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Fort- & Weiterbildung

11. Fondsratingtag – Teil 1:Anlageberatung nach dem KAGB – ein unerschöpfliches Thema?

Auf dem 11. Fondsratingtag am 25.03.2014 in Hamburg standen Vertriebsthemen im Vordergrund, und die rund 130 interessierten Besucher wussten das zu schätzen: Informationen aus erster Hand über rechtssicheren Vertrieb unterm KAGB. Vor allem ging es darum, dass Beratung sich nicht mehr in erster Linie an der Produktstory, sondern tatsächlich am Anleger, an dessen Erfahrung und Bedürfnissen orientieren muss.

<p>Auf dem 11. Fondsratingtag am 25.03.2014 in Hamburg standen Vertriebsthemen im Vordergrund, und die rund 130 interessierten Besucher wussten das zu schätzen: Informationen aus erster Hand über rechtssicheren Vertrieb unterm KAGB. </p><p>Helmut Schulz-Jodexnis von Jung, DMS &amp; Cie. ging gleich medias in res mit Praxistipps zum Beratungsprozess § 34f GeWO und stellte seinen Vortrag unter das Leitmotto, dass Beratung sich nicht mehr in erster Linie an der Produktstory, sondern tatsächlich am Anleger, an dessen Erfahrung und Bedürfnissen orientieren muss. Nach wie vor gilt deshalb das Bonmot von Prof. Dr. Zacher aus Köln: „Der beste Schutz vor Klagen ist eine 100% Performance des Produktes.“ Wiederholt wies er darauf hin, dass die Änderungen im Aufsichtsrecht die bisherige Zivilrechtsprechung keinesfalls aushebeln. Deshalb hält er nach wie vor einen Vertrieb von Produkten ohne IDW-S4-Gutachten oder einen gleichwertigen Prüfungsnachweis für hoch riskant, da in diesem Fall beispielsweise bei einem Immobilienfonds der Berater sämtliche zugrunde liegenden Miet- und Finanzierungsverträge selbst prüfen müsste. </p><p>Grundlage jeder Beratung MUSS eine ausführliche Kundenexploration mit Prüfung des aktuellen Status’ sein, die zu einem aussagekräftigen Kundenprofil führt. Dazu gehören die finanziellen Verhältnisse, die Ziele der Kapitalanlage inklusive der Risikobereitschaft, die bisherigen Erfahrungen des Anlegers mit Finanzprodukten. Wenn der Anleger nicht alle Fragen beantworten will, ist nur noch die VERMITTLUNG des Produkts möglich. In jedem Fall, also auch bei einer Vermittlung, ist eine Angemessenheitsprüfung vonnöten und muss dokumentiert werden: Sie untersucht, ob Kenntnisse und Erfahrungen des Anlegers ausreichen, um die Risiken, die im Zusammenhang mit der Finanzanlage auftreten können, angemessen beurteilen zu können. Im Rahmen einer Beratung ist zusätzlich eine Geeignetheitsprüfung erforderlich, die deutlich mehr in die Tiefe zu gehen hat: Hier kommt es auf die Eignung des konkret empfohlenen Produkts für die Anlageziele des Anlegers an und darauf, ob der Anleger die damit verbundenen Risiken verstehen und finanziell tragen kann. Zur ordnungsgemäßen Dokumentation gehören die Darlegung der Gründe für die Entscheidung, ein konkretes Produkt zu empfehlen, und auch ein ausreichender zeitlicher Abstand zwischen Beratung mit (ebenfalls dokumentierter) Aushändigung des Prospektes und des Vermögensinformationsblattes und dem Vertragsschluss. Bei der Produktvorstellung kommt es auch auf die Wortwahl an: Wenn der Vermittler eine Anlage als „sicher“ bezeichnet, obwohl sie tatsächlich erhebliche Risiken birgt, oder eine Verzinsung garantiert, die in Wirklichkeit nicht garantiert ist, macht er sich schadenersatzpflichtig.</p><p>Nicht vernachlässigen darf der Vertrieb auch die Lektüre einschlägiger Presseerzeugnisse: Das „Handelsblatt“ ist Pflichtlektüre, sich häufende kritische Berichte auch in anderen Medien müssen dem Anleger mitgeteilt werden. </p><p>Zu guter Letzt legte Schulz-Jodexnis den Zuhörern noch nahe, nicht zu viel Zeit bis zur Sachkundeprüfung verstreichen zu lassen – die wenigen Termine, die von den IHKs im Jahr 2014 angeboten werden, sind schnell vorüber!</p><p>Text: Stephanie von Keudell.</p><p>Teil II gibt es am Montag auf <a href="http://www.asscompact.de&quot; target="_blank" >www.asscompact.de</a>.</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/D08E088F-DB47-4528-86F5-61D7B38D5E65"></div>

 

Bildungsprämie wird ab 01.07.2014 gekürzt – GOING PUBLIC! empfiehlt Förderwilligen schnelles Handeln

Die Bildungsprämie fördert die Teilnahme an Qualifikationsmaßnahmen mit 50% der Weiterbildungskosten, begrenzt jedoch auf maximal 500 Euro pro Maßnahme. Ab dem 01.07.2014 darf so eine Maßnahme aber nur noch maximal 1.000 Euro kosten (Rechnungspreis). GOING PUBLIC! empfiehlt förderwilligen Vermittlern daher, ihre anvisierte Fortbildung noch vor dem 01.07.2014 zu starten.

<p>Die Bildungsprämie fördert die Teilnahme an Qualifikationsmaßnahmen mit 50% der Weiterbildungskosten, begrenzt jedoch auf maximal 500 Euro pro Maßnahme. Ab dem 01.07.2014 darf so eine Maßnahme aber nur noch maximal 1.000 Euro kosten (Rechnungspreis). Lehr- und Studiengänge, die auf IHK-Prüfungen vorbereiten und meist mehr als 1.000 Euro kosten, fallen somit aus der Förderfähigkeit heraus. Ausnahmen bieten nur bestimmte Lehrgänge auf die Sachkundeprüfungen gem. §§ 34d und 34f GewO. „Vermittler sollten daher vor dem 01.07.2014 ihren Lehr- oder Studiengang starten, um noch eine Förderung zu erhalten“, empfiehlt GOING PUBLIC! Vorstand Ronald Perschke. „Wichtig ist, dass die anvisierte Fortbildung vor dem 01.07.2014 startet, Verschiebungen sind nicht möglich.“</p><p>Die zweite Verschlechterung ergibt sich aus der Tatsache, dass nur noch Personen gefördert werden, die das 25. Lebensjahr vollendet haben. Unverändert bleiben hingegen die Regelungen, dass förderfähige Personen mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbsfähig sein müssen und dass das zu versteuernde Jahreseinkommen maximal 20.000 Euro (gemeinsam veranlagt: 40.000 Euro) betragen darf. „Vermittler nehmen die Bildungsprämie gern als Förderinstrument für ihre Qualifizierungsmaßnahmen in Anspruch. Wir bedauern diese Verschlechterung, beraten aber auch gern über weitere mögliche Fördermöglichkeiten. So bleibt zum Beispiel für die Fachwirtqualifikation das attraktive Meister-Bafög unverändert bestehen“ beurteilt Perschke die geplante Veränderung.</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/81E8FBE9-84CD-4D77-814A-E493771A2C4E"></div>

 

AssCompact Workshop „Unternehmensnachfolge“ für unabhängige Vermittler

Aufgrund unterschiedlichster Entwicklungen ist in den nächsten zehn Jahren von einer zunehmenden Konsolidierung im Maklermarkt auszugehen. Entsprechend sind die Themen „Bestände vererben, verkaufen, übergeben und Bestände kaufen“ von hoher Relevanz. AssCompact bündelt daher die Kompetenzen mehrerer Experten, um als Ansprechpartner im Themenbereich Unternehmensnachfolge zu fungieren.

<p></p><p>Davon profitieren können alle, die am 08.04.2014 zum AssCompact Workshop nach München kommen. Es sind nur noch fünf Plätze verfügbar. AssCompact Newsletter-Abonnenten zahlen als unabhängige Vermittler eine ermäßigte Teilnahmegebühr von 95 Euro anstelle von 295 Euro. Anmeldung über auf folgenden Link: <a href="http://www.myasscompact.de/unternehmensnachfolge " target="_blank" >https://www.myasscompact.de/unternehmensnachfolge</a></p><p>Fragen beantwortet Dr. Christian Durchholz gerne unter 0921 7575835. Weitere Informationen gibt es auch <a href="http://www.asscompact.de/media/Anhang_Workshop_die_Bayerische_final.pdf…; target="_blank" >hier</a>.</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/D55B00BB-F7B2-48DD-BAC3-1C4929D4A34B"></div>

 

Ab sofort „gut beraten“-Weiterbildungspunkte sammeln bei GOING PUBLIC!

Vermittler und Berater können ab sofort bei GOING PUBLIC! Akademie für Finanzberatung AG Weiterbildungspunkte der Initiative „gut beraten“ sammeln und gutschreiben lassen. Seit dem 17.02.2014 ist die GOING PUBLIC! Akademie für Finanzberatung sowohl als „Bildungsdienstleister“, als auch als „Trusted Partner Service“ bei der Initiative offiziell akkreditiert.

<p></p><p>Eine Übersicht, welche Veranstaltung wie viele Weiterbildungspunkte ermöglicht, finden Interessierte auf der GOING PUBLIC! Homepage <a href="http://www.akademie-fuer-finanzberatung.de&quot; target="_blank" >www.akademie-fuer-finanzberatung.de</a>.</p><p>Als weiteres Angebot wird es ein „Punkte-Abonnement“ geben, mit dessen Hilfe sich regelmäßig und praxisorientiert die im Durchschnitt erforderlichen 40 Weiterbildungspunkte pro Jahr erwerben lassen. Branchenbezogene Online-Seminare, die mehrmals im Monat stattfinden werden, ermöglichen so eine regelmäßige Weiterbildung. Dieses Punkte-Abo wird noch im 2. Quartal 2014 bei GOING PUBLIC! starten.</p><p>Ab April 2014 soll die Weiterbildungsdatenbank, in der die Punkte erfasst und verwaltet werden, in den Live-Betrieb gehen. Dann können bereits jetzt erworbene Punkte eingespielt und „Kontoauszüge“ abgerufen werden. Dafür hat GOING PUBLIC! mit dem Status als „Trusted Partner Service“ bereits die notwendige Akkreditierung erhalten.</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/5E64E60B-1CEA-409F-9B18-EC72C8BDF8FA"></div>

 

Messe & Kongress Honorarberatung vor neunter Auflage

Am 25.02.2014 findet zum neunten Mal der Branchentreff Messe & Kongress Honorarberatung statt. Eines der Hauptthemen ist in diesem Jahr die Einführung des ersten Berufsbildes für Honorarberater, dessen dazugehöriges Gesetz zum 01.08.2014 in Kraft tritt.

<p>Am 25.02.2014 findet im Congress Park Hanau zum neunten Mal der Branchentreff Messe &amp; Kongress Honorarberatung statt. Eines der Hauptthemen ist in diesem Jahr die Einführung des ersten Berufsbildes für Honorarberater, dessen dazugehöriges Gesetz zum 01.08.2014 in Kraft tritt.</p><p>Rund 700 Teilnehmer, 44 Aussteller, 34 Vorträge, 4 Berater-Workshops sowie 4 Podiums-Diskussionen – so lassen sich die Kerndaten von Messe &amp; Kongress Honorarberatung zusammenfassen. „So viele Aussteller und Themen zu Versicherungslösungen für Honorarberater hatten wir bislang auf keinem Kongress“, ist Veranstalter Dieter Rauch im Vorfeld zufrieden.</p><p>Die Auswirkungen der Verordnung für Honorar-Anlageberater werden bei „Messe &amp; Kongress“ von den maßgeblichen Beteiligten diskutiert: Dr. Erich Paetz (Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz), Michael H. Heinz (Bundesverband deutscher Versicherungskaufleute e.V.), Dr. Annabel Oelmann (Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen) und Philipp Mertens (Berufsverband deutscher Honorarberater e.V.). Zudem gibt es bei „Messe &amp; Kongress Honorarberatung“ wieder zahlreiche Fachvorträge aus dem Asset-Management und Finanzmarkt, wie etwa Prof. Dr. Max Otte, Philipp Vorndran, Stefan Riße, Dr. Georg Graf von Wallwitz oder Eugen Weinberg.</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/8E78DE22-2620-4441-9C10-915534482E85"></div>

 

Jungmakler Award 2014 gestartet

Die finale Bewerbungsphase beim Jungmakler-Award 2014 beginnt. Bis zum 30.06.2014 können sich alle Makler, die die Teilnahmebedingungen erfüllen, in den Kategorien „Neugründung“ oder „Betriebsübernahme“ für den Award bewerben. Nicht nur die Gewinner profitieren von einer Teilnahme: Durch das Netzwerk und die Unterstützung während der Bewerbungsphase kann jeder Teilnehmer wertvolle Erkenntnisse für sein Unternehmen gewinnen.

<p></p><p>Der erste Schritt für eine erfolgreiche Bewerbung ist ein Online-Fragebogen. Hier wird eine Vorauswahl für die regionalen Castings, die im Juli stattfinden, getroffen. Teilnehmer die sich dort erfolgreich präsentieren und durch ihr Fachwissen überzeugen, werden dann am 26.08.2014 zum BundesCasting in Köln eingeladen. Die Preisverleihung findet am 30.10.2014 auf der DKM statt.</p><p>Teilnahmebedingungen</p><p>Zum Wettbewerb zugelassen sind nur Vermittler, die über eine Zulassung als Versicherungsmakler nach § 34 d Abs.1 GewO und/oder Finanzanlagenvermittler nach § 34 f Abs. 1 GewO verfügen, Geschäftsführer oder Inhaber des Unternehmens mit maximal fünf Jahre in dieser Funktion sind sowie ein maximales Alter von 39 Jahren (Geburtstag > 01.01.1975) haben. Bewerbungen unter <a href="http://www.jungmakler.de&quot; target="_blank" >www.jungmakler.de</a>.</p><p>Über den Jungmakler Award</p><p>Ziel des Wettbewerbs ist es, erfolgreiche und junge Makler ins Zentrum der Aufmerksamkeit zu rücken, umso mehr Nachahmer zu finden und damit dem drohenden Fachkräftemangel der Branche entgegenzuwirken. Gleichzeitig soll den jungen Maklern eine Plattform für Austausch und Vernetzung gegeben werden. Durch das vielfältige Rahmenprogramm sollen die Fähigkeit zur Selbstreflexion gefördert und die Weiterentwicklung auf persönlicher und betrieblicher Ebene der Bewerber unterstützt werden. Gefördert wird der Wettbewerb von 36 Gesellschaften aus der Finanz- und Versicherungsbranche. Der Award wird in zwei verschiedenen Kategorien – „Neugründung“ und „Betriebsübernahme“ – verliehen. Die Gewinner beider Kategorien erhalten jeweils 5.000 Euro. Die jeweils Zweitplatzierten erhalten 3.000 Euro. Die Drittplatzierten können sich über 1.000 Euro Preisgeld freuen</p><p>Jahrestagung: Netzwerk, Unternehmensstrategie und Betriebsführung</p><p>Zum zweiten Mal wird der Award durch eine Jungmakler-Jahrestagung (07.04.2014, Stuttgart) ergänzt. Auf der Jahrestagung werden Informationen zum Thema Unternehmensstrategie und Betriebsführung für Jungmakler vorgestellt. Zudem referiert Hans-Ludger Sandkühler, Rechtsanwalt und Spezialist im Bereich Versicherungsrecht, zum Thema: „Rechtlich auf der sicheren Seite: Fallstricke bei Kundenverträge, Courtagevereinbarungen, Impressum, etc.“ Weiterhin können die Bewerber an Webinaren von Steffen Ritter, Geschäftsführer des Instituts für Versicherungsvertrieb Beratungsgesellschaft mbH, teilnehmen. Daneben finden Bewerber im sogenannten „Jungmakler Club“ zahlreiche Vergünstigungen bei Softwarelösungen und Verbandsmitgliedschaften. </p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/AB1AE6C9-2D6D-4A67-B0CF-75199238A085"></div>

 

Wachstum bei dualem Studium hält an

Die Dynamik dualer Studiengänge ist ungebrochen: Das Bundesinstitut für Berufsbildung verzeichnete im Jahr 2013 mit 11,4% eine zweistellige Zuwachsrate bei der Anzahl dualer Studiengänge für die Erstausbildung. Auch die Assekuranz setzt mit dem Angebot dualer Studiengänge auf eine frühzeitige Bindung ihrer zukünftigen Mitarbeiter.

<p>Das duale Studium in Deutschland befindet sich auf Wachstumskurs. Die Datenbank des Bundesinstituts für Berufsausbildung (BIBB) erfasst aktuell 1.014 duale Studiengänge mit einer gleichzeitigen Ausbildung im Betrieb und an einer (Fach-)Hochschule beziehungsweise Berufsakademie. Hinzu kommen weitere 447 Studiengänge für die Weiterbildung. Die Zahl der in der BIBB-Datenbank registrierten Studierenden stieg von rund 41.000 im Jahr 2004 auf rund 64.400 in 2013. Vor allem die Universitäten erweiterten im vergangenen Jahr ihre dualen Angebote von 30 auf 57 Studiengänge – ein auffälliger Anstieg, da nach Angaben des BIBB hier in den Vorjahren kaum Veränderungen festgestellt werden konnten.

</p><p>Auch die Unternehmen in der Versicherungswirtschaft setzen durch das Angebot dualer Studiengänge auf eine frühzeitige Bindung ihrer zukünftigen Mitarbeiter. So unterstützen 98% der Versicherer ihre Mitarbeiter sowohl finanziell als auch durch eine zeitliche Freistellung beim Erwerb von Weiterbildungsabschlüssen. Zu diesem Ergebnis kam im vergangenem Jahr die Weiterbildungsumfrage des Berufsbildungswerks der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (BWV). Und 2012 ergab eine Befragung des BWV, dass bereits 76% der Versicherer ein duales Studium anbieten. Bei über drei Viertel der Unternehmen mündeten die Abschlüsse dabei in den Bachelor of Insurance Management (B.A.), bei 70% der Versicherer in den Bachelor of Science (B. Sc.). Oft böten die Unternehmen gleich beide Bachelor-Abschlüsse an. </p><p>Wissenschaftler in der Assekuranz</p><p>Besonders beliebt in der Versicherungswirtschaft ist der BWV-Erhebung zufolge das ausbildungsintegrierte Studium. Dieses beinhaltet neben dem Bachelor auch die IHK-Abschlussprüfung. Bei den Bachelor-Studiengängen qualifizieren sich die Mitarbeiter berufsbegleitend wissenschaftlich weiter. Je nachdem, welches berufliche Ziel sie anpeilen, können sie zwischen den Studienschwerpunkten „Betrieb“ und „Vertrieb“ auswählen. Das Engagement der Versicherer in die akademische Bildung ihrer Mitarbeiter ist auch vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung und des drohenden Fachkräftemangels zu sehen. </p><p>Am häufigsten unterstützen die Versicherer ihre Mitarbeiter bei der akademischen Bildung durch die (teilweise) Finanzierung des Studiums bzw. dualem Studiums (98%). Und 88% der befragten Versicherer bieten eine Freistellung für ihre studierenden Mitarbeiter an (inklusive duales Studium). Zu diesen Zahlen kam die „Weiterbildungsumfrage der Versicherungswirtschaft“ des BWV vom August 2012. Im Mittelpunkt dieser Untersuchung stand die akademische Bildung und die Zusammenarbeit der Versicherer mit Hochschulen. </p><p>Investition in berufliche Bildung </p><p>Auch eine Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln (IW Köln) und des Stifterverbandes für die Deutsche Wissenschaft kam Ende 2013 zu dem Ergebnis, dass Unternehmen viel Geld in die akademische Bildung investieren. Der Studie zufolge haben die Unternehmen mit 2,5 Mrd. Euro Hochschulen und Studierende im Jahr 2012 unterstützt. Gegenüber der ersten Erhebung für 2009 sei dies ein Zuwachs von 15%. Dabei seien der größte Investitionsposten mit 948 Mio. Euro die dualen Studiengänge. Rund 65.000 Studierenden ermögliche die Wirtschaft die Verbindung von akademischem Studium und betrieblicher Praxis.</p><p>„Duale Studiengänge greifen mit der Kooperation mindestens zweier Lernorte ein zentrales Prinzip der beruflichen Bildung auf“, so das BIBB. Im Vergleich zum klassischen Studium liegt der größte Unterschied des dualen Studiums im höheren Praxisbezug. BIBB-Präsident Hubert Esser sieht denn die zukünftige Herausforderung darin, „qualitätssichernde Standards zur Verzahnung von betrieblichem und akademischem Lernort bei dualen Studiengängen zu etablieren“. </p><p>Tatsächlich, so der Befund der IW-Studie, sind die Unternehmen auch bereit, ihr Engagement für die akademische Bildung noch weiter auszubauen – wenn das Studienangebot praxisbezogener, flexibler und offener für Berufstätige wird. Gegenwärtig erreichten die Hochschulen in Sachen Durchlässigkeit und Weiterbildung bei den Unternehmen nämlich nur knapp die Note befriedigend. </p><p>Text: Umar Choudhry</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/ECCCEEDB-9B71-4625-AE45-366283BDB2D2"></div>

 

Versicherer unterstützen die Ausbildung in ihren Vertriebseinheiten in hohem Maße

Ende vergangenen Jahres legten der Arbeitgeberverband der Versicherungsunternehmen in Deutschland (AGV) und das Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) e.V. die zentralen Ergebnisse ihrer Ausbildungsumfrage 2013 vor. In der 10. Erhebung wurde auch untersucht, wie Versicherer ihre Vertriebseinheiten in der Ausbildung unterstützen.

<p> </p><p/><p>Nach Studienaussagen sind demnach rund 95% der befragten Unternehmen ganz oder teilweise in die Ausbildungstätigkeit vor Ort eingebunden. Dabei gibt es in der Praxis ganz unterschiedliche Modelle. So kann die Verantwortlichkeit für die Ausbildung zum Beispiel in einer Vertriebseinheit direkt bei dem Versicherungsunternehmen liegen, während das Unternehmen in anderen Vertriebseinheiten unterstützend im Ausbildungsengagement mitwirkt. Nur in einem geringen Anteil der Unternehmen bilden die Vertriebseinheiten komplett selbstständig aus.</p><p/><p>Das Ausbildungsverhältnis wird in rund der Hälfte der antwortenden Unternehmen direkt zwischen dem Auszubildenden und der Vertriebseinheit geschlossen, so die Studie weiter. Demgegenüber erhalten die Auszubildenden ihre Vergütung größtenteils direkt vom Versicherungsunternehmen (40%) oder von ihren Vertriebseinheiten mit Zuschüssen des Unternehmens. In den Versicherungsunternehmen, in denen die Vertriebseinheit die Ausbildungsvergütung ausschließlich übernimmt (11,4%), wird auch das Ausbildungsverhältnis allein zwischen dem Auszubildenden und der Vertriebseinheit geschlossen. </p><p/><p>Die Broschüre „Die Ausbildungsumfrage der Versicherungswirtschaft“ kann <a href="http://www.bwv.de/bildungspolitik/umfragen-des-verbands/ausbildungserhe…; target="_blank" >hier</a> heruntergeladen werden. </p><p/><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/776EE775-66D8-46F8-AC18-F4B51EB71C51"></div>

 

Berufsausbildung auf neue Finanz- und Versicherungsprodukte erweitert

Die Ausbildung zur Kauffrau und zum Kaufmann für Versicherungen und Finanzen ist modernisiert worden. So gehören nun auch fondsgebundene Lebensversicherungen zur Produktpalette der Ausbildung. In der Fachrichtung „Finanzen“ können neben der „Anlage in Finanzprodukte“ zwei weitere Qualifikationseinheiten ausgewählt werden. In der Fachrichtung Versicherung wurden der Schadensservice und das Leistungsmanagement mit aufgenommen.

<p>Die bestehende Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Versicherungen und Finanzen bzw. zur Kauffrau zur Versicherungen und Finanzen vom 17.05.2006 (BGBl. I S. 1187) ist überarbeitet und modernisiert worden. So gehören nun beispielsweise auch fondsgebundene Lebensversicherungen zur Produktpalette der Ausbildung. Als Ausbildungsstruktur liegen dem Beruf weiterhin Spezialisierungen in den Fachrichtungen Versicherungen und Finanzen zugrunde sowie die Pflicht- und Wahlqualifikationseinheiten in den jeweiligen Fachrichtungen. Neu ist, dass Auszubildende der Fachrichtung „Finanzen“ neben der „Anlage in Finanzprodukte“ zwei weitere Qualifikationseinheiten aus einer Auswahlliste selbst bestimmen können. Auch die Auswahlliste der Qualifikationseinheiten der Fachrichtung Versicherung wurde den aktuellen Entwicklungen angepasst. </p><p>Neu: Finanzierungsberatung von gewerblichen Kunden</p><p>So wurden unter anderem der Schadensservice und das Leistungsmanagement mit aufgenommen. Eine weitere Veränderung bezieht sich auf die Abschlussprüfung, bei der dem Prüfungsausschuss nun mehr Gestaltungsmöglichkeiten eingeräumt werden. Die Teilnovellierung wird nach dem Beschluss des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung im August 2014 in Kraft treten. Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) hat im Auftrag der Bundesregierung gemeinsam mit den Sozialpartnern und Sachverständigen aus der betrieblichen Praxis die dreijährige Berufsausbildung modernisiert. Anlass der Modernisierung sind Erfordernisse der aktuellen betrieblichen Ausbildungspraxis. So sind die beiden Fachrichtungen „Versicherung“ und „Finanzberatung“ dem Berufsbild erhalten geblieben. </p><p>Durch die Teilnovellierung wird aber im Bereich „Finanzberatung“ die zuvor bestehende Wahlqualifikation „Vertrieb von Finanzprodukten“ durch die Wahlqualifikationen „Finanzierungsberatung von gewerblichen Kunden“ und „Optimierung von Finanzproduktbeständen der Kunden“ abgelöst. In der Fachrichtung „Versicherung“ werden außerdem Änderungen bei der Struktur der Abschlussprüfung aufgenommen, mit denen dem Prüfungsausschuss mehr Gestaltungsmöglichkeiten beim Fachgespräch eröffnet werden.</p><p>Beliebter Ausbildungsberuf </p><p>Der Ausbildungsberuf erfreut sich übrigens weiterhin eines guten Zuspruchs: Mit 5.817 Neuabschlüssen, darunter 52,8% mit männlichen und 47,2% mit weiblichen Auszubildenden, steht er auf Rang 29 in der Rangliste der Ausbildungsberufe nach Neuabschlüssen 2012. Und mit einer durchschnittlichen tariflichen Ausbildungsvergütung von 830 Euro im ersten, 896 Euro im zweiten und 962 Euro im dritten Ausbildungsjahr lag die Vergütung im vergangenen Jahr auch deutlich über dem bundesweiten Durchschnitt von 730 Euro. </p><p>Das Berufsprofil liegt künftig in einer Zeugniserläuterung in deutscher, englischer und französischer Sprache vor und hilft den ausgebildeten Fachkräften bei einer europaweiten beruflichen Verwirklichung. Erstmals wird die Ausbildung im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) auf der Niveaustufe 4 verortet. Diese Einordnung hilft Fachkräften und ausländischen Arbeitgebern bei der Bewertung der Qualität der Ausbildung im Rahmen von Bewerbungsverfahren.</p><p>Zuletzt ist der Rahmenplan für die Sachkundeprüfung „Geprüfter Finanzanlagenfachmann/-frau IHK“ aktualisiert worden. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag e. V. (DIHK) hatte kürzlich auf seinen Internetseiten auf den überarbeiteten Rahmenplan für Finanzanlagenvermittler hingewiesen. </p><p>Siehe hierzu auch: <a href="http://www.asscompact.de/article/neue-berufsregeln-fuer-finanzanlagenve…; target="_blank" >Neue Berufsregeln für Finanzanlagenvermittler</a></p><p>Text: Umar Choudhry</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/4F01C945-8AA8-4B5F-A45B-53E616EEE84C"></div>

 

Neue Berufsregeln für Finanzanlagenvermittler

Die Berufsregeln für Vermittler von Finanzanlagen sind aktualisiert worden. Hintergrund ist das Ende Juli in Kraft getretene AIFM-Umsetzungsgesetz. Der neue Rahmenplan gilt für alle Prüfungen ab dem 01.01.2014. Außerdem hat der BWV seinen Bildungsreport 2014 veröffentlicht.

<p>Der Rahmenplan für die Sachkundeprüfung „Geprüfter Finanzanlagenfachmann/-frau IHK“ ist aktualisiert worden. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag e.V. (DIHK) weist auf seinen Internetseiten auf den überarbeiteten Rahmenplan für Finanzanlagenvermittler hin. Das zuständige Sachverständigengremium, an dem auch das Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) e.V. beteiligt war, hat damit auf das sogenannte AIFM-Umsetzungsgesetz (AIFM-UmsG) reagiert. „Am 29.10.2013 erhielten wir vom DIHK die finale Version“, teilt der BWV mit. Wie der DIHK erläutert, erforderte das am 22.07.2013 in Kraft getretene Gesetz über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM-UmsG) die Integration neuer Lernziele und -inhalte. </p><p>Knapp bemessener Stundenrahmen</p><p>Durch das AIFM-UmsG ist das bisherige Investmentgesetz (InvG) aufgehoben worden. An seiner Stelle ist das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) getreten. Mit dem KAGB steht für sämtliche Investmentfonds ein geschlossenes Regelwerk zur Verfügung. Mit dem neuen KAGB müssen diverse Verordnungen angepasst werden. Betroffen von den Änderungen sind auch die Erlaubnistatbestände des § 34f Abs. 1 Satz 1 GewO. Seinen Ursprung hat das AIFM-UmsG in europäischen Vorgaben, die nach der internationalen Finanzkrise ausgearbeitet wurden. </p><p>Die dem AIFM-Umsetzungsgesetz zugrunde liegende EU-Richtlinie (2011/61/EU) ist bereits im Juli 2011 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden. Die zweijährige Frist zur Umsetzung in nationales Recht ist nun Ende Juli ausgelaufen. Anlegerschutz, einheitliche EU-Wettbewerbsbedingungen und Markttransparenz sind nur einige Stichworte, die das Kapitalanlagegesetzbuch fördern soll. Immerhin umfasst es stolze 355 Paragrafen, die in sieben Kapitel unterteilt sind.</p><p>Nach Mitteilung des DIHK dient der Rahmenplan Prüfungskandidaten, Prüfern und Ausbildern als „Navigationssystem“ durch die Lerninhalte. Er bildet die Grundlage für die Erstellung lernzielorientierter Prüfungsaufgaben und für die Gestaltung von Vorbereitungslehrgängen. Die didaktische Aufbereitung, zeitliche Abfolge und Verknüpfung der Lerninhalte obliegt dann allerdings den Bildungsträgern. Bei der Lehrgangsplanung solle darauf geachtet werden, dass für die zu vermittelnden Kompetenzen der knapp bemessene Stundenrahmen für den Transfer zum praxisbezogenen Handeln genutzt werde, empfiehlt der DIHK. Dies erfordere auch die Bereitschaft der Teilnehmer, die Lehrgangsinhalte eigenständig vorzubereiten und zu vertiefen. </p><p>Unterrichtseinheiten nicht gestiegen</p><p>Mit der neuen Sachkundeprüfung sind auch die bundeseinheitlichen Prüfungstermine für die schriftlichen Prüfungsteile bekanntgegeben worden. Wer noch in diesem Jahr die Prüfung zum geprüften Finanzanlagenfachmann ablegen möchte, hat hierfür noch am 27. November die Möglichkeit. Für den praktischen Teil empfiehlt sich übrigens ein Blick in den Protokollbogen sowie in die 14-seitigen „Vorgabe zum Kundenberatungsgespräch“. Prüfungsrelevant ist der neue Lernstoff ab dem 01.01.2014. Kleiner Trost für alle Prüfungsteilnehmer: Die Zahl der Unterrichtseinheiten, teilt der DIHK mit, ist durch den neuen Rahmenplan nicht gestiegen. </p><p>Der BWV hat außerdem seinen Bildungsreport 2014 veröffentlicht. Er gibt auf 104 Seiten einen Überblick sowohl über Anschriften und Dienstleistungen des Bildungsnetzwerkes in der Versicherungswirtschaft als auch über Bildungsstatistiken der Branche. </p><p>Text: Umar Choudhry</p><p><a href="http://www.dihk.de/themenfelder/gruendung-foerderung/sach-und-fachkunde…; target="_blank" >Finanzanlagenvermittler – Rahmenplan und Termine für die Sachkundeprüfung</a></p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/C85FAB88-74C0-4F33-9A0E-F9692FAE4568"></div>