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Assekuranz Sach allgemein

Sterbegeldversicherung zwischen Vertriebschance und Vermögensverwertung

Für Versicherungsmakler bedeutet die Sparte Sterbegeldversicherung die Chance auf haftungssicheres Neugeschäft. Für Kunden hat sie ebenfalls eine hohe Bedeutung. Einige Punkte sind jedoch zu beachten, mahnt Benjamin Schüler, Leiter Marketing der HDH VVaG, an.

<p>Die Sterbeversicherung ist eine kleine Sparte, aber dennoch umfasst sie ein ziemlich breites &bdquo;Verst&auml;ndnisspektrum&ldquo;. Sie ist eine haftungssichere Gr&ouml;&szlig;e im Neugesch&auml;ft, andererseits wird sie h&auml;ufig als &uuml;berfl&uuml;ssige Versicherung verkannt. Doch worauf kommt es an bei der Sterbegeldversicherung? Der Sterbegeldversicherer HDH betrachtet hierzu drei Punkte, die Makler interessieren sollten.</p>
<h3>
Zielgruppe &ndash; F&uuml;r wen, wann und warum?</h3>
<p>Der Zweck einer Sterbegeldversicherung besteht darin, schon zu Lebzeiten pers&ouml;nliche W&uuml;nsche und Vorstellungen f&uuml;r das Begr&auml;bnis festzulegen, ohne die Hinterbliebenen damit finanziell zu belasten. Es liegt in der ganz normalen Lebensverantwortung, f&uuml;r die Bestattungskosten vorzusorgen. Den Bezugsberechtigten soll das Sterbegeld schnell ausgezahlt werden. Die Erfahrung zeigt, dass der Anlass eines Begr&auml;bnisses die Hinterbliebenen unmittelbar zu der &Uuml;berlegung f&uuml;hrt, eine pers&ouml;nliche Vorsorge f&uuml;r eben diese Notwendigkeiten zu treffen. Der Vertrieb der HDH VVaG fokussiert deshalb seit Jahren erfolgreich diese Zielgruppe. Die Folge: Das Durchschnittsalter der neuen Versicherungsnehmer der HDH lag in den vergangenen zwei Jahren jeweils unter 50.</p>
<h3>
Schonverm&ouml;gen &ndash; Was passiert, wenn ...?</h3>
<p>Versicherungsmakler sollten hinsichtlich der Sterbegeldversicherung eine Besonderheit im Auge haben: Die Leistung einer Sterbe&shy;geldversicherung wird dem Schonverm&ouml;gen zugerechnet. Bei aktueller Rechtsprechung wurde ein Aufwand von 6.000 Euro f&uuml;r die Bestattungsvorsorge als angemessen erachtet (Az. B 8/9b SO 9/06 R).</p>
<p>Im Falle der Gew&auml;hrung von Sozialhilfe oder staatlicher &Uuml;bernahme der Betreuerverg&uuml;tung wird m&ouml;glicherweise auch eine bestehende kapitalbildende Lebensversicherung auf den Todesfall als einzusetzendes Verm&ouml;gen betrachtet.</p>
<p>Der BGH stellte mit seinem zentralen Beschluss vom 30.04.2014 &ndash; XII ZB 632/13 (NJW 2014, 2015) klar, dass mit einer kapitalbildenden Lebensversicherung auf den Todesfall nicht eindeutig und ausschlie&szlig;lich der Zweck verbunden sei, f&uuml;r die Bestattung vorzusorgen. Tats&auml;chlich ist der Einsatz des R&uuml;ckkaufswertes einer solchen Versicherung im Falle der Gew&auml;hrung von Sozialhilfe oder staatlicher &Uuml;bernahme der Betreuerverg&uuml;tung durchaus &uuml;blich.</p>
<p>Besonders auff&auml;llig ist, dass in der Rechtsprechung der Sozialgerichte eine Abgrenzung zwischen reinen Sterbegeldversicherungen, die von Sterbekassen angeboten werden, und sogenannten &bdquo;Sterbegeldversicherungen&ldquo;, die von den meisten gro&szlig;en Versicherern angeboten werden, vorgenommen wird. Letztere sind Erlebensfall- oder Todesfallabsicherungen, denen aus recht&shy;licher Sicht von ihrem vertraglichen Zuschnitt her keine besondere Zweck&shy;bestimmung in Richtung auf Bestattung und Grabpflege innewohnt. Einzig die reine Sterbegeldversicherung bringt die erforderliche von der sonstigen Kapitallebensversicherung abweichende rechtliche Behandlung mit, sodass in der Rechtsprechung der Sozialgerichte tendenziell eine entsprechende Zweckbindung der Versicherung anerkannt wird.</p>
<p><b>Notwendige Abgrenzung </b></p>
<p>Rein fachlich bestehen demnach wichtige Abgrenzungskriterien einer echten Sterbegeldversicherung zu anderen m&ouml;glicherweise bislang gebr&auml;uchlichen L&ouml;sungen der Todesfallvorsorge. Sofern eine echte Sterbegeldversicherung empfohlen wird, bei der ein Abschluss bis zur H&ouml;chstsumme von 8.000 Euro Garantieleistung laut Gesetzgeber m&ouml;glich ist, besteht nicht automatisch Umdeckungsbedarf anderer laufender Versicherungen, da diese bei genauer Betrachtung nicht ersch&ouml;pfend auf den gleichen konkreten Zweck ausgerichtet sind.</p>
<p>Sofern die einer echten Sterbegeldversicherung dem Wesen nach innewohnende Zweckbindung zur Deckung der Bestattungskosten und Grabpflege aufgrund der neuen Rechtsprechung des BGH k&uuml;nftig angezweifelt werden sollte, kann die Zurechnung einer Sterbegeldversicherung zum Schonverm&ouml;gen durch einfache weiterf&uuml;hrende Ma&szlig;nahmen sichergestellt werden. Diese Ma&szlig;nahmen gehen immer vom Versicherten pers&ouml;nlich aus.</p>
<p>Ber&uuml;cksichtigen Vermittler alle diese objektiven und zun&auml;chst anbieterunabh&auml;ngigen Fakten, bietet der eigene Kundenbestand nach Ansicht der HDH ein hohes Potenzial an Neugesch&auml;ft, wobei gleichzeitig eine derzeit bei vielen Kunden noch bestehende Deckungsl&uuml;cke geschlossen wird.</p>
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Zusammenarbeit mit Pools &uuml;ber Vergleichsrechner</h3>
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<div class="zoomImage">
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<p>Neugesch&auml;ft in diesem Bereich ist f&uuml;r Versicherungsmakler aber nur dann interessant, wenn dies schnell und einfach abgeschlossen werden kann. So f&auml;llt der Blick auf den oben angek&uuml;ndigten dritten Punkt. Was bei einer Sterbegeldversicherung z&auml;hlt, ist die Summe der gezahlten Beitr&auml;ge am Ende der Beitragszahlung im Verh&auml;ltnis zur Gesamtleistung. Wer das Ergebnis in diesem Vergleich anf&uuml;hrt, wird von Vermittlern empfohlen. Nach einem aktuellen internen Vergleich erreicht die HDH hier das beste Verh&auml;ltnis von Beitragssumme zu Gesamtleistung.</p>
<p>Um aus Gelegenheitsgesch&auml;ft kurzum ein attraktives Nebengesch&auml;ft zu machen, gen&uuml;gt nicht allein der richtige Tarif. Vermittler erwarten, wie schon angesprochen, von Anbietern f&uuml;r Sterbegeldversicherung haftungsmindernde Unterst&uuml;tzung, um relevante Vergleichskriterien feiner als im groben Beitragsvergleich ausmachen zu k&ouml;nnen.</p>
<p>Sterbegeldversicherung ist nicht erkl&auml;rungsintensiv. Eine gut fundierte Entscheidung kann in den meisten Kundengespr&auml;chen nach weniger als einer Viertelstunde herbeigef&uuml;hrt werden. Dann darf es dem Makler nat&uuml;rlich nicht erschwert werden, den entsprechenden Antrag an den Versicherer zu &uuml;bermitteln. Mehr Zeit darf das nicht kosten. Wenn es m&ouml;glich ist, online direkt abzuschlie&szlig;en, dann wird Sterbegeldversicherung ein attraktives Nebengesch&auml;ft.</p>
<p>Die Sterbegeldversicherung der HDH kann im Vergleichsrechner von softfair fallabschlie&szlig;end berechnet werden. Der Vermittler gelangt im Download-PDF mit den VVG-Unterlagen per Link vom Deckblatt direkt zum Pool-Account bei der HDH. Ohne erneute Dateneingabe kann der Antrag so direkt an die HDH gestellt werden. Das Gesch&auml;ft wird dabei sicher &uuml;ber den Pool auf den Vermittler geschl&uuml;sselt und abgerechnet. Der Beitragsrechner der HDH ist zudem seit Januar 2017 BiPRO-konform. Derzeit arbeitet die HDH an einem Projekt, die &Uuml;bergabe direkt aus dem Maklerbestandssystem an den Rechner zu erm&ouml;glichen. Bereits Mitte dieses Jahres soll das aus den f&uuml;hrenden Maklersystemen heraus m&ouml;glich sein.</p>
<p>Mit technischen Innovationen, die den Vermittlungsprozess ideal verschlanken und gleichzeitig anschaulich den Nutzen einer Sterbegeldversicherung f&uuml;r den Kunden verdeutlichen, will die HDH in den kommenden Jahren das gesunde Wachstum im Vermittlergesch&auml;ft fortsetzen.</p>
<p>Den Artikel lesen Sie auch in AssCompact 04/2017, Seite 36f.</p>
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Ein Artikel von
Von Benjamin Schüler

Autohäuser können sich mit neuer Police der Helvetia absichern

Die Helvetia hat eine neue MultiRisk-Autohauspolice auf den Markt gebracht, die alle für Kfz-Betriebe relevanten Versicherungen kombiniert. Dazu zählen unter anderem eine Betriebshaftpflicht, eine Umwelthaftpflicht- und Umweltschadenversicherung oder auch eine Ertragsausfall-, Gebäude-, Inhalts- und Glasversicherung.

<p>Um den vielf&auml;ltigen Versicherungsbedarf von Autoh&auml;usern zu decken, bietet die Helvetia Versicherung eine MultiRisk-Autohauspolice. Wie die Helvetia unterstreicht, sind Autoh&auml;user mit ihren Geb&auml;uden, Verkaufsr&auml;umen, einer hochwertigen Werkstattausr&uuml;stung sowie dem Bestand an Neu- und Gebrauchtwagen unterschiedlichen Gefahren ausgesetzt. Das reicht vom Diebstahl von Fahrzeugen oder Navigationstechnik &uuml;ber einen Brand aufgrund eines technischen Defekts bis hin zu Hagelsch&auml;den am gesamten Fuhrpark. Anzahl und Kosten der Sch&auml;den sind laut Versicherer in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Bei Helvetia Business Autohaus sind nun alle f&uuml;r Autoh&auml;user relevanten Versicherungen in einem Vertrag zusammengefasst. Der Kunde erh&auml;lt einen Versicherungsschein und eine Gesamtpr&auml;mie. Deckungsl&uuml;cken oder Doppelversicherungen werden somit vermieden und der Verwaltungsaufwand verringert sich.</p>
<h5>
Neue Police bietet erweiterten Leistungskatalog</h5>
<p>Die neue MultiRisk-Autohauspolice der Helvetia enth&auml;lt unter anderem eine Betriebshaftpflicht einschlie&szlig;lich der f&uuml;r Autoh&auml;user notwendigen Zusatzhaftpflicht f&uuml;r Handel- und Handwerkversicherung bei Sch&auml;den, die von Besch&auml;ftigten verursacht werden. Zudem umfasst der Vertrag eine Umwelthaftpflicht- und Umweltschadenversicherung, eine Privathaftpflichtversicherung f&uuml;r den Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer und/oder Eigent&uuml;mer sowie Ertragsausfall-, Geb&auml;ude-, Inhalts- und Glasversicherung als Schutz bei Sachsch&auml;den, die unter anderem durch Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm, Hagel oder andere Elementarereignisse ausgel&ouml;st werden. Des Weiteren umfasst die Police eine Kfz-Versicherung mit Kfz-Haftpflicht-, Kfz-Kasko- sowie Kfz-Handel- und Handwerkerversicherung f&uuml;r alle eigenen zugelassenen und nicht zugelassenen Fahrzeuge inklusive roter Dauer- und Kurzzeitkennzeichen sowie fremde Fahrzeuge in Werkstatt- oder H&auml;ndlerobhut.</p>
<p>Helvetia Business Autohaus sieht H&ouml;chstersatzleistungen statt klassischer Versicherungssummen im Versicherungsfall vor. Die Pr&auml;mie wird auf Basis des Jahresnettoumsatzes, des gew&auml;hlten Selbstbehaltes, der Automarke, der regionalen Lage und dem individuellen Schadenverlauf des Autohauses berechnet. (tk)</p>
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Swiss Re stellt globales Vulkanmodell zur Risikoeinschätzung vor

Schäden durch Vulkanausbrüche sind größtenteils nicht versichert, was eine Deckungslücke darstellt. Swiss Re hat nun ein Modell entwickelt, das die Gefahren beurteilt, die von den weltweit über 500 aktiven Vulkanen drohen. Mit dem Modell können Versicherer die Risiken quantifizieren und passende Versicherungslösungen erstellen.

<p>Weltweit liegt jede siebte große urbane Region in einem Radius von 150 km um einen aktiven Vulkan. Ein Ausbruch könnte für Großstädte einen gesamtwirtschaftlichen Schaden in Höhe von bis zu 30 Mrd. US-Dollar bedeuten. Schäden durch Vulkanausbrüche sind größtenteils nicht versichert, wodurch eine enorme Deckungslücke entstanden sei, wie der Versicherer Swiss Re betont. Nur in Island gibt es derzeit eine obligatorische Vulkanversicherung. In manchen Ländern entfalle aber laut Swiss Re ein Großteil der versicherbaren Risiken auf die Gefahr eines Vulkanausbruchs.</p><p>Nun hat Swiss Re ein globales Vulkanmodell vorgestellt, das die Risiken einschätzt, die von den über 500 aktiven Vulkanen weltweit ausgehen. Mit dem Modell haben Versicherer die Möglichkeit, die Risiken zu quantifizieren und so die potenziellen Schäden im Falle eines Ausbruchs zu berechnen. Mit Hilfe des Modells können neue Versicherungslösungen entwickelt werden, um die Deckungslücken im Hinblick auf Vulkanausbrüche zu schließen.</p><p>Martin Bertogg, Leiter Naturgefahren bei Swiss Re, erläutert: „Das neue Modell erlaubt uns, die Prämien für dieses bedeutende Risiko für Personen, Unternehmen und Länder überhaupt erst zu berechnen. Es ist jetzt Aufgabe der Versicherungsindustrie, diese neue Möglichkeit zu nutzen, um gemeinsam mit allen Partnern, zuverlässige und erschwingliche Deckungen zu entwickeln.“ (tk)</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/C1B0D6C1-33A8-41BA-86F8-14F9A58D1F29"></div>

 

FinLeap ersucht um Lizenz als Sachversicherer

FinLeap, ein „Company Builder“ für Start-ups, hat bei der BaFin die Lizenz als Sachversicherer beantragt. Das Unternehmen, das auch den digitalen Versicherungsmakler Clark gegründet hat, schafft damit eine digitale Versicherungsplattform namens „Element“.

<p>Der FinLeap GmbH aus Berlin geht die Entwicklungs- und Prozessgeschwindigkeit der etablierten Versicherungswirtschaft zu langsam. Während Kundenschnittstellen mit verschiedenen Apps und dem digitalen Makler Clark weitgehend ohne Unterstützung der Versicherungswirtschaft entwickelt werden konnten, stoßen InsurTechs in den prozessualen Abläufen mit den Versicherern an ihre Grenzen. Deshalb gründet das Unternehmen nun eine eigene digitale Versicherungsplattform, an die sich InsurTechs, Dienstleister und digitale Makler andocken können. Für „Element“, wie die neue Plattform heißt, laufe die Beantragung einer Sachversicherungslizenz bei der BaFin, informierte FinLeap Anfang der Woche.</p><p>Das Geschäftsmodell „Element“ soll, durch die Kombination von verschiedenen Versicherungsleistungen und Partnern neue Versicherungsprodukte schaffen. Die Bandbreite der möglichen Partner, die Element nutzen können, erstreckt sich von InsurTechs – also Start-ups, die ein neues, digitales Versicherungsangebot schaffen wollen – über etablierte Unternehmen und Händler, die ihr Angebot um Versicherungsleistungen erweitern wollen, bis hin zu etablierten Versicherungen und Vermittlern, die Prozesse optimieren bzw. digitalisieren wollen. </p><h5>Element-Vorstand kommt von der AXA</h5><p>Zum Team von „Element“ gehören bereits 20 Personen. Für den Vorstand konnte Wolff Graulich, zuletzt Bereichsleiter bei der AXA, gewonnen werden, sowie Henning Groß als Chief Technology Officer (CTO). Groß war zuvor bei Axel Springer in leitender Position für technologische Innovation zuständig. (bh)</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/2DC13EA3-2B3F-43E3-B8B4-501964793B12"></div>

 

Marsh schützt Betreiber von Batteriespeichern

Der Industrieversicherungsmakler Marsh hat eine neue Allgefahrenversicherung entwickelt, die Sachschäden an Batteriespeichern sowie finanzielle Folgeschäden während der Ausfalldauer absichert. Auch die Versicherung der Netzentgeltersparnis ist möglich.

<p>Um für Betreiber von Batteriespeichern Investitionssicherheit zu schaffen und die Nutzung der Technologie zu fördern, hat der Industrieversicherungsmakler Marsh eine neue Allgefahrenversicherung entwickelt: Neben Sachschäden und daraus resultierenden Ertragsausfällen sind darin auch Verluste oder Mehrkosten bei sachschadenunabhängigen Ausfällen abgedeckt. Versicherte Gefahren sind zum Beispiel Feuer, Blitzschlag, Naturgefahren, Bedienungsfehler und Diebstahl. Ausgeschlossen sind nur einige niedere Gefahren wie normaler Verschleiß oder Alterung. </p><p>Die Stromerzeugung aus Windenergie und Photovoltaik ist eine der Hauptsäulen der Energiewende geworden. Da beide Stromquellen nicht kontinuierlich zur Verfügung stehen, werden Energiespeicher immer wichtiger. Um das Netz stabil zu halten, haben diese die Aufgabe, elektrische Überkapazitäten zu speichern und zu einem späteren Zeitpunkt wieder ins Netz abzugeben. In vielen Fällen erhalten Betreiber besondere Vergütungen oder sparen Netznutzungsentgelte, wenn die Speicher zu fest definierten Zeitpunkten zur Verfügung stehen. Aufgrund des modularen Aufbaus und den dadurch vielfältigen Anwendungsmöglichkeiten kommt Batteriespeichern damit eine besondere Bedeutung zu.</p><p>Neben dem Sachschaden übernimmt die neue Allgefahrenversicherung während der Ausfalldauer auch den finanziellen Folgeschaden. Das können zum Beispiel nicht erwirtschaftete Vergütungen für Stromverkauf, Teilnahme am Regelenergiemarkt oder bei Verwendung für den Eigenbedarf die Mehrkosten für anderweitigen Strombezug sein. </p><h5>Versicherung der Netzentgeltersparnis </h5><p>Batteriespeicher werden inzwischen in Anlagen zur Lastspitzenoptimierung eingesetzt. Ein einziger Ausfall oder eine Fehlfunktion während einer Lastspitze kann zum Verlust der Netzentgeltersparnis eines ganzen Jahres führen. Die Schadenhöhe liegt in vielen Fällen in der gleichen Größenordnung wie die gesamte Investition. Marsh hat daher für mögliche Vermögensschäden bei der Lastspitzenoptimierung eine spezielle Absicherung entwickelt. Wenn es als Folge eines Sachschadens am Batteriespeicher, eines Bedienungsfehlers oder des Versagens der gesamten Einheit inklusive Lastspitzenoptimierung zur Lastspitze kommt und die vertraglich vereinbarte Benutzungsstundenzahl unterschritten wird, dann entschädigt die Versicherung die verlorene Netzentgeltersparnis.</p><p>Die Versicherung der Netzentgeltersparnis ist nur in Kombination mit der Allgefahrenversicherung möglich. Zusätzlich kann die Deckung um eine Haftpflichtversicherung zum Schutz bei Schäden Dritter erweitert werden. (ad) </p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/6BE7F785-680D-4EC4-A311-F6A938A93024"></div>

 

Hiscox bringt Kombipolice für Ärzte

Mit der neuen Hiscox Cyber- und Sachversicherung bietet der Spezialversicherer der Berufsgruppe der Ärzte einen lückenlosen Versicherungsschutz für alle Schäden aus Cyberangriffen an der Praxis-IT und medizinischem Gerät sowie für Schäden an der Elektronik oder am Praxisinventar.

<p>Hiscox erweitert sein Versicherungsportfolio mit der Cyber- und Sachversicherung um eine Kombinationspolice. Damit erhalten Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte und psychologische Psychotherapeuten ein aufeinander abgestimmtes Deckungskonzept, das sämtliche Bestandteile der Cyber-, Sach- und Elektronikversicherung miteinander vereint. So sollen etwaige Deckungslücken vermieden werden, die beim Einzelabschluss auftreten könnten. Im Schadenfall liegt die Schadenbearbeitung bei nur einem Versicherer. Sowohl die Cyber- als auch die Sachdeckung können auch separat als Einzelpolice abgeschlossen werden.</p><p>Wenn Patientendaten verloren gehen, nicht mehr zugänglich sind, gestohlen oder manipuliert werden, müssen Ärzte mit hohen Regresskosten aus Patientenklagen rechnen und sich mit weitreichenden Informations- und Meldepflichten auseinandersetzen. Die Hiscox-Cyberkomponente bietet Schutz vor den Folgen aus Hacker- und Virenangriffen, Datenrechtsverletzungen sowie im Falle einer Cybererpressung, übernimmt bei Bedarf aber auch die Krisenkommunikation und leistet Rechtsbeistand. Zusätzlich sind Schäden an medizinischen Geräten eingeschlossen, die aus einem Hackerangriff resultieren. </p><h5>Assistance-Leistungen umfassen Cybertraining und Cyberkrisenplan</h5><p>Daneben erhalten Ärzte und ihr Praxispersonal Im Rahmen des Versicherungsschutzes ein kostenfreies Cybertraining zur Aufklärung und Sensibilisierung gegenüber digitalen Risiken. Außerdem wird bei Vertragsabschluss ein speziell entwickelter Cyberkrisenplan zur Verfügung gestellt, der die wichtigsten Maßnahmen im Ernstfall bereithält und dabei hilft, schnell und richtig zu handeln, um den Schaden so gering wie möglich zu halten. Im Krisenfall steht des Weiteren ein spezialisiertes IT-Krisenteam zur Seite; entweder telefonisch über eine durchgängig geschaltete Krisenhotline oder im Bedarfsfall auch beim Arzt vor Ort. Das Expertennetzwerk der Hiscox-Partner unterstützt bei der Säuberung des IT-Systems und der Wiederherstellung der Daten.</p><h5>Allgefahrenschutz der Sachwerte</h5><p>Im Rahmen der Sachversicherung sind das gesamte Praxisinventar sowie elektronische Geräte und die Medizintechnik zum Neuwert geschützt. Auch Arzneimittel, die in einer Kühlung aufbewahrt werden, sind im Versicherungsumfang inbegriffen sowie Geräte und Medizintechnik bis zu einem Wert von 50.000 Euro, die der Arzt außerhalb der Praxis, beispielsweise auf Hausbesuchen, benötigt. (ad)</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/8FB6D4C6-CA2C-4840-A416-C2181988BB2E"></div>

 

Bei Diebstahl zahlt Handyversicherung nur selten

Wird das Mobiltelefon gestohlen, können Verbraucher trotz Handy-Police nur selten darauf hoffen, dass die Versicherung für den Schaden aufkommt. Denn es gelten hohe Maßstäbe der Versicherer, wie Marktwächterexperten der Verbraucherzentrale Hamburg anhand einer Studie betonen.

<p>Besitzer einer Handy-Police bekommen bei einem Diebstahl nur äußerst selten die Kosten von der Versicherung erstattet. Die Versicherer würden nämlich hohe Anforderungen an Verbraucher stellen, wie das Handy bei sich zu tragen sei, so Marktwächterexperten der Verbraucherzentrale Hamburg. Eine repräsentative Forsa-Umfrage im Auftrag des Marktwächters Finanzen belegt, dass 77% aller befragten Handynutzer ihr Mobiltelefon im öffentlichen Raum so verwahren, dass die Versicherung bei Diebstahl nicht zahlen müsste. Fast alle Versicherer zahlen bei Diebstahl aber nur dann, wenn der Verbraucher das Handy im „persönlichen Gewahrsam mitgeführt hat“. Dies bedeutet, der Handybesitzer muss sein Mobiltelefon so körpernah tragen, dass er den Versuch eines Langfingers, das Handy zu entwenden, jederzeit bemerken und abwehren kann. </p><p>Die Verbraucherzentrale verzeichnete vermehrt Beschwerden von Versicherten, die nach einem Handydiebstahl die Kosten nicht von ihrer Versicherung erstattet bekommen hatten.</p><h5>Kein Anspruch, wenn Handy aus der Hosentasche gestohlen wird </h5><p>Bei einem Konzertbesuch oder der Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln reicht es beispielsweise nicht, das Mobiltelefon in der Handtasche oder Hosentasche zu tragen und zwischendurch zu prüfen, ob es noch da ist. „Die Rechtsprechung verlangt, dass beispielsweise eine Handtasche mit einem Schloss gesichert werden muss, oder der Versicherte glaubhaft machen kann, dass seine Hand ständig auf der Tasche lag. Nur dann können Ansprüche geltend gemacht werden“, erläutert Sandra Klug, Leiterin des für Versicherungen zuständigen Marktwächter-Teams bei der Verbraucherzentrale Hamburg. Wie Klug ergänzt, sei ein solches Verhalten aber im Alltag realitätsfern. Nach Einschätzung von Klein gebe es wenige Diebstahlsszenarien, in denen die Handyversicherung tatsächlich greifen würde. Bei Raub oder Einbruchdiebstahl kommt in der Regel die Hausratversicherung für den Schaden auf und erstattet im Unterschied zu vielen Handyversicherungen sogar den Neuwert des Mobiltelefons.</p><p>Wie die Forsa-Umfrage ergeben hat, haben knapp 40% der unter 30-jährigen erwachsenen Verbraucher eine Handyversicherung oder wollen eine Police abzuschließen. Unter allen Erwachsenen sind es 17%. (tk)</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/C59913AC-2E25-431E-9A7F-30D566504B56"></div>

 

BGV bringt neuen Onlineschutz

Ein neuer Tarif der Versicherungsgruppe BGV / Badische Versicherungen bietet Schutz vor Betrug bei Online-Shopping und Online-Banking. Mit im Leistungsangebot ist auch professionelle Hilfe bei Cybermobbing und Virenbefall.

<p>Die Chancen, aber auch die Gefahren des Internets sind in den letzten Jahren kontinuierlich angestiegen – Stichwort Datenklau, Hackerangriff und Cybermobbing. Der neue BGVONLINESCHUTZ, der 39,90 Euro im Jahr kostet, beinhaltet daher einen umfassenden Käufer- bzw. Verkäuferschutz. So gibt es zum Beispiel Ersatz, wenn eine gekaufte und bereits bezahlte Ware nicht ankommt. Versicherungsschutz besteht auch, wenn Kartennummern für Zahlungen missbraucht werden. Beim Online-Banking bzw. bei Online-Bezahlsystemen, bei Telefon- und E-Mail-Banking sowie bei Missbrauch in Lastschriftverfahren und Überweisungsaufträgen hilft der BGV ebenso weiter. Werden persönliche Daten im Internet unerlaubt verwendet und Geld vom Konto abgebucht, leistet der BGVONLINESCHUTZ finanzielle Entschädigung. Auch das Erstberatungsgespräch bei einem Rechtsanwalt ist mitversichert. </p><p>Den Begriff des Mobbings kennt man in erster Linie aus der Berufswelt. Mobbing findet aber auch immer öfter in den sozialen Netzwerken statt: Schikanierungen, Beschimpfungen oder Erpressungen in den Online-Netzwerken, das Veröffentlichen peinlicher Bilder oder Belästigungen im Chat nehmen immer weiter zu. Der BGVONLINESCHUTZ sorgt dafür, dass solche Postings oder Fotos wieder gelöscht werden. Auch eine psychologische Erstberatung bei schweren Mobbingfällen gehört zum Angebot. </p><h5>Hilfe bei Virenbefall</h5><p>Mit dem BGVONLINESCHUTZ sind auch persönliche Daten gesichert. Wer viel im Internet surft, kann sich leicht einen Computervirus einfangen und dadurch alle Daten wie zum Beispiel Fotos oder wichtige Dokumente verlieren. Der BGVONLINESCHUTZ hilft in solchen Fällen dabei, die Daten wieder herzustellen, entweder mit einer Datenrettungssoftware oder durch die Unterstützung von IT-Experten. (ad)</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/4E8E85C7-722D-4BB4-97E5-227A6E6A715C"></div>

 

„Wir haben die BU ausgesucht, weil es eines der komplexesten Produkte ist“

Das InsurTech knip sieht sich gegenüber klassischen Versicherungsmaklern weiter im Vorteil, auch wenn in den Maklerbüros immer digitaler gearbeitet wird. Was alles digital möglich ist, will knip mit dem neuen Beratungstool zum Abschluss einer BU-Versicherung beweisen. Im Interview erklärt CEO Dennis Just, wie das funktioniert und woran es hapert.

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Knip ist seit drei Jahren im Markt. In dieser Zeit haben sich klassische und digitale Makler-Gesch&auml;ftsmodelle immer mehr angen&auml;hert. An welchen Stellen sehen Sie sich im Vorteil gegen&uuml;ber den &bdquo;klassischen Maklern&ldquo;?</h5>
<p>Wir sehen uns vor allem als Technologieunternehmen. Das ist das, was uns vom klassischen Makler unterscheidet und uns anders an den Markt und den Kunden herangehen l&auml;sst. Der Weg den wir beschreiten ist dabei der Weg der Technologisierung der einzelnen Schritte der Wertsch&ouml;pfung. Begonnen mit dem digitalen Ordner, der Interaktion, den Policen, hin zur Beratung, den klassischen Bedarfsanalysen und Angeboten, sowie den Antrags- und Abschlussprozessen hinten raus. Aber es hapert noch an Schnelligkeit an der Schnittstelle zum Versicherer. Der Vorteil ist, dass wir Geld in eine Technologie investieren k&ouml;nnen, die uns das idealerweise irgendwann voll automatisiert bereitstellt. Da sind wir aber noch nicht. Trotzdem sind wir, denke ich, schneller und digital besser als der klassische Makler.</p>
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Aktuell sind Sie dabei, die Berufsunf&auml;higkeitsversicherung zu digitalisieren. Sind Sie damit schon fertig?</h5>
<p>Fertig ist ein Wort, das wir nie verwenden. Die Version 2 ist bereits online nutzbar, die Version 3 in Arbeit. Mit ihr ist es f&uuml;r den Kunden dann noch besser zu verstehen, was die einzelnen Leistungselemente bedeuten und wie man sie passend einstellt. Die Intention f&uuml;r das Berufsunf&auml;higkeitstool war, uns und dem Markt beweisen zu wollen, dass man einen digitalen Beratungsprozess f&uuml;r ein komplexes Produkt online abbilden kann. Wir haben uns das Thema BU ausgesucht, weil es eines der komplexesten ist. Wir wollten die digitale Beratung, den Abschluss und einen voll digitalen Antragsprozess dahinter legen.</p>
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Wie funktioniert ein digitaler Beratungsprozess f&uuml;r komplexe Produkte wie die BU?</h5>
<p>Der Kunde gibt die Stammdaten ein, die notwendig sind, um das richtige Angebot herauszufinden, also Berufsstand und Nettoverdienst. Daraus schlagen wir dann die H&ouml;he der Absicherung vor. Dann geht es weiter, nicht nur bis hin zum Angebot, sondern der ganze Antrag mit Abschluss und inklusive der Gesundheitsfragen wird digital gemacht. Am Schluss kommt die Unterschrift unter den Antrag, der geht zum Versicherer und die Police kommt zur&uuml;ck. Alles ist voll digital umsetzbar. Momentan haben wir sieben Versicherer dahinter. Das sind diejenigen, die den voll digitalen Prozess akzeptieren.</p>
<h5>
Was passiert, wenn der Kunde an einer Stelle BU-kritische Angaben macht, zum Beispiel bei den Gesundheitsfragen?</h5>
<p>Die Selektion ist da im Moment noch relativ hart, sonst k&ouml;nnten wir das digital gar nicht abbilden. Sobald gesundheitlich eine relevante Vorerkrankung da ist, kann ein Kunde bei uns nicht mehr abschlie&szlig;en. Die Anbindung in die anderweitigen Systeme der Versicherungen gibt es bisher noch nicht.</p>
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In welchem Ma&szlig;e wird in einem solchen Fall die von knip angebotene pers&ouml;nliche Beratung angenommen?</h5>
<p>Wir haben 12 Vollzeitberater und die sind komplett ausgelastet. Wir sind noch nicht an dem Punkt, wo pers&ouml;nliche Beratung obsolet wird, das sp&uuml;ren wir ganz deutlich. Unsere Philosophie ist aber auch nicht, den Makler als Dienstleister auszuschalten. Wir wollen seine Dienstleistungen digitalisieren und technologisieren. Daf&uuml;r m&uuml;ssen wir nah am Kunden sein. Was wir schaffen, ist St&uuml;ck f&uuml;r St&uuml;ck Teile der Wertsch&ouml;pfungskette zu digitalisieren. Das ideale Produkt kann man mit dem heutigen Stand der Technik aber nur im Standardfall digital abschlie&szlig;en. Sobald es Besonderheiten gibt, ist die Technik nicht mehr gut genug und dann geht es nur mit pers&ouml;nlicher Beratung. (tos)</p>
<p>Den zweiten Teil des Interviews mit Dennis Just lesen Sie morgen auf www.asscompact.de.</p&gt;
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Neue Hunde-OP-Versicherung der Barmenia

Die Barmenia hat eine neue Operationskostenversicherung für Hunde auf den Markt gebracht. Muss der Vierbeiner wegen Krankheit, Unfall oder aufgrund einer Verletzung unters Messer, bekommt der Hundebesitzer die Kosten für die Operation inklusive Nachbehandlung erstattet.

<p>Mit ihrer neuen Operationskostenversicherung für Hunde bietet die Barmenia Hundebesitzern finanzielle Absicherung, wenn der Vierbeiner operiert werden muss. Die Versicherung übernimmt die Kosten von ambulanten und stationären Operationen aufgrund von Krankheit, Unfall oder wegen einer Verletzung, und zwar bis zum dreifachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte. Die Leistungen umfassen dabei auch Diagnostik und OP-Vorbereitung inklusive Röntgen, Magnet-Resonanz-Tomographie und Labor sowie die Nachbehandlung bis zum 15. Tag nach der OP. Ebenfalls im Versicherungsschutz enthalten sind Zahnextraktionen. Für eine Prothese zahlt die Barmenia einmalig in der Vertragslaufzeit einen Zuschuss von bis zu 500 Euro. Die Leistungen gibt es für alle Hunde ohne Einschränkung der Rasse. </p><h5>Versicherungsschutz ohne Jahreslimit</h5><p>Bei der Hunde-OP-Versicherung der Barmenia gibt es kein Jahreslimit. Muss ein Vierbeiner mehrmals pro Jahr unters Messer, werden die Kosten im Rahmen der Gebührenordnung für Tierärzte unbegrenzt erstattet. Hundebesitzer können den Veterinär oder die Tierklinik frei wählen. Auch Eingriffe während des Urlaubs im europäischen Ausland sind abgedeckt.</p><p>Eine Barmenia-Operationskostenversicherung kann für Hunde bis zum siebten Lebensjahr abgeschlossen werden. Die Beiträge richten sich nach dem Alter des Tieres und steigen, bis der Hund sieben Jahre alt ist. Nach Abschluss des Vertrags tritt der Versicherungsschutz üblicherweise nach einer Wartezeit von 30 Tagen in Kraft und gilt dann, so lange das Tier lebt. Bei einigen Krankheiten und Fehlentwicklungen kann die Wartezeit bis zu 18 Monate betragen. Bei Verkehrsunfällen dagegen entfällt diese Karenzzeit. (tk)</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/84224488-AD2E-4354-815B-0CBDCBFAED41"></div>