Betrugsspezialisten der Versicherer haben mehrere tausend Schadenfälle beleuchtet und festgestellt, dass es sich bei jeder zehnten Schadenmeldung um einen Dubiosschaden handelt, also eine Schadenmeldung, die Unstimmigkeiten aufweist. Dies geht aus der Sonderauswertung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) e. V. hervor. Wie die Ergebnisse der Analyse belegen, liegt der Anteil der unstimmigen Schadenmeldungen in der Haftpflichtversicherung bei knapp 16%, in der Sachversicherung bei etwa 9% und in der Kraftfahrtversicherung bei rund 7%. In diesen Fällen passt entweder die Schadenschilderung nicht zum Schadenbild, die Betroffenen machen widersprüchliche Angaben oder reichen manipulierte Kaufbelege ein.
Milliardenschäden durch Versicherungsbetrug
Die Schaden- und Unfallversicherer gehen davon aus, dass Versicherungsbetrüger jedes Jahr Kosten in Höhe von 4 bis 5 Mrd. Euro verursachen. Laut GDV entsteht diese Summe nicht nur durch große, spektakuläre Fälle, sondern auch durch unscheinbare, alltägliche Betrügereien. „Die Ergebnisse der Sonderauswertung decken sich mit unserer bisherigen Schätzung, wonach 10% der Schadenzahlungen von Betrügern gefordert werden“, erläutert Roland Stoffels, Vorsitzender der Kommission Kriminalitätsbekämpfung im GDV. Wie der GDV unterstreicht, ist Versicherungsbetrug kein Kavaliersdelikt, als das er vielfach angesehen wird, sondern strafbar. Wird ein Betrug aufgedeckt, muss der Versicherer nicht für den Schaden aufkommen, kann den Vertrag kündigen, Sachverständigenkosten zurückverlangen und Betrüger anzeigen. In besonders schweren Fällen drohen Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren. (tk)
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