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Fort- & Weiterbildung

Deutscher bAV-Preis 2018: Flexible und individuelle Lösungen gefragt

Der Deutsche bAV-Preis 2018 geht in der Kategorie „Großunternehmen“ an den Druckmaschinenhersteller Koenig & Bauer AG, in der Kategorie „KMU“ an das Familienunternehmen Isabellenhütte Heusler GmbH & Co. KG. Eine Sonderauszeichnung für ihr bAV-Engagement erhielt außerdem die Deutsche Lufthansa AG.

<p>Bereits zum fünften Mal hat der Deutsche bAV-Preis herausragende Unternehmensleistungen im Bereich der bAV in Deutschland ausgezeichnet. Die Preisträger wurden jüngst im Rahmen der Konferenz „Zukunftsmarkt Altersvorsorge“ in Berlin bekanntgegeben.</p><h5>Kategorien „Großunternehmen“ und „KMU“</h5><p>Den ersten Preis in der Kategorie „Großunternehmen“ erhielt in diesem Jahr die Koenig &amp; Bauer AG für die Modernisierung ihrer bestehenden bAV. Der Druckmaschinenhersteller löst bestehende Versorgungen durch ein breites Repertoire an zeitgemäßen Gestaltungsmöglichkeiten ab. Gleichzeitig wahrt das Unternehmen bestehende Besitzstände. Im Rahmen einer beitragsorientierten Leistungszusage werden die Mitarbeiter durch Opting-out automatisch in die Entgeltumwandlung aufgenommen. Die Beiträge der Mitarbeiter werden vom Unternehmen zusätzlich aufgestockt und sie können ihre Auszahlungsoptionen flexibel wählen. Das neue Konzept zur Ausfinanzierung der Pensionsverpflichtungen sorgt langfristig für Planungssicherheit und die Auslagerung bilanzieller Risiken.</p><p>Der erste Preis in der Kategorie „kleine und mittlere Unternehmen“ ging an die Isabellenhütte Heusler GmbH &amp; Co. KG. Für die Mitarbeitergewinnung und -bindung setzt das Dillenburger Familienunternehmen auf eine flexible bAV. Das bestehende Versorgungsmodell wurde durch ein neues abgelöst, das vom Unternehmen stärker bezuschusst wird. Die Eigenbeiträge der Mitarbeiter werden darüber hinaus aufgestockt, sodass zwei Drittel zusätzlich aus eigenem Entgelt bzw. aus der jährlichen Erfolgsbeteiligung fürs Alter sparen. „Die Mitarbeiter können jährlich wählen, ob die Erfolgsbeteiligung in die bAV fließen soll oder ausgezahlt wird“, so die Isabellenhütte. Begleitet wurde die Einführung des neuen versicherungsförmigen Modells von einer zielgruppengerechten Kommunikation mit Infomaterial, Veranstaltungen, Kleingruppenworkshops und Einzelberatung.</p><h5>Sonderauszeichnung für komplexestes bAV-Modernisierungsprojekt</h5><p>Mit einer Sonderauszeichnung würdigte die Jury das bAV-Engagement der Deutschen Lufthansa AG. Bereits 2017 wurde das Unternehmen für das Teilprojekt „Neue bAV für Führungskräfte“ ausgezeichnet. Das Gesamtprojekt umfasst alle Mitarbeitergruppen im Inland. Der Luftfahrt-Konzern meisterte damit das mit Abstand komplexeste bAV-Modernisierungsprojekt. Nach Abstimmungen mit zahlreichen Verhandlungspartnern führte das Unternehmen eine durchgängige Altersversorgung als Direktzusagen ein. Diese wird sowohl den Interessen unterschiedlicher Mitarbeitergruppen gerecht als auch der angestrebten Planungs- und Finanzierungssicherheit des Unternehmens. </p><h5>Die weiteren Preisträger</h5><p>Die weiteren Preisträger in der Kategorie „Großunternehmen“ sind auf dem zweiten Platz die Heidelberger Druckmaschinen AG und auf Platz drei die Miele &amp; Cie. KG. Die weiteren Preisträger in der Kategorie „kleine und mittlere Unternehmen“ sind auf Platz zwei die Real I.S. AG und die Süwag Energie AG auf dem dritten Rang. </p><h5>Über die Jury und den Preis</h5><p>Der unabhängigen Jury des Deutschen bAV-Preises gehören folgende Experten an: Jürgen Dahmen (MAN HR Services GmbH), Andreas Drabert (Airbus Group), Heribert Karch (Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e. V., MetallRente AG), Klaus Morgenstern (Deutsches Institut für Altersvorsorge GmbH), Sabine Oxenknecht (SICK AG), Thorsten Schecke (Deutsche Lufthansa AG; nur für die Kategorie KMU) und Evelyn Stoll (Volkswagen AG). Mit dem 2013 von MCC und Willis Towers Watson initiierten Deutschen bAV-Preis soll die betriebliche Altersversorgung als wesentliches Standbein der Alterssicherung für Arbeitnehmer in Deutschland gefördert und noch stärker ins Bewusstsein der Öffentlichkeit gerückt werden. (ad)</p><p>Foto: Die Preisträger des Deutschen bAV-Preises 2018. Quelle: Deutscher bAV-Preis.</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/9C33EFFD-43BE-499F-9D79-E82F91EB6B00"></div>

 

Versicherungen künftig auch online studieren

Ab Oktober 2018 bietet die DHBW Karlsruhe ihr Bachelorangebot „BWL-Versicherung“ auch als Online-Studiengang an. Dabei wird das Prinzip des dualen Studiums beibehalten. Anstelle von Präsenzphasen an der Hochschule können Studierende die Inhalte künftig über E-Learning-Angebote abrufen.

<p>Seit rund 40 Jahren hat die Duale Hochschule Baden-W&uuml;rttemberg Karlsruhe einen Studiengang speziell f&uuml;r den Bereich Versicherungen im Angebot. Ab Oktober 2018 erweitert die Hochschule den Bachelorstudiengang &bdquo;BWL-Versicherung&ldquo; um eine Online-Variante. Der besondere Fokus des staatlichen und damit geb&uuml;hrenfreien Angebots liegt auf der Ausbildung des Agentur- und Maklernachwuchses. Beibehalten wurde das Prinzip des dualen Studiums, allerdings k&ouml;nnen die Studierenden statt der klassischen Pr&auml;senzphasen an der Hochschule die Inhalte nun &uuml;ber E-Learning-Angebote abrufen. &bdquo;Unser Studienangebot ist au&szlig;erordentlich erfolgreich &ndash; wir haben Firmenpartner und Studenten aus ganz Deutschland. Da war das zus&auml;tzliche Angebot eines Online-Studiengangs ein naheliegender Schritt&ldquo;, erkl&auml;rt Studiengangsleiter Prof. Dr. Torsten Harms.</p>
<h5>
Keine langen Unterbrechungen mehr f&uuml;r Theoriephasen</h5>
<p>Aufgrund der flexibleren Zeiteinteilung haben die dual Studierenden im Online-Studiengang st&auml;rker die M&ouml;glichkeit, durchg&auml;ngige und anspruchsvollere Aufgaben in der Praxis wahrzunehmen, zumal es keine langen Unterbrechungen mehr f&uuml;r Theoriephasen gibt. Um den pers&ouml;nlichen Austausch und die Vernetzung der Studierenden zu f&ouml;rdern, werden pro Semester zus&auml;tzlich vier Pr&auml;senzwochen angeboten, in denen auch Exkursionen, Gruppen&uuml;bungen oder Planspiele stattfinden sollen.</p>
<h5>
Bewerbungen f&uuml;r 2018 noch m&ouml;glich</h5>
<p>Die Nachfrage ist Prof. Dr. Harms zufolge enorm: &bdquo;Wir haben derzeit eine Bewerberdatenbank von &uuml;ber 200 Bewerbern, die sich f&uuml;r das Studium interessieren.&ldquo; Grunds&auml;tzlich gebe es aber keine Beschr&auml;nkung und f&uuml;r 2018 k&ouml;nnten noch Studierende und duale Partnerunternehmen aufgenommen werden. (tk)</p>
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Bildungsanbieter VIWIS: Lernprogramm zum EU-Datenschutzgesetz

Der Bildungsanbieter VIWIS hat ein Lernprogramm rund um die Reform des europäischen Datenschutzgesetzes entwickelt, die Ende Mai 2018 in Kraft tritt. Das Programm richtet sich an alle, die mit personenbezogenen Daten zu tun haben.

<p>Am 25.05.2018 tritt die Reform des europäischen Datenschutzgesetzes (EU-DSGVO) in Kraft und gilt einheitlich für alle Mitgliedsstaaten. Was das für die Unternehmen bedeutet und wie sie ihre Mitarbeiter darauf vorbereiten können, dazu hat der Bildungsanbieter VIWIS gemeinsam mit vier Finanzdienstleistungsunternehmen ein Lernprogramm entwickelt. Es soll die neuen Spielregeln verständlich vermitteln. </p><p>Die EU-DSGVO hat das Ziel, insbesondere natürliche Personen und personenbezogene Daten zu schützen. Das betrifft alle, die Angaben von EU-Bürgern nutzen, bearbeiten und speichern. Die Regeln zielen insbesondere auf die großen Datensammler wie Google, Amazon oder Facebook. Aber sie betreffen auch Einzelpersonen, Unternehmen, Vereine und Organisationen. </p><h5>Erklärfilme, Lexikon, Abschlusstest mit Zertifikat</h5><p>Das VIWIS-Lernprogramm richtet sich deshalb an alle, die mit personenbezogenen Daten zu tun haben und beleuchtet das Thema unter anderem aus Sicht der Unternehmen und der Mitarbeiter. Das Programm besteht aus verschieden Bausteinen, die an die individuellen Bedürfnisse jedes Kunden angepasst werden können. Integriert sind auch Erklärfilme und ein Lexikon, in dem alle wichtigen Begriffe rund um das Thema „Datenschutz“ erläutert werden. Am Ende gibt es einen Abchlusstest mit entsprechendem Zertifikat zum Ausdrucken.</p><p>Weitere Informationen zum Lernprogramm sowie einen Testzugang gibt es hier: <a href="https://www.viwis.de/content/eu-datenschutz.html&quot; target="_blank" >https://www.viwis.de/content/eu-datenschutz.html</a&gt; (ad)</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/102CC5D2-6E87-4473-95FA-B91E63C75A27"></div>

 

So viele Kilometer legen die deutschen Autofahrer pro Jahr zurück

Deutschlands Autofahrer sind im Schnitt 11.888 km pro Jahr unterwegs. Bundesweiter Spitzenreiter sind die Pkw-Halter in Mecklenburg-Vorpommern mit einer jährlichen Fahrleistung von 13.302 km. Sie legen damit 38% mehr Kilometer zurück als Pkw-Halter in Berlin, wie eine Auswertung von Check24 zeigt.

<p>Pro Jahr fahren Check24-Kunden nach eigenen Angaben im Bundesdurchschnittlich 11.888 km mit ihrem Auto. Wie das Vergleichsportal zudem mitteilt, liegen im deutschlandweiten Vergleich Autofahrer aus Mecklenburg-Vorpommern vorn, denn sie legen jährlich im Schnitt 13.302 km zurück. Damit fahren sie 3.634 km bzw 38% mehr als Pkw-Halter in Berlin (9.668 km). In Flächenländern liegt die jährliche Fahrleistung durchschnittlich 2.000 km höher als in Stadtstaaten. „Aufgrund vergleichsweise kurzer Arbeitswege in Großstädten und einem gut ausgebauten öffentlichen Nahverkehr sind Kunden aus den Stadtstaaten weniger auf ihr Auto angewiesen“, erklärt Dr. Tobias Stuber, Geschäftsführer Kfz-Versicherungen bei CHECK24. </p><h5>50- bis 59-Jährige mit den meisten Kilometern </h5><p>Beim Blick auf die verschiedenen Altersgruppen zeigt sich, dass die 50- bis 59-Jährigen am meisten pro Jahr fahren, nämlich durchschnittlich 12.271 km. Am wenigsten legen laut Auswertung von Check24 die über 70-Jährigen zurück mit 9.481 km. Vergleichsweise wenig sind auch die unter 20-Jährige unterwegs, sie fahren jährlich im Schnitt 10.294 km.</p><p>Über alle Altersgruppen hinweg legen Frauen pro Jahr etwa 700 km weniger mit ihrem Auto zurück als Männer. (tk)</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/06338F16-C39B-4E4C-8CEC-1E686C80F0E3"></div>

 

Die Continentale bietet Vertriebsunterstützung in Sachen BRSG

In ihrer neuen Unternehmerinfo „bAV kompakt“ und mit den bAV-Praxistipps bietet die Continentale Lebensversicherung Vermittlern Unterstützung für die Kundengespräche zur bAV sowie Informationen rund um das BRSG.

<p>Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) ist in Kraft getreten, mehr als zwölf Millionen Zusagen zur Entgeltumwandlung für die Betriebsrente müssen auf den Prüfstand. Gute Gründe für Vermittler, mit Kunden über die bAV ins Gespräch zu kommen. Die Continentale Lebensversicherung unterstützt sie bei dieser Aufgabe mit den bAV-Praxistipps und der neuen Unternehmerinformation „bAV kompakt“, die unter <a href="http://www.contactm.de/brsg&quot; target="_blank" >www.contactm.de/brsg</a&gt; bestellt werden kann. Die Broschüre enthält Hinweise auf mögliche Fallstricke und es werden Türöffner für das Kundengespräch vorgestellt. Ebenfalls hinterlegt sind passende Mailings, mit denen Vermittler Inhaber und Personalverantwortliche auf das Thema aufmerksam machen können.</p><h5>Hintergrund</h5><p>Ab 2022 wird der Pflichtzuschuss des Arbeitgebers für bereits bestehende Zusagen wirksam. „Die Arbeitgeber müssen also entsprechend überprüfen, ob ihre Zusagen der neuen Zuschusspflicht genügen“, erläutert Sascha Holstein, bAV-Experte bei der Continentale. Das betreffe nahezu alle bestehenden Versorgungen über Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds. Beim neu eingeführten Sozialpartnermodell ist der Pflichtzuschuss bereits seit Jahresbeginn zu zahlen. Ab dem 01.01.2019 gilt die Regelung für Neuverträge. (ad)</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/A8ABE35B-87CC-47D5-8D34-7E40807D63C3"></div>

 

Neue Chancen als Rentenberater

Die Deutsche Makler Akademie (DMA) und das CAMPUS INSTITUT starten ihren neuen Sachkundelehrgang Rentenberater/-in am 29.01.2018. AssCompact hat bei Nils Keller, Leiter Produktmanagement der Deutschen Makler Akademie, nachgefragt, für wen der Lehrgang interessant ist und welche Chancen eine Tätigkeit als Rentenberater eröffnet.

<h5>Herr Keller, die Nachfrage nach dem ersten Sachkundelehrgang Rentenberater ist Ihren Aussagen nach hoch. Wer hat sich denn angemeldet? </h5><p>Der Lehrgang wendet sich an Personen, die eine hochqualifizierte haupt- oder nebenberufliche Tätigkeit als Rentenberater/-in anstreben. Hierzu zählen vor allem Versicherungs- und Bankkaufleute, Steuer- und Rechtsfachwirte, Steuerberater und Rechtsanwälte sowie bAV- und Personalexperten. Die meisten Anmeldungen für den ersten Lehrgang kamen bisher von Mitarbeitern und Führungskräften aus Versicherungsunternehmen, freien Beratern und von Maklern. Wer bei der Premiere noch dabei sein möchte, sollte sich schnellstmöglich anmelden.</p><h5>Welche Chancen und welche Zielgruppen eröffnen sich den künftigen Rentenberatern?</h5><p>Durch die steigende Zahl der Erwerbstätigen kurz vor dem Renteneintritt gewinnt das Thema immer mehr an Bedeutung. Zudem machen die Erwerbsbiografien durch häufige Arbeitgeberwechsel sowie Eltern- und Erziehungszeiten das Erfassen der anrechenbaren Zeiten immer komplizierter. Die Beratungsfelder eines Rentenberaters sind damit sehr vielfältig und erfordern eine fundierte und qualifizierte Ausbildung. Beraten werden können auch bAV-Kunden und Personalabteilungen in Unternehmen. Neben der unabhängigen Analyse einer individuellen Versorgungssituation und der Erstellung sozialversicherungsrechtlicher Beurteilungen für Unternehmen und Privatpersonen gehören auch die Unterstützung bei Statusfeststellungsverfahren und das Verfassen von Gutachten zum Versorgungsausgleich zu den Aufgaben eines Rentenberaters. Außerdem ist er als Vertrauensperson und Vertretung des Mandanten vor Sozial- und Landesgerichten gefragt. </p><h5>Es gibt ja rechtliche Bestimmungen nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) für den Rentenberater. Wie grenzt er sich vom Versicherungsmakler ab und gibt es unzulässige Überschneidungen bei der Zulassung?</h5><p>Rentenberatung und Versicherungsvermittlung dürfen nicht von demselben Unternehmen durchgeführt werden. Das RDG erlaubt einem Rentenberater lediglich Nebenleistungen in Zusammenhang mit Tätigkeiten wie einer Testamentsvollstreckung, der Haus- und Wohnungsverwaltung und einer Fördermittelberatung. Bei allen anderen Rechtsdienstleistungen sieht der Gesetzgeber eine „Unvereinbarkeit mit einer anderen Leistungspflicht“ und schreibt daher eine Trennung der Anbieter vor. Es muss also neben dem Maklerbetrieb ein eigenständiges Unternehmen gegründet werden.</p><h5>Welche Inhalte stehen im Vordergrund des Lehrgangs?</h5><p>Im Mittelpunkt des gesamten Lehrgangs steht immer die Rentenberatung in der Praxis. Zu den Fachgebieten, die gelehrt werden, gehören Grundlagen und Aufbau der gesetzlichen Sozialversicherung mit Schwerpunkt Rentenversicherung, das Verfahrens- und Prozessrecht sowie das breite Aufgabenspektrum eines Rentenberaters. Auf dem Programm stehen auch konkrete Berechnungen von Renten und Rentenansprüchen sowie Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung. Erklärt werden zudem Auswirkungen von anderen Ansprüchen und Kollisionen von verschiedenen Sozialleistungen. Einen wichtigen Bereich des Lehrgangs bildet auch die betriebliche Altersversorgung als Schnittstelle zur Rentenberatung. Neben dem Arbeits-, Steuer- und Sozialversicherungsrecht werden hier auch die Durchführungswege der bAV erläutert. Den Schlusspunkt bilden schließlich Präsentationstechniken für den täglichen Alltag und die Prüfungsvorbereitung.</p><h5>Gibt es Ihrer Meinung nach an diesen Stellen bisher Lücken in der Vorsorgeberatung?</h5><p>Nach einer erfolgreichen Teilnahme an dem Sachkundelehrgang kann die Beratung zumindest wesentlich fundierter und erfolgversprechender durchgeführt werden. Ein qualifizierter Rentenberater kann die Ansprüche seines Mandanten zielgerichteter einfordern, da er sich viel tiefer mit der Thematik beschäftigt hat. Seine Erfahrung ermöglicht es ihm, maximale Leistungen für seine Kunden herauszuholen, insbesondere im Bereich sozialrechtlicher Leistungen. So weiß ein Rentenberater etwa genau, welche Unterlagen bei einer Erwerbsminderungsrente eingereicht werden müssen.</p><h5>Wann folgt der nächste Lehrgang?</h5><p>Der zweite Lehrgang wird im Sommer und Herbst stattfinden. Start ist der 06.08.2018, die Seminarorte sind Hannover, Dortmund und Berlin. Wer sich hierfür interessiert, sollte sich bald darum kümmern, denn auch für den zweiten Durchgang liegen bereits eine Reihe von Zusagen vor. Inzwischen planen wir bereits den dritten Lehrgang, der Anfang 2019 beginnen soll. Künftig wollen wir den Sachkundelehrgang jeweils zweimal pro Jahr anbieten. Aktuelle Informationen zu Terminen und Inhalten finden sich immer auf unserer Website <a href="http://www.deutsche-makler-akademie.de&quot; target="_blank" >www.deutsche-makler-akademie.de</a>.</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/F3D5E40A-9615-4E42-BC64-953440F791B2"></div>

 

Versicherer für nachhaltige Kundenorientierung ausgezeichnet

Erneut haben AMC Finanzmarkt und ServiceValue den Award „Nachhaltige Kundenorientierung in der Assekuranz“ vergeben. Damit werden Versicherungsgesellschaften unter anderen für eine partnerschaftliche und gerechte Kundenpflege, proaktive Angebote sowie sozial und gesellschaftlich verantwortliches Handeln prämiert.

<p>Zum siebten Mal hatten AMC Finanzmarkt und ServiceValue den Preis um eine &bdquo;Nachhaltige Kundenorientierung in der Assekuranz&ldquo; ausgelobt, f&uuml;r den sich die Mitglieder aus dem Kreise der Versicherungsgesellschaften im AMC beworben hatten. F&uuml;r jeden Bewerber wurde eine unabh&auml;ngige Kundenbefragung durchgef&uuml;hrt und auf dieser Grundlage ein unternehmensspezifischer NKX zur Beschreibung der G&uuml;te in der nachhaltigen Kundenorientierung ermittelt. Der Index-Wert reicht auf einer Skala von 0 bis 100 und setzt sich aus den folgenden sechs Teilaspekten zusammen: &bdquo;Sozial und gesellschaftlich verantwortliches Handeln&ldquo;, &bdquo;Interesse an langfristiger Kundenbeziehung&ldquo;, &bdquo;Belohnung von Kundentreue&ldquo;, &bdquo;Proaktive Angebote&ldquo;, &bdquo;Verl&auml;sslichkeit von Aussagen&ldquo; sowie &bdquo;Partnerschaftliche und gerechte Kundenbeziehung&ldquo;. Versicherer, die einen Wert gr&ouml;&szlig;er als 60 erzielen, erhalten die Auszeichnung mit f&uuml;nf Sternen.</p>
<h5>
Diese Versicherer wurden pr&auml;miert</h5>
<p>AMC Finanzmarkt und ServiceValue verliehen an folgende Gesellschaften auf Grundlage der Kundenbefragung und einem NKX &gt; 60 die Auszeichnung &bdquo;Nachhaltige Kundenorientierung in der Assekuranz&ldquo; (Aufz&auml;hlung in alphabetischer Reihenfolge): ADAC Versicherungen, Allianz, Basler, BGV / Badische Versicherungen, die Bayerische, Die Continentale, EUROPA / EUROPAgo, KRAVAG, myLife Lebensversicherung, VPV, Zurich. (tk)</p>
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BWV: Überdurchschnittliches Weiterbildungsengagement in der Assekuranz

Wo steht die Assekuranz im Branchenvergleich hinsichtlich der betrieblichen Weiterbildung? Dieser Frage geht eine Sonderauswertung von BWV, AGV und IW nach und stellt fest: Die Versicherer investieren überdurchschnittlich in die Weiterbildung ihrer Innendienstmitarbeiter und haben dabei vor allem neue Technologien im Blick.

<p>Erneut hat der BWV Bildungsverband gemeinsam mit dem Arbeitgeberverband der Versicherungsunternehmen in Deutschland e. V. (AGV) den Branchenvergleich in der betrieblichen Weiterbildung gesucht und eine Sonderauswertung mit dem Institut der deutschen Wirtschaft K&ouml;ln (IW) durchgef&uuml;hrt. Die zentralen Fragen waren, ob die Branche nach den sehr guten Ergebnissen der Umfrage aus dem Jahr 2014 nach wie vor so gut dasteht und welche Folgen die Digitalisierung auf die betriebliche Weiterbildung hat.</p>
<h5>
Neue Technologien und ver&auml;nderte Arbeitsorganisation im Fokus</h5>
<p>Der aktuellen Sonderauswertung zufolge liegt die Assekuranz mit 26,4 Weiterbildungsstunden und durchschnittlich mehr als 2.100 Euro Investition pro Innendienstmitarbeiter im Jahr weit &uuml;ber dem Durchschnitt aller Branchen. Dabei haben alle Versicherer den Umfrageautoren zufolge ein Ziel: Weiterbildung soll die Mitarbeiterqualifikation hinsichtlich neuer Technologien und einer ver&auml;nderten Arbeitsorganisation erh&ouml;hen. Das spiegelt sich auch in den Themen der betrieblichen Weiterbildung wider: Mehr als in allen anderen Branchen steht bei den Versicherern die Vermittlung von IT-Kompetenzen f&uuml;r ihre Mitarbeiter auf dem Lehrplan.</p>
<p>Die Digitalisierung spielt bei den Versicherern auch in der Durchf&uuml;hrung der Weiterbildungen eine gro&szlig;e Rolle. Deutlich h&auml;ufiger als die Gesamtwirtschaft setzt die Versicherungswirtschaft beispielsweise auf interaktives webbasiertes Lernen.</p>
<h5>
&Uuml;ber die Sonderauswertung</h5>
<p>Die Sonderauswertung basiert auf der R&uuml;ckmeldung von 51 Versicherern, die 71,4% der Arbeitnehmer im Innendienst repr&auml;sentieren. Die Ver&ouml;ffentlichung steht unter <a href="http://www.bwv.de/weiterbildungsumfrage&quot; target="_blank">www.bwv.de/weiterbildungsumfrage</a&gt; zum Download zur Verf&uuml;gung. (ad)</p>
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Wie Auszubildende auf die neue digitale Versicherungswelt vorbereitet werden

Die Versicherungswirtschaft befindet sich in der digitalen Transformation. Wer sich heute in der Ausbildung befindet, bringt eine Vielzahl der erforderlichen Kompetenzen bereits mit, muss aber auch auf neue Tätigkeitsprofile vorbereitet werden. Wie dies passiert, stellt die aktuelle Ausbildungsumfrage der Versicherungswirtschaft dar.

<p>Die Digitalisierung verändert auch die Ausbildung in der Versicherungswirtschaft. So lernen die künftigen Fachkräfte der Branche heute immer öfter mit Hilfe von digitalen Medien. Diese Lernformen sollen die Auszubildenden an eine Arbeitswelt mit Automatisierung, Big Data und Internet der Dinge gewöhnen. Gemäß der aktuellen Ausbildungsumfrage des Arbeitgeberverbands der Versicherungsunternehmen in Deutschland (AGV) und des Berufsbildungswerks der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) haben im vergangenen Jahr 68% der Versicherungsunternehmen digitale Lernangebote in die Ausbildung der Kaufleute für Versicherungen und Finanzen integriert. </p><h5>Vermittlung von IT-Wissen</h5><p>Wichtiger ist jedoch die praxisrelevante Vorbereitung der Nachwuchskräfte auf die Tätigkeiten in einer Arbeitssphäre, die von digitalen Prozessen und Organisationsstrukturen durchzogen ist. Die BWV-Studie „Kompetenzlabor 2016“ konstatiert hierzu, dass in der aktuellen Ausbildungsordnung der Kaufleute für Versicherungen und Finanzen diese Kompetenzen nicht umfänglich abgedeckt werden. IT-Inhalte werden derzeit von den ausbildenden Unternehmen aber dennoch mit unterschiedlichen Angeboten vermittelt.</p><p>Laut Ausbildungsumfrage bieten Themenbereiche wie IT-Sicherheit/Cyber Security rund 43% der Unternehmen an oder planen entsprechende Schulungen. Knapp ein Drittel vermitteln Wissen zu IT-Grundlagen und IT-Architektur. Programmiersprachen und Funktionsweisen von Algorithmen werden in den Unternehmen dagegen kaum vermittelt. </p><p>In knapp drei Viertel der Unternehmen nehmen alle Auszubildenden eines Ausbildungsjahres an IT-Seminaren teil, so die Studie weiter. Die durchschnittliche Dauer der Maßnahmen beträgt in knapp 87% der Unternehmen weniger als ein Monat. </p><h5>16% der Ausbildungsplätze in Agenturen</h5><p>Im Jahr 2016 betrug die Ausbildungsquote der Versicherungswirtschaft insgesamt 7%. Berücksichtigt sind dabei auch die Ausbildungsplätze, die von den Versicherungsunternehmen in Agenturen finanziert werden sowie die dual Studierenden. Rund 16% der Ausbildungsplätze – deutlich weniger als noch vor fünf Jahren – wurden gemäß Ausbildungsumfrage von den Unternehmen in Agenturen finanziert und fast 11% der Auszubildenden waren Teilnehmer an dualen Studiengängen. </p><p>Die Broschüre „Ausbildungsumfrage der Versicherungswirtschaft 2017“ steht auf der Homepage des BWV kostenlos zum Download bereit: <a href="http://www.bwv.de/ausbildungsumfrage&quot; target="_blank" >www.bwv.de/ausbildungsumfrage</a&gt;. (bh)</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/A5C3F03F-7D77-4AF7-BDBC-493B8816932A"></div>

 

Streuen, schaufeln, räumen – wer muss zur Schippe greifen?

Schneeräumen ist in erster Linie Sache des Hauseigentümers oder Vermieters. Er kann den Winterdienst auch dem Mieter übertragen, sofern in der Hausordnung oder im Mietvertrag so geregelt. Was zu beachten ist, erklärt ein Experte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

<p> Die kalte Jahreszeit ist angebrochen und damit heißt es auch wieder Gehwege von Schnee befreien und bei Glatteise streuen. Doch wer ist für den Winterdienst verantwortlich und wozu sind Mieter oder Vermieter im Winter verpflichtet? Auf dem Online-Präventionsportal „PolizeiDeinPartner.de“ erklärt Dr. Peter Grieble, Versicherungsexperte bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, worauf zu achten ist. </p><h5>Vermieter in der Pflicht</h5><p>In erster Linie ist es Pflicht des Hauseigentümers oder Vermieters, sich um das Schneeräumen und die Eisbeseitigung zu kümmern. Er kann auch seine Mieter dazu verpflichten, allerdings nur, wenn eine entsprechende Regelung in der Hausordnung oder im Mietvertrag getroffen wurde. Mieter ohne vertragliche Verpflichtung müssen nicht zur Schneeschaufel greifen. Damit seien sowohl Mieter als auch Eigentümer in der Gefahr, belangt zu werden, erläutert Dr. Grieble. Mieter, die nicht genau wissen, ob sie für den Winterdienst verantwortlich sind, sollten dies sicherheitshalber mit dem Vermieter abklären.</p><h5> Wann und wie oft ist zu räumen?</h5><p>Von wann bis wann Schnee geräumt und gestreut werden muss, gibt die jeweilige Stadt oder Gemeinde vor. In der Regel müssen Gehwege und Zugänge zum Haus werktags von 7 Uhr morgens bis 20 Uhr abends von Schnee und Eis befreit werden. An Sonn- und Feiertagen ist das erst ab 9 Uhr notwendig. Wie oft Eigentümer oder Mieter Schnee räumen und streuen müssen, ist abhängig vom Wetter: Bei starkem Schneefall genügt einmal am Tag nicht. Berufstätige müssen folglich tagsüber für Ersatz sorgen. Nur weil man nicht da sei, wäre man nicht automatisch entschuldigt, wie Dr. Grieble betont. Im Zweifelsfall gelte es, einen Nachbarn oder Hausmeisterdienst zu beauftragen. Wer wegen Krankheit oder Urlaub nicht selbst schippen kann, muss sich um einen Vertreter bemühen, um im Schadenfall nicht haftbar gemacht zu werden.</p><h5>Was passiert, wenn jemand hinfällt?</h5><p>Rutscht ein Passant oder Hausbewohner auf einem nicht geräumten oder gestreuten Weg aus, wird ein Bußgeld fällig. Außerdem müssen Schmerzensgeld und Behandlungskosten gezahlt werden. Bei Mietern kommt die private Haftpflicht dafür auf, bei Vermietern übernimmt die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht. Vernachlässigt man den Winterdienst und verletzt sich ein Passant schwer, kann auf zivilrechtliche Konsequenzen unter Umständen auch eine Strafanzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung folgen. </p><h5>Wenn das Wetter plötzlich umschlägt</h5><p>Anders verhält es sich, wenn ein plötzlicher und unerwarteter Kälteeinbruch eintritt und im Laufe des Tages auf einmal starker Schneefall einsetzt oder Blitzeis. „Optimal wäre natürlich, wenn ich es in einem solchen seltenen Fall trotzdem organisieren kann, dass vor meiner Tür gestreut oder der Schnee geräumt wird – ansonsten sollte ich selbst früher von der Arbeit zurückkommen und streuen“, so Dr. Grieble. Im Hinblick auf den Versicherungsschutz würde im Schadenfall genauer geprüft, ob der Wetterumschwung vorhersehbar war. </p><h5>Achtung Dachlawine</h5><p>Sind wegen starker Schneemassen Dachlawinen zu befürchten, ist es insbesondere die Pflicht des Vermieters oder Hausverwalters, die Gefahr zu beseitigen bzw. diese auch zu versichern. Der Mieter sollte dem Vermieter aber darüber informieren, dass sich der Schnee einen halben Meter hoch auf dem Dach türmt. Wird ein Dach durch massiven Schneedruck eingedrückt oder stürzt in Folge dessen sogar ein, zahlt die Wohngebäudeversicherung. Wie Dr. Grieble erläutert, müsse für Schneedruck eine Zusatzvereinbarung über Elementarschäden getroffen werden. (tk)</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/F69257E3-156D-409C-8896-599AEA9D16F8"></div>