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25. Juni 2013
AfW bietet seinen Mitgliedern Zugang zum AVAD-Auskunftsverfahren

AfW bietet seinen Mitgliedern Zugang zum AVAD-Auskunftsverfahren

AfW-Mitglieder haben von nun an die Möglichkeit, AVAD-Auskünfte über Angestellte oder selbstständige Personen, die in der Versicherungs- und/oder Bausparvermittlung tätig sind und mit ihnen zusammenarbeiten möchten, einzuholen. Voraussetzung ist, dass die Person, über die Auskunft erteilt werden soll, vorher einwilligt.

Liegt die Einwilligung vor, kann das AfW-Mitglied sie zusammen mit dem Anfrage-Formular an den AfW senden und erhält sodann Auskunft.

Indem er Vermittlern den Zugang zum AVAD-Auskunftsverfahren ermöglicht, will der AfW erreichen, dass möglichst nur vertrauenswürdige Personen als Vermittler tätig sind. Außerdem soll verhindert werden, dass Personen, die sich bei anderen Unternehmen als unzuverlässig erwiesen haben, erneut die Versicherungs- und Bausparkassenwirtschaft belasten und diese und die Vermittlerschaft insgesamt in Misskredit bringen können.

In der Vergangenheit stand der AfW, der seit einigen Jahren Mitglied der AVAD ist, einzelnen Verfahrensweisen beim AVAD-Auskunftsverfahren sehr kritisch gegenüber. Diese Kritik ändert sich durch das neue Serviceangebot nicht, heißt es aus dem Verband. Der AfW wolle weiter darum kämpfen, dass Vermittler vor einem Negativeintrag informiert werden, um sich so gegen mögliche fehlerhafte Eintragungen schon vor deren Verbreitung wehren zu können.

Siehe zu diesem Thema: "Unpräzise Verdachtsmeldungen bei der AVAD sind zu unterlassen"