AfW fordert Alte-Hasen-Regelung bei Fondsvertrieb-Regulierung...
Nach Informationen des Bundesverbands Finanzdienstleistung e.V. (AfW) plant die Bundesregierung die sogenannte Alte-Hasen-Regelung für die Vermittlung von geschlossenen Fonds und Investmentfonds nicht in den Referentenentwurf mit auf zu nehmen. Somit müssten langjährig am Markt erfolgreich tätige Berater/Vermittler sich einer Sachkundeprüfung unterziehen.
Der AfW lehnt dies ab und schlägt vor, dass Berater/Vermittler, die seit dem 01.11.2007 ununterbrochen Fonds vermitteln, von der Pflicht zur Sachkundeprüfung ausgenommen werden sollen. Das hieße, dass alle Berater/Vermittler, die ausweislich ihrer Gewerbeanmeldung vor dem 01.11.2007 ihre Beratertätigkeit aufgenommen haben unter die Alte-Hasen-Regelung fallen würden. „An diesem Tage wurde die MiFid in nationales Recht umgesetzt, die für „tied agents“, das sind Vermittler unter einem Haftungsdach, bereits eine ausreichende Qualifikation verlangt“, so AfW-Vorstand Carsten Brückner.
Gleichzeitig fordert der AfW den Gesetzgeber auf, bei dem geplanten Gesetz keine Vertriebswege von den geplanten Auflagen auszunehmen und eine Bevorzugung, wie sie die gebundenen Versicherungsvermittler genießen, hier zu unterlassen und eine Wettbewerbsgleichheit herzustellen.
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