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4010

Assekuranz Sach allgemein

Gebäudeversicherung – Brände vermeiden und Schäden minimieren

Die von der Bundesregierung angestrebte Energiewende und die von ihr geförderten ­Wärmeschutzmaßnahmen an Gebäuden in Form von Fassaden- und Dachdämmungen schaffen neue, bisher in ihrer Tragweite kaum bekannte Risiken, die es bei der Gebäudeversicherung zu berücksichtigen gilt. Viele Risiken und Informationen dürften bisher nur wenigen in der Versicherungsbranche bekannt sein.

<p>Die bauliche Bewertung eines zu versichernden Geb&auml;udes wird, so glauben viele Experten, in der Zukunft zu einem elementaren Bestandteil der Risikobewertung insgesamt werden. Denn Bauweise und Baustoffe haben &shy;wesentlichen Einfluss auf die Ausbreitung eines Brandes in &shy;einem Geb&auml;ude. Aktiv empfehlen sollte die Versicherungsbranche ihren Kunden Baustoffe, die eine Ausbreitung von Feuer und Rauch im Brandfall verhindern, selbst wenn deren Verwendung vom Gesetzgeber f&uuml;r ein zu versicherndes Geb&auml;ude nicht zwingend vorgeschrieben wird.</p>
<p>In der Bauordnung hei&szlig;t es ganz allgemein: &bdquo;Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu &auml;ndern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame L&ouml;scharbeiten m&ouml;glich sind.&ldquo; Der im Bauordnungsrecht tats&auml;chlich geforderte Brandschutz allerdings beschreibt nur ein verpflichtendes Mindestma&szlig; zur Erf&uuml;llung des &sect; 14 der Musterbauordnung. Experten empfehlen jedoch &shy;inzwischen einige &uuml;ber dieses Mindestma&szlig; hinausgehende Ma&szlig;nahmen wie zum Beispiel die Entscheidung f&uuml;r nichtbrenn&shy;bare Baustoffe auch dort, wo sie von der Musterbauordnung nicht gefordert sind. Warum sie f&uuml;r den vorbeugenden baulichen Brandschutz in Geb&auml;uden wirklich f&uuml;r jegliche Nutzung zu empfehlen sind, soll im Folgenden am Beispiel der Fassadend&auml;mmung gezeigt werden.</p>
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Das Geb&auml;ude</h3>
<p>Ein Feuer entsteht vor dem Haus &ndash; zum Beispiel weil ein M&uuml;llcontainer Feuer f&auml;ngt. Das klingt zun&auml;chst so, als habe dies mit der Geb&auml;udeversicherung nichts zu tun. Doch zahlreiche schwere Fassadenbr&auml;nde der j&uuml;ngeren Vergangenheit zeigen, dass das ein Trugschluss ist. Schlagen n&auml;mlich die Flammen gegen eine Hauswand, so haben die Bauweise und die Auswahl der eingesetzten Materialien einen nicht unerheblichen Einfluss auf die weitere Brandausbreitung. Der Einsatz nicht brennbarer Materialien an der Fassade tr&auml;gt aktiv zur Minimierung der Brandlast bei und kann die Geschwindigkeit der Brandausbreitung deutlich &shy;reduzieren. So gewinnen die Rettungskr&auml;fte unter Umst&auml;nden entscheidende Minuten f&uuml;r die sichere Bergung von Menschen.</p>
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Die Materialien</h3>
<p>J&auml;hrlich brennen in Deutschland rund 70.000 Geb&auml;ude. Etwa 8.000 Schwerverletzte sind zu beklagen, volkswirtschaftliches Verm&ouml;gen von mehreren Milliarden Euro wird vernichtet. Experten sind sich deshalb einig, dass zur Reduzierung von Brandsch&auml;den an Geb&auml;uden die weitestgehende Verwendung nicht brennbarer Materialien auch im Sinne der Versicherungsbranche anzuraten ist. In modernen Geb&auml;uden sind unz&auml;hlige Baustoffe verbaut, deren Reaktionen und Wechselwirkungen im Brandfall nicht bekannt und schon gar nicht deklariert sind. Das gilt nicht nur f&uuml;r die Geb&auml;udeh&uuml;lle, sondern auch f&uuml;r die Geb&auml;udeausstattung, zum Beispiel das Mobiliar. Bei den Baustoffen liegt der Vorteil aus brandschutztechnischer Sicht darin, dass sie klassifiziert sein m&uuml;ssen und somit deutlich zu erkennen ist, ob ein Baustoff brennbar oder nicht brennbar ist.</p>
<p>Bei der Beurteilung von Bauprodukten wird in der europ&auml;ischen Normenreihe EN 13501 bzgl. des Brandverhaltens &shy;unterschieden zwischen dem Feuerwiderstand des gesamten Bauteils, also beispielweise der Fassade, und dem Brandverhalten von Baustoffen, also zum Beispiel des Fassadend&auml;mmstoffes. Jeder Baustoff wird einer von sieben Euroklassen zugeordnet (Euroklassen A1 und A2 = nicht brennbar und B bis F = brennbar), dabei werden grunds&auml;tzlich drei Eigenschaften zum Brandverhalten bei der Pr&uuml;fung ber&uuml;cksichtigt:</p>
<ul>
<li>
Feuer&uuml;berschlag (Flashover)</li>
<li>
Rauchentwicklung</li>
<li>
brennendes Abtropfen</li>
</ul>
<p>Es macht einen gro&szlig;en Unterschied, ob Bauprodukte zu einem Feuer&uuml;berschlag f&uuml;hren oder nicht, ob sie also Feuer explosionsartig beschleunigen, sobald ausreichend Sauerstoff zur Verf&uuml;gung steht.</p>
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Der Faktor Zeit</h3>
<p>Feuer entsteht durch das Zusammentreffen von brennbaren Stoffen, Sauerstoff und Energie im richtigen Mengenverh&auml;ltnis. In der Entstehungsphase &shy;eines Wohnungsbrandes innerhalb eines Geb&auml;udes brennen in der Regel zun&auml;chst Einrichtungsgegenst&auml;nde und bilden Verbrennungsgase (Pyrolysegas). Kann der entstehende Rauch nicht durch Raum&ouml;ffnungen abgef&uuml;hrt werden, kommt es zu einem W&auml;rmestau an der Decke. Die sich nun schnell und stark erw&auml;rmende Luft f&uuml;hrt zu einer extremen Erhitzung aller Einrichtungsgegenst&auml;nde. Die Oberfl&auml;chen der brennbaren, aber noch nicht brennenden Gegenst&auml;nde gasen aus und z&uuml;nden dann schlagartig ohne Z&uuml;ndflamme. Dies ist der sogenannte Flashover, das hei&szlig;t der blitzartig ablaufende &Uuml;bergang eines Entstehungsbrandes zum Vollbrand. Dieser Vorgang ereignet sich zumeist bereits nach einigen Minuten, abh&auml;ngig von Faktoren wie Raumgr&ouml;&szlig;e, Ventilation und Brandlast. Grunds&auml;tzlich gilt: Feuer breitet sich dann mit einer Geschwindigkeit von etwa 10 m/s aus. F&uuml;r die Rettungskr&auml;fte z&auml;hlt deshalb jede Minute, die gewonnen wird, weil nicht brennbare Baustoffe die weitere Ausbreitung des Feuers oder die Entstehung von Gasen reduzieren.</p>
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Kein Feuer ohne Rauch</h3>
<p>Zahlreiche Katastrophen, wie der verheerende Brand am &shy;D&uuml;sseldorfer Flughafen 1996, haben gezeigt, dass nicht nur das Feuer selbst eine Gefahr darstellt, sondern vor allem giftige Rauchgase viele Menschen umkommen lassen. 80% aller Brandopfer verbrennen nicht, sie ersticken an dem entstehenden giftigen Brandrauch. Im Rahmen einer Pr&uuml;fung gem&auml;&szlig; dem europ&auml;ischen Klassifizierungssystem wird deshalb auch die Rauchentwicklung in den Klassen A2 bis D getestet &ndash; als A1 klassifizierte Baustoffe zeigen per definitionem keine oder nur sehr geringe Rauchentwicklung. Beschrieben wird die Rauchentwicklung in drei Intensit&auml;tsstufen: s1, s2 und s3.</p>
<h3>
Die Vorschriften</h3>
<p>Der bauliche Brandschutz ist Teil des Bauordnungsrechts, dem auf L&auml;nderebene die Landesbauordnungen zugrunde &shy;liegen. Alle Landesbauordnungen unterscheiden nach:</p>
<ul>
<li>
Geb&auml;uden normaler Art und Nutzung (Wohngeb&auml;ude und Geb&auml;ude vergleichbarer Nutzung) und</li>
<li>
Sonderbauten (zum Beispiel Hochh&auml;user, Industriebauten, Krankenh&auml;user, Versammlungsst&auml;tten).</li>
</ul>
<p>Gesetzlich gestattet ist zum Beispiel der Einsatz brennbarer D&auml;mmstoffe bei Geb&auml;uden normaler Art und Nutzung, also auch an den Fassaden von beispielsweise viergeschossig &shy;bebauten gro&szlig;en Neubauquartieren mit Fassaden in einer L&auml;nge von 50 m oder mehr. W&uuml;ssten mehr Bauherren und Investoren um die hohen Brandrisiken, die eine mit brennbarem Material ged&auml;mmte Fassade mit sich bringt, etwa weil ihr Versicherer sie aufgekl&auml;rt hat, so w&uuml;rden sicher viele von ihnen nicht brennbare D&auml;mmungen bevorzugen. Sehr gro&szlig;e Wohnbaugesellschaften mit einem entsprechend umfangreichen &shy;eigenen Erfahrungsschatz setzen bereits immer h&auml;ufiger bei der D&auml;mmung nur noch und vollst&auml;ndig auf nicht brennbare Steinwolle &ndash; aus gutem Grund.</p>
<p class="zoombild">&nbsp;</p>
<div class="zoomImage">
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<p> Den Artikel lesen Sie auch in AssCompact 01/2015, Seite 44f.</p>
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Neuer Hausrat-Zusatzschutz von der Basler

Wohnungseinbrüche sind die häufigste Schadenursache in der Hausratversicherung. Seit 2009 haben die Delikte um fast 30% zugenommen. Auch die Höhe der Schäden steigt kontinuierlich. Die Basler Versicherungen bieten ihren Kunden deshalb ein neues SicherheitsPLUS: den Hausrat SofortSchutzbrief. Er setzt in erster Linie auf Prävention.

<p>Die Basler Versicherungen setzen mit dem neuen Hausrat SofortSchutzbrief auf Prävention gegen Hauseinbrüche. Der Zusatzschutz zur Basler Hausratversicherung beinhaltet neben dem Versicherungsschutz ein Sicherheitskonzept, das dabei hilft, Schäden im Vorfeld zu vermeiden. So bietet die Basler ihren Kunden einen kostenlosen Sicherheits-Check für ihr Haus oder ihre Wohnung an. Fachleute nehmen die Objekte unter die Lupe und decken mögliche Sicherheitsrisiken auf.</p><h5>Assistance im Schadenfall</h5><p>Sollte es trotz aller Prävention zum Schaden kommen, bietet die Basler ein entsprechendes Leistungspaket. Es reicht von der professionellen Behebung der Schäden bis zur persönlichen Betreuung durch einen Psychologen. Auch Schäden an Computern sind mitversichert. Die Basler vermittelt im Schadenfall den Kontakt zu IT-Experten, die den Kunden dabei helfen, ihre Daten wiederherzustellen, und übernimmt die anfallenden Kosten. Abgerundet wird das Leistungspaket durch Serviceleistungen, die nicht an einen Versicherungsschaden gebunden sind. So vermittelt die Basler ihren Kunden rund um die Uhr kompetente Handwerker – vom Elektroinstallateur bis zum Dachdecker. Wer sich aus der Wohnung oder dem Haus aussperrt, profitiert vom Schlüssel- und Türöffnungsservice, der im neuen Hausrat SofortSchutzbrief enthalten ist. (sg)</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/900F36F6-B9A6-4466-B911-A36763EE4F41"></div>

 

Kommt die Pflichtversicherung für Gebäudeeigentümer?

Der Petitionsausschuss unterstützt Forderungen nach einer Pflichtversicherung für Gebäudeeigentümer gegen Elementarschäden. Die Abgeordneten haben am 14.01.2015 einstimmig beschlossen eine dahingehende Petition dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz als Material zu überweisen sowie den Fraktionen zur Kenntnis zu geben.

<p>Der Petitionsausschuss fordert, dass alle Eigentümer von Gebäuden eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden abschließen müssen, wobei die Beiträge in den Hochrisikozonen gedeckelt oder staatlich bezuschusst werden sollen. Zur Begründung wird darauf verwiesen, dass Naturkatastrophen in regelmäßigen Abständen Milliardenschäden – insbesondere an Wohngebäuden – anrichteten. </p><h5>Marktversagen im Bereich der Elementarversicherungen</h5><p>Zwar würden sich viele Immobilieneigentümer gerne gegen solche Schäden versichern. Dies sei jedoch in vielen Fällen nicht möglich, da die Versicherer vor den hohen Kostenrisiken zurückschrecken würden. Folge davon sei, dass der Staat und damit der Steuerzahler die Schäden, zumindest zum Teil, kompensieren müssten. Es gebe also nach Ansicht des Petitionsausschusses im Bereich der Elementarversicherung ein klassisches Marktversagen, das den Gesetzgeber zum Handeln zwinge. </p><h5>Verfassungsrechtliche Bedenken</h5><p>Wie aus der Begründung zur Beschlussempfehlung des Ausschusses hervorgeht, ist bereits 2003 eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe mit der Frage der Einführung einer privaten Elementar-Pflichtversicherung befasst gewesen. Sie habe sich jedoch – unter anderem mit Verweis auf verfassungsrechtliche Bedenken – gegen die Einführung einer solchen Versicherungspflicht ausgesprochen. </p><h5>Die Diskussionen gehen weiter</h5><p>Der Petitionsausschuss schreibt weiter, dass nach dem Hochwasser von 2013 seitens einiger Bundesländer die Diskussion darüber erneut angeregt worden sei. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz habe sich daraufhin bereit erklärt, sich an weiteren Überlegungen im Zusammenhang mit der Frage einer Versicherungspflicht zu beteiligen. Zugleich habe das Ministerium an einer Arbeitsgruppe mitgewirkt, deren erster Zwischenbericht im Juni 2014 vorgelegt worden sei. Darin sei unter anderen angeregt worden, dass die Bund-Länder-Arbeitsgruppe auch unter Einbeziehung der Versicherungswirtschaft die Möglichkeiten einer größeren Verbreitung der Elementarversicherungen durch eine Pflichtversicherung sowie alternative Lösungsmöglichkeiten weiter untersuchen solle. (kb) </p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/7BD03F32-6CA8-4781-B640-D4357B7BD78F"></div>

 

Deutsche verzweifeln an Versicherungsbedingungen

Das Kleingedruckte zu lesen, ist in keiner Branche beliebt. Bei Versicherungen tun sich die Kunden aber offenbar besonders schwer. Einer aktuellen Untersuchung des Start-ups Community Life zufolge halten mehr als zwei Drittel der Bundesbürger das Lesen von Versicherungsbedingungen für zu kompliziert. Damit lassen die Versicherungsbedingungen sogar eine andere unbeliebte Aufgabe klar hinter sich. Nur eine Sache bringt die Deutschen ähnlich oft zum Verzweifeln.

<p>Fast 70% der Deutschen halten die Versicherungsbedingungen f&uuml;r zu kompliziert. Das hat eine onlinerepr&auml;sentative Umfrage des Marktforschers Toluna im Auftrag des Versicherungs-Start-ups Community Life ergeben. Hierf&uuml;r wurden 1.000 Frauen und M&auml;nner in Deutschland zu Alltagsaufgaben befragt, an denen sie h&auml;ufig verzweifeln. Das Kleingedruckte der Versicherungsvertr&auml;ge f&uuml;hrt mit diesem Wert das Ranking ungeliebter Aufgaben der Deutschen an. Selbst das allj&auml;hrliche Steuerformular ist nur f&uuml;r rund 60% der Deutschen ein Buch mit sieben Siegeln.</p>
<h5>
Nur Finanzprodukte &auml;hnlich zum Verzweifeln</h5>
<p>&Auml;hnlich schwer wie mit Versicherungsbedingungen tun sich die Bundesb&uuml;rger allenfalls noch bei der Auswahl der richtigen Finanzprodukte wie etwa Aktien, Investmentfonds oder Derivate. Der IKEA-Klassiker, das Dechiffrieren der Aufbauanleitung f&uuml;r M&ouml;bel, l&auml;sst hingegen gerade einmal jeden Vierten scheitern. Noch besser finden sich die Deutschen beim Online-Shopping zurecht. Nur 11% verzweifeln beispielsweise beim Buchen einer Reise &uuml;ber Webportale und lediglich 5% beurteilen die Abl&auml;ufe und Informationen beim Bestellen eines Buches oder anderer Produkte als zu umst&auml;ndlich.</p>
<h5>
Erwartungen erf&uuml;llbar</h5>
<p class="zoombild">&nbsp;</p>
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<a href="http://www.asscompact.de/sites/asscompact.de/files/styles/zoom_large/pu…; rel="prettyPhoto" title=""><img alt="Deutsche verzweifeln an Versicherungsbedingungen" height="143" src="http://www.asscompact.de/sites/asscompact.de/files/styles/zoom/public/z…; typeof="Image" width="200" /><img class="zoomIcon" src="/sites/asscompact.de/themes/asscompact/gfx/zoom_icon.png" width="54" /></a></div>
<p>&nbsp;</p>
<p>Versicherer und andere Finanzdienstleister stehen damit laut Claudia Lang, Gesch&auml;ftsf&uuml;hrerin des Versicherungs-Start-ups Community Life, immer noch vor der Aufgabe, ihre Leistungen transparent darzustellen und Abl&auml;ufe f&uuml;r Kunden von heute zu vereinfachen. &bdquo;Branchenkritiker bem&auml;ngeln seit Jahren unverst&auml;ndliche Bedingungen, umst&auml;ndliche Prozesse und mangelnde Transparenz&ldquo;, erl&auml;utert Lang, die selbst viele Jahre im Management von Lebensversicherern t&auml;tig war, unter anderem als Vorst&auml;ndin bei Canada Life. &bdquo;Viele Konsumenten m&ouml;chten sich beispielsweise heute nicht nur online informieren, sondern auch direkt Produkte kaufen, die sie verstehen und &uuml;berschauen k&ouml;nnen. Diese Erwartungen sollten und k&ouml;nnen Versicherungen auch erf&uuml;llen.&ldquo;</p>
<h5>
Verst&auml;ndlich und komplett online</h5>
<p>Lang will mit Community Life, das gerade den Markteintritt vorbereitet, selbst dazu beitragen, die Verst&auml;ndlichkeit zu verbessern. &bdquo;Einer unserer zentralen Anspr&uuml;che sind verst&auml;ndliche Produkte. In unseren Versicherungsbedingungen vermeiden wir deshalb Fachchinesisch und Bandwurms&auml;tze. Kaum ein Satz ist l&auml;nger als 15 Worte&ldquo;, erkl&auml;rt Mitgr&uuml;nder und Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer Stefan Keck von Community Life. Das Unternehmen strebt dabei einen vollst&auml;ndig digitalen Informations-, Kauf- und Verwaltungsprozess f&uuml;r Berufsunf&auml;higkeits- und Risikolebensversicherungen an, einschlie&szlig;lich Online-Gesundheitspr&uuml;fung. &bdquo;Wir k&ouml;nnen beim Gro&szlig;teil der Kunden sofort &uuml;ber Annahme und individuelle Preise entscheiden. Das bedeutet, der Kunde kann direkt eine Police online abschlie&szlig;en&ldquo;, so Keck weiter. Auch die M&ouml;glichkeit, eigene Vertr&auml;ge und pers&ouml;nliche Daten jederzeit einzusehen und eigenst&auml;ndig zu verwalten, soll bestehen. (mh)</p>
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Friendsurance rechnet mit hohen Rückzahlungen

Das Konzept des Schadensfrei-Bonus, das die Versicherungsplattform Friendsurance für Sachversicherungen entwickelt hat, leistet Beitragsrückzahlungen bei Schadensfreiheit. Zahltag ist immer im Januar. Für Januar 2015 rechnet Friendsurance mit hohen Rückzahlungen.

<p>Der Schadensfrei-Bonus der Versicherungsplattform Friendsurance belohnt Schadensfreiheit bei Sachversicherungen mit Beitragsr&uuml;ckzahlungen. Im Januar 2014 haben 94% derjenigen, die den Schadensfrei-Bonus in ihre Versicherung integriert haben, Beitr&auml;ge zur&uuml;ckgezahlt bekommen. Die bislang h&ouml;chste R&uuml;ckzahlung betrug nach Angaben der Versicherungsplattform 262,80 Euro. Auch f&uuml;r 2015 rechnet Friendsurance mit hohen R&uuml;ckzahlungen: &bdquo;Im vergangenen Jahr haben die Deutschen 13,4 Mrd. Euro Beitr&auml;ge f&uuml;r Haftpflicht-, Hausrat- und Rechtsschutzversicherungen bezahlt. Bislang waren eingezahlte Beitr&auml;ge weg, egal ob man die Versicherung genutzt hat oder nicht&rdquo;, sagt Tim Kunde, Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer und Mitgr&uuml;nder von Friendsurance. &bdquo;Mit unserem Schadensfrei-Bonus bekommen die Kunden jetzt bis zu 40% ihrer Beitr&auml;ge zur&uuml;ck, wenn kein Schaden passiert. Hochgerechnet auf die eingezahlten Beitr&auml;ge sind das &uuml;ber 5 Mrd. Euro &ndash; das ist genauso viel, wie der neue Berliner Flughafen bislang gekostet hat, bzw. so viel, wie alle Eltern in Deutschland zusammen in zwei Jahren f&uuml;r die Kitapl&auml;tze ihrer Kinder bezahlen m&uuml;ssen.&ldquo;</p>
<h5>
So funktioniert das Prinzip des Schadensfrei-Bonus</h5>
<p>Beim Schadensfrei-Bonus werden Versicherte mit derselben Versicherungsart zu kleinen Gruppen zusammengeschlossen. Von den gezahlten Versicherungsbeitr&auml;gen flie&szlig;t ein Teil in einen R&uuml;ckzahlungstopf. Passiert im Laufe des Jahres kein Schaden, bekommt jeder im darauffolgenden Januar&nbsp;einen Teil aus dem Topf als R&uuml;ckzahlung wieder. Gibt es Sch&auml;den, mindert sich der R&uuml;ckzahlungsbetrag f&uuml;r alle. Kleine Sch&auml;den werden durch Friendsurance aus dem Topf beglichen. Bei gr&ouml;&szlig;eren Sch&auml;den springt das Versicherungsunternehmen mit ein. Ist der Topf aufgebraucht, tritt eine Ausfallversicherung in Kraft.</p>
<h5>
Sparm&ouml;glichkeit auch f&uuml;r laufende Vertr&auml;ge</h5>
<p>Bei neuen Versicherungen, die &uuml;ber Friendsurance abgeschlossen werden, ist der Schadensfrei-Bonus schon in die Police integriert. Seit Sommer 2014 gibt es den Schadensfrei-Bonus dar&uuml;ber hinaus auch als kostenlose Erg&auml;nzung f&uuml;r bereits bestehende Sachversicherungen. Preis und Leistung der Versicherung bleiben dabei gleich. Der Versicherungsvertrag wird lediglich so angepasst, dass die Nutzung des Schadensfrei-Bonus m&ouml;glich wird. Unter <a href="http://www.friendsurance.de&quot; target="_blank">www.friendsurance.de</a&gt; k&ouml;nnen Interessenten ihre Versicherungsnummer registrieren und unverbindlich pr&uuml;fen lassen, ob sich der Schadensfrei-Bonus in ihren Tarif integrieren l&auml;sst. (ad)</p>
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Die Versicherer mit der besten technischen Makleranbindung

Im vergangenen Jahr startete die AXA die „Initiative Digitalisierung“ für ihre Vertriebspartner. Belohnt wurde der Versicherer dafür nun mit einem ersten Platz für die beste technische Makleranbindung beim dvb-Makleraudit 2014. Auf Platz 2 und 3 folgen zwei Maklerversicherer.

<p>Im Rahmen ihres dvb-Makler-Audits 2014 hat die deutsche-versicherungsboerse.de (dvb) die technischen Anbindungen der Versicherer an die Versicherungsmakler untersucht und ermittelte die Anbieter mit der besten Unterst&uuml;tzung f&uuml;r die Vertriebspartner. Eine von der dvb einberufene Jury, die mit IT-Fachleuten und Versicherungsmaklern besetzt war, kr&ouml;nte im Zuge dessen die AXA als Sieger, die 79% der m&ouml;glichen Punkte erhielt. Mit gr&ouml;&szlig;erem Abstand folgt der VOLKSWOHL BUND mit 54%. Der Maklerversicherer aus Dortmund war im vergangenen Jahr noch als Sieger hervorgegangen. Den dritten Platz belegt die Haftpflichtkasse Darmstadt mit 50% der m&ouml;glichen Punkte.</p>
<p>&bdquo;In diesem Jahr f&auml;llt auf, dass die weiteren Verfolger sehr eng beieinander liegen. Der Vorsprung der AXA resultiert letztendlich aus den im letzten Jahr diversen umgesetzten MVP-Anbindungen, die von der Jury hoch bewertet wurden. Andere Versicherer sind noch nicht so weit&ldquo;, kommentiert dvb-Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer Friedel Rohde das Ergebnis. Er f&uuml;gt an, dass sich im n&auml;chsten Jahr das Bewerberfeld wohl wieder neu sortieren wird.</p>
<h5>
Bei den Extranets punktet die VHV</h5>
<p>F&uuml;r die Studie wurden neben Versicherern auch Versicherungsmakler befragt. Diese hatten die M&ouml;glichkeit, auch die Extranets der Versicherer zu bewerten. Bei der Award-Vergabe gingen die Ergebnisse der Makler-Extranetbewertung mit 15% in die Gewichtung ein. Zus&auml;tzlich wurde ein Teil der Antworten der Versicherer auf Grundlage der Maklerbefragung bepunktet. &bdquo;Die Antworten der Makler zeigen nach wie vor, dass sie mit der technischen Umsetzung immer noch nicht zufrieden sind&ldquo;, sagte Rohde dazu. Insbesondere die noch nicht ausreichende direkte Anbindung an das MVP sei ein Thema. Im Bereich der Extranets f&uuml;hlen sich die Makler von der VHV am besten unterst&uuml;tzt, gefolgt von der Haftpflichtkasse Darmstadt.</p>
<p>Deutlich macht die Studie auch, dass viele Makler weiterhin nur ungern die Extranets der Versicherer aufsuchen, da die Zugangsh&uuml;rden zu hoch sind. Daher fragte die dvb, welche Gesch&auml;ftsvorf&auml;lle die Makler lieber im Extranet oder lieber im MVP abwickeln wollen. Beispielsweise wollen &uuml;ber 80% der Makler den Zugriff und &Uuml;bertragung von Versicherungsscheinen im MVP, nur 18% votierten f&uuml;r das Extranet.</p>
<p>Die nur teilweise vorhandene einheitliche Authentifizierung (SSO) ist nach wie vor das gro&szlig;e Sorgenkind der Makler. Easy Login konnte seine Spitzenstellung im Markt mit rund 45% dabei ausbauen. Gl&uuml;cklich sind die Makler dennoch nicht, da sie dort weitere wichtige Maklerversicherer vermissen. (bh)</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Das dvb-Makler-Audit 2014 bietet zahlreiche weitere Erkenntnisse hinsichtlich der technischen Prozesse zwischen Versicherern und Versicherungsmaklern, aber auch zur Weiterbildungsinitiative &bdquo;gut beraten&ldquo;. Mehr Informationen zu der rund 130-Seiten umfassende Studie gibt es hier: http://www.deutsche-versicherungsboerse.de/umfragenstudien/dvbmakleraud…;
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Rechte des Mieters nach einem Wohnungsbrand

Ein Mieter, der einen Brand in der gemieteten Wohnung leicht fahrlässig verursacht hat, kann vom Vermieter die Beseitigung des Schadens verlangen, wenn der Schaden durch eine Wohngebäudeversicherung abgedeckt ist, deren Kosten der Mieter getragen hat. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

<p>In dem vom Bundesgerichtshof (BGH) zu entscheidenden Fall begehren die Kläger von der Beklagten, ihrer Vermieterin, die Beseitigung eines Brandschadens in der von ihnen gemieteten Wohnung. Darüber hinaus begehren sie die Feststellung, bis zur Beseitigung dieses Schadens zu einer Minderung der Miete berechtigt zu sein. Brandursache war, dass die damals 12-jährige Tochter der Kläger Öl in einem Kochtopf auf dem Herd erhitzt, sodann die Küche bei eingeschalteter Herdplatte zeitweise verlassen und sich das Öl währenddessen entzündet hatte. </p><h5>Ansteigen der Versicherungskosten befürchtet</h5><p>Die Haftpflichtversicherung der Kläger verwies die Beklagte an deren Gebäudeversicherung. Eine Inanspruchnahme ihrer Gebäudeversicherung – deren Kosten nach dem Mietvertrag anteilig auf die Kläger umgelegt werden – lehnte die Beklagte jedoch mit der Begründung ab, dies führe zu einem Ansteigen der Versicherungskosten für den Gesamtbestand ihrer Mietwohnungen. Auch die von den Klägern geforderte Beseitigung des Brandschadens lehnte die Beklagte ab, da ein Mieter, der Mietmängel schuldhaft verursacht habe, weder einen Mangelbeseitigungsanspruch noch eine Minderung der Miete geltend machen könne.</p><p>Das Amtsgericht hat der Klage stattgegeben. Die Berufung der Beklagten – die zwischenzeitlich ohne Anerkennung einer Rechtspflicht die Brandschäden beseitigt hatte – ist weitgehend erfolglos geblieben. Das Berufungsgericht hat lediglich die Minderungsquote herabgesetzt und mit Rücksicht auf einen für die Schadensregulierung benötigten Zeitraum den Beginn der Minderung später angesetzt. Die vom Berufungsgericht zugelassene Revision der Beklagten hatte keinen Erfolg.</p><h5>Nutzen von der Versicherung ist zu erwarten</h5><p>Nach der Rechtsprechung des BGH darf ein Mieter erwarten, als Gegenleistung für die (anteilig) von ihm getragenen Versicherungsprämien im Schadensfall einen Nutzen von der Versicherung zu haben. Deshalb ist ein Rückgriff des Versicherers auf den Mieter nach ständiger Rechtsprechung des BGH durch einen stillschweigenden Regreßverzicht ausgeschlossen, wenn der Vermieter die Wohngebäudeversicherung in Anspruch nimmt, so dass der Mieter im Ergebnis so steht, als hätte er die Versicherung selbst abgeschlossen. Der Vermieter hat dagegen im Regelfall kein vernünftiges Interesse daran, anstelle der Versicherung den Mieter in Anspruch zu nehmen. Vielmehr ist der Vermieter aufgrund dieser Interessenlage regelmäßig verpflichtet, auf die Versicherung zurückzugreifen oder gegenüber dem Mieter auf Schadensersatz zu verzichten.</p><p>In Fortentwicklung dieser Rechtsprechung hat der BGH nun entschieden, dass der Mieter (hier die Kläger) in einem derartigen Fall vom Vermieter auch die Beseitigung der Brandschäden verlangen und gegebenenfalls die Miete mindern kann. Die Revision der Beklagten ist deshalb zurückgewiesen worden.</p><h5>Zur Begründung</h5><p>Den Vermieter trifft nach § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB die Pflicht, die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten. Diese Pflicht entfällt zwar grundsätzlich, wenn der Mieter den Schaden selbst schuldhaft verursacht hat. Dies gilt nach der heutigen Entscheidung aber nicht, wenn – wie hier – eine für den Schaden eintrittspflichtige Wohngebäudeversicherung besteht, deren Kosten auf den Mieter umgelegt worden sind. In diesem Fall ist der Vermieter grundsätzlich gehalten, die Versicherung in Anspruch zu nehmen und den Schaden zu beseitigen. Denn der Mieter kann auch in dieser Konstellation erwarten, dass ihm seine Aufwendungen für die Wohngebäudeversicherung im Schadensfall zu Gute kommen.</p><p>Der BGH hat offen gelassen, ob der Vermieter ausnahmsweise nicht auf die Inanspruchnahme der Versicherung verweisen werden kann, wenn damit eine erhebliche Erhöhung der Versicherungsprämien verbunden wäre, denn es fehlte nach den rechtsfehlerfreien Feststellungen des Berufungsgerichts insoweit an einem konkreten Vortrag der Beklagten hinsichtlich einer zu erwartenden Beitragserhöhung. (kb) </p><p>BGH, Urteil vom 19.11.2014, Az.: VIII ZR 191/13, Pressemitteilung vom 19.11.2014</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/6C41A215-59B3-4EA9-8EA8-9BE55F2C10C3"></div>

 

Mobiles System zur genauen Erfassung von Kfz-Hagelschäden entwickelt

Um die Erfassung von Hagelschäden an Autokarosserien zu objektivieren haben das Münchner Systemhaus Automation W+R und die FABIS AG aus der Schweiz gemeinsam ein mobiles System entwickelt, das auf modernster 3D-Messtechnik basiert.

<p>Bislang werden Hagelschäden an Autokarosserien rein visuell von Spezialisten analysiert. Insgesamt wird das Schadensbild an 18 Positionen erfasst, von der Motorhaube bis hin zu den Schwellen. Auf dieser Basis wird ein Report erstellt, welcher die Grundlage zur Schadensregulierung bildet. Diese visuelle Methode hat aber Nachteile: Der menschliche Gutachter unterliegt zum einen der Tagesform, zum andern sind Ermüdungserscheinungen bei einer großen Anzahl von Schäden nicht auszuschließen. Eine kostenintensive Abfolge von Gutachten-Gegengutachten-Schlussgutachten kann das Resultat sein. </p><p>Zur Objektivierung der Erfassung von Hagelschäden haben sich nun die FABIS AG aus der Schweiz und das Münchner Systemhaus Automation W+R zusammen getan und einen Demonstrator entwickelt, welcher Schadensbilder genau erfasst, vermisst, und bildlich dokumentiert. Das in zwei Containern untergebrachte mobile System basiert auf modernster 3D-Messtechnik. Vier Roboter scannen die gesamte Karosserie berührungslos in ca. 20 Minuten – mehr oder weniger unabhängig von der Anzahl der Hagelschäden. Karosserien bis hin zu großen SUVs können analysiert werden. Ein Kollisionsschutz stellt sicher, dass auch nicht serienmäßige Anbauteile keine Beschädigung erfahren. Das System sichert so eine objektive, konstante und nachvollziehbare Schadenserfassung nach den hinterlegten Prüfkriterien im (möglichen) „24/7“-Betrieb. Der Geschäftsführer der Automation W+R Dr. Richard Söhnchen und René Hügli von der FABIS AG erklären, dass der Einsatz des neuen Systems eine Vermeidung von zu hoch angesetzten Schäden bedeute, sowie geringere Rückstellungen für den Versicherer, da keine Nachverhandlungen nötig seien. Dies führe außerdem zu einer schnelleren Schadensabwicklung mit reduzierten Verwaltungskosten. Aufgrund des exakten digitalen Reports könne es auch nicht mehr zu Doppeltverrechnungen kommen.</p><h5>Besichtigungen des Demonstrators möglich</h5><p>Der Demonstrator ist im bayerischen Großwallstadt bei der Firma Boll Automation – einer Tochterfirma der Automation W+R – aufgebaut. Er zeigt das Prinzip live an einem Pkw und kann nach Anmeldung (info@automationwr.de) besichtigt werden. Überdies haben Interessenten aus der Versicherungswirtschaft oder von Speditionen jetzt noch die Gelegenheit, im Dialog mit den entwickelnden Firmen Wünsche und Anregungen einzubringen, um den Demonstrator für die Anforderungen ihres Marktes zu optimieren.</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/7D1645DE-A017-4EB9-8EEC-414068EEE784"></div>

 

Wohngebäudeversicherer mussten 2013 tief in die Tasche greifen

Laut GDV-Naturgefahrenreport hat das Jahr 2013 den Wohngebäudeversicherern das höchste Schadenaufkommen seit sechs Jahren beschert. Ein vergleichbares Schadenaufkommen gab es demnach zuletzt 2007 durch den Stum Kyrill.

<p>Juni-Hochwasser und Hagelstürme – für die Versicherungswirtschaft war 2013 das Jahr der Naturgewalten. Innerhalb kürzester Zeit haben die Versicherer über eine Million Sachschäden an Gebäuden im Umfang von knapp 3,2 Mrd. Euro reguliert. Das entspricht über 40% der gesamten Leistungen der Wohngebäude- und Hausratversicherer in Höhe von 7,4 Mrd. Euro. Ein vergleichbares Schadenaufkommen gab es zuletzt 2007 mit Sturm Kyrill. Das geht aus dem aktuellen GDV-Naturgefahrenreport hervor. Allein durch die Hagelstürme wurden demnach im vergangenen Jahr versicherte Schäden an Gebäuden im Wert von 2,4 Mrd. Euro angerichtet. Auf das Hochwasser entfielen 750 Mio. Euro. Für Feuer- und Leitungswasserschäden zahlten die Versicherer 3,5 Mrd. Euro an ihre Kunden. </p><p>Die Erfahrungen des Ausnahmejahres 2013 zeigen, wie wichtig Präventionsmaßnahmen und Versicherungsschutz sind. Passende Schutzmaßnahmen setzen Wissen um die Gefahr voraus. Das jüngst gestartete gemeinsame Forschungsprojekt von Deutschem Wetterdienst (DWD) und GDV verknüpft die bundesweiten DWD-Daten zu den Regenmengen mit den Schadendaten der Versicherer. Im Ergebnis soll für jedes Gebiet in Deutschland das Starkregenrisiko genauer bestimmt werden können. </p><h5>Über den Naturgefahrenreport 2014 </h5><p>Der GDV-Naturgefahrenreport blickt auf die Schäden durch Naturgewalten an Gebäuden und Fahrzeugen im Jahr 2013. Er analysiert die meteorologischen Besonderheiten von Hagelstürmen, die damit einhergehenden Herausforderungen für das Schadenmanagement der Versicherer und mögliche Schutzmaßnahmen für Verbraucher. (ad)</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/CCE66827-26F3-41E4-97B2-F61E01EDBF09"></div>

 

EWC Wetterinformationen für Versicherer

Der Karlsruher Wetterspezialist EWC Weather Consult GmbH ist in diesem Jahr erstmals bei der DKM vertreten und steht für Informationen rund um die Bewertung von Schadenmeldungen durch präzise Wetterauskünfte bereit.

<p>Zum ersten Mal präsentiert der Karlsruher Wetterspezialist EWC Weather Consult seine Wetterservices zur Schadenbearbeitung auf der DKM. Aber bereits seit 1999 unterstützt EWC Versicherer in der Bewertung von Schadenmeldungen durch präzise Wetterauskünfte, gerichtsbeständige Gutachten, Unwetterwarnungen, Blitzstatistiken und Analysen. </p><p>Als Datengrundlage dienen dabei die Wetterinformationen nationaler Wetterdienste nach WMO-Standard (World Meteorological Information), moderne Geoinformationssysteme sowie ein genaues Blitzortungssystem. Aufbereitet werden die Daten durch firmeneigene Wettermodelle und statistische Verfahren. Adress- und zeitgenaue Online-Sofortinformationen zu Sturm, Blitz, Hagel, Regen und Temperatur können Schadenbearbeiter über eine Online-Maske abrufen. Abgerundet wird das Serviceangebot des Karlsruher Wetterdienstleisters durch zeitnahe, punkt-, polygon- oder PLZ-genaue Extremwetterinformationen. Jon Meis, Geschäftsführer von EWC, stellt auf der DKM die wichtigsten Informations- und Datenquellen zur Analyse schadensrelevanter Wettersituationen vor und erläutert Ansätze der anwendungsbezogenen Aufbereitung und Verknüpfung.</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/861CBD2F-E0B5-4B6D-A893-6B9B5A577A34"></div>