AssCompact suche
Home
Steuern & Recht
9. November 2015
Änderungen bei Betriebsrente: Bindungsgedanke der bAV geht verloren

Änderungen bei Betriebsrente: Bindungsgedanke der bAV geht verloren

Die von der Bundesregierung geplante Umsetzung der EU-Mobilitäts-Richtlinie mit dem Schwerpunkt auf Regelungen zur betrieblichen Altersversorgung ist laut Experten zwar insgesamt sachgerecht, allerdings büße die bAV dabei ihre Attraktivität als Personalbindungsinstrument ein.

Der Regierungsentwurf (18/6283) zur geplanten Umsetzung der EU-Mobilitäts-Richtlinie mit dem Schwerpunkt auf Regelungen zur betrieblichen Altersversorgung sei insgesamt sachgerecht, auch wenn das im Koalitionsvertrag festgeschriebene Ziel der Stärkung der betrieblichen Altersversorgung damit nicht erreicht werde. So urteilte Jean Baptist Abel vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) während einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am 09.10.2015. Und Florian Swyter von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) nannte die Regelung aus Arbeitgebersicht „nicht gerade erfreulich“. Die enthaltene Absenkung der Unverfallbarkeitsfrist für arbeitgeberfinanzierte Zusagen von fünf auf drei Jahre sowie die Herabsetzung des Mindestalters auf 21 Jahre mache die betriebliche Altersversorgung als Personalbindungsinstrument nicht gerade attraktiv. Davon ausgehend, dass auf EU-Ebene sogar von einer Absenkung der Unverfallbarkeitsfrist auf ein Jahr die Rede gewesen sei, stelle das Gesetz aber einen tragfähigen Kompromiss dar, sagte der BDA-Vertreter.

Die Regelung führe „auf den ersten Blick“ zu Verbesserungen für die Arbeitnehmer, sagte Klaus Stiefermann von der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung. Ein Mehr an Betriebsrenten werde es damit aber nicht geben, fügte er hinzu. Ähnlich sah das auch Reinhold Höfer, Gutachter für betriebliche Altersversorgung. Die EU-Richtlinie sei zwar korrekt umgesetzt worden. Es werde sich aber die Zusagefreudigkeit der Arbeitgeber einschränken, da mit der Neureglung der Bindungsgedanke der betrieblichen Altersversorgung gegen Null gehe. (ad)