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0622

Fort- & Weiterbildung

Ausbildungsangebot in der Versicherungsbranche attraktiv

Die Versicherungsbranche konnte im Jahr 2017 fast alle Ausbildungsplätze in den Unternehmen besetzen, hat nur mit wenigen Abbrüchen zu kämpfen und kann einen Großteil aller Ausgebildeten auch übernehmen. Das geht aus der Ausbildungsumfrage 2018 von BWV und AGV hervor.

Die Ausbildungsumfrage 2018 von BWV Bildungsverband und AGV attestiert der Versicherungswirtschaft ein immer attraktiver werdendes Ausbildungsangebot für Berufsstarter. Im Vergleich zum Jahr 2012 ist demnach ein deutlicher Ausbau des Dualen Studiums festzustellen: mit 91% bietet der überwiegende Anteil der Versicherungsunternehmen diese Form der Nachwuchssicherung an und führt dafür eine Vielzahl an Argumenten an. So nennen fast alle als Vorteile die frühzeitige Fachkräftesicherung und den Imagegewinn für das Unternehmen. Auch neue Arbeitsmethoden machen die Ausbildung interessant und zukunftsweisend. Agile Innovationsmethoden wie Kanban, Scrum oder Design Thinking sind bereits bei über der Hälfte der Versicherungsunternehmen Teil der Praxis.

Ausbildungsengagement, Bewerbersituation und Ausbildungsübernahme erfreulich

Der Umfrage zufolge zeichnen Ausbildungsengagement, Bewerbersituation und Ausbildungsübernahme wie im Vorjahr ein erfreuliches Bild: Die Branche konnte im Jahr 2017 mit 92% fast alle Ausbildungsplätze in den Unternehmen besetzen, hat nur mit wenigen Abbrüchen (7%) zu kämpfen und kann einen Großteil aller Ausgebildeten (70%) übernehmen. Die Investitionen der ausbildenden Unternehmen in ihren Nachwuchs zahlen sich auch aus: 99% aller Prüflinge bestehen ihre schriftliche IHK-Abschlussprüfung.

Weitere zentrale Ergebnisse der Umfrage, die bereits zum 15. Mal vom BWV Bildungsverband und dem AGV durchgeführt wurde, sind unter www.bildungsumfragen-versicherung.de verfügbar. (ad)

 

Weiterbildung zum Fachberater für betriebliches Entgeltmanagement

Per E-Learning bietet die byQuality GmbH den neu konzipierten Lehrgang „Fachberater für betriebliches Entgeltmanagement“ an. Finanzdienstleister können sich damit für die Betreuung von kleinen und mittleren Unternehmen rund um die Lohn- und Gehaltsoptimierung qualifizieren.

Die byQuality GmbH hat einen neuen Lehrgang im Angebot: Per E-Learning können sich Finanzdienstleister zum Fachberater für betriebliches Entgeltmanagement qualifizieren. Den Absolventen eröffnet sich damit ein noch weitgehend ungenutztes Beratungsfeld: die Betreuung von kleinen und mittleren Unternehmen rund um die Lohn- und Gehaltsoptimierung. Ein Großteil dieser Firmen ist nicht über die vielfältigen Möglichkeiten der Entgeltoptimierung zur Personalkostensenkung beraten. Die Weiterbildung befasst sich mit arbeits-, tarif-, steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Inhalten sowie mit Reisekosten-, Pfändungs- und bAV-Recht. Für das webbasierte Online-Training hat der Anbieter 205 Bildungsstunden veranschlagt.

Individuelle Konzepte für Kunden erstellen

Der Kurs soll die Teilnehmer in die Lage versetzen, individuelle Konzepte zur Nettolohnoptimierung für unterschiedliche Kundenanforderungen zu erstellen. Das Konzept zur betrieblichen Entgeltberatung zählt nicht zum Bereich der steuerlichen Beratung oder Rechtsberatung sondern ist Teil der klassischen Unternehmensberatung. Ergänzt wird der Online-Lehrgang durch einen zweitägigen Workshop. Dabei geht es um die aktuelle Rechtsprechung, Haftungsfragen, aktuelle Praxisfälle und die häufigsten Fallstricken in der KMU-Beratung. (tk)

 

So digital fit sind Nachwuchskräfte von Banken und Versicherungen

Wie der Versicherungs- und Bankennachwuchs in puncto Digitalisierung aufgestellt ist, beleuchtet eine Studie. Demnach sind rund 86% der Azubis an digitalen Technologien interessiert, knapp die Hälfte sieht sich als „First Mover“. Was den Digitalisierungsgrad der Betriebe angeht, sehen die Befragten Nachholbedarf.

Angesichts des digitalen Wandels sind zunehmen digitale Kompetenzen gefragt. Die Generation der Digital Natives ist mit digitalen Technologien aufgewachsen und quasi im Netz zu Hause. Wie fit die Nachwuchskräfte in Banken und Versicherungen in Sachen Digitalisierung sind, wurde im Rahmen der Studie Azubi-Recruiting Trends 2018 von u-form beleuchtet. Demnach zeigen rund 86% der Befragten Interesse an digitalen Technologien. 85% geben sich Veränderungen gegenüber aufgeschlossen, die der digitale Wandel mit sich bringt. Knapp die Hälfte betrachtet sich sogar als „First Mover“ in der Anwendung digitaler Technologien. Somit landen liegen die Teilnehmer der Versicherungs- und Finanzbranche deutlich über dem branchenübergreifenden Durchschnitt.

Online-Banking und Programmiersprache

Auch was die konkreten digitalen Skills betrifft, liegen die Azubis von Banken und Versicherern über dem Schnitt im Vergleich zu anderen Branchen: 82% der Befragten nutzen bereits häufig oder sehr häufig Angebote wie Online-Banking und Online-Shopping. Damit liegen die Befragten 17% über dem Durchschnitt. Fast jeder Fünfte beherrscht mindestens eine Programmiersprache. Diese Fähgikeiten gelte es für die Ausbildungsbetriebe während der Ausbildung zu fördern, wie die Studienverantwortlichen unterstreichen.

Was Ausbilder Azubis nicht zugetraut hätten

89% der Umfrageteilnehmer schätzen eigenen Angaben zufolge meist zuverlässig die Vertrauenswürdigkeit von Online-Quellen ein. Die Ausbilder hätten dies nur etwa 46% der Versicherungs- und Bankenazubis zugetraut. 57% der befragten Nachwuchskräfte überprüfen eigenen Angaben zufolge regelmäßig ihre Sicherheitseinstellungen in den sozialen Netzwerken und haben einen Überblick, wer ihre Posts und Nachrichten sehen kann. Weitere 25% kontrollieren zumindest hin und wieder die Privatsphäre im Netz. Die Ausbildungsverantwortlichen sind hier nur von einem Anteil von einem Drittel der Jugendlichen ausgegangen.

Nachholbedarf bei Ausbildungsbetrieben

Was den Umgang mit digitalen Technologien betrifft, beurteilen zwei Drittel der Azubis aus Banken und Versicherungen ihren Ausbildungsbetrieb positiv oder zumindest wohlwollend. Mit eigenen Worten beschreiben die Befragten den Digitalisierungsgrad mit „fortschrittlich“, „zukunftsorientiert“ oder „bemüht“. Mitunter fällt das Urteil aber auch kritischer aus, wie etwa „schwergängig“, „schleppend“ oder „katastrophal“. Schlechter kommen die Betriebe bei den Ausbildungsverantwortlichen weg. Nur die knappe Mehrheit lobt mit den Worten „innovativ“ und „aufgeschlossen“. Am häufigsten lautet das Urteil „vorsichtig“, aber auch von „halbherzig“ oder „Überforderung“ ist die Rede.

Im Rahmen der Studie wurden Bewerber auf einen Ausbildungsplatz, Auszubildende und Ausbildungsverantwortliche befragt. Prof. Dr. Christoph Beck von der Hochschule Koblenz hat die Studie wissenschaftlich begleitet. Partner der Studie ist die Azubi-App Talent Hero von meinestadt.de. (tk)

 

Consilium Beratungsgesellschaft gründet Kompetenz-Zentrum

Die Consilium Beratungsgesellschaft für betriebliche Altersversorgung mbH, die auf die Beratung erklärungsintensiver Themen spezialsiert ist, hat ihr Dienstleistungsportfolio erweitert und das Kompetenz-Zentrum AssekuranZoom gegründet. Hier gibt es Bildungsangebote für mehr Know-how in Beratung und Vertrieb.

Der Gesetzgeber hat mit Umsetzung der IDD in nationales Recht die Anforderungen an die Produktwelten, deren B2B- und B2C-Kommunikation und die Weiterbildung noch klarer definiert. Die Consilium Beratungsgesellschaft für betriebliche Altersversorgung mbH, spezialisiert auf die Beratung erklärungsintensiver Themen wie betriebliche Vorsorge, Einkommensschutz und Absicherung des Pflegefallrisikos, hat deshalb ihr Dienstleistungsportfolio erweitert.

Mehr Know-how in der Beratung und im Vertrieb

Mit dem Kompetenz-Zentrum AssekuranZoom bietet das Unternehmen ab sofort eigene Bildungsangebote und Dienstleistungen für mehr Know-how in der Beratung und im Vertrieb sowie die dafür erforderlichen Kommunikationsmaßnahmen. Im Mittelpunkt steht jeweils eine nachhaltige Wissensvermittlung für Versicherungen, Vertriebe, Versicherungsvermittler und Finanzinstitute. Unabhängig und inhabergeführt konzentriert sich AssekuranZoom auf wesentliche Anforderungen, wie zum Beispiel die Gestaltung und Konzeption von Tarifwerken, das Training der Vertriebspartner auf Basis einer umfassenden WVT-Methode, die spezifischen Wissensformate für die Weiterentwicklung von Know-how zum Do-how oder den Fachcontent für einen erforderlichen Mix aus Fachredaktion und Werbung. Services für die Verlängerung der B2B-Ansprache hin zum Verbraucher runden das Dienstleistungsangebot von AssekuranZoom ab.

Alexander Schrehardt, Gesellschafter-Geschäftsführer der Consilium Beratungsgesellschaft für betriebliche Altersversorgung mbH, führt dazu aus: „Mit unserer weitreichenden Expertise können Wissen, Information und Weiterbildung für die Vertriebskommunikation in allen Vertriebskanälen effizienter fachlich umgesetzt und mit Fachcontent crossmedial begleitet werden.“ (ad)

 

Ungeplantes Rendez-vous mit einem Wildschwein: Das sollte man vermeiden

Zwar kommt es nicht allzu oft vor, dass Spaziergänger oder Jogger im Wald auf Schwarzwild trifft, doch nehmen Begegnungen mit Wildschweinen zu. Tipps zum richtigen Verhalten, wenn im Wald plötzlich eines der Tiere auftaucht, geben Experten der ARAG.

Wer beim Joggen oder Spazierengehen im Wald die Feldwege nicht verlässt und sich durchs Dickicht bewegt, wird nur selten auf ein Wildschwein stoßen. Dennoch nehmen Begegnungen von Mensch und Schwarzwild zu. Grundsätzlich sind die borstigen Waldbewohner friedliche Tiere, die eher Angst vor Menschen haben. Doch dennoch gilt das Wildschwein als das letzte wehrhafte Tier in deutschen Wäldern. In Extremsituationen kann das Tier aggressiv und somit auch gefährlich werden. Wie man sich am besten verhält, wenn man auf einen der borstigen Waldbewohner trifft, erklären Experten der ARAG.

Zunächst gilt es, Ruhe zu bewahren. Spaziergänger oder Jogger sollten sich langsam und leise zurückziehen und hektische Bewegungen vermeiden. Hilfreich kann es außerdem sein, dabei ruhig und leise vor sich hin zu sprechen. Aggressiv und für Menschen gefährlich kann die Begegnung mit einem Wildschwein beispielsweise werden, wenn das Tier Junge hat, verletzt ist oder sich in die Enge getrieben fühlt und keinen Fluchtweg mehr hat. Gibt es einen Fluchtweg, greifen Wildschweine den Menschen in der Regel nicht an. Deshalb ist es wichtig, den Tieren immer eine Rückzugsmöglichkeit zu geben, wie die ARAG-Experten betonen Es gilt, ein Wildschweine nicht einzuengen. Auch sollte man keinesfalls versuchen, das Tier zu verscheuchen.

Wildschweine können nicht gut sehen

Es kann dazu kommen, dass Wildschweine zunächst aus Versehen auf den Menschen losstürmen. Die Tiere hören und riechen eine mögliche Gefahr, können aber wegen ihrer schlechten Augen nicht genau erkennen, wo sich der potenzielle Gegner genau aufhält. In diesem Falle empfiehlt es sich, laut zu rufen oder in die Hände zu klatschen.

Achtung bei Bachen und verletzten Tieren

Äußerste Vorsicht ist laut ARAG Experten geboten, wenn Spaziergänger auf ein Muttertier (Bache) mit ihren Frischlingen treffen. Sie sollten sich den Tieren keinesfalls nähern und vor allem die Frischlinge nicht berühren. Eine Bache verteidigt ihre Jungen um ihr Leben. Auch bei einem verletzte Tier ist äußerste Vorsicht angezeigt, denn es ist einem aggressiven Verhalten oder einem Angriff des Wildschweins zu rechnen. Wer ein verletztes Tier findet, sollte schnellstmöglich die Polizei oder die örtliche Ordnungsbehörde informieren. Auch wenn das Wildschwein durch die Nase schnaubt, ist Gefahr in Verzug, denn es handelt sich dabei um eine Drohgeste.

Wildschweine auf Hausbesuch

Wer in Waldnähe wohnt, erhält mitunter Besuch von Wildschweinen. Die Tiere wittern mit ihrer guten Nase Futterquellen wie Komposthaufen oder Fallobst im Garten schon von Weitem. ARAG Experten empfehlen deshalb, das Fallobst aufzulesen und für Bioabfälle stabile Gehäuse zu nutzen.

In Wohngegenden, Parks und Gartensiedlungen ist die Jagd auf Wildschweine übrigens gesetzlich verboten. Lediglich in Ausnahmefällen, wie etwa der Gefahrenabwehr, gibt es Ausnahmen für geschulte Jäger. Im Zweifel ist die Polizei, die Jagd- oder Naturschutzbehörde zu informieren. (tk)

 

Versicherungsforen Leipzig bieten neues E-Learning-Portal

Mit der „Forenakademie“ haben die Versicherungsforen Leipzig ihr Weiterbildungsangebot für die Assekuranz um E-Learning-Formate erweitert. Bei den digitalen Fortbildungskursen besteht die Möglichkeit, zeit- und ortsungebunden zu lernen. Zum Start sind Themen wie IDD oder digitale Transformation verfügbar.

Die Versicherungsforen Leipzig haben ihr Aus- und Weiterbildungsangebot um multimediale Formate ausgebaut. Unter dem Namen „Forenakademie“ sind verschiedene digitale Fortbildungskurse gebündelt. Auf dem webbasierten Lernportal können Kunden zeit- und ortsungebunden lernen. Das Angebot umfasst verschiedene Kurse bestehend aus mehreren Modulen. Aktuell sind die Themen „Grundlagen des Versicherungsmarkts“, „IDD verstehen und anwenden“ sowie „Digitale Transformation“ verfügbar. Weitere Kurse sollen laut Versicherungsforen in den kommenden Monaten hinzukommen.

Lernvideos und Quizfragen

Jeder Kurs beinhaltet mehrere Stunden Lernvideos und zahlreiche Quizfragen pro Modul. Die Inhalte lassen sich beliebig oft wiederholen und persönliche Lernfortschritte zwischenspeichern. Dank der Synchronisierung haben Kunden ihren Lernfortschritt immer und auf allen Geräten aktuell. Zudem bietet die Forenakademie eine individuelle Berichtsfunktion. Damit lassen sich als offizieller Nachweis der Lernerfolge persönliche Zertifikate erstellen und Weiterbildungen einfach dokumentieren. Personalabteilungen können mit der Zertifikatfunktion die erforderlichen Nachweise verwalten. (tk)

 

DVA wird Mehrheitsgesellschafter der DMA

 Die Deutsche Versicherungsakademie (DVA) wird neuer Gesellschafter der Deutschen Makler Akademie (DMA). Zum 01.01.2019 will sie 60% der Anteile des Weiterbildungsanbieters erwerben. Damit gibt es auch einen Wechsel in der Geschäftsführung

 Der Weiterbildungsanbieter Deutsche Versicherungsakademie (DVA) beabsichtigt, zum 01.01.2019 einen 60-prozentigen Gesellschafteranteil an der Deutschen Makler Akademie (DMA) zu erwerben. Struktur und Gremien der DMA sollen erhalten bleiben.

Wechsel der DMA-Geschäftsführung

Veränderungen in der Führungsrige finden bereits vorher statt: Die beiden DVA-Geschäftsführer Stefan Horenburg und Ronny Schröpfer übernehmen ab 01.11.2018 in Personalunion die Geschäftsführung der DMA. Ihr Vorgänger Joachim Zech wechselt als Leiter Marketing zur Bayerischen. Die beiden Geschäftsführer der DVA verfügen über langjährige Erfahrung in allen Segmenten der Weiterbildung der Versicherungsbranche. Die DMA mit rund 5.000 Teilnehmern jährlich, und die DVA mit rund 20.000 Teilnehmern pro Jahr haben sich nach eigenen Angaben zum Ziel gesetzt, mit weiterhin eigenständigen Bildungsangeboten Effizienz- und Synergiepotentiale auszuschöpfen.

IDD und Digitalisierung machen Weiterbildung anspruchsvoller

Dietmar Bläsing, Aufsichtsratsvorsitzender der DMA, hob die Vorteile dieser Zusammenarbeit hervor: „Gemeinsam werden die beiden Anbieter die großen Veränderungen im Bildungsmarkt, die wir in Zukunft allein durch die Digitalisierung erleben werden, noch besser bedienen können.“ Die Zusammenarbeit mit der DVA komme zum richtigen Zeitpunkt. Die Weiterbildungspflicht nach IDD und der Digitalisierungsschub in der Branche hätten den Markt einerseits anspruchsvoller, andererseits aber gleichzeitig immer regulierter und schwieriger gemacht, so Bläsing. „Deshalb brauchen wir weiterhin maklerspezifische Weiterbildungsangebote.“ 

DVA ermöglicht Online-Trainings über digitale Lernplattform

Dr. Katharina Höhn, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des BWV-Bildungsverbands und zukünftige Gesellschaftervertreterin der DVA bei der DMA, erklärte zum Beschluss der Gesellschafterversammlung: „Da wird zusammenkommen, was zusammengehört. Die DMA ist eine bedeutende – von den Maklern anerkannte – Marke, die wir erhalten, ausbauen und für unser Branchennetzwerk nutzbar machen wollen. DVA und DMA eint das gemeinsame Ziel, die Kompetenz der Mitarbeiter der Branche kontinuierlich zu verbessern.“ Höhn erläuterte, dass neben einem großen Trainer- und Mitarbeiterpool und der guten Vernetzung der DVA auch die digitale DVA-Lernplattform, die Nutzern Online-Trainings ermöglicht, für die Branche auch von zentraler Bedeutung sei.

DMA bleibt Spezialist für unabhängige Vermittler

Günther Soboll, Vorsitzender des Fördervereins betont: „Durch die breite Verankerung der DVA in der Versicherungswirtschaft verbessern sich die Möglichkeiten für die DMA und dadurch auch für den Förderverein noch einmal deutlich.“ Mit dem Beschluss der Gesellschafterversammlung ändert sich durch die neue Anteilsverteilung laut den Beteiligten nichts an der Ausrichtung der DMA. Sie bleibt spezialisiert in allen Aus- und Weiterbildungsthemen für unabhängige Vermittler. (tos)

 

Vermittlerseminare der Kanzlei Jöhnke & Reichow zu aktuellen Rechtsfragen

In drei Städten hatte die Kanzlei Jöhnke & Reichow im September Versicherungsmakler zu ihren Vermittlerseminaren eingeladen. Im Mittelpunkt standen aktuelle Rechtsfragen rund um das Maklerunternehmen und die Beratung. Viel Stoff stand dabei auf der Agenda.

Die rechtlichen Anforderungen für Maklerunternehmen steigen. Das gilt sowohl für den betriebswirtschaftlichen als auch für den Beratungsbereich. Aufklärung zu diesen maklerrelevanten Rechtsthemen betreibt die Makler-Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte, 2018 zum ersten Mal auch in deutschlandweiten Vermittler-Seminaren. Dort gab es im September neben Antworten zu den großen Fragestellungen zu IDD, Datenschutz sowie VVG auch praktische Tipps zu den alltäglichen Aufgabenstellungen im Maklerunternehmen. So etwa, dass Maklerverträge und Einwilligungserklärungen nichts auf der öffentlichen Internetseite verloren hätten und Daten nicht mit WhatsApp verschickt werden sollten.

Vermittler unterschätzen Bedeutung der Rechtsform

Ausführlich erläuterte Rechtsanwalt Jens Reichow unter anderem wie die „ideale Rechtsform für Versicherungsvermittler“ aussieht. (Lesen Sie auch: „Die richtige Rechtsform für Versicherungsvermittler“). Er schätzt, dass aktuell rund zwei Drittel aller Makler als Einzelunternehmen am Markt agieren. Für den jeweiligen Makler könnten sich dabei aber in Haftungsfragen, bei Bestandsübertragungen und bei Tod des Maklers schwierige Problemfelder ergeben. Er rät deshalb zu einer Kapitalgesellschaft, etwa in Form einer GmbH.

Maklervertrag als Haftungsbegrenzung

Björn Thorben M. Jöhnke ging etwa in die Tiefe der Maklerhaftung und zeigte anhand einiger Rechtsprechungen, dass der Teufel im Detail liegt. Für ihn beginnt deshalb die Haftungsbegrenzung im Maklervertrag. So empfiehlt er, dass Maklerverträge, Honorar- und Servicevereinbarungen stets juristisch überprüft und vorgefertigte Maklerverträge „nachkonfektioniert“ werden und dass stets eine separate Einwilligungserklärung vom Kunden eingeholt werden sollte. Und wie oben schon erwähnt, sollten Makler ihre Vertragsunterlagen keinesfalls öffentlich zur Verfügung stellen.

Aufklärung in Sachen Arbeitsrecht

Rechtsanwältin Maike Ludewig nahm sich neben anderen Themen auch den „Vermittler als Arbeitgeber“ vor und verwies unter anderem auf die Vor- und Nachteile, die durch den Einsatz Dritter – meist Angestellte oder Handelsvertreter – entstehen können. Denn bei einer Falscheinstufung könnten empfindliche Nachzahlungen in die Sozialversicherungskasse auf das Maklerunternehmen zukommen, mahnt die Rechtsanwältin. Deshalb sollte ein Statusfeststellungsverfahren durch die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund in Anspruch genommen werden. Zudem räumte sie mit Mythen rund um Arbeitsverträge und Kündigungen auf.

Dauerberatungsmandat „Ihre Rechtsabteilung“

Wie vielschichtig die Situationen im Maklerunternehmen sein können, zeigten nicht nur die von den Anwälten vorgetragenen Gerichtsfälle und Rechtsprechungen, sondern auch die Fragen der Teilnehmer, die sich engagiert in die Veranstaltung einbrachten und sich zumindest als fortgeschrittene Kenner rechtlicher Fragen bewiesen.

Jöhnke & Reichow präsentiert sich zudem auch als langfristiger Begleiter von Maklerunternehmen: Die Kanzlei übernimmt Dauerberatungsmandate mit einem umfassenden Leistungsspektrum. Mehr Informationen unter www.joehnke-reichow.de. (bh)

Fotoquelle: Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

 

gut beraten: Ein Viertel der Teilnehmer hat das IDD-Soll für 2018 bereits erfüllt

Fast 1,1 Millionen Stunden Bildungszeit verzeichnete gut beraten im dritten Quartal 2018. Nahezu ein Viertel der Teilnehmer erfüllt schon jetzt ihre Weiterbildungspflicht nach IDD für 2018, wie die Initiative gut beraten mitteilt. Erstmals macht E-Learning einen Anteil von 40% bei den Lernarten aus. 

Die Initiative gut beraten meldet für das 3. Quartal 2018 fast 1,1 Millionen Stunden Bildungszeit. Zum dritten Mal in Folge steigt die Zahl der gut beraten-Bildungskonten deutlich an. „Die 8.666 neuen Bildungskonten im dritten Quartal 2018 bedeuten einen Zuwachs von 5,8%“, sagt Dr. Katharina Höhn, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Berufsbildungswerks der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) e. V., in München. „Seit Jahresbeginn 2018 wurden insgesamt 25.523 neue Konten eingerichtet, das entspricht 16,3% aller Bildungskonten,“ so Höhn weiter. Inzwischen haben 156.966 vertrieblich Tätige ein gut beraten-Konto. Offenbar hat mit der IDD ein Bildungskonto weiter an Bedeutung zugelegt.

Pro Teilnehmer etwa sieben Stunden Bildungszeit

Im dritten Quartal 2018 kamen die teilnehmenden Frauen und Männer auf fast 1,1 Millionen Stunden Bildungszeit. „Das entspricht durchschnittlich fast sieben Stunden Bildungszeit pro vertrieblich Tätigem im dritten Quartal oder 13,5 Stunden seit Anfang 2018 – gleichgültig wie lange er sich bereits im Rahmen von gut beraten weiterbildet“, kommentiert Höhn die Zahlen. Seit dem Start der Brancheninitiative im April 2014 sind in der Weiterbildungsdatenbank insgesamt 13.547.694 Stunden Bildungszeit verzeichnet.

Anteil von E-Learning nimmt zu

Bei den Lernformen beträgt der Anteil aller E-Learning-Varianten im dritten Quartal 2018 erstmals 40%. Zwar bevorzugen die gut beraten-Teilnehmer bei ihren Bildungsmaßnahmen weiterhin Präsenzveranstaltungen. Der Anteil solcher Präsenzseminare ist aber von 66% Ende 2015 auf 55% bis Ende September 2018 gesunken.

Mehr akkreditierte Partner

Gestiegen ist außerdem die Zahl der akkreditierten Partner der Initiative, vor allem zwischen Juli und September 2018. Jeweils 18 neue Trusted Partner und neue Bildungsdienstleister erfüllten in diesem Zeitraum die Kriterien von gut beraten. 

Wer hat alles ein Weiterbildungskonto?

Der Personenkreis wie Versicherungsberater, Leitungspersonen oder vertrieblich Tätige aus den Innendiensten, der nach IDD nun ebenfalls einen Weiterbildungsnachweis erbringen muss, hat derzeit einen Anteil von 10,9% an den insgesamt seit März 2018 neu eröffneten Konten. Insgesamt machen diese Personen lediglich zwei Prozent aller Teilnehmer aus. Daneben beteiligen sich laut Daten in der Weiterbildungsdatenbank 60.316 Ausschließlichkeitsvermittler und weitere 38.622 Vermittler im angestellten Außendienst – insgesamt 63% aller Teilnehmer. 32.657 Makler und Mehrfachagenten machen 20% aller Teilnehmer aus. 18.420 Mitarbeiter von Versicherungsvermittlern (12% aller Teilnehmer) haben ebenfalls ein Bildungskonto; das entspricht einem Plus von drei Prozentpunkten in den letzten beiden Quartalen. (tk)