: Noch sei das Absenken der &Uuml;bersch&uuml;sse kein massives Problem, es werde aber in Zukunft wesentlich h&auml;ufiger zu beobachten sein. Betrachtet wurden die &Uuml;berschusss&auml;tze der BU-Versicherungen von 49 Versicherern anhand derer Gesch&auml;ftsberichte im Zeitraum 2002 bis 2012.</p>
<p>Als Gr&uuml;nde f&uuml;r die Absenkung macht die Studie den Preiskampf in der BU bei gleichzeitig hohem Qualit&auml;tsniveau aus, aber auch BU-Aktionen der Versicherer mit vereinfachten Gesundheitsfragen. Vonseiten Franke und Bornberg hei&szlig;t es: Grunds&auml;tzlich sei ein ver&auml;nderter Risikoverlauf gegen&uuml;ber der kalkulierten Erwartung urs&auml;chlich f&uuml;r die Absenkung von Risiko&uuml;bersch&uuml;ssen im Bereich der BU. Schwankungen seien zwar nicht pauschal zu verurteilen, sondern als normaler Ausgleichsmechanismus des Kalkulationssystems zu verstehen. Dennoch zeige sich in den &ndash; im Rahmen der aktuellen Studie ermittelten &ndash; Absenkungstrends Grund zur Besorgnis hinsichtlich der langfristigen Stabilit&auml;t der BU-Kalkulation.</p>
<p>Im Ergebnis haben von den untersuchten Unternehmen 26 in mindestens einem Teilbestand &Uuml;bersch&uuml;sse abgesenkt. Dabei wurden allein in den letzten f&uuml;nf Jahren des Beobachtungszeitraums bei 14 Versicherern Absenkungen beobachtet.</p>
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<a href="http://www.asscompact.de/sites/asscompact.de/files/styles/zoom_large/pu…; rel="prettyPhoto" title="Quelle Franke &amp; Bornberg"><img alt="Die Überschüsse in der BU-Versicherung sinken" height="184" src="http://www.asscompact.de/sites/asscompact.de/files/styles/zoom/public/z…; typeof="Image" width="200" /><img class="zoomIcon" src="/sites/asscompact.de/themes/asscompact/gfx/zoom_icon.png" width="54" /></a></div>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die h&ouml;chste einmalige Absenkung bei den laufenden &Uuml;bersch&uuml;ssen betrug demnach dabei 29 Prozentpunkte. Welche und wie viele Tarifgenerationen betroffen sind, unterscheidet sich je nach Versicherer deutlich, so die Analysten. Einen Bezug zur Bestandsgr&ouml;&szlig;e im jeweiligen Tarif habe sich bislang nicht herstellen lassen.</p>
<p>F&uuml;r Michael Franke steht fest: &bdquo;Die &Uuml;berschussbeteiligung sollte nicht als Mittel des Wettbewerbs ausgereizt werden, denn der Kunde tr&auml;gt das Risiko einer m&ouml;glichen Beitragserh&ouml;hung bis zum Bruttoniveau.&ldquo; Daher seien auch besonders Berater und Vermittler gefordert, Preisaspekte zur&uuml;ckzustellen und stattdessen eine nachhaltige Pr&auml;mien- und Produktentwicklung einzufordern, so Franke weiter. Und weiter: &bdquo;Mit unserer aktuellen BU-&Uuml;berschuss-Studie, der BU-Leistungspraxis-Studie und unserem BU-Unternehmensrating wollen wir bei Franke und Bornberg (<a href="http://www.frankeundbornberg.de&quot; target="_blank">www.frankeundbornberg.de</a&gt;) Fakten schaffen, damit Stabilit&auml;t und Kundenorientierung die entscheidenden Kriterien bei der Produktauswahl werden und die BU weiterhin seine anerkannte und essenzielle Rolle bei der Absicherung der Arbeitskraft beh&auml;lt&ldquo;. (bh)</p>
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AssCompact TV Experten-Talk: BU-Absicherung

Die Bedeutung der BU-Absicherung steigt. Wo bestehen Haftungsrisiken für Makler? Antworten gibt Stephan Kaiser, Geschäftsführer der BU-Expertenservice GmbH, im AssCompact TV Experten-Talk anhand von Praxisbeispielen und der Darstellung einer optimalen Verfahrensweise.

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die Bayerische: Mehr Sicherheit bei Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit

Das Vorsorge-ABS der Versicherungsgruppe die Bayerische erfährt eine Neuauflage. Mit dem System werden bis zu ein Jahr lang die Beitragszahlungen übernommen, wenn ein Kunde unverschuldet arbeitslos oder arbeitsunfähig wird.

<p>Die Versicherungsgruppe die Bayerische legt das sogenannte Vorsorge-ABS neu auf. Das „Anti-Blockier-System“ übernimmt bis zu einem Jahr die Beitragszahlungen und schafft finanziellen Freiraum, wenn ein Kunde unverschuldet arbeitslos oder arbeitsunfähig wird. Auf diese Weise können bestehende Verträge bei der Bayerischen unverändert weitergeführt werden. Diese Zusatzleistung ist ohne Mehrbeitrag in allen Produkten der privaten Altersvorsorge, den biometrischen Lösungen und den Sach- und Haftpflicht/Unfall- sowie Krankenzusatzversicherungen enthalten.</p><p>Ist ein Kunde länger als drei Monate arbeitslos oder länger als 42 Tage arbeitsunfähig, werden die Beiträge je nach Sparte in den ersten drei bzw. fünf Vertragsjahren bis zu einem Jahr lang weiterbezahlt – bis 1.000 Euro monatlich. Eine Gesundheitsprüfung ist nicht erforderlich, auch die Wartezeiten fallen weg. Das Vorsorge-ABS gilt für alle erwerbstätigen Privatkunden, die bei Abschluss mindestens 18 Jahre und höchstens 60 Jahre alt sind sowie Selbstständige, die innerhalb Deutschlands seit mindestens 36 Monaten und ohne Unterbrechung denselben freien Beruf ausüben oder dasselbe Gewerbe betreiben. Beamte, Saisonarbeiter oder speziell projektgebundene Arbeiter sowie Auszubildende sind von dieser Regelung ausgenommen.</p><p>Das Vorsorge-ABS ist bei folgenden Produkten kostenlos dabei: Bei allen Vorsorge-Verträgen der Bayerischen gegen laufenden Beitrag wie Riester- und Rürup-Verträge, bei Direktversicherungen, bei Absicherung der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit sowie Schwere Krankheiten (Diagnose X – Income Protect), bei Risikoversicherungen und für die Sachprodukte Kompakt-Police (Baustein-Konzept mit Haftpflicht, Hausrat, Unfall), Secur-Flex Police (variabler Rund-um-Schutz für private Risiken), funktionale Unfallversicherung Multi Protect und dem Zahnzusatz-Tarif V.I.P. dental sowie Krankenhaus-Zusatztarif V.I.P. stationär. (sg)</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/24291E74-4C97-459B-B422-10624BDE82BC"></div>

 

Erwerbs- und Berufsunfähigkeit: Sensibilität vorhanden, Abschlusswille fehlt

Obwohl fast jeder zweite Deutsche jemanden kennt, der erwerbs- oder berufsunfähig ist, hat nur etwa jeder fünfte für sich selbst diesbezüglich eine Absicherung abgeschlossen. Hauptgründe für den Nichtabschluss sind laut einer Studie der Hannoverschen die hohen Kosten für eine Berufsunfähigkeitsversicherung sowie mangelnde Beschäftigung mit der Thematik.

<p>Fast jeder zweite Deutsche gibt an, Personen aus dem eigenen Umfeld zu kennen, die erwerbs- oder berufsunf&auml;hig geworden sind. Dennoch scheint diese Tatsache keinen merklichen Einfluss auf die eigene Absicherung zu haben. Denn lediglich etwa ein F&uuml;nftel der Deutschen hat bislang eine Erwerbs- oder Berufsunf&auml;higkeitsversicherung abgeschlossen. Unter den Abschlie&szlig;enden befinden sich deutlich mehr M&auml;nner (28%) als Frauen (17%). Dies sind Ergebnisse einer repr&auml;sentativen Studie des Direktversicherers Hannoversche, die vom Marktforschungs- und Beratungsinstitut YouGov durchgef&uuml;hrt wurde.</p>
<p>Fast die H&auml;lfte der Befragten nennt die Kosten f&uuml;r eine Berufsunf&auml;higkeitsversicherung als Grund f&uuml;r einen Nichtabschluss. Rund ein Viertel begr&uuml;ndet weiterhin, sich generell noch nicht mit der Thematik der Erwerbsunf&auml;higkeit besch&auml;ftigt zu haben. Bei den 18&ndash; bis 24-J&auml;hrigen sind es sogar mehr als ein Drittel. Au&szlig;erdem f&auml;llt auf: Gehobene Einkommensgruppen haben h&auml;ufiger eine Berufsunf&auml;higkeitsversicherung abgeschlossen als Geringverdiener. Bei den Geringverdienern erkl&auml;rt die Mehrheit, sich diese Art von Absicherung nicht leisten zu k&ouml;nnen.</p>
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Wann eine Erwerbsunf&auml;higkeit vorliegt</h5>
<p>Trotz der bisher geringen Absicherungsquote wissen rund zwei Drittel der Bundesb&uuml;rger von den engen gesetzlichen Regelungen der Rentenversicherung im Falle einer Erwerbsunf&auml;higkeit. Allerdings scheint vielen Befragten die Definition von &bdquo;Erwerbsunf&auml;higkeit&ldquo; nicht klar zu sein: Voll erwerbsunf&auml;hig im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung ist jeder, der krankheits- oder unfallbedingt nur noch drei Stunden pro Tag einer Arbeit jeglicher Art &ndash; unabh&auml;ngig vom bisherigen Beruf &ndash; nachgehen kann und zus&auml;tzlich die Mindestversicherungszeiten erf&uuml;llt. Doch etwa jeder Dritte Bundesb&uuml;rger geht davon aus, dann erwerbsunf&auml;hig zu sein, wenn man krankheitsbedingt seinen derzeitigen Beruf nicht mehr aus&uuml;ben kann.</p>
<p>Hinweis: AssCompact Expertentalk &bdquo;BU-Absicherung&ldquo; am 05.02.2015, ab 11 Uhr live. <a href="https://www.asscompact.de/nachrichten/asscompact-tv-experten-talk-bu-ab…; target="_blank">Hier</a> geht es zum Trailer.</p>
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LV 1871 bietet Schutz bei Arbeitsunfähigkeit

Die Golden BU Lösungen der LV 1871 enthalten jetzt eine Absicherung bei Arbeitsunfähigkeit. Die Rentenzahlung erfolgt rückwirkend ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit und bei Bedarf bis zu 18 Monate lang.

<p>Die Biometrielösungen der LV 1871 Unternehmensgruppe stellen die Existenzabsicherung in den Fokus: Jetzt hat die LV 1871 auch eine Absicherung bei Arbeitsunfähigkeit in ihre Golden BU Lösungen integriert. Wer sechs Monate ohne Unterbrechung krankgeschrieben ist, erhält eine Rente in Höhe der abgeschlossenen Berufsunfähigkeitsrente. Die Rentenzahlung erfolgt rückwirkend ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit und bei Bedarf bis zu 18 Monate lang. </p><p>Während der Leistungsdauer läuft der Golden BU Vertrag unverändert weiter; die Versicherungsbeiträge entfallen. Sollte eine Berufsunfähigkeit festgestellt werden, erhält der Versicherte eine entsprechende Rente. Nach überstandener Krankheit kann die Berufsunfähigkeitsversicherung einfach wieder aufleben. Auf diese Weise schützen die Golden BU Lösungen vor finanziellen Engpässen, denn bei Arbeitsunfähigkeit zahlt der Arbeitgeber nur sechs Wochen lang den Lohn des Arbeitnehmers weiter. Im Anschluss greift das Krankengeld der gesetzlichen Krankenkasse. Das fällt allerdings geringer aus als der monatliche Lohn. (ad)</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/D5A58E0A-91B9-4399-9320-066040140A2B"></div>

 

uniVersa mit selbstständiger Berufsunfähigkeitsversicherung

Von der uniVersa gibt es jetzt eine selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung, die für alle Berufsgruppen eine „Infektionsklausel“ enthält, durch die ein Leistungsanspruch entsteht, falls aufgrund von Infektionen ein Berufsverbot ausgesprochen werden muss. Außerdem hält der Tarif für bestimmte Berufsgruppen, wie beispielsweise Richter oder Polizeibeamte, Spezialangebote bereit.

<p>Die uniVersa Lebensversicherung a.G. hat zum Jahreswechsel erstmals eine selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) auf den Markt gebracht, die im Vergleich zum bisherigen Angebot ohne anderweitigen Vertrag, beispielsweise einer Risikolebensversicherung, eigenständig abgeschlossen werden kann. Mitversichert ist jetzt in allen Berufen eine Infektionsklausel, durch die ein Leistungsanspruch entsteht, falls aufgrund von Infektionen ein Berufsverbot ausgesprochen werden muss. Erweitert wurde auch die Nachversicherungsgarantie. Darüber kann die SBU-Absicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung bei steigendem Einkommen und Eintritt von Lebensereignissen, wie Heirat, Geburt von Kindern oder Eigenheimerwerb, ausgebaut werden. Zusätzlich ist dies jetzt beim Abschluss der Berufsausbildung, eines Studiums oder bei der Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit möglich.</p><h5>Erweiterte Absicherung bei Pflegebedürftigkeit </h5><p>Voller Leistungsanspruch besteht auch bei Pflegebedürftigkeit. Dabei werden die Einstufungen der Pflegepflichtversicherung, nach einem Punktesystem oder bei Demenz anerkannt und das jeweils günstigste Verfahren für den Versicherten berücksichtigt. Über den neuen Pflege-Zusatzbaustein „SBU Pflege plus“ kann die Berufsunfähigkeits-Absicherung um eine lebenslange Pflegerente ergänzt werden. Wählbar sind entweder 50 oder 100% der versicherten Berufsunfähigkeitsrente.</p><h5>Spezialangebote </h5><p>Die neue SBU der uniVersa bietet für verschiedene Personengruppen vorteilhafte Deckungserweiterungen. Beispielsweise ist für Beamte, Beamtenanwärter, Richter und Polizisten eine ergänzende Vereinbarung möglich, bei der Dienst- oder Polizeidienstunfähigkeit als Berufsunfähigkeit anerkannt wird. PKV-Vollversicherte können sich über das spartenübergreifende Deckungskonzept „unisafe HQ“ einen nahtlosen Übergang vom Krankentagegeld zur Berufsunfähigkeitsrente sichern. Für Schüler und Studenten ist ein spezieller Berufsunfähigkeitsschutz gegen Schul- und Studierunfähigkeit bis zu 1.000 Euro monatlich möglich. Zudem kann für Kinder eine Option für eine spätere Berufsunfähigkeitsversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung abgeschlossen werden. (ad)</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/AFB033E0-359D-4A6E-853A-CAF95D5F8192"></div>

 

Neue Krankheitsbilder in der Berufskrankheiten-Verordnung

Die Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) ist mit Jahresbeginn um vier neue Krankheitsbilder erweitert worden. Neben bestimmten Formen des weißen Hautkrebses wurden auch Kehlkopfkrebs, das Carpaltunnel-Syndrom und die Gefäßschädigung der Hand durch stoßartige Krafteinwirkung aufgenommen.

<p>Seit dem 01.01.2015 k&ouml;nnen bestimmte Formen des wei&szlig;en Hautkrebses, die durch Sonnenstrahlung verursacht werden, als Berufskrankheit anerkannt werden: Plattenepithelkarzinome sowie ihre Vorstufen, die aktinischen Keratosen und das Bowenkarzinom. Nicht als Berufskrankheit anerkennungsf&auml;hig sind hingegen das Basalzellkarzinom und der schwarze Hautkrebs (malignes Melanom). Darauf hat die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hingewiesen.</p>
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Pr&auml;vention st&auml;rken</h5>
<p>Die neue Berufskrankheit stellt nach Aussagen der DGUV Berufsgenossenschaften und Unfallkassen vor eine besondere Herausforderung, da die Betroffenen dem Sonnenlicht nicht nur bei der Arbeit, sondern auch in ihrer Freizeit ausgesetzt sind. Dr. Joachim Breuer, Hauptgesch&auml;ftsf&uuml;hrer der DGUV: &bdquo;Bei dieser Berufskrankheit wird es nicht immer einfach sein, berufliche Krankheitsursachen von anderen zu unterscheiden. Umso wichtiger ist es, die Pr&auml;vention weiter zu verst&auml;rken, um zu verhindern, dass diese Erkrankungen arbeitsbedingt entstehen.&ldquo;</p>
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Vier neue Berufskrankheiten</h5>
<p>Neben bestimmten Formen des wei&szlig;en Hautkrebses (BK-Nr. 5103) wurden drei weitere neue Berufskrankheiten in die BKV aufgenommen. Es handelt sich dabei um:</p>
<ul>
<li>
Kehlkopfkrebs (Larynxkarzinom) durch intensive und mehrj&auml;hrige Exposition gegen&uuml;ber schwefels&auml;urehaltigen Aerosolen (BK-Nr. 1319)</li>
<li>
Carpaltunnel-Syndrom (Drucksch&auml;digung des Nervus medianus im Carpaltunnel) durch wiederholte manuelle T&auml;tigkeiten mit Beugung und Streckung der Handgelenke, durch erh&ouml;hten Kraftaufwand der H&auml;nde oder durch Hand-Arm-Schwingungen (BK-Nr. 2113)</li>
<li>
Gef&auml;&szlig;sch&auml;digung der Hand durch sto&szlig;artige Krafteinwirkung (Hypothenar-Hammer-Syndrom und Thenar-Hammer-Syndrom) (BK-Nr. 2114)</li>
</ul>
<h5>
Hintergrund</h5>
<p>Welche Krankheiten in die BK-Liste aufgenommen werden, entscheidet die Bundesregierung auf Vorschlag eines wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium f&uuml;r Arbeit und Soziales. Der Beirat reagiert damit auf neue medizinisch-wissenschaftliche Erkenntnisse. F&uuml;r die Aufnahme in die BK-Liste muss eine Erkrankung durch besondere Einwirkungen verursacht worden sein, denen Menschen durch ihre versicherte T&auml;tigkeit in erheblich st&auml;rkerem Ma&szlig; ausgesetzt sind als die &uuml;brige Bev&ouml;lkerung. (kb)</p>
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ALTE LEIPZIGER mit Neuerungen bei Renten- und BU-Tarifen

Die ALTE LEIPZIGER Lebensversicherung beginnt das Jahr 2015 mit Neuerungen in der klassischen Rentenversicherung und der Berufsunfähigkeitsversicherung. Zudem verweist der Versicherer vor dem Hintergrund aktueller Marktentwicklungen auf die Fondsrente ALfonds.

<p>Mit einem Jubiläum beendete die ALTE LEIPZIGER das Jahr 2014, mit Produktneuerung startet sie in das Jahr 2015: Seit 40 Jahren hat das Unternehmen seinen Standort nun in Oberursel. Im Winter 1974 zog der Versicherer aufgrund des Wachstumskurses von Frankfurt am Main in den Vordertaunus. Aktuell vermeldet die ALTE LEIPZGER Produktveränderungen in der Rentenversicherung und der Berufsunfähigkeitsversicherung.</p><p/><p>Demnach ersetzt bei der klassischen Rentenversicherung RV 15 nun ein Guthabenschutz die Beitragsrückgewähr vor Rentenbeginn. Das bedeutet, dass der Todesfallschutz vor Rentenbeginn das Maximum aus Beiträgen und Guthaben darstellt und nicht, wie bisher, nur die reinen Beiträge. Damit ergeben sich auch für den Fall einer späteren Kündigung höhere Rückkaufswerte. Zudem hat der Kunde auch bei Verschieben seines Rentenbeginns die Wahl zwischen Kapital und Rente und behält so die volle Flexibilität.</p><h5>Zusatzbaustein Arbeitsunfähigkeit</h5><p>Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung stellt die ALTE LEIPZIGER nun einen optionalen Zusatzbaustein „Arbeitsunfähigkeit“ (AU) an die Seite. Ist der Kunde bereits vier Monate ununterbrochen arbeitsunfähig und wird für weitere zwei Monate krankgeschrieben, erhält er eine AU-Rente von der ALTE LEIPZIGER – rückwirkend. Konnte die Prognose für die weiteren zwei Monate nicht gestellt werden, erhält er nach sechs Monaten Krankheit die AU-Leistung. Den Zusatzbaustein Arbeitsunfähigkeit gibt es für einen geringen Mehrbeitrag. </p><h5>Automatischer Guthabenschutz bei der Fondsrente</h5><p>Auf ein weiteres Produkt aus dem eigenen Haus verweist die ALTE LEIPZGER im Zusammenhang der aktuellen Entwicklungen: Die Fondsrente ALFonds. Im Niedrigzinsumfeld würden Kunden renditestärkere Konzepte suchen, die es gleichzeitig ermöglichten, die in „Boomphasen“ erzielten Gewinne bereits während der Laufzeit zu sichern. Das ist mit dem automatischen, kostenlosen Guthabenschutz der ALTE LEIPZIGER möglich. </p><p/><p>Es gibt zwei Produktvarianten für ALfonds, nämlich mit und ohne Beitragsgarantie. Beim Produkt mit Garantie kann der Kunde einen Zielbetrag für sein Vertragsguthaben festlegen. Wird dieser Betrag in der Zeit bis zum Rentenbeginn erreicht, wird er als neuer Garantiewert festgeschrieben und gesichert. Bei ALfonds ohne Garantie wird der erreichte Zielbetrag in sicherere Anlagen umgeschichtet und somit das Verlustrisiko verringert. Der Kunde kann zudem den gewünschten Zielbetrag jederzeit herauf- und herabsetzen, um damit die eigene Altersvorsorge stets flexibel zu gestalten. Auch wenn er den Zielbetrag bereits erreicht hat, kann er diesen kostenfrei erneut erhöhen. (bh)</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/CCE5BE46-CBAA-43F4-BEA5-C75B3E23DA35"></div>

 

Basler erweitert Leistungsservice für BU-Versicherungen

Die Basler Lebensversicherungs-AG hat ihren Service in Sachen Leistungsprüfung bei BU und Pflegefall erweitert: Neben dem sogenannten Teleclaiming – telefonischen Interviews zur Leistungsprüfung – gibt es seit September 2014 den L-Check, eine Befragung vor Ort durch den Servicedienstleister Medicals Direct.

<p>Im Interesse des Kunden sollten Versicherer ihre Leistungspflicht m&ouml;glichst z&uuml;gig pr&uuml;fen. Geht es um Berufsunf&auml;higkeit oder einen m&ouml;glichen Pflegefall, ist zudem Fingerspitzengef&uuml;hl gefragt, denn viele Anspruchsteller befinden sich in einer extremen Belastungssituation. Die &uuml;bliche aktenlastige Leistungsbearbeitung mit starren Frageb&ouml;gen &uuml;berfordert hier viele. Das 2012 fl&auml;chendeckend eingef&uuml;hrte Teleclaiming (telefonische Interviews zur Leistungspr&uuml;fung), das die Basler Versicherungs-AG bereits 2009 getestet hatte, sollte den Service f&uuml;r Kunden in dieser schwierigen Lebensphase transparenter und schneller machen. F&uuml;r das strukturierte Telefonat m&uuml;ssen ca. 90 bis 120 Minuten eingeplant werden. Im Anschluss an das Gespr&auml;ch f&uuml;llt der Sachbearbeiter den Erstfragebogen aus und sendet diesen dem Kunden zur Unterschrift zu.</p>
<p>Im Lauf der Zeit beobachtete man bei der Basler jedoch, dass manche Kunden sich weder ein langes Telefonat zutrauen noch einen umfangreichen Fragebogen allein ausf&uuml;llen k&ouml;nnen. F&uuml;r diese F&auml;lle hat die Basler seit September 2014 den sogenannten L-Check im Angebot. L steht f&uuml;r Leistung, dahinter steht der Servicedienstleister Medicals Direct Deutschland GmbH. M&ouml;chte ein Versicherter dessen Service in Anspruch nehmen, wird er von der Basler &uuml;ber die Fragen und die bereitzuhaltenden Unterlagen informiert und Medicals Direct organisiert den Besuch einer versicherungsmedizinisch geschulten, examinierten Pflegefachkraft. Beide f&uuml;llen dann gemeinsam den Fragebogen aus und stellen die zur Leistungspr&uuml;fung erforderlichen Unterlagen zusammen. Die Kosten tr&auml;gt die Basler.</p>
<h5>
Vier Wege zum Ziel</h5>
<p>Neben Teleclaiming und L-Check hat die Basler weiterhin auch den klassischen Fragebogen sowie bei besonderen Konstellationen die Au&szlig;enregulierung vor Ort durch eigene Mitarbeiter oder externe Dienstleister im Angebot. (ad)</p>
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Trotz Verbesserungen bleiben BU-Informationen intransparent

Zum zweiten Mal hat das Institut für Transparenz (ITA) die Produktinformationsblätter (PIBs) von BU-Versicherern untersucht. In die Betrachtung einbezogen wurden nur Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherungen (SBU) – in den Varianten klassisch und fondsgebunden. Im Ergebnis stellt das Institut fest: Die PIBs werden besser, sind aber deshalb noch lange nicht gut.

<p>Das Institut für Transparenz (ITA) hat seinen zweiten Transparenz-Index für Produktinformationsblätter Selbstständiger Berufsunfähigkeitsversicherungen vorgestellt. Dazu hat das ITA 93 PIBs von 48 Anbietern untersucht und stellt fest, dass sich die Ergebnisse etwas verbessert haben. Nur noch 3% aller PIBs haben den Test nicht bestanden. Das sind deutlich weniger als im letzten Jahr, da waren es noch 13%. Einige Anbieter haben ihre PIBs komplett überarbeitet und konnten jetzt die Note sehr gut erreichen. Dazu zählen klassische Tarife der Basler Leben, HDI Leben, myLife Leben und Zurich Deutscher Herold Leben. Ein sehr gut erreicht haben zudem ein klassischer Tarif der Aachen Münchener sowie zwei klassische und fondsgebundene Tarife der ALTE LEIPZIGER. Insgesamt haben 47% mit sehr gut oder gut abgeschnitten gegenüber von nur 40% im letzten Jahr. „So erfreulich es ist, dass einige wenige Anbieter ihre PIBs verbessert haben, so traurig ist es, dass die breite Masse das Thema offenbar nicht ernst nimmt“, resümiert Dr. Mark Ortmann, Geschäftsführer des ITA Institut für Transparenz.</p><h5>Unübersichtlich und unverständlich</h5><p>Ortmann sieht die meisten Mängel bei der Übersichtlichkeit und Verständlichkeit. Demnach würden nur knapp 6% aller PIBs eine gut lesbare Schriftgröße von 11 Pt. aufweisen. Bei 80% aller PIBs würden zudem Schlagwörter für die schnellere Orientierung fehlen. Bei ähnlich vielen PIBs seien auch die Kostenangaben nicht auf den ersten Blick erkennbar. Nicht besser fällt die Beurteilung von Satzlänge und Wortwahl aus: Ein Großteil der PIBs enthalten nach Ortmanns Ansicht zu viele lange Sätze und zu lange Wörter.</p><p/><p>Die vollständigen Ergebnisse zu allen PIBs veröffentlicht das ITA in der Studie „ITA Transparenz-Index 2014 für Selbstständige Berufsunfähigkeit-Versicherungen“. Die Studie kostet 990 Euro inkl. Mehrwertsteuer. Zusätzlich werden die Ergebnisse in das Vergleichsprogramm LV-WIN.WIN von MORGEN &amp; MORGEN integriert. (bh)</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/5C45E6C6-6F84-48D0-9013-3F12726D7C23"></div>