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0622

Fort- & Weiterbildung

Leasing-Anbieter LeasePlan erweitert Geschäft auf KMU

Der Leasing- und Fuhrparkmanagement-Anbieter LeasePlan richtet seinen Fokus nun auch auf kleine und mittelständische Unternehmen. Gewerbetreibende können ein Fahrzeug online auswählen und das Angebot einholen. Zudem erhalten Firmen mit kleineren Fuhrpark Beratung zu Fahrzeugauswahl und Serviceumfang.

<p>LeasePlan ist einer der größten Leasing- und Fuhrparkmanagement-Anbieter weltweit, zum Kerngeschäft zählt die Abwicklung des gesamten Fahrzeug-Lebenszyklus für Kunden und Fahrer, also vom Kauf über die Versicherung und Instandhaltung bis hin zur Vermarktung. Mit seinem Know-how aus dem Großkundengeschäft wendet sich Leaseplan nun auch an kleine und mittelständische Unternehmen. Ab sofort gibt es Autoleasing schon ab einem Fahrzeug. </p><h5>Fahrzeug online auswählen und Angebot einholen</h5><p>Mit dem neuen Click &amp; Drive ist es Gewerbetreibenden erstmals möglich, ein Fahrzeug online auszusuchen, das Angebot anzufordern und den Vertrag einzureichen. Die zur Auswahl stehenden Fahrzeuge sind vorkonfiguriert, somit steht den Kunden laut Leaseplan bereits eine Woche nach Vertragsabschluss ihr Leasingfahrzeug zur Verfügung. Im Paket enthalten sind Instandhaltung inkl. Pannenhilfe und UVV-Prüfung, Reifen, Tankkarten, Kfz-Versicherung, Schadenservice und Kfz-Steuer. Was die Rückgabe betrifft, sind Schäden sind bis 1.000 Euro Minderwert bzw. bei Zulassung als Transporter bis 2.000 Euro abgesichert. Hinzu kommt eine faire Bewertung des Gebrauchten.</p><h5>Direktvertrieb für mittelständische Unternehmen</h5><p>Neu ist auch der LeasePlan Direktvertrieb für Firmen mit kleinerem Fuhrpark. Hier beraten Experten bei der Fahrzeugauswahl sowie zum Serviceumfang. Dafür wurde eigens ein Backoffice eingerichtet, wie LeasePlan unterstreicht. </p><h5>Zwei Vertragsvarianten</h5><p>Zur Auswahl stehen zwei Vertragsarten: Full-Service Leasing und Management &amp; Controlling. Beim Full-Service Leasing übertragen Kunden das finanzielle Risiko für den Restwert ihrer Fahrzeuge, für die Instandhaltung und Sommerreifen vollständig an LeasePlan. Bei der Variante Management &amp; Controlling übernimmt LeasePlan nur die Verwaltung und die Services – die Fahrzeuge bleiben im vorhandenen Finanzierungsmodell. (tk)</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/CC6A5B04-B477-4BA1-9924-D76510066648"></div>

 

BVK veröffentlicht IDD-Checkliste für Versicherungsvermittler

Ob sie die Vorgaben der IDD erfüllen, können Vermittler nun mithilfe einer Checkliste klären. Entwickelt hat die Liste Prof. Dr. Matthias Beenken in Zusammenarbeit mit dem BVK und der KuBI. Behandelt werden Themen wie Weiterbildung, Erstinformation und Vergütungssysteme, aber auch Aspekte wie das Provisionsabgabeverbot.

<p>Mit der Umsetzung der EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD Ende Februar 2018 ergeben sich f&uuml;r Versicherungsvermittler viele Fragen und Unsicherheiten. Daher hat Professor Dr. Matthias Beenken mit dem Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) und der Konzeptentwicklungs- und Beratungs- / Innovationswerkstatt der Assekuranz und Finanzdienstleister (KuBI) e. V. eine IDD-Checkliste f&uuml;r Vermittlerbetriebe erarbeitet. Die Themen der 20 Fragen mit spezifischen Hinweisen und Handlungsanweisungen reichen von Weiterbildung, Beratung &uuml;ber Verg&uuml;tungssysteme bis hin zu Erstinformation und dem Produktgenehmigungsprozess. Zudem sind die Aspekte Versicherungsanlageprodukte, Honorarberatung und das Provisionsabgabeverbot thematisiert.</p>
<p>&nbsp;&bdquo;Mit dieser Checkliste k&ouml;nnen Vermittler kl&auml;ren, ob sie sozusagen IDD-bereit sind&ldquo;, erkl&auml;rt BVK-Pr&auml;sident Michael H. Heinz. Weitere Informationen w&uuml;rden bei Bedarf &uuml;ber die Publikationen des BVK oder der KuBI ver&ouml;ffentlicht. Professor Beenken f&uuml;gt hinzu: &bdquo;Wir haben die Liste nach dem derzeitigen Wissensstand konzipiert. Dennoch sollte dabei beachtet werden, dass sich wom&ouml;glich der eine oder andere Punkt durch die Verabschiedung der dazugeh&ouml;rigen Verordnung etwas ver&auml;ndern kann.&ldquo; Vermittler sollten sich daher in n&auml;chster Zeit &uuml;ber den BVK oder die KuBI fortlaufend informieren. Die Liste werde gegebenenfalls aktualisiert.</p>
<p>Die Checkliste ist auf der KuBI-Website unter <a href="http://www.kubiev.de&quot; target="_blank">www.kubiev.de</a&gt; kostenlos verf&uuml;gbar. (tk)</p>
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Millennials trotz düsterer Aussichten positiv gestimmt

Laut einer Allianz-Studie rechnet die Generation der zwischen 1982 und 1999 Geborenen mit eingeschränkten Karrierechancen und höherer Beschäftigungsunsicherheit. Zugleich setzt die Generation Y eher auf berufliche Stabilität als flexible Jobs. Trotz wenig rosiger Aussichten bleiben die Millennials aber optimistisch.

<p>Millennials oder die sogenannte Generation Y beurteilen die heutige Welt als schwieriger und komplexer als die Welt, in der ihre Eltern im selben Alter lebten. Ihre Karrierechancen bewerten die zwischen 1982 und 1999 Geborenen als d&uuml;ster. Sie rechnen damit, dass k&uuml;nstliche Intelligenz und Robotik ihren Arbeitsplatz gef&auml;hrden und sowohl Besch&auml;ftigungsunsicherheit als auch Leistungsdruck steigen werden. Dies zeigt eine internationale Studie der Allianz. Nichtsdestotrotz legen die Millenials Optimismus an den Tag und gehen davon aus, dass sich ihr Leben in den n&auml;chsten f&uuml;nf Jahren verbessern wird.</p>
<h5>
Millennials und das digitale Zeitalter</h5>
<p>Der letzte Angeh&ouml;rige der Millennials wird an Silvester das 18. Lebensjahr vollenden. &bdquo;In Diskussionen &uuml;ber diese Altersgruppe wird unweigerlich angemerkt, dass es sich um die erste Generation handelt, die im digitalen Zeitalter aufgewachsen ist&ldquo;, erkl&auml;rt Dominik Hahn, Global Head of People Attraction bei der Allianz. &bdquo;Das impliziert, dass sie &sbquo;anders&lsquo; sind, aber die Technologie hat nicht auf magische Weise dazu gef&uuml;hrt, sie von Grundbed&uuml;rfnissen und W&uuml;nschen aller Menschen zu befreien. Und genau das zeigt auch unsere Befragung ganz deutlich.&ldquo;</p>
<h5>
F&uuml;r Generation Y z&auml;hlt Stabilit&auml;t im Beruf</h5>
<p>Anhand der Ergebnisse der Studie wird deutlich, dass die Mehrheit der angestellten Millennials traditionelle Karrierewege anstrebt. Lediglich 15% pr&auml;ferieren Jobhopping, dagegen stufen 80% der Amerikaner und 70% der Chinesen, Deutschen und Briten unter der Generation Y Karrieresicherheit und -stabilit&auml;t h&ouml;her ein als die Ver&auml;nderungen und Flexibilit&auml;t der GigEconomy.</p>
<h5>
F&uuml;r den Job ins Ausland? Wenig Bereitschaft unter deutschen Millennials</h5>
<p>Wie die Studie zeigt, begr&uuml;&szlig;en fast 32% der Generation Y hierzulande die Freiheiten und die Flexibilit&auml;t, die sich ihnen durch neue Karrierewege er&ouml;ffnen. Es handelt sich dabei um die gr&ouml;&szlig;te Gruppe in den Teilnehmerl&auml;ndern. Unter den deutschen Millenials ist die Bereitschaft am geringsten, wegen eines Jobs ins Ausland zu ziehen. Die meisten bevorzugen es, sich in ihrem Heimatort niederzulassen. Die Auswirkungen von Telearbeit f&uuml;r das Privatleben werden in Deutschland am negativsten bewertet (54% ung&uuml;nstig) und mit 76% spricht sich eine deutliche Mehrheit gegen Gro&szlig;raumb&uuml;ros aus.</p>
<h5>
Deutsche Generation Y eher konservativ in Sachen Familie</h5>
<p>Laut Allianz-Studie geh&ouml;ren die Deutschen und insbesondere die Frauen zu den Konservativsten in den westlichen L&auml;ndern, was das Bef&uuml;rworten alternativer Familienstrukturen betrifft. So halten es 26,7% der weiblichen Befragten in einer Beziehung zwischen Mann und Frau inakzeptabel, wenn beide Partner Vollzeit arbeiten. In den USA sind 5,6% dieser Meinung, in Gro&szlig;britannien 10,7%. Rollenvorbilder, bei denen der Mann den Haushalt &uuml;bernimmt, werten als nicht vertretbar eingestuft. (tk)</p>
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Wer bestimmt, wie ein selbstfahrendes Auto bei Gefahr handelt?

Nach welchen Regeln autonome Fahrzeuge agieren, wenn plötzlich ein Fußgänger auf die Straße läuft, ist noch nicht abschließend geklärt. Laut einer Bitkom-Umfrage fordern 86% der Entscheider in der Automobilbranche dafür, dass ein Ethikrat die Grundsätze festlegen sollte. Kunden plädieren eher für Forschungseinrichtungen.

<p>Die Frage, wer die Verhaltensrichtlinien für autonome Fahrzeuge beispielsweise in Gefahrensituationen festlegt, ist noch nicht definitiv geklärt. Entscheider von Unternehmen der Automobilindustrie beantworten die Frage ganz anders als ihre Kunden, wie eine Umfrage im Auftrag des Branchenverbands Bitkom ergeben hat. Mit 86% fordert die große Mehrheit in der Automobilbranche, dass ein Ethikrat oder eine ähnliche, unabhängige Instanz regeln sollte, wie ein selbstfahrendes Auto bei Gefahr agiert. So gilt es dabei etwa festzulegen, ob in erster Linie die Insassen oder andere Verkehrsteilnehmer geschützt werden sollen. Im Sommer hatte die Ethik-Kommission des Bundesverkehrsministeriums erste Richtlinien für die Programmierung automatisierter Fahrsysteme vorgestellt. </p><h5>Keine Aufgabe für Softwareanbieter oder Gesetzgeber</h5><p>Lediglich 4% der Entscheider der Automobilbranche sind der Meinung, der Softwareanbieter, der die Künstliche Intelligenz für das autonome Fahrzeug entwickelt, sollte die Regeln festlegen. Den Gesetzgeber sehen nur 3% in der Pflicht, den Automobilherstellern selbst nur 2%. Die Diskussion ethisher Fragen, die sich im Zuge des autonomen Fahrens ergibt, dürfe nicht zur Innovationsbremse werden, wie Bitkom-Präsident Achim Berg betont. „Auch wenn im jeweiligen Einzelfall eine automatische Entscheidung nur sehr schwer vorzugeben ist: Unter dem Strich werden autonome Fahrzeuge die Zahl der Verkehrsunfälle und Unfallopfer massiv reduzieren.“</p><h5>Kunden plädieren für Forschungseinrichtungen </h5><p>34% der Bundesbürger wollen es den Forschungseinrichtungen überlassen, ethische Fragen rund um autonome Fahrzeuge zu klären. Jeder vierte Kunde (25%) will die Aufgabe, Verhaltensrichtlinien zu erstellen, den Autoherstellern übertragen. 24% wünschen sich eine Entscheidung des Gesetzgebers. Lediglich 11% sehen den Ethikrat oder eine ähnliche unabhängige Instanz in dieser Rolle. (tk)</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/BCDDC538-D658-485E-BDCF-65FAFD7B1799"></div>

 

DMA-Förderverein öffnet sich für Versicherungsmakler

Im Förderverein der Deutschen Makler Akademie (DMA) können nun auch Versicherungsvermittler Mitglied werden. Zudem wurden die Mitgliedsbeiträge vor allem für kleine und mittlere Unternehmen gesenkt und orientieren sich jetzt an der Mitarbeiterzahl der Firmen.

<p>Um sich im Markt breiter aufzustellen, &auml;ndert der F&ouml;rderverein der Deutschen Makler Akademie (DMA) seine Satzung und seine Beitragsordnung. Auf Wunsch der Maklerschaft k&ouml;nnen nun erstmals auch einzelne Versicherungsvermittler eine direkte Mitgliedschaft erlangen. Au&szlig;erdem wurden die Mitgliedsbeitr&auml;ge zum Teil deutlich gesenkt und orientieren sich nun an der Zahl der Besch&auml;ftigten in den Firmen.</p>
<h5>
Niedrigere Beitr&auml;ge vor allem f&uuml;r KMU</h5>
<p>Der DMA zufolge w&uuml;rden k&uuml;nftig neben kleineren Vertrieben, Dienstleistern und Pools auch Kapitalanlagegesellschaften und Banken sowie Versicherer mit weniger als 250 Mitarbeitern besonders g&uuml;nstige Beitr&auml;ge zahlen. Auch f&uuml;r diverse InsurTechs stelle die Mitgliedschaft eine interessante M&ouml;glichkeit dar, sich noch weiter in die Branche zu integrieren. DMA-Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer Joachim Zech erkl&auml;rt: &bdquo;F&uuml;r nur 250 Euro Jahresbeitrag k&ouml;nnen einzelne Makler gegen&uuml;ber ihren Kunden ihre Weiterbildungsaktivit&auml;ten dokumentieren und sich gleichzeitig mit wichtigen Entscheidungstr&auml;gern der Versicherungs- und Finanzbranche austauschen und vernetzen.&ldquo;</p>
<h5>
DMA will ihr Profil weiter sch&auml;rfen</h5>
<p>Auf den Regionalkonferenzen in Dortmund und M&uuml;nchen soll es um die weitere Sch&auml;rfung des DMA-Profils gehen. Zudem wird er&ouml;rtert, wie F&ouml;rderer passgenau unterst&uuml;tzt werden k&ouml;nnen, um sich noch besser in die Weiterbildung einbringen und von der DMA profitieren zu k&ouml;nnen. (tk)</p>
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Teststrecken für automatisiertes Fahren vermehrt auch in Städten

Ab 2018 werden deutlich häufiger automatisierte Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen und auch in deutschen Städten unterwegs sein, denn es werden neue Teststrecken in Betrieb genommen. Laut GDV sollen zum Beispiel in Düsseldorf Teile des Stadtverkehrs zum Testgebiet für 16 automatisiert fahrende Busse werden.

<p>Automatisierte Autos werden ab 2018 vermehrt auch auf öffentlichen Straßen fahren und zunehmend auch die Städte erobern. Wie eine Übersicht des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zeigt, gehen neue Teststrecken in Betrieb, die auch Fahrten auf Landstraßen und im Stadtverkehr vorsehen. Bislang war das erste digitale Testfeld beschränkt auf die Autobahn A9 zwischen Nürnberg und München. Im kommenden Jahr folgen neue Teststrecken für das automatisierte Fahren unter anderem in Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen, wo mit 280 km das längste zusammenhängende Testfeld entsteht. </p><h5>Testgebiete in Berlin oder Düsseldorf </h5><p>Laut GDV soll in Berlin zwischen Ernst-Reuter-Platz und Brandenburger Tor eine digitale Infrastruktur geplant, hier werden unter anderem 15 Ampeln miteinander vernetzt. In Düsseldorf werden testweise 16 automatisierte Busse in Teilen der Stadt verkehren. Auf Sylt und im bayerischen Bad Birnbach ist Mitfahren möglich, denn dort befördern automatisiert fahrende Busse auch Passagiere. </p><h5>Testfahrten nur in Begleitung </h5><p>Aus Sicherheitsgründen muss bei allen Testfahrten nach wie vor eine menschliche Person an Bord sein, die im Notfall interagieren kann. Kommt es dennoch zu einem Unfall, werden die Unfallopfer von der Kfz-Haftpflichtversicherung entschädigt, die auch für jedes automatisierte Fahrzeug abgeschlossen werden muss. </p><p>In einer <a href="http://www.gdv.de/2017/11/diese-staedte-und-regionen-werden-2018-zu-tes…; target="_blank" >Übersicht</a> hat der GDV alle neuen Projekte und Strecken zusammengestellt. (tk)</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/AA91C8B3-74C5-4815-94FF-1A7FDBE5B3FD"></div>

 

DMA bildet 2018 auch in Sachen Cyberrisiken aus

Die Deutsche Makler Akademie hat zur DKM 2017 ihr Bildungsprogramm für das nächste Jahr vorgestellt. Darin findet sich unter anderem ein neuer Lehrgang zum Fachberater für Cyberrisiken.

<p>120 neue Seminare und Lehrg&auml;nge hat die Deutsche Makler Akademie (DMA) f&uuml;r das Jahr 2018 aufgenommen. Im <a href="http://www.deutsche-makler-akademie.de/fileadmin/user_upload/DMA_BiPro_…; target="_blank">Bildungsprogramm 2018</a> finden sich zudem deutlich mehr Online-Angebote. Neue Themen sind hier etwa &bdquo;Solvency II und die Zinszusatzreserve &ndash; Auswirkungen in der Kundenberatung&ldquo; und &bdquo;Haftung bei Drohnenbesitz&ldquo; sowie Online-Seminare zu Grundlagen des Erbrechts oder zu ETFs.</p>
<h5>
Neu: Fachberater f&uuml;r Cyberrisiken</h5>
<p>Auch auf die steigenden Cybergefahren f&uuml;r Unternehmen und die damit verbundene Aktualit&auml;t f&uuml;r Versicherungsmakler hat die DMA reagiert und ihr Seminarangebot an dieser Stelle erg&auml;nzt: Mit dem Fachberater f&uuml;r Cyberrisiken (T&Uuml;V Rheinland) steht, neben drei Fachseminaren, nun auch ein Lehrgang mit vertriebspraktischer Ausrichtung f&uuml;r das Gewerbegesch&auml;ft zur Verf&uuml;gung.</p>
<h5>
Erweiterungen im Bereich Vorsorge</h5>
<p>Zudem wurde unter anderem auch der Bereich Finanz- und Verm&ouml;gensanlagen erweitert. Erstmalig angeboten werden hier die Ausbildungen zum gepr&uuml;ften Fachberater f&uuml;r Finanzdienstleistungen (IHK) und zum Fachwirt f&uuml;r Finanzberatung (IHK). Zu den zahlreichen neuen Fachseminaren in diesem Bereich z&auml;hlen &bdquo;Investmentprodukte einfach erkl&auml;rt und verkauft&ldquo; sowie ein &bdquo;Kompaktkurs Wertpapiere&ldquo;. (bh)</p>
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Datenschutz: Ab 2018 haften Geschäftsführer in Millionenhöhe

Wenn Geschäftsführer und Vorstände die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) nicht in allen Punkten korrekt umsetzen, kann es schnell sehr teuer werden. Auch Datenschutzbeauftragte sollten geschult und abgesichert werden, empfiehlt TÜV Nord.

<p>Bislang waren die Bußgelder bei Datenschutzvergehen von Unternehmen noch vergleichsweise gering. Das will die EU nun ändern. Ab der Umsetzungspflicht der neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) am 25.05.2018 können die Bußgeldzahlungen bis zu 20 Mio. Euro betragen oder 4% des weltweiten Firmenumsatzes. Die neue EU-Verordnung stellt mehr als bisher das Recht jeder Person an ihren Daten in den Vordergrund und die Pflicht zur ordnungsgemäßen Verarbeitung der Daten durch Unternehmen. Die Unternehmen sollten rechtzeitig Vorkehrungen treffen. </p><h5>Bei Verstößen: Zugriff auf das Privatvermögen möglich</h5><p>„Datenschutz im Unternehmen wird wichtiger, weil die Bedrohung aus Mängeln größer wird als bisher“, meint der Rechtsanwalt und langjährige Datenschutzbeauftragte Frank Henkel aus Hamburg. Bei Verstößen haften die Verantwortlichen nun unter Umständen auch mit ihrem Privatvermögen. Eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung zahlt nicht, wenn es sich um grobe Fahrlässigkeit handelt. Dafür reicht es, wenn dem Verantwortlichen nachgewiesen werden kann, dass er auf Verstöße gegen das Datenschutzrecht hingewiesen wurde und trotzdem untätig geblieben ist. </p><h5>Auch der Datenschutzbeauftragte haftet: Versicherung wird teurer</h5><p>Durch das neue EU-Recht wird die Rolle des Datenschutzbeauftragten ausgeweitet: Er hat nun auch umfassende Überwachungspflichten. Bei Verstößen verhängen die Aufsichtsbehörden gegebenenfalls auch gegen ihn Bußgeldzahlungen. „Haftpflichtversicherungen für Datenschutzbeauftragte werden vor dem Hintergrund des erweiterten Haftungsmaßstabs und der höheren Haftungsrisiken deutlich teurer werden“, meint Tim Wybitul, Datenschutzanwalt und Partner bei Hogan Lovells. </p><p>Für Geschäftsführer von kleineren Unternehmen bietet es sich möglicherweise an, einen externen Datenschutzbeauftragten zu engagieren. Die Berufsbezeichnung ist allerdings kein geschützter Begriff. Kontakt zu qualifizierten Datenschutzbeauftragten gibt es zum Beispiel über den Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands, BvD, oder über die Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit, GDD.</p><h5>Datenschutz zertifizieren lassen </h5><p>Um mehr Rechtssicherheit zu bekommen, können Geschäftsführer und Vorstände die Datenschutzverarbeitung ihres Unternehmens auch zertifizieren lassen. Denn nach neuem Recht müssen sie nachweisen, dass sie die Verpflichtungen aus der Verordnung erfüllen. Viele Verantwortliche kennen Zertifizierungen bereits vom Risikomanagement, das sie nach dem internationalen Standard ISO 27001ff prüfen lassen. Ähnliches wird sich nach Ansicht von Rechtsanwalt Henkel auch für die DSGVO entwickeln. (tos)</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/B7C69C81-12A1-492A-8CE6-FCBF68C531F2"></div>

 

Institut Ritter feiert 25-jähriges Jubiläum

Das Institut Ritter hat am 17.10.2017 sein 25-jähriges Firmenjubiläum im Goldsaal der Westfalenhallen Dortmund gefeiert. Seit 1992 konzentriert sich das Institut auf die unternehmerische Entwicklung der Vertriebe von Versicherern und Finanzdienstleistern.

<p>Am 17.10.2017 hat das Institut Ritter im Goldsaalt der Westfalenhallen in Dortmund sein 25-jähriges Firmenjubiläum gefeiert. Moderiert wurde der Abend von Frauke Ludowig. Das Unternehmen konzentriert sich seit seiner Gründung im Jahre 1992 auf die unternehmerische Entwicklung der Vertriebe von Versicherern und Finanzdienstleistern sowie deren Vermittlern.</p><h5>Entwicklung ganzer Teams steht im Fokus </h5><p>Inhaber Steffen Ritter warf dabei einen Blick auf die Entwicklung des Instituts über die Jahre in einer bewegten Branche: „Während in den 90er-Jahren vor allem Inhabertrainings und Beratungen im Fokus standen, steht heute die strategische, organisatorische und vertriebliche Entwicklung ganzer Teams im Mittelpunkt“, sagte er in seiner Rede. Diese, so Ritter, findet heute immer häufiger per Langfristbegleitung über mehrere Monate online und live aus den Web-TV-Studios des Instituts Ritter statt. Die Einbeziehung ganzer Vermittlerteams aus Innen- und Außendienst sei heute deshalb so wichtig, weil die nachwachsenden Generationen Mitbestimmung wünschen. Sie wollen einbezogen werden und den Sinn hinter den Abläufen verstehen. So sei auch der von Ritter vor zwölf Jahren initiierte renommierte Award „Deutsche Versicherungsagentur des Jahres“ und „Deutscher Versicherungsmakler des Jahres“ mittlerweile ein Preis für die ganze Mannschaft und nicht nur für den Inhaber eines Betriebs.</p><h5>Ausbau von Online-Trainings geplant</h5><p>Neben dem Training und der Beratung von Vermittlern ist das Institut Ritter im deutschsprachigen Raum auch umfangreich in der Vertriebsoptimierung auf Seite der Versicherer aktiv. In den nächsten Jahren steht in der Weiterentwicklung des eigenen Unternehmens, so Ritter, neben Präsenzreihen und Beratungen der weitere Ausbau nachhaltiger Online-Trainings- und Begleitformate an. Diese nehmen laut Ritter bereits heute ca. 40% des eigenen Geschäftsvolumens ein. (tos) </p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/AA4BD44E-49EB-476D-B704-2796DDBC1E8E"></div>

 

Umfrage: Fahrzeugdaten zum Wohle aller anonymisiert bereitstellen?

Laut einer Bitkom-Umfrage fordert die große Mehrheit in der Automobilbranche eine gesetzliche Verpflichtung zur Bereitstellung von Fahrzeugdaten. Vor allem geteilte Stau- und Wetterdaten könnten für einen besseren Verkehrsfluss beitragen und Unfälle verhindern.

<p>Während vielerorts in der Kfz-Versicherung über den Datenschutz bei Telematiktarifen diskutiert wird, fordern rund 9 von 10 Unternehmen der Automobilbranche (86%) eine gesetzliche Verpflichtung zur Bereitstellung anonymisierter Fahrzeugdaten. Dies geht aus einer Umfrage im Auftrag des Digitalverbands Bitkom unter Vorstandsmitgliedern und Geschäftsführern von Unternehmen der Automobilindustrie mit 20 oder mehr Mitarbeitern hervor. 25% der Betriebe sind dafür, alle Daten bereitzustellen, 61% Prozent sprechen sich für ausgewählte Daten aus. „Die Daten, die heute schon von Fahrzeugen erfasst werden, können für einen besseren Verkehrsfluss sorgen und so die Umwelt schützen. Sie können aber auch Unfälle verhindern und Leben retten“, erklärt Bitkom-Präsident Achim Berg. „Fahrer können so rechtzeitig gewarnt oder auf eine bessere Strecke geschickt werden. Diese Datenschätze müssen wir besser nutzen.“</p><h5>Stau- und Wetterdaten könnten alle Fahrer warnen </h5><p>Nach Meinung der großen Mehrheit der Automobilunternehmen (je 98%), die sich für eine gesetzliche Verpflichtung aussprechen, sollten insbesondere anonymisierte Wetter- und Staudaten gesammelt werden. 80% plädieren für die Bereitstellung von Positionsdaten des Fahrzeugs, 76% für die Nutzung von Fahrdaten wie Geschwindigkeit, Beschleunigung oder Bremsvorgänge. Mit 42% fänden es 4 von 10 Unternehmen sinnvoll, Daten über den technischen Zustand des Fahrzeugs auf gesetzlicher Grundlage auszuwerten. „Eine Nutzung von Fahrzeugdaten ist zweifellos im gesellschaftlichen Interesse, wir brauchen dazu gerade aber auch mit Blick auf selbstfahrende Autos klare und verlässliche Regeln, wer welche Daten erheben und nutzen darf“, betont Berg. (tk)</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/79E0E9D0-6100-4E9E-ADEA-F36A0705A48D"></div>